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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall und Wartezeit beim Umtausch


sokar
2008-12-30, 11:40:23
hallo zusammen,

haben vor über einem monat einen laptop bei siemens in die reperatur gebracht. das teil befindet sich noch innerhalb der 2 jahre garantiezeit. das mainboard ist platt und wir warten jetzt wie gesagt seit fast 2 monaten auf eine reperatur. uns vertröstet man mit "ersatzteil ist momentan nicht lieferbar" und wir bekommen auch kein datum genannt, wann wir den endlich repariert zurück bekommen.

meine frage: haben wir auch rechtlich einen anspruch darauf einen neuen laptop zu geschickt zu bekommen oder das geld zurück zu bekommen? weil wir sind nicht länger bereit zu warten, meine freundin braucht den laptop dringend für die uni. läuft so eine forderung dann direkt über siemens oder müssen wir dafür den notebook händler kontaktieren, wo das teil gekauft wurde? wie sieht hier die rechtslage aus??

alpha-centauri
2008-12-30, 12:28:29
Nö. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - deswegen keine Rechtslage.

Händler kannst du nur angehen, wenn das innerhalb 6 Monaten ist (egal was manche Freaks hier im Forum meinen) - danach ist Beweislastumkehr.

Tipp: 1x Wöchentlich die Hotline nerven.

sokar
2008-12-30, 12:48:18
ich dachte immer, dass man 2 jahre eine gesetzliches umtauschrecht hat bei einem schaden?

cartman5214
2008-12-30, 14:37:31
Gewährleistung (gesetzliche Pflicht): 24 Monate, der Händler ist in den ersten 6 Monaten verpflichtet Ersatz/Reparatur zu leisten es sei denn er kann nachweisen des der Fehler/Fehlerursache erst nach Kauf entstand. In den restlichen 18 Monaten musst du (Beweislastumkehr) nachweisen das der Fehler/Ursache bereits bei Kauf bestand (nahezu unmöglich). Danke an Frau Künast dafür!

Die Garantie ist Herstellerversprechen und nicht gesetzlich verankert. Wenn in den Garantiebedingungen nicht explizit aufgeführt ist wann die Reparaur erflgt sein muss, kannst du warten...

Argoth
2008-12-30, 15:22:16
Was für ein Laptop ist es denn überhaupt?

Wenn natürlich Händler oder Firmenkunden die gleichen Probleme haben wie du, dann haben die halt vorrang wegen Verträgen...

Dann musst du leider folglich warten, weil du ihnen ja kein Geld mehr bringst. :wink:

sokar
2008-12-30, 15:57:39
Gewährleistung (gesetzliche Pflicht): 24 Monate, der Händler ist in den ersten 6 Monaten verpflichtet Ersatz/Reparatur zu leisten es sei denn er kann nachweisen des der Fehler/Fehlerursache erst nach Kauf entstand. In den restlichen 18 Monaten musst du (Beweislastumkehr) nachweisen das der Fehler/Ursache bereits bei Kauf bestand (nahezu unmöglich). Danke an Frau Künast dafür!

Die Garantie ist Herstellerversprechen und nicht gesetzlich verankert. Wenn in den Garantiebedingungen nicht explizit aufgeführt ist wann die Reparaur erflgt sein muss, kannst du warten...

aber der fehler bestand ja nicht bereits beim kauf. das mainboard das laptops (amilo von fujitsu siemens) ist ja erst später kaputt gegangen, der laptop wurde jedoch immer sachgemäß behandelt. es liegt also ein mangel an der hardware vor.

Argoth
2008-12-30, 16:10:49
aber der fehler bestand ja nicht bereits beim kauf. das mainboard das laptops (amilo von fujitsu siemens) ist ja erst später kaputt gegangen, der laptop wurde jedoch immer sachgemäß behandelt. es liegt also ein mangel an der hardware vor.

(Sofern das stimmt, was die Anderen hier gesagt haben)
Wenn es nach diesen 6 Monaten kaputt gegangen ist, dann kannst du Rechtlich gesehen nichts machen, ausser darauf hoffen dass sie's dir Reparieren(können). Wenn nicht, dann senden sie's dir ja zurück oder wie auch immer.

Da du aber in diesem Fall ja noch länger "Garantie" hast beim Hersteller, konntest du's einschicken und sie werden's dir auch Reparieren, nur die Zeit der Reparatur ist nirgends verbindlich festgelegt(in diesem Fall jetzt dauert's halt länger).

alpha-centauri
2008-12-30, 17:14:18
ich dachte immer, dass man 2 jahre eine gesetzliches umtauschrecht hat bei einem schaden?

Tja, falsch gedacht. Du hast weder 2 Jahre, noch gesetzliches Umtauschrecht.

Es gibt Widerrufsrecht und es gibt 2 Jahre Gewährleistung mit Beweislastumkehr.


In den restlichen 18 Monaten musst du (Beweislastumkehr) nachweisen das der Fehler/Ursache bereits bei Kauf bestand (nahezu unmöglich). Danke an Frau Künast dafür!

Früher wars schlimmer.. Wars da nicht nur 6 Monate und in den 6 Monaten auch Beweislastumkehr?

blackbox
2008-12-30, 17:43:59
Nö. Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers - deswegen keine Rechtslage.


Keine Rechtslage? Was soll das denn sein? :confused:

Natürlich hat er Rechte, wenn du das meinst. Das Gerät muss innerhalb einer angemessenen Zeit wieder zum Kunden zurück kommen.

Ich weiß auch nicht, was die Diskussion mit Gewährleistung und Garantie hier wieder soll. Die ist hier überhaupt nicht von Belang.

Das Gerät wurde eingeschickt und der Kunde wartet seit 2 Monaten auf sein Gerät. Hier wird es Zeit, schriftlich eine Frist zu setzen. 2 Monate sind klar zu lang.

Heimatsuchender
2009-01-01, 01:15:53
@Threadstarter:

Hier fehlen einige Informationen.

Wie alt ist der/das Laptop?
Wurde es von euch direkt zu Fujitsu-Siemens geschickt oder habt ihr es beim Händler abgegeben?

Ich denke, diese Angaben werden weiterhelfen.

Es stimmt zwar, daß 2 Monate zu lang sind, aber wir können dir erst Tips geben, wenn die Punkte geklärt sind.


tobife

Philipus II
2009-01-01, 01:18:38
Bei Fujitsu Siemens völlig normal.Zudem verhindert man damit weitere Servicefälle-bis du ihn zurückhast, ist die Garantiezeit eh so gut wie rum...

ShadowXX
2009-01-01, 01:42:29
Bei Fujitsu Siemens völlig normal.Zudem verhindert man damit weitere Servicefälle-bis du ihn zurückhast, ist die Garantiezeit eh so gut wie rum...
Das bringt denen nichts, da sich die Gewährleistung um die Zeit verlängert wie das Gerät bei denen ist.

DerböseWolf
2009-01-01, 03:04:02
Das bringt denen nichts, da sich die Gewährleistung um die Zeit verlängert wie das Gerät bei denen ist.


War bei meinem PDA auch so, habe dann weitere 6 Monate Garantie erhalten.

alpha-centauri
2009-01-01, 13:46:36
Das bringt denen nichts, da sich die Gewährleistung um die Zeit verlängert wie das Gerät bei denen ist.

Und was juckt das, wenn 6 Monate Gewährleistung schon um sind? Garnicht.

sokar
2009-01-01, 16:34:09
@Threadstarter:

Hier fehlen einige Informationen.

Wie alt ist der/das Laptop?
Wurde es von euch direkt zu Fujitsu-Siemens geschickt oder habt ihr es beim Händler abgegeben?

Ich denke, diese Angaben werden weiterhelfen.

Es stimmt zwar, daß 2 Monate zu lang sind, aber wir können dir erst Tips geben, wenn die Punkte geklärt sind.


tobife

also der laptop wurde vor ca. 1 1/2 jahre gekauft und direkt an siemens geschickt bzw. von denen sogar abeholt. über den händler wurde bisher kein kontakt aufgenommen.

eraser-x
2009-01-01, 16:40:28
moin

kann dir unr als tip geben lass dir den namen geben des mitarbeiters der dir am tel ne auskunft gibt
danach lass dir sagen wer für kundenbeschwerden zuständig ist

dann wenn du den oder die zuständige hast sprich sie dochmal darauf an ob es denn keine möglichkeit gihbt der wandlung zb oder eines ungleichtausches

ob zb ein grosser konzern wie fusi einen bisher zufriedenen kunden keine zeitnahe lösung anbieten kann

sollte sich dann der "chef" immernoch nicht rühren neue runde nächst höherer chef

wichtig immer namen notieren usw usw


mfg und viel erfolg bzw fusi support ist und bleibt müll leider zeigt es das hier wiedereinmal gut warum

alpha-centauri
2009-01-01, 19:42:41
Mein Ex-Chef würde sagen "Da müssen Sie Druck machen" und "Da müssen Sie dran bleiben" ..

Das nächste mal kaufste Lenovo Thinkpads. Da kann ich dir aus beruflicher Arbeit mit sagen.. Kaputt-Anruf-2 Tage Später Ersatz da.