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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : SEGA Lindbergh


Avalox
2009-01-01, 21:09:50
Das SEGA Lindbergh System, also die aktuelle Hardware für SEGAs Arcade Spiele
nutzt quasi PC Hardware seit einige Jahren und ist ja auch immer noch für neue Spiele in Benutzung.

Bin drauf gestossen, weil dort der EMU10k2 Soundcontroller der CL Audigy drauf verwendet wird.

Als System läuft drauf ein Linux. Eigentlich müsste das System ja damit offen sein, gibt es Informationsquellen zu dem System. Habe im Netz ausser einige Emulationsthemen ohne näheren Inhalt nichts gefunden.



CPU : Intel Pentium 4 3.0G HT (800Mhz FSB - 1MB L2 Cache)
GFX : NVIDIA GeForce 6 Series GPU
GFX Memory : 256MB (256 bit GDDR3)
OS : Montvista Linux
GFX Capabilities : Vertex Shader 3.0, Pixel Shader 3.0
Audio : 3D audio synthesizer chip onboard, possible to have 64 sounds playing simultaneously, 5.1 surround output. (* EMU10k2 der Audigy anm. Avalox
Video output: One analog D-Sub, Two Digital DVI outputs.
Display : Single or dual monitor support. Can output the same picture to each monitor or different pictures on each monitor, the resolution for each of the 2 monitors can also be different.
Sound output: The two front speakers have RCA connectors, SPDIF for full surround.
Resolution : HDTV (High Definition)
RAM : 1024MB 184pin DDR SD-RAM PC3200 (2x 512MB DDR 400 sticks)
LAN : 10/100/1000 TBase Gigabit Network
Other : DVD Drive Support, USB2.0 (x4) - Sega ALL.NET online support.
Connector Format : JVS
Protection : High Spec original security module.

Gast
2009-01-01, 21:25:33
Due to the similarity to PC architecture, there has been talk about emulating this system even before its release, although Sega has referred to extensive anti-piracy techniques to be employed in this architecture.

http://en.wikipedia.org/wiki/Sega_NAOMI#Sega_Lindbergh

Avalox
2009-01-01, 21:30:00
http://en.wikipedia.org/wiki/Sega_NAOMI#Sega_Lindbergh

Das können sie ja gerne tun, aber trotzdem müssten Sie ja die Sourcen bereit stellen. Was sich ja auch nicht beißt mit der obigen Aussage,

Coda
2009-01-01, 21:39:11
Sie müssen gar nichts, wenn sie nichts geändert haben am Linux. Und selbst wenn dann nur von Linux und nicht von ihrer eigenen Software.

Du solltest dir die GPL evtl. nochmal genauer anschauen.

Avalox
2009-01-01, 22:03:03
Sie müssen gar nichts, wenn sie nichts geändert haben am Linux. Und selbst wenn dann nur von Linux und nicht von ihrer eigenen Software.

Du solltest dir die GPL evtl. nochmal genauer anschauen.

Dazu muss sich die eigene Software aber trennen lassen. Wie soll den sowas in solch einen integrierten System vonstatten gehen?
Ich meine jetzt nicht das Spiel als solches, als entsprechende Geräteanbindungen. Irgendwie muss das System ja starten können.

randy
2009-01-01, 22:11:55
This product uses GPL/LGPL software.
This means that customers who purchase this product can freely obtain, alter and pass-on the source code for this
software (hereafter referred to as “the source code”).
Downloaded this software is an indication of the customer’s agreement to the
GPL/LGPL contract of use and thus
the download and all subsequent use of the source code is the full responsibility of the customer.
Furthermore this source code and the download service are provided totally as-is, with no guarantees of
effectiveness, completeness, usefulness or reliability, and our company offers no support concerning this source
code.

GPL/LGPL Contract Site
URL: http: //www.fsf.org/licenses/gpl.html
URL: http: //www.fsf.org/licenses/lgpl.html

Customers using this product who wish to obtain this source code should enter the following password on the
website below to download it.

URL: http: //amproduct-softlicense.sega.jp/
ID: amsoftwebdl
Password: segaamhd1


http://www.sau.sega.com/pdfs/general/lindbergh-manual.pdf


librnalindbergh_jr.so, and
libcri_soundoutput_lindbergh_jr.so


vielleicht klappts ja nach der anmeldung ;)

Avalox
2009-01-01, 22:45:58
http://www.sau.sega.com/pdfs/general/lindbergh-manual.pdf



vielleicht klappts ja nach der anmeldung ;)

Jetzt bin ich ja wirklich beeindruckt.
Wie hast du den dieses gefunden? Erstaunlich ist aber, dass man scheinbar solch ein Gerät besitzen soll, bevor man an die GPL Software kommt.

Gast
2009-01-01, 23:03:22
Erstaunlich ist aber, dass man scheinbar solch ein Gerät besitzen soll, bevor man an die GPL Software kommt.

Du hast die GPL (und die Idee dahinter) wirklich nicht verstanden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl

Fusion_Power
2009-01-01, 23:09:54
Wow, es gibt noch NEUE Arcade-Automaten? O.o""
In Deutschland war Arcade ja quasi nie so richtig existent, im Ausland natürlich schon, trotzdem erstaunlich dass im Zeitalter von PS3 und XBox immer noch ne Nachfrage nach den Groschengräbern da zu sein scheint. Echt interessant, dass diese neuen Boards quasi komplett auf PC Hardware basieren, da kommen dem geneigten Emulator-Fan ja ganz feuchte Gedanken... :D

Avalox
2009-01-01, 23:26:33
Du hast die GPL (und die Idee dahinter) wirklich nicht verstanden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl

Ah ha und die Idee wäre?

SEGA ist dort Empfänger und Verteiler. Weshalb also die zwangsweise Bündelung der Verteilung der Sourcen mit einem Gerät?

Ringwald
2009-01-01, 23:31:25
Abgesehen von Asien kommen eigentlich nur noch in den USA neue Arcade Automaten.

Die Emulator Geschichte verstehe ich nicht ganz, die meisten Spiele laufen eh auf Windows XP, da ist nur der Kopierschutz ein Problem.

randy
2009-01-02, 00:02:00
http://www.libertygames.co.uk/store/video_arcade_machines/sega_specialist_section/

soll doch mal jmd bestellen, der pfund ist doch so schön günstig ;D

@Avalox: Google und die geeigneten suchbegriffe - welche weiss ich leider nicht mehr :smile:

Coda
2009-01-02, 01:22:40
Dazu muss sich die eigene Software aber trennen lassen. Wie soll den sowas in solch einen integrierten System vonstatten gehen?
Ich meine jetzt nicht das Spiel als solches, als entsprechende Geräteanbindungen. Irgendwie muss das System ja starten können.
Da kann ich doch ganz normale PC-Komponenten dafür verwenden?

Gast
2009-01-02, 01:33:50
Ah ha und die Idee wäre?

SEGA ist dort Empfänger und Verteiler. Weshalb also die zwangsweise Bündelung der Verteilung der Sourcen mit einem Gerät?

Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz.

0. Das Programm darf ohne jede Einschränkung für jeden Zweck genutzt werden. Kommerzielle Nutzung ist hierbei ausdrücklich erlaubt.
1. Kopien des Programms dürfen kostenlos oder auch gegen Geld verteilt werden, wobei der Quellcode mitverteilt oder dem Empfänger des Programms auf Anfrage zum Selbstkostenpreis zur Verfügung gestellt werden muss. Dem Empfänger müssen dieselben Freiheiten gewährt werden – wer z. B. eine Kopie gegen Geld empfängt, hat weiterhin das Recht, diese dann kommerziell oder auch kostenlos zu verbreiten. Lizenzgebühren sind nicht erlaubt. Niemand ist verpflichtet, Kopien zu verteilen, weder im Allgemeinen, noch an irgendeine bestimmte Person – aber wenn er es tut, dann nur nach diesen Regeln.[2]
2. Die Arbeitsweise eines Programms darf studiert und den eigenen Bedürfnissen angepasst werden.
3. Es dürfen auch die gemäß Freiheit 2 veränderten Versionen des Programms unter den Regeln von Freiheit 1 vertrieben werden, wobei dem Empfänger des Programms der Quellcode der veränderten Version verfügbar gemacht werden muss. Veränderte Versionen müssen nicht veröffentlicht werden; aber wenn sie veröffentlicht werden, dann darf dies nur unter den Regeln von Freiheit 1 geschehen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gpl
----


Wenn du das Programm (mit der Hardware) von Sega gekauft hast, kannst du den Quellcode verlangen. Sonst nicht! Freiwillig dürfen sie dir natürlich trotzdem die Sourcen geben.

Erstaunlich ist aber, dass man scheinbar solch ein Gerät besitzen soll, bevor man an die GPL Software kommt.

Wegen der oben genannten Gründe, ist es eben gerade nicht erstaunlich.

SaschaW
2009-01-02, 01:56:44
Lindberg verwendet doch ein Sicherheitsmodul, und das ist sicherlich ein proprietäres Stück Hardware. Da würde wohl auch der Quellcode zum verwendeten Linux nicht viel nützen. Für die Spiele braucht man übrigens auch ein Hardwaredongle.

Ausserdem gibts für Linderberg eigentlich kaum interessante Spiele (siehe hier (http://www.system16.com/hardware.php?id=731)), die oft auch eigene, sehr spezifische Controller mitbrigen. Ich glaube da würde sich kein Emuentwickler die Mühe machen für.

Frucht-Tiger
2009-01-02, 03:09:35
Das Sicherheitsmodul könnte ein ganz normaler TPM-Chip sein, dafür gibt es schon Treiber und Software für Linux Systeme. Auch für die paar Daten von den Spiele-Controllern wird man keine eigenen Schnittstelle und Treiber entwickeln, da gibt es ja schon reichlich Auswahl.

Avalox
2009-01-02, 09:59:07
Wegen der oben genannten Gründe, ist es eben gerade nicht erstaunlich.


Ja, Wikipedia lesen kann ich auch. Denke aber dieses ist nicht hinreichend.
Der von Dir genannte Freiheitsgrad richtet sich denn nicht an "Geräte" mit einer Software, sondern an die Sourcen für eine Software.
Es passt schlicht nicht.

Verstehst du nicht das Problem (wie hier scheinbar so mancher nicht)?

Wenn oberes möglich ist,
dann steht es jeden frei eine einfache Hardware als quasi Dongle Vorwand teuer für eine GPL Software zu verkaufen.

"Ja, die Software ist GPL, um diese von mir zu bekommen, muss du aber meine teure kleine Hardware dazu kaufen. Mein besseres Linux bekommst du nur, wenn du dazu mein 500€ Diskettenlaufwerk kaufst."

Und genau dieses ist nicht die Idee der GPL.

=Floi=
2009-01-02, 10:11:20
das hat ja nichts mit dem linux zu tun. Das DRM + dongle ist closed source und damit ist die sache doch wasserdicht. Das wäre das gleiche wie windows und steam.

ich finde es übrigens ganz nett, dass hier eine große GF6 verbaut wird. Der 256bit breite bus deutet ja darauf hin.

Avalox
2009-01-02, 10:14:17
das hat ja nichts mit dem linux zu tun. Das DRM + dongle ist closed source und damit ist die sache doch wasserdicht. Das wäre das gleiche wie windows und steam.



Darum geht es doch gar nicht. SEGA hat die Lindbergh Software unter GPL gestellt, verwendet ihrerseits GPL Software und verteilt dieses Softwarekonstrukt nur, wenn man eine Seriennummer des Gerätes hat. Dann könnte der geneigte Verteiler immer das Eigentum einer teuer bei ihn zu kaufenden Hardware als Vorwand gestallten, die von ihn unter GPL stehende Software rauszurücken.

Abraxus
2009-01-02, 10:31:08
Darum geht es doch gar nicht. SEGA hat die Lindbergh Software unter GPL gestellt, verwendet ihrerseits GPL Software und verteilt dieses Softwarekonstrukt nur, wenn man eine Seriennummer des Gerätes hat. Dann könnte der geneigte Verteiler immer das Eigentum einer teuer bei ihn zu kaufenden Hardware als Vorwand gestallten, die von ihn unter GPL stehende Software rauszurücken.
Nur der Empfänger des Programms ist laut GPL dazu berechtigt den Quellcode einzusehen, da könnte ja sonst jeder kommen. Und der Empfänger ist in dem Fall, der Typ der das Manschienchen kauft. Die GPL erlaubt auch ausdrücklich, das man für seine Softwareänderungen Geld verlangen kann.
Das GPL Software auch kostenlos verteilt wird, und deswegen auch jeder die Sourcen einsehen kann steht auf einem ganz anderen Blatt.
Bestes Beispiel: Besorg dir doch mal den Source von einem "SUSE Enterprise", ohne es gekauft zu haben. (openSUSE mal außen vor gelassen)

Avalox
2009-01-02, 13:15:35
Nur der Empfänger des Programms ist laut GPL dazu berechtigt den Quellcode einzusehen, da könnte ja sonst jeder kommen.


SEGA ist der Empfänger und verteilt abgleitete Programme. Aber dieses unterscheidet SEGA nicht mal, dort ist alle Software als Ableitung mit einer GPL versehen. Natürlich kann da jeder kommen.


Bestes Beispiel: Besorg dir doch mal den Source von einem "SUSE Enterprise", ohne es gekauft zu haben. (openSUSE mal außen vor gelassen)

http://www.novell.com/de-de/products/server/eval.html

Die Testphase gilt nur für den "Anspruch auf Softwareupdates und technischen Support". Die Software ist uneingeschränkt und natürlich auch im Sourcecode vorhanden.

Demirug
2009-01-02, 13:38:41
Ja, Wikipedia lesen kann ich auch. Denke aber dieses ist nicht hinreichend.
Der von Dir genannte Freiheitsgrad richtet sich denn nicht an "Geräte" mit einer Software, sondern an die Sourcen für eine Software.
Es passt schlicht nicht.

Verstehst du nicht das Problem (wie hier scheinbar so mancher nicht)?

Wenn oberes möglich ist,
dann steht es jeden frei eine einfache Hardware als quasi Dongle Vorwand teuer für eine GPL Software zu verkaufen.

"Ja, die Software ist GPL, um diese von mir zu bekommen, muss du aber meine teure kleine Hardware dazu kaufen. Mein besseres Linux bekommst du nur, wenn du dazu mein 500€ Diskettenlaufwerk kaufst."

Und genau dieses ist nicht die Idee der GPL.

Was SEGA macht ist völlig legal im Kontext der GPL. Sie müssen den Quellcode nur dem geben dem sie auch die Software verkauft haben. Das die Software hier nur zusammen mit dem Gerät verkauft wird ist sicherlich ein anderer Streitpunkt hat aber nichts mit der GPL zu tun.

Das mit dem „Hardware Dongle“ funktioniert aber trotzdem nicht (oder besser gesagt nur einmal). Denn nachdem der erste Kunde den Quellcode erhalten hat darf er ja nun laut GPL diesen uneingeschränkt weitergeben.

Trap
2009-01-02, 13:41:23
Wenn oberes möglich ist,
dann steht es jeden frei eine einfache Hardware als quasi Dongle Vorwand teuer für eine GPL Software zu verkaufen.
Man kann auch die Hardware weglassen und direkt die GPL-Software verkaufen. Das ist nicht verboten.

Gast
2009-01-02, 13:47:25
SEGA ist der Empfänger und verteilt abgleitete Programme. Aber dieses unterscheidet SEGA nicht mal, dort ist alle Software als Ableitung mit einer GPL versehen. Natürlich kann da jeder kommen.


Wenn Software einmal unter der GPL steht, bleibt sie das auch für immer. Auch veränderte Versionen stehen automatisch wieder unter der GPL. Dieser "virale" Effekt ist ausdrücklich gewollt. Viele bezeichnen die BSD-Lizenz deshalb als freier.

Und nein, es kann nicht jeder kommen. Du wirst auch keine Textpassage in der Lizenz finden, die das behaupt.
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-1.0.txt

GPL-Software darf natürlich auch verkauft werden. Du kannst dir zum Beispiel Gimp (eine Bildbearbeitung) runterladen, auf CD brennen, in eine schöne Schachtel stecken und danach für 99€ verkaufen.

Avalox
2009-01-02, 14:20:23
GPL-Software darf natürlich auch verkauft werden. Du kannst dir zum Beispiel Gimp (eine Bildbearbeitung) runterladen, auf CD brennen, in eine schöne Schachtel stecken und danach für 99€ verkaufen.

Nein, dieses darfst du genau nicht.

"Die Verbreitung der Software ist gleichzeitig auch mit einigen Pflichten verbunden. So darf die Software sowie der Quellencode nur unentgeltlich vertrieben werden" http://www.jurpc.de/aufsatz/20050145.htm

Du kannst zwar eine Schachtel verkaufen, dann darf aber durch die Software kein zusätzlicher Wert entstehen.

Avalox
2009-01-02, 14:28:52
Was SEGA macht ist völlig legal im Kontext der GPL. Sie müssen den Quellcode nur dem geben dem sie auch die Software verkauft haben. Das die Software hier nur zusammen mit dem Gerät verkauft wird ist sicherlich ein anderer Streitpunkt hat aber nichts mit der GPL zu tun.


Hast du dazu eine Quelle?

Der Aspekt der Bundlings mit einem Gerät ist sehr interessant.

Fakt ist doch, dass SEGA seine Software mit dem Verkauf des Gerätes definitiv veröffentlicht hat.

Gast
2009-01-02, 14:38:21
Nein, dieses darfst du genau nicht.

"Die Verbreitung der Software ist gleichzeitig auch mit einigen Pflichten verbunden. So darf die Software sowie der Quellencode nur unentgeltlich vertrieben werden" http://www.jurpc.de/aufsatz/20050145.htm

Du kannst zwar eine Schachtel verkaufen, dann darf aber durch die Software kein zusätzlicher Wert entstehen.




Actually we encourage people who redistribute free software to charge as much as they wish or can. If this seems surprising to you, please read on.
...

Except for one special situation, the GNU General Public License (GNU GPL) has no requirements about how much you can charge for distributing a copy of free software. You can charge nothing, a penny, a dollar, or a billion dollars. It's up to you, and the marketplace, so don't complain to us if nobody wants to pay a billion dollars for a copy.



http://www.gnu.org/philosophy/selling.html

Gast
2009-01-02, 14:48:47
Gimp (s. Beispiel) hat sogar extra eine Seite zu diesem Thema:
http://gimp.org/about/selling.html

Demirug
2009-01-02, 14:52:41
Fakt ist doch, dass SEGA seine Software mit dem Verkauf des Gerätes definitiv veröffentlicht hat.

Sie haben sie nicht veröffentlich in dem Sinn das sie jedem zugänglich ist und genau aus diesem Grund müssen sie auch den Quellcode nicht jedem zugänglich machen. Dieser Fall kommt bei GPL Software zugegebenermaßen recht selten vor und führte deswegen zu dem Rechtsirrtum das jemand der GPL Software modifiziert diese wiederum frei verfügbar machen muss.

Die Regel ist aber das nur wer eine legale Kopie der entsprechenden GPL Software hat auch Anspruch auf den Quellcode hat. Daraus ergibt sich auch das wenn du dir von einer solchen Arcade Maschine die Software einfach herunter kopierst (ohne die Maschine selbst gekauft zu haben) du keine legale Kopie der Software hast und damit auch keinen Anspruch auf die Herausgabe des Quellcodes.

Avalox
2009-01-02, 15:05:21
Sie haben sie nicht veröffentlich in dem Sinn das sie jedem zugänglich ist und genau aus diesem Grund müssen sie auch den Quellcode nicht jedem zugänglich machen. Dieser Fall kommt bei GPL Software zugegebenermaßen recht selten vor und führte deswegen zu dem Rechtsirrtum das jemand der GPL Software modifiziert diese wiederum frei verfügbar machen muss.


Dort gibt es aber durchaus andere Ideen zur Auslegung.

So ist die "Veröffentlichung" schon dann gegeben, wenn die Nutzer der Software in einem Sachinteresse steht. Was ja dort bei dem SEGA System wohl eindeutig der Fall ist. Die Kunden interessieren sich für das Gerät und nicht für SEGA selbst.

Hier auf dem gleichen Aufsatz zur GPL:

"Da Open Source Software auch in zahlreichen großen Unternehmen sowie in Verwaltungsbehörden benutzt und für interne Zwecke weiterentwickelt wird, stellt sich hier die Frage, ob auch in diesen Fällen eine Pflicht zur Veröffentlichung und Lizenzierung der Software unter die GPL besteht. Maßgeblich hierfür ist die Frage, wann eine Veröffentlichung und Verbreitung der Software im Sinne der GPL vorliegt. Die GPL selbst schweigt hierzu,(167) sodass eine Beurteilung nach den nationalen Regeln erfolgen muss. Maßgeblich für den Öffentlichkeitsbegriff im deutschen Recht ist der § 15 Abs. 3 UrhG. Danach liegt eine öffentliche Wiedergabe oder Verbreitung vor, wenn sie für eine Mehrzahl von Personen bestimmt ist, es sei denn, dass der Personenkreis bestimmt abgrenzbar ist, und die Personen durch gegenseitige Beziehung oder durch eine Beziehung zu dem Veranstalter persönlich untereinander verbunden sind.(168) Sowohl bei Unternehmen als auch innerhalb einer Verwaltungsbehörde kann man sicherlich von einem abgegrenztem Personenkreis ausgehen. Das Vorliegen einer persönlichen Verbundenheit der beteiligten Personen kann allerdings insbesondere bei größeren Unternehmen in Frage gestellt werden. Voraussetzung für das Vorliegen einer persönlichen Verbundenheit ist nämlich ein enger persönlicher Kontakt,(169) was gerade bei großen Unternehmen oder Behörden nicht angenommen werden kann. Hier liegen grds. nur sachbezogene Interessen vor.(170) Folglich müssen Weiterentwicklungen von Open Source Software, die nur für den internen Gebrauch bestimmt sind, insbesondere bei großen Unternehmen und Verwaltungsbehörden auch unter Geltung der GPL veröffentlicht werden."


Und noch direkt aus der GPL V2 http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html


"§3. Sie dürfen das Programm (oder ein darauf basierendes Werk gemäß Paragraph 2) als Objectcode oder in ausführbarer Form unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 kopieren und weitergeben – vorausgesetzt, daß Sie außerdem eine der folgenden Leistungen erbringen:

1.

Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß. Oder:

2. Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird.

Oder:
3.

Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
"

Demirug
2009-01-02, 15:56:54
Ein Aufsatz ist kein rechtsgültiges Urteil. Zudem scheint mir das ganze doch etwas konstruiert zu sein. Die GPL ist eine Lizenz. Das Copyright und damit wären wir ja bei Urhebergesetzt tastet sie ja nicht an.

in diesem Fall ja noch die Frage hinzu kommt in wie weit überhaupt deutsches Recht anwendbar ist.

Zur GPL selbst wird sich SEGA natürlich erst einmal auf §3.1 berufen. Sie liefern den Quellcode auf ihrer Webseite an die aus die auch das Programm bekommen haben. Aber selbst wenn das als nicht ausreichend angesehen wird und §3.2 zur Anwendung kommt gibt es auch hier ein Hintertürchen. Man muss lediglich ein 3 Jahre lang gültiges Angebot ausliefern. Wie dir jeder Jurist bestätigen wird verpflichtet ein Angebot alleine noch nicht dazu die im Angebot beschriebene Leistung auch zu erbringen. SEGA müsste daher erst dann den Quellcode an Dritte weitergeben wenn einer Lizenznehmer auf die Einlösung des Angebots besteht. Eine dritte Partei kann dies nicht tun den diese hat diese Angebot ja niemals erhalten.

Oder anders gesagt es obliegt bei der GPL immer dem Lizenzgeber oder den Lizenznehmer ob der Quellcode an Dritte (die damit ja dann zum Lizenznehmer würden) weitergegeben wird. Die GPL enthält keine Klausel mit der eine dritte Partei einfordern kann zum Lizenznehmer zu werden.

pool1892
2009-01-03, 16:24:35
es gibt, nebenbei, zahlreiche erp- und crm-hersteller, die gpl nutzen (etwa IntarS). da kostet die software gern einige zehntausend euro, zugegeben mit consulting, und der kunde erhält die quellen (damit er einerseits zukunftssicherheit hat und andererseits selbst plugins und anpassungen schreiben kann). der hersteller kann das ohne probleme so machen, also die software ohne verdongelung und einfach so "as is" mit source verkaufen - selbst wenn ein anderes qulloffenes programm zugrunde liegt, compiere oder so, und die datenbank sql ist.

der einzige punkt ist: der kunde dürfte die quellen kostenfrei verfügbar machen für wen er will, also auch umsonst für alle, oder?

edit: btw, compiere selbst verkauft auch eine etwas erweiterte version zusätzlich zur vorkompilierten und quelloffenen.

Coda
2009-01-03, 16:36:43
Ich versteh sowieso nicht was das Problem sein soll. Sie verwenden Linux (GPL-Software) und lassen darauf eine eigene proprietäre Software laufen.

Es steht nirgendwo in der GPL dass die Daten die ein Programm verwendet (ELF-Binary vom Spiel) auch unter der GPL stehen muss.

Sonst würde es für Linux ja gar keine Closed-Source-Programme geben dürfen.

Demirug
2009-01-03, 16:55:31
Ich versteh sowieso nicht was das Problem sein soll. Sie verwenden Linux (GPL-Software) und lassen darauf eine eigene proprietäre Software laufen.

Es steht nirgendwo in der GPL dass die Daten die ein Programm verwendet (ELF-Binary vom Spiel) auch unter der GPL stehen muss.

Sonst würde es für Linux ja gar keine Closed-Source-Programme geben dürfen.

Es geht wohl um die Soundchiptreiber

Knoskoloz
2009-01-05, 00:32:44
Wow, es gibt noch NEUE Arcade-Automaten? O.o""
Das Arcade Geschäft isja nicht tod ;)
Gibt noch Diverse andere andere Arcade Systeme auf PC Basis wie z.b. Taitos Type-X und Type-X+ es werden sogar noch neue 2D Boards konstruiert wie Caves SH-3 Board. Von den Konsolen gibt es dann meistens auch noch Arcade ableger mit mehr Ram doppelten GPUs/CPUs und so späße (System246/PS2, Triforce/GC, Chihiro/Xbox).

Coda
2009-01-05, 18:02:35
Es geht wohl um die Soundchiptreiber
Das dürfte ja kein Beinbruch sein, wenn sie die veröffentlichen müssen.