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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wirksam mit Poststempel oder ab Zugang


3dzocker
2009-01-04, 16:05:39
Topic=Frage

14 Tage Kündigungsfrist, wenn der Poststempel "zählt" hab ich die Frist gewahrt, wenn nicht dann nicht.
In den AGBs des betreffneden Unternehmens findet sich dazu nix :(
Meine Freundin meinte dann greift das HGB.
Was ist denn nun korrekt und weiß jemand was im HGB dazu steht?

tschau

Bubba2k3
2009-01-04, 16:19:55
Die Kündigungsfrist beginnt mit dem nächsten Tag des Zugangs.

Beispiel:
Zugang der Kündigung bei der betreffenden Person am 05.01.2009, dann beginnt die Kündigungsfrist am 06.01.2009.

Gunaldo
2009-01-04, 16:33:57
Topic=Frage


Meine Freundin meinte dann greift das HGB.
Was ist denn nun korrekt und weiß jemand was im HGB dazu steht?

tschau


hängt davon ab in welchem verhältnis die beiden parteien stehen.

ab poststempel zählt jedenfalls in keinem fall.
ob der tag des zugangs oder der folgende hängt von den rahmenbedingungen ab.

diedl
2009-01-05, 11:35:59
Beim zurück schicken gilt der Poststempel.

Auszug
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Widerrufsrecht-bei-verbraucher-vertraegen.htm

Wenn es sich allerdings um eine ordentliche Kündigung handelt hast du wohl Pech. (Bei 14 tägiger Kündigungsfrist eher unwahrscheinlich)
Auszug
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss die Kündigung vor Ablauf der Frist beim Empfänger eingegangen sein. Die Absendung allein reicht für die Fristwahrung nicht aus.

http://www.banktip.de/rubrik2/20048/2/Wissenswertes-zur-ordentlichen-Kuendigung.html

mfg diedl