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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtsfrage: Auftragsware entspricht nicht der Beschreibung


mofa84
2009-01-07, 13:49:17
Ist zwar kein Rechtsforum hier, aber ich frag einfach mal:

Ich habe hier (http://www.wildemasche.com/fanschal.php) 100 Fanschals nach eigener Vorlage bestellt.
Wir haben dort vor 2 Jahren schon mal 250 Stück mit anderer Vorlage bestellt und diese sind echt gut, sowohl von der Optik als auch sonst.

Die jetzigen passen allerdings überhaupt nicht, diese sind etwa 23cm breit (Beschreibung auf der Seite: Maße ca. 140 x 17 cm, gemessen ohne Fransen) und lassen sich quasi als Rock anziehen, um den Hals lässt sich so ein Schal allerdings kaum mehr wickeln. Ich habe dort angerufen, und gefragt, was wir da jetzt machen, daraufhin meinte der Typ, das sei normal, dass der Schal mit der Anzahl der Farben breiter werde - was für mich jetzt nicht so ganz nachvollziehbar ist. Noch dazu meinte er, das seien ja Circa-Angaben und Mindestmaße, wobei ich 40% Abweichung auch nicht als im Rahmen empfinde.

Dass er sie nicht zurücknehmen kann bzw. wird, war mir eigentlich klar, aber mir geht es jetzt um einen Preisnachlass.


Was ist eure Meinung dazu bzw. weiß einer wie es rechtlich aussieht?



Edit:
Ui, da hat es sogar ein Bild von unserem Alten: http://www.wildemasche.com/images/fans/bild61.jpg

nn23
2009-01-07, 14:11:24
Wurde irgendwo drauf hingewiesen dass sich die breite pro Farbe erhöht?
Oder auf die Abweichung?
Der macht zwar ca. Angaben, aber ne Abweichung von 40% ist imo definitiv nicht im Rahmen.
Hat er drauf hingwiesen -> Keine Chance
hat er nicht drauf hingewiesen -> entspricht die Ware nicht dem was bestellt wurde und er muss das richtige liefern (bzw. Preisnachlass gewähren wenn du damit einverstanden bist).
Macht er das nicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.

mofa84
2009-01-07, 14:18:25
Wurde irgendwo drauf hingewiesen dass sich die breite pro Farbe erhöht?
Oder auf die Abweichung?
Der macht zwar ca. Angaben, aber ne Abweichung von 40% ist imo definitiv nicht im Rahmen.
Hat er drauf hingwiesen -> Keine Chance
hat er nicht drauf hingewiesen -> entspricht die Ware nicht dem was bestellt wurde und er muss das richtige liefern (bzw. Preisnachlass gewähren wenn du damit einverstanden bist).
Macht er das nicht kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.Nein, da steht nichts dran dass sich das mit der Anzahl der Farben ändert - hab ja die Beschreibung verlinkt.

Vor allen Dingen bleibt die Vorlagenauflösung und die Länge ja gleich, von daher muss das ja verzerrt werden.

nn23
2009-01-07, 14:41:43
Ok, die Hauptfrage die sich stellt: wieviel Abweichung bedeutet das "ca."?
Ist der Unterschied größer als das ca, oder nicht (sind ja andersrum "nur" ~6 cm).

Alle weiteren Antworten in diesem Thread werden wahrscheinlich eher Schätzungen und "imo Angaben" sein.
Wirklich klären kann das denke ich nur ein Rechtsanwalt.

Du kannst natürlich nochmal anrufen, und mit ein paar Paragraphen wedeln (welche gleich bestimmt ein paar Leute unter mir posten werden ;) ) und hoffen Ihn weich zu bekommen.

Bleibt er stur, ist die Frage, in wieweit sich ein Rechtsanwalt rechnet.
Könnt ihr die Schals garnicht mehr brauchen? Dann würde ich das machen (560€ sind viel Geld).

Nehmt ihr die Schals trotzdem und hofft auf 100€ Preiserlass?
Dann lohnt sich nen Anwalt denke ich nicht, der nimmt für ne halbe Stunde Beratung und ein paar böse Briefe bestimmt mehr, als du nachher herausbekommen würdest (wobei nachfragen natürlich nicht schaden kann).

mofa84
2009-01-07, 14:45:09
Vielleicht kann ich mal den Rechts-Fuzzi aus meiner Firma fragen.

Also 150€ oder so würd ich schon gern rausschlagen, wir wollten die Teile eigentlich für etwa 10€ verkaufen, aber so wie die jetzt aussehen, frag ich mich ob wir die losbekommen.

Schlupp
2009-01-07, 14:47:35
Rein rechtlich gesehen, solltest du Anspruch auf die bestellte Ware haben.
Auch wenn es ca.-Angaben sind, so sollten diese nicht um 40% abweichen.
Ich würde da auf Nachbesserung bestehen, was wohl nicht machbar ist und somit eine Neulieferung fordern, bzw. vom Vertrag wegen Nichterfüllung zurücktreten. Außer du kannst mit deinen "Röcken" leben. Dann würde ich aber einen deutlichen Preisnachlass verlangen.

Wieso allerdings der Schal mit mehr Farben breiter wird verstehe ich nicht. Obs nun 100 blaue oder 40 rote, 40 gelbe und 20 weiße Fäden sind sollte doch keinen Unterschied machen...?!

nn23
2009-01-07, 14:54:26
Mal was (eigentlich nicht - aber doch ein bisschen) vergleichbares:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/neuwagenkauf-erhoehter-spritverbrauch-mangel.htm


Urteil zu: Neuwagenkauf erhöhter Spritverbrauch Mangel

Bei einer Abweichung des Kraftstoffverbrauchs eines verkauften Neufahrzeugs von den Herstellerangaben um insgesamt weniger als 10 Prozent liegt kein die Tauglichkeit erheblich mindernder Mangel vor. Dies ist auch dann der Fall, wenn bei einzelnen Bereichen (hier städtischer Verkehr) die 10-Prozentgrenze mit 11 Prozent nur unerheblich überschritten wird. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher ausgeschlossen.


Demnach ist ein Rahmen vorhanden (+/- 10% bei Autos, bei dir wirds ähnlich sein) aber 40% sind ehrlich recht viel.

mofa84
2009-01-07, 15:08:55
Mal was (eigentlich nicht - aber doch ein bisschen) vergleichbares:

http://www.finanztip.de/recht/verkehr/neuwagenkauf-erhoehter-spritverbrauch-mangel.htm



Demnach ist ein Rahmen vorhanden (+/- 10% bei Autos, bei dir wirds ähnlich sein) aber 40% sind ehrlich recht viel.
Das Problem hierbei ist eben, dass es auftragsbezogen ist und eine Nachbesserung in diesem Fall auch nicht möglich ist.

EureDudeheit
2009-01-07, 15:11:23
§§ 434, 437 BGB
in 437 BGB stehen die Möglichkeiten die du hast.

nn23
2009-01-07, 15:12:17
Nachbesserung bezeichnet nur den Überbegriff.
Austausch, Reparatur und Preisnachlass sind Nachbesserung.

EureDudeheit
2009-01-07, 15:14:18
Nachbesserung bezeichnet nur den Überbegriff.
Austausch, Reparatur und Preisnachlass sind Nachbesserung.

Preinachlass ist Minderung
Nacherfüllung sind Beseititung des Mangels (reparieren) und Lieferung einer mangelfreien Sache

439, 441 bgb

Ajax
2009-01-07, 15:19:46
Auszug aus den AGBs:

Angaben zu Maßen, Farben, etc. unterliegen Toleranzen und erfolgen ohne Gewähr. Bitte beachten Sie auch, dass die Farben, die Sie auf unserer Webseite sehen, u.a. von Einstellungen Ihres Bildschirmes abhängig sind, und deshalb keine Garantie für die genaue Wiedergabe der Farben übernommen werden kann. Darüber hinaus kann es bei der Herstellung zu Abweichungen in Format, Stoff- und Oberflächenqualität kommen. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge.

Ich denke, die Firma hat sich gut abgesichert. :uponder: Du hast den AGBs übrigens zugestimmt. Die kannst sicherlich als Privatperson dagegen klagen, da hier die AGBs vom Richter zu Deinen Gunsten ausgelegt werden, aber...

Annator
2009-01-07, 16:24:28
Auszug aus den AGBs:



Ich denke, die Firma hat sich gut abgesichert. :uponder: Du hast den AGBs übrigens zugestimmt. Die kannst sicherlich als Privatperson dagegen klagen, da hier die AGBs vom Richter zu Deinen Gunsten ausgelegt werden, aber...

Da kommt man aber wieder zu dem Thema, dass man in die AGBs alles reinschreiben kann was man will.

cartman5214
2009-01-07, 16:30:57
Augenscheinlich decken die AGB das gelieferte ab. Aber auch wenn Formate unverbindlich sind, eine Abweichung vom Sollmaß iHv. 40% läßt sich aber von keiner Formulierung abdecken. Bei Differenzen von 10% kann man noch drüber reden, aber wenn statt nem Schal ne Tagesdecke geliefert wird ist ein wesentlicher Sachmangel vorhanden.
Ich würd die 150€ Rabatt einfordern oder aber die Charge komplett zurück gehen lassen.

Ajax
2009-01-07, 16:36:24
Da kommt man aber wieder zu dem Thema, dass man in die AGBs alles reinschreiben kann was man will.

Richtig, deswegen sind es ja AGBs. Als Privatperson wird man sicherlich vor dem Gericht besser geschützt, aber die Frage ist, inwieweit der Kauf als Privatperson getätigt wurde.

mofa84
2009-01-07, 16:39:12
Liefer-/Rechnungsadresse ist

FC Strass
Mein Name
Meine Adresse

Andi_669
2009-01-07, 17:19:25
Ich hab mal auf die Seite geschaut, meine Meinung ist da hat einer Scheiße gebaut in der Fertigung,
die haben unter Wildemasche welche für Kinder mit 17cm, u. für Erwachsene mit 25cm,
die haben eure einfach auf der falschen Maschine gehabt, passt denn die Länge oder sind die auch zu lang 170cm
:|

u. wegen der Abweichung, also bei Toleranzen von 40% müsste das schon sehr deutlich stehen, also zu mindestens mit Fußnote direkt bei den angegebenen Abmessungen. :rolleyes:
u. nicht irgendwo in der AGB versteckt,
siehe die aktuellen Urteile zu den versteckten Versandkosten,

Schlupp
2009-01-07, 17:36:25
Ich hab mal auf die Seite geschaut, meine Meinung ist da hat einer Scheiße gebaut in der Fertigung,
die haben unter Wildemasche welche für Kinder mit 17cm, u. für Erwachsene mit 25cm,
die haben eure einfach auf der falschen Maschine gehabt, passt denn die Länge oder sind die auch zu lang 170cm
:|


Das sind die "einfachen" Wildemasche Schals.
mofa84 hat aber den Jacquard Fanschal bestellt. Anderes Material, andere Größe, doppelt, etc..

mofa84
2009-01-07, 17:37:40
Hier mal beide zum Vergleich:

http://img3.imagebanana.com/img/rsv84dmy/thumb/hallenturnier2009elchingen005.jpg (http://img3.imagebanana.com/view/rsv84dmy/hallenturnier2009elchingen005.jpg)

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