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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vista - Vista Lizenz gültig?


Gast
2009-01-21, 13:46:21
Ich hab mal eine Frage, ich denke ich bin hier richtig.
Ich habe bei ebay einen defekten PC zum ausschlachte ngekauft.
Wie es das Schicksal so will war auf dem PC noch ein Lizenzaufkleber von Windows Vista Business.
Jetzt meine Frage: Hab ich jetzt eine echte Lizenz und kann Vista legal installieren?
Gibt es mit Vista Business irgendwelche einschränkungen?
Kann ich eine 64Bit version mit diesem key installieren/aktivieren?

Loci
2009-01-21, 13:58:18
Wenn es ein Offizieller Aufkleber von Microsoft ist, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, dann hast du damit eine gültige Lizenz erworben.

Wenns so is, dann kannst du damit dein Vista installiern ( kannst du ohnehin, da du bei der Install nicht Zwingend einen Key eingeben muss, hast aber nur 30 Tage Test Zeit dann ) und damit dann das Windows Vista Aktiviern.

user77
2009-01-21, 14:08:19
wenn du den lizenzaufkleber hast, gehört die lizenz dir.

der unterschied zu business ist, dass du es in einer Domäne anmelden kannst, geht beim home nicht.

du kannst x86 oder x64 installieren, ist total egal, aber es geht halt nur die business version.

-=Popeye=-
2009-01-21, 14:22:47
Der Verkäufer war entweder sehr leichtsinnig oder sehr dumm dir das Teil mit dem Aufkleber zu verkaufen, dumm nur wenn der Key schon mit einem anderen System aktiv ist dann könnte es Schwierigkeiten geben mit einer erneuten Aktivierung.

Gast
2009-01-21, 15:54:40
Hallo,

sorry das ist alles falsch.

Die Lizenz besteht aus Lizenzaufkleber, DVD und dem Schnellstart guide.

Wenn man diese 3 besitzt (und nur dann), hat man eine gültige Lizenz.

Wenn der Aufkleber auf einem Gerät ist, darf diese Lizenz nur mit diesem Gerät genutzt werden.

Alles andere ist ein "Raubkopie", unabhängig davon ob es technisch funktioniert.

Anbei Vista Business enthält den ganzen Multimediakram von Home Premium nicht, ist aber Domainenfähig.

Bei Vista gibt es keinen Lizenzmäßigen unterschiede zwischen 32 und 64 Bit.

Hätte der Verkäufer in der Auktion damit geworben, hätte er eine sicherlich Abmahnung erhalten, da es Illegal ist, Teile der Lizenz einzeln zu verkaufen.

mfg

user77
2009-01-21, 15:58:23
willst du damit sagen es ist illegal, den code eines defekten PCs für einen anderen zu nehmen?

Gast
2009-01-21, 15:59:16
Laut Lizenzvertrag bei OEM Lizenzen "Ja".

Gast
2009-01-21, 16:01:36
Der aber nicht vor dem Kauf ersichtlich ist, und deswegen in Deutschland auf rechtlich sehr wackeligen Beinen steht.

Gast
2009-01-21, 16:04:21
Hallo nochmal,

warum glaubst du den sind die OEM Lizenzen so billig?

Ich gehe nicht davon aus, das man wegen so einem vorgehen Ärger mit MS kreigt bzw. kriegen könnte.

Aber der Threadersteller wollt ja eine korrekte Antwort und die ist ebend, das es keine legale/gültige Lizenz ist.

mfg

Gast
2009-01-21, 16:05:55
Der aber nicht vor dem Kauf ersichtlich ist, und deswegen in Deutschland auf rechtlich sehr wackeligen Beinen steht.

Diese Lizenz wurde nie gakuft, der PC Hersteller hat sie dazugelegt.

Und die berüchtigte OEM Entscheidung sagt nur das komplette Lizenzen weiterverkauft werden dürfen, diese hier ist aber nicht komplett.

mfg

Gast
2009-01-21, 16:07:39
Der aber nicht vor dem Kauf ersichtlich ist, und deswegen in Deutschland auf rechtlich sehr wackeligen Beinen steht.

Wenn du den erstmals PC startest, musst du dieser zustimmen, tust du es nicht bekommst du das Geld für die Windowslizenz vom Systemhersteller zurück.

(Zumindest bei DELL und HP.)

mfg

Gast
2009-01-21, 16:51:11
ich bins nochmal, der threadstarter.
bzgl. original dvd, sowas gibt es doch seit vista nicht mehr wirklich. mann ja sogar gegen portoerstattung eine original vista dvd bei microsoft bestellen.
zum installiere/aktivierenn braucht man doch nur den, welchen ich ja habe, und der ursprüngliche besitzer nicht mehr.
würde doch rein theoretisch dem entsprechen als wenn ich das ding von ihm gekauft hätte, oder etwa nicht?

The_Strip
2009-01-21, 17:03:22
Wenn du den erstmals PC startest, musst du dieser zustimmen, tust du es nicht bekommst du das Geld für die Windowslizenz vom Systemhersteller zurück.

(Zumindest bei DELL und HP.)

mfgKannst du mir dazu die Vorgehensweise erklären? Ich hatte nämlich mal bei Dell angerufen und die meinten, sie würden keine Systeme ohne OS verkaufen und es auch nicht zurücknehmen :(

Gast
2009-01-21, 17:06:59
ich bins nochmal, der threadstarter.
bzgl. original dvd, sowas gibt es doch seit vista nicht mehr wirklich. mann ja sogar gegen portoerstattung eine original vista dvd bei microsoft bestellen.
zum installiere/aktivierenn braucht man doch nur den, welchen ich ja habe, und der ursprüngliche besitzer nicht mehr.
würde doch rein theoretisch dem entsprechen als wenn ich das ding von ihm gekauft hätte, oder etwa nicht?

Ich beziehe mich nicht auf das techn. mögliche, sondern auf das Lizenzrechtliche.

Also ohne die 3 Sachen (DVD,KEY,QSG) ist diese Lizenz nicht gültig.

Wenn du eine Lizenz hast, kannst du eine DVD mit der anderen Architekturversion bestellen.

OEMs dürfen nur vollständig weiterverkauft werden (und wenn der Aukleber noch nicht aufgeklebt wurde).

Egal was du machst, diese Lizenz darf nur auf dem PC genutzt werden wo der Aufkleber drauf ist, wenn du Vista installierst bestätigst du ja den Lizenzvertrag.

Das du Windows so aktivieren kannst, steht auf einem anderen Blatt.

mfg

Gast
2009-01-21, 17:08:53
Kannst du mir dazu die Vorgehensweise erklären? Ich hatte nämlich mal bei Dell angerufen und die meinten, sie würden keine Systeme ohne OS verkaufen und es auch nicht zurücknehmen :(

Da hast du dich zu schnell abwimmeln lassen, den erstens kann man bei DELL Computer ohne OS bestellen, was denkst du, was Firmen mit Rahmenverträgen für Lizenzen machen und zweitens ist DELL verpflichtet das Geld zurückzuerstatten.

mfg

Gast
2009-01-21, 17:10:04
Anbei, bei HP habe ich zu Windows XP Zeiten mal eine Lizenz "Just for Fun" zurückgegeben und das Geld wurde erstattet.

mfg

Gast
2009-01-21, 17:19:53
Wenn du den erstmals PC startest, musst du dieser zustimmen, tust du es nicht bekommst du das Geld für die Windowslizenz vom Systemhersteller zurück.

das ist unerheblich, um gültig zu sein müsste die lizenz teil des kaufvertrages sein, du musst sie also schon direkt beim händler vor dem kauf zu gesicht bekommen.

Gast
2009-01-21, 17:20:35
Also ohne die 3 Sachen (DVD,KEY,QSG) ist diese Lizenz nicht gültig.


blöd, ich hab bei meinem vista den quick-start-guide gleich entsorgt, hab ich jetzt deshalb eine raubkopie?

Skinner
2009-01-21, 17:54:55
Laut Lizenzvertrag bei OEM Lizenzen "Ja".

Aber auch nur da ;)

Ist der PC defekt, darf die Lizenz auf einen PC übertragen werden.
Das habe ich schon oft genug bei der Telefonischen Aktivierung angegeben. Und es hat bisher immer funktioniert.

M$ Lizenzverträge verstoßen teilweise gegen EU recht. Das sollte an dieser stelle nicht vergessen werden. Denn laut M$ darf man OEM Versionen ja nur mit einen neuen Computer käuflich erwerden.

Gast
2009-01-21, 17:56:32
blöd, ich hab bei meinem vista den quick-start-guide gleich entsorgt, hab ich jetzt deshalb eine raubkopie?

Ja schließlich hast du sie ja mit Gewaltandrohung bei Microsoft verlangt.

Leute ganz ehrlich - habt ihr eigentlich nichts besseres zu tun? Es gibt tausende PCs die mit "wirklichen" "Raubkopien" benutzt werden, und darauf reagiert Microsoft ja auch nicht bzw. mit keinen wirklichen Folgen. Benutz einfach den Key (darf man die Aufforderung Vista zu nutzen als Morddrohung auffassen?) und gut ist.

Gast
2009-01-21, 18:11:07
das ist unerheblich, um gültig zu sein müsste die lizenz teil des kaufvertrages sein, du musst sie also schon direkt beim händler vor dem kauf zu gesicht bekommen.

Das ist falsch, denn niemand zwingt dich Windows zu kaufen oder zu nutzen.

Daher gesondertes Rückgaberecht.

Aber Gegenfrage wenn der Vertrag nicht gültig ist, woher leitest du dein Recht ab bei MS Updates herunterzuladen.

mfg

Gast
2009-01-21, 18:12:21
blöd, ich hab bei meinem vista den quick-start-guide gleich entsorgt, hab ich jetzt deshalb eine raubkopie?

Wenn du es verkaufst ist es eine Raubkopie.

Gast
2009-01-21, 18:17:04
Aber auch nur da ;)

Ist der PC defekt, darf die Lizenz auf einen PC übertragen werden.
Das habe ich schon oft genug bei der Telefonischen Aktivierung angegeben. Und es hat bisher immer funktioniert.

M$ Lizenzverträge verstoßen teilweise gegen EU recht. Das sollte an dieser stelle nicht vergessen werden. Denn laut M$ darf man OEM Versionen ja nur mit einen neuen Computer käuflich erwerden.

Nein, der PC darf nur repariert werden und Windows dann aktiviert.

Ansonsten dürfen OEMs mit Hardware verkauft werden, bzw. von Leuten die keinen Vertrag mit MS haben im Orginalzustand weiter (aktuelle Rechtssprechung).

In der Praxis hat MS nichts dagegen wie du die Lizenz nutzt, sondern es geht um die Anzahl.

Ergo das Windows wird freigeschaltet.

Aber das hat nichts mit der rechtlichen Grundlage zu tun, dies ist bestenfalls Kulanz.

mfg

haifisch1896
2009-01-21, 18:38:14
Rein praktisch stört es auch nicht, wenn nicht mehr als mindestens 4 PCs die gleiche Seriennummer nutzen. Wo da der Countdown bei den Updateservern liegt, weiß ich aber nicht.

Gast
2009-01-21, 18:39:43
Hallo werter Computerbenutzer, die Lizenz ist leider nicht gültig.

Philipus II
2009-01-21, 18:43:57
Meiner Einschätzung nach ist die Lizenz gültig-zumindest gibt es keine andere Entscheidung.Die Urteile bezogen sich nur auf Verkäufer, nicht auf Käufer.

Gast
2009-01-21, 18:47:58
Meiner Einschätzung nach ist die Lizenz gültig-zumindest gibt es keine andere Entscheidung.Die Urteile bezogen sich nur auf Verkäufer, nicht auf Käufer.

Diese Aussage ist ein Wiederspruch in sich.

Laut MS ist diese Lizenz ungültig, wenn es kein Gerichtsurteil gibt, muss die Einschätzung von MS zutreffen.

mfg

Gast
2009-01-21, 18:50:25
Kurze frage, wer kennt sich mit MS Lizenzen aus und hat schonmal den Lizenzvertrag gelsen.

Ich ja und ich sage sie ist ungültig.

(Dennoch würde MS die Lizenz per Telefon aktivieren.)

Gast
2009-01-21, 18:58:21
Kurze frage, wer kennt sich mit MS Lizenzen aus und hat schonmal den Lizenzvertrag gelsen.

Ich ja und ich sage sie ist ungültig.

Die Lizenz ist ungültig? Oder die Lizenzbedingungen von Microsoft? Wohl eher Letzteres. Du kannst sie nicht vor dem Kauf lesen --> nicht Bestandteil des Kaufvertrages --> uninteressant.

Gast
2009-01-21, 18:58:45
Ansonsten dürfen OEMs mit Hardware verkauft werden, bzw. von Leuten die keinen Vertrag mit MS haben im Orginalzustand weiter (aktuelle Rechtssprechung).

die bindung von software an eine bestimmte hardware wurde bereits per gerichtsurteil untersagt.

HOT
2009-01-21, 19:13:33
Da werden hier mal wieder Märchen verbreitet...

1.) Man hat die Lizenz genau dann, wenn man den Lizenzkey dafür hat alles andere ist Unsinn. Der Quickstart-Guide und auch das Medium sind für die Lizenz nicht erforderlich.
2.) Es ist in der EU absolut illegal ein Produkt an ein anders zu binden. Will heißen, es mag die Lizenz auf dem Gehäuse kleben, aber das heißt weder, dass man damit nicht handeln darf, noch, dass die Lizenz auf den Rechner beschränkt ist. Man darf das Windows legal weiterverkaufen oder auf anderer Hardware verwenden. Die Lizenzbindung ist ein Märchen, das ist auch der Grund, warum man überhaupt Systembuilderversionen einfach so kaufen kann. Ich würd mir den Lizenzaufkleber auch niemals aufs Gehäuse kleben, weil der ja extra so gemacht ist, dass man ihn nicht wieder abbekommt, ohne ihn zu beschädigen ;). Kleiner Tipp: Einfach auf ein Juwelcase kleben und Medium rein, dann ist alles sicher. Hat man den Aufkleber (wenn verklebt, einfach Gehäuse behalten), kann man nachweisen, dass man Eigentümer der Lizenz ist.
3.) Es gab mal OEM-gebundene Windows-Lizenzen, deren Keys an einen BIOS-String des verwendeten OEM-Mobo gebunden sind. Aber auch dies ist illegal. Wie bei sowas verfahren wird, kann ich nicht sagen. Meist wird es sicherlich einfach hingenommen.

Es ist nunmal ein gewaltiger Unterschied, was M$ und die OEMs gerne hätten und was Recht und Unrecht innerhalb der EU ist. Wenn auf dem Aufkleber steht, dass man diesen Verkleben muss, ist das schlicht ignorierbar.
Lustig Detail am Rande: Es ist bei uns sogar legal, ein Windows auf mehrere Rechner gleichzeitig zu installieren, wenn diese Rechner nur von einem Nutzer genutzt werden. Die Lizenz ist an den Nutzer gebunden, nicht an die Hardware.

Gast
2009-01-21, 19:24:30
Lustig Detail am Rande: Es ist bei uns sogar legal, ein Windows auf mehrere Rechner gleichzeitig zu installieren, wenn diese Rechner nur von einem Nutzer genutzt werden. Die Lizenz ist an den Nutzer gebunden, nicht an die Hardware.

DAS ist aber nun wirklich Unsinn. Wo hast du das denn her?

HOT
2009-01-21, 19:27:58
DAS ist aber nun wirklich Unsinn. Wo hast du das denn her?
Das ist definitiv kein Unsinn. Du darfst natürlich keine 30 Rechner am Laufen haben und gleichzeitig nutzen. Das ist dann auch der Haken: Du darfst theoretisch nur einen gleichzeitig nutzen :D. Technisch macht dir die Aktivierung übrigens da auch keine Probleme, die telefonische Aktivierung beim 2. Rechner klappt AFAIK problemlos. Es wird natürlich sofort illegal, wenn du 2 Rechner mit der gleichen Lizenz fährst, dein Kumpel kommt und den 2. Rechner nutzt - aber hey, da wirds echt theoretisch :D.

Gast
2009-01-21, 19:31:43
Das ist definitiv kein Unsinn. Du darfst natürlich keine 30 Rechner am Laufen haben und gleichzeitig nutzen.

Doch, das ist definitiv Unsinn. Nochmal: Wie kommst du auf die Idee? Wo soll so etwas stehen?

HOT
2009-01-21, 19:41:56
Das war mal in irgendner c't fein säuberlich aufgeschlüsselt und es ist wirklich so. Aber selbst wenn es nicht so wäre, das ist eh so theoretisch, dass es schlicht irrelevant ist. Kein Grund sich daran aufzuhängen. Aber um das mal eben etwas verständlicher zu machen: Du darfst dein Windows ja auch unbeschränkt auf einen neuen und dann wieder auf den alten Rechner installieren. Ich hoffe jetzt ist es etwas klarer. Gleichzeitiger Nutzen -> nicht erlaubt. Das hat aber nichts damit zu tun, was wo installiert ist oder ob der Rechner an ist oder nicht. Es kommt einzig und allein darauf an, wie du deine Lizenz nutzt. Das hängt überhaupt nicht von Installationen, Hardware oder gar Aktivierung ab. Es ist also definitiv kein Unsinn.

Übrigens, mal unabhängig davon, räumt M$ sogar ausdrücklich ein 2.Kopienrecht für die Medien bei privater Nutzung ein, deshalb sind die auch nicht kopiergeschützt :D.

Gast
2009-01-21, 19:47:57
Da werden hier mal wieder Märchen verbreitet...

1.) Man hat die Lizenz genau dann, wenn man den Lizenzkey dafür hat alles andere ist Unsinn. Der Quickstart-Guide und auch das Medium sind für die Lizenz nicht erforderlich.


Beweis, Urteil, Stelle im Lizenzvertrag


2.) Es ist in der EU absolut illegal ein Produkt an ein anders zu binden. Will heißen, es mag die Lizenz auf dem Gehäuse kleben, aber das heißt weder, dass man damit nicht handeln darf, noch, dass die Lizenz auf den Rechner beschränkt ist. Man darf das Windows legal weiterverkaufen oder auf anderer Hardware verwenden. Die Lizenzbindung ist ein Märchen, das ist auch der Grund, warum man überhaupt Systembuilderversionen einfach so kaufen kann. Ich würd mir den Lizenzaufkleber auch niemals aufs Gehäuse kleben, weil der ja extra so gemacht ist, dass man ihn nicht wieder abbekommt, ohne ihn zu beschädigen ;). Kleiner Tipp: Einfach auf ein Juwelcase kleben und Medium rein, dann ist alles sicher. Hat man den Aufkleber (wenn verklebt, einfach Gehäuse behalten), kann man nachweisen, dass man Eigentümer der Lizenz ist.


Warum gibt es für ordentliche Software Dongel?


3.) Es gab mal OEM-gebundene Windows-Lizenzen, deren Keys an einen BIOS-String des verwendeten OEM-Mobo gebunden sind. Aber auch dies ist illegal. Wie bei sowas verfahren wird, kann ich nicht sagen. Meist wird es sicherlich einfach hingenommen.

Es ist nunmal ein gewaltiger Unterschied, was M$ und die OEMs gerne hätten und was Recht und Unrecht innerhalb der EU ist. Wenn auf dem Aufkleber steht, dass man diesen Verkleben muss, ist das schlicht ignorierbar.
Lustig Detail am Rande: Es ist bei uns sogar legal, ein Windows auf mehrere Rechner gleichzeitig zu installieren, wenn diese Rechner nur von einem Nutzer genutzt werden. Die Lizenz ist an den Nutzer gebunden, nicht an die Hardware.

Beweis, Urteil, Stelle im Lizenzvertrag

HOT
2009-01-21, 19:51:35
Beweis, Urteil, Stelle im Lizenzvertrag

suchs dir doch selber ;).

Warum gibt es für ordentliche Software Dongel?

Damit man es nur vom demjenigen genutzt werden kann, der das lizenztechnische Recht hat, dass die Lizenz und damit das Dongle zu nutzen. Die Software darf trotzdem auf verschiedenen Rechnern installiert sein. Das Dongle gibt es extra dafür, dass die Lizenz sicher und mobil ist.

Beweis, Urteil, Stelle im Lizenzvertrag
Suchs dir selber.

Du bekommst es einfach nicht hin, Technik von Recht zu trennen. Installationen, Aktivierung usw. ist in der Hinsicht irrelevant. Es geht nur um die Lizenz.

Gast
2009-01-21, 19:53:06
@HOT:
Es gibt einen Unterschied zwischen dem was funktioniert, und dem was man tun DARF. Bloß weil das Office aus der Piratenbucht funktioniert heisst das noch lange nicht dass hier eine gültige Lizenz vorliegt.

Gast
2009-01-21, 20:00:29
[QUOTE=HOT;7055329]suchs dir doch selber ;).
[QUOTE]

Sorry, aber ich wäre vorsichtig mit rechtlichen Auskünften die du nicht belegen kannst, zumal sie falsch sind.

Anbei die EULA von MS wurde in der EU noch nie angefochten und ist somit gültig.

Das ominöse OEM Urteil betrifft im übrigen nur XP nicht (!) Vista.

Ansonsten darf man per EULA eine legal erworbene Lizenz auf mehreren eigenen Rechner installieren, da diese Lizenz hier aber nicht löegal erworben wurde (unvollständig) ist dies nicht möglich.

EULA Sucher http://www.microsoft.com/about/legal/useterms/default.aspx

EULA enthält vermutlich SID

http://download.microsoft.com/Documents/UseTerms/Windows Vista_Business_German_2c3d71df-2955-4ac3-bd8b-f691ad866d19.pdf

mfg

Gast
2009-01-21, 20:09:38
Da werden hier mal wieder Märchen verbreitet...

1.) Man hat die Lizenz genau dann, wenn man den Lizenzkey dafür hat alles andere ist Unsinn. Der Quickstart-Guide und auch das Medium sind für die Lizenz nicht erforderlich.
2.) Es ist in der EU absolut illegal ein Produkt an ein anders zu binden. Will heißen, es mag die Lizenz auf dem Gehäuse kleben, aber das heißt weder, dass man damit nicht handeln darf, noch, dass die Lizenz auf den Rechner beschränkt ist. Man darf das Windows legal weiterverkaufen oder auf anderer Hardware verwenden. Die Lizenzbindung ist ein Märchen, das ist auch der Grund, warum man überhaupt Systembuilderversionen einfach so kaufen kann. Ich würd mir den Lizenzaufkleber auch niemals aufs Gehäuse kleben, weil der ja extra so gemacht ist, dass man ihn nicht wieder abbekommt, ohne ihn zu beschädigen ;). Kleiner Tipp: Einfach auf ein Juwelcase kleben und Medium rein, dann ist alles sicher. Hat man den Aufkleber (wenn verklebt, einfach Gehäuse behalten), kann man nachweisen, dass man Eigentümer der Lizenz ist.
3.) Es gab mal OEM-gebundene Windows-Lizenzen, deren Keys an einen BIOS-String des verwendeten OEM-Mobo gebunden sind. Aber auch dies ist illegal. Wie bei sowas verfahren wird, kann ich nicht sagen. Meist wird es sicherlich einfach hingenommen.

Es ist nunmal ein gewaltiger Unterschied, was M$ und die OEMs gerne hätten und was Recht und Unrecht innerhalb der EU ist. Wenn auf dem Aufkleber steht, dass man diesen Verkleben muss, ist das schlicht ignorierbar.
Lustig Detail am Rande: Es ist bei uns sogar legal, ein Windows auf mehrere Rechner gleichzeitig zu installieren, wenn diese Rechner nur von einem Nutzer genutzt werden. Die Lizenz ist an den Nutzer gebunden, nicht an die Hardware.

Er meint wahrscheinlich Office, da gibts ein 2.Installationsrecht. Ansonstens ist das Quatsch.
"Angeb an"
Als MS-Gold-Partner muss ich so Sachen wissen
"Angeb aus"

HOT
2009-01-21, 20:10:50
Das grundsätzliche Recht ist klar, Produktbindung ist weiterhin verboten. Also braucht man da auch nichts zu ändern, da kannst du noch soviele EULAs bringen, das ist mir egal :D.
Es ist definitiv legal, sich sein Vista so oft man will neuzuinstallieren, man darf die Hardware beliebig wechseln und erneuern, genauso ist es legal, mit seinem Windows zu handeln und es ist weiterhin legal, sein Windows nicht auf dem Gehäuse verewigen zu müssen. Und wenn es das schon ist, ist es absolut legal es weiter zu nutzen - man ist nunmal Eigentümer der Lizenz und man braucht nichts anderes als die Lizenz (und man muss sich an die Kopierbestimmungen für Software halten), dann kann man nichts falsch machen.
Ich brauche da auch nichts zu beweisen oder Links zu bringen, dazu habe ich einfach keinen Bock :D. Euch brauch ist nicht zu überzeugen und ich gehe davon aus, dass der geneigte Leser genug gesunden Menschenverstand mit sich bringt, um sich selber ein Urteil bilden zu können.

Schon irgendwie witzig, sagt man einmal was Sache ist, fangen erstmal zig Gäste an hier rumzurandalieren :D. Ein Schelm wer Böses dabei denkt...

P.S.: kann sein, dass OS von der 2.Kopieoption ausgeschlossen ist. Für die Praxis aber eh nicht relevant, da nicht kopiergeschützt.

Haarmann
2009-01-21, 20:44:05
Gast

Na dann frag ich mal kess... wieso liefern die Hersteller keine Datenträger aus? Hat also jeder Besitzer eines Sony NBs eine illegale Lizenz seit Jahren?

Skinner
2009-01-21, 20:49:14
Nein, der PC darf nur repariert werden und Windows dann aktiviert.


Ein Reparatur kann den kompletten austausch der Hardware bedeuten ;) Oder ist die Windows Lizenz dann etwa auch defekt :|

Und mal im ernst, theoretisch (wenns nach M$ geht) muss ich sogar eine neue Lizenz kaufen, wenn ich die HDD am PC austausche.

Es wird sich niemand vorschreiben lassen, sein eigentum, auf seinen eigenen PC zu nutzen, egal wie oft sich da was ändert oder nicht.

Gast
2009-01-21, 20:55:01
Es wird sich niemand vorschreiben lassen, sein eigentum, auf seinen eigenen PC zu nutzen, egal wie oft sich da was ändert oder nicht.

Spätestens wenn Microsoft die Aktivierung verweigert wird es interessant. Mir ist kein Fall bekannt wo jemand die Aktivierung eingeklagt hat. Hat da jemand was in der Richtung gesehen?

HOT
2009-01-21, 21:02:57
M$ aktiviert auch alles, wenn nicht online, dann per Telefon. Warum sollte jemand klagen, wenn man sogar 2. Rechner aktiviert bekommt? Die Aktivierung ist ein abschreckender Formalismus, mehr nicht. Jemand, der wirklich ein illegales Windows nutzt, wird nicht klagen ;). Alle anderen haben kein Prob mit der Aktivierung, so einfach ist das.

Black-Scorpion
2009-01-21, 22:46:36
1. Ist Produktbindung nicht verboten.
2. Verweigert M$ sehr wohl die Aktivierung, zumindest bei XP ist das der Fall.

Gast
2009-01-21, 23:11:31
Warum gibt hier eigentlich fast keiner Quellen an? Man könnte sich auch mit einer Wand unterhalten!

HOT
2009-01-22, 00:44:32
1. Ist Produktbindung nicht verboten.
2. Verweigert M$ sehr wohl die Aktivierung, zumindest bei XP ist das der Fall.
Klar deswegen kann man Systembuilderversionen auch nicht so kaufen ;). Das ist bestimmt M$ goodwill, die wollen uns was gutes :D.
M$ wurde zig mal deswegen verklagt, erst jüngst wieder von Opera aufgrund der IE-Integration - warum? 3x darfst du raten :D ... aber Ausnutzung von Produktverbindungen ist ja erlaubt :D. Ist klar.
M$ hat deswegen schon 1,6 Milliarden $ bei der EU gelassen - tendenz stark steigend.
Es geht hier um Wettberwerbsverzerrung. Wenn M$ Windows an PCs binden dürfte, wäre das aufgrund der Marktmacht unfair ggü. anderen Marktteilnehmen, deswegen ists ja auch verboten.

haifisch1896
2009-01-22, 08:42:56
Irgendwer schrieb hier, die Lizenz besteht aus Aufkleber, Quickstart und Medien.
So, ich habe bei meinem Asus-Notebook den Lizenzaufkleber und ein vorinstalliertes Vista bekommen.
Auf der DVD sind nur Treiber und kein Recovery.
Quickstart habe ich auch nicht.

Und ich wette, diese Lizenz ist nicht ungültig, nur weil ich mir meine Vista-DVD geladen habe.

Black-Scorpion
2009-01-22, 11:20:52
Klar deswegen kann man Systembuilderversionen auch nicht so kaufen ;). Das ist bestimmt M$ goodwill, die wollen uns was gutes :D.
M$ wurde zig mal deswegen verklagt, erst jüngst wieder von Opera aufgrund der IE-Integration - warum? 3x darfst du raten :D ... aber Ausnutzung von Produktverbindungen ist ja erlaubt :D. Ist klar.
M$ hat deswegen schon 1,6 Milliarden $ bei der EU gelassen - tendenz stark steigend.
Es geht hier um Wettberwerbsverzerrung. Wenn M$ Windows an PCs binden dürfte, wäre das aufgrund der Marktmacht unfair ggü. anderen Marktteilnehmen, deswegen ists ja auch verboten.
OEM ≠ SB
OEM sind für große Hersteller und werden sehr wohl z.B. an das Bios gekoppelt.
So ist es bei sehr vielen Recoveryversionen. Diese sind auch nicht für den freien Handel gedacht.
SB Versionen haben keinerlei Einschränkungen und sind im Grunde normale Retailversionen ohne Support von M$.
Diese sind für den freien Handel gedacht.

Und da sich immer alle an dem Urteil hochziehen. Das hat mit SB Versionen nichts zu tun.
Die gibt es erst durch das Urteil.

'edit'
Irgendwer schrieb hier, die Lizenz besteht aus Aufkleber, Quickstart und Medien.
So, ich habe bei meinem Asus-Notebook den Lizenzaufkleber und ein vorinstalliertes Vista bekommen.
Auf der DVD sind nur Treiber und kein Recovery.
Quickstart habe ich auch nicht.

Und ich wette, diese Lizenz ist nicht ungültig, nur weil ich mir meine Vista-DVD geladen habe.
Es gibt aber bestimmt ein Programm auf dem Rechner womit sich Notfall DVDs erstellen lassen.
Bei meinem FSC PC werden dafür 4 DVDs benötigt.

Haarmann
2009-01-22, 12:00:14
Gast

Wenn man wirklich sein Windows zurückgeben könnte, so würden das ganze Ladenketten machen in der Schweiz ;).

Schau an...

http://www.barebonecenter.de/index.php/Sonstiges/EFI-X-und-der-Apple-Leopard-schnurrt-auf-einem-PC.html

Ist keine Rechtsquelle, geht nicht um Vista, aber trifft.

Black-Scorpion

Und kannst Dein NB mit dem beworbenen Vista installieren, ohne das den ganzen Abfall mitinstallieren musst?

Gast
2009-01-22, 16:25:14
Es geht hier um Wettberwerbsverzerrung. Wenn M$ Windows an PCs binden dürfte, wäre das aufgrund der Marktmacht unfair ggü. anderen Marktteilnehmen, deswegen ists ja auch verboten.

lustig find ich, dass sich bei apple niemand aufregt :D

haifisch1896
2009-01-22, 16:52:49
Es gibt aber bestimmt ein Programm auf dem Rechner womit sich Notfall DVDs erstellen lassen.
Bei meinem FSC PC werden dafür 4 DVDs benötigt.

Nope, gar nichts, da ich den Dank fehlerhaftem BIOS im Auslieferungszustand selber neu installieren musste.
Das BIOS hat immer gerne mal abgeschaltet, sofern das Gerät nicht an der Ladung hängt und die Partitionen samt Dateisystem zerstört.

Nun ist da gar nichts mehr. Eine versteckte Partition gab es im Übrigen nicht, da habe ich am Anfang nach geschaut.

LOD
2009-01-22, 19:59:00
Privater Verkauf von OEM-Software -
Erlaubt oder nicht?

Viele Computersysteme können heute mit einem vorinstallierten Betriebssystem und Standardsoftware erworben werden.
Diese Software wird als OEM-Software bezeichnet. OEM bedeutet "Original Equipment Manufacturer“ und erlaubt bei einer Erstausrüstung eines Pc`s die Ausstattung mit
Standardsoftware zu einem sehr viel günstigeren Preis, als wenn man die Software einzeln erwerben würde.

Häufig bestehen beim Käufer Unsicherheiten darüber, ob er diese Software später weiterveräußern kann. Immer unter der Voraussetzung, dass die Software nur auf einem
Rechner genutzt wird, darf selbstverständlich der gesamte PC mit dem OEM-Betriebssystem
und der Standardsoftware weiterverkauft werden. Gleiches gilt jedoch auch für den Fall, dass man bspw. aufgrund eines Betriebssystemwechsels sein als OEM-Version erworbenes
Betriebssystem weiterveräußern möchte oder eine Standardtextverarbeitung nicht nutzen will.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies mit Urteil vom 06.07.2000 explizit für Microsoftprogramme festgestellt. Microsoft hatte damals gegen einen Händler geklagt, der
OEM-Versionen von Microsoft ohne einen PC an Endverbraucher verkauft hatte. In dem Urteil heißt es wörtlich: "Die isolierte Veräußerung der OEM-Version des Betriebsprogramms
an einem Abnehmer ohne gleichzeitige Veräußerung eines neuen PC´s stellt keine Urheberrechtsverletzung dar".
Der BGH begründet diese zutreffende Ansicht damit, dass wenn eine Software einmal durch den Hersteller veräußert worden ist, der weitere Vertrieb vom Hersteller nicht mehr
kontrolliert werden kann, da das Verbreitungsrecht erschöpft sei. Daher ist OEM-Software, so der BGH wörtlich "damit für jede Weiterverbreitung frei".

Der BGH stellt im übrigen fest, dass nicht einzusehen sei, weshalb auch nicht andere Kunden von den günstigen Preise, der auf dem Markt vorhandenen OEM-Software profitieren sollten.
Soweit Softwarehersteller gerade bei Standardsoftware versuchen, in den Lizenzverträgen den Weiterverkauf von Software generell zu unterbinden, ist schon fraglich, inwieweit diese
Lizenzvereinbarungen wirksam sind. Das Verbot der Weiterveräußerung von Standardsoftware benachteiligt den Anwender jedenfalls unangemessen und ist daher als
Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.

Neben der sehr umstrittenen Frage, ob eine Lizenzvereinbarung zwischen dem Käufer der Software und dem Hersteller bspw. durch Öffnen der Verpackung oder durch Registrierung
überhaupt zu Stande kommt, erlaubt bspw. Microsoft den Verkauf von Software , wenn der Anwender selbst keine Kopien zurückbehält und die vollständige Software mit allen
Komponenten verkauft wird.
Dies bedeutet, dass die Original-CD, die Handbücher und die Echtheitsbescheinigung sowie der Lizenzaufkleber beim Verkauf mitübergeben werden müssen.

Unter anderem aufgrund der OEM-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Softwarehersteller dazu übergegangen, neue PC´s nur noch mit Recovery CD´s und einem
Backup des Betriebssystems auf der Festplatte zu versehen. Die Recoveryversion ist auf die spezielle Hardware des verkauften PC´s abgestimmt und kann in der Regel nicht auf anderen
PC´s installiert werden. Im Internet kursieren Anleitungen, um aus Recoveryversionen von Betriebssystemen Vollversionen zu machen. Die Einschränkung des Softwareherstellers
jedenfalls, ein Betriebssystem nur auf einem bestimmten PC nutzen zu können, wird als unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung angesehen mit der Folge, dass auch diese
Softwareversionen weiterveräußert werden können, wenn Sie auf dem ursprünglichen PC nicht mehr genutzt werden.

Soweit die Recovery-Dateien nur auf der Festplatte und nicht auf einer CD-vorhanden sind, ist es daher auch erlaubt, diese Dateien auf eine CD zu brennen und dann, gegebenenfalls mit
Handbüchern und Lizenzaufkleber weiter zu veräußern.

QUELLE :
Texte zum Internet, Online und E-Commerce Recht von Rechtsanwalt Johannes Richard
Rechtsanwälte Langhoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen
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