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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auto gekauft und nun Probleme


Wombel
2009-01-24, 10:48:39
Meine Schwester hat vor 3 Wochen einen gebrauchten Wagen für 4900 Euro gekauft.
Gestern sollte eine kleine Inspektion gemacht werden, und dabei wurde festgestellt das das Auto so überhaupt nicht auf die Straße dürfte. Sämtliche Lager der Hinterachse sind ausgeschlagen und diverse Karrosserieteile wurden nur mit Draht am Fahrzeug befestigt. Die Werkstatt sagt das Auto ist so überhaupt nicht verkehrssicher.
Das Problem an der Sache ist das der Händler in Hamburg sitzt und damit knapp 400km von uns entfernt ist.
Er meint wir sollen den Wagen vorbei bringen nur mit einem nicht verkehrssicheren Auto nochmal so weit zu fahren halte ich für keine gute Idee.

Ich hab mir dann gestern mal die ganzen Papiere durchgesehen. Im Übernahmeprotokoll steht was von leichten technischen Mängeln von denen im Kaufvertrag jedoch keine Rede ist.
Die zu erwartenden Kosten liegen bei etwa 1500 Euro.

Was ist zu tun ? Kann der Händler verlangen das ihm der Wagen gebracht wird obwohl er nichtmal verkehrssicher ist ?

Gruß

aCiD
2009-01-24, 11:03:32
Biste im ADAC bzw. deine Schwester? Und wieso guckt man bei nem Gebrauchtwagen nicht unters Auto, das ist doch fast schon Pflicht wenn man nicht verarscht werden will ;)
Ansonsten würd ich die Kiste einfach zurückbringen.

Greetz
aCiD

Wombel
2009-01-24, 11:14:04
Naja, wäre ich mal dabei gewesen oder wenigstens gefragt worden.
Das mit dem zurückbringen ist doch bestimmt nicht so einfach oder ? Das Recht nachzubessern hat der Händler ja.
Ich bin im ADAC und hab auch eine Rechtsschutz. Meine Schwester leider nicht.

EureDudeheit
2009-01-24, 11:23:08
Frag einen Rechtsanwalt.

Wombel
2009-01-24, 11:28:12
Deine Schwester hat das Auto an dich verkauft und sämtliche Rechte abgetreten. Darüber einen schriftlichen Vertrag machen. Dann zum Rechtsanwalt.

Wenn das funktioniert ists natürlich super. Das werden wir dann auch machen. Ich gehe mal stark davon aus das der Händler davon wusste. Hab grad gesehen das im Vertrag steht TüV/AU neu. Ist aber schon 6Monate alt.
Im jetzigen Zustand würd es auch keine Plakette geben.

Pauke
2009-01-24, 11:32:11
Naja, wäre ich mal dabei gewesen oder wenigstens gefragt worden.
Das mit dem zurückbringen ist doch bestimmt nicht so einfach oder ? Das Recht nachzubessern hat der Händler ja.
Ich bin im ADAC und hab auch eine Rechtsschutz. Meine Schwester leider nicht.

Hallo,

schau bitte mal in deinem Kaufvertrag nach, denn sehr gerne verkaufen solche Händler in Kommision oder machen einen Privatkaufvertrag - sollte dies so sein, sind deine Chancen nicht mehr so toll! Wenn s ein Händler ist, dann sieht s meiner Meinung nach besser aus.

Auf jedenfall einen Anwalt hinzuziehen! Was sagt denn eigentlich der Händler dazu?

Gruß

blackbox
2009-01-24, 11:37:39
Nunja, ist ja zum Glück ein Händler, da kann er seine Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Aber 400km sind unüblich. Einen Gebrauchten kauft man sich in der Nähe, eben damit man bei eventuell anfallenen Reparaturen nicht so weit fahren muss und man problemlos einen Ersatzwagen bekommt. Nun, jetzt ist es zu spät dafür.

Da bleibt dir nichts anderes übrig, als den Wagen irgendwie dorthin zu bringen. Und dann muss du auch damit rechnen, dass er nicht sofort wieder fahrbereit gemacht werden kann, und du so 2x hinfahren musst. Oder man einigt sich darauf, dass der Wagen woanders repariert wird und die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch genommen wird und die Garantie die Kosten abdeckt. Aber meistens werden die Kosten nicht komplett durch die Garantie abgedeckt.

cartman5214
2009-01-24, 11:41:28
Wenn das funktioniert ists natürlich super. Das werden wir dann auch machen. Ich gehe mal stark davon aus das der Händler davon wusste. Hab grad gesehen das im Vertrag steht TüV/AU neu. Ist aber schon 6Monate alt.
Im jetzigen Zustand würd es auch keine Plakette geben.


TÜV ist nur ne Momentaufnahme. Vor nem halben Jahr war das Töff evtl. auch in Ordnung, anderslautende Vermutungen musst du nachweisen.
Die Fahrt zum Händler fällt in euren Bereich, ist ja nicht dessen Problem das ihr 400km weg seit.
Generell würd ich versuchen den Kaufvertrag zu widerrufen. Da kommt es aber definitiv auf die Formulierungen im Übergabeprotokoll an. "Gekauft wie gesehen" und "technische Mängel" sprechen aber gegen euch.

Fast jedes KFZ-Gutachterbüro bietet Gebrauchtwagenchecks an, ca. 100€. Das nächste mal einfach jemanden vom Fach bitten sich den Wagen vorher anzuschauen!

Mit der Garantie ist auch nicht so sicher. Auch als Händler kann er bei solchen Mängeln die Reparatur verweigern. Knackpunkt ist einfach das Übergabeprotokoll und die Formulierungen.

Wombel
2009-01-24, 11:42:38
Er hat als Händler verkauft.
Am Telefon hat er mir nur gesagt ich solle den Wagen vorbei bringen. Als ich ihm dann gesagt hab das ich das gern tun würde, aber leider nicht kann da ja nunmal nicht verkehrssicher meinte er nur das wäre mein Problem und im Übernahmeprotokoll würde ja auch stehen das nicht unfallfrei und leichte technische Mängel.

Leichte technische Mängel bei einem 9 Jahre alten Auto sehe ich ja ein. Aber nicht verkehrssicher ist für mich kein leichter Mangel.
Und um die Unfallfreiheit gehts eigentlich auch nicht nur um die Art der Reparatur des Schadens.

Im Vertrag tauchen allerdings weder die leichten technischen Mängel auf noch der Unfallschaden. Beides erst im Übernahmeprotokoll was der Spediteur (Auto wurde für 99Euro geliefert) unterschrieben hat.

Einen Termin bei meinem Anwalt kann ich leider erst am 2.2. machen da der noch im Urlaub ist.

Wombel
2009-01-24, 11:47:54
TÜV ist nur ne Momentaufnahme. Vor nem halben Jahr war das Töff evtl. auch in Ordnung, anderslautende Vermutungen musst du nachweisen.

Das der Wagen beim letzten TüV in Ordnung war glaub ich ja, darum gehts auch nicht.
Nur wenn in einem Vertrag steht das TüV und Au neu sind sollten sie das ja auch so sein. Beides ist 6 Monate alt und als neu würde ich das dann nicht bezeichnen.
Ich frage mich nur warum nicht beides wie vertraglich vereinbart erneuert wurde.

cartman5214
2009-01-24, 11:49:43
Im Vertrag tauchen allerdings weder die leichten technischen Mängel auf noch der Unfallschaden. Beides erst im Übernahmeprotokoll was der Spediteur (Auto wurde für 99Euro geliefert) unterschrieben hat.

Wesentlich ist das Protokoll. Ist quasi die Ergänzung des Vertrages. Auf alle Fälle kann das ganze unangenehm werden. Der Transport zum Händler ist auf alle Fälle euer Problem. Ich denke Anwalt ist hier wirklich die beste Wahl.

Wombel
2009-01-24, 12:01:28
Nachfragen werd ich den auf jeden Fall.
Bin gespannt welche Antwort ich wegen der fehlenden 6TüV Monate bekomme, hatte deswegen heut morgen mal eine Email geschrieben.

EureDudeheit
2009-01-24, 12:14:14
Wenn das funktioniert ists natürlich super. Das werden wir dann auch machen. Ich gehe mal stark davon aus das der Händler davon wusste. Hab grad gesehen das im Vertrag steht TüV/AU neu. Ist aber schon 6Monate alt.
Im jetzigen Zustand würd es auch keine Plakette geben.


Nee sorry hatte nochmal editiert, das geht so doch nicht. Jedenfalls wenn du sagst deine Schwester hat das Auto an dich verkauft. Was gehen müßte ist, wenn ihr sagt, deine Schwester hat alle Rechte an dich abgetreten, so daß du ihre Mängelrechte geltend machen kannst, falls ein Rechtsanwalt erforderlich ist, weil nur du ja rechtsschutzversichert bist. Aber ich würde da nochmal einen Rechtsanwalt fragen, bin mir da nicht so sicher.

Wombel
2009-01-24, 12:31:46
Werd ich machen.

Was anderes als Anwalt bleibt eh nicht mehr. So langsam wird es nämlich kurios.
Ich habe eben eine Email bekommen in dem mir die Sekretärin geschrieben hat das es leider nicht möglich war die Haupt und Abgasuntersuchung zu erneuern.
In der Anlage ist ein Prüfbericht vom 2.Januar in dem von der Dekra sämtliche Mängel dokumentiert sind (Defekte Stabis und Ouerlenker an der Hinterachse, ein defektes Motorlager und und und)
Im Prüfbericht steht das Aufgrund erheblicher Mängel eine Plakette nicht zugeteilt werden konnte und das eine wiedervorführung nötig ist.

Ich frag mich echt wie dumm die sind mir das auch noch zu schicken. Aber immerhin steigen so die Chancen ein ganzes Stück

Philipp333
2009-01-24, 21:49:43
Besteht bei dem Wagen so überhaupt noch TÜV? Dachte immer dass der restliche TÜV Quasi Verfällt wenn man erneut beim TÜV war und erhebliche Mängel festgestellt werden.

Wombel
2009-01-24, 22:37:49
Das kann ich nicht sagen, steht da nicht drauf.
Nur halt das das Auto wieder vorgeführt werden muß innerhalb von 4 Wochen. Irgendetwas stinkt da aber gewaltig.

Chrisch
2009-01-25, 01:21:06
Hallo,

schau bitte mal in deinem Kaufvertrag nach, denn sehr gerne verkaufen solche Händler in Kommision oder machen einen Privatkaufvertrag - sollte dies so sein, sind deine Chancen nicht mehr so toll! Wenn s ein Händler ist, dann sieht s meiner Meinung nach besser aus.
Kam vor kurzen noch im TV, Privatverkauf zählt beim Händler nicht auch wenn er es schreibt. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet!

CokeMan
2009-01-25, 01:27:35
Hi,

mal eine dingende wichte Frage.
Um welches Auto handelt es sich? Typ, Baujahr, Kilometer usw. :wink:

Panasonic
2009-01-25, 03:04:31
Die ganze Geschichte klingt merkwürdig, aber in alle Richtungen. Warum kurvt Deine Schwester durch halb Deutschland, um sich ohne Sachverstand einen Schrottwagen andrehen zu lassen?

Na wie dem auch sei, viel Glück.

Wombel
2009-01-25, 05:32:09
Gekurvt ist se nichtmal.
Hat ihn als sie nach Weihnachten dort oben Urlaub bei ner Freundin gemacht hat entdeckt und dann intelligenterweise gleich nen Vertrag unterschrieben. Hätte ich bei dem Händler gar nicht erst gemacht, aber als ich mein erstes Auto gekauft hab hatte ich auch nen Tunnelblick. Nur war mit dem Wagen zum Glück alles in Ordnung.

Ist ein roter 99er Civic EJ9 mit 1,4l und 75PS. Gelaufen knapp 85000km

BoneDaddy
2009-01-25, 11:22:39
Der Händler soll den Wagen abholen.