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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gewährleistung für Zweitkäufer


Gast
2009-01-26, 19:44:25
Hi, ich habe mal rein aus Interesse eine Frage. Angenommen K1 kauft eine Graka, CPU oder sonstiges von V, der ein gewerblicher Händler ist. Nun verkauft K1 den Artikel unter Ausschluss jeglicher Garantie und Gewährleistung an K2. K1 überlässt K2 die Rechnung, sodass sich dieser im Falle eines Sachmangels direkt an V wenden kann. K1 hätte somit zumindest stillschweigend seine Gewährleistungsrechte an K2 abgetreten (oder er fertigt eine Abtretungserklärung aus) und K2 könnte sich direkt an V wenden, obwohl kein Vertrag zwischen ihm und V besteht.
Dies ist gängige Praxis und wird häufig bei einem Verkauf unter Privatleuten gemacht. Was ist aber, wenn der V in seinen AGBs eine Abtretung der Gewährleistungsrechte an Dritte ausschließt? Dann müsste die Abtretung doch unwirksam sein, sodass K2 sich nicht an ihn wenden kann. Die Gewährleistung mit K1 wurde auch ausgeschlossen, sodass man lediglich Schadensersatz von diesem verlangen kann, da dieser den Käufer darüber aufklären muss, dass keine Gewährleistungsansprüche gegen V geltend gemacht werden können.

Ich hoffe ihr konntet mir folgen. Wenn dies alles so zutrifft wie ich es beschrieben habe, muss man sowohl als Käufer wie auch als Verkäufer aufpassen, was der Händler in seinen AGBs geschrieben hat. Alleine das Mitschicken der Rechnung genügt dann nicht und man steht als Käufer blöd da.

Was meint ihr dazu?

kruemelgirl
2009-01-26, 20:23:37
So ist es wohl. In einem anderen Forum wurde die auch schon diskutiert.

Die einzige Möglichkeit ist dann wohl, die Garantie über den K1 abzuwickeln, wenn dieser dazu bereit ist.

Dktr_Faust
2009-01-26, 23:32:26
K1 ist strenggenommen ein Gläubiger von V und als Gläubiger kann er seine Ansprüche per Abtretungserklärung an einen anderen (K2) abtreten. Dazu gibt es einen § im BGB, aber den find ich grad auf die Schnelle nicht --> man müsste einen Juristen befragen, was hier höher zu werten ist: Der Ausschluss in den AGBs oder das BGB. Auch zu klären wäre, ob Gewährleistung/Garantie an das Produkt gebunden ist oder an den auf der Rechnung aufgeführten Käufer.

Grüße