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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug mit 1&1 DSL


tommassi
2009-02-03, 09:19:59
Hallo!

Ich ziehe demnächst um und möchte wissen wie es mit meinem 1&1 Vertrag weiterläuft.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht? (Der Vertag wurde erst im Herbst verlängert) Weil Kabel-Internet ist verfügbar...

Wenn nicht, läuft das ohne Einschränkungen in der neuen Wohnung weiter wenn ich das angebe oder muss ich damit rechnen daß ich Tage oder gar Wochen ohne Internet und Telefon dastehe?

Gast-Berlin
2009-02-03, 14:10:04
du hast einen 2 Jahresvertrag den du erfüllen must --- Sonderkündigung geht denke ich nur,wenn bei der neuen Anschrift nicht mit der Telefon-DSL-Leistung geliefert werden kann --- Umzugsmeldung must du machen --- im übrigen kannst du ja bei deinem Provider anrufen und fragen.

Gast-Berlin
2009-02-03, 14:13:55
den 1&1 DSL-Umzugsservice Schritt für Schritt
http://service-center.1und1.de/page/dsl/umzug

redfalcon
2009-02-03, 14:31:55
Wenn nicht, läuft das ohne Einschränkungen in der neuen Wohnung weiter wenn ich das angebe oder muss ich damit rechnen daß ich Tage oder gar Wochen ohne Internet und Telefon dastehe?

Zeitig (!) anrufen und Bescheid sagen. Bei meiner Mutter wurde der Anschluss 2 Tage nach dem genannten Termin geschaltet ("angeblich" wegen Leitungsproblemen). Also ja, kann durchaus sein.

gbm31
2009-02-03, 16:42:17
der telekom-fuzzi von nebenan hat mir erzählt, daß ein umzug bei 1&1 automatisch zu einer vertragsverlängerung (laufzeit beginnt von neuem) führt.

stimmt daß?

wir haben eine wohnung gekauft, und ich wollte die gelegenheit nutzen, um von 1&1-dsl+telekom-telefon komplett zur telekom zu wechseln, weil ich keine voip-telefon-flat haben will.

kiX
2009-02-03, 17:05:39
Umzug führt idR immer zu neuer Vertragslaufzeit.
Grund: die Eingangskosten (Leitungsmiete, Techniker-Einsatz, ggf Hardware) entstehen neu.

Meist gibt es aber die Möglichkeit, nach Umzug keinen neuen Vertrag abzuschließen, dann ist aber häufig eine Abschlussrechnung fällig (je nach Anbieter bis zur vollen ausstehenden Grundgebühr).

redfalcon
2009-02-03, 17:38:05
der telekom-fuzzi von nebenan hat mir erzählt, daß ein umzug bei 1&1 automatisch zu einer vertragsverlängerung (laufzeit beginnt von neuem) führt.
stimmt daß?


Jep. Allerdings nur um 12 (?) Monate.

gbm31
2009-02-03, 18:10:02
thx - btw: bei der telekom nicht...

kiX
2009-02-03, 18:20:44
thx - btw: bei der telekom nicht...
die müssen die Leitung auch nicht mieten. :D

Gast
2009-02-03, 19:55:55
Jep. Allerdings nur um 12 (?) Monate.
nein es gibt keine verlängerung. habs selbst erlebt. bin umgezogen und kann jetzt nach 2 jahren ganz normal kündigen. das sagt dir aber auch der umzugsservice von 1&1

Gast
2009-02-03, 22:07:15
der telekom-fuzzi von nebenan hat mir erzählt, daß ein umzug bei 1&1 automatisch zu einer vertragsverlängerung (laufzeit beginnt von neuem) führt.

stimmt daß?

wir haben eine wohnung gekauft, und ich wollte die gelegenheit nutzen, um von 1&1-dsl+telekom-telefon komplett zur telekom zu wechseln, weil ich keine voip-telefon-flat haben will.
was fragste das hier,und ließt nicht deinen Vertrag,bzw. fragst deinen Provider !!!

Gast
2009-02-03, 22:11:49
der telekom-fuzzi von nebenan hat mir erzählt, daß ein umzug bei 1&1 automatisch zu einer vertragsverlängerung (laufzeit beginnt von neuem) führt.

stimmt daß?

wir haben eine wohnung gekauft, und ich wollte die gelegenheit nutzen, um von 1&1-dsl+telekom-telefon komplett zur telekom zu wechseln, weil ich keine voip-telefon-flat haben will.
bin bei Arcor mit Allinclusive Flat dsl16000 und isdn = 38,95 und habe auch kein VOIP --- billiger als dein Telekom ! und nun du ?

gbm31
2009-02-03, 22:25:37
bin bei Arcor mit Allinclusive Flat dsl16000 und isdn = 38,95 und habe auch kein VOIP --- billiger als dein Telekom ! und nun du ?


und nun ich? :confused:

sind wir jetzt beim battlen? :rolleyes:

und bleib mir bitte mit arcor vom leib, die sind nicht besser als 1&1 und telekom zusammen! :(

blackbox
2009-02-03, 22:30:48
Ein Umzug hat keine (!) Vertragsverlängerung zur Folge.
Dass das hier einige Provider so handhaben, bedeutet noch lange nicht, dass es so auch richtig ist.

Entweder der alte Vertrag läuft am neuen Standort weiter (sofern beide Parteien ihren Teil der Leistungen laut Vertrag erfüllen) oder der Kunde kann außerordentlich (eine Sonderkündigung gibt es es nicht! Dieses Wort könnt ihr aus eurem Wortschatz streichen) kündigen.

Normality
2009-02-07, 22:19:49
Hi,

habe ähnliches Problem aber mit Vodafone, so sah der Email verkehr aus,

Blackbox, wie kann man das jetzt handhaben da du meinst das die das nicht dürfen?







Guten Tag

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Hier sind Ihre gewünschten Informationen.

Ihrer Anfrage entnehmen wir, dass Sie die Änderung Ihrer Anschrift bekannt geben möchten.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir die Verlängerung der Vertragslaufzeit bei der Änderung Ihrer Anschrift nicht beeinflussen können. Auch an Ihrer neuen Adresse profitieren Sie weiterhin von den günstigen Tarifen und buchbaren Optionen. Ein weiterer Vorteil ist der kostenfreie Umzug, welcher unter Umständen bei anderen Anbietern berechnet wird.

Gerne nehmen wir Ihren Umzug auf diesem Weg entgegen.

Um Ihren Umzug mit Vodafone Zuhause DSL in die Wege zu leiten benötigen wir weitere Informationen von Ihnen. Bitte beantworten Sie uns die folgenden Fragen:

- In was für ein Haus ziehen Sie? (Einfamilienhaus/
Mehrfamilienhaus/ Doppelhaushälfte/ sonstiges)
- Der Eingang in das Haus befindet sich im Vorderhaus/ Hinterhaus/ Seitenflügel?
- In welcher Etage liegt Ihre Wohnung?
- Liegt Ihre Wohnung links/ mittig/ rechts oder geht diese über die komplette Etage?
- In welchem Zimmer befindet sich die Telefonanschlussdose?
- Gibt sonstige Besonderheiten zu erwähnen? (z. Bsp. Wohnungsnummer etc.)

Bitte beantworten Sie die Fragen so genau wie möglich. Nur so kann ein reibungsloser Umzug mit Vodafone Zuhause DSL gewährleistet werden.

Alternativ nutzen Sie das Ihnen vorliegende Formular für die Beauftragung der Anschriftänderung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe.

Für die Unannehmlichkeiten entschuldigen wir uns bei Ihnen und wünschen Ihnen ein schönes Wochenende.

Freundliche Grüße aus Ratingen

Ihr Vodafone-WebTeam
E-Mail: kontakt@vodafone.com

Vodafone D2 GmbH
Am Seestern 1, D-40547 Düsseldorf, Postfach: D-40543 Düsseldorf

Geschäftsführung: Friedrich Joussen (Vorsitzender), Jan Geldmacher, Hartmut Kremling, Frank Rosenberger, Dr. Volker Ruloff, Michele Angelo Verna, Achim Weusthoff Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vittorio Colao

Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf, Amtsgericht Düsseldorf, HRB 24644
WEEE-Reg.-Nr.: DE 91435957



-----Ursprüngliche Nachricht-----

>> Mitteilung:
>>
>> Sehr geehrte Damen und Herren,
>>
>> ich werde am 1.Mai in eine neue Wohnung ziehen.Auf dem Formular für Umzug entdeckte ich dann das der Vertrag um 24 Monate verlängert falls ich umziehe.Dies möchte aber nicht, da ich meinen Vetrag bis 20 Februar 2010 kündigen möchte.
>> Ehrlich gesagt finde ich dies auch ein wenig dreist und bitte darum eine Alternative anzubieten,
>> Kündigen werde ich auf jedenfall!!!
>>
>> mit freundlichen Grüßen
>>
>> Andreas
>>

blackbox
2009-02-07, 22:50:44
Richtig, sie dürfen dir keinen neuen Vertrag aufdrücken, wenn du es nicht willst.

Es gibt nämlich keinerlei Grundlage für einen neuen Vertrag, der gleichzeitig eine neue MVL zur Folge hat.

kiX
2009-02-07, 23:46:01
Richtig, sie dürfen dir keinen neuen Vertrag aufdrücken, wenn du es nicht willst.

Es gibt nämlich keinerlei Grundlage für einen neuen Vertrag, der gleichzeitig eine neue MVL zur Folge hat.

Natürlich dürfen sie das nicht ohne sein Einverständnis.
Das bedeutet aber nicht, dass ein Weiterführen des Vertrages im Umzugsfalle nicht mit einer Vertragsverlängerung vonstatten gehen darf.
In eigentlich jeder ISP-AGB steht, dass der Kunde dazu verpflichtet ist, die Vertragsbedingungen bis zum Vertragsende zu erfüllen.
Durch einen Umzug verletzt man diese Vertragsbedingung.
Daher ist der ISP berechtigt, die noch ausstehenden Gebühren einzufordern (häufig Abschlussrechnung genannt), sollte sich der Kunde nicht für einen Neuvertrag in der neuen Wohnung entscheiden.


Deine Aussage ist also nur halb richtig, eine automatische Vertragsverlängerung hat ein Umzug nicht zur Folge. Wohl aber kann die Entscheidung zu einem Weiterführen des Vertrages (also gegen eine Abschlussrechnung) eine Vertragsverlängerung zur Folge haben. Häufig auch nicht nur für den normalen Verlängerungszeitraum sondern gleich für die Neuabschlussvertragsdauer.

blackbox
2009-02-08, 00:00:32
Nein, auch eine Weiterführung des Vertrages hat keine Verlängerung des Vertrages zur Folge.

Entweder der Vertrag läuft zu alten Konditionen weiter oder nicht. Dazwischen gibt es nichts.

Ein Umzug bedeutet hier eine außerordentliche Veränderung, die nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden darf. < das ist meine Sicht.

Meine Sicht wird auch dadurch bestärkt, als dass es in solchen Fällen es bisher keine endgültigen Gerichtsurteile gibt. Denn die Anbieter wissen genau, warum sie es bisher nicht riskiert haben, vor Gericht zu ziehen wegen eines Umzuges des Kunden.
Viele Kunden akzeptieren klaglos diese verbraucherunfreundliche Praxis der Ansetzung eines neuen Vertrages mitsamt der neuen Vertragslaufzeit. Dabei reden sich die Anbieter raus, von wegen "alter Tarif ist nicht mehr verfügbar" oder "ist buchungstechnisch nicht machbar" oder "was auch immer". Wenn sich ein Kunde gegen diese Praxis wehrt, dann heißt es gleich "aus Kulanz entlassen wir sie aus dem Vertrag". Kulanz ist es aber nicht, warum die außerordentliche Kündigung trotzdem angenommen wird. Es ist viel mehr das Wissen, dass die Anbieter vor Gericht den Kürzeren ziehen werden.

kiX
2009-02-08, 00:09:57
Nein, auch eine Weiterführung des Vertrages hat keine Verlängerung des Vertrages zur Folge.

Entweder der Vertrag läuft zu alten Konditionen weiter oder nicht. Dazwischen gibt es nichts.

Ein Umzug bedeutet hier eine außerordentliche Veränderung, die nicht zum Nachteil des Kunden ausgelegt werden darf. < das ist meine Sicht.

Meine Sicht wird auch dadurch bestärkt, als dass es in solchen Fällen es bisher keine endgültigen Gerichtsurteile gibt. Denn die Anbieter wissen genau, warum sie es bisher nicht riskiert haben, vor Gericht zu ziehen wegen eines Umzuges des Kunden.
Viele Kunden akzeptieren klaglos diese verbraucherunfreundliche Praxis der Ansetzung eines neuen Vertrages mitsamt der neuen Vertragslaufzeit. Dabei reden sich die Anbieter raus, von wegen "alter Tarif ist nicht mehr verfügbar" oder "ist buchungstechnisch nicht machbar" oder "was auch immer". Wenn sich ein Kunde gegen diese Praxis wehrt, dann heißt es gleich "aus Kulanz entlassen wir sie aus dem Vertrag". Kulanz ist es aber nicht, warum die außerordentliche Kündigung trotzdem angenommen wird. Es ist viel mehr das Wissen, dass die Anbieter vor Gericht den Kürzeren ziehen werden.

?
Es ist hier doch nirgends die Rede davon, dass ein angeblicher alter Tarif nicht mehr verfügbar sein soll.
Ausserdem mag es gerne deine Ansicht sein, dass einem ein Umzug nicht zum Nachteil gereicht werden darf, das bedeutet jedoch nicht, dass dies auch rechtlich irgendeine Relevanz hat.

Nochmal: Man hat sich (idR) vertraglich dazu verpflichtet, den Vertrag die entsprechende Vertragslaufzeit lang nutzen zu wollen, an dem angegebenen Ort (Wohnung).
Wenn man nun diese Vertragspflicht bricht, wird man NICHT einfach so aus dem Vertrag entlassen.

Und solange kein entsprechendes Gericht etwas Gegenteiliges beschließt (was mWn bislang nicht geschehen ist), hat das Gültigkeit.

Wer gerne den Rechtsweg gehen möchte, soll das tun.

Ich seh da jedoch nichts Rechtswidriges oä drin, schließlich kann der Provider nichts dafür, dass der KD umzieht.

blackbox
2009-02-08, 00:19:16
Zum Traif: Das war nur von mir ein Einwurf, womit sich die Anbieter herausreden, wenn sie dem Kunden einen neuen Vertrag aufschwatzen wollen.

Und die Praxis sieht so aus, dass die Kunden aus ihren Verträgen entlassen werden, wenn sie sich wehren.

Ich will eine AGB sehen, die dir bei einem Umzug einen neuen Vertrag aufdrückt. Die gibt es nämlich gar nicht. Sie wäre ganz klar nicht gesetz-konform.

Wie gesagt: der alte Vertrag kann ja schließlich am neuen Wohnort weitergeführt werden, sofern es technisch möglich ist.

Alle anderen Verfahren zum Umzug wären auch mit einem Rattenschwanz von Problemen behaftet. Was ist zum Beispiel, wenn der Vertrag nicht gekündigt werden kann und ganz normal weiter laufen würde in der alten Wohnung und inzwischen neu vermietet wurde? Was, wenn der neue Mieter einen Anschluss braucht? Was dann? Oder was, wenn der alte Kunde sein Telefon nutzen will, er aber nicht in die Wohnung kommt? Was dann? Wie du siehst, geht das nicht.

Die Anbieter wissen schon, was sie machen: nämlich nicht vor Gericht ziehen, sondern die außerordentliche Kündigung des Kunden akzeptieren.

kiX
2009-02-08, 00:40:29
ich muss dir widersprechen.

Und die Praxis sieht so aus, dass die Kunden aus ihren Verträgen entlassen werden, wenn sie sich wehren.
Meines Wissens nicht, und ich hab 1.5 Jahre in einer entsprechenden Abteilung bei einem ISP gearbeitet.

Ich will eine AGB sehen, die dir bei einem Umzug einen neuen Vertrag aufdrückt. Die gibt es nämlich gar nicht. Sie wäre ganz klar nicht gesetz-konform.
Davon ist nicht die Rede, es geht nicht darum, dass einem der ISP bei einem Umzug unbedingt einen neuen Vertrag aufdrückt. Man hat als Kunde die Wahl, ob man einen neuen abschließt. Jedoch ist die andere Möglichkeit (häufig) NICHT, dass man ohne weiteres rauskommt. Dafür gibt es wie gesagt (häufig) eine Abschlussrechnung.

Wie gesagt: der alte Vertrag kann ja schließlich am neuen Wohnort weitergeführt werden, sofern es technisch möglich ist.
Sagt wer? Neuvertrag ja, "weiterführen" (häufig) nein.

Alle anderen Verfahren zum Umzug wären auch mit einem Rattenschwanz von Problemen behaftet. Was ist zum Beispiel, wenn der Vertrag nicht gekündigt werden kann und ganz normal weiter laufen würde in der alten Wohnung und inzwischen neu vermietet wurde? Was, wenn der neue Mieter einen Anschluss braucht? Was dann? Oder was, wenn der alte Kunde sein Telefon nutzen will, er aber nicht in die Wohnung kommt? Was dann? Wie du siehst, geht das nicht.
Hä?
Wieso soll der Vertrag nicht gekündigt werden können?
Wieso soll der alte Kunde sein Telefon nicht woanders nutzen können?
Du bist sehr undeutlich in diesen Punkten.

Die einzige Antwort, die ich dir geben kann: wenn der alte Vertrag nicht gekündigt ist, der neue Mieter aber einen Neuanschluss beauftragt, wird entweder eine 2. TAE gesetzt oder der alte Vertrag von der Telekom storniert. Hier kann es auch zu einer Abschlussrechnung kommen (je nach ISP).

Die Anbieter wissen schon, was sie machen: nämlich nicht vor Gericht ziehen, sondern die außerordentliche Kündigung des Kunden akzeptieren.
Zumindest mein Ex-Arbeitgeber hat das nicht getan, das kann ich dir versichern. ;)

blackbox
2009-02-08, 01:00:58
Dass das bei dir in der Firma so gehandhabt wurde, ist logisch, man will ja keinen Kunden verlieren. ;)
Außerdem sagt das noch lange nichts über die Rechtmäßigkeit eurer Praxis aus.

Noch mal: es gibt bisher in der Sache kein Gerichtsurteil, dass die Sache aufklärt. Und so lange sollte ein Kunde sich dagegen wehren. Auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben oder eine Abschlussrechnung (lese ich hier übrigens zum ersten Mal. Das ist wohl eher bei Nicht-Privatkunden der Fall) begleichen. So lange eine Abschlussrechnung nicht irgendwie in der AGB aufgeführt ist, ist die nonsens. Arcor bot mal eine lange Zeit an, gegen eine "Gebühr" von 99,95 Euro einen Vertrag vorzeitig zu "kündigen".
Mir ist keine AGB für Privatkunden bekannt, die eine Abschlussrechnung beinhaltet.

kiX
2009-02-08, 01:49:10
Noch mal: es gibt bisher in der Sache kein Gerichtsurteil, dass die Sache aufklärt. Und so lange sollte ein Kunde sich dagegen wehren. Auf keinen Fall einen neuen Vertrag unterschreiben oder eine Abschlussrechnung (lese ich hier übrigens zum ersten Mal. Das ist wohl eher bei Nicht-Privatkunden der Fall) begleichen. So lange eine Abschlussrechnung nicht irgendwie in der AGB aufgeführt ist, ist die nonsens. Arcor bot mal eine lange Zeit an, gegen eine "Gebühr" von 99,95 Euro einen Vertrag vorzeitig zu "kündigen".
Mir ist keine AGB für Privatkunden bekannt, die eine Abschlussrechnung beinhaltet.
1. Ja, man hat die Möglichkeit, den Rechtsweg zu wählen, und vollkommen aussichtslos ist der von vornherein auch nicht.
2. Eine Abschlussrechnung muss nicht in den AGB drinstehen. Es reicht aus, wenn die Nutzung des Vertrages durch den Kunden über die gesamte Laufzeit ein bindender Vertragsbestandteil ist. Ein Umzug stellt somit einen Vertragsbruch dar. Die ausstehende Grundgebühr stellt somit einen vom Kunden verschuldeten finanziellen Verlust des ISP dar, welcher wiederrum diesen Verlust per Abschlussrechnung an den Ex-Kunden weitergibt.

Normality
2009-02-08, 08:51:49
Hättet ihr den eine Idee wie ich jetzt weiter verfahren soll?
Soll ich meinen aktuellen vertrag jetzt schon kündigen und dann dürfen sie mir keine verlängerung reindrücken, soll ich auf kulanz pläderien?.
Ne abschlussrechnung wäre in meinem Falle über 300€ und das ist ziemlich heftig.
Ich möchte da unbedingt raus aus dem vertrag da ich unebdingt zu kabel deutschland wechseln will zwecks höherer bandbreite

blackbox
2009-02-08, 11:12:17
Nein, ein Umzug ist kein Vertragsbruch. Es gibt Umstände, die kann der Kunde genauso wenig beeinflussen wie der Anbieter. Auch der Anbieter sichert sich in seinen AGBs vor seltenen Fällen ab, wenn er seine vereinbarten Leistungen nicht mehr erfüllen kann. Das gilt ebenso für den Kunden.

Bei einem Umzug kann der Kunde ja gewillt sein, seinen Teil des Vertrages weiterhin zu erfüllen. Nur blockieren da viele Anbieter ab und bestehen auf einen Neuvertrag, was total unsinnig ist.

Ich würde mich da auf keinen Fall einlassen. Vor nicht allzu langer Zeit gab es diese Praxis mit Vertragsverlängerung und Neuvertrag noch gar nicht, da lief der alte Vertrag selbstverständlich weiter. Selbst erlebt bei meinem Umzug vor über 2 Jahren. Heutzutage sieht die Praxis leider anders aus. Ich sag nur Kundenbindung. :rolleyes:

Warum legt ihr die Rechte immer so negativ dem Kunden gegenüber aus? Hat der Kunde etwa keine, nur weil er keine AGBs hat? Nein, es ist alles geregelt im BGB. Und AGBs dürfen nicht einseitig ausgelegt werden zu Gunsten des Anbieters.

Falls also beide Seiten ihre Leistungen am neuen Ort erfüllen können, läuft der alte Vertrag ganz normal weiter, mit dem Zusatz eines Ortwechsels. Da sehe ich auch keine Chance, für beide Parteien irgendwie vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen (außer es ist vertraglich geregelt).

Kann der alte Vertrag aus technischen Gründen nicht weitergeführt werden, oder kann eine Partei die vertraglich gesicherte Leistung nicht erfüllen, so kann eine außerordentliche Kündigung wirksam werden.

Gast
2009-02-08, 11:31:50
Hättet ihr den eine Idee wie ich jetzt weiter verfahren soll?
Soll ich meinen aktuellen vertrag jetzt schon kündigen und dann dürfen sie mir keine verlängerung reindrücken, soll ich auf kulanz pläderien?.
Ne abschlussrechnung wäre in meinem Falle über 300€ und das ist ziemlich heftig.
Ich möchte da unbedingt raus aus dem vertrag da ich unebdingt zu kabel deutschland wechseln will zwecks höherer bandbreite
sind ja nicht bei wünsch dir was,oder? --- es geht danach was du im Vertrag unterschrieben hast, und danach haben sich beide VertragsParteien zu verhalten ;)

Gast
2009-02-08, 11:40:42
Nein, ein Umzug ist kein Vertragsbruch. Es gibt Umstände, die kann der Kunde genauso wenig beeinflussen wie der Anbieter. Auch der Anbieter sichert sich in seinen AGBs vor seltenen Fällen ab, wenn er seine vereinbarten Leistungen nicht mehr erfüllen kann. Das gilt ebenso für den Kunden.

Falls also beide Seiten ihre Leistungen am neuen Ort erfüllen können, läuft der alte Vertrag ganz normal weiter, mit dem Zusatz eines Ortwechsels. Da sehe ich auch keine Chance, für beide Parteien irgendwie vorzeitig aus dem Vertrag heraus zu kommen (außer es ist vertraglich geregelt).

Kann der alte Vertrag aus technischen Gründen nicht weitergeführt werden, oder kann eine Partei die vertraglich gesicherte Leistung nicht erfüllen, so kann eine außerordentliche Kündigung wirksam werden.
Das trifft so zu diese Aussage und so ist auch die Verfahrensweise diesbezüglich.
mfg