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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld wird falsch berechnet


Marcool
2009-02-07, 20:34:34
Hallo,


ich habe seit dem 1.11.08 wieder Kindergeldanspruch (Zivi vorbei). Habe mich dann auch im selben Monat beim Amt gemeldet und mich dort Ausbildungssuchend gemeldet. Dann bekommt man so einen Termin in der Berufsberatung und ab da an ist eigentlich die Zahlung fällig, sprich das Kindergeld muss laut den Aussagen des Amtes Rückwirkend bezahlt werden, egal wie lange es dauert bis der Antrag durch ist. Nun hat es bis letzte Woche gedauert bis wirklich mal alle Materialien zusammen waren (da sich die Zentrale; anderes Amt ; was zur Anlage gehört wurde einem nur nacheinander gesagt) ; alles hingeschickt und nun bekam ich einen Brief wo drinne steht das zum 1.3.09 das Kindergeld gezahlt wird aber nicht Rückwirkend. LOL ? Was soll das denn jetzt ? Wieso schreiben die so einen Mist ?

Hoffe jemand kennt sich da ein bischen aus .


Gruß

Marc-
2009-02-08, 03:31:22
Hallo,


ich habe seit dem 1.11.08 wieder Kindergeldanspruch (Zivi vorbei). Habe mich dann auch im selben Monat beim Amt gemeldet und mich dort Ausbildungssuchend gemeldet. Dann bekommt man so einen Termin in der Berufsberatung und ab da an ist eigentlich die Zahlung fällig, sprich das Kindergeld muss laut den Aussagen des Amtes Rückwirkend bezahlt werden, egal wie lange es dauert bis der Antrag durch ist. Nun hat es bis letzte Woche gedauert bis wirklich mal alle Materialien zusammen waren (da sich die Zentrale; anderes Amt ; was zur Anlage gehört wurde einem nur nacheinander gesagt) ; alles hingeschickt und nun bekam ich einen Brief wo drinne steht das zum 1.3.09 das Kindergeld gezahlt wird aber nicht Rückwirkend. LOL ? Was soll das denn jetzt ? Wieso schreiben die so einen Mist ?

Hoffe jemand kennt sich da ein bischen aus .




Gruß


Leider ist das korrekt. Das gesetz besagt schlicht und ergreifend, das kindergeld !NICHT! rueckwirkend bezahlt werden kann. Auch dann nicht wenn bereits vorher anspruchstatbestand vorlag. Erst ab dem monat der bewilligung bzw eingang der !vollstaendigen" zur bewilligung notwendiger unterlagen ist das Kindergeld zahlbar. Nochmals... es interessiert nicht, ob vorher bereits sachlich ein anspruch vorlag.
Ist im uebrigen bei einigen Leistungen so, nicht nur beim Kindergeld.
Umgekehrt ist es bei der GEZ im uebrigen genauso: selbst wenn sachlich nachweisbar kein anspruch der gez mehr bestand (beispielsweise nachweislich kein haushalt in deutschland, dauernder auslandsaufenthalt) ist das vollkommen belanglos, bis zu dem zeitpunkt an dem dies der GEZ !schriftlich! mitgeteilt worden ist. Diese bittere Erfahrung habe ich selbst machen muessen... 3 Jahre im ausland gelebt und gearbeitet... KEINE deutsche meldeadresse (ins ausland verzogen) kein haushalt, vorher bei der GEZ abgemeldet (leider nicht per einschreiben) GEZ hatte angeblich keine abmeldung erhalten: ergebnis: 3 jahre nachbezahlen... widerspruch zwecklos, die sachlich nicht vorliegende GEZ pflicht wurde nicht bestritten.. allein: dies ist erst relevant nach zugang bei der GEZ... der lag angeblich nicht vor... also nachzahlung mit mahnkosten und zinsen.
So sind nunmal in deutschland die gesetze

Mordred
2009-02-08, 06:06:54
Ähm man KANN Kindergeld 4 Jahre rückwirkend beantragen. Zumindest war das letztes Jahr noch so (habe mir selber für 24 monate auszahlen lassen da meine eltern das verpennt hatten). Allerdings nur sofern das nachweisbar ist (also schulaufenthalt, ausbildung mit einem Gehalt entsprechend dem Grenzwert, oder ähnliches).

Hat man allerdings nichts schriflichtes kann man es gleich lassen.

Schlupp
2009-02-08, 07:21:17
Ähm man KANN Kindergeld 4 Jahre rückwirkend beantragen. Zumindest war das letztes Jahr noch so (habe mir selber für 24 monate auszahlen lassen da meine eltern das verpennt hatten). Allerdings nur sofern das nachweisbar ist (also schulaufenthalt, ausbildung mit einem Gehalt entsprechend dem Grenzwert, oder ähnliches).

Hat man allerdings nichts schriflichtes kann man es gleich lassen.


So ist es!
Habe selbst 2mal rückwirkend das Geld bekommen. Natürlich muss man auch beim Antragen angeben, dass man Kindergeld rückwirkend beantragt!

Marcool
2009-02-08, 09:40:18
Haben ich eigentlich auch . :confused:

Marc-
2009-02-08, 10:18:23
Haben ich eigentlich auch . :confused:
Muss ich mich korrigieren. ist tatsaechlich so. Hab nochmal nachgeschaut, habs mit elterngeld verwechselt. Da war die Frist maximal 3 monate.
"Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem wenigstens an einem Tag die Anspruchsvoraussetzungen vorgelegen haben. Der Kindergeldanspruch verjährt gemäß SGB 1 §45 vier Jahre nach dem Jahr der Entstehung[3]. Zur Antragstellung für behinderte Kinder über 27 Jahren werden ein gültiger Schwerbehindertenausweis und das Attest eines Arztes über den Beginn der Behinderung benötigt."

Ich wuerd die unterlagen die du eingereicht hast nochmal ueberpruefen ab wann diese definitiv (also jede einyelne unterlage) den anspruch begruendet bzw auf welche die datiert sind. Sollte eine dieser Unterlagen auf einen spaeteren Zeitpunkt datiert sein, gilt natuerlich dieser, da erst dann die gesamten Anspruchsvoraussetzungen erfuellt sind

Marcool
2009-02-08, 18:08:44
BEim Amt wurde gesagt das der Kindergeldanspruch ab der Teilnahme/Vorstellung bei der Berufsberatung gilt. Danach ist egal wann die Unterlagen komplettiert werden. Das Limit sind 6 Monate Rückzahlung.

So wurde es gesagt und so habe ich es auch verstanden obwohl die verspätete Abgabe der Unterlagen nur durch die kleckerweise ankommenden Informationen von Amt zu Stande kam.


Gruß

Schlupp
2009-02-08, 20:59:06
Früher war es so, dass das Kindergeld auf das Bruttogehalt des Kindes angerechnet wurde.
Dann hat irgendeine Frau geklagt, dass es nicht sein kann und ist auch damit durchgekommen, bzw. man hat irgendwie festgestellt, dass es tatsächlich auf das Nettogehalt angerechnet wird.
Zumindest so oder so ähnlich.
Da ich Brutto darüber lag, Netto jedoch deutlich drunter, war meine erste Nachzahlung 1.848,-€, alo komplette 12 Monate. Mit diesem Urteil stand auch dabei, dass man die letzten 48 Monate nachträglich anfordern kann.
Musst vllt mal nen bisschen googeln um entsprechendes zu finden.