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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fernabsatzgesetz: Kann man mir Lagergebühren bei Rückgabe berechnen?


{655321}-Hades
2009-02-09, 17:17:18
Hallo,

meine Mutter hatte mir zum Geburtstag ein Buch bei einem Dritthändler über Amazon bestellt. Blöderweise in der falschen Sprache. Als ich das Buch bekommen habe, schickte ich folgende Mail an den Verkäufer:

Hallo,

meine Mutter hat bei Ihnen ein Buch für mich bestellt. Leider in der
falschen Sprache. :) Ich wollte mich nach den Rückgabemodalitäten
erkundigen.

Die Order#: XXX-XXX-XXX

Vielen Dank,

HADES.

Darauf hin bekam ich folgende Mail:

Sehr geehrter Amazon Kunde,

Leider sind wir nicht in der Lage die Ruecknahme des Buches zu akzeptieren.
Wir haben die Bestellung ueberprueft und das Buch wurde in Spanisch
bestellt. Sowohl der Titel wie auch die Produkteinformation in Amazon haben
beschrieben dass dieses Buch in Spanisch ist.

Wir entschuldigen uns fuer die Unannehmlichkeiten.

Herzlichen Dank
Claudia

Das fand ich ein wenig wunderlich, denn eigentlich wird das doch vom Fernabsatzgesetz geregelt. Darauf wies ich dann hin:

> Hallo,
>
> ich bin mir sehr sicher, dass die Rückgabe alleine durch die Bedingungen
> des Fernabsatzgesetzes gedeckt ist.
>
> MfG,
>
> DER HADES

Woraufhin man dann kooperierte. Aber mit einer Bedingung, von der ich mich gerade frage, ob sie eigenwillig oder gerechtfertigt ist:

Sehr geehrter Amazon Kunde,

Bitte senden Sie das Buch per Luftpost an:
XXXX
XXXXX
XXXX
USA

Bitte legen Sie der Ruecksendung eine Kopie dieser Email bei, sie gilt als
Ihre Ruecksende-Bewilligung. Wir moechten Sie darauf hinweisen, dass wir
25% des Artikelpreises als Lagergebuehr belasten, fuer alle Artikel die zu
uns zurueck gesandt werden. Ihre Rueckerstattung von 75% wird veranlasst
werden, sobald wir die Ruecksendung erhalten.

Herzlichen Dank
Claudia

Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist, vor allem bei einem Händler, der einem vorher schon nicht das Rückgaberecht einräumen wollte. Aber ich wollte mich vorsichtshalber noch einmal erkundigen.

Besten Dank,

Hades.

EvilOlive
2009-02-09, 17:23:34
Hallo,

meine Mutter hatte mir zum Geburtstag ein Buch bei einem Dritthändler über Amazon bestellt. Blöderweise in der falschen Sprache. Als ich das Buch bekommen habe, schickte ich folgende Mail an den Verkäufer:



Darauf hin bekam ich folgende Mail:



Das fand ich ein wenig wunderlich, denn eigentlich wird das doch vom Fernabsatzgesetz geregelt. Darauf wies ich dann hin:



Woraufhin man dann kooperierte. Aber mit einer Bedingung, von der ich mich gerade frage, ob sie eigenwillig oder gerechtfertigt ist:



Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass das in Ordnung ist, vor allem bei einem Händler, der einem vorher schon nicht das Rückgaberecht einräumen wollte. Aber ich wollte mich vorsichtshalber noch einmal erkundigen.

Besten Dank,

Hades.


Das würde ich Amazon direkt melden, dafür gibt´s doch extra einen Button.


Mein Konto > Bestellungsübersicht > Probleme mit dieser Bestellung > Kontaktieren Sie Amazon.de

CrazyHorse
2009-02-09, 17:23:58
Afaik müssen Anbieter auf dem Amazon Marketplace die Bedingungen bieten die Amazon selber seinen Kunden bietet. Dazu zählt auch das Rückgaberecht. Ich habe selber mal ein paar Bücher auf dem Marketplace angeboten und als ich das gelesen habe, habe ich mich direkt wieder zurückgezogen. Das lohnt sich gar nicht als kleiner Privatanbieter. Man zahlt nur drauf.

Ich schau mal ob ich die Seite finde, dann meld ich mich noch mal.

Edit: Bisher sieht es so aus als ob das mit der Rücknahmeverpflichtung bei Widerruf doch nur für gewerbliche Anbieter gilt. Ist dein Verkäufer einer?

{655321}-Hades
2009-02-09, 17:34:15
Edit: Bisher sieht es so aus als ob das mit der Rücknahmeverpflichtung bei Widerruf doch nur für gewerbliche Anbieter gilt. Ist dein Verkäufer einer?

Ja, der Verkäufer ist definitiv gewerblich. Und hat sogar extra einen Brief mit in den Umschlag gepackt, in dem geschrieben steht, ich solle doch bitte mit voller Punktzahl bei Amazon bewerten und bevor ich schlechter bewerten würde, bitte den persönlichen Kontakt suchen. Hmm. Irgendwie sehe ich nicht gerade die besten Voraussetzungen dafür.

PS: Ich lese gerade, da steht nicht nur "bitte", da steht "bitte, bitte, bitte bewerten sie mich mit 5 Sternen".

AtTheDriveIn
2009-02-09, 19:09:06
Also der Typ bietet bei Amazon.de an,ist gewerblicher Händler und bezieht seine Ware aus den USA?

Er verlangt demnach von dir, das Buch direkt an den Lieferanten in Übersee zu schicken?

Leute gibts! ;)

{655321}-Hades
2009-02-10, 11:26:44
Also der Typ bietet bei Amazon.de an,ist gewerblicher Händler und bezieht seine Ware aus den USA?

Er verlangt demnach von dir, das Buch direkt an den Lieferanten in Übersee zu schicken?

Leute gibts! ;)

Jepp, genau so isses. Gerade deswegen finde ich es auch ausgesprochen eigentümlich, dass mir eben dieser Verkäufer "Lagergebühren" berechnen möchte. Ich kann also wohl davon ausgehen, dass das nicht so ganz rechtens ist?

Mr.Fency Pants
2009-02-10, 12:18:20
Was mich generell wundert ist die Tatsache, dass man Bücher überhaupt zurückgeben kann. Die Rückgabe bei CD/DVD etc., die aus der Hülle raus sind (also schon mal angehört, kopiert, wasweissich) ist ja auch nicht gestattet. Aber wer kann denn überprüfen, ob man nicht das Buch durchliest und dann einfach wieder zurückschickt?

starfish
2009-02-10, 13:00:59
Ich würd an deiner Stelle auf jeden Fall bei Amazon nachfragen.

Berni
2009-02-10, 16:22:29
Vor Allem würde ich das auch auf gar keinen Fall in die USA schicken (=> Porto?) sondern zu dem "Händler" in Deutschland zurück.

Pixeltechniker
2009-02-10, 16:41:24
Was steht denn in den AGB's des Anbieters? Auf diese "besondere" Art der Rücknahme müsste er explizit dort hinweisen.

{655321}-Hades
2009-02-11, 07:26:14
Was steht denn in den AGB's des Anbieters? Auf diese "besondere" Art der Rücknahme müsste er explizit dort hinweisen.

Das ist laut §5 des Fernabsatzgesetzes unmöglich. Jedwede vom Rücktrittsrecht abweichende Vereinbarung zu Lasten des Verbrauchers ist nichtig. Ich habe denen jetzt mal eine eMail geschrieben und ihnen gesagt, sie sollen mir transparent machen, wo sie denn Lagerkosten gehabt hätten.

Andi_669
2009-02-11, 07:50:58
Wo sitzt denn der Händler überhaupt, wenn der nicht in Deutschland ist brauchen wir hier nicht auf dem Fernabsatzgesetz rumreiten dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen in seinen Land. :|
nur weil der über Amazon.de vertreibt muss das ja kein deutscher Händler sein,
ich hab meine StargateAtlantis Staffel 4 auch über den Marketplace gekauft, bei einen Niederländer.

Ein Link auf eins von seinen Angeboten wäre nicht schlecht dann könnte man sich den mal anschauen :rolleyes:

Haarmann
2009-02-11, 11:04:44
{655321}-Hades

Das heisst nicht Lagergebühren, sondern Restocking Fee und ist wohl beschissen übersetzt worden.

Und der Händler ist im Recht, denn das FAG dient dazu, dass der Kunde die Ware betrachten kann, wie im Laden... nur Du moniertes wegen der Sprache - dazu musst das Buch jedoch nicht sehen um zu wissen, dass kein Spanisch verstehst...

Das hier ein Händler nur nen Misbrauch sieht... willst ihm das übel nehmen?

Stormtrooper
2009-02-11, 11:32:58
Das ist laut §5 des Fernabsatzgesetzes

Es gibt kein Fernabsatzgesetzes.

AtTheDriveIn
2009-02-11, 13:54:28
Es gibt kein Fernabsatzgesetzes.

Das heißt aber nicht, dass es die Regelungen des ehemaligen FernAbsG nicht mehr gibt oder was wolltest du sonst wichtiges mitteilen?


Unter 40Euro muss man die Rückversandkosten tragen. Außerdem kann der Verkäufer Wertersatz verlangen, wenn die Ware in einem verschlechterten Zustand wieder bei im eintrifft und der Kunde das zu verantworten hat, d.h. OVP beschädigt/verloren etc.

Verschlechterung des Warenzustandes, die alleine durch Prüfung entstanden sind, lösen keine Wertsersatzansprüche aus.


Die Frage ist, ob auf einen ausländischen Händler, der Waren in DE anbietet und verkauft, deutsches Recht gilt. Ich denke schon.

Mumins
2009-02-11, 14:42:36
{655321}-Hades

Das heisst nicht Lagergebühren, sondern Restocking Fee und ist wohl beschissen übersetzt worden.

Und der Händler ist im Recht, denn das FAG dient dazu, dass der Kunde die Ware betrachten kann, wie im Laden... nur Du moniertes wegen der Sprache - dazu musst das Buch jedoch nicht sehen um zu wissen, dass kein Spanisch verstehst...

Das hier ein Händler nur nen Misbrauch sieht... willst ihm das übel nehmen?

ist natürlich quatsch, da man die rückgabe ohne angabe von gründen binnen 14 tagen tätigen kann.

Andi_669
2009-02-11, 16:57:02
Die Frage ist, ob auf einen ausländischen Händler, der Waren in DE anbietet und verkauft, deutsches Recht gilt. Ich denke schon.
Nein siehe die dahingeschieden Norsk-IT Jungs, die haben sogar von Deutschland aus verschickt, Firmensitz war aber Norwegen also nicht in der EU,
die haben sich einen Dreck um die Deutschen Gesetze geschert. :|

Haarmann
2009-02-11, 18:41:25
Mumins

Er gab aber nen Grund an ;).
Das sollte man nie tun...