PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kostenvoranschlag wie weit überziehbar?


Fritte
2009-02-12, 10:05:11
Habe hier einen Fall wo ein Kostenvoranschlag von 1.300€ im Endeffekt auf eine Rechnung von >1800€ rauskam, dies natürlich ohne mich vorher zu unterrichten

Nun meckert die Werkstatt rum weil ich die Differenz nicht bezahlen will.
Fragt sich inwieweit ein Voranschlag überhaupt überzogen werden darf ohne vorherige Rücksprache

[dzp]Viper
2009-02-12, 10:07:19
Hm muss die Werkstatt dich nicht informieren, wenn der Kostenvoranschlag deftig überschritten wird?

Mh

/edit:

Hier gibts weitere Informationen
http://www.aachen.ihk.de/de/recht_steuern/download/kh_055.htm

user77
2009-02-12, 10:09:39
ich glaub ich habe mal was von höchstens 20% gelesen

atlantic
2009-02-12, 10:23:38
aus: http://www.vis.bayern.de/recht/dienstleistungen/werkvertrag/kostenvoranschlag.htm



...Der Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Vertragsangebot, sondern nur eine vorläufige Kalkulation bezüglich der voraussichtlich durchzuführenden Arbeiten.

Erkennt der Unternehmer, dass seine Kalkulation nicht einzuhalten ist, z. B. weil sich durch ein unvorhergesehenes Ereignis ein erheblicher Mehraufwand abzeichnet, so muss er seinen Vertragspartner unverzüglich hiervon unterrichten. Unverzüglich bedeutet dabei ohne schuldhaftes Zögern, also so schnell wie möglich.

Eine Überschreitung des Kostenvoranschlages von 15 bis 20% wird von der Rechtsprechung als vertretbare Abweichung toleriert.

AffenJack
2009-02-12, 10:25:27
auf keinen fall zahlen, da dachtense wohl könnense leute übern tisch ziehen. Ich würd den vll anbieten bis zu 20% mehr als den kostenvoranschlag zu zahlen, weil ich keine lust auf das anwaltsgeplänkel hätte, aber den vollen betrag auf keinen fall.

Acrylsäure
2009-02-12, 10:28:06
Sind 38% Differenz, auf jeden Fall zu viel...

Fritte
2009-02-12, 10:30:21
so gerade nochmal mit denen gesprochen, bin da seit paar Jahren Kunde und lasse da immer alle Reparaturen und Inspektionen machen

Mein Vorschlag 150,- € freiwillig zu zahlen wurde abgelehnt, es wird nun darauf bestanden das wir uns die Differenz teilen, also 250,- ich und die auch.
Es ist also ein Unterschied von effektiv 100,-€ zu meinem freiwilligen Angebot

Ich wies den Kundenberater dann auch darauf hin das sie wegen 100€ einen langjährigen Kunden verlieren und sie das in den nächsten Jahren effektiv sicherlich 5.000 - 6.000 € kosten wird, da ich diesen laden sicherlich niemehr betreten werde.
Sein Kommentar "Da kann man dann nichts machen.."

So sieht die Realität aus und in 1 -2 Jahren wird dieses Autohaus dann 10 Mitarbeiter entlassen weil die Kundenaufträge ausbleiben :rolleyes:

Der Fünfte Elefant
2009-02-12, 10:58:28
Ist es denn nachvollziehbar, sprich Sie haben tatsächlich erheblichen Merhaufwand gehabt oder ist lediglich genau das gemacht worden, was vereinbart wurde?

Im 2ten Fall würde ich mich auf keine Fall auf den "Kompromiß" einlassen, im ersteren halt zähneknirschend akzeptieren und eine andere Werkstatt suchen.

Gunaldo
2009-02-12, 10:59:09
Nach dem Gesetz muss es sich um eine wesentliche Überschreitung handeln. Den Begriff der wesentlichen Überschreitung definiert das Gesetz nicht. Dies ist angesichts der Vielzahl der Werkverträge auch kaum möglich. Aus diesem Grunde wird die Frage der wesentlichen Kostenüberschreitung immer auch eine des Einzelfalles bleiben. Eine allgemeingültige Prozentzahl gibt es daher nicht. Als Richtschnur sollen aber je nach Lage des Falles 15 bis 20 % gelten. Als gesichert darf gelten, dass eine Kostenüberschreitung von mehr als 25 % in jedem Fall wesentlich ist.

AffenJack
2009-02-12, 11:09:57
Ich wies den Kundenberater dann auch darauf hin das sie wegen 100€ einen langjährigen Kunden verlieren und sie das in den nächsten Jahren effektiv sicherlich 5.000 - 6.000 € kosten wird, da ich diesen laden sicherlich niemehr betreten werde.
Sein Kommentar "Da kann man dann nichts machen.."


Da haste in meinen augen gleich den falschen weg gewählt, ich hätte sofort gefordert den chef zu sprechen. Bei den bringen dann auch argumente, dass man langjähriger kunde war usw was. Bei nem einfachen kundenberater bringts meist eh nix und ich lass mich da nicht mehr auf große diskussionen ein.

geforce
2009-02-12, 11:12:48
Mal eine ganz einfache Frage: Liegt dir der Kostenvoranschlag schriftlich vor?

MfG Richard

Fritte
2009-02-12, 11:13:23
Da haste in meinen augen gleich den falschen weg gewählt, ich hätte sofort gefordert den chef zu sprechen. Bei den bringen dann auch argumente, dass man langjähriger kunde war usw was. Bei nem einfachen kundenberater bringts meist eh nix und ich lass mich da nicht mehr auf große diskussionen ein.

mit dem GF hab ich schon vor nem Monat gesprochen, der war noch viel unflexibler, glaubs mir...

@richard: ja

geforce
2009-02-12, 11:24:49
Sollte der wirklich mit Steuer und allem Drum und Dran (Unterschft, ggf. Stempel etc.) vorliegen würde ich dort ein riesen Theater machen.

Mir selbst ist das jetzt schon 2 Mal geschäftlich passiert und ich kenne dort kein Pardon mehr. Wenn Angebote und Kostenvoranschläge massiv überzogen werden, dann definitiv nur um Geld zu schinden.

Allerdings würde ich auch mal die Rechnung unter die Lupe nehmen und schauen ob der erhöhte Endpreis nicht ggf. auch durch mehr Material endstanden ist...

MfG Richard

Fritte
2009-02-12, 11:28:15
mit den 250€ liegen sie ja nun im gesetzlichen Überziehungsrahmen, ich werde das nun zahlen und die sehen mich nie mehr wieder

Ist übrigens ne kleinere Autohauskette hier im bergischen bzw. Düsseldorf, Namen sag ich aber nicht

user77
2009-02-12, 11:32:00
ich dachte

Kosten voranschlag: 1300€
Rechnung: 1800€

?

EDIT: achso, sie sind dir ja schon ein bisschen "entgegen gekommen"

Fritte
2009-02-12, 11:33:01
ich dachte

Kosten voranschlag: 1300€
Rechnung: 1800€

?

stimmt ja auch, wieso?

[dzp]Viper
2009-02-12, 11:33:21
Richtig user77.

Er zahlt jetzt eben 1550€

V2.0
2009-02-12, 11:34:26
Die erste Frage wäre wie die Überschreitung zu Stande kam. Bei einem Unfallschaden z.B. ist es oftmals möglich, dass Schäden nicht entdeckt werden konnten, da die Teile erst nach Ausbau als defekt zu erkennen sind. In diesem Falle muss man Dich informieren, aber sie können die Überschreitung vor Gericht manchmal erfolgreich begründen.

Ist es eine Reparatur mit definiertem Arbeitsumfang, ist es ne ganz andere Kiste.

Fritte
2009-02-12, 11:36:54
das beste an dem ganzen Spass hab ich ja noch gar nicht erzählt :rolleyes:

Die gegnerische Versicherung hatte mir eine Werkstatt quasi zugewiesen die den ganzen Mist für ~ 1.000€ machen würde, ich bestand aber darauf das bei meiner Stammwerkstatt machen zu lassen, da ich nicht zu einer Wald- und Wiesenwerkstatt gehen wollte die auch noch versicherungshörig ist.

Dafür hat die versicherung gleich mal 200,-€ vom Kostenvoranschlag gekürzt und einbehalten, ich habe also selbst bei den 1300€ für den Kostenvoranschlag schon 200€ aus eigener Tasche draufgelegt.
Mein Anwalt meint da könnte man nicht viel gegen machen und versicherungen würden das heute andauernd so machen.

Und nun werd ich dafür auch noch bestraft, Life is Shit!

Eco
2009-02-12, 11:44:48
Wobei hat sich die Werkstatt denn "verschätzt", beim Material- oder beim Arbeitsaufwand? War es eine freie Werkstatt oder ein Autohaus?

Fritte
2009-02-12, 11:45:16
Arbeitsaufwand, Material hat sich nix getan

Rogue
2009-02-12, 11:50:23
Wie kann das sein? Die können die Arbeitseinheiten ja nicht frei bestimmen.
Jeder Reparatur bzw. einem Austauschteil wird ein fester Betrag Arbeitseinheiten zugerechnet eben damit das ganze nicht völlig ausufern kann und überschaubar bleibt.
Wenn deine Werkstatt sich über diese seriöse und eigentlich gängige Praxis hinwegsetzt wirds höchste Zeit sich was anderes zu suchen.

Bst du Rechtschutzversichert? Ich würde es drauf ankommen lassen.
Evtl. würde ich das Angebot die 20% über dem Vorkostenanschlag bezahlen zu wollen nochmal schriftlich einreichen und schriftlich ablehnen lassen. Sobald du das in Händen hälst kann dir eigentlich keiner mehr was.

nn23
2009-02-12, 11:57:36
Mal so zu der Versicherung, du hast ja freie Werkstattwahl, die können dir afaik nicht einfach eine zuweisen.
Und den Schaden müssen die dann auch ganz bezahlen!

Verstehe nicht was dir dein Anwalt da erzählt hat...
Vllt. wäre da auch noch ein Ansatzpunt, ich mein das sind ja immerhin ~500€.
Und den Anwalt muss sowieso die Gegnerische bezahlen (du bist nicht Schuld, oder?)

Fritte
2009-02-12, 12:00:21
neee ich bin nicht schuld, Gegner hat seine Schuld osgar eingeräumt

Mein Anwalt meinte es würde den Aufwand nicht lohnen die restliche Kohle einzutreiben von der versicherung, meine Rechtsschutversicherung würde das wohl auch nicht bezahlen da einen prozess wegen ~ 200€ anzustrengen

V2.0
2009-02-12, 12:14:15
Wie begründen die denn den erhöhten Arbeitsaufwand? Ist es z.B. ein vorher nicht erkennbarer zusätzlicher Schaden durch den Unfall gewesen. dann kann der Anwalt dies auch nachträglich bei der gegnerischen Versicherung geltend machen.

nn23
2009-02-12, 12:16:13
Das sind ja im Endeffekt 700€, also 1100€ bewilligt, 1800€ Rechnung?
Kommt halt drauf an was der Anwalt bisher gemacht hat.
Ich würde den noch einige Drohungen schreiben lassen, wie gesagt muss den komplett die gegnerische Versicherung zahlen.

Bei mir mussten auch erst einige Droh-Briefe raus gehen, bevor ich nen Schaden an meiner Karre ersetzt bekommen habe.
Und das ist ja ziemlich eindeutig, du hast schätze ich ein Gutachten und die Rechnung der Werkstatt.
Das sollte ansich ne gute Basis sein.
Bin aber kein Anwalt, kann nur aus Erfahrung sprechen.

Armaq
2009-02-12, 12:42:44
das beste an dem ganzen Spass hab ich ja noch gar nicht erzählt :rolleyes:

Die gegnerische Versicherung hatte mir eine Werkstatt quasi zugewiesen die den ganzen Mist für ~ 1.000€ machen würde, ich bestand aber darauf das bei meiner Stammwerkstatt machen zu lassen, da ich nicht zu einer Wald- und Wiesenwerkstatt gehen wollte die auch noch versicherungshörig ist.

Dafür hat die versicherung gleich mal 200,-€ vom Kostenvoranschlag gekürzt und einbehalten, ich habe also selbst bei den 1300€ für den Kostenvoranschlag schon 200€ aus eigener Tasche draufgelegt.
Mein Anwalt meint da könnte man nicht viel gegen machen und versicherungen würden das heute andauernd so machen.

Und nun werd ich dafür auch noch bestraft, Life is Shit!
Dein Anwalt ist shit. Sry aber wieso kann er dagegen nichts machen?

nn23
2009-02-12, 12:53:44
Was soll ermachen?
Er kann böse Briefe schreiben.
Das wars.

Wenn sich die Versicherung sich dann trotzdem quer stellt musst du sie verklagen.
Dafür brauchste dann die Rechtsschutz - wobei der TS ja eine hat,
und es bei 700e nicht um eine Lappalie geht imo...

Aber der Anwalt alleine kann da nicht mehr machen.

cartman5214
2009-02-12, 13:20:15
Ein Anwalt der zugibt das die Versicherung sich gegen geltendes Recht stellt und einem rät das zu akzeptieren ist eindeutig sch***e.
Als Geschädigter hat man nun einmal das Recht auf freie Wahl der Werkstatt. Wenn die Versicherung nicht mit dem KV einverstanden ist legt man halt ein Gutachten auf den Tisch, bei Schäden >1000€ sollte man das eh machen. Und pauschal die Rechnung kürzen weil die Stundensätze von dem billigsten lokalen Wert abweichen ist bereits mehrfach vor Gerichten gescheitert. Sogar bei Abrechnungen nach Gutachten ohne Reparatur hat man Anspruch auf den Stundensatz einer durchschnittlichen Markenwerkstatt.

Gutachten wäre cleverer gewesen, schon alleine weil so nach der Reparatur eine beweiskräftige Dokumentation der Schäden vorgelegen hätte. Vom Prinzip würde ich die Versicherung auffordern die 1800€ zu übernehmen. Und wie gesagt den Anwalt wechseln!

Unfug
2009-02-12, 13:34:54
War das zufälligerweise ATU?

Fritte
2009-02-12, 13:36:35
War das zufälligerweise ATU?

Nein, ATU ist keine Vertragswekstatt einer Automarke, war ein Opel-Autohaus

Unfug
2009-02-12, 13:43:17
Nein, ATU ist keine Vertragswekstatt einer Automarke, war ein Opel-Autohaus

Ach so ok. Ich hatte nämlich "ähnliches" Problem. Wurde mehr repariert als abgemacht. Hatte sogar mit der Geschäftsleitung (nicht Filialeleitung) gesprochen.Wurde dann zu Filialleiter weitergeleitet und dieser wollte mir weiss machen, dass sie alles reparieren mussten, "da sie höher gestellt sind als der TÜV". (Der letzte Satz ist kein Witz, sondern ein Zitiat). Statt wie vom TÜV verordnet Bremsklötze+Scheiben zu erneuern, wurde eine Rundum Erneuerung gemacht. Seitdem meide ich diese Firma. Ich würde an deiner Stelle mal ganz oben anrufen. Regionalleiter oder gar Vertriebsleiter, Geschäftsleitung verlangen. Die sind nicht immer vor Ort aber haben bestimmte Termine, wann man die dort antreffen kann. Die Filialleiter sind nämlich nichts anderes als hochgestufte Verkäufer. Die stört das nicht, wenn Du meckerst.

user77
2009-02-12, 13:44:54
wenn du nicht schuld warst, warum must du überhaupt was bezahlen? Das bezahlt doch die gegnerische Versicherung, oder bin ich jetzt auf dem holzweg?

Eco
2009-02-12, 13:51:15
wenn du nicht schuld warst, warum must du überhaupt was bezahlen? Das bezahlt doch die gegnerische Versicherung, oder bin ich jetzt auf dem holzweg?
Lest Ihr eigentlich, was hier geschrieben wird? Die V. will nicht alles zahlen, da der Rechnungsbetrag vom Kostenvoranschlag der von der V. bestimmten Werkstatt abweicht.

satanicImephisto
2009-02-12, 13:52:03
wenn du nicht schuld warst, warum must du überhaupt was bezahlen? Das bezahlt doch die gegnerische Versicherung, oder bin ich jetzt auf dem holzweg?

Völlig korrekt, der TS hat scheinbar 2 Probleme, einen unfähigen Anwalt und das Versäumnis einen Gutachter eingeschaltet zu haben (welche die gegnerische Versicherung zahlen hätte müssen).

@Eco: der TS läßt sich hier scheinbar von der Versicherung und von seinem eigenen Anwalt übers Ohr hauen. An sich kann dem TS egal sein was die Werkstatt berechnet, da die gegnerische Versicherung den vollen Umfang begleichen muss. Warum er da freiwillig etwas zuzahlen will, ist mir schleierhaft.

cartman5214
2009-02-12, 13:53:22
Lest Ihr eigentlich, was hier geschrieben wird? Die V. will nicht alles zahlen, da der Rechnungsbetrag vom Kostenvoranschlag der von der V. bestimmten Werkstatt abweicht.
Was wie gesagt eine rechtswidrige Praxis ist, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt!

Fritte
2009-02-12, 14:00:16
der anwalt meinte auch das die Versicherungen das jetzt immer öfter machen, kleinere Beträge einbehalten, in der Annahme das dafür keiner Klagen wird

Selbst Gutachten werden angezweifelt und als Gefälligkeitsgutachten abgetan, dies obwohl Gutachter und Geschädigter keinen Bezug zueinander haben

Eco
2009-02-12, 14:05:28
Was wie gesagt eine rechtswidrige Praxis ist, da es sich um einen Haftpflichtschaden handelt!
Das ist mir klar, es ging mir darum, dass der mangelnde Zahlungswille der Versicherung wohl überlesen wurde.

@TS: Wenn Dir die Kohle die Zeit und Nerven wert sind, würd ich klagen, sofern die Versicherung nicht einlenkt.

nn23
2009-02-12, 14:11:34
Japp, für 700€ (bzw. 500€ SB) sofort!
Genau dafür hast du Rechtsschutz.
Und im Normalfall dürfte da nicht viel Aufwand hinter stecken.

1 Termin beim Anwalt, einer vor Gericht und evtl. einer beim Gutachter.

€: Wie ist das wenn er gewinnt, muss der Gegner dann nicht Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen?

Eco
2009-02-12, 14:19:00
€: Wie ist das wenn er gewinnt, muss der Gegner dann nicht Gerichts- und Anwaltskosten übernehmen?
Dafür hat er doch auch die Rechtsschutz, oder? Also auch wenn er verliert.

Armaq
2009-02-12, 14:36:05
der anwalt meinte auch das die Versicherungen das jetzt immer öfter machen, kleinere Beträge einbehalten, in der Annahme das dafür keiner Klagen wird

Selbst Gutachten werden angezweifelt und als Gefälligkeitsgutachten abgetan, dies obwohl Gutachter und Geschädigter keinen Bezug zueinander haben
Das war bei uns auch so. Es gab dann genau einen Brief und es hat zwar gedauert, aber gezahlt haben sie. Wenn dein Anwalt nicht in der Lage ist dir zu helfen, such dir einen anderen Anwalt! Schließlich trägt der Gegner auch die Kosten des Verfahrens, d.h. du hast 200€ und die Vers. den Rest. Viele Anwälte taugen leider nicht viel.