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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Diskussion zu: News des 16. Februar 2009


Leonidas
2009-02-16, 12:32:09
Link zur News:
http://www.3dcenter.org/news/2009-02-16

BAGZZlash
2009-02-16, 14:16:27
Beim Guru3D sowie Golem hat man sich den Amilo Graphic Booster von Fujitsu Siemens angesehen – eine externe Grafiklösung für Notebooks auf Basis einer Radeon HD 3870.


Die Basis ist eine Mobility Radeon 3870.

Mot
2009-02-16, 15:09:49
Bei der SSD-Technologie geht es derzeit Schlag auf Schlag, DailyTech berichten über die kommende Vertex-Serie von OCZ, welche einen nochmals verbesserten Controller in sich tragen und damit für einen noch höheren Datendurchsatz stehen soll.
Die Vertex hat einen komplett anderen Controller (Barefoot Indilinx) im Gegensatz zu den früheren Serien mit JMicron Controller.

Undertaker
2009-02-16, 16:22:01
Davon abgesehen profitieren Prozessoren mit großen Caches überdurchschnittlich
unter F.E.A.R. 2, gut zu sehen am Vergleich von Intels 65nm-Generation (4 MB Level2-Cache)
gegen die 45nm-Generation (6 MB Level2-Cache), wo es auf gleichem Takt gleich 12 Prozent
Mehrleistung gibt.

Den Schluss halte ich für gewagt. Der Yorkfield hat auch eine ganze Reihe weiterer interner Verbesserungen und ist im Regelfall schon in der 2x3MB-Version schneller als der Kentsfield. Ein ganz extremes Beispiel ist der Q8200, der mit 2,33GHz und 4MB L2-Cache in etwa mit einem Q6600 mit 2,4GHz und 8MB gleichzieht. 12% Plus auf gleichem Takt sind eher Untergrenze bis Durchschnitt für den IPC-Sprung beider Modelle.

Leonidas
2009-02-16, 16:38:42
Ihr habt 3x Recht.

Mobility fixe ich.

Anderer Controller fixe ich.

Cache-Sache beachte ich beim nächsten mal.

BAGZZlash
2009-02-16, 18:08:45
Ihr habt 3x Recht.

Mobility fixe ich.

Anderer Controller fixe ich.

Cache-Sache beachte ich beim nächsten mal.

Aber dann bitte hier auch noch fixen:


Gerade letzter Punkt wird angesichts der verbauten Radeon HD 3870 immer relevanter, schließlich gibt es in Form der Mobility Radeon HD 4800 Serie inzwischen schon klar leistungsfähigere 3D-Beschleuniger für den Mobile-Einsatz, selbst wenn entsprechende Produkte gerade erst in den Markt kommen.

Leonidas
2009-02-16, 20:12:23
Erledigt.

Hvoralek
2009-02-17, 19:33:18
Was macht Dich eigentlich so sicher, dass dt. Indizierungen gegen die Warenverkehrsfreiheit verstoßen? Die dürfte überhaupt nur betroffen sein, soweit es um den Export dt. Händler ins EU- Ausland geht. Auch ohne Indizierungsauflagen würde wohl höchstens aus Ö in irgendwie nennenswertem Umfang bei dt. Händlern eingekauft werden, insofern ist das ein relativ leichter Eingriff. Eingriffe in Grundfreiheiten sind unter ähnlichen Voraussetzungen zulässig wie in Grundrechte, d.h. sie müssen v.a. verhältnismäßig sein. Als entgegenstehende Interessen gibt es hier wohl das Sittlichkeitsempfinden der Masse und z.T. Jugendschutz. Ich finde es schon gewagt, da einfach zu behaupten, das sei ohne Frage unzulässig. Du kannst ja gerne der Meinung sein, dann solltest Du es aber auch so ausdrücken.

Wo genau liegt Dein Problem mit den Jugendschutzmöglichkeiten bei GFWL? Die hast Du jetzt an zwei Tagen in Folge kritisiert. Wenn ich es richtig weiß, bietet das System auf Wunsch die Möglichkeit, Altersgrenzen festzulegen (natürlich für Eltern gedacht). Das ist aber komplett optional. Wer das nicht nutzen möchte, braucht sich damit nicht zu beschäftigen. GFWL macht auch keine Probleme mit indizierten Spielen. Steht dahinter einfach die Befürchtung, dass MS damit irgendwann anfangen könnte?

Leonidas
2009-02-18, 17:09:44
Warenverkehrsfreiheit: Ich erinnere mich dunkel an diverse Rechtsstudien.

Doch davon abgesehen: Warenverkehrsfreiheit beinhaltet auch Werbefreiheit, Freiheit des Handels und so was. Die ist bei indizierten, aber legalen Gütern fast komplett eingeschränkt. Indizierte Gütern befinden sich irgendwo nahe eines Status "nicht existent in der Wahrnehmung".

Nationale Alleingänge sind so weit ich weiss in EU diesbezüglich generell nicht mehr vorgesehen. Siehe auch die Sache mit dem Genmais, wo Ungarn und Österreiche ihre entsprechenden Verbote zurücknehmen müssen. Die Ware ist in der EU legal, damit sind Einschränkungen in einzelnen Staaten nicht legal.


GFWL: Das Problem ist eher, daß man je nach Herkunftsregion entsprechend eingeschränkt wird. Nur deutsche Versionen von Spielen, nur in D geratetes Zeug - Import nicht mehr möglich. Das mag derzeit noch nicht überall durchgesetzt sein, kommt aber spätestens dann, wenn alle reden, wie toll doch der Dienst sei und das es doch so große Vorteile habe.

Hvoralek
2009-02-18, 18:11:31
Warenverkehrsfreiheit: Ich erinnere mich dunkel an diverse Rechtsstudien.Ich weiß nur von einem, von Prof. Schachtschneider aus dem Jahr 2002. Ich habe das nicht gelesen und auf die Schnelle auch gerade nicht gefunden. Es betrifft allerdings zum einen noch die alte Rechtslage vor dem JuSchG, wurde zweitens von einer Zeitschrift namens "Markt für Computer und Videospiele" in Auftrag gegeben und schließlich von jemandem verfasst, der bei jeder Gelegenheit versucht, die EU als großen, bösen, Moloch darzustellen, der überall reinpfuscht. Insofern finde ich das doch sehr dünn.

Doch davon abgesehen: Warenverkehrsfreiheit beinhaltet auch Werbefreiheit, Freiheit des Handels und so was. Die ist bei indizierten, aber legalen Gütern fast komplett eingeschränkt. Indizierte Gütern befinden sich irgendwo nahe eines Status "nicht existent in der Wahrnehmung".
Nach Rechtsprechung des EuGH können u.U. auch reine Verkaufsmodalitäten Eingriffe in den Binnenmarkt darstellen. Allerdings nur dann, wenn sie den Marktzugang für Unternehmen aus dem EU- Ausland erschweren. Bezogen auf den dt. Markt sehe ich das bei Indizierungen nicht. Sofern ausländische Händler Filialen in D betreiben, sind die Vorgaben neutral, Versandhändlern wird der Marktzugang sogar erleichtert. Der Binnenmarkt ist nur dadurch betroffen, dass dt. Versandhändler die Werbebeschränkungen auch beim Versand ins Ausland beachten müssen. Das ist zwar ein Eingriff, aber nur ein leichter. Wenn ich mir angucke, dass der EuGH in der Laserdromeentscheidung sogar absolute Importverbote für diese Anlagen allein aufgrund des Sittlichkeitsempfindens der Masse als zulässig ansgesehen hat, nehme ich an, dass er auch die Indizierungspraxis durchwinken würde.

V.a. muss man beachten, dass Grundfreiheiten generell nur bei grenzüberschreitenden Vorgängen greifen. Denen ist vollkommen egal, was dt. Gesetze für Abläufe komplett innerhalb Ds regeln. Das führt z.T. zu kuriosen Ergebnissen, dass Regelungen zwar innerhalb eines Staates gelten, bei grenzüberschreitenden Bezügen aber nicht angewandt werden. Bekanntes Beispiel ist das dt. Bierreinheitsgebot. Dt. Brauer müssen sich zwar daran halten, wenn sie ihre Waren als "Bier" verkaufen möchten, für Importe gilt es aber nicht.

Nationale Alleingänge sind so weit ich weiss in EU diesbezüglich generell nicht mehr vorgesehen. Siehe auch die Sache mit dem Genmais, wo Ungarn und Österreiche ihre entsprechenden Verbote zurücknehmen müssen.Das ist noch ein Unterschied. Effektive, absolute Importverbote für indizierte Medien wären wahrscheinlich vertragswidrig. Hier geht es aber nur um Verkaufsmodlitäten.

Die Ware ist in der EU legal, damit sind Einschränkungen in einzelnen Staaten nicht legal.So einfach ist das nicht. Besitz-, Erwerbs- und Importverbote von Dingen, die in einem anderen EU- Staat legal sind, sind zwar ein Eingriff in die Warenverkehrsfreiheit. Wie bei Grundrechten gilt aber auch hier, dass u.U. darin eingegriffen werden darf. Ansonsten könnten wir uns ja dank NL Diskussionen über Hanflegalisierung sparen. Es gibt gerade bei der Warenverkehrsfreiheit extrem weite Schrankenregelungen (Art. 30 EGV).

GFWL: Das Problem ist eher, daß man je nach Herkunftsregion entsprechend eingeschränkt wird. Nur deutsche Versionen von Spielen, nur in D geratetes Zeug - Import nicht mehr möglich.Seit wann das? Letztes Jahr hatte ich mit einer UK- GoW- Version noch keine Probleme.

Leonidas
2009-02-20, 09:23:41
Alles sehr gute Argumente, ich gebe mich mehrheitlich geschlagen. Ich werde das in Zukunft in dieser Form mit beachten. Danke für deine umfangreichen, faktenhinterlegten Ausführungen.


GFWL: Ich denke, daß kommt noch. Ich bringe MS allgemein so viel Vertrauen entgegen wie ich ohne Brille schauen kann.

Hvoralek
2009-02-20, 17:25:34
Alles sehr gute Argumente, ich gebe mich mehrheitlich geschlagen.Das hier ist kein Kampf. Da wäre ich als Fachmann ja auch unfair im Vorteil :biggrin:

Um das auch noch einmal klarzustellen: Man kann durchaus auch der Meinung sein, Indizierungen widersprächen EG- Recht. Ich hoffe, das wirkt jetzt nicht oberlehrerhaft, aber ich möchte noch einmal ausdrücklich auf einen generellen, ganz wichtigen Punkt bei Grundrechten (und EG- Grundfreiheiten) hinweisen, mit dem Laien oft Probleme haben: Nur, dass etwas grundrechtlich geschützt ist, heißt nicht, dass es auch erlaubt ist. Es gibt in D z.B. gleich mehrere Grundrechte, die das Ermorden anderer Leute schützen. Das Verbot, das zu tun, ist also ein Grundrechtseingriff. Grundrechtseingriffe können allerdings gerechtfertigt sein, was dieser natürlich auch ist. Kurz gefasst muss eine Maßnahme, durch die in ein Grundrecht eingegriffen wird, erstens ein legitimes Ziel verfolgen und muss auch geeignet sein, das zu erreichen oder wenigstens zu fördern. Zweitens darf es keine gleich oder fast gleich gut geeignete Alternative geben, die weniger schwer eingreift. Drittens muss die Maßnahme verhältnismäßig sein, d.h. das geschützte Interesse muss so wichtig sein, dass es den Grundrechtseingriff überwiegt. Die ersten beiden Voraussetzungen sind i.d.R. sehr klar. Wenn eine Maßnahme nicht geeignet oder nicht erforderlich ist, ein legitimes Ziel zu verfolgen, kann man die meist sehr schnell und sehr sicher als rechtswidrig verwerfen. Wenn es aber auf die Abwägung am Ende ankommt, wird es leider sehr schwammig. Abwägungen sind wertende Entscheidungen. Jeder muss für sich selbst entscheiden, welche Positionen er für wie wichtig hält. Man kann und muss sich zwar an den Wertungen des GG (bzw. bei Grundfreheiten des EGV) orientieren, aber im Endeffekt spielen da immer eigene politische Auffassungen mit hinein. Es gibt bisher m.W. keine Möglichkeiten, da wirklich objektive Entscheidungen zu treffen. Normalerweise ist da alles mehr oder weniger gut vertretbar. Jura ist halt eine Geisteswissenschaft.

Das gilt auch auch hier. Wenn Du der Meinung bist, dass die Absatzchancen dt. Händler im EU- Ausland diese Jugendschutz- und Sittlichkeitsregelungen überwiegen, ist das völlig in Ordnung. Wichtig ist aber, dass Du es dann auch als Deine eigene Ansicht darstellst und nicht als Tatsache.

Außerhalb der Fachpresse kann man auch bei umstrittenen Dinge durchaus einfach mal sagen, das sei so und so, wenn sie in der Rechtsprechung letztinstanzlich eben so entschieden wurden. Damit ist die Sache dann für die Praxis i.d.R. erledigt. Ob die Entscheidung auch richtig war, interessiert außerhalb der Fachwelt normalerweise niemanden. Hier gibt es aber halt noch keine Gerichtsentscheidung. Insbesondere glaube ich kaum, dass der EuGH die Indizierungsregelungen im Ernstfall kassieren würde. Ich selbst bin mir da nicht sicher, das käme z.B. auch darauf an, wie groß die Nachfrage aus dem EU- Ausland nach indizierten Medien bei dt. Händlern ist. Die Laserdromesache hätte ich z.B. anders entschieden.

GFWL: Ich denke, daß kommt noch. Ich bringe MS allgemein so viel Vertrauen entgegen wie ich ohne Brille schauen kann.Die Gefahr, dass MS Importe sperrt, besteht sicherlich. Das vorhin klang nur so, als sei das eine schon bestehende Tatsache.

Ich habe allerdings eher Befürchtungen, dass MS ihr System nutzen könnte, um Importe von Spielen zu sperren, die in D deutlich teurer angeboten werden. Das würde gerade nicht solche Spiele betreffen, die hier gar nicht zu kaufen sind. Die würde MS wohl nur sperren, wenn es ihren kommerziellen Interessen entspricht. Wann wäre das der Fall? So ganz viel fällt mir da nicht ein, höchstens Imagepflege. Und da ist die Frage, was der größere Schaden ist: Bei den Leuten, die jetzt 60+ sind und sich dafür interessieren, als Anbieter von Schweinskram zu gelten oder bei denen, die jetzt 30- sind, als Zensurklitsche. Was langfristig besser ist, sollte offensichtlich sein.