Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freundin verlassen und jetzt rechtliche Konsequenzen?!
Hallo zusammen !
Ich wende mich in dieser Schweren Zeit an Euch um vieleicht ein wenig Hilfe zu bekommen.
Der Sach verhalt ist folgender:
Meine Freundin hat mich vor kurzem verlassen nach einer 16 Monatiger Beziehung. Im Grunde hätte ich damit auch kein so großes Problem, da ich ja weiß das eine Beziehung nicht halten muss, wenn sie es dennoch tut ist es schön.Aber die Lage zwischen ihr und mir ist anders, da sie Schwanger ist und mein Kind erwartet.
Allerdings verhaltet sie sich im moment so irrational wie man es sich nur vorstellen kann.Sie verweigert jede Art von Gespräch, Reagaiert nicht auf Anrufe oder SMS nichts. Ich habe nun sorge daß sie mir verbietet mein Kind vieleicht zu sehen wenn es ihr in den Kram passt, und das werde ich nicht zulassen.Versteht mich nicht falsch, es ist nicht schlimmes passiert als daß man meinen müsste das sie so reagiert, außer ihn ihrem Kopf. vieleicht hat sie eine Depression ich weiß es nicht.
Mein nächstes Problem ist, das ich kein Deutscher bin, sondern Österreicher und mich daher mit den Deutschen Behören und der Rechtslage ehrlich gesagt nicht auskenne.
Daher wollte ich mal hier fragen was ich jetzt eigentlich tun kann bzw. sollte ?
Ich weiß weder den genauen Geburtstermin, sondern habe nur Informationen das es irgendwann im Mai sein sollte.
Zu allem überfluss weiß ich auch nicht einmal welchen Namen das Kind bekommt Oo. Wie gesagt sie weigert sich mit mir auch nur ansatzweiße zu reden
Daher meine Fragen:
1. Welche Rechte habe ich ?
2. Wohin kann ich mich Wenden um herraus zu bekommen, ob das Kind da ist ?
3. Wie vorsichtig muss man beim Jugendamt sein ?
evolutionconcept
2009-02-17, 12:47:08
Schau mal hier: http://www.urbia.de/forum/index.html?area=board&bid=57
Da triffst du auf mehr lLeidensgenossen, da kann man dir bestimmt besseren Rat geben als hier.
Viel Glück
Vielen Dank evolutionconcept werde ich machen.
Lg
Norbertsch
2009-02-17, 13:13:30
Wenn sie bei der Geburt des Kindes angibt, das der Vater unbekannt ist, hast Du keinerlei Rechte in Bezug auf das Kind.
Wenn Sie dich angibt, hast Du das Recht Unterhalt zu zahlen.
Ein Mitspracherecht bei der Kindeserziehung, kannste Einklagen wenn Du immer schön den Unterhalt zahlst.
Alle Angaben ohne Gewähr, da kein Rechtsanwalt.
evolutionconcept
2009-02-17, 13:17:47
http://www.treffpunkteltern.de/famr.php
http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/vaeter-rechte.html
Noch ein bissl mehr Fakten.
@Norbertsch
Wenn sie das wirklich macht, hat sie sich selber in das Fleisch geschnitten, da ich jederzeit bereit war für das Kind zu Sorgen und Zahlen.Ich bin nicht der Typ Mann, der mit einer Frau ins Bett steigt, und danach sich von der Verantwortung drücken versucht. Wer A sagt muss eben dann auch B sagen.
@evolutionconcept
Danke nochmals, habe mich schon etwas durch gelesen auf den webseiten, und um ehrlich zu sein, sind wir Väter richtig schön am Arsch, wenn sich die Frau trennt. Klasse :(
Panasonic
2009-02-17, 14:06:35
Richtig. Du hast nicht nur Deine Freundin verloren, Du wirst auch Dein Kind verlieren (respektive nie bekommen) und natürlich wirst Du sehr sehr viel Geld verlieren.
Ich würde allerdings mal nachforschen, wenn es denn da ist (das Kind), ob Du wirklich der Vater bist. Ich finde es recht untypisch, dass Frauen während einer Schwangerschaft die Beziehung zum Vater beenden. Evtl. ist sie gegangen um zum richtigen Vater zu gehen?! Prüf das mal.
Edit: Hat Sie Dir einen grund genannt?
Sven77
2009-02-17, 14:13:43
Edit: Hat Sie Dir einen grund genannt?
Manche Frauen drehen total durch in der Schwangerschaft, man muss sich nur vor Augen halten, was in nem Frauenkörper da vorgeht. Teilweise haut der Hormoncocktail auf die Psyche, bei manchen mehr, bei manchen gar nicht. Insofern muss noch nicht alles verloren sein, irrationales Verhalten muss nicht immer das Ende bedeuten..
Richtig. Du hast nicht nur Deine Freundin verloren, Du wirst auch Dein Kind verlieren (respektive nie bekommen) und natürlich wirst Du sehr sehr viel Geld verlieren.
Ich würde allerdings mal nachforschen, wenn es denn da ist (das Kind), ob Du wirklich der Vater bist. Ich finde es recht untypisch, dass Frauen während einer Schwangerschaft die Beziehung zum Vater beenden. Evtl. ist sie gegangen um zum richtigen Vater zu gehen?! Prüf das mal.
Edit: Hat Sie Dir einen grund genannt?
Servus
Jo ich verstehe das auch nicht, und mit jedem mit dem ich darüber Sprich sagt mir das selbe. Du ehrlich gesagt hat sie zwar Gründe angeführt, die ich aber so nicht 100% glaube. sie meinte ich hätte sie enttäuscht,verletzt und belogen. Belogen in dem daß ich NICHT nach deutschland ziehen will, Belogen das ich NICHT arbeiten gehn wolle usw. Was aber alles andere als Wahr ist. Klar könnte man sagen, behauptet er jetzt nur, aber es ist die Wahrheit.Hätte sie nicht vor zwei wochen Torpediert das ich raus gefahren wäre, dann wäre ich jetzt Fix drausen.
Manche Frauen drehen total durch in der Schwangerschaft, man muss sich nur vor Augen halten, was in nem Frauenkörper da vorgeht. Teilweise haut der Hormoncocktail auf die Psyche, bei manchen mehr, bei manchen gar nicht. Insofern muss noch nicht alles verloren sein, irrationales Verhalten muss nicht immer das Ende bedeuten..
Ja ich weiß, und das ist ein kleiner Hoffnungszweig an dem ich mich fest halte, das spätestens kurz vor oder nach der Geburt ihr ein Licht aufgeht, und sie versteht was sie angerichtet hat. Darum werde ich jetzt auch mal ruhe geben, keine SMS oder sonst was mehr schicken,vieliecht kommt sie ja selber doch noch auf den Gedanken.
Auserdem habe ich angst, wenn ich jetzt weiter Druck mache, das es mir dann negativ ausgelegt wird, sollte ich doch die Behörend einschalten müssen.
MogWorf
2009-02-17, 18:22:28
[x] Ein Mitspracherecht bei der Kindeserziehung, kannste Einklagen wenn Du immer schön den Unterhalt zahlst.
@Norbertsch
Wenn sie das wirklich macht, hat sie sich selber in das Fleisch geschnitten, da ich jederzeit bereit war für das Kind zu Sorgen und Zahlen.Ich bin nicht der Typ Mann, der mit einer Frau ins Bett steigt, und danach sich von der Verantwortung drücken versucht. Wer A sagt muss eben dann auch B sagen.
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch in Österreich ist, aber hier in Deutschland vegetieren Zahlväter jahrzehntelang auf ALGII-Niveau!
Mann hat hier keine rechte, sondern nur Pflichten, nämlich die Pflicht zu zahlen! Und sie zahlen nicht wenig! Dessen kannst du dir sicher sein!
Ja, ich hab mir die Düsseldorfer Tabelle schon angeschaut, bei 1500€ Netto Einkommen sind es etwas mehr als 360€ Stand 2008
Echt Spitze sowas, ich hoffe man nimmt es mir nicht übel, aber im moment hätte ich große lust die Frauenwelt dieses Planeten aus zu rotten *motz*
Philipus II
2009-02-17, 20:58:40
Da er nicht mit ihr verheiratet war, muss ein Vaterschaftstest erfolgen, wenn sie Geld will.
Zwergi
2009-02-17, 21:03:45
Nope. Sie gibt ihn als Vater an und er "muß" die Vaterschaft anerkennen. Tut er das nicht, wird vom Familiengericht ein Test angeordnet. Was vllt. auch besser wäre...
Kopf hoch!
ShadowXX
2009-02-17, 21:10:53
Da er nicht mit ihr verheiratet war, muss ein Vaterschaftstest erfolgen, wenn sie Geld will.
Jupps. Nur bei verheirateten ist automatisch der Ehemann der leibliche Vater ("lustigerweise" sogar dann, wenn man es 100% nicht sein kann).
D.h. das auf jeden Fall die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wird (außer du sagst sofort ja und ahmen (= die Vaterschaft anerkennst), was ich dir nicht raten würde).
Nope. Sie gibt ihn als Vater an und er "muß" die Vaterschaft anerkennen. Tut er das nicht, wird vom Familiengericht ein Test angeordnet. Was vllt. auch besser wäre...
Kopf hoch!
Genau das hat Philipus II doch gesagt.....und "müssen" tut er gar nichts. Die einzigen die wirklich nichts machen können sind Ehegatten.
Interessant und unangenehm wird das ganze im Prinzip tatsächlich erst wenn Sie ihn nicht als Vater angibt. Weil dann wird es für Ihn extrem schwer Kontakt zum Kind halten zu können.
Etwas irritiert hat mich die Aussage auf dieser Seite http://www.eltern.de/beruf-und-geld/recht/vaeter-rechte.html bezüglich des Sorgerechtes.
Uns hat das Jugendamt damals (vor 8 Jahren) gesagt das es inzwischen so ist, das automatisch das Sorgerecht geteilt ist.
Wir haben das damals auch nicht extra "beantragt", sondern eben beide einfach die "hälfte" zugesprochen bekommen. Beim 2ten Kind mussten wir nicht mal mehr extra zum Jugendamt hin (und bekamen automatisch beide das Sorgerecht).
Kann es sein das das von Bundesland zu Bundesland leicht verschiedenen gehandhabt wird?
Die Kinder haben, als wir dann doch endlich mal heirateten, auch automatisch meinen Namen bekommen.
Zwergi
2009-02-17, 21:23:49
Jupps. Nur bei verheirateten ist automatisch der Ehemann der leibliche Vater ("lustigerweise" sogar dann, wenn man es 100% nicht sein kann).
Auch da kann man "Widerspruch" einlegen. Allerdings nur in den ersten 2 Lebensjahren des Kindes.
Genau das hat Philipus II doch gesagt.....und "müssen" tut er gar nichts. Die einzigen die wirklich nichts machen können sind Ehegatten.
Nuja, es sah so aus, als wäre ein Test zwingend, wenn Eltern nicht verheiratet sind. Sorry 4 missunderstood.
Interessant und unangenehm wird das ganze im Prinzip tatsächlich erst wenn Sie ihn nicht als Vater angibt. Weil dann wird es für Ihn extrem schwer Kontakt zum Kind halten zu können.
Wenn sie ihn nicht angibt hat er nahezu keine Chance, da er rechtlich nicht der Vater ist. Allerdings hat das Kind ein Recht auf Umgang und Unterhalt. Inwieweit die Jugendämter und Familiengerichte tätig werden ist mir allerdings nicht in Gänze bekannt.
Btw: Wenn sie in 'schland lebt und das Kind auch, gilt deutsches Recht. Wie es in Österreich aussieht, da habe ich überhaupt keine Ahnung.
Etwas irritiert hat mich die Aussage auf dieser Seite
Uns hat das Jugendamt damals (vor 8 Jahren) gesagt das es inzwischen so ist, das automatisch das Sorgerecht geteilt ist. Wir haben das damals auch nicht extra "beantragt", sondern eben beide einfach die "hälfte" zugesprochen bekommen. Beim 2ten Kind mussten wir nicht mal mehr extra zum Jugendamt hin (und bekamen automatisch beide das Sorgerecht). Kann es sein das das von Bundesland zu Bundesland leicht verschiedenen gehandhabt wird?
Eigentlich ist es einheitlich. Es wird ja net direkt beantragt. Man(n) erkennt die Vaterschaft an, Frau unterschreibt die Einverständniserklärung fürs gemeinsame Sorgerecht, Urkunden werden ausgehändigt
und geht heim.
Wahrscheinlich war es bei dir net nötig, weil die Beamtin die gemeinsame Adresse gesehen hat und das ihr schon ein Kind habt und hat das von sich aus so gemacht. Möglich wärs ja.
Ja, ich hab mir die Düsseldorfer Tabelle schon angeschaut, bei 1500€ Netto Einkommen sind es etwas mehr als 360€ Stand 2008
Das sollte dir dein Kind wert sein.
Und am besten ignorierst du solchen Schwachsinn wie den von MogWorf.
Interessant und unangenehm wird das ganze im Prinzip tatsächlich erst wenn Sie ihn nicht als Vater angibt.
Warum sollte sie das tun, wenn er der Vater ist? Um auf die Unterhaltszahlung zu verzichten?
Nabend
Ja das mit dem Fremdgehen habe ich mir auch schon überlegt, und möglichkeit hätte dazu bestanden.Was einen Vaterschaftstest angeht so werde ich wohl einen verlangen, auch wenn das Risiko groß ist, das sie dann komplett dicht macht, mehr als jetzt, und es weigert, und evtl noch sagt, dann siehst dein kind überhaupt nicht.
Dann darf ich mein Lebenlang mit der ungewissheit Leben daß ich vieleicht ein Kind habe oder nicht -.-.
Verzeiht mir den ausdruck, aber einfach scheisse. Kann man ned einmal ein Mädl kennen lernen und glücklich sein *schnief*
Lawmachine79
2009-02-17, 22:58:54
Das sollte dir dein Kind wert sein.
Und am besten ignorierst du solchen Schwachsinn wie den von MogWorf.
1) Hat MogWorf Recht, sobald man a) verheiratet ist oder b) die Frau ein Kind hat ist der Mann de facto der Depp, wenn die Beziehung nicht hält, ihm wird das letzte Hemd ausgezogen.
2) Z.T. hast Du Recht - WENN er sein Kind normal erziehen darf und die gleichen Rechte hat - gesteht ihm die Mutter dies nicht zu, soll er sich nach Österreich abseilen - Quid pro quo, wenn er sein Kind eh nicht sehen kann. Alle negativen Konsequenzen für das Kind hat in diesem Fall die Mutter verursacht.
3) Wichtig ist, daß Du Dich NICHT erpressen lässt und einen kühlen Kopf bewahrst, jeden Schritt sorgfältig überlegst und ihn sachlich-nüchtern so planst, daß er bei rationalem Denken zum Erfolg für Dich führt. Das ist auch im Sinne des Kindes!
ShadowXX
2009-02-17, 23:08:04
Wenn sie ihn nicht angibt hat er nahezu keine Chance, da er rechtlich nicht der Vater ist. Allerdings hat das Kind ein Recht auf Umgang und Unterhalt. Inwieweit die Jugendämter und Familiengerichte tätig werden ist mir allerdings nicht in Gänze bekannt.
Btw: Wenn sie in 'schland lebt und das Kind auch, gilt deutsches Recht. Wie es in Österreich aussieht, da habe ich überhaupt keine Ahnung.
Wenn Sie keinen Vater angibt, dann kann Sie Unterhaltsanspruch nur gegen "unbekannt" richten (Sie muss dann quasi sagen "war nen quickie auf der Diskotoilette").....wenn Sie damit durchkommt, bezahlt das Jugendamt für den Vater (kann sich aber jederzeit das Geld von diesem wiederholen wenn er dann mal gefunden wird).
Wie es aussieht wenn das Jugendamt Ihr nicht glaubt, weiß ich nicht.
Was auf jeden Fall passiert, ist das das Jugendamt versuchen wird den Vater ausfindig zu machen.......mal mit mehr, mal mit weniger Aufwand.
1) Hat MogWorf Recht, sobald man a) verheiratet ist oder b) die Frau ein Kind hat ist der Mann de facto der Depp, wenn die Beziehung nicht hält, ihm wird das letzte Hemd ausgezogen.
2) Z.T. hast Du Recht - WENN er sein Kind normal erziehen darf und die gleichen Rechte hat - gesteht ihm die Mutter dies nicht zu, soll er sich nach Österreich abseilen - Quid pro quo, wenn er sein Kind eh nicht sehen kann. Alle negativen Konsequenzen für das Kind hat in diesem Fall die Mutter verursacht.
3) Wichtig ist, daß Du Dich NICHT erpressen lässt und einen kühlen Kopf bewahrst, jeden Schritt sorgfältig überlegst und ihn sachlich-nüchtern so planst, daß er bei rationalem Denken zum Erfolg für Dich führt. Das ist auch im Sinne des Kindes!
Also zu punkt zwei kann ich nur sagen, das ich in Österreich bin.Einen der Gründe die ich vermute für die Trennung ist eben, das ich noch ned drausen bin gewesen, aber ich dazu sagen muss, das sie das selber zu einem kleinen Teil Torpediert hat, da ich ja das Wochenende vor Valentinstag fahren wollte, sie aber sagte das sie nicht da wäre.
MogWorf
2009-02-18, 00:28:13
Klär erstmal auf jeden Fall auf, ob du überhaupt der Vater bist!
Vorher nichts anerkennen und nichts zugeben, solange du dir dessen nicht sicher bist!
Vaterschaftstest ahoi!
hanselore
2009-02-18, 03:46:23
Ich weiß ja nicht, wie es bei euch in Österreich ist, aber hier in Deutschland vegetieren Zahlväter jahrzehntelang auf ALGII-Niveau!
Mann hat hier keine rechte, sondern nur Pflichten, nämlich die Pflicht zu zahlen! Und sie zahlen nicht wenig! Dessen kannst du dir sicher sein!Mhh, hast du überhaupt ein Kind oder sprichst du jetzt nur vom Mithören auf dem Pausenhof?
Da ich in den Jahren nach der Geburt meines Sohnes nicht gerade sonderlich viel Kohle hatte (war auch noch recht jung), bekam die Mutter den Unterhalt erstmal von der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes, welche diesen grundsätzlich natürlich von mir zurückfordert.
Nun ist es aber so, dass die angefallenen Beträge bis zum Abschluss des Studiums gestundet wurden bzw. die Rückzahlung jener Beträge, die in der Zeit, in der ich einer Berufsausbildung nachging, anfielen, mir sogar komplett erlassen wurden. Übrig bleiben aus all der Zeit, in der das Jugendamt den Unterhalt an die Mutter übernahm, also lediglich die Beträge aus der Zeit, in der ich mich nicht in Ausbildung befand, mein Einkommen aber dennoch nicht sehr hoch war. Ich bin durch den Unterhaltsvorschuss also nicht hoffnungslos verschuldet, auch wenn natürlich ein gewisser Betrag ans Amt zurückzuzahlen ist.
Sofern man rechtlich als Vater gilt, hat man selbstverständlich auch gewisse Rechte, u.a. eben das Umgangsrecht. Die Durchsetzung ist allerdings nicht immer ganz unproblematisch, wenn die Mutter sich völlig quer stellen würde. Klar kann der Anspruch des Vaters gerichtlich festgestellt und eine Umgangsregelung getroffen werden, nur sind die Möglichkeiten zur Sanktionierung (und zur Verhinderung erst Recht) von Sabotageakten des Umgangs seitens der Mutter äußerst begrenzt.
Damit das Ganze funktioniert und die für das Kind bestmöglichste Form des Umgangs ermöglicht werden kann, ist es unerlässlich, dass beide Elternteile etwaige aus der zuvorigen Beziehung resultierende verletzte Gefühle an zweite Stelle stellen und vernünftig miteinander kommunizieren. Wenn nicht ist ein Gerichtsurteil zwar eine klare Ansage, welche die Situation aber nicht zwangsläufig auch erleichtern muss.
Einen Vaterschaftstest würd ich an deiner Stelle auf jeden Fall irgendwie durchführen lassen. Vertrete generell die Meinung, dass man diesen einfach routinemäßig immer durchführen sollte, sofern sich nicht beide Elternteile ausdrücklich dagegen aussprechen.
Noch kein einziges Kontra-Argument konnte mich ernsthaft überzeugen. Sofern die Vernichtung der Daten und der DNA nach Durchführung des Tests als gesichert betrachtet werden kann, ist der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kinds in meinen Augen derart klein, dass sowohl das Recht des Vaters als auch des Kindes über die Klarheit der Vaterschaft ganz klar überwiegen. Die meisten Argumente gegen einen Test, die darin eine unverhältnismäßige Verletzung des Persönlichkeitsrecht des Kindes sahen, waren dann doch sehr konstruiert und hatten meist wenig mit den Interessen des Kindes, als vielmehr mit der doch nicht 100-prozentigen Sicherheit der Mutter über die vorliegenden Vaterschaftsverhältnisse zu tun. ;)
Solltest du hier eine Adresse benötigen, bei der du einen solchen Test unter vertraulichen Bedingungen durchführen kannst, kann ich dir hier zumindest innerhalb Deutschlands weiterhelfen. Wenn dir das "vertraulich" egal ist und du das Geld sparen willst, kannst du alternativ natürlich auch zu Britt, Bärbel Schäfer oder der dicken Vera gehen.
Wenn du das Kind gar nicht siehst, stellt es natürlich ein Problem dar, einen Test gegen den Willen der Mutter durchzuführen.
1) Hat MogWorf Recht, sobald man a) verheiratet ist oder b) die Frau ein Kind hat ist der Mann de facto der Depp, wenn die Beziehung nicht hält, ihm wird das letzte Hemd ausgezogen.
Ach was, das ist völlig übertrieben.
Der Unterhalt richtet sich immer prozentual nach dem Verdienst. Sofern er nicht verheiratet ist und/oder die Frau selbst Geld verdient, zahlt er für diese eh keinen Unterhalt. Und den Unterhalt für das Kind zahlen beide Elternteile gleichermaßen. Er zahlt also nicht mehr, als er das in der Partnerschaft ohnehin müsste.
@hanselore
Grüß dich
Vielen Dank für deien Beitrag zu meinem Problem.Ich bin irgendwie immer noch in einem kleinen Schock zustand weil ich damit ehrlich gesagt nicht gerecht nätte daß sie sowas macht, und einfach sich trennt. Dank der netten User hier,die mir ein paar links gepostet haben, habe ich mich ein wenig in die Materie bisher eingelesen, und ich weiß inzwischen daß es zwar recht düster aussieht, aber das Positive davon ist, das ich mir in der Beziehung jetzt nix zu schulden kommen hätte lassen, worin sie eine möglichkeit hätte mir steine in den weg zu legen um das Kind ( wenn es denn wirklich meines ist ) zu sehen.
Daher habe bin zumindest ich davon überzeugt daß sollte ich wirklich über diie Behörden mein Recht erzwingen müssen,Recht bekomme.
Was den Vaterschafts-test angeht so werde ich 100% einen machen, und komme gerne auf dein Angebot zurück, du kannst mir gerne die Dinge in einer PN oder auch ICQ/MSN sagen wohin man sich da wenden muss.
Britt und Co. scheiden aus, auch wenn ich diese Talkshow´s sehr witzig finde, aber wer da hingeht hat jeden Respekt vor der Partnerin verloren in meinen Augen, und soviel habe ich noch vor ihr, das ich das nicht will.
Zu meinem Problem kommt noch, daß ich nicht einmal weiß welches Jugendamt in Deutschland für mich bzw. sie und das Kind zuständig ist. Da ja bei euch daß so komisch verzettelt ist.
Nunja, ich werde ihr jetzt mal diese Woche geben, ohne daß ich mich Melde, und schaue dann kommende Woche ob ich eine Antwort auf eine SMS bekomme.Sollte auch dann immer noch keine möglichkeit sein von ihr etwas zu erfahren, werde ich ihr einfach per Brief mitteilen daß ich mich solange weigern werde die Vaterschaft anzuerkennen, bis nicht ein Vaterschaftstest erfolgt ist. Ich habe einfach nur noch die Faxen dicke .
Ich hätte ein paar Fragen.
Wie lange kennst du die Dame eigentlich schon? Beim Lesen deiner Beiträge kommt es so rüber, als würdet ihr euch nicht so lange kennen.
Du wohnst in Österreich, sie in Deutschland? Ist / war das eine Fernbeziehung? Wie oft seht ihr euch denn / habt ihr euch denn gesehen?
Wie alt ist die besagte Dame und in welchem Bereich arbeitet sie (also wie gut ist ihre finanzielle bzw. soziale Position)?
Wenn man das alles weiß, kann man sich doch schon eher überlegen, welche Gründe hinter dem Verhalten stecken könnten bzw. wie wahrscheinlich es ist, dass sie später Unterhalt für ein fremdes Kind verlangen wird oder fremdgegangen ist und zum wirklichen Vater ziehen möchte. Zwischen einer 19-jährigen Abiturientin und 30-jährigen Schichtarbeiterin wird's sicherlich Unterschiede geben im Verhalten.
vad4r
2009-02-18, 15:20:53
Hi,
bitte auch den Aspekt der Hormonüberflutung vergessen. Wenn sie Dich ignoriert, wende Dich doch erstmal an ihre Eltern, die sind meistens umgänglicher und helfen sicherlich, Licht ins Dunkle zu bringen.
Hi,
bitte auch den Aspekt der Hormonüberflutung vergessen. Wenn sie Dich ignoriert, wende Dich doch erstmal an ihre Eltern, die sind meistens umgänglicher und helfen sicherlich, Licht ins Dunkle zu bringen.
Habe ich probiert. Ihre Tante ignoriert mich, die Telefon Nummer ihrer mutter finde ich ned raus.Zumindest steht nix im Online Telefon Buch .
Panasonic
2009-02-18, 15:46:48
Willst Du sie eignetlich zurück? Es hört sich nicht so an, als wäre sie jetzt Deine große Liebe oder so, vorsichtig formuliert...
ShadowXX
2009-02-18, 15:50:57
Zu meinem Problem kommt noch, daß ich nicht einmal weiß welches Jugendamt in Deutschland für mich bzw. sie und das Kind zuständig ist. Da ja bei euch daß so komisch verzettelt ist.
Eigentlich ist das Jugendamt der Stadt in der Sie wohnt zuständig (wenn ne kleine Stadt ist, das Jugendamt des Kreises).
Nunja, ich werde ihr jetzt mal diese Woche geben, ohne daß ich mich Melde, und schaue dann kommende Woche ob ich eine Antwort auf eine SMS bekomme.Sollte auch dann immer noch keine möglichkeit sein von ihr etwas zu erfahren, werde ich ihr einfach per Brief mitteilen daß ich mich solange weigern werde die Vaterschaft anzuerkennen, bis nicht ein Vaterschaftstest erfolgt ist. Ich habe einfach nur noch die Faxen dicke .
Wenn Sie dich als Vater angibt und du die Vaterschaft nicht anerkennst, wird automatisch ein Vaterschaftstest angeordnet (das Jugendamt geht dann zum Gericht und das Gericht ordnet den an).
Da brauchst du nichts selbst heimlich machen......
Willst Du sie eignetlich zurück? Es hört sich nicht so an, als wäre sie jetzt Deine große Liebe oder so, vorsichtig formuliert...
Nett von dir daß du es vorsichtig Formulieren willst, aber muss nicht :)
Ganz ehrlich ?. Ja ich will sie zurück haben. Erstens gibts in meinen augen nix, wo man jemanden nicht eine Zweite Chance geben kann.
Außerdem geht es ja auch um das Kind, und daß allein hätte verdient beide Elternteile für sich zu haben.
Habe mir auch schon überlegt ob sie mich betrogen hätte, und selbst dann würde ich eine echte zweite Chance geben.Klar, sie müsste mir beweißen daß sie wirklich mein Vertrauen zurück gewinnen möchte logisch, aber selbst dann würde ich es machen.
Glaub mir, ich spinne mir so viele möglichkeiten im Kopf aus, aber ohne eine Aussprache wird das nix werden.
Panasonic
2009-02-18, 16:19:39
Dann sorg für etwas Abstand und schreib auch keine Briefe. Wenn Du keinen begründeten Verdacht hast, dass das Kind nicht von Dir ist, würde ich auch jetzt während der Schwangerschaft auch nicht damit drohen, dass Kind nicht anzuerkennen. Das ist auch dem Kind gegenüber nicht schön.
Evtl. dreht sie tatsächlich einfach "nur so" durch und fängt sich wieder, mit einem bösen Brief machst Du Dir uU eine Tür zu. Ich kann verstehen, dass Du auf glühenden Kohlen sitzt, aber viel machen kannst Du gerade nicht. Ich würde abwarten und mich dann noch mal in sechs Wochen bei Ihr melden.
Dann sorg für etwas Abstand und schreib auch keine Briefe. Wenn Du keinen begründeten Verdacht hast, dass das Kind nicht von Dir ist, würde ich auch jetzt während der Schwangerschaft auch nicht damit drohen, dass Kind nicht anzuerkennen. Das ist auch dem Kind gegenüber nicht schön.
Evtl. dreht sie tatsächlich einfach "nur so" durch und fängt sich wieder, mit einem bösen Brief machst Du Dir uU eine Tür zu. Ich kann verstehen, dass Du auf glühenden Kohlen sitzt, aber viel machen kannst Du gerade nicht.
Jo klar, aber wie gesagt, auf dauer mach ich das spiel ned mit.Im moment verhalte ich mich ruhig. Wenns was will, muss sie sich ohnehin melden, obs ihr passt oder ned.
Eine Partnerschaft, die nicht funktioniert, ist schlimmer als Eltern, die getrennt sind.
Eine Partnerschaft, die nicht funktioniert, ist schlimmer als Eltern, die getrennt sind.
Tja Maki, aus meiner sicht hat es funktioniert, zumindest habe ich alles versucht denke ich. Warum müssen frauen so reagiern wie sie es tun ?!
Ich weiß ned wie man aus euch schlau werden sollte -.-
Meine Eltern sind geschieden. Allerdings, und das scheint eher die Ausnahme zu sein, verstehen sie sich ziemlich gut. Besser, als wären sie zusammen geblieben. Ich lade auch beide + Stiefvater (ein doofes Wort) zu meinem Geburtstag und so ein.
Ich kenne aber auch genug Fälle, bei denen sich die Leute besser trennen würden. Die Kinder leiden extrem unter der Situation.
hq-hq
2009-02-18, 21:46:42
"eltern", ja vielleicht kannst du über ihre eltern einfluss nehmen. viel glück
"eltern", ja vielleicht kannst du über ihre eltern einfluss nehmen. viel glück
Nabend
Also die Tante von ihr antwort auf keine Mails, da habe ich es mehrmals probiert.Die Adresse ihrer Mutter kenne ich nicht, ich weiß nur den Ort, und vor/nach namen. Das einzige was ich noch ned gemacht habe waren ihre großeltern anrufen.
wolf-Cottbus
2009-02-19, 00:23:37
Ach was, das ist völlig übertrieben.
Der Unterhalt richtet sich immer prozentual nach dem Verdienst. ..
Das stimmt so nicht. Er kann auch festgelegt werden. Du kannst vom Richter mit dem Spruch:" Wenn sie arbeiten gehen würden, dann könnten sie so viel verdienen und soviel bezahlen." Weil es auch Väter gibt die die Arbeit hinschmeißen um sich vor Unterhalt zu drücken. Wenn da einer wirklich krank ist oder aus anderen Gründen nicht mehr sein Beruf ausüben kann, der hat Pech.
Gruß Wolf
Armaq
2009-02-19, 01:06:19
Das stimmt so nicht. Er kann auch festgelegt werden. Du kannst vom Richter mit dem Spruch:" Wenn sie arbeiten gehen würden, dann könnten sie so viel verdienen und soviel bezahlen." Weil es auch Väter gibt die die Arbeit hinschmeißen um sich vor Unterhalt zu drücken. Wenn da einer wirklich krank ist oder aus anderen Gründen nicht mehr sein Beruf ausüben kann, der hat Pech.
Gruß Wolf
Es gibt eine Pfändungstabelle...
Warum hat man als Vater der im Klinsch mit der Ex ist eigentlich so gut wie keine Rechte!? Das ist doch total unfair. Ist doch eigentlich Diskriminierung von Männern/ Vätern oder!? Könnte man nicht schon darüber rechtlich was machen?
Der Fünfte Elefant
2009-02-19, 20:26:12
.... an der sich die Gerichte im Regefall orientieren. Im Ausnahmefall kann und wird aber sehr wohl davon abgewichen, insbesondere,wenn ein vormals sehr gut verdienender auf einmal drastisch weniger Einkommen hat.
Manche Frauen drehen total durch in der Schwangerschaft, man muss sich nur vor Augen halten, was in nem Frauenkörper da vorgeht. Teilweise haut der Hormoncocktail auf die Psyche, bei manchen mehr, bei manchen gar nicht. Insofern muss noch nicht alles verloren sein, irrationales Verhalten muss nicht immer das Ende bedeuten..
Ja, nur trennen sich deswegen Frauen eigentlich nicht vom Vater des Kindes. Das machen primär die Männer, die sich da von den Frauen trennen.
Ja, nur trennen sich deswegen Frauen eigentlich nicht vom Vater des Kindes. Das machen primär die Männer, die sich da von den Frauen trennen.
Jo, das dachte ich eigentlich auch, das wir Männer dann irgendwann einmal kalte füsse bekommen. Nunja ich habe heute durch eine Freundin von ihr, die einzige die sie in einer Stadt wo sie eine kurze zeit gelebt hat, erfahren habe, ist einfach daß sie mit der Trennung nicht klar kommt, und die Schwangerschaft ich auch noch zusetzt. Sie ist im moment mit allem überfordert.
Weiß nicht ob ich mich jetzt daran klammern soll das sie vieliecht doch noch mal zurück kommt, oder sonst was.
"Dass sie mit der Trennnung nicht klarkommt". :ugly: Ruf doch mal an bei ihr und entschuldige dich gefälligst dafür, dass du dich hast verlassen lassen. Gib auch zu, dass du ein Arschloch bist und dass du hättest tun sollen, was auch immer sie wollte, dass sie recht hatte und bettel nach einer zweiten Chance. So kannst du zumindest mal testen, ob nicht die Hormone kurzzeitig verrückt gespielt haben, sie längst einsieht, dass sie sich falsch verhalten hat, es aber niemals zugeben wird und nur darauf wartet, dass DU dich entschuldigst.
@Loci,
Ich würde mal auch stark vermuten, daß bei Deiner Freundin noch mehr dahintersteckt. Wenn Du eindeutig der Vater wärst, würde sie Dir vielleicht einen anderen Zinnober bieten, aber nicht so etwas.
Armaq
2009-02-20, 11:31:15
Insbesondere ist diese Ungerechtigkeit ja verändert worden. Väter zahlen für die Frau nur noch begrenzt Unterhalt (3 Jahre) und für das Kind sind sie einfach in der Pflicht.
"Dass sie mit der Trennnung nicht klarkommt". :ugly: Ruf doch mal an bei ihr und entschuldige dich gefälligst dafür, dass du dich hast verlassen lassen. Gib auch zu, dass du ein Arschloch bist und dass du hättest tun sollen, was auch immer sie wollte, dass sie recht hatte und bettel nach einer zweiten Chance. So kannst du zumindest mal testen, ob nicht die Hormone kurzzeitig verrückt gespielt haben, sie längst einsieht, dass sie sich falsch verhalten hat, es aber niemals zugeben wird und nur darauf wartet, dass DU dich entschuldigst.
Wenn das als Ironie gemeint war, so hat irgendwo ein Smilie noch gefehlt :).
Das habe ich schon gemacht, ich weiß ned was ich noch tun soll. Abheben tut sie nicht, auf ein Gespräch einlassen auch ned, nix. Hätte ich nicht die eine Freundin von ihr erreicht hätte ich nicht einmal daß gewusst.
pr0g4m1ng
2009-02-20, 12:32:36
So wie ich das sehe hast du drei Möglichkeiten.
1. Du vergisst es und hoffst sie kommt nie auf dich zurück. Wenn du von dem Kind nichts wissen willst ist das die sauberste Möglichkeit. Dir sagt aber natürlich keiner, dass du nicht doch irgendwann zahlen musst und dann ist es natürlich auch schwerer irgendeine Beziehung zu dem Kind aufzubauen.
2. Du versuchst das Kind vollständig für dich zu bekommen. Das ist als Vater aber nur schwer möglich soweit nichts gegen die Mutter spricht (körperliche und geistige Krankheiten, Drogensucht etc).
3. Du zahlst für das Kind und hoffst, dass du eine Beziehung zu ihm aufbauen kannst. Leider hört man bei solchen Fällen immer wieder vom sogenannten "alienating" - deine Ex könnte dein Kind vorsätzlich oder unbewußt gegen dich aufhetzen, so dass eine Beziehung zu deinem Kind unmöglich ist.
Maorga
2009-02-20, 16:14:25
Hallo Loci,
bevor du einen Vaterschaftstest machen lässt überleg mal ob du das Kind noch sehen wirst. Rein 'rechtlich' darfst/sollst du dein Kind mal alle 14 Tage sehen - sowas geht aber schlecht wenn man nicht kommuniziert. Da fährst du dann good old Germany stehst bei ihr vor der Tür und sie sagt dann Kind krank ällabätsch oder so. Also wenn ihr 2 nicht vernünftig miteinander könnt dann leidet das Kind darunter. Vorallem braucht so ein Kleinkind (Baby) keinen Streß durch die Eltern.
Wenn sie sich nicht öffnet und dir eine Möglichkeit gibt dann vergiß es. Auch wenn sie dich als Vater angibt. Den Vaterschaftstest musst du nicht machen, da wir mit Österreich nur strafrechtliche Sachen geregelt haben - so zwischenmenschlicher Kram fällt bei uns ins Zivilrecht. Da du Gott sei Dank in Austria bist unterliegst du nicht dem Deutschen recht, sondern dem deines geliebten Heimatlandes.
Ich weiß ja nicht woher du die 360 Euronen hast, aber soviel würdest du nicht zahelen. Inzwischen wird das Kindergeld wieder angerechnet und du müsstest so um die 240 Euro liegen (0-6 Jahre). Das steigt alle 6 jahre also 6 - 12 - 18 und dann isses meistens rum außer er/sie studiert noch. Dann gehts aber auch nur maximal bis 27.
Größere Sorgen sollte dir der Unterhalt der Mutter machen, um einiges teurer und hält mindestens bis zum 11ten Lebensjahr des Kindes an. Also nix mit 3 Jahren usw. denn die Mütter kann eigentlich nicht einer Teilzeitbeschäftigung geschweige denn einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Auch wenn der/die Kleine (ab 3) einen KiTa-Platz bekommt, so ist nicht immer gesagt das die Mutter auch eine Arbeit findet - kann sich ja fleißig bewerben - aber trotzdem keine Stelle bekommen.
Sprich also es ist ein teures Vergnügen für dich, wenn du dich unter die deutsche Gerichtbarkeit stellst und es akzeptierst. Von deinen 1500 Euro hast dann 800 für dich.
Also wenn das mit deiner Ex nicht halbwegs klappt mit reden und so. Dann vergiß es auch wenn's dir schwerfällt.
Klar hast du Rechte aber so im zwischenmenschlichen Bereich steht nun mal nicht der Polizist neben dran und schaut das alles klar geht. Da kommst du mal 15 Minuten zu spät (Stau/Unfall) und du stehst vor einem leeren Haus - Argumentation der Mutter ich dachte du kommst nicht mehr :P
Kindergeburtstage Parties und sonstige Veranstalltungen kann sie alle so legen das es leider in deine Besuchszeit reinfällt. Wenn die Frau mit dir nichts zum Tun haben will so bekommt sie das auch hin - du bist ihr dann hoffnungslos ausgeliefert.
So lass dir dass mal alles durch den Kopf gehen und locker bleiben.
Schöne Grüße aus dem Allgäu
Biba
Norbert
P.S.: Ich hoffe du hast es nicht so weit bis zu ihr weil nen Tag mit 2 Std. hin und 2Std. wieder zurück ist dann schon anstrengend.
Hallo Loci,
bevor du einen Vaterschaftstest machen lässt überleg mal ob du das Kind noch sehen wirst. Rein 'rechtlich' darfst/sollst du dein Kind mal alle 14 Tage sehen - sowas geht aber schlecht wenn man nicht kommuniziert. Da fährst du dann good old Germany stehst bei ihr vor der Tür und sie sagt dann Kind krank ällabätsch oder so. Also wenn ihr 2 nicht vernünftig miteinander könnt dann leidet das Kind darunter. Vorallem braucht so ein Kleinkind (Baby) keinen Streß durch die Eltern.
Wenn sie sich nicht öffnet und dir eine Möglichkeit gibt dann vergiß es. Auch wenn sie dich als Vater angibt. Den Vaterschaftstest musst du nicht machen, da wir mit Österreich nur strafrechtliche Sachen geregelt haben - so zwischenmenschlicher Kram fällt bei uns ins Zivilrecht. Da du Gott sei Dank in Austria bist unterliegst du nicht dem Deutschen recht, sondern dem deines geliebten Heimatlandes.
Ich weiß ja nicht woher du die 360 Euronen hast, aber soviel würdest du nicht zahelen. Inzwischen wird das Kindergeld wieder angerechnet und du müsstest so um die 240 Euro liegen (0-6 Jahre). Das steigt alle 6 jahre also 6 - 12 - 18 und dann isses meistens rum außer er/sie studiert noch. Dann gehts aber auch nur maximal bis 27.
Größere Sorgen sollte dir der Unterhalt der Mutter machen, um einiges teurer und hält mindestens bis zum 11ten Lebensjahr des Kindes an. Also nix mit 3 Jahren usw. denn die Mütter kann eigentlich nicht einer Teilzeitbeschäftigung geschweige denn einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Auch wenn der/die Kleine (ab 3) einen KiTa-Platz bekommt, so ist nicht immer gesagt das die Mutter auch eine Arbeit findet - kann sich ja fleißig bewerben - aber trotzdem keine Stelle bekommen.
Sprich also es ist ein teures Vergnügen für dich, wenn du dich unter die deutsche Gerichtbarkeit stellst und es akzeptierst. Von deinen 1500 Euro hast dann 800 für dich.
Also wenn das mit deiner Ex nicht halbwegs klappt mit reden und so. Dann vergiß es auch wenn's dir schwerfällt.
Klar hast du Rechte aber so im zwischenmenschlichen Bereich steht nun mal nicht der Polizist neben dran und schaut das alles klar geht. Da kommst du mal 15 Minuten zu spät (Stau/Unfall) und du stehst vor einem leeren Haus - Argumentation der Mutter ich dachte du kommst nicht mehr :P
Kindergeburtstage Parties und sonstige Veranstalltungen kann sie alle so legen das es leider in deine Besuchszeit reinfällt. Wenn die Frau mit dir nichts zum Tun haben will so bekommt sie das auch hin - du bist ihr dann hoffnungslos ausgeliefert.
So lass dir dass mal alles durch den Kopf gehen und locker bleiben.
Schöne Grüße aus dem Allgäu
Biba
Norbert
P.S.: Ich hoffe du hast es nicht so weit bis zu ihr weil nen Tag mit 2 Std. hin und 2Std. wieder zurück ist dann schon anstrengend.
Vielen Dank, aber leider ist es verdammt weißt, 12h mit dem Zug, und 8h mit dem Auto :(
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