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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Familienministerin über USK-Logos und Zensur


Murhagh
2009-02-19, 09:18:44
Hallo Leute,

also erstmal die Quelle der News: http://www.gamecaptain.de/News/19609/Familienministerin_%FCber_USK-Logos_und_Zensur.html

Zitat von unserer Familienministerin:
[...]In Deutschland gibt es keine Zensur. Viele Spieleanbieter ziehen es aber aus wirtschaftlichen Gründen vor, ihre Produkte im normalen Regal zu platzieren und wollen auch auf minderjährige Käufer nicht verzichten.


Das ist aber auch schon wieder nur eine Seite der Medaillie. Es gibt nämlich inzwischen auch schon Anbieter, die das Spiel einfach gar nicht auf dem deutschen Markt platzieren.

Sind die Maßnahmen der Regierung nun schon Zensur oder noch nicht? Was meint ihr?


Viele Grüße,
Murhagh

sei laut
2009-02-19, 09:26:10
Das Thema schmeckt manchen wohl auch aufgebacken.

Mal davon abgesehen, dass Zensur das falsche Wort ist, kann man die Spiele so oder so importieren. Würden die Pakete auf den Ausland daraufhin durchsucht und abgefangen, wäre das was anderes. Doch niemand hindert dich am Konsum.

Es gibt nämlich inzwischen auch schon Anbieter, die das Spiel einfach gar nicht auf dem deutschen Markt platzieren.
Nenn den Braten beim Namen: Microsoft hat XBOX360 Spiele, die indiziert wurden, nicht in Deutschland veröffentlicht, auch wenn sie es hätten können. Argument war, dass sich das nicht rentiert, wenn sie keine Werbung dafür machen dürfen.

Tomi
2009-02-19, 09:31:14
Frau vdL versucht sich da geschickt rauszuwinden, was aber nicht gelingt. Richtig ist...die USK fordert nicht direkt Zensur, wenn legen die Publisher bereits vorab zensierte Versionen vor in der Hoffnung, es wird durchgewunken. So drückt sie das auch aus, nach dem Motto "wenn der Publisher die Spiele von sich aus kastriert, können wir ja nix dafür" ;D

Da bleibt aber die Frage erlaubt, warum man denn Spiele zensieren muss, um bei der USK Wohlgefallen zu finden? Gibt es etwa doch Richtlinien, was drin sein darf und was nicht?

Da sollte Frau vdL mal ins Jugendschutzgesetz gucken. Da steht drin, was bei Medien, u.a. Computerspielen, nicht geduldet wird -> Zensur.

Grey
2009-02-19, 09:34:15
Nenn den Braten beim Namen: Microsoft hat XBOX360 Spiele, die indiziert wurden, nicht in Deutschland veröffentlicht, auch wenn sie es hätten können. Argument war, dass sich das nicht rentiert, wenn sie keine Werbung dafür machen dürfen.

Nö.

Auch Spiele wie Manhunt 2 und Postal 2 sind hierzulande nie veröffentlicht worden.

Uschi ist eine realitätsfremde Politiker-***** - es ist scheiß egal was die schnackt, es ist immer vollkommen daneben wenn es um dieses Thema geht. So wie immer, da hat sich nichts geändert.

sei laut
2009-02-19, 09:38:16
Auch Spiele wie Manhunt 2 und Postal 2 sind hierzulande nie veröffentlicht worden.
Ja, aber das war keine Entscheidung der Publisher. Du musst auch das Zitat dazu lesen..

Grey
2009-02-19, 09:40:53
Ja, aber das war keine Entscheidung der Publisher. Du musst auch das Zitat dazu lesen..

Bitte? Das ist grundsätzlich einzig die Entscheidung vom Publisher... :|

Tigershark
2009-02-19, 10:26:38
Mal davon abgesehen, dass Zensur das falsche Wort ist, kann man die Spiele so oder so importieren. Würden die Pakete auf den Ausland daraufhin durchsucht und abgefangen, wäre das was anderes. Doch niemand hindert dich am Konsum.


Ach....versuch doch mal bspw. FEAR 2 bei amazon.co.uk zu bestellen...oder DVD/Blu-Rays ohne Altersfreigabe --> geht nicht mehr. :mad:

Tomi
2009-02-19, 10:58:21
Spiele gehen wieder, bis auf Beschlagnahmte und voraussichtlich zu Beschlagnahmende (Saints Row 2 UK, Dead Rising Wii).

siegemaster
2009-02-19, 11:07:01
In Deutschland gibt es nunmal diese Reglung das besonders Gewalttätige Spiele von der Bpjm Indiziert werden können. Das muss ja erstmal nichts schlechtes sein. Das Problem ist dass in der Bpjm nur schwachmaten sitzen die scheinbar willkürlich Indizieren und ausserdem dies nur auf Antrag machen. So werden vergleichbar harmlose Indiziert und andere nicht. Bei Spielen wie Manhunt 2 oder Condemned 2 wo eine Beschlagnahmung von vornherein klar ist (die Natürlich auch mit Kosten für den Publisher verbunden ist), Sparen sich die Publisher das Geld für eine Veröffentlichung lieber.

Tomi
2009-02-19, 11:10:25
unklar ist allerdings, warum nur in Deutschland die Spiele so kriminalisiert werden. Zwar gibt es auch anderswo in ganz selten Fällen mal politische Megger, aber im Regelfall bekommt das Spiel ein "ab 18" und Ruhe ist. Da wird nicht geschnippelt und da gehen keine Politiker in Talkshows hausieren und kriminalisieren jeden, der mal nen Shooter spielt und fordern weltweite Produktionsverbote :ulol: Erinnert schon an Inquisition.

siegemaster
2009-02-19, 11:15:31
unklar ist allerdings, warum nur in Deutschland die Spiele so kriminalisiert werden. Zwar gibt es auch anderswo in ganz selten Fällen mal politische Megger, aber im Regelfall bekommt das Spiel ein "ab 18" und Ruhe ist. Da wird nicht geschnippelt und da gehen keine Politiker in Talkshows hausieren und kriminalisieren jeden, der mal nen Shooter spielt und fordern weltweite Produktionsverbote :ulol: Erinnert schon an Inquisition.
Es ist sicherlich nicht nur Deutschland. Australien z.B. ist auch nicht besser was das angeht. Es ist vielleicht auch ein Gesellschaftliches Problem, dass gewalttätige Videospiele so einen schlechten Ruf in Deutschland haben.

Grey
2009-02-19, 11:17:08
unklar ist allerdings, warum nur in Deutschland die Spiele so kriminalisiert werden. Zwar gibt es auch anderswo in ganz selten Fällen mal politische Megger, aber im Regelfall bekommt das Spiel ein "ab 18" und Ruhe ist. Da wird nicht geschnippelt und da gehen keine Politiker in Talkshows hausieren und kriminalisieren jeden, der mal nen Shooter spielt und fordern weltweite Produktionsverbote :ulol: Erinnert schon an Inquisition.

Australien hat ebenfalls strenge Richtlinien und ein suboptimales Rating-System.

Tomi
2009-02-19, 11:19:03
Australien war doch aber jetzt nur wegen GTA4 in den Schlagzeilen?

Aber mal davon ab...wenn wir in der "Nähe" bleiben...warum ist die dt. Jugend schutzbedürftiger wie die in Österreich, Frankreich oder England?

Panasonic
2009-02-19, 11:21:17
Wenn der Staat mit Rahmenbedingung die kulturelle Entfaltung behindert, ist das Zensur, auch wenn er keine direkten Verbote ausspricht. Im Kapitalismus ist es ein Todesurteil, ein Produkt nicht zeigen und bewerben zu dürfen. Selbst Alkohol und Zigaretten stehen für Jedermann sichtbar im Laden.

Ja, es ist Zensur und ja, von der Leyen ist eine realitäsfremde Wohlstandspute ohne Gehirn.

Grey
2009-02-19, 11:22:40
Australien war doch aber jetzt nur wegen GTA4 in den Schlagzeilen?


Nein.
http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_banned_video_games#Australia

Tomi
2009-02-19, 11:31:41
aha..aber da ist die Lage noch ein wenig anders, da gibt es kein "ab 18" Rating, da ist "ab 15" das höchste. So kann ein 15jähriger theoretisch auch GTA 4 unzensiert kaufen, wenn nicht eingegriffen wird. Ist die Frage..wenn die "bösen" Spiele da ein "ab 18" bekommen, ob es dann immer noch Theater gibt.

Marscel
2009-02-19, 11:33:12
Australien hat mit San Andreas kurzen Prozess gemacht, Fallout 3 durfte nur unter Entfernung aller Drogen raus, Manhunt ist (wie in NZ und D) aus dem Verkehr gezogen.

Warum es in D so ist? Weiß ich nicht. War ja schon lange vor Robert Steinhäuser so, dass Blutfarben statt rot dann mal blau oder grün dargestellt wurden.

Find ich aber unterm Strich noch die bessere Alternative als wie in den USA, bei jedem Fleck nackte Haut zu viel Sturm zu rennen. Nichts davon wäre für USK18 Titel natürlich das angemessenste.

Botcruscher
2009-02-19, 11:47:21
Was wir hier zusehen bekommen kann man am besten unter dem Begriff "wirtschaftliche Selbstzensur" zusammenfassen. Der Staat gibt regeln vor und die "Konzerne" befolgen diese aufgrund des Geldes voreilend freiwillig. In China fällt das nur mehr auf weil da gerne mal jemand mit dem Finger drauf zeigt. Im Grunde ist es aber hier nicht viel besser.

Es wirkt wie Zunsur aber da ja alle die Wahl haben heißt es eben nicht so. Im Ergebnis bleibt es gleich. Der Staat filtert "unerwünschte" Informationen.

Wer sich nicht dran hält bekommt eben die Finanzkeule zu spühren und ist danach endgültig ruhig gestellt. Im Kapitalismus ist es nicht nötig jemanden einzusperren wenn man ihn doch mit der Finanz vernichten kann.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 11:50:15
Australien hat, mal bei den Spielen wegen höchsten Freigabe M15 abgesehen, ähnliche Kriterien wie die Engländer.
Das ist bei Filmen recht gut zu sehen, was im Königreich aus dem Verkehr gezogen wurde, wurde es oft auch bei den Australiern, wobei die Australier da mittlerweile etwas lockerer als die Engländer rangehen. "Nasties" wie ICH SPUCK AUF DEIN GRAB, oder MANIAC die im Königreich nach wie vor verboten und nur gekürzt erhältlich sind, haben die Australier mittlerweile von der Giftliste gestrichen und Uncut-Fassungen sind erhältlich.

aha..aber da ist die Lage noch ein wenig anders, da gibt es kein "ab 18" Rating, da ist "ab 15" das höchste. So kann ein 15jähriger theoretisch auch GTA 4 unzensiert kaufen, wenn nicht eingegriffen wird. Ist die Frage..wenn die "bösen" Spiele da ein "ab 18" bekommen, ob es dann immer noch Theater gibt.

Klingone mit Klampfe
2009-02-19, 11:57:39
Die "Zensur" wäre gar kein so großes Problem, wenn wenigstens eine klare Linie erkennbar wäre. Immer wenn ich Dead Space (dt.) spiele, frage ich mich erneut, wie das ungeschnitten in den Handel kommen konnte (ich persönlich freue mich natürlich drüber), im Gegensatz zu viel abstrakteren Spielen wie BioShock. Man hat bei DS einen Flammenwerfer, kann Leichen beliebig tranchieren und per Kinese durch die Gegend werfen - das sind Dinge, die man bei BioShock selbst aus der 18er-Version entfernt hat. Wenn der Abstraktionsgrad kein Kriterium ist, ja was denn dann?

Selbst die Cover-"Zensur" ist uneinheitlich - Bei Left 4 Dead war der abgetrennte Finger zuviel des Guten, aber auf der Dead Space (dt.)-Hülle prankt ein abgetrennter Unterarm in voller Pracht (bzw. eben nicht) und das ist trotz gigantischem USK-Logo nicht harmloser.

Das ist doch auch für die Publisher nur ein einziges Ratespiel …

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 12:08:04
Stimmt es eigentlich das die dt. Version von SHELLSHOCK 2 ungekürzt und ohne Freigabe auf dem Markt ist ?
So ist es zumindest auf einigen Seiten zu lesen.
Da das Spiel zweifelsohne beschlagnahmt wird, wird der Geschäftsführer von Eidos Deutschland sich da mindestens mal erklären müssen, wenn er nicht gleich in Handschellen vor Familien-Uschi zum Auspeitschen gezerrt wird. :ulol:

Tomi
2009-02-19, 12:23:13
Die "Zensur" wäre gar kein so großes Problem, wenn wenigstens eine klare Linie erkennbar wäre. Immer wenn ich Dead Space (dt.) spiele, frage ich mich erneut, wie das ungeschnitten in den Handel kommen konnte
Das kommt seit Ewigkeiten dazu. Hier ist null einheitliche Linie seitens der USK zu erkennen.

Stimmt es eigentlich das die dt. Version von SHELLSHOCK 2 ungekürzt und ohne Freigabe auf dem Markt ist ?

Ja..das Spiel wurde ja nicht mal den Journalisten für Tests vorgelegt (weils so ein Crap ist), dann erst recht nicht der USK ;D

Grey
2009-02-19, 12:32:35
aha..aber da ist die Lage noch ein wenig anders, da gibt es kein "ab 18" Rating, da ist "ab 15" das höchste. So kann ein 15jähriger theoretisch auch GTA 4 unzensiert kaufen, wenn nicht eingegriffen wird. Ist die Frage..wenn die "bösen" Spiele da ein "ab 18" bekommen, ob es dann immer noch Theater gibt.

Ja und? Trotzdem ist es eben genau so bescheuert. Statt ein 18er/M Rating einzuführen einfach den Spieß umzudrehen zeugt auch nicht von besonderer Intelligenz seitens der Politik und das Ergebnis bleibt ein und das selbe: Bevormundung der Bevölkerung.

Das kommt seit Ewigkeiten dazu. Hier ist null einheitliche Linie seitens der USK zu erkennen.

Das liegt auch an der Struktur der USK. Und wehe das geht hier schon wieder los, dass Ihr USK und BPjM durch den Tüddel kriegt. Die USK macht lediglich Ratings, oder nicht. ALLES (!!!!) andere, sprich jede tatsächliche Einschränkung beim Kauf hast du den Politikern und der BPjM zu verdanken NICHT der USK.

master_blaster
2009-02-19, 12:41:00
Ach....versuch doch mal bspw. FEAR 2 bei amazon.co.uk zu bestellen...oder DVD/Blu-Rays ohne Altersfreigabe --> geht nicht mehr. :mad:

Heute morgen habe ich noch in 'ner Sammelbestellung für 'n Freund Manhunt und Shellshock mitbestellt, dazu noch Ubersoldier und noch einige andere Kleinigkeiten ...
amazon.co.uk, da werden sie geholfen ...

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 13:01:18
Amazon hat eigentlich immer nur dumm getan bei Spielen mit Hakenkreuzen, dass fing damals bei RTCW an. Das haben die nach einer Weile dann auch nicht mehr verschickt, anfangs schon, genau wie COD.
Ansonsten wirds wohl schlicht damit zu tun haben, dass Amazon.de auch Geld verdienen will. Bei Filmen ist es ja teilweise auch so, dass der Publisher von Land zu Land verschieden ist und das auch nicht gerne sieht, wenn ausländische Versionen importiert werden und er auf seiner hocken bleibt. Also gut möglich das auch die Stunk gemacht haben. Wenn da paar große wie Warner auf der Matte stehen, kriegt auch Amazon Muffensausen.

deekey777
2009-02-19, 13:10:41
...

Nenn den Braten beim Namen: Microsoft hat XBOX360 Spiele, die indiziert wurden, nicht in Deutschland veröffentlicht, auch wenn sie es hätten können. Argument war, dass sich das nicht rentiert, wenn sie keine Werbung dafür machen dürfen.
Offiziell heißt es: Die Veröffentlichung von Xbox(360)-Spielen in Deutschland ohne ein USK-Logo ist ein Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen.

Zum eigentlichen Thema:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18823

Warum muss ich bei ihrer Antwort (die mir gefällt) an "Gemetzel im Kinderzimmer" denken? Ihre Antwort steht im krassen Widerspruch zu dem, was Frontal 21 sich zusammengereimt hat (erinnert ihr euch noch an die Szene, als zwei Jugendliche Doom 3 gekauft haben und die F21-Reporter die Schuld nicht der Verkäuferin, die gerade die Jugendschutzgesetze missachtet hat, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, sondern die USK).

Und die zweite Antwort:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18918
Wieder eine sehr vernünftige Antwort. Wer hat den Activion gezwungen, Quake 4 so zu beschneiden, dass es das "ab 16"-Logo bekommen kann? Keiner.
Es ist ja nicht so, dass Spiele ohne Jugendfreigabe sofort Flops sind (siehe Far Cry, HL2, Crysis und viele mehr), sondern es ist entweder Mist oder nicht.

Aber darum geht es euch nicht.

Klingone mit Klampfe
2009-02-19, 13:13:30
Das liegt auch an der Struktur der USK. Und wehe das geht hier schon wieder los, dass Ihr USK und BPjM durch den Tüddel kriegt. Die USK macht lediglich Ratings, oder nicht. ALLES (!!!!) andere, sprich jede tatsächliche Einschränkung beim Kauf hast du den Politikern und der BPjM zu verdanken NICHT der USK.

Da muss ich jetzt glatt nachfragen: Gilt immernoch, dass die BPJM ausschließlich auf Antrag hin überprüft und die USK ansonsten frei entscheiden kann? Wenn es heißt "wurde zur Prüfung vorgelegt", wurde das Spiel dann der USK oder der BPJM vorgelegt? Oder macht die USK von sich aus einfach mal eine rudimentäre Einstufung nach "Prinzip Hoffnung"?

Panasonic
2009-02-19, 13:17:44
Löschen.

siegemaster
2009-02-19, 13:29:28
Selbst die Cover-"Zensur" ist uneinheitlich - Bei Left 4 Dead war der abgetrennte Finger zuviel des Guten, aber auf der Dead Space (dt.)-Hülle prankt ein abgetrennter Unterarm in voller Pracht (bzw. eben nicht) und das ist trotz gigantischem USK-Logo nicht harmloser.
Bei Left 4 Dead wurde das Cover entschärft, weil sich der Einzelhandel gesträubt hat das so in die Regale zu stellen.
Aber das beispiel was du machst ist natürlich sehr gut. Dead Space ist schon ziemlich "brutal" und wenn man mal zum vergleich sich Rainbow Six Vegas 2 Uncut anschaut, welches ja bekanntlich Indiziert ist... . Natürlich kann es sein dass Dead Space noch nicht von der Bpjm geprüft wurde, denn die machen dies nur auf Antrag. Aber es gibt natürlich noch viele weitere Beispiele. Z.B. Soldier of Fortune 3... nach der Indizierung folgte die Beschlagnahmung. Warum? Ich finde es nicht Brutaler als Teil 2 und mir fallen viele weitere Spiele ein die weitaus Brutaler sind und nicht beschlagnahmt wurden.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 13:33:49
Nein die Bundesprüfstelle kann mittlerweile auch ohne Antrag selbstständig aktiv werden. Die USK kann nicht frei entscheiden, sie kann z.B. nichts prüfen und freigegeben, was noch indiziert ist. Hier müsste die BPS erst die Indizierung aufheben.

Da muss ich jetzt glatt nachfragen: Gilt immernoch, dass die BPJM ausschließlich auf Antrag hin überprüft und die USK ansonsten frei entscheiden kann? Wenn es heißt "wurde zur Prüfung vorgelegt", wurde das Spiel dann der USK oder der BPJM vorgelegt? Oder macht die USK von sich aus einfach mal eine rudimentäre Einstufung nach "Prinzip Hoffnung"?

ShadowXX
2009-02-19, 14:25:48
Frau vdL versucht sich da geschickt rauszuwinden, was aber nicht gelingt. Richtig ist...die USK fordert nicht direkt Zensur, wenn legen die Publisher bereits vorab zensierte Versionen vor in der Hoffnung, es wird durchgewunken. So drückt sie das auch aus, nach dem Motto "wenn der Publisher die Spiele von sich aus kastriert, können wir ja nix dafür" ;D

Da bleibt aber die Frage erlaubt, warum man denn Spiele zensieren muss, um bei der USK Wohlgefallen zu finden? Gibt es etwa doch Richtlinien, was drin sein darf und was nicht?

Natürlich gibt es da interne Richtlinien, die legt nur jeder anders aus....und es wird auch geschachert und an den Spielen rumgedocktort bis Sie dann endlich ein Rating bekommen.

Stimmt es eigentlich das die dt. Version von SHELLSHOCK 2 ungekürzt und ohne Freigabe auf dem Markt ist ?
So ist es zumindest auf einigen Seiten zu lesen.
Da das Spiel zweifelsohne beschlagnahmt wird, wird der Geschäftsführer von Eidos Deutschland sich da mindestens mal erklären müssen, wenn er nicht gleich in Handschellen vor Familien-Uschi zum Auspeitschen gezerrt wird. :ulol:
Solange das Spiel weder indiziert noch Beschlagnahmt ist, darf es jeder offiziell verkaufen.
Es gibt auch keine Strafen für den Publisher oder für Verkäufer.


Und die zweite Antwort:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18918
Wieder eine sehr vernünftige Antwort. Wer hat den Activion gezwungen, Quake 4 so zu beschneiden, dass es das "ab 16"-Logo bekommen kann? Keiner.

Das ist so nicht ganz richtig...Activision hat es zuerst ungeschnitten eingereicht (das machen viele) und die USK hat dann gesagt was Sie entfernt haben möchte damit es geratet wird.
Das dann gleich ein USK16 draus wurde war von Activision nicht beabsichtigt.

Aber darum geht es euch nicht.
Nur weil es von der rein juristischen Seite keine "Zensur" ist (wobei da IMHO auf der Rasierklinge balanciert wird was die Begrifflichkeit betrifft), ist es von den gefühlten Auswirkungen doch Zensur.

Da muss ich jetzt glatt nachfragen: Gilt immernoch, dass die BPJM ausschließlich auf Antrag hin überprüft und die USK ansonsten frei entscheiden kann? Wenn es heißt "wurde zur Prüfung vorgelegt", wurde das Spiel dann der USK oder der BPJM vorgelegt? Oder macht die USK von sich aus einfach mal eine rudimentäre Einstufung nach "Prinzip Hoffnung"?
Prüfung vorgelegt = USK.

Jeder darf sein Game der USk vorlegen....kann es aber auch sein lassen.
Der vorteil ist, das wenn es erst mal von der USK geratet ist, es nicht mehr indiziert werden kann.

Nein die Bundesprüfstelle kann mittlerweile auch ohne Antrag selbstständig aktiv werden.

Zeigst du mir mal diese Gesetzesänderung, weil vor einem halben Jahr durfte Sie das noch nicht....IMHO ist es immer noch auf Antrag.

Bei Left 4 Dead wurde das Cover entschärft, weil sich der Einzelhandel gesträubt hat das so in die Regale zu stellen.
Aber das beispiel was du machst ist natürlich sehr gut. Dead Space ist schon ziemlich "brutal" und wenn man mal zum vergleich sich Rainbow Six Vegas 2 Uncut anschaut, welches ja bekanntlich Indiziert ist... . Natürlich kann es sein dass Dead Space noch nicht von der Bpjm geprüft wurde, denn die machen dies nur auf Antrag.

Es ist geratet....das kann nicht mehr indiziert werden.

Aber es gibt natürlich noch viele weitere Beispiele. Z.B. Soldier of Fortune 3... nach der Indizierung folgte die Beschlagnahmung. Warum? Ich finde es nicht Brutaler als Teil 2 und mir fallen viele weitere Spiele ein die weitaus Brutaler sind und nicht beschlagnahmt wurden.
Weil beschlagnahme immer nur auf "zuruf" funktioniert.
Über die von die genannten "noch brutaleren Games" hat sich eben keiner bei der BPjM bzw. beim Staatsanwalt beschwert...

MungoKang
2009-02-19, 14:29:34
Die "Zensur" wäre gar kein so großes Problem, wenn wenigstens eine klare Linie erkennbar wäre. Immer wenn ich Dead Space (dt.) spiele, frage ich mich erneut, wie das ungeschnitten in den Handel kommen konnte (ich persönlich freue mich natürlich drüber), im Gegensatz zu viel abstrakteren Spielen wie BioShock. Man hat bei DS einen Flammenwerfer, kann Leichen beliebig tranchieren und per Kinese durch die Gegend werfen - das sind Dinge, die man bei BioShock selbst aus der 18er-Version entfernt hat. Wenn der Abstraktionsgrad kein Kriterium ist, ja was denn dann?

Selbst die Cover-"Zensur" ist uneinheitlich - Bei Left 4 Dead war der abgetrennte Finger zuviel des Guten, aber auf der Dead Space (dt.)-Hülle prankt ein abgetrennter Unterarm in voller Pracht (bzw. eben nicht) und das ist trotz gigantischem USK-Logo nicht harmloser.

Das ist doch auch für die Publisher nur ein einziges Ratespiel …

Der Vergleich ist wirklich treffend. Kann mir jemand mal Kriterien zur Indizierung erklären , wer sitzt in diesem Gremium und was sind deren Ziele.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 14:48:36
Solange das Spiel weder indiziert noch Beschlagnahmt ist, darf es jeder offiziell verkaufen.
Es gibt auch keine Strafen für den Publisher oder für Verkäufer.
Wenn es beschlagnahmt wird und das wird es meiner Meinung nach, wenn man SOF PAYBACK als Maßstab nimmt, denn dem steht es gewaltmäßig in nichts nach, gilt das als vorsätzlich und dann ist es sehr gut möglich das dem Geschäftsführer von Eidos Deutschland, die Bude auf den Kopf gestellt und es sehr unangenehm für ihn werden kann. Sowas ist schlichtweg Dummheit, ein solches Spiel hier ungeprüft auf den Markt zu bringen.



Zeigst du mir mal diese Gesetzesänderung, weil vor einem halben Jahr durfte Sie das noch nicht....IMHO ist es immer noch auf Antrag.

Sie darf es seit 2004, genannt "auf Anregung" und nicht nur mehr auf Antrag. Mit Antrag muss sie aktiv werden und auf Anregung kann sie selber entscheiden, was sie vor 2004 nicht durfte. Seitdem ist sie ja auch relativ flott mit Indizierungen. Nachzulesen u.a. auf der Homepage der BPS.

ShadowXX
2009-02-19, 15:57:00
Wenn es beschlagnahmt wird und das wird es meiner Meinung nach, wenn man SOF PAYBACK als Maßstab nimmt, denn dem steht es gewaltmäßig in nichts nach, gilt das als vorsätzlich und dann ist es sehr gut möglich das dem Geschäftsführer von Eidos Deutschland, die Bude auf den Kopf gestellt und es sehr unangenehm für ihn werden kann. Sowas ist schlichtweg Dummheit, ein solches Spiel hier ungeprüft auf den Markt zu bringen.

Da irrst du dich.....Rechtliche Handhabe besteht erst in dem Moment wenn es indiziert oder beschlagnahmt wird.
Es ist völlig legal etwas ungeprüft auf den Markt zu bringen....man muss eben nur damit rechnen, das es sich dann relativ schnell jemand es vor die BPjM oder den Staatsanwalt bringt.

Activision hat z.B. gleichzeitig zur geschnittenen Quake4-Version auch die US (oder UK)-Version mit in die Geschäfte legen lassen....obwohl klar war das das Ding relativ schnell indiziert wird (aber solange durfte es eben verkauft werden).

Der Publisher von Kingpin hat damals sogar damit geworben das man das Spiel schnell kaufen soll, da es sicher ganz ganz schnell indiziert werden wird.

Das ist rechtlich alles völlig OK.

Sie darf es seit 2004, genannt "auf Anregung" und nicht nur mehr auf Antrag. Mit Antrag muss sie aktiv werden und auf Anregung kann sie selber entscheiden, was sie vor 2004 nicht durfte. Seitdem ist sie ja auch relativ flott mit Indizierungen. Nachzulesen u.a. auf der Homepage der BPS.
Das interpretierst du falsch....Auch eine "Anregung" muss von außer initiiert werden.
Vor 2004 musste die "Anregung" nur eben ein Staatsanwalt sein, seit 2004 kann es fast "jederman" sein (ein paar einschränkungen gibts da schon).

Und nein, die Indizierungen haben eher nachgelassen....nur kommt öfter mal eine Indizierungsanregung von der USK. Das ist der Grund warum man oftmals denkt die BPjM handelt quasi selbstständig.
Dem ist nicht so, jedes Game welches von der USK kein Rating erhält, wird von eben dieser USK als Indizierungskanditat der BPjM vorgeschlagen.

Dem wird allerdings nicht immer entsprochen...die USK meinte das Jericho indiziert gehört, hat kein Rating gegeben und der BPjM einen Indizierungsanregung gegeben....die BPjM fand allerdings das Jericho nicht indiziert gehört und hat es der USK zurückgegeben....worauf es einen USK"KJ"-Sticker bekam (ungeschnitten!).

So kann es laufen......

Nebenbei:
Was und wie ich etwas spielen (bzw. sehen & lesen) möchte, möchte ich gerne selber entscheiden, dafür brauche ich den Staat nicht.....es ist aber interessant das es immer wieder (bzw. noch) Anhänger von Zensur gibt.

Tigershark
2009-02-19, 16:03:17
Heute morgen habe ich noch in 'ner Sammelbestellung für 'n Freund Manhunt und Shellshock mitbestellt, dazu noch Ubersoldier und noch einige andere Kleinigkeiten ...
amazon.co.uk, da werden sie geholfen ...

Ich hab's 2 Tage lang mit FEAR 2 versucht, und mit Predator 1 & 2 (Blu-Ray) - "there was a slight problem with your order" --> Titel in rot markiert bitte entfernen.

ShadowXX
2009-02-19, 16:15:52
Ich hab's 2 Tage lang mit FEAR 2 versucht, und mit Predator 1 & 2 (Blu-Ray) - "there was a slight problem with your order" --> Titel in rot markiert bitte entfernen.
Kaufs dir bei Play.com....da bekommst du beides Problemlos. Gerade heute ist meine Predator 1 & 2 compilation von play angekommen.

Wenn Amazon.UK mein Geld nicht haben will...deren pech...andere nehmen es geren.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 16:36:04
Da irrst du dich.....Rechtliche Handhabe besteht erst in dem Moment wenn es indiziert oder beschlagnahmt wird.
Es ist völlig legal etwas ungeprüft auf den Markt zu bringen....man muss eben nur damit rechnen, das es sich dann relativ schnell jemand es vor die BPjM oder den Staatsanwalt bringt.

Activision hat z.B. gleichzeitig zur geschnittenen Quake4-Version auch die US (oder UK)-Version mit in die Geschäfte legen lassen....obwohl klar war das das Ding relativ schnell indiziert wird (aber solange durfte es eben verkauft werden).

Der Publisher von Kingpin hat damals sogar damit geworben das man das Spiel schnell kaufen soll, da es sicher ganz ganz schnell indiziert werden wird.

Das ist rechtlich alles völlig OK.

Ich sagte ja, wenn es beschlagnahmt wird und das wird es meiner Meinung nach, dann kann sich der Geschäftsführer warm anziehen.
Natürlich kannst Du alles auf den Markt bringen, wenn Du aber dadurch mit Gesetzen in Konflikt gerätst, hast Du ein Problem. Die Einstufungen durch die USK oder FSK sind nicht nur dazu da, dass man sich ein Siegel auf die Verpackung pappen darf, sondern auch wenn eine Beschlagnahme droht, dass dem Anbieter dann kein Vorsatz vorgeworfen werden kann. Da SHELLSHOCK 2 aber nicht geprüft wurde, gilt hier vorsätzlich, wenn eine Beschlagnahme kommt und dann ist der Geschäftsführer dran. Und eine Indizierung ist was anderes als eine von einem Gericht angeordnete Beschlagnahme.

Das interpretierst du falsch....Auch eine "Anregung" muss von außer initiiert werden.
Vor 2004 musste die "Anregung" nur eben ein Staatsanwalt sein, seit 2004 kann es fast "jederman" sein (ein paar einschränkungen gibts da schon).

Und nein, die Indizierungen haben eher nachgelassen....nur kommt öfter mal eine Indizierungsanregung von der USK. Das ist der Grund warum man oftmals denkt die BPjM handelt quasi selbstständig.
Dem ist nicht so, jedes Game welches von der USK kein Rating erhält, wird von eben dieser USK als Indizierungskanditat der BPjM vorgeschlagen.

Dem wird allerdings nicht immer entsprochen...die USK meinte das Jericho indiziert gehört, hat kein Rating gegeben und der BPjM einen Indizierungsanregung gegeben....die BPjM fand allerdings das Jericho nicht indiziert gehört und hat es der USK zurückgegeben....worauf es einen USK"KJ"-Sticker bekam (ungeschnitten!).

So kann es laufen......


Nein, bei Anträgen gilt nach wie vor das nur bestimmte Organisationen (Jugendämter und dergleichen) diese stellen können. Die Anregung kann praktisch jeder geben. Ist jetzt im Prinzip wie bei der Beschlagnahme da kann auch jeder zum nächstbesten Staatsanwalt/Gericht hinspazieren und das in die Wege leiten lassen. Das ging eben mit Indizierungen vor 2004 nicht, da konnte die BPS nichts machen, bevor kein Antrag eintrudelte. Und bei Spielen haben die Indizierungen vielleicht nachgelassen, bei Filmen keineswegs und da merkt man auch das die dadurch heute relativ flott sind, wo das früher ein halbes Jahr und länger gedauert hat. Das die USK "Indizierungsanregungen" gibt halte ich für ein Gerücht, USK und BPS sind mehr oder weniger Spinnefeind, seitdem die Freigaben verbindlich sind und sobald das der Fall ist, die BPS nichts mehr machen kann. Der liebe Herr Pfeiffer aus Niedersachen kommentierte dies das die USK die BPS so am ausgestreckten Arm verhungern lasse und das keineswegs so bleiben dürfe.

Klingone mit Klampfe
2009-02-19, 16:38:30
Der Vergleich ist wirklich treffend. Kann mir jemand mal Kriterien zur Indizierung erklären , wer sitzt in diesem Gremium und was sind deren Ziele.

Früher gab es mal eine Faustregel, die da sinngemäß lautete: Klar als Menschen erkennbare Gegner sind verboten, ebenso die Belohnung unprovozierter Gewaltakte (das wurde nie klar definiert) und Leichen sowieso. Damals reichte es unter Umständen, den menschlichen Gegnern einfach Helme aufzusetzen. Deshalb hatten z. B. die meisten Star Wars-Spiele nie Probleme, bis auf die reinen Ego-Shooter. Da halfen dann auch die Helme nicht mehr …

Es ist im Grunde wie die alte Frage, wann Erotik aufhört und Porno anfängt - da gibt's ja auch völlig absurde Pseudokriterien.

Grey
2009-02-19, 16:52:35
Der Vergleich ist wirklich treffend. Kann mir jemand mal Kriterien zur Indizierung erklären , wer sitzt in diesem Gremium und was sind deren Ziele.

http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Die-Bundespruefstelle/gremien.html
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32934.html
http://www.bundespruefstelle.de/bmfsfj/generator/bpjm/Jugendmedienschutz/Indizierungsverfahren/verfahrensarten,did=32936.html

Ziel ist "Jugendschutz" - dass der nicht durch Bevormundung von Erwachsenen erreicht wird, am falschen Ende stattfindet und generell pretty much useless ist, das weiß jeder der zwei Meter weiter denken kann.

Aber es ist einfach und kostengünstig, wohingegen richtiger und flächendeckender Jugendschutz fast ein Ding der Unmöglichkeit ist. Nur wird auch nicht versucht, das Problem mal von anderen Seiten anzugehen...

Tigershark
2009-02-19, 17:18:52
Kaufs dir bei Play.com....da bekommst du beides Problemlos. Gerade heute ist meine Predator 1 & 2 compilation von play angekommen.

Wenn Amazon.UK mein Geld nicht haben will...deren pech...andere nehmen es geren.

Also ich weiß ja nicht, wo DU wohnst, aber bei mir funzt es leider nicht! :mad:


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Alien Vs Predator / Aliens Vs Predator Requiem: Double Pack (Blu-ray)

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Predator (Blu-ray)

wtf....

Iceman346
2009-02-19, 17:41:10
Und die zweite Antwort:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18918
Wieder eine sehr vernünftige Antwort. Wer hat den Activion gezwungen, Quake 4 so zu beschneiden, dass es das "ab 16"-Logo bekommen kann? Keiner.
Es ist ja nicht so, dass Spiele ohne Jugendfreigabe sofort Flops sind (siehe Far Cry, HL2, Crysis und viele mehr), sondern es ist entweder Mist oder nicht.

Aber darum geht es euch nicht.

Was Frau von der Leyen da schreibt ist zwar nicht falsch, aber eben imo auch doch nicht die ganze Wahrheit.

Die Hersteller der Spiele sind nunmal Firmen die Geld verdienen wollen und müssen wie jede andere Firma auch. Ein Spiel welches in Deutschland indiziert wird ist für den Markt aber quasi tot, da die Impulskäufe völlig ausbleiben und nur die informierten Kunden wirklich kaufen. Also ist es natürlich Ziel der Firmen eine Freigabe der USK zu erreichen um die Spiele offen ausstellen zu dürfen.
Diese Freigabe wird aber oftmals nicht erteilt ohne das Schnitte vorgenommen werden, obwohl der potentielle Kundekreis von USK18 und indizierten Spielen absolut deckungsgleich ist.

So kann man von Seiten der Politik den schwarzen Peter schön auf die Geldgier der Spielehersteller schieben und sich das Deckmäntelchen überwerfen, dass man ja garnicht selbst zensiert, obwohl die rechtlichen Gegebenheiten natürlich der Grund für Zensur sind.
Soll heißen: Natürlich wird hier Zensur forciert, nur eben auf eine Art und Weise wo man die Schuld von sich weisen kann.

Für meinen Teil sehe ich einfach keinen Sinn mehr in der Indizierung, dass ist ein Relikt aus den Zeiten wo die USK Freigaben noch nicht bindend waren und gehörte mit der damaligen Änderung des Jugendschutzgesetzes abgeschafft. Die Indizierung ist nur noch ein Druckmittel um Selbstzensur der Hersteller zu erreichen.

ShadowXX
2009-02-19, 17:56:40
Ich sagte ja, wenn es beschlagnahmt wird und das wird es meiner Meinung nach, dann kann sich der Geschäftsführer warm anziehen.
Natürlich kannst Du alles auf den Markt bringen, wenn Du aber dadurch mit Gesetzen in Konflikt gerätst, hast Du ein Problem. Die Einstufungen durch die USK oder FSK sind nicht nur dazu da, dass man sich ein Siegel auf die Verpackung pappen darf, sondern auch wenn eine Beschlagnahme droht, dass dem Anbieter dann kein Vorsatz vorgeworfen werden kann. Da SHELLSHOCK 2 aber nicht geprüft wurde, gilt hier vorsätzlich, wenn eine Beschlagnahme kommt und dann ist der Geschäftsführer dran. Und eine Indizierung ist was anderes als eine von einem Gericht angeordnete Beschlagnahme.

Du irrst dich. Die Siegel sind wirklich nur dafür da damit man Sie sich raufpappen kann (und inzwischen als Indizierungsschutz).

Und nein, der Geschäftführer wird sich deswegen auch nicht Warm anziehen müssen.
Du hast da völlig falsche Vorstellungen.

Bei uns im MM stehen öfter Games ohne USK-Siegel. Solange die nicht indiziert (oder beschlagnahmt) sind, gilt nur eine Einschränkung: Sie müssen wie "KJ" (= ab 18) Titel behandelt werden.

Nein, bei Anträgen gilt nach wie vor das nur bestimmte Organisationen (Jugendämter und dergleichen) diese stellen können. Die Anregung kann praktisch jeder geben. Ist jetzt im Prinzip wie bei der Beschlagnahme da kann auch jeder zum nächstbesten Staatsanwalt/Gericht hinspazieren und das in die Wege leiten lassen. Das ging eben mit Indizierungen vor 2004 nicht, da konnte die BPS nichts machen, bevor kein Antrag eintrudelte. Und bei Spielen haben die Indizierungen vielleicht nachgelassen, bei Filmen keineswegs und da merkt man auch das die dadurch heute relativ flott sind, wo das früher ein halbes Jahr und länger gedauert hat.

Genau das hatte ich geschrieben.

Das die USK "Indizierungsanregungen" gibt halte ich für ein Gerücht, USK und BPS sind mehr oder weniger Spinnefeind, seitdem die Freigaben verbindlich sind und sobald das der Fall ist, die BPS nichts mehr machen kann. Der liebe Herr Pfeiffer aus Niedersachen kommentierte dies das die USK die BPS so am ausgestreckten Arm verhungern lasse und das keineswegs so bleiben dürfe.
Es wird jetzt sicher dein Weltbild erschüttern, aber in den Entscheidungs-Gremien der USK sitzen auch welche von der BPjM (und welche von der Kirche und welche von den Jugendämtern).

Wie gesagt: sieh dir einfach mal den Fall Jericho an. Dort ist es öffentlich bekannt das die USK das Game direkt zur BPjM "weitergereicht" hat.

Also ich weiß ja nicht, wo DU wohnst, aber bei mir funzt es leider nicht! :mad:


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wtf....
Du musst auf Euro umstellen, dann funktioniert es.
Es ist ungefähr schon hundertmal durchgekaut worden das man bei play.com auf Euro umstellen muss um bestellen zu können.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 18:07:50
Du irrst dich. Die Siegel sind wirklich nur dafür da damit man Sie sich raufpappen kann (und inzwischen als Indizierungsschutz).

Und nein, der Geschäftführer wird sich deswegen auch nicht Warm anziehen müssen.
Du hast da völlig falsche Vorstellungen.

Bei uns im MM stehen öfter Games ohne USK-Siegel. Solange die nicht indiziert (oder beschlagnahmt) sind, gilt nur eine Einschränkung: Sie müssen wie "KJ" (= ab 18) Titel behandelt werden.


Das Siegel ist hauptsächlich dazu da, dass große Geschäfte das Zeug überhaupt in ihr Sortiment aufnehmen, die nehmen in aller Regel nämlich nichts ungeprüftes in ihre Regale.
Und nein ich irre mich nicht, dass Siegel schützt jetzt zwar vor der Indizierung aber keineswegs vor der Beschlagnahme und die ist ein anderes Kaliber. Da geht es nämlich in den Straftatenbereich und wenn SHELLSHOCK 2 beschlagnahmt wird, hat man mit dem hier ungeprüft auf den Markt bringen, eine vorsätzliche Straftat begangen. Mit Prüfung wäre man auf der sicheren Seite, so wird sich im Falle des Falles, der Geschäftsführer sehr wohl auf was gefasst machen können.
Und zu deinem MM, dass ist deren Dummheit, aber eventuell auch das Wissen, dass Kontrollen unwahrscheinlicher sind als ein Sechser im Lotto.
Daran krankt nämlich dieser ganze Jugendschutzwahn, Bestimmungen noch und nöcher und durchaus auch drakonische Strafen. Nur ist kein Aas da der diese Bestimmungen auch überprüft, geschweiger das mal einer erwischt und verdonnert wird.

Passenger82
2009-02-19, 18:31:44
Offiziell heißt es: Die Veröffentlichung von Xbox(360)-Spielen in Deutschland ohne ein USK-Logo ist ein Verstoss gegen die Lizenzbestimmungen.

Zum eigentlichen Thema:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18823

Warum muss ich bei ihrer Antwort (die mir gefällt) an "Gemetzel im Kinderzimmer" denken? Ihre Antwort steht im krassen Widerspruch zu dem, was Frontal 21 sich zusammengereimt hat (erinnert ihr euch noch an die Szene, als zwei Jugendliche Doom 3 gekauft haben und die F21-Reporter die Schuld nicht der Verkäuferin, die gerade die Jugendschutzgesetze missachtet hat, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist, sondern die USK).

Und die zweite Antwort:
http://www.direktzu.de/vonderleyen/messages/18918
Wieder eine sehr vernünftige Antwort. Wer hat den Activion gezwungen, Quake 4 so zu beschneiden, dass es das "ab 16"-Logo bekommen kann? Keiner.
Es ist ja nicht so, dass Spiele ohne Jugendfreigabe sofort Flops sind (siehe Far Cry, HL2, Crysis und viele mehr), sondern es ist entweder Mist oder nicht.

Aber darum geht es euch nicht.

Ich finde auch dass vdL völlig korrekt und nachvollziehbar antwortet. Speziell die Sache, dass die Publisher SELBST festlegen, wie die DV auszusehen hat. Und es ist in Deutschland immer noch möglich, unter der Ladentheke die uncut zu erwerben, insofern funktioniert doch alles ;)

Das gleicht schon wieder einer Hexenjagd...

Grey
2009-02-19, 18:44:33
Das gleicht schon wieder einer Hexenjagd...

Jo ist ja auch vollkommen angebracht, da sie eine CDU-Politikerin ist und somit von der Realität weiter entfernt als der Mars von der Erde.

ShadowXX
2009-02-19, 19:13:17
Das Siegel ist hauptsächlich dazu da, dass große Geschäfte das Zeug überhaupt in ihr Sortiment aufnehmen, die nehmen in aller Regel nämlich nichts ungeprüftes in ihre Regale.
Und nein ich irre mich nicht, dass Siegel schützt jetzt zwar vor der Indizierung aber keineswegs vor der Beschlagnahme und die ist ein anderes Kaliber. Da geht es nämlich in den Straftatenbereich und wenn SHELLSHOCK 2 beschlagnahmt wird, hat man mit dem hier ungeprüft auf den Markt bringen, eine vorsätzliche Straftat begangen. Mit Prüfung wäre man auf der sicheren Seite, so wird sich im Falle des Falles, der Geschäftsführer sehr wohl auf was gefasst machen können.

Träum weiter......du hast scheinbar keine Ahnung wie oft schon was ungeprüft in D in die regale gestellt wurde, gerade weil man weiß das es auf dem Index landet oder beschlagnahmt werden wird.

Es ght dabei auch nicht in den Strafbereich.
Solange es nicht indiziert ist oder es nicht beschlagnahmt wurde, begeht keiner eine Straftat....auch wenn du das nicht einsehen willst.
Und zum 1000stendsten mal. Dem Geschäftsführer wird da gar nichts passieren.
Es gibt keinen Tatbestand des "vorsätzlich nicht zur Prüfung gebracht", genau sowenig wie es ein Gesetzt gibt, das du etwas zur Prüfung vorlegen muss.

Und zu deinem MM, dass ist deren Dummheit, aber eventuell auch das Wissen, dass Kontrollen unwahrscheinlicher sind als ein Sechser im Lotto.
Daran krankt nämlich dieser ganze Jugendschutzwahn, Bestimmungen noch und nöcher und durchaus auch drakonische Strafen. Nur ist kein Aas da der diese Bestimmungen auch überprüft, geschweiger das mal einer erwischt und verdonnert wird.
Ohhhh man:rolleyes:....solange das Spiel nicht indiziert oder beschlagnahmt ist, hast du (bzw. der Verkäufer) alles Recht der Welt dieses in den Verkaufsräumen auszustellen.

Passenger82
2009-02-19, 19:35:13
Jo ist ja auch vollkommen angebracht, da sie eine CDU-Politikerin ist und somit von der Realität weiter entfernt als der Mars von der Erde.
Na das nenn ich mal objektiv...

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-19, 19:38:06
Träum weiter......du hast scheinbar keine Ahnung wie oft schon was ungeprüft in D in die regale gestellt wurde, gerade weil man weiß das es auf dem Index landet oder beschlagnahmt werden wird.

Es ght dabei auch nicht in den Strafbereich.
Solange es nicht indiziert ist oder es nicht beschlagnahmt wurde, begeht keiner eine Straftat....auch wenn du das nicht einsehen willst.
Und zum 1000stendsten mal. Dem Geschäftsführer wird da gar nichts passieren.
Es gibt keinen Tatbestand des "vorsätzlich nicht zur Prüfung gebracht", genau sowenig wie es ein Gesetzt gibt, das du etwas zur Prüfung vorlegen muss.

Du hast offensichtlich keinerlei Ahnung.
Lies Dir mal §131 StGB durch der in dem Falle hier derjenige wäre und das dann vorsätzlich, weil ungeprüft.
Genauer gesagt wäre dies vorsätzliches Verbreiten dieser Medien die dem 131er unterliegen.
Das Spiel, aber ich bin kein Richter, verstößt da eindeutig dagegen. Bei einer Beschlagnahme wird das durch das Gericht nur nochmal festgestellt schwarz auf weiß und verstößt nicht erst wenn die das sagen dagegen. Dem Geschäftsführer wird dann entsprechendes blühen. Beispiel gefällig, der Herr Oliver Krekel Chef des Labels Astro, was sich seinerzeit darauf spezialisierte diverse Zombie- und Kannibalenstreifen zu- oder wiederzuveröffentlichen, kam auch vor Gericht, da er ebenfalls ungeprüft veröffentlicht hat. Und die verstehen da keinen Spaß, dem wurde u.a. ein Berufsverbot und auch Knast angedroht, bis er kleinbei gab und letztlich mit einer gepfefferten Geldstrafe davonkam und der Auflage keinen Film mehr ohne Prüfung zu veröffentlichen.

Ohhhh man:rolleyes:....solange das Spiel nicht indiziert oder beschlagnahmt ist, hast du (bzw. der Verkäufer) alles Recht der Welt dieses in den Verkaufsräumen auszustellen.

Natürlich Du kannst auch Drogen verkaufen, solange Du nicht erwischt wirst, ist ja alles prima. Nur wenn bist Du fällig und da kannste den Richter dann auch nicht erzählen. "Was wollen Sie denn, meine Drogen waren doch noch garnicht beschlagnahmt." Der gibt Dir dann nur nochmal schwarz auf weiß, dass Du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast. Genau wie, zugegegen bisher nur meiner Meinung, SHELLSHOCK 2 gegen den 131er verstößt.

Grey
2009-02-19, 19:43:56
Na das nenn ich mal objektiv...

Das hier ist keine objektive Angelegenheit, sondern subjektive Beurteilung von klaren Fakten und einer Person. Deine Reaktion ist genau so subjektiv wie meine.

dr_AllCOM3
2009-02-19, 20:56:31
man sollte sich lieber fragen, warum die eltern nicht mal selber ihre lieben kleinen kontrollieren...
aber das wäre wohl nicht gut für die nächste wahl, wenn man einen großen teil der wähler als unfähig/faul bezeichnet.

perforierer
2009-02-19, 21:25:09
Zum Thema amazon.co.uk:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,608634,00.html

ShadowXX
2009-02-21, 12:04:30
Du hast offensichtlich keinerlei Ahnung.
Lies Dir mal §131 StGB durch der in dem Falle hier derjenige wäre und das dann vorsätzlich, weil ungeprüft.
Genauer gesagt wäre dies vorsätzliches Verbreiten dieser Medien die dem 131er unterliegen.
Das Spiel, aber ich bin kein Richter, verstößt da eindeutig dagegen. Bei einer Beschlagnahme wird das durch das Gericht nur nochmal festgestellt schwarz auf weiß und verstößt nicht erst wenn die das sagen dagegen. Dem Geschäftsführer wird dann entsprechendes blühen. Beispiel gefällig, der Herr Oliver Krekel Chef des Labels Astro, was sich seinerzeit darauf spezialisierte diverse Zombie- und Kannibalenstreifen zu- oder wiederzuveröffentlichen, kam auch vor Gericht, da er ebenfalls ungeprüft veröffentlicht hat. Und die verstehen da keinen Spaß, dem wurde u.a. ein Berufsverbot und auch Knast angedroht, bis er kleinbei gab und letztlich mit einer gepfefferten Geldstrafe davonkam und der Auflage keinen Film mehr ohne Prüfung zu veröffentlichen.

Natürlich Du kannst auch Drogen verkaufen, solange Du nicht erwischt wirst, ist ja alles prima. Nur wenn bist Du fällig und da kannste den Richter dann auch nicht erzählen. "Was wollen Sie denn, meine Drogen waren doch noch garnicht beschlagnahmt." Der gibt Dir dann nur nochmal schwarz auf weiß, dass Du gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen hast. Genau wie, zugegegen bisher nur meiner Meinung, SHELLSHOCK 2 gegen den 131er verstößt.
Na denn zeig MM und Saturn schon mal "vorausschauend" an....gestern hab ich nämlich in 2 verschiedenen MMs und einem Saturn dein Shellshock 2 ausliegen sehen.
Für PC, X360 und PS3......natürlich alle ohne USK-Rating.

Die Geschäftsführer der MM- bzw. Saturn-Holding machen sich bestimmt schon in die Hose aufgrund deiner sehr lustigen Rechtsauslegung.

Sieh es endlich ein...es unterliegt erst dann etwas §131 wenn es ein Richter verstellt. Nicht davor. Und nein: der Richter "bestätigt" das nicht auch erst im "nachhinein" noch mal, sondern stellt es dann erst fest.
Da kannst du dich auf den Kopf stellen.

kleeBa
2009-02-21, 13:09:28
(...)

Das Spiel, aber ich bin kein Richter, verstößt da eindeutig dagegen. Bei einer Beschlagnahme wird das durch das Gericht nur nochmal festgestellt schwarz auf weiß und verstößt nicht erst wenn die das sagen dagegen. Dem Geschäftsführer wird dann entsprechendes blühen. Beispiel gefällig, der Herr Oliver Krekel Chef des Labels Astro, was sich seinerzeit darauf spezialisierte diverse Zombie- und Kannibalenstreifen zu- oder wiederzuveröffentlichen, kam auch vor Gericht, da er ebenfalls ungeprüft veröffentlicht hat. Und die verstehen da keinen Spaß, dem wurde u.a. ein Berufsverbot und auch Knast angedroht, bis er kleinbei gab und letztlich mit einer gepfefferten Geldstrafe davonkam und der Auflage keinen Film mehr ohne Prüfung zu veröffentlichen.

(...)
Meines Wissens hat der gute Herr Krekel aber auch ältere Filme ohne erneute Prüfung wiederveröffentlicht,die schon bei der Erstveröffentlichung in Deutschland auf den Index kamen/beschlagnahmt wurden.
Dies sollte doch rein rechtlich eine andere Situation sein als ShadowXX sie hier klar zu machen versucht und wäre als Beispiel in dieser Diskussion unpassand.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-21, 13:22:16
Nein, denn die meisten die der wiederveröffentlicht hat, waren früher öft gekürzt, sei es nun Handlung, Gore oder beides. Oder auch nur das unter einem anderen Namen veröffentlicht wurde, was ja oft der Fall war. Und bei der Beschlagnahme muss ja jede Version für sich beschlagnahmt werden. Die Inhaltsgleichheit wie bei der Indizierung gibt es hier nicht. Theoretisch hat er also nicht alte beschlagnahmte Fassungen veröffentlicht, sondern neue, nur haben die auch gegen den 131er verstossen und zwar schon bevor das durch einen Richter festgestellt wurde.

Meines Wissens hat der gute Herr Krekel aber auch ältere Filme ohne erneute Prüfung wiederveröffentlicht,die schon bei der Erstveröffentlichung in Deutschland auf den Index kamen/beschlagnahmt wurden.
Dies sollte doch rein rechtlich eine andere Situation sein als ShadowXX sie hier klar zu machen versucht und wäre als Beispiel in dieser Diskussion unpassand.

deekey777
2009-02-21, 13:35:28
Zum Thema amazon.co.uk:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,608634,00.html
Ich freue mich schon auf eine EU-Entscheidung, dass die deutschen Jugendschutzbestimmungen nur im Inland gelten und den freien Warenverkehr in der EU behindern...

Duran05
2009-02-21, 17:07:51
Interessanterweise scheinen sich viele Firmen auch gar nicht mehr daran zu stören, oder gab es bereits irgendwann mal Klagen vor einem höheren Gericht um feststellen zu lassen, ob diese Beschränkungen überhaupt mit allgemeinen Grundrechten vereinbar sind?

Woanders scheint man sich nicht so leicht geschlagen zu geben:

US-Gericht: Jugendschutzgesetz verfassungwidrig
Ein US-Bundesgericht hat am gestrigen Freitag ein kalifornisches Gesetz zum Schutz Minderjähriger vor gewalttätigen Videospielen für verfassungswidrig erklärt. Dem Urteil zufolge beeinträchtigt das 2005 vom kalifornischen Parlament verabschiedete und von Gouverneur Arnold Schwarzenegger unterzeichnete Gesetz die im ersten Amendment garantierte Redefreiheit der Videospielhersteller.

Darüber hinaus habe der Staat Kalifornien nicht zeigen können, dass das Gesetz Kinder effektiv schütze. "Der Staat darf nicht die Redefreiheit einschränken, um die Gedanken Minderjähriger zu kontrollieren", hieß es in seinem Urteil.
Quelle (http://www.heise.de/newsticker/meldung/133314)

In dieser Hinsicht haben sie ihre Prioritäten auf jeden Fall mal richtig gesetzt. ;)
Besonders erwähnenswert ist diese Passage:
dass es nicht erwiesen sei, dass solche Inhalte in Spielen größere psychologische oder neurologische Schäden bei Minderjährigen anrichten als Literatur, Fernsehen, Film oder Internetseiten. Der Gesetzestext sei "übertrieben restriktiv" und benutze "schwammige Definitionen".

master_blaster
2009-02-21, 20:15:58
Amazon hat eigentlich immer nur dumm getan bei Spielen mit Hakenkreuzen, dass fing damals bei RTCW an. Das haben die nach einer Weile dann auch nicht mehr verschickt, anfangs schon, genau wie COD.
Ansonsten wirds wohl schlicht damit zu tun haben, dass Amazon.de auch Geld verdienen will. Bei Filmen ist es ja teilweise auch so, dass der Publisher von Land zu Land verschieden ist und das auch nicht gerne sieht, wenn ausländische Versionen importiert werden und er auf seiner hocken bleibt. Also gut möglich das auch die Stunk gemacht haben. Wenn da paar große wie Warner auf der Matte stehen, kriegt auch Amazon Muffensausen.
Ich weiss, es ist extrem OT, aber heute habe ich mal Ubersoldier angespielt und festgestellt, dass da garkeine Kreuze mit Haken im Spiel sind (englische Version). Ist das normal, oder erkennt das meinen deutschen PC?

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-22, 01:20:14
Ich weiss, es ist extrem OT, aber heute habe ich mal Ubersoldier angespielt und festgestellt, dass da garkeine Kreuze mit Haken im Spiel sind (englische Version). Ist das normal, oder erkennt das meinen deutschen PC?

Das das Spiel von einem dt. Publisher ist, hätte der wohl ein ziemliches Problem, wenn er ein Spiel mit verfassungsfeindlichen Symbolen vertreibt.

Heimatsuchender
2009-02-22, 01:30:26
Das das Spiel von einem dt. Publisher ist, hätte der wohl ein ziemliches Problem, wenn er ein Spiel mit verfassungsfeindlichen Symbolen vertreibt.


Das gilt aber nur für Deutschland, oder? Im Ausland ist das Hakenkreuz nicht überall verfassungsfeindlich.

@die gina:
Es kann durchaus am deutschen Windows liegen. Ich habe die UK-Version von "Soldier of Fortune". Das erlaubt mit deutschem Windows keine bösen Sachen. Sobald ich mein Windows auf UK umgestellt habe, wird es lustig.


tobife

doublehead
2009-02-22, 01:48:58
Das liegt auch an der Struktur der USK. Und wehe das geht hier schon wieder los, dass Ihr USK und BPjM durch den Tüddel kriegt. Die USK macht lediglich Ratings, oder nicht. ALLES (!!!!) andere, sprich jede tatsächliche Einschränkung beim Kauf hast du den Politikern und der BPjM zu verdanken NICHT der USK.

Jein. Man kann diese Institutionen nicht getrennt voneinander betrachten. Sie sind beides ineinander greifende Zahnräder. Würde bei einer Freigabeverweigerung durch die USK keine Indizierung durch die Bpjm drohen, würden sich die Hersteller auch nicht zu Zensuren genötigt sehen. Daher finde ich es falch zu sagen, die USK hätte nichts mit den tatsächlichen Einschränkungen beim Kauf zu tun.

doublehead
2009-02-22, 01:57:45
Und es ist in Deutschland immer noch möglich, unter der Ladentheke die uncut zu erwerben, insofern funktioniert doch alles ;)
Das lohnt sich aber für die Hersteller nicht. Wer Millionenbeträge für die Entwicklung von Spielen ausgibt, möchte das auch wieder reinholen. Sie werden von der Politik in den Würgegriff genommen, und die redet sich scheinheilig raus.


Das gleicht schon wieder einer Hexenjagd...
Ja, die Vorverurteilung dieses neuen Mediums ist tatsächlich eine Hexenjagd. Da wird etwas neues von Leuten ohne Sachkompetenz unter Generalverdacht gestellt, ohne das rational nachvollziehbar begründen zu können.

Ausserdem führt die Indizierungspraxis die verbindlichen Altersfreigaben ad absurdum. Offenbar trauen die Politiker den eigenen Gesetzen nicht.

Grey
2009-02-22, 02:17:17
Jein. Man kann diese Institutionen nicht getrennt voneinander betrachten. Sie sind beides ineinander greifende Zahnräder. Würde bei einer Freigabeverweigerung durch die USK keine Indizierung durch die Bpjm drohen, würden sich die Hersteller auch nicht zu Zensuren genötigt sehen. Daher finde ich es falch zu sagen, die USK hätte nichts mit den tatsächlichen Einschränkungen beim Kauf zu tun.

Das ist ein theoretisches Szenario. Aktuell ist es so wie ich schrieb. Und in anderen Ländern funktioniert es auch ohne BPjM. Die ERSB ist ebenfalls ein eine self-regulatory organization, keine staatliche Institution.

doublehead
2009-02-22, 02:38:54
Das ist ein theoretisches Szenario.
So läuft's, und nicht nur theoretisch. Oder reden wir aneinander vorbei ?

Und in anderen Ländern funktioniert es auch ohne BPjM.
Ja natürlich, meine Rede.

Mordred
2009-02-22, 02:52:12
Jugendschutz was Medien angeht ist eh tot seit es das Internet gibt. Das ist reines Geldverbrennen.

Müller-Lüdenscheidt
2009-02-22, 03:34:12
Das gilt aber nur für Deutschland, oder? Im Ausland ist das Hakenkreuz nicht überall verfassungsfeindlich.

Für einen Deutschen gilt das weltweit und der Publisher von ÜBERSOLDIER ist nunmal eine deutsche Firma. Ausser man lässt sich hier nicht mehr blicken, ansonsten klicken bei der Einreise die Handschellen. Deswegen hat keine Version Hakenkreuze.