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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kleingewerbe anmelden?


Blackpitty
2009-02-22, 13:55:08
Hallo,

hat hier jemand Ahnung vom Anmelden eines Kleingewerbes?

Ich bin angestellt in einer größeren Firma, allerdings möchte ich gern ein selbst gebautes Produkt verkaufen(etwas größere Stückzahlen als 1-3 als Privater)

Damit das ganze auch rechtens ist, habe ich was von Gewerbe oder besser gesagt einem Kleingewerbe gelesen.

Wie verhällt sich das da mit der MwSt?

Geht das, dass ich für mein Produkt keine MwSt verlange und somit diese auch nicht wieder abgeben muss?

Muss man von seinem Gewinn etwas abgeben?

Was kostet die Anmeldung, wie lange dauert sowas und wo muss ich da hin?

Gibts da Probleme mit meiner Firma oder sonstiges oder geht sowas einfach nebenher?

Habe davon noch nicht viel Ahnung, würde mich über Antworten freuen

nggalai
2009-02-22, 14:00:46
Als Kleingewerbler kannst Du bei der Anmeldung von der Kleingewerbler-Regelung Gebrauch machen – wenn Du das möchtest. Du mußt keine UmSt. abführen, darfst sie in Rechnungen allerdings auch nicht ausweisen. Das kann Firmen abschrecken, da sie das Geld gerne zurückfordern, aber vernünftige Leute stört es nicht weiters. Und Du selbst kannst dann natürlich für Anschaffungen nicht Geld zurückfordern. Am Besten, Du rechnest mal durch, was für Dich passender ist.

Kleingewerbler darf man offiziell sein bis zu einem Umsatz von € 17.500 im Jahr.

Versteuern mußt Du natürlich, aber bis zu ein paar Tausend Euro ist’s nur Papierkram und geht nicht wirklich an die Substanz.

Die Anmeldung dauert so etwa zwei Wochen, abhängig von Eurem Gewerbe / Finanzamt. Je nach Stadt kostet’s so im Durchschnitt € 30 Bearbeitungsgebür.

Ob es mit der Firma Probleme gibt, nun ja, das hängt von der Firma und Deinem Arbeitsvertrag ab. Wenn Dein Kleingewerbe rein gar nichts mit dem Fokus der Firma zu tun hat, dürfte es kein Problem sein. Ansonsten, nun ja. Verweise ich gerne auf die Dilbert-Cartoons vom Januar / Februar.

Cheers,
-Sascha

Blackpitty
2009-02-22, 14:57:02
Danke schonmal.

also es hat nichts weiter mit meiner Firma(Schreinerei) zu tun, denn ich baue Teile aus Alu.

zu den 17.500€ wirds wohl nicht kommen, denk eher was um die 1000-2000€ im Jahr.

was meinst du mit versteuern musst du natürlich?

Dass ich am Jahresende eine Umsatzsteuer abgeben muss, damit die sehen, was ich eingenommen habe? Muss ich davon dann was abgeben? Hattest ja geschrieben, dass ich keine Umsatzsteuer abgeben muss.

Bei mir würden nur Privatpersonen einkaufen, keine Firmen.

:edit: und wie schauts aus, da ich bald Zivi leisten muss, gibts da Probleme mit dem Kleingewerbe?

nggalai
2009-02-22, 15:06:22
Moin,

Zivi und Kleingewerbe ist kein Problem. Einfach weiterlaufen lassen. Wegen dem Versteuern: Nun ja, ist halt ein Einkommen, und muß entsprechend versteuert werden. Es gibt aber Freibeträge (wenn ich mich richtig erinnere bis € 2.000, was ja genau passen würde), da müßtest Du’s nicht einmal in der Steuererklärung angeben. Falls Du aber später damit den Durchbruch landen solltest, wäre es nicht verkehrt, es trotzdem anzugeben.

Auf UmSt. kannst Du auch später noch umschwenken, wenn Bedarf oder die Notwendigkeit besteht.

Vorteil Kleinunternehmer: Keine Bilanz nötig, fürs Finanzamt. Einfach Einnahmen/Überschußrechnung und gut ist. Also einen Schuhkarton mit Deinen bezahlten Rechnungen, einen Schuhkarton mit den Einnahmen, dann zum Termin verrechnen und gut ist.

Genauere Auskünfte gibt Dir das Gewerbeamt oder Dein Steuerberater. Wenn Du’s Dir leisten kannst, würde ich zu letzterem in jedem Fall raten. Ich zahle vielleicht € 100 im Jahr dafür, das ist es mir wert – weniger Papierkrieg, einfach alle Belege etc. eintüten, einschicken, warten, fertig.

Alles Beste,
-Sascha

Blackpitty
2009-02-22, 15:14:25
ok, danke dir, dann schlender ich die woche mal zum Rathaus und melde nen Kleingewerbe an.

Habe eben noch diese Seite hier gefunden:

http://www.kleingewerbe.com/

Black-Scorpion
2009-02-22, 15:30:46
Bevor du dahin gehst sollte dich dein Weg zu deinem Chef führen.
Der muss deiner Nebentätigkeit zustimmen.

Argo Zero
2009-02-22, 16:00:00
http://www.steuerlexikon-online.de/Kleinunternehmerregelung.html
http://www.valuenet.de/php/ratContent.php?objid=566830&next=7&type=&from=

Wobei du selbst auf die Idee kommen müsstest im Internet sowas nachzulesen und ggf. Literatur anzuschaffen, was sich auch absetzen lässt.

Aber ein paar Fragen beantworte ich dir doch jetzt :)

Wie verhällt sich das da mit der MwSt?
Du kannst eine Rechnung stellen ohne das der Kunde eine Ust bezahlen muss. Wird dir aber eine Rechnung gestellt musst du zahlen und du kannst dir das Geld nicht vom Finanzamt zurückholen (Vorsteuer).

Muss man von seinem Gewinn etwas abgeben?

Kommt drauf an. Am besten du hast bei deiner Jahresabschlussbilanz eine 0 stehen.

Kann dir auch noch das kleine Steuerprogramm "Taxman" empfehlen, natürlich gekoppelt mit etwas Literatur zum Thema.

dav133
2009-02-24, 22:10:04
Eine EüR benötigt man meines Wissens nach nur, wenn man vorsteuerabzugsberechtigt ist - Und da er als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer nicht ausweißen muss (wenn er das nicht will), wäre in diesem Fall die EüR auch witzlos.

Während dem Zivi musst du die Nebentätigkeit genehmigen lassen, d.h. deinem Dienstellenvorgesetzten formlos schriflich den Umfang, den zu erwartenden Gewinn und die Garantie abgeben, dass deine Gewerbetätigkeit deinen "Zustand" im Zividienst nicht beeinträchtigt.

lg

Dead Man
2009-02-25, 09:27:51
Wenn man ein Gewerbe angemeldet hat, zumindest hier in Deutschland, erwartet das Finanzamt auch eine Gewinnermittlung. Das ist völlig unabhängig von der Umsatzsteuer, da es auch für Gewerbesteuer und Einkommensteuer benötigt wird. Für die Einkommensteuer gibt es keinen Freibetrag für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Für die Gewerbesteuer schon. Hier geht es für natürliche Personen erst bei einem Gewinn von mehr als 24.500 Euro los.

Die Kleinunternehmerregel für die Umsatzsteuerbefreiung kann für Kunden interessant sein, da sie sich die Mwst. sparen können. Man kann an Privatleute günstiger verkaufen. Für Geschäftskunden ist die Mwst. uninteressant, da sie sich diese als Vorsteuer wieder zurückholen können.

Sind allerdings für den Gewerbebetrieb relativ hohe Anschaffungen mit Vorsteuer zu tätigen, so kann es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregel zu verzichten und freiwillig zur Umsatzsteuer zu optieren, weil man so den Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Ich habs für meine Photovoltaikanlage so gemacht.

MfG Dead Man