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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Finanzielle Situation wenn 1 Hartz4 Empfänger mit Kindern vorhanden


Gast
2009-02-22, 20:47:56
Hallo,

habe eine Frage zur finanziellen Handhabung von ArGe bei folgender Konstellation.

Mann: Vollberufstätig, Festes Einkommen (reicht gerade für Ihn selbst), Single
Frau: Hartz4, wohngeld, Kindergeld (zwei Kinder unter 10Jahre)

Wenn jetzt Mann mit Frau zusammenziehen möchte, wie siehts dann mit dem Gehalt des Mannes aus? und welchen Einfluss hat die offizielle Partnerschaft auf den Hartz4-Satz bzw Zusatzgelder?

Sprich wird vom Mann verlangt die Familie dann einfach mitzuunterhalten egal ob es dann hinten und vorne nicht mehr reicht?

Vielleicht mir jemand etwas dazu sagen.

Lisa

blackbox
2009-02-22, 21:10:29
Wenn ihr sofort eine eheähnliche Gemeinschaft seid, dann wird sein Einkommen zum Regelsatz mit eingerechnet. Damit ist die Frage beantwortet: ja, er muss die Familie ernähren.
Dann seid ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft.

Ich hoffe, richtige Aussagen getroffen zu haben. Vielleicht weiß jemand es besser.

rokko
2009-02-22, 21:10:58
Ja.

Ist nicht schön wird aber leider so gehandhabt.
Gerade dann wenn eine Lebensgemeinschaft zu vermuten ist. Dürfte ja dann der Fall sein.

Gast
2009-02-23, 09:56:20
Die Frau wird ihren "Alleinerziehendenbonus" verlieren. Und ihr ALG2-Satz ~ 350€ wird um 10% gekürzt. Sein Einkommen wird bis auf einen lächerlichen Freibetrag mit ihren ALG2-Ansprüchen verrechnet.

Sag mir wieviel er netto verdient und ich schreib dir wieviel ihm anrechnungsfrei bleiben wird.


Sie gelten aber nicht sofort als eheähnliche Gemeinschaft. Ab wann weiss ich jedoch nicht mehr.


Das Zusammenziehen macht aus finanzieller Sicht in der Regel nur dann "Sinn", wenn der Mann ein armer Schlucker ist und daher kaum etwas verrechnet werden kann.

Masterp
2009-02-23, 10:46:51
Aus finanzieller Sicht würd ich nicht mit der Frau zusammenziehen.

Mosjoe
2009-02-23, 11:12:19
Jup, bloß nicht zusammenziehen, ansonsten greift §7 Absatz 3 Nr. 3 SGB II (Bedarfgemeinschaft) und das Einkommen des Mannes wird mit angerechnet, was sich negativ auf die Leistungen nach SGB II auswirkt. 10% der Regelleistung gehen auf jeden Fall verloren.

interessierter Gast
2009-02-23, 22:21:26
Greift da umgekehrt eigentlich auch die schicke Steuerklasse bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung?

onkel2003
2009-02-24, 10:31:59
das ist nicht ganz richtig.
wenn frau hatz4 bekommt und mit ihren freund zusammen zieht ist es nicht gleich so das sie es nicht mehr bekommt bzw von mann das einkommen dazu gerechnet wird.

ich schreibst mal in groben punkten.

Sie liegt dann vor, wenn

zwei Personen
in einem gemeinsamen Haushalt
so zusammenleben, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen

länger als ein Jahr zusammenleben oder
mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.


also in klartext ist es so die ersten 12 monate ist nicht gleich von auszugehn das es eine eheähnlicher Gemeinschaft ist, somit ist es erst mal in den ersten 12 monaten nicht schwer das amt davon zu überzeugen. da dies das gesetz auch so sieht.

selbst ab den 12 monat ist es aber nicht so das der partner auch gleich zahlen muss den da kommt dieser satz ins spiel.
"Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein.

ich bin grade selber in so einer sache meine freundin hatte bevor sie zu mir gezogen ist hartz 4, hier in neuen bundesland hatte sie sich dann angemeldet, und es wurden auch unterlagen verlangt von mir, aufgrund meines einkommens hätte sie garnichts bekommen, aber da wir grade erst zusammen gezogen sind sagte das amt die ersten 12 monate wird dies nicht berücksichtig also mein gehalt.
und sie bekommt den vollen satz incl 50 % anteil der miete nebenkosten.

nächsten monat sind die 12 monate vorbei, in mein fall heist das sie bekommt so wie es aussieht garnichts mehr , noch schlimmer die krankenversicherung darf ich auch noch zahlen.

so und jetzt kommt wieder dieser satz ins spiel,""Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein." wie es aber ausgeht kann ich erst in 2 monaten sagen.

onkel2003
2009-02-24, 10:33:16
Greift da umgekehrt eigentlich auch die schicke Steuerklasse bei einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamer Wohnung?

nein, weder steuer noch sozialversicherungsflichte dinge.
in klartext zu zahlst alles, wenns blöd kommt.

Fritte
2009-02-24, 10:41:12
unglaublich das die gesetzeslage demnach H4ler auch noch in diesem Punkt bestraft, eine Frau mit Kindern und H4 hat damit doch ein echtes Handicap bei der Partnersuche

evolutionconcept
2009-02-24, 10:47:45
Ein Graus....man ist da echt angearscht. Habs selbst schon durch.
Besser die Frau bleibt da gemeldet wo sei es bereits ist und zieht ungemeldet zu dir.

onkel2003
2009-02-24, 10:49:17
unglaublich das die gesetzeslage demnach H4ler auch noch in diesem Punkt bestraft, eine Frau mit Kindern und H4 hat damit doch ein echtes Handicap bei der Partnersuche

es gibt immer wege und mittel da raus zu kommen, eine eindesstattlichen Versicherung darüber das ich nicht zu den kindern einstehe, und bedingt nur für die frau wird sicher von fast jeden gericht anerkannt.

in ganzen ist in gesetz ne mega lücke, ich kann es verstehn wenn der mann 5000 netto bekommt aber bei jemanden der vieleicht 1000 oder 1500 bekommt sieht das schon ganz anders aus.

aber dabei gesagt für die kinder muss er nicht aufkommen, nur für die frau.

onkel2003
2009-02-24, 10:54:50
Ein Graus....man ist da echt angearscht. Habs selbst schon durch.
Besser die Frau bleibt da gemeldet wo sei es bereits ist und zieht ungemeldet zu dir.

das klappt nur bedingt.
wenn es zu weit ist geht es garnicht.
du glaubst garnicht was das gesetz sagt nach denen darfst du nicht die stadt verlassen für mehrere tage, du musst erreichbar sein. und und und.

wenn sie in der stadt kein hat der schnell immer die post abfangen kann und du schnell die möglichkeit hast zum amt zu kommen geht dies ne zeit aber es ist ne recht blöde sache.

die legen noch ein drauf.
meine freundin wurde gesagt sie muss erst fragen ob sie zu mir ziehn darf dies muss das amt zustimmen, ich habe ihr gesagt sie soll sich abmelden und hier meldet sie sich wieder an, die haben danach richtig zicken gemacht weil sie dies gemacht hat ohne zu fragen, nun ja hätten sie ne sperre gemacht oder so hätte ich sowieso gleich nen anwalt eingeschaltet.

evolutionconcept
2009-02-24, 10:59:50
das klappt nur bedingt.
wenn es zu weit ist geht es garnicht.
du glaubst garnicht was das gesetz sagt nach denen darfst du nicht die stadt verlassen für mehrere tage, du musst erreichbar sein. und und und.

wenn sie in der stadt kein hat der schnell immer die post abfangen kann und du schnell die möglichkeit hast zum amt zu kommen geht dies ne zeit aber es ist ne recht blöde sache.

die legen noch ein drauf.
meine freundin wurde gesagt sie muss erst fragen ob sie zu mir ziehn darf dies muss das amt zustimmen, ich habe ihr gesagt sie soll sich abmelden und hier meldet sie sich wieder an, die haben danach richtig zicken gemacht weil sie dies gemacht hat ohne zu fragen, nun ja hätten sie ne sperre gemacht oder so hätte ich sowieso gleich nen anwalt eingeschaltet.

Stimmt, ich bin einfach davon ausgegangen, dass sie nah beieinander wohnen.
Er könnte sie auch als Untermieterin angeben ....dann müssen sie nur darauf achten, dass auch geteilte betten vorhanden sind zwecks Kontrollen.

Cyphermaster
2009-02-24, 11:04:14
@onkel2003:

Das ist keine "Lücke im Gesetz", sondern war wohl Kalkül, damit man nicht so viele Bezugsberechtigte hat. Wie üblich hat man da dann aber nur die Michmädchenrechnung gemacht und nicht durchdacht, daß jetzt ne Menge Pärchen mit H4-Bezieher als offiziell "Singles" in zwei Wohnungen sitzen und die H4ler somit trotzdem den normalen Satz + Wohngeld beziehen...

Imo hätte man besser daran getan, Zusammenleben in dieser Hinsicht zu begünstigen - immerhin würde man so bei einem Pärchen immer noch 1x Miete + Nebenkosten sparen, sogar wenn man beim Zusammenziehen den Satz völlig unverändert ließe.

onkel2003
2009-02-24, 11:05:49
Stimmt, ich bin einfach davon ausgegangen, dass sie nah beieinander wohnen.
Er könnte sie auch als Untermieterin angeben ....dann müssen sie nur darauf achten, dass auch geteilte betten vorhanden sind zwecks Kontrollen.

und du glaubst frau bekommt das hin ? :cool: ich möchte für wetten das 7von10 frauen wenn sie plötzlich vor der kontrolle stehn sich verplappern oder schiss bekommen weil sie nen bertug eigehn.

frauen können schlecht lügen.

sowas kann gewaltig teuer werden wenn nach 2 jahren ne kontrolle ist und sich einer verplappert, dann heist es für 2 jahre zurück zahlen, :popcorn:

evolutionconcept
2009-02-24, 11:08:24
und du glaubst frau bekommt das hin ? :cool: ich möchte für wetten das 7von10 frauen wenn sie plötzlich vor der kontrolle stehn sich verplappern oder schiss bekommen weil sie nen bertug eigehn.

frauen können schlecht lügen.

sowas kann gewaltig teuer werden wenn nach 2 jahren ne kontrolle ist und sich einer verplappert, dann heist es für 2 jahre zurück zahlen, :popcorn:


Ja, dazu muss man schon reichlich abgebrüht sein. Oder man sucht sich eben eine kleine Wohnung in der Nähe des Partners.
Es wird einem halt schwer gemacht.

ShadowXX
2009-02-24, 12:51:54
selbst ab den 12 monat ist es aber nicht so das der partner auch gleich zahlen muss den da kommt dieser satz ins spiel.
"Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein.
[.......]

nächsten monat sind die 12 monate vorbei, in mein fall heist das sie bekommt so wie es aussieht garnichts mehr , noch schlimmer die krankenversicherung darf ich auch noch zahlen.

so und jetzt kommt wieder dieser satz ins spiel,""Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein." wie es aber ausgeht kann ich erst in 2 monaten sagen.
Habt Ihr getrennte Betten?
Habt Ihr getrennte Kühlschränke?
Habt Ihr getrennte Fernseher?
Hast du/sie ein eigenes Zimmer?
Darf Sie nicht mit deinem Auto fahren?
War schon der Gutachter bei euch?

Also hier in HH kannst du so ne versuche gleich vergessen.
Bei uns hat das damals nicht mal geklappt obwohl wir getrennte Betten hatten (ich also sogar ein eigenes Zimmer).

AFAIK ist dieser "Einstandswille" auch automatsich gegeben, wenn SIe länger als ein Jahr bei dir wohnt und oben von mir ausgeführtes nicht zutrifft.

Wir wurde trotzdem sofort als Bedarfsgemeinschaft "auserkoren".....bei uns ging es Gott sei Dank nicht im H4, sondern nur um das Elterged.....das wurde dann aber schnell mal von (AFAIR) 300Euro auf 29Euro zusammengekürzt.

es gibt immer wege und mittel da raus zu kommen, eine eindesstattlichen Versicherung darüber das ich nicht zu den kindern einstehe, und bedingt nur für die frau wird sicher von fast jeden gericht anerkannt.

Nicht wenn Ihr zusmmane wohnt. Dann ist diese Eidestaatliche Aussage nichts wert.
Wenn Ihr dann auch noch einen gemeinsames Bett, gemeinsamen Kühlschrank und gemeinsamen Fernseher habt, kannst du es ganz knicken.

onkel2003
2009-02-24, 13:58:48
Habt Ihr getrennte Betten?
Habt Ihr getrennte Kühlschränke?
Habt Ihr getrennte Fernseher?
Hast du/sie ein eigenes Zimmer?
Darf Sie nicht mit deinem Auto fahren?
War schon der Gutachter bei euch?

Also hier in HH kannst du so ne versuche gleich vergessen.
Bei uns hat das damals nicht mal geklappt obwohl wir getrennte Betten hatten (ich also sogar ein eigenes Zimmer).

AFAIK ist dieser "Einstandswille" auch automatsich gegeben, wenn SIe länger als ein Jahr bei dir wohnt und oben von mir ausgeführtes nicht zutrifft.

Wir wurde trotzdem sofort als Bedarfsgemeinschaft "auserkoren".....bei uns ging es Gott sei Dank nicht im H4, sondern nur um das Elterged.....das wurde dann aber schnell mal von (AFAIR) 300Euro auf 29Euro zusammengekürzt.


Nicht wenn Ihr zusmmane wohnt. Dann ist diese Eidestaatliche Aussage nichts wert.
Wenn Ihr dann auch noch einen gemeinsames Bett, gemeinsamen Kühlschrank und gemeinsamen Fernseher habt, kannst du es ganz knicken.

das was du oben schreibst, wenn ich das hätte hätte ich eine WG ich habe aber eine Bedarfsgemeinschaft und so ist auch der antrag für hartz4 als Bedarfsgemeinschaft, und sie bekommt geld.


tja dann musste mir mal sagen wie es kommt das

ich 1500 netto habe
sie ca 550 euro von amt bekommt. 350 zum leben rest miete nebenkosten



was wir nicht teilwn dürfen ist das bankkonto dann hat man wirklich probs

less dir das mal durch
http://www.arbeitslosengeld-verstehen.de/bedarfsgemeinschaft.htm

aber auch dabei gesagt das kommt von amt zu amt unterschiedlich.
in mainz haben sie uns gesagt meine freundin soll hier in bünde ne eigene wohnung nehmen, dann umgehn wir das prob, solche aussagen kommen halt von amt, hier in bünde wurde soffort gesagt erst nach 12 monaten.

Mordred
2009-02-24, 14:14:41
Habt Ihr getrennte Betten?
Habt Ihr getrennte Kühlschränke?
Habt Ihr getrennte Fernseher?
Hast du/sie ein eigenes Zimmer?
Darf Sie nicht mit deinem Auto fahren?
War schon der Gutachter bei euch?

Also hier in HH kannst du so ne versuche gleich vergessen.
Bei uns hat das damals nicht mal geklappt obwohl wir getrennte Betten hatten (ich also sogar ein eigenes Zimmer).

AFAIK ist dieser "Einstandswille" auch automatsich gegeben, wenn SIe länger als ein Jahr bei dir wohnt und oben von mir ausgeführtes nicht zutrifft.

Wir wurde trotzdem sofort als Bedarfsgemeinschaft "auserkoren".....bei uns ging es Gott sei Dank nicht im H4, sondern nur um das Elterged.....das wurde dann aber schnell mal von (AFAIR) 300Euro auf 29Euro zusammengekürzt.


Nicht wenn Ihr zusmmane wohnt. Dann ist diese Eidestaatliche Aussage nichts wert.
Wenn Ihr dann auch noch einen gemeinsames Bett, gemeinsamen Kühlschrank und gemeinsamen Fernseher habt, kannst du es ganz knicken.

Haushaltsgeräte dürfen geteilt werden das ist garkein Ding. Nur ein Fernseher ist auch irrelevant solange selbiger in einem Gemeinschaftsraum steht. Davon ab braucht ihr nichtmal jemanden ins Haus lassen.

Man sollte sich da am besten mit ein paar entsprechenden Urteilen bewaffnen dann ist das garkein Problem auch nach über einem Jahr.

ShadowXX
2009-02-24, 15:45:51
Haushaltsgeräte dürfen geteilt werden das ist garkein Ding. Nur ein Fernseher ist auch irrelevant solange selbiger in einem Gemeinschaftsraum steht. Davon ab braucht ihr nichtmal jemanden ins Haus lassen.

Man sollte sich da am besten mit ein paar entsprechenden Urteilen bewaffnen dann ist das garkein Problem auch nach über einem Jahr.
Also bei uns lachen die dich aus wenn du da mit irgendwelchen Urteilen ankommst.

Beim Kühlschrank ist die Gemeinsamnutzung nur dann erlaubt wenn eindeutig ersichtlich ist das getrennt gewirtschaftet wird.
Das mit dem Fernseher in einem Gemeinschaftsraum ist ebenfalls sehr haarig....das ist wohl abhängig vom Sachbearbeiter.
Bei einem Kumpel von mir (da ist er der H4 Empfänger und Sie die Verdienerin) sind Sie nicht damit durchgekommen (auch vor Gericht nicht).

das was du oben schreibst, wenn ich das hätte hätte ich eine WG ich habe aber eine Bedarfsgemeinschaft und so ist auch der antrag für hartz4 als Bedarfsgemeinschaft, und sie bekommt geld.

tja dann musste mir mal sagen wie es kommt das

ich 1500 netto habe
sie ca 550 euro von amt bekommt. 350 zum leben rest miete nebenkosten

Dann habt ihr unendliches Glück. Hier in Hamburg würde Sie keinen Pfennig mehr dazubekommen.

onkel2003
2009-02-24, 16:22:42
Dann habt ihr unendliches Glück. Hier in Hamburg würde Sie keinen Pfennig mehr dazubekommen.

wie du schon sagst es kommt auf den Sachbearbeiter an.

und wenn mir ein sacharbeiter so kommt, dann glaubst du nicht wie schnell ich eine strasse weiter ne wohnung für sie habe.

Mordred
2009-02-24, 16:28:45
Also bei uns lachen die dich aus wenn du da mit irgendwelchen Urteilen ankommst.

Beim Kühlschrank ist die Gemeinsamnutzung nur dann erlaubt wenn eindeutig ersichtlich ist das getrennt gewirtschaftet wird.
Das mit dem Fernseher in einem Gemeinschaftsraum ist ebenfalls sehr haarig....das ist wohl abhängig vom Sachbearbeiter.
Bei einem Kumpel von mir (da ist er der H4 Empfänger und Sie die Verdienerin) sind Sie nicht damit durchgekommen (auch vor Gericht nicht).

Jaja, der berühmte Kumpel :ugly:

Ernsthaft jetzt: Die ARGE ist leicht zu bändigen wenn man weiß wie man mit ihnen umgehen muss.

MarcWessels
2009-02-24, 17:05:37
aber dabei gesagt für die kinder muss er nicht aufkommen, nur für die frau.Das stimmt leider nicht. Es wird davon ausgegangen, dass der Lebenspartner für das Kind aufkommt und der Kinderregelsatz entsprechend gekürzt!

unglaublich das die gesetzeslage demnach H4ler auch noch in diesem Punkt bestraft, eine Frau mit Kindern und H4 hat damit doch ein echtes Handicap bei der PartnersucheYep! Eine Frau mit Kindern hat es sowieso schon schwer genug, einen Mann zu finden und dann kommen noch zusätzlich die H4-Fallstricke oben drauf. :mad:

ShadowXX
2009-02-24, 17:07:26
Jaja, der berühmte Kumpel :ugly:

Ernsthaft jetzt: Die ARGE ist leicht zu bändigen wenn man weiß wie man mit ihnen umgehen muss.
Dein Satz ist in der heutigen Zeit unglaubwürdiger als mein "Kumpel".....

Guck dir doch mal das Beispiel von onkel2003 an....ich frage mich warum dann nicht gleich jede Hausfrau noch mal kurz H4 nebenbei beantragt.
Gibt fast genauso viel wie in Kurzarbeit an der Aldi-Kasse sitzen.
Und für die Kinder beantragen wir gleich auch noch H4 mit.

Was meinst du was einem die Sachbearbeiter da husten werden. Onkel hat glück gehabt. Da hat jemand das ganze sehr sehr wohlwollend bewertet.

Wenn das überall so gehandhabt werden würde, könnte ich in Kurzarbeit gehen (28 Stunden)...würde dann in etwa nur noch soviel wie Onkel Netto haben. Macht aber ja nichts, da meine Frau dann H4 beantragt und wir würden dadurch auf fast den alten Betrag kommen:rolleyes:

onkel2003
2009-02-24, 19:11:03
Dein Satz ist in der heutigen Zeit unglaubwürdiger als mein "Kumpel".....

Guck dir doch mal das Beispiel von onkel2003 an....ich frage mich warum dann nicht gleich jede Hausfrau noch mal kurz H4 nebenbei beantragt.
Gibt fast genauso viel wie in Kurzarbeit an der Aldi-Kasse sitzen.
Und für die Kinder beantragen wir gleich auch noch H4 mit.

Was meinst du was einem die Sachbearbeiter da husten werden. Onkel hat glück gehabt. Da hat jemand das ganze sehr sehr wohlwollend bewertet.

Wenn das überall so gehandhabt werden würde, könnte ich in Kurzarbeit gehen (28 Stunden)...würde dann in etwa nur noch soviel wie Onkel Netto haben. Macht aber ja nichts, da meine Frau dann H4 beantragt und wir würden dadurch auf fast den alten Betrag kommen:rolleyes:

das ist nicht wohlwollend bewertet, sondern rechtlich auf der richtigenm seite, das gesetz spricht hier nicht umsonst diese 12 monats klausel ein, und grade dann wenn ein kind in spiel ist kann es nicht von mann verlangt werden das er für alles aufkommt aber letztendlich nicht weis ob es mit der frau und kind gut geht.


wenn ich mich jetzt mal sehe dadurch das meine freundin ht4 bekommt geht es uns natürlich ganz gut, aber genau anders würd es sein wenn sie es nicht bekommen würde, den dann könnte ich ihre krankenkasse auch noch zahlen, was meinste was bei 1500 euro über bleibt wenn ich die ganzen kosten decken müsste.

das sie momentan den vollen satz bekommt liegt lediglich dadran das wir noch keine 12 monate zusammen wohnen, was in 2 monaten kommt weis ich nicht, aber eins weis ich zahlen die nichts mehr bin ich beim anwalt, und ich werde auch unterschreiben das ich nicht für die frau einstehe und da sind mir gute oder schlechtezeiten scheiss egal, wenns hart auf hart kommt bringe ich meine freundin zum jobcenter setze sie zu den sacharbeiter und sage den bitte schön geben sie ihr ein job oder sie können sie gleich hier behalten, zwecks wohnungs suche.

Mordred
2009-02-25, 01:05:06
Dein Satz ist in der heutigen Zeit unglaubwürdiger als mein "Kumpel".....

Guck dir doch mal das Beispiel von onkel2003 an....ich frage mich warum dann nicht gleich jede Hausfrau noch mal kurz H4 nebenbei beantragt.
Gibt fast genauso viel wie in Kurzarbeit an der Aldi-Kasse sitzen.
Und für die Kinder beantragen wir gleich auch noch H4 mit.

Was meinst du was einem die Sachbearbeiter da husten werden. Onkel hat glück gehabt. Da hat jemand das ganze sehr sehr wohlwollend bewertet.

Wenn das überall so gehandhabt werden würde, könnte ich in Kurzarbeit gehen (28 Stunden)...würde dann in etwa nur noch soviel wie Onkel Netto haben. Macht aber ja nichts, da meine Frau dann H4 beantragt und wir würden dadurch auf fast den alten Betrag kommen:rolleyes:

Du redest von Frau das IST eine Ehe. Damit hat man kein Recht drauf das ist auch gut so. Warum nicht jede Hausfrau dann H4 beantragt ist damit genauso erklärt. SIE IST IN EINER EHE.

Hier geht es um eine Haushaltsgemeinschaft DA ist der Unterschied. Und eine Haushaltsgemeinschaft ist anhand von Kontoauszügen welche belegen das die Gelder getrennt Gehandhabt werden schon gezeigt dazu noch eine Eidestaatliche Verweigerung des Gegenseitigen Einstehens und die Arge kann einem rein garnichts mehr.

Du scheinst noch nichtmal das Thema verstanden zu haben um das es hier überhaupt geht.

[dzp]Viper
2009-02-25, 12:31:00
Frage:

Wie ist das eigentlich mit Krankengeld??

Beispiel:
Mann zieht zur Frau. Mann verdient ca. 1100-1200€ Netto.
Frau ist Schwanger und momentan noch krankgeschrieben und bezieht Krankengeld (auf unabsehbare Zeit).

Kann es passieren, dass die Krankenkasse der Frau dann auch die Mittel kürzt genauso wie es der Staat hei ALG2 macht?

blackbox
2009-02-25, 12:34:20
Steht doch in der Wiki: ;)
Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ab 1. Januar 2005) haben keinen Anspruch auf Krankengeld mehr, soweit sie nicht aufgrund eines anderen Umstandes mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind (z. B. vor der Arbeitsunfähigkeit versicherungspflichtig beschäftigt waren oder neben der ALG II Leistung sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind). Sie erhalten auch bei Arbeitsunfähigkeit weiterhin Arbeitslosengeld-II von der Bundesagentur für Arbeit bzw. der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft. Außerdem ist Voraussetzung, dass durch die Arbeitsunfähigkeit Einkommen (z. B. Arbeitsentgelt bzw. Einkommen aus Selbstständigkeit) wegfällt.

[dzp]Viper
2009-02-25, 12:47:15
Steht doch in der Wiki: ;)

Ja aber das beantwortet nicht meine Frage ob die Krankenkassen das Krankengeld kürzen können, wenn aufeinmal ein Partner mit festen Einkommen zu dem Krankengeldbezieher hinzuzieht.

blackbox
2009-02-25, 12:56:40
So weit ich weiß, nein.
Am einfachsten wäre hier, bei der Krankenkasse nachzufragen.

Alexander
2009-02-25, 15:26:13
das was du oben schreibst, wenn ich das hätte hätte ich eine WG ich habe aber eine Bedarfsgemeinschaft und so ist auch der antrag für hartz4 als Bedarfsgemeinschaft, und sie bekommt geld.
Du willst doch, dass die Bedarfgemeinschaft von dir und deiner Freundin vom AAmt nach 12 Monaten nur noch als Haushaltsgemeinschaft (also im Grunde als WG) angesehen wird. Also hat er völlig recht.

Und das Amt wird dir in 2 Monaten was husten. Mittlerweile hat sich die Gesetzenlage geändert: Die Beweisslastumkehr fand statt. Wer nicht beweisen kann oder will, dass er nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird automatisch so behandelt. Auf die Angaben von Mordred solltest du dich daher nicht verlassen. Er macht es sich viel zu einfach.

onkel2003
2009-02-25, 17:20:25
Du willst doch, dass die Bedarfgemeinschaft von dir und deiner Freundin vom AAmt nach 12 Monaten nur noch als Haushaltsgemeinschaft (also im Grunde als WG) angesehen wird. Also hat er völlig recht.

Und das Amt wird dir in 2 Monaten was husten. Mittlerweile hat sich die Gesetzenlage geändert: Die Beweisslastumkehr fand statt. Wer nicht beweisen kann oder will, dass er nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, wird automatisch so behandelt. Auf die Angaben von Mordred solltest du dich daher nicht verlassen. Er macht es sich viel zu einfach.

nein ich habe nicht vor dies dann als wg zu machen würd auch garnicht klappen wohnungstechnich.

die 12 monate stehn für die beweislasstumkehr, daher nach 12 monaten muss ich beweisen.
jetzt steht nur noch zur frage was muss ich beweisen. ;)

es bleibt wie es ist ne Bedarfgemeinschaft, der rest zeigt sich in 2 monaten.

Alexander
2009-02-25, 17:27:48
jetzt steht nur noch zur frage was muss ich beweisen. ;)

Das habe ich doch geschrieben. Du musst beweisen, dass ihr quasi nur eine WG seit, denn nichts anderes ist eine Haushaltsgemeinschaft, die die einzige anerkannte Alternative zur Bedarfsgemeinschaft darstellt.

nein ich habe nicht vor dies dann als wg zu machen würd auch garnicht klappen wohnungstechnich.
Mein Beileid. Du wirst verarmen. Oder wie war das..... deine Freundin beim Sachbearbeiter abgeben, oder so? ;)

onkel2003
2009-02-25, 17:57:45
Das habe ich doch geschrieben. Du musst beweisen, dass ihr quasi nur eine WG seit, denn nichts anderes ist eine Haushaltsgemeinschaft, die die einzige anerkannte Alternative zur Bedarfsgemeinschaft darstellt.


Mein Beileid. Du wirst verarmen. Oder wie war das..... deine Freundin beim Sachbearbeiter abgeben, oder so? ;)

ne nicht ganz ich muss nicht beweisen das es ne wg ist, weil es keine ist.
ich muss beweisen das ich Verantwortung füreinander nicht trage und füreinander einstehe. sogenannter Einstandswille

Wichtig ist der "Einstandswille", also der Wille, "in guten wie in bösen Tagen" füreinander da zu sein.

und wenn ich den sacharbeiter meine freundin gleich da lasse ist das denke ich mal nen beweis genug ich hoffe nur das es kein junger sacharbeiter ist der gut aussieht ;D, dann ist meine kleine vieleicht echt weg :mad: