PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Miete


Killerspielspieler
2009-02-24, 07:53:40
Hallo!

Und zwar: Wir ziehen bald um und müssen 2x doppelt Miete zahlen :(
Wenn wir jetzt z.B. am zum 1. März nicht mehr in der alten Wohnung wohnen aber bis 30. April die Wohnung haben, müssen wir da die Nebenkosten noch bezahlen? Oder reicht es dem Vermieter die Kaltmiete zu überweisen?

Wir wohnen ja nicht mehr in der Wohnung und ich seh es auch nicht ein für die (überteuerten) Versicherungen, Wasser und was da noch alles dazu kommt zu bezahlen. (Heizung und Strom werden extra abgerechnet)

Was meint Ihr zu der Sache? Meine Schwiegereltern meinen ich müsste nichts mehr zahlen meine Eltern meinen ich müsste Zahlen. Wobei ich meinen Schwiegereltern mehr Vertrauen schenke. Miese Situation...

Reden kann ich mit dem Vermieter nicht weil er nicht mehr mit uns redet und die beleidige Leberwurst spielt, seitdem wir gekündigt haben und ausserdem ist er nur auf seinen Vorteil aus, was auch ein Grund für den Umzug ist.

redpanther
2009-02-24, 07:59:16
Du wirst das zahlen müssen was im Mietvertrag steht.
Das wird normal mit Nebenkosten sein.
Die bekommst du dann ja wieder bei der Andabrechnung. wenn nichts verbraucht wird.
Sachen wie Müllgebühren natürlich nicht, falls das drin ist.

onkel2003
2009-02-24, 08:06:06
Hallo!

Und zwar: Wir ziehen bald um und müssen 2x doppelt Miete zahlen :(
Wenn wir jetzt z.B. am zum 1. März nicht mehr in der alten Wohnung wohnen aber bis 30. April die Wohnung haben, müssen wir da die Nebenkosten noch bezahlen? Oder reicht es dem Vermieter die Kaltmiete zu überweisen?

Wir wohnen ja nicht mehr in der Wohnung und ich seh es auch nicht ein für die (überteuerten) Versicherungen, Wasser und was da noch alles dazu kommt zu bezahlen. (Heizung und Strom werden extra abgerechnet)

Was meint Ihr zu der Sache? Meine Schwiegereltern meinen ich müsste nichts mehr zahlen meine Eltern meinen ich müsste Zahlen. Wobei ich meinen Schwiegereltern mehr Vertrauen schenke. Miese Situation...

Reden kann ich mit dem Vermieter nicht weil er nicht mehr mit uns redet und die beleidige Leberwurst spielt, seitdem wir gekündigt haben und ausserdem ist er nur auf seinen Vorteil aus, was auch ein Grund für den Umzug ist.

man zahlt idr eine pauschale für Nebenkosten, an ende des Jahres wird ne Nebenkostenabrechnung gemacht daher ist es jetzt schlecht zu sagen man muss in den Monat nicht mehr zahlen wo man nicht wohnt.

ich sag mal so Nebenkosten entstehen weiter auch wenn du nicht in der Wohnung bist, Versicherung Beispiel du bist halt Mieter der Wohnung ob du drin bist oder nicht juckt nicht.
dann könnte man ja genauso gut sagen wenn ich 4 Wochen in urlaub fahre melde ich alle Nebenkosten ab, was halt nicht geht.


wenn das ein mehrfamilienhaus ist und du wasser in den nebenkosten bei der miete hast, da könntest du eventuell ansetzen und die nicht zahlen den wasser kann in den fall zum 31.2 abgemeldet werden.

hast du aber schon probs mit den vermieter rate ich dir preinlichst genau beim auszug alle zähler abzulessen.

Tomi
2009-02-24, 08:46:36
Da kann man überhaupt nix kürzen. Natürlich reduzieren sich Verbrauchsnebenkosten wie Strom, Gas, Heizung, Wasser in der Zeit. Das ist alles was man "spart". Man kann aber weder Wasser noch Heizung oder Müll kürzen. Weiß ja nicht, was ihr alle für Rechtsauffassungen habt. Es besteht ein Mietvertrag, wo drinsteht was zu zahlen ist und zwar unabhängig davon, ob ich darin wirklich lebe oder nicht. Ich kürze ja mein Miete auch nicht täglich die 9 Stunden wo ich auf Arbeit bin.

onkel2003
2009-02-24, 09:05:38
Da kann man überhaupt nix kürzen. Natürlich reduzieren sich Verbrauchsnebenkosten wie Strom, Gas, Heizung, Wasser in der Zeit. Das ist alles was man "spart". Man kann aber weder Wasser noch Heizung oder Müll kürzen. Weiß ja nicht, was ihr alle für Rechtsauffassungen habt. Es besteht ein Mietvertrag, wo drinsteht was zu zahlen ist und zwar unabhängig davon, ob ich darin wirklich lebe oder nicht. Ich kürze ja mein Miete auch nicht täglich die 9 Stunden wo ich auf Arbeit bin.

in fall von wasser würd ich das nicht so pauschal sagen den wasser ist ne abschlagzahlung.

deine angaben treffen auch nur dann zu wenn die sachen von vermieter gezahlt werden, und sich von mieter wiederholt. alle anderen sachen die ich an den versorger leiste kann ich zum tag des auszuges kündigen.

alpha-centauri
2009-02-24, 20:52:37
Klar kannst du die Mietnebenkosten sparen und nicht zahlen.. Kann jedoch sein, dass du dann ne Nachzahlung bekommst.

Wenns eh nen Arsch war, zahls nicht. Der kann dir nämlich garnix. Und lieber rennt der DIR hinterher, weil er noch nen hunni haben will, als DU IHM - denn er halt nen halbes Jahr zeit dir Kaution und Endabrechnung zu übergeben.

cartman5214
2009-02-24, 21:15:26
Klar kannst du die Mietnebenkosten sparen und nicht zahlen.. Kann jedoch sein, dass du dann ne Nachzahlung bekommst.

Wenns eh nen Arsch war, zahls nicht. Der kann dir nämlich garnix. Und lieber rennt der DIR hinterher, weil er noch nen hunni haben will, als DU IHM - denn er halt nen halbes Jahr zeit dir Kaution und Endabrechnung zu übergeben.

Und noch ein Spartip: Zahl einfach deinen nächsten Einkauf nicht wenn die Kassiererin doof ist.
Sorry aber empfiehlst du ernsthaft vertraglich geschuldete Zahlungen einfach zu ignorieren?

Sharee
2009-02-24, 21:15:44
denn er halt nen halbes Jahr zeit dir Kaution und Endabrechnung zu übergeben.

ist das net 1 jahr, was die kautionsrückzahlung anbelangt?

alpha-centauri
2009-02-24, 21:58:00
Sorry aber empfiehlst du ernsthaft vertraglich geschuldete Zahlungen einfach zu ignorieren?

Und? Was soll passieren??

cartman5214
2009-02-24, 22:34:24
Und? Was soll passieren??
Schöne Einblicke. Ich rekapituliere: wenn die direkte Konfrontation und Konsequenz fehlt, ist das Einbehalten vereinbarter Zahlungen für genutzte Leistungen für dich in Ordnung.
Erinner mich bitte daran dir nie geschäftlich zu begegnen:|

alpha-centauri
2009-02-24, 23:47:50
Kommt drauf an, was du verkaufst.

hAvAnAsUcHt
2009-02-25, 01:43:13
Du musst zahlen, du musst zahlen, du musst zahlen! Zumindest vom rechtlichen Standpunkt aus gesehen.

Ob nun aufgrund einer etwaigen Nichtzahlung rechtliche und finanzielle Konsequenzen drohen steht auf einem anderen Blatt, danach wurde ja bisher nicht gefragt.

Was hier wieder an Halbwissen propagiert wird ist bezeichnend, wieso kann man nicht einfach mal das (mit Verlaub) Maul halten, wenn man von der Materie keiner Ahnung hat.

Killerspielspieler
2009-02-25, 12:31:10
Okay. Hab ich schon befürchtet, daß ich zahlen muss aber am Samstag hat er einen Termin mit mir vereinbart wo wir u.a. darüber reden... Diesmal war er nicht ganz so ein Arsch...

l.derki
2009-03-06, 21:35:18
hallo ihr,

ich habe eine frage an euch,

ein freund von mir hat seit etwa einem jahr keine miete mehr bezahlt,
er hat versucht mit den vermieter zu klären wie das mit dem rückstand
bezahlen kann. aber der vermieter wollte das über einen anwalt laufen
lassen, kann der anwalt meinem freund aus der wohnung raussschmeissen
oder kann man den anwalt um raten zahlung bitten?

danke schön für euren rat.

Der Fünfte Elefant
2009-03-06, 21:55:28
Der Vermieter muß sich auf garnichts einlassen, schon garnicht auf Ratenzahlung/abstottern, er kann bei einem Mietrückstand dieser Höhe den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und anschließend eine Räumungsklage einreichen.

Im Prinzip gibt es genau 2 Optionen: entweder den Mietrückstand sofort in voller Höhe begleichen oder falls das nicht möglich ist, gleich eine neue Wohnung suchen. Sonst besteht die akute Gefahr obdachlos zu werden, was oft der Anfang vom Ende ist.

In der neuen Wohnung dann peinlichst genau alle Zahlungen Pünktlich leisten. Mit dieser sicherern Basis gelingt es dann eventuell, den alten Vermieter zu eine Rückzahlung der ausstehenden Miete in Raten zu überreden.

Im übrigen: Vermieter sind Menschen wie du und ich, dein Freund sollte sich mal fragen, wie er sich fühlen würde, wenn ihm jemand einige tausend Euro stiehlt/vorenthält.

l.derki
2009-03-08, 00:09:51
erstmal danke schön für die schnelle antwort,

ja du hast ja vollkommen recht und das habe ich ihm auch gesagt aber naja selber schuld.

auch wenn man in eine andere wohnung zieht oder nur für die wohnung wo man noch bezahlen muss? also ich meine wegen räumungsklage wenn überhaupt...

danke noch einmal

Berni
2009-03-08, 00:15:08
Wenn er in ne neue Wohnung zieht, so kann der neue Vermieter natürlich keine Räumungsklage machen solange er pünktlich zahlt. Der alte Vermieter hat aber natürlich weiterhin den Anspruch auf Zahlung des Rückstands und kann dann diesen auf dem Rechtsweg eintreiben (Pfändung, Offenbarungseid usw.).

l.derki
2009-03-08, 00:19:21
wird man erst ermahnt damit man bescheid weist was man zahlen muss, und wenn er zum beispiel, sehr wenig geld hat kann diesen offenen betrag in raten zahlen oder?

Schlupp
2009-03-08, 00:22:06
wird man erst ermahnt damit man bescheid weist was man zahlen muss, und wenn er zum beispiel, sehr wenig geld hat kann diesen offenen betrag in raten zahlen oder?


Was man zahlen muss sollte man schon wissen :confused:
Und auf eine Ratenzahlung muss sich niemand einlassen...

l.derki
2009-03-08, 00:24:15
ja stimmt aber wenn man diesen betrag nicht zahlen kann, könnte keiner ihm zwingen ausser raten zu zahlen oder? genau wie inkasso

Schlupp
2009-03-08, 00:29:29
ja stimmt aber wenn man diesen betrag nicht zahlen kann, könnte keiner ihm zwingen ausser raten zu zahlen oder? genau wie inkasso


Hehe, schön wärs.
Dann bestell ich einfach mal so viel ich will und muss ja nicht zahlen, außer auf Raten.
Und was heißt genau wie inkasso?
Ein Inkasso-Büro fordert genauso den Gesamtbetrag. Und nur weil sich viele auf eine Ratenzahlung einlassen, heißt es nicht, dass es Pflicht ist!
Wenn du nicht zahlen kannst, steht irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür und pfändet dein Hab und Gut. Genauso gibts ne Lohnpfändung, bei welcher einfach ein Teil deines Lohns einbehalten wird.

onkel2003
2009-03-08, 09:44:18
ja stimmt aber wenn man diesen betrag nicht zahlen kann, könnte keiner ihm zwingen außer raten zu zahlen oder? genau wie Inkasso

wenn man nicht zahlen kann, kann man nicht zahlen ist nun mal so.
aber dennoch hast du kein recht auf eine raten Zahlung, dies muss immer der gläubiger zustimmen, in normal fall macht er dies auch weil er sich so den ganzen weg übers Gericht spart.
dies heist aber sich mit den gläubiger in Verbindung zu setzen und mit ihn klären.

wenn der gläubiger stur bleibt was sehr dumm von ihn sein würde, dann macht er ein Mahnbescheid , Vollstreckungsbescheid, dann Pfändungsbescheid, erst ab den Pfändungsbescheid hat er Möglichkeiten an Geld zu kommen, aber auch nur dann wenn etwas zu bekommen ist, sonst hat er eins und das sind jede menge Gerichtskosten, wo der gläubiger erst mal drauf hängen bleibt.

Hat dein Freund arbeit, sollte er also mit den gläubiger ne Ratenzahlung versuchen. Ob er es macht bleibt dem Gläubigen überlassen.
Hat dein Freund keine Arbeit also lebt von ALG2 oder so, und die schulden sollten zu hoch sein, das er diese nicht mit einer halbwegs kleinen rate in 6 Jahren zahlen kann, sollte er fix ein Anwalt aufsuchen der sich mit Privatinsolvenz auskennt.
Grade wenn Privatinsolvenz in raum steht werden viele Gläubiger ganz schnell klein und fordern teils nur ein Bruchteil von dem was ihn eigentlich zusteht.

MarcWessels
2009-03-08, 09:46:57
Mit ALG2 läge er unter der Pfändungsfreigrenze.

onkel2003
2009-03-08, 10:06:25
Mit ALG2 läge er unter der Pfändungsfreigrenze.

genau deswegen mein rat anwalt und Privatinsolvenz. weil der gläubiger bei alg2 sieht das sowieso nicht zu bekommen ist. also evntuell nen vergleich macht und er deutlich günstiger aus der sache kommt.
bringt natürlich nur was wenn da eine tausende schulden in spiel sind

cartman5214
2009-03-08, 12:42:43
Privatinsolvenz oder genauer die Restschuldbefeiung kann aber auch ganz schnell versagt werden wenn vorsätzlich fehlerhafte Angaben o.Ä. gemacht werden um Leistungen/Waren zu erhalten. Stichwort Eingehungsbetrug. Die so erschlichenen Leistungen fallen dann auch nicht unter die Restschuldbefreiung nach Privatinsolvenz.
Kurz: Wenn dein Freund weiß das er pleite ist und sich in eine neue Wohnung einmietet ohne Miete zahlen zu wollen, dann bleiben die Mietschulden bestehen bis sie bezahlt werden/er irgendwann den Löffel abgibt.