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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt worden: Strafzettel mit falscher Ortsangabe


Oliver_G
2009-02-27, 15:37:47
Hi,
wurde im Januar geblitzt und habe die Tage das schreiben bekommen. 10 € für 106 statt 100 km/h. Allerdings ist die Ortsangabe falsch. Dort steht, ich wäre an einem Ort, der ca. 30KM von der Blitzstelle entfernt ist, geblitzt worden.
Sollte ich nun Einspruch erheben und die 10 € versuchen nicht zu zahlen (nun, ich war ja nicht um besagte Zeit am besagten Ort) oder kommen dann auf mich unverhältnißmäßige Kosten zu, falls Ablehnung.
Die sollen sich mal organisieren, Sauhaufen.

Gruß

-Saphrex-
2009-02-27, 16:00:37
Also wegen 10€ wäre es nicht wert den Aufwand zu betreiben

Philipus II
2009-02-27, 16:15:55
Ein Einspruch lohnt sich hier allein wegen dem zu erwartenden Zeitaufwand meiner Meinung nach nicht.
Allerdings wird ein Einspruch erfolgreich sein: Du bekommst einen neuen Zettel, mit richtigem Ort und zahlst den Zehner ein Monat später...

Annator
2009-02-27, 16:17:30
Ich denke auch du musst so oder so die 10€ zahlen. :)

Stormtrooper
2009-02-27, 16:41:56
Ein Einspruch lohnt sich hier allein wegen dem zu erwartenden Zeitaufwand meiner Meinung nach nicht.
Allerdings wird ein Einspruch erfolgreich sein: Du bekommst einen neuen Zettel, mit richtigem Ort und zahlst den Zehner ein Monat später...


Nene .. da zahlt er nicht nur 10 € ...
Denn dann wird ein Bußgeldbescheid erstellt, der mit 10 € zu Buche schlägt + ca 25 € Auslagen und Gebühren.

mapkyc
2009-02-27, 16:42:56
Ich wrd die 10€ einfach zahlen und aber trotzdem darauf hinweisen.

Crop Circle
2009-02-27, 17:16:17
Nene .. da zahlt er nicht nur 10 € ...
Denn dann wird ein Bußgeldbescheid erstellt, der mit 10 € zu Buche schlägt + ca 25 € Auslagen und Gebühren.
Warum denn das?

mapkyc
2009-02-27, 17:43:39
Das frag ich mich jetzt auch. Ist doch deren Fehler.

Stormtrooper
2009-02-27, 22:14:24
Weil dir bis zu einer Höhe von 35 € dir diese Gebühren und Auslagen einfach nur nicht auferlegt werden, der Staat schenkt es dir praktisch.
Machst du Streß, sprich Einspruch läuft der Verwaltungsapparat an und es kostet.

Philipus II
2009-02-27, 22:51:09
Das Problem ist aber, dass der Einspruch ja nicht unberechtigt ist.
Dem Einspruch wird daher (meiner Einschätzung nach) stattgegeben.

mapkyc
2009-02-27, 22:51:48
Weil dir bis zu einer Höhe von 35 € dir diese Gebühren und Auslagen einfach nur nicht auferlegt werden, der Staat schenkt es dir praktisch.
Machst du Streß, sprich Einspruch läuft der Verwaltungsapparat an und es kostet.
Da lass ich mich lieber noch 2 mal blitzen...:biggrin:

Schlupp
2009-02-27, 22:59:03
Das Problem ist aber, dass der Einspruch ja nicht unberechtigt ist.
Dem Einspruch wird daher (meiner Einschätzung nach) stattgegeben.


So seh ich es auch.
Ich würde da nicht Einspruch erheben, dass ich zu schnell war, sondern dass ich an einem ganz anderen Ort geblitzt worden bin.

Man stelle sich vor, nach 2 Monaten kommt die Polizei, dass ein unfallflüchtiger Fahrer gesucht wird an jener Stelle.
Laut Strafzettel ist man dort gewesen und schon steht man im Verdacht...

Philipus II
2009-02-28, 00:04:05
Ich rechne halt damit, dass du exakt 10€, dann halt 1, 2 Monate später zahlst, wenn du Einspruch einlegst.

Stormtrooper
2009-02-28, 10:36:30
Das Problem ist aber, dass der Einspruch ja nicht unberechtigt ist.
Dem Einspruch wird daher (meiner Einschätzung nach) stattgegeben.

Ne, gegen was willst denn Einspruch einlegen?
Das der Bußgeldbescheid falsch ausgedruckt wurde?
Dann wird er berichtigt und du zahlst dann. + 20 € Gebühren und 5,60 € für die Zustellung.

Schlupp
2009-02-28, 10:42:23
Ne, gegen was willst denn Einspruch einlegen?
Das der Bußgeldbescheid falsch ausgedruckt wurde?
Dann wird er berichtigt und du zahlst dann.


Er ist nicht nur falsch ausgedruckt, sondern eigtnlich komplett falsch.
Ich würde denen schreiben, dass die Strafe kein Problem ist aber auf den richtigen Ort korrigiert werden soll.

Stormtrooper
2009-02-28, 10:49:53
Er ist nicht nur falsch ausgedruckt, sondern eigtnlich komplett falsch.
Ich würde denen schreiben, dass die Strafe kein Problem ist aber auf den richtigen Ort korrigiert werden soll.


Also bitte?
was soll das bringen?
Dann kann er gleich zahlen und die Sache ist gegessen ...
Alles andere machts nur teurer.

Schlupp
2009-02-28, 10:54:02
So seh ich es auch.
Ich würde da nicht Einspruch erheben, dass ich zu schnell war, sondern dass ich an einem ganz anderen Ort geblitzt worden bin.

Man stelle sich vor, nach 2 Monaten kommt die Polizei, dass ein unfallflüchtiger Fahrer gesucht wird an jener Stelle.
Laut Strafzettel ist man dort gewesen und schon steht man im Verdacht...


Also bitte?
was soll das bringen?
Dann kann er gleich zahlen und die Sache ist gegessen ...
Alles andere machts nur teurer.


Wie ichs oben bereits geschrieben habe...

Stormtrooper
2009-02-28, 11:00:24
Sobald er bezahlt hat wird das ganze gelöscht.