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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Impfung wärend arbeitszeit?


ESAD
2009-03-02, 21:20:18
Ich müsste einmal im monat unter der woche mich in ein krankenhaus begeben und mich dort impfen lassen. Stellt sich mir die frage wie das dann mit der arbeitszeit aussieht? Gilt das dann als krankenstand oder wie funktioniert das? Weis da jemand was? btw. wen in der firma kann ich da am besten fragen? betriebsrat?

clockwork
2009-03-02, 22:45:52
Ich müsste einaml im monat unter der woche mich in ein krankenhaus begeben und mich dort impfen lassen. Stellt sich mir die frage wie das dann mit der arbeitszeit aussieht? Gilt das dann als krankenstand oder wie funktioniert das? Weis da jemand was? btw. wen in der firma kann ich da am besten fragen? betriebsrat?
Musst du dort während der Arbeitszeit hin oder kannst du das auch irgendwan ausserhalb der Arbeitszeit machen? Wenn du dahin musst geben die dir einen gelben Schein. Wenn du an dem Tag 5 Stunden gearbeitet hast und dann zum impfen fährst is natürlich der ganze Tag für den "Arsch" und wird auch als voller im Krankenstand gerechnet...

ESAD
2009-03-02, 23:00:31
die sind nur während meiner arbeitszeiten dort anwesend und der besuch is für mich aus gesundheitlichen gründen unabwendbare pflicht. und da zählt dann wirklich der ganze tag als "angerechnet" oder nur die wirklich dort verbrachte zeit? (der ganze spaß würde wohl mit fahrzeiten sowieso mehrere stunden dauern)

sorry wenn die fragen etwas blöd klingen bin aber realtiv frisch in der arbeitswelt

LovesuckZ
2009-03-02, 23:14:43
Entweder Krankschreibung für den Tag oder eben über Urlaub bzw. Freizeitausgleich den Tag abbuchen.

Schlupp
2009-03-02, 23:51:09
Oder sagen du brauchst ne Bescheinigung, dass du dort warst und früher gehen, bzw. später kommen.

onkel2003
2009-03-03, 05:54:02
bezahlte Freistellung geht mit grund.

wenns allerdings sowieso mehrere stunden dauert kann er dich auch gleich krankschreiben.

http://www.darmstadt.ihk24.de/produktmarken/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Arbeitsrecht/verguetung/freistellung_verguetungspflicht_Arbeitsverhinderung_krankheitsfall_feiertagen.js p?print=true

siehe unter 2. Sonderfall: Arztbesuch

in dein fall würd ich sagen entfällt der Vergütungsanspruch, weil impfen nicht zwangsläufig morgens gemacht werden muss. bzw in der arbeitszeit.

Tigerchen
2009-03-03, 07:14:33
Ich müsste einmal im monat unter der woche mich in ein krankenhaus begeben und mich dort impfen lassen. Stellt sich mir die frage wie das dann mit der arbeitszeit aussieht? Gilt das dann als krankenstand oder wie funktioniert das? Weis da jemand was? btw. wen in der firma kann ich da am besten fragen? betriebsrat?
Wende dich an deinen Vorgesetzten und versuche nicht Zeit für dich damit rauszuholen. Sowas merken sich die Chefs.

PHuV
2009-03-03, 15:17:03
Ich müsste einmal im monat unter der woche mich in ein krankenhaus begeben und mich dort impfen lassen. Stellt sich mir die frage wie das dann mit der arbeitszeit aussieht? Gilt das dann als krankenstand oder wie funktioniert das? Weis da jemand was? btw. wen in der firma kann ich da am besten fragen? betriebsrat?

Das ist doch reine Privatsache, wie kommt man darauf, das als Krankenzeit anzurechnen? :| Außer daß Du im medizinisch/pflegenden Beruf tätig bist, und die Impfung für die Tätigkeit wichtig ist, gibt es keinen Grund dafür.

Dadi
2009-03-03, 16:28:10
Ist normaler Arztgang, fertig...

ShadowXX
2009-03-03, 16:40:49
Das ist doch reine Privatsache, wie kommt man darauf, das als Krankenzeit anzurechnen? :| Außer daß Du im medizinisch/pflegenden Beruf tätig bist, und die Impfung für die Tätigkeit wichtig ist, gibt es keinen Grund dafür.
Manchmal ist es sinnvoll mehr als den ersten Post zu lesen

die sind nur während meiner arbeitszeiten dort anwesend und der besuch is für mich aus gesundheitlichen gründen unabwendbare pflicht. und da zählt dann wirklich der ganze tag als "angerechnet" oder nur die wirklich dort verbrachte zeit?

Dadi
2009-03-03, 16:56:23
Hmm... ich versteh wirklich nicht warum solch eine Diskussion notwendig ist.

TE: Kündige an dass du um die Zeit nicht kommst. Geh hin, lass dich stechen. Hol dir eine Arztbestätigung und gib sie deiner Sekretärin, Vorgesetzten, wem auch immer...
so läuft das bei uns in Österreich.

Schlupp
2009-03-03, 19:12:49
Hmm... ich versteh wirklich nicht warum solch eine Diskussion notwendig ist.

TE: Kündige an dass du um die Zeit nicht kommst. Geh hin, lass dich stechen. Hol dir eine Arztbestätigung und gib sie deiner Sekretärin, Vorgesetzten, wem auch immer...
so läuft das bei uns in Österreich.


Genau so hab ichs oben auch schon geschrieben.
Selbst wenn es eine nicht notwendige Impfung für einen Beruf ist, hat man meines Wissens das Recht zum Arzt zu gehen. Kann ja auch was anderes sein als eine Impfung. Den Arbeitgeber geht es theoretisch nichts an, was man beim Arzt machst und solange man entschuldigt ist (durch eine Anwesenheitsbescheinigung) ist alles ok.