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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : C`t Artikel zum Thema Mahnungen/Fristsetzung bei Firmen


Acid-Beatz
2009-03-02, 21:58:57
Hi Leute,
ich kann mich erinnern, dass irgendwann im letzten halben Jahr mal eine FAQ Seite zu obigem Thema in der C`t drinnen war!
Ich hab es leider nicht geschafft, obigen Artikel über die Artikelsuche zu finden!
Weiß entweder wer unter welchen Stichworten ich das Thema noch "ausgraben" könnte oder weiß zufällig gleich wer die C`t Nummer???

Danke

Mylene
2009-03-03, 08:04:27
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html

In den meisten Fällen keine Mahnung mehr nötig, nach 30 Tagen tritt Verzug ein. Steht da im Gesetz ganz klar drin. Unter Kaufmännern sowieso ganz klare Sache, die müssen das wissen.

Beantwortet das deine Frage auch ohne den C't-Artikel?

Acid-Beatz
2009-03-03, 09:06:15
Vielen Dank soweit!
Der Punkt ist nur der, dass in dem C`t Artikel meiner Erinnerung nach Textbausteine abgedruckt waren die man verwenden kann um gegen eine Firma vorzugehen ( quasi der Weg für nicht Kaufmänner eben )
Kompakt, aber in allen Details beschrieben + notwendige und korrekte Formulierungen!

Deswegen wär der Artikel wichtig!

Mylene
2009-03-03, 12:20:26
Wenn du gegen eine Firma vorgehen willst, was ich als "rechtliche Schritte einleiten" verstehe, dann kannst du doch einen gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Unter der Prämisse, dass die Voraussetzungen für den Zahlungsverzug tatsächlich zutreffen. Dazu brauchst du dann auch keine Textbausteine mehr, die sind auf dem gerichtlichen Mahnbescheid sowieso vorgegeben.

Schiller
2009-03-03, 20:17:52
Frag doch mal im Heise-Forum oder direkt per Mail beim Heise-Verlag.

Acid-Beatz
2009-03-11, 17:32:01
@Mylene: Ich brauch den Artikel nicht für mich selber sondern für meinen Vater ...
@Schiller: Hab ich zeitgleich mit diesem Artikel auch gemacht, allerdings ist bis jetz noch nix zurück gekommen!

Mylene
2009-03-12, 14:30:41
Ob für deinen Vater oder für dich; machts euch doch mal vernünftig schlau, anstatt die Zeit mit der Suche nach einem Artikel zu verschwenden, der am Ende nix anderes sagt als das BGB.