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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Raubkopie gekauft?


Straightflush
2009-03-07, 13:47:19
Hi Community.

Eines Vorweg: Sollte dieses Topic nicht gewünscht sein, bitte löschen.

Eigentlich achte ich schon darauf, dass alles original ist und bin bei eBay auch immer sehr kritisch, kaufe eher bei einem Mitglied, das eine bessere Beschreibung/Bilder bietet und zahle dann auch gern ein paar € mehr. Nun ist es mir doch tatsächlich passiert, dass ich Plagiate erwarb. :upara:

Von Plagiaten halte ich nichts, nun stellt sich mir aber die Frage, was ich nun am Besten machen sollte? Entweder melden oder Mund halten und in Zukunft noch kritischer sein?

Mir ist schon klar, dass keine Rechtsberatung gegeben werden darf; das soll es auch gar nicht werden. Aber mich interessiert an wen ich mich ggf. wenden müsste? Verbraucherzentrale (was ja auch nochmal was kostet), Polizei halte ich für gewagt... oder doch mal den Rechteinhaber anschreiben? Vielleicht bringt der was ins Rollen?

Hoffe mal, ich bewege mich mit diesem Thread noch irgendwo im erlaubten Bereich. ;)

Beste Grüße
Straightflush

Philipus II
2009-03-07, 13:50:22
Schreib dem Rechteinhaber oder der GVU eine Mail, wenn du dem VK ans Bein pinkeln willst. Ich würde zuvor aber erstmal eine Einigung mit dem Verkäufer suchen.

F5.Nuh
2009-03-07, 13:51:49
Bei mir war damals ein ähnlicher Fall. Hatte mir für den Gameboy Advance Super Mario World Advance 2 gekauft gehabt. Die Verpackung und Co. sahen sehr minderwertig aus. Naja erstmal bei Nintendo angerufen und nachgehackt. Es stellte sich als Plagiat heraus. Hatte die Frau angeschreiben bei eBay und ihr dies gesagt, das ich bei Nintendo nachgehackt hatte und die von mir jezt die Adresse usw. von ihr wollen. Naja... da wurde ich iergendwann von ihr angerufen (Telefonbuch sei dank...) und hat mich am Telefon angsprochen das ihr mann doch Krank sei usw. Naja alles ausgetauscht, den vollen Betrag inkl. Versand wieder gekriegt und das wars.

Kurz gesagt: Einfach anschreiben und Sagen das der Hersteller die Adresse will, da es als Plagiat fesgestellt wurde usw. alles sollte sich dann klären. ;)

Straightflush
2009-03-07, 14:12:28
Danke für eure Antworten. :)

@Fat Dogg: Wie hast du das mit der Rückzahlung dann gemacht? Ich meine, wenn ich die Teile zurückschicke, kann es sehr gut sein, dass ich das Geld nicht wiedersehe, außerdem müsste ich ja noch die Versandkosten tragen. Der Betrag liegt nämlich unter 40€. Hast du das Mitglied dann hinterher noch irgendwo gemeldet oder hast es gut sein lassen?

Pinoccio
2009-03-07, 14:17:17
Du bist betrogen worden, also solltest du den Betrüger anzeigen.

mfg

Straightflush
2009-03-07, 14:22:17
Das schon, aber was Anzeigen angeht, bin ich absolut unerfahren. Ich weiß nicht was das alles mit sich bringt. Soweit ich mich erinnere, dauert das recht lange und habe, obwohl ich im Recht bin, selbst auch noch Kosten...

Philipus II
2009-03-07, 14:22:34
Lass dir das Geld zuerst erstatten.
Klappt das nicht, kannst du den VK in die Pfanne haun.

Der Fünfte Elefant
2009-03-07, 14:29:30
Ohne in irgendeiner Form einen Rat geben zu wollen: Denk daran, das du an solcher Ware kein Eigentum erwerben kannst, sprich im Falle einer Anzeige und deren Verfolgung höchstwarhscheinlich erstmal deine Ware weg ist und du deiner Kohle hinterherlaufen mußt.

Pinoccio
2009-03-07, 14:31:55
Das schon, aber was Anzeigen angeht, bin ich absolut unerfahren. Ich weiß nicht was das alles mit sich bringt. Soweit ich mich erinnere dauert das recht lange und habe obwohl ich im Recht bin selbst auch noch Kosten...Anzeigen ist recht einfach: ab zur nächsten Polziedienststelle (ggf auch die im Internet!).
Kosten entsehen dir keine, solange du keinen Zivilrechlichen Anspruch durchsetzen willst. (Oder bei nachweislich falschen Beschuldigungen, wenn die der "Betrüger" anzeigt).
/edit: außer dem Kaufpreis :-(

Anosnten kannst du auch bei frag-einen-Anwalt.de schauen. Z.B.
1 (http://www.frag-einen-anwalt.de/Ebay---Raubkopie-erhalten__f42117.html): "Daher machen Sie sich strafbar, wenn Sie die Software benutzen und wissen, dass es sich dabei um eine illegale Kopie handelt."
"An den Verkäufer sollten Sie keinesfalls die illegale Kopie zurücksenden. Entweder Sie zerstören die Kopie (am besten unter Zeugen), senden diese dem Rechteinhaber zu oder übergeben diese der Polizei."
oder 2 (http://www.frag-einen-anwalt.de/Raubkopie-einer-Software-statt-Original-erhalten__f37748.html).

mfg

Straightflush
2009-03-07, 14:55:52
OK, das hieße, ich melde mich beim VK, verlange mein Geld zurück, schicke es ihm aber nicht zurück [inkl. vernichte es anschließend oder sende es an den Rechteinhaber]. Ist das nicht grob betrachtet auch irgendwie Betrug?

Versteht bitte, ich möchte nur sicher gehen, dass er mir nichts kann, wenn er nachweist, dass ich mein Geld zurückbekommen habe, ich aber nichts zurückgegeben habe. Oder traut sich so ein VK, wissend, dass er mir Kopien handelt gar nicht erst zur Polizei?
Sie können den Rechteinhaber der illegalen Kopie informieren, dass Sie über Ebay eine illegale Kopie seiner Software erworben haben. Nicht selten erhalten die betrogenen Käufer vom Rechtsinhaber eine Originalsoftware, wenn diese mit dem Rechteinhaber kooperativ zusammenarbeiten.Diese Passage gefällt mir. :D Gibt es die CDs doch nicht mal eben zu kaufen, sondern in Japan. Rechnen täte ich damit zwar nicht, aber es wär 'ne schöne Sache. :cool:

h'lore
2009-03-07, 15:05:23
Die Polizei würde ich aus den Überlegungen jedenfalls ausschließen. Die werden rein gar nichts tun, um dir zu helfen (das ist auch gar nicht ihr Job), sondern lediglich versuchen den Verkäufer dranzukriegen, wovon du rein gar nichts hättest. Deine Ware bist du in dem Fall auch los.

Versuch einfach eine Einigung mit dem Verkäufer zu erreichen. Er gibt dir die Kohle zurück und du darfst den Kram behalten oder sowas. ;) Oder du gibst ihm den Kram einfach zurück, hauptsache du siehst die Kohle wieder. Wenn du mit den Plagiaten doch was anfangen kannst, kannst ja versuchen wenigstens einen Teil der Kohle rauszuschlagen.

Jedenfalls würde ich die Adresse des Verkäufers nicht rausgeben, bevor du nicht sichergestellt hast, dass du irgendwas wieder bekommst. Wenn du den Kerl anzeigst, bringt dir das rein gar nichts, außer evtl. zusätzlichen Ärger. Die Ware wird dir abgenommen, du darfst wahrscheinlich irgendwelchen richterlichen Vorladungen nachgehen und dein Geld siehst du höchstens dann wieder, wenn der Verkäufer zahlungsfähig ist und du nach einiger Zeit einen Titel erwirkt hast.

Versuch einfach mit deinem Vertragspartner eine Lösung zu finden. Im Notfall könntest du noch versuchen einen Deal mit den Rechteinhabern zu machen, aber das muss nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein.

edit: Das was du in deinem letzten Posting zitiert hast, entspricht wohl am ehestem dem von mir angesprochenem Deal mit den Rechteinhabern. Aber wenn der Typ dir die Kohle zurückgibt, kannst du imho ruhig auch dazu bereit sein, ihm seine Ware zurückzuschicken. Alles andere ist auch nicht ganz sauber. Wenn er sich mit der Rückerstattung nicht anstellt, sei ma nicht so garstig und gib ihm die "bösen" Plagiate zurück. Wenn er weiß, dass er den Kram bekommt und er nicht irgendwann doch bei der Polizei auftaucht, ist er bestimmt auch eher bereit dir dein Geld zurückzugeben.

Peterxy
2009-03-07, 15:15:07
Ich hatte mal vor Jahren für meinen kleinen Neffen so Yu-gi-Oh Karten bei ebay ersteigert und das waren Fälschungen gewesen. Das Geld konnte ich per Papayl zurückziehen, der VK hat dann seine Karten wiederbekommen.
Für das ganze hatte ich dann im Anschluß aber vom VK ne neg. Bew. bekommen - da der sich auf den Standpunkt stellte, das er es selbst nicht wußte das es Plagiate waren und ich die Sachen nunmal ersteigert hätte und somit auch in jedem Fall abnehmen müßte.

Mit ebay hatte ich dann noch was Schriftverkehr, doch letzendlich ist dabei nix rumgekommen.
Den Hersteller (Konami) anschreiben hatte auch nix gebracht und je nachdem wo du deine Raubkopie herhast - bringt einen dann wohl nur ein Anwalt wirklich weiter ... Ev. kannst du aber auch zur Polizei mal gehen, vielleicht erwischst du en netten Beamten der das unbüroktratisch angeht und einfach nur mal mit dem VK telephoniert, was oft auch helfen kann.

F5.Nuh
2009-03-07, 15:24:27
Ich habe von ihr den bezahlten Betrag inkl. 2* Versandkosten angefordert. Ich habe es dann sein lassen mit dem melden an Nintendo. Die wollten die Adresse wirklich haben. Sie tat mir iergendwo leid. Sie hat die Teile on mass verkauft gehabt in ebay. ;)

Spearhead
2009-03-07, 15:35:29
Äh, wenn sie die Teile _in Massen_ verkauft haben soll einem der Verkäufer noch leid tun? Irgendwo sehe ich da die Logik ehrlich nicht...

Straightflush
2009-03-07, 16:29:56
Alles klar, danke nochmals. Die Mail an den VK ist nun raus, ggf. geht auch noch eine an den Rechteinhaber raus, in der ich ihm einige Infos gebe. Bin dann mal gespannt jetzt...

F5.Nuh
2009-03-07, 16:31:51
Äh, wenn sie die Teile _in Massen_ verkauft haben soll einem der Verkäufer noch leid tun? Irgendwo sehe ich da die Logik ehrlich nicht...

Die hat am Telefon halt rumgeheult usw. das ihr man krank wäre usw. und das sie davon nichts wusste. Was bringt es wenn du gegen eine Person was machst wenn ganz ebay voll damit ist. Ich kaufe eigentlich nichts ohne Bilder. Da erkennt man es eigentlich. ;)

DeusExMachina
2009-03-07, 17:24:16
...und ebay ist voll von Betrügern, weil sich fast keiner wehrt.

h'lore
2009-03-07, 17:50:19
Ev. kannst du aber auch zur Polizei mal gehen, vielleicht erwischst du en netten Beamten der das unbüroktratisch angeht und einfach nur mal mit dem VK telephoniert, was oft auch helfen kann.Das wird die Polizei mit Sicherheit nicht tun. Erstens gehört die Klärung zivilrechtlicher Ansprüche nicht zu deren Aufgabengebiet und zweitens sind die verpflichtet, die Straftat zu verfolgen, sobald sie davon Kenntnis erlangt haben. Betrug ist kein Antragsdelikt.

Peterxy
2009-03-07, 17:59:42
Ein Beamter ist auch nur ein Mensch und wenn du freundlich mit denen redest geht das manchmal, denn nicht jeder Beamte muß ein sturer Korinthenkacker sein, der strikt nach § rumreitet.
Hatte mal Probleme mit nem Ebayhändler, der Kommissar von der Wache hatte dann bei dem Händler angerufen und mit dem gesprochen. Was soll ich groß sagen, ich und der Händler sind uns danach sehr schnell einig geworden. :smile:

h'lore
2009-03-07, 18:03:03
Ein Beamter ist auch nur ein Mensch und wenn du freundlich mit denen redest geht das manchmal, denn nicht jeder Beamte muß ein sturer Korinthenkacker sein, der strikt nach § rumreitet.Ja, das mag schon sein...Hatte mal Probleme mit nem Ebayhändler, der Kommissar von der Wache hatte dann bei dem Händler angerufen und mit dem gesprochen. Was soll ich groß sagen, ich und der Händler sind uns danach sehr schnell einig geworden. :smile:...nur ist der gewerbliche Handel mit Plagiaten eine ganz andere Baustelle als "Probleme mit nem Ebay-Händler", z.B. in Form einer simplen Nichtlieferung der Ware. Letzteres stellt meist überhaupt keine Straftat dar, auch wenn die Geschädigten oft dieser Meinung sind.

Peterxy
2009-03-07, 18:11:28
nur ist der gewerbliche Handel mit Plagiaten eine ganz andere Baustelle als "Probleme mit nem Ebay-Händler",
Ja, da hast du natürlich recht.
Doch den Beamten fragen ob er vielleicht versucht zu vermitteln kostet nix und im Endeffekt muß man ja ohnehin zur Polizeiwache falls man einen unseriösen Händler anzeigen möchte. Natürlich löst eine Anzeige nicht das Grundproblem, weil wie man letzendlich an sein Geld kommt ist ja wieder eine andere Baustelle.

Spasstiger
2009-03-07, 18:13:08
Ich würde mal den Rechteinhaber der Software anschreiben - auch anonym -, damit die gegen den VK vorgehen. Wenn du dich ausschließlich privat mit dem Verkäufer einigst, wird er mit dem Abzocken bestimmt nicht aufhören und der nächste Käufer hat denselben Ärger wie du.
Selbst Anzeige erstatten musst du ja nicht, die private Einigung kannst du ja trotzdem anstreben (und der Verkäufer soll dir eben auch alle Versandkosten erstatten).

Straightflush
2009-03-09, 13:28:52
So, Update.

Obwohl ich in der Mail weder was von Anwalt, Polizei oder Rechteinhaber schrieb, kam tatsächlich eine Reaktion, in der sich für den Hinweis bedankt wurde. Ich soll einen Rücksendeschein bekommen, um damit den Kram zurückzusenden. BankVB und Rechnungskopie solle ich beilegen, dann anschließend wolle man mir das Geld erstatten. Was ich persönlich seltsam fand ist, dass die Mail nur mit einem Vornamen unterschrieben wurde...

Auch, dass man es mit der Bezugsstelle abklären wolle, scheint mir seltsam, da der Shop massenhaft Kopien vertreibt.

Ich glaube, ich werde doch mal das Label anschreiben, ob sie nicht zufällig Interesse an einer gewissen Adresse haben. :ugly: Es ist zwar shice, aber den Betrag kann ich notfalls noch verschmerzen. Da geb ich den Cops lieber ein wenig Arbeit und schütze bestenfalls noch andere potentielle Käufer.

Wurschtler
2009-03-09, 13:32:10
Was ich persönlich seltsam fand ist, dass die Mail nur mit einem Vornamen unterschrieben wurde...



Wie unterschreibt man eine Email? :ugly:

Naja, ich denke mal er hat den Braten gerochen und macht jetzt einen auf Kumpel.
Wenn das nach mußmatlichen Betrug aussieht, würde ich es aufjedenfall melden.

Schlupp
2009-03-09, 13:45:40
So, Update.

Obwohl ich in der Mail weder was von Anwalt, Polizei oder Rechteinhaber schrieb, kam tatsächlich eine Reaktion, in der sich für den Hinweis bedankt wurde. Ich soll einen Rücksendeschein bekommen, um damit den Kram zurückzusenden. BankVB und Rechnungskopie solle ich beilegen, dann anschließend wolle man mir das Geld erstatten. Was ich persönlich seltsam fand ist, dass die Mail nur mit einem Vornamen unterschrieben wurde...

Auch, dass man es mit der Bezugsstelle abklären wolle, scheint mir seltsam, da der Shop massenhaft Kopien vertreibt.

Ich glaube, ich werde doch mal das Label anschreiben, ob sie nicht zufällig Interesse an einer gewissen Adresse haben. :ugly: Es ist zwar shice, aber den Betrag kann ich notfalls noch verschmerzen. Da geb ich den Cops lieber ein wenig Arbeit und schütze bestenfalls noch andere potentielle Käufer.


Die andere Seite ist, evtl. weiß der Verkäufer sebst nichts davon.
Man kann nicht automatisch jedem Betrug unterstellen. Wahrscheinlich schaut der Verkäufer nicht jede CD einzeln an.
Und wenn die Ware aus China kommt, dann würden mich gefälschte Dinge nicht wundern...

Straightflush
2009-03-09, 14:08:17
@Wurschtler: Auf jeden Fall immer mit dem Nachnamen.

@Schlupp: Die Ware kommt von einem Label namens "Alion". Wikipedia - Miya Records (http://de.wikipedia.org/wiki/Miya_Records) Kommt also aus Taiwan, allerdings war dies in der Auktion so nicht ersichtlich.

Naja, wenn ich mir so die negativen Bewertungen anschaue, scheint's wohl auch Probleme mit der Rückerstattung zu geben. Wie gesagt, in euren Links steht ja auch unmissverständlich, dass man die Kopien auf keineswegs zurücksenden sollte... und ich rechne damit, dass ich keinen Cent sehe, wenn er es zurückerhalten hat.

Mmn sollte ein Händler 100%ig wissen, was er verkauft. Bei CDs/DVDs sollte das ganz einfach möglich sein. Ist ja nicht so, dass man die Verpackungen öffnen muss, um die Papierqualität zu prüfen; eine CD angucken reicht schon aus. Wenn mir auch nur eine auffallen würde, die komisch aussieht, würd's bei mir direkt klingeln...

Hinterher ist man immer schlauer. Hätte selbst nicht gedacht, dass ich mal auf sowas reinfallen würde. :D

Kladderadatsch
2009-03-09, 14:27:08
äh, natürlich erstattet er dir das geld bevor du zurücksendest.

Schlupp
2009-03-09, 15:14:35
@Wurschtler: Auf jeden Fall immer mit dem Nachnamen.

@Schlupp: Die Ware kommt von einem Label namens "Alion". Wikipedia - Miya Records (http://de.wikipedia.org/wiki/Miya_Records) Kommt also aus Taiwan, allerdings war dies in der Auktion so nicht ersichtlich.

Naja, wenn ich mir so die negativen Bewertungen anschaue, scheint's wohl auch Probleme mit der Rückerstattung zu geben. Wie gesagt, in euren Links steht ja auch unmissverständlich, dass man die Kopien auf keineswegs zurücksenden sollte... und ich rechne damit, dass ich keinen Cent sehe, wenn er es zurückerhalten hat.

Mmn sollte ein Händler 100%ig wissen, was er verkauft. Bei CDs/DVDs sollte das ganz einfach möglich sein. Ist ja nicht so, dass man die Verpackungen öffnen muss, um die Papierqualität zu prüfen; eine CD angucken reicht schon aus. Wenn mir auch nur eine auffallen würde, die komisch aussieht, würd's bei mir direkt klingeln...

Hinterher ist man immer schlauer. Hätte selbst nicht gedacht, dass ich mal auf sowas reinfallen würde. :D


Ob Taiwan oder direkt aus China macht keinen Unterschied.
Hab mir Anfang dieses Jahres in China auch diverse CDs in großen Musikläden gekauft. Von außen erkennt man die Fälschung nicht. Erst nach genauem durchlesen der Titel fielen mir dann Lieder auf wie "Link 2, 3, 4" und "Mein Herr brennt". Vom Papier, etc. verstehens die Chinesen zu fälschen.
Meine "echte" Jack Wolfskin Jacke aus Shanghai für 35,-€ erkennt keiner als Fälschung. Selbst die Etiketten waren TipTop!

Und kaum ein Händler hier kontrolliert einzelne CDs auf Echtheit oder auf sonstige Mängel. Wäre auch zu viel Aufwand.

Soll nicht heißen, dass der Händler nicht doch mit Absicht Plagiate in Umlauf gebracht hat, aber ich würde ihm die Absicht erstmal nicht unterstellen...