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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rücktritt/Wandlung bei Garantieabwicklung über den Hersteller?


Iceman346
2009-03-09, 20:12:59
Folgendes Problem:

Ich hab vor einiger Zeit den LG 2452V gekauft, dieser hat einen, anscheinend relativ häufig auftretenden, Fehler bei welchem regelmäßig der Schirm schwarz wird.
Das trat bei mir erst nicht auf, seit dem Wechsel auf eine GTX260 (hatte vorher eine 4850 drin) ist das Problem aber da. Woran es liegt weiß ich absolut nicht, egal wie ich den TFT anschließe (DVI oder HDMI), egal was ich einstelle, egal welche Treiberversion ich nehme, in unregelmäßigen Abständen wird der Schirm für ein paar Sekunden schwarz.

Nun hab ich den Monitor über LG zur Reperatur eingeschickt und es kam letzte Woche Freitag, nach 2 Wochen Wartezeit, ein neuer Monitor als Austauschgerät zu mir. Es kam wie es kommen musste: Dieses Gerät zeigt das gleiche Phänomen.

Wie ist das nun, wenn ich dieses Gerät wieder einschicke bzw. tauschen lasse und das nächste Teil wieder den Fehler zeigt?
Normalerweise kann man nach 2 fehlgeschlagenen Reperatuversuchen ja den Kaufvertrag auflösen, nun lief der erste Austausch aber über LG und nicht über Amazon wo ich das ursprüngliche Gerät gekauft habe. Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Konstellation? Kann ich dann den Vertrag ebenfalls auflösen und das Geld zurück bekommen?

Noch dazu besitze ich das Gerät welches ich ursprünglich von Amazon bekommen hab ja garnicht mehr, da dies bei LG in Reperatur gegangen ist. Eigentlich sollte der Monitor nur repariert werden, da deren Service keine Geräte zum Austausch auf Lager hatte, aber im Endeffekt kam dann eben doch ein Austauschgerät.

Habe ehrlich gesagt keine große Lust hier noch lange hinterher zu rennen und will mir nen anderen TFT kaufen.

kiX
2009-03-09, 21:45:55
Wandlungsanspruch hast du nur bei Gewährleistung, nicht bei Garantie -leider. (Garantie ist rein freiwillig, daher besteht dieses Recht nicht -hab das ganze bei Asus auch durch :X [wobei es da um den Betrag ging].)
Du kannst natürlich wieder einschicken und die neuen Beobachtungen mit reinschreiben, jedoch muss der Hersteller bei Inanspruchnahme der Garantie keine 100%ige Wandlung zulassen.


Wenn das aber erst mit der neuen Graka auftritt, stellt sich die Frage, ob das Prob nicht vll von der Graka kommt?
Hast du mal getestet, ob der selbe Fehler auch mit nem anderen Screen auftritt?

Iceman346
2009-03-09, 21:54:25
Wandlungsanspruch hast du nur bei Gewährleistung, nicht bei Garantie -leider. (Garantie ist rein freiwillig, daher besteht dieses Recht nicht -hab das ganze bei Asus auch durch :X [wobei es da um den Betrag ging].)
Du kannst natürlich wieder einschicken und die neuen Beobachtungen mit reinschreiben, jedoch muss der Hersteller bei Inanspruchnahme der Garantie keine 100%ige Wandlung zulassen.

Den Schirm hab ich im Dezember 2008 gekauft, befindet sich also noch in der Gewährleistungszeit die ja afaik 6 Monate beträgt.

Wenn das aber erst mit der neuen Graka auftritt, stellt sich die Frage, ob das Prob nicht vll von der Graka kommt?
Hast du mal getestet, ob der selbe Fehler auch mit nem anderen Screen auftritt?

Ja, natürlich. Hatte 2 unterschiedliche Monitore zusätzlich zum LG an der Karte und bei beiden war das Bild konstant auch wenn der LG ausfiel. Das Problem ist auch beispielsweise im Prad.de Forum häufig dokumentiert.

Ich hatte den Monitor halt damals gekauft in der Absicht ihn zurückzuschicken falls dieses Problem bei mir auftrat. Mit der Radeon war aber alles in Butter, nach dem Wechsel der Grafikkarte gings dann los. Und da waren die 2 Wochen Rückgabefrist leider schon abgelaufen.

pippo
2009-03-09, 22:00:25
Wenn du noch innerhalb der 2 Jahre Gewährleistung bist, darf 4x nachgebessert werden. Im Gesetz steht zwar 3x, aber es gab auch schon Urteile mit 4x, u.a. war es bei mir damals so. Also erst nach dem 4. erfolglosem Nachbesserungsversuch bekommst du dein Geld wieder.

Für diese Nachbesserung, und auch nur für diese, fängt die Gewährleistung von neuem an. Bei jedem Fehler kannst du ein Neugerät anstatt einer Reperatur verlangen, es sei denn, der Hersteller ( oder wars der Händler? ) kann nachweisen, dass dabei unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen. Sie versuchen sich zwar immer drum zu drücken, aber wenns hart auf hart kommt, hast du die besseren Karten

Iceman346
2009-03-09, 22:23:50
Mmh, wenn ich das hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung#Nacherf.C3.BCllung richtig interpretiere hätte ich im Endeffekt sogar das Recht gehabt von Amazon eine Neulieferung zu verlangen. Mit diesen besteht ja der Kaufvertrag. Die Supportmitarbeiterin hatte mir damals am Telefon aber noch gesagt, dass das nicht möglich wäre und lediglich ein Einschicken des Schirmes an den Hersteller angeboten.

Da ich jetzt ja nur noch den neuen Schirm von LG hab könnte das ja sicherlich Probleme bereiten weil es eben nicht mehr genau das Gerät ist welches ich von Amazon erhalten hab, oder?

Na jo, morgen wird auf jeden Fall erstmal wieder der LG Support bemüht.

KinGGoliAth
2009-03-10, 00:22:58
wenn du den tft analog anschließt oder per benutzerdefinierter auflösung den pixeltakt etwas reduzierst sollte er problemlos laufen.
am eigentlichen problem ändert das aber natürlich nichts. mein samsung ist auch von einem derartigen serienfehler betroffen. :rolleyes:

Iceman346
2009-03-10, 06:50:57
wenn du den tft analog anschließt oder per benutzerdefinierter auflösung den pixeltakt etwas reduzierst sollte er problemlos laufen.
am eigentlichen problem ändert das aber natürlich nichts. mein samsung ist auch von einem derartigen serienfehler betroffen. :rolleyes:

Pixeltakt reduzieren ist leider nicht. Alle Einstellungen die man im Treiber vornehmen kann schlagen beim Testen fehl.

Und am Analogeingang hängt die Xbox, mit der ists noch nie schwarz geworden, aber immer umstecken wär auch extrem nervig.