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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Originale BMW-Felgen beim TÜV eintragen lassen?


Plutos
2009-03-12, 13:07:26
Heyhey,

von euch weiß das doch sicher jemand...es geht um neue Felgen inkl. Reifen (7x16 mit Reifen 225/50/irgendwas). Davon steht ja so erstmal nix im Fahrzeugschein. Muss man die Reifen/Räder/ja was denn nun/... irgendwie "eintragen" lassen? Ich dachte, bei Original-Herstellerfelgen braucht's das nicht. Woanders hab ich dann wieder aufgeschnappt, bei Original-Herstellerfelgen braucht man "nur" keine komische ABE, aber muss die Reifen(breite?) eintragen lassen...was denn nun? Der Sommer steht vor der Tür und ich bin zu blöd das mit meinen Sommerreifen zu überreißen :frown:.

DraconiX
2009-03-12, 13:11:44
Selbstverständlich muss man diese eintragen lassen, wenn die Felgen- / Radkombination in den Papieren nicht aufgelistet sind. Ob nun von BMW oder nicht ist völlig egal.

Plutos
2009-03-12, 13:17:07
Aber warum denn? Wenn die Reifen/Räder beim gleichen Modell teilweise serienmäßig drauf sind, das versteh ich einfach nicht?

Edit: im (entwerteten) Fahrzeugbrief des Vorbesitzers steht u.a. "225/50R16 92W A. 7JX16, ET46/47" usw.; in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief gibts ja nimmer...) steht davon wiederum nix. Aber dann darf ich die Dinger doch einfach so fahren, oder? Im alten Fahrzeugbrief standen die ja schon drin, kann ja nicht sein dass ich nur wegen 'ner Neuzulassung des Autos die Teile nicht mehr fahren darf.

ilPatrino
2009-03-12, 13:28:09
eventuell reicht eine Freigabe für dieses Modell von BMW. mal im autohaus oder bei bmw per mail anfragen

DraconiX
2009-03-12, 14:07:18
Aber warum denn? Wenn die Reifen/Räder beim gleichen Modell teilweise serienmäßig drauf sind, das versteh ich einfach nicht?

Edit: im (entwerteten) Fahrzeugbrief des Vorbesitzers steht u.a. "225/50R16 92W A. 7JX16, ET46/47" usw.; in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief gibts ja nimmer...) steht davon wiederum nix. Aber dann darf ich die Dinger doch einfach so fahren, oder? Im alten Fahrzeugbrief standen die ja schon drin, kann ja nicht sein dass ich nur wegen 'ner Neuzulassung des Autos die Teile nicht mehr fahren darf.


Tja.. dann hättest du sie beim Ummelden im Landratsamt gleich mit umtragen lassen müssen.

Fakt ist: Hält dich die Polizei an, schaut in dein Fahrzeugschein und findet die Reifenkombi nicht, ist Polen offen - Und du fährst ein nicht versichertes Fahrzeug. Solltest du nicht angehalten werden, aber irgendwann mal ein Unfall bauen, dann hast du aber die richtige A****karte gezogen. ;)

Ergo: entweder wie ilPatrone schon sagte, bei BMW eintragen lassen oder beim Tüv vorstellig werden.

siegemaster
2009-03-12, 14:11:05
Heyhey,

von euch weiß das doch sicher jemand...es geht um neue Felgen inkl. Reifen (7x16 mit Reifen 225/50/irgendwas). Davon steht ja so erstmal nix im Fahrzeugschein. Muss man die Reifen/Räder/ja was denn nun/... irgendwie "eintragen" lassen? Ich dachte, bei Original-Herstellerfelgen braucht's das nicht. Woanders hab ich dann wieder aufgeschnappt, bei Original-Herstellerfelgen braucht man "nur" keine komische ABE, aber muss die Reifen(breite?) eintragen lassen...was denn nun? Der Sommer steht vor der Tür und ich bin zu blöd das mit meinen Sommerreifen zu überreißen :frown:.
Wenn es diese Felgen mit den Reifen auf deinem Wagen ab Werk auch gab, reicht eine Herstellerfreigabe. So war das bei meinem Benz auch. Weil ich dort andere Winterreifen (aber auch Originale) fahren wollte als eingetragen bin ich zur Dekra und der meinte dass es reicht eine Herstellerfreigabe mitzuführen und eine Eintragung nicht nötig sei.

€:

Edit: im (entwerteten) Fahrzeugbrief des Vorbesitzers steht u.a. "225/50R16 92W A. 7JX16, ET46/47" usw.; in meiner Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief gibts ja nimmer...) steht davon wiederum nix. .
Sowas immer direkt beim Straßenverkehrsamt überprüfen, denn es ist gang und gebe (Beamtenfaulheit) nicht alles in die neuen Papiere zu übertragen.

Plutos
2009-03-12, 17:07:25
So, war gerade mit altem Fahrzeugbrief, Zulassungsbescheinigung I und II und einem Ausdruck aus dem BMW Teilekatalog beim TÜV. In meinen aktuellen Fahrzeugpapieren steht überhaupt nichts, brauche ich aber laut TÜV auch nicht, da gibt es irgendeine allgemeine Freigabe von BMW oder so, und solang ich da Räder/Reifen draufmach, die in seiner Datenbank standen (wo im Prinzip das selbe stand wie in meinem alten Fahrzeugbrief) und von BMW selbst stammen, ist das gar kein Problem. Montieren und abfahren :smile:.