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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kostenpflichtiger Download, OpenLoad, Vater


Ganon
2009-03-14, 09:11:47
Hallo.

Mein Vater hat mal wieder Mist gebaut. -_-

Ich hab ihm gesagt, er solle bei videolan.org sich den VLC-Player runterladen. Mein Vater gibt videolan.org WARUM AUCH IMMER (!!!!!) bei Google ein und klickt auf den ersten Link.

Das war ein Link auf openload.com, mein Vater gibt natürlich alle Daten brav ein und lädt ihn runter. Jetzt kam die Rechnung...

Ich hab bei Google nun gesucht und bin auf das gestoßen:

http://www.youtube.com/watch?gl=DE&hl=de&v=O7sI3VEs-Uk

Stimmt das wirklich? Meine Mutter ist jetzt natürlich besorgt, sie haben sowieso nicht so viel Geld.

Kann man die Rechnung nun wirklich ignorieren und man sollte keinen Kontakt aufnehmen? Bevor ich bei ner Verbraucherzentrale nachfrage, will ich es erst mal hier probieren ;)

Danke.

P.S: Sorry das ich die Suchfunktion des Forums jetzt nicht benutze, ich bin gerade etwas sauer ;)

EureDudeheit
2009-03-14, 10:34:44
Einfach ignorieren.

F5.Nuh
2009-03-14, 11:25:11
Dito.

Einer von den Neffen von meinem Opa (und es gibt viele ;)) hat sich bei firstload angemeldet..... naja Mein Opa bekommt jetzt die Rechnungen. Einfach nicht zahlen und gut ist.

Philipus II
2009-03-14, 16:52:39
Ignorieren, wie die Vorposter sagen.

_DrillSarge]I[
2009-03-14, 16:58:37
die rechnung auf keinen fall ignorieren!!!!

http://www.heise.de/ct-tv/Hintergrund-Schnurer-hilft-Abofalle-opendownload-de--/artikel/2009/01/24/webcast/schnurer-hilft/121650/

Wie reagieren?

Wer in die Abofalle von Opendownload getappt ist, kann sich angesichts der verschleierten Kosten auf einen Irrtum berufen und den Vertrag so anfechten. Ein passendes Musterschreiben dazu finden Sie hier. Das Schreiben sollten Sie per Fax mit qualifiziertem Sendebeleg oder per Einschreiben mit Rückschein an das Unternehmen senden.

Widerrufsrecht

Verbrauchern steht beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen. Der Trick von opendownload, dieses Recht mit einem Klick außer Kraft zu setzen, funktioniert nach Auffassung der Verbraucherzentrale RLP aber nicht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat den Betreiber der Webseite deshalb bereits abgemahnt. Da die "Content Services Ltd." bislang keine Unterlassungserklärung abgegeben hat, erwägt der Verband nun eine Klage auf Unterlassung. Auch Skype prüft derzeit rechtliche Schritte, um den Missbrauch des eigenen Firmennamens und Firmenlogos durch die "Content Services Ltd." zu unterbinden. Bis diese juristischen Maßnahmen greifen, sind die Fallensteller freilich weiter aktiv.

Ruhig bleiben!

Rechtlich sieht es für solche Seitenbetreiber schlecht aus, trotzdem versuchen sie, Betroffene durch Drohungen und Mahnungen zu verunsichern. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern!

Reagieren Sie einmal auf die Rechnung mit einem unserer Musterbriefe und ignorieren Sie alle weiteren Schreiben. Der Erfolg dieser Masche basiert einzig darauf, die rechtliche Unerfahrenheit vieler Verbraucher auszunutzen und sie so zur Zahlung zu bewegen. Ignoriert man alle weiteren Einschüchterungsversuche, verläuft die Angelegenheit in aller Regel im Sande. Heben Sie sämtlichen Schriftverkehr und eventuelle Telefonnotizen dennoch sorgfältig auf!

w0mbat
2009-03-14, 17:13:26
Doch, ignorieren ist die beste Lösung, da sich nämlich die Anbieter strafbar gemacht haben (Betrug). Mit einem Widerruf bestätigt man nämlich, dass ein Vertrag zu standen gekommen ist und das kann der Anbieter ausnutzen.

NICHTS MACHEN!

_DrillSarge]I[
2009-03-14, 17:15:02
Doch, ignorieren ist die beste Lösung, da sich nämlich die Anbieter strafbar gemacht haben (Betrug). Mit einem Widerruf bestätigt man nämlich, dass ein Vertrag zu standen gekommen ist und das kann der Anbieter ausnutzen.

NICHTS MACHEN!
das ist komplett falsch. noch ist dazu kein grundsatzurteil eines gerichtes gefallen. man ist durch soetwas einen gültigen vertrag eingegangen.

KinGGoliAth
2009-03-14, 20:02:44
wenn du lustig bist den musterbrief abschicken und dann alle drohungen und dergleichen zeug ignorieren.
deren forderungen stehen ohnehin auf sehr wackeligen beinen also werden die sich auch hüten dich bzw deinen vater gerichtlich zu belangen. die gefahr dabei selber eingesackt zu werden ist diesen betrügern viel zu groß.

Philipus II
2009-03-14, 23:58:11
Der Brief ist Verschwendung von Porto.
(Eigene Erfahrung 2x)
Wenn die der Meinung sind, dass es einen gültigen Vertrag gäbe, mögen sie doch den gerichtlichen Weg einschlagen.
Die sind eh viel zu feige, mehr Spass machen gierige Baufirmen und die GEZ:D
(Für Profis empfehle ich Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen als Nervenkitzel^^)

Plutos
2009-03-15, 04:34:35
Ich find's scheiße, dass so viele Leute ganz normale kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sich dann weigern, zu bezahlen...ich geh doch auch nicht ins Autohaus, schließ nen Kaufvertrag ab und nehm dann - wenn grad keiner da ist - das Auto mit, ohne zu bezahlen :mad:.

tombman
2009-03-15, 05:55:29
Ich find's scheiße, dass so viele Leute ganz normale kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sich dann weigern, zu bezahlen...ich geh doch auch nicht ins Autohaus, schließ nen Kaufvertrag ab und nehm dann - wenn grad keiner da ist - das Auto mit, ohne zu bezahlen :mad:.
Das war aber aus Unwissenheit geschehen. Der Vater wollte diesen Vertrag nicht. Moralisch gesehen also unbedenklich ;)

Lokadamus
2009-03-15, 06:36:01
Ich find's scheiße, dass so viele Leute ganz normale kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sich dann weigern, zu bezahlen...ich geh doch auch nicht ins Autohaus, schließ nen Kaufvertrag ab und nehm dann - wenn grad keiner da ist - das Auto mit, ohne zu bezahlen :mad:.mmm...

Ich empfinde deine Antwort als puren Spam und Verdrehung der Tatsachen.

Ich geh doch nicht in einen Laden, nimm mit eine kostenlose Zeitschrift mit und will dafür bezahlen, dass die kostenlose Zeitschrift dort auslag.

Johnny Rico
2009-03-15, 14:21:03
Er wollte nichts bezahlen.
Auch eine kostenlose Zeitung zu besorgen und in regalen auszulegen, kostet Geld.

Das, was man dem Anbieter vorwerfen kann, ist, das Nichtwissen von Rentnern oder generell jedem Menschen, der kein Plan im Internet hat, "böswillig" und zum eigenen Vorteil auszunutzen.
Ist natürlich ungerecht und gehört bestraft, aber es gibt auch viele andere Dinge die ungerecht sind und bestraft gehören.

Lokadamus
2009-03-15, 14:33:22
Er wollte nichts bezahlen.
Auch eine kostenlose Zeitung zu besorgen und in regalen auszulegen, kostet Geld.mmm...

Ja, demjenigen, der sie auslegt.
Aber entweder macht er es auf eigene Kosten neben anderen Zeitschriften oder er lässt es bleiben.
Er kann mir aber nicht Kosten für das Auslegen in Rechnung stellen.

http://de.wikipedia.org/wiki/GNU_General_Public_License

sei laut
2009-03-15, 14:35:27
Es geht doch darum, wo man den Hinweis macht, dass die kostenlose Zeitung mit einer Geldzahlung verbunden ist.
Und es geht um Kosten/Leistung Relation.
Ich meine, 8€x24. Klar, man kann sich in den nächsten 2 Jahren soviel kostenlose Software dafür laden, wie man lustig ist, doch ist der Preis dennoch überzogen, bedenkt man den geringen Traffic.

Lokadamus
2009-03-15, 14:56:50
Es geht doch darum, wo man den Hinweis macht, dass die kostenlose Zeitung mit einer Geldzahlung verbunden ist.mmm...

Deine Logik ist sehr interessant.
Die Zeitschriften, die ich kenne, haben oben eine kleine Ecke, wo der Preis drauf steht. Ich hatte es bisher in keinem Laden gesehen, dass ein höherer Preis verlangt wurde.
Bei deinen Geschäften würde ich mir als Endverbraucher sorgen machen, was nächste Woche als Rechnung kommt (Bezahlen sie mal irgendwas, nächste Woche bekommen sie für die gleiche Leistung einen anderen Preis und übernächste Woche würfeln wir einen weiteren, neuen Preis aus. Den Preis auf der Zeitschrift können sie gleich ignorieren, den bezahlen sie überall wo anders, nur nicht bei mir. Bei mir bezahlen sie eben mehr, wofür auch immer).

VLC steht unter der GPL, was das bedeutet, sollte klar sein.
Aber nochmal für die ganz Dummen unter uns (jeder, der die GPL bis heute ignoriert hat, darf sich angesprochen fühlen): Es dürfen für GPL- Software nur Kosten in Höhe des Vertriebes erhoben werden. Das bedeutet, wenn jemand 2 stundenlang eine CD brennst, darf er trotzdem nur die CD + Post (= Briefmarken) in Rechnung stellen, aber die 2 Stunden, naja.
Eventuell kann das als Supportleistung abgetan werden, ist aber unwahrscheinlich und hier würde der Support sich nur auf "Können sie es downloaden? Ja, dann ist unsere Pflicht erfüllt" beschränken. Ich bezweifle, dass ein Gericht dem 2- Jahresabo zustimmt ...

huha
2009-03-15, 15:03:14
Die GPL erlaubt übrigens durchaus, Geld für die Bereitstellung der Software zu verlangen.

Und sorry, aber es gibt genug Möglichkeiten, mit dummen Menschen Geld zu verdienen. Kostenpflichtige Downloads von Gratissoftware ist eine davon. Es ist faszinierend, wie viele Leute sich nicht durchlesen, was sie tun; wenn jemand daraus Profit schlägt, dann ist das meines Erachtens nach durchaus okay.


-huha

Exxtreme
2009-03-15, 15:08:39
Hallo.

Mein Vater hat mal wieder Mist gebaut. -_-

Ich hab ihm gesagt, er solle bei videolan.org sich den VLC-Player runterladen. Mein Vater gibt videolan.org WARUM AUCH IMMER (!!!!!) bei Google ein und klickt auf den ersten Link.

Wirklich?
http://www.google.de/search?hl=de&q=videolan.org&btnG=Google-Suche&meta=

_DrillSarge]I[
2009-03-15, 15:12:33
ich würde empfehlen bei deinem vater das zu installieren:
http://www.siteadvisor.com/

Lokadamus
2009-03-15, 15:18:21
Die GPL erlaubt übrigens durchaus, Geld für die Bereitstellung der Software zu verlangen.

Und sorry, aber es gibt genug Möglichkeiten, mit dummen Menschen Geld zu verdienen. Kostenpflichtige Downloads von Gratissoftware ist eine davon. Es ist faszinierend, wie viele Leute sich nicht durchlesen, was sie tun; wenn jemand daraus Profit schlägt, dann ist das meines Erachtens nach durchaus okay.
-huhammm...

Ich quote mich nochmal selber:Es dürfen für GPL- Software nur Kosten in Höhe des Vertriebes erhoben werden.Vertrieb umfasst zwar auch online, aber ich bezweifle immernoch, dass ein 2 Jahres- Abo passend ist. Eher wäre eine Rechnung ala 1 Euro pro Download sinnvoller. Das würde die Kosten zwar nicht decken (Stromverbrauch, der Server für 2.000 Euro, Internetzugang), aber ein 2 Jahres- Abo würde die Kosten auch nicht decken (dann fangt mal an mit runterladen).

Ansichtssache, dazu gab es schon Urteile. Diese Abo- Gebühren müssen gut erkennbar sein und dürfen nicht im "Kleingedruckten" stehen.
Das ist so wie mit Bild und der Werbung, echten Meldung, Werbung.
Sowas darf Bild auch nicht machen, wurden durch Bildblog schon ein paar Mal darauf hingewiesen und vom Presserat (oder wie diese Vereinigung heißt) gerügt.

Bei OO steht nicht ohne Grund eine Warnung, aber wie du schon sagtest, in gewissen Rahmen darf Geld dafür verlangt werden (und nein, ein 2 Jahres- Abo dürfte nicht darunter fallen). http://de.openoffice.org/

sei laut
2009-03-15, 15:54:39
mmm...

Deine Logik ist sehr interessant.
Du hast sie komisch erweitert, verkompliziert. Der zusätzliche Preis steht ja irgendwo, nur nicht direkt bei der ausgelegten Ware.

Lokadamus
2009-03-15, 16:14:11
Du hast sie komisch erweitert, verkompliziert. Der zusätzliche Preis steht ja irgendwo, nur nicht direkt bei der ausgelegten Ware.mmm...

Und genau das darf nicht sein. Der Preis muss bei der ausgelegten Ware stehen.

Ich hab nur ein reales Beispiel mit der Zeitschrift gegeben, was daran kompliziert ist, weiß ich nicht. Warum einige von euch den Ständer, wo die Zeitschriften drinne liegen, auch noch bezahlen wollen, versteh ich nicht und es macht keinen Sinn.
Verträge müssen klar definiert sein, sowas sollte jeder wissen. Wenn da irgendwo anders noch Sachen eingebracht werden, werden Verträge ungültig. Das ist mit diesen komischen Abo- Seiten immer wieder der Fall und warum einige sagen, dass diese Seite legal ist, obwohl sowas wie "Auf Widerruf verzichten" schon zu denken geben sollte, sagt mir nur, dass einige von euch auch Hardware mit 2 Jahren Garantie in Hongkong kaufen würde.

tombman
2009-03-15, 22:30:28
... wenn jemand daraus Profit schlägt, dann ist das meines Erachtens nach durchaus okay.

Aber nur solange, wie keiner von deiner Familie betroffen ist, nicht wahr? :mad:

Plutos
2009-03-16, 00:53:34
Das war aber aus Unwissenheit geschehen. Der Vater wollte diesen Vertrag nicht. Moralisch gesehen also unbedenklich ;)

Moral ist flexibel ;).

mmm...

Ich empfinde deine Antwort als puren Spam und Verdrehung der Tatsachen.

Ich geh doch nicht in einen Laden, nimm mit eine kostenlose Zeitschrift mit und will dafür bezahlen, dass die kostenlose Zeitschrift dort auslag.

Mir ist schon klar dass der Vergleich hinkt...aber man sieht ja (auch anhand des anderen aktuellen Threads, in dem ich mir mein Geflame X-D mal spare), dass die Leute heutzutage einfach Verträge nicht mehr durchlesen, aus welchen Gründen auch immer. Selbst morgens beim Brötchenholen schließe ich einen rechtsgültigen Kaufvertrag mit dem Bäcker...gut, wieder so ein hinkender Vergleich. Es gibt zum Glück (noch) kein Gesetz, dass jeder Preis rot blinkend bildschirmfüllend auf der Startseite stehen muss.

Wenn ich mich auf meinen Vertragspartner nicht "verlassen" kann bzw. darauf, dass ich meine Rechte letztendlich vor einem Gericht geltend machen kann, tja, dann ist das letztendlich eine viel schlimmere innere Bedrohung für uns als die "Finanzkrise". Der Zusammenbruch des Rechtsstaates quasi...

huha
2009-03-16, 00:54:32
Ich hab mir die Seite nicht angeschaut, mir geht's eher allgemein darum. Und wer sich vorher nicht darüber informiert, was ihn erwartet und dann Geschäfte abschließt, die zu seinem Nachteil verlaufen, der hat halt Pech. Natürlich gesetzt dem Fall, daß die Auszeichnung der Geschäfte entsprechend ordentlich war und man leicht feststellen konnte, was Sache ist.

Es ist absolut nicht zuviel verlangt, sich das Kleingedruckte durchzulesen, bevor man einen Vertrag eingeht. Das mache ich IMMER.

Es gibt genügend Berufe, die ihr Geld damit verdienen, daß Leute sich nicht richtig auskennen und dann Dinge machen, die sie unnötig Geld kosten. Das fängt bei solchen sinnlosen Downloadservices an (es gibt übrigens auch seriöse kostenpflichtige Downloads von Gratissoftware, z.B. früher bei chip.de!) und hört bei Beratern aller Couleur auf. Letztendlich kriegen auch Anwälte und Verbraucherzentralen ihr Geld teilweise dadurch, weil Leute zu blöd sind, sich Dinge vorher durchzulesen. Die haben natürlich auch noch andere Einnahmequellen, also verhelfen sie den Leuten gerne zu ihrem Recht, aber nicht jeder Abo-Service ist Abzocke. Wer leichtsinnig seine Daten irgendwo einträgt und auf okay drückt, obwohl offensichtlich ist, daß es Geld kostet, dem ist einfach nicht mehr zu helfen.
Und wenn die entsprechende Person nicht in der Lage ist, ein paar einfache Verhaltensregeln auf die Reihe zu kriegen, dann sollte man darüber nachdenken, ob man sie überhaupt noch ins Internet lassen sollte.

-huha

Ganon
2009-03-16, 10:39:14
Wirklich?
http://www.google.de/search?hl=de&q=videolan.org&btnG=Google-Suche&meta=

Mach das mal ohne einen Ad-Blocker, o.ä.. Bei ihm sah das so aus wie in dem von mir verlinkten Video.

Ich find's scheiße, dass so viele Leute ganz normale kostenpflichtige Dienstleistungen in Anspruch nehmen und sich dann weigern, zu bezahlen...

Bei normalen Vertragsbedingungen würde ich dir zustimmen, so aber nicht.

Oder gehst du in ein Autohaus, kaufst ein Auto und dann sagt dir der Händler in einem Nebensatz, dass du den Preis des gesamten Autos 4 mal zahlen sollst und er weiter schreibt das du diesen Vertrag nicht widerrufen kannst? ;)

h'lore
2009-03-27, 01:03:34
Aber nochmal für die ganz Dummen unter uns (jeder, der die GPL bis heute ignoriert hat, darf sich angesprochen fühlen): Es dürfen für GPL- Software nur Kosten in Höhe des Vertriebes erhoben werdenDas ist schlichtweg falsch. Du bist derjenige, der die GPL nicht verstanden hat. Wenn du Wiki-Artikel verlinkst, die du selbst nichtmal gelesen hast, macht es das nicht besser.

Für unter der GPL stehende Software darf ich soviel Geld verlangen, wie ich möchte. Das Geldverdienen mit GPL-Software ist ausdrücklich erlaubt. Ich bin lediglich dazu verpflichtet, meinen Kunden auf Anfrage den Quellcode zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen. Dennoch darf ich für das Programm verlangen, was ich für angemessen halte. Was natürlich nicht bedeutet, dass ich letztendlich auch Geld damit verdiene, da ich dazu natürlich noch jemanden finden muss, der meine Preisvorstellungen ebenfalls für annehmbar hält.
Doch, ignorieren ist die beste Lösung, da sich nämlich die Anbieter strafbar gemacht haben (Betrug).die gefahr dabei selber eingesackt zu werden ist diesen betrügern viel zu groß.Mit derartigen Äußerungen wäre ich lieber sehr vorsichtig. Einer Firma ohne jeden Nachweis einfach so einen strafbaren Betrug zu unterstellen, ist gar nicht mal so ohne. Zumindest ich kann auf der angesprochenen Homepage keinerlei strafbare Handlungen erkennen. Nur weil etwas moralisch vielleicht nicht ganz in Ordnung sein mag, ist es noch lange keine Straftat. Und das ist auch gut so.

peppschmier
2009-08-25, 18:12:29
Da ich keinen neuen Thread dafür aufmachen möchte, hier ein aktuelles sehr interessantes Urteil zum Thema Abofallen:
http://www.heise.de/newsticker/Abofallen-Anwaeltin-muss-Schadensersatz-zahlen--/meldung/144201