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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Rückgaberecht


eXperience
2009-03-15, 15:19:47
Evt. weiß hier ja jemand genaueres.

Ich habe bei einem großen Mobilfunkanbieter im Internet was bestellt, Ware gefiel mir nicht also habe ich sie innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist zurück geschickt und bin schriftlich vom Vertrag zurückgetreten.

Sowei so gut, doch jetzt will man mir mein Geld erst binnen 6 Wochen zurücküberweisen.

Das halte ich für unhaltbar, gibt es da irgendeine Regelung wann das Geld zurück überwiesen werden muss?

Oder soll ich mir das Geld einfach über die Bank zurückholen?
Nach dem schriftlichen Rücktritt besteht ja auch die Einzugsermächtigung nicht mehr.

Besten Dank und Gruß

Ric
2009-03-15, 16:43:19
Evt. weiß hier ja jemand genaueres.

Ich habe bei einem großen Mobilfunkanbieter im Internet was bestellt, Ware gefiel mir nicht also habe ich sie innerhalb der gesetzlichen Rückgabefrist zurück geschickt und bin schriftlich vom Vertrag zurückgetreten.

Sowei so gut, doch jetzt will man mir mein Geld erst binnen 6 Wochen zurücküberweisen.

Das halte ich für unhaltbar, gibt es da irgendeine Regelung wann das Geld zurück überwiesen werden muss?

Oder soll ich mir das Geld einfach über die Bank zurückholen?
Nach dem schriftlichen Rücktritt besteht ja auch die Einzugsermächtigung nicht mehr.

Besten Dank und Gruß

Es gibt eine Regelung in den BGB-InFoV Musterregelungen:

Hier gilt 30 Tage, nach der Musterbelehrung. Durch AGB´s kann das auch verändert werden.

Anlage 2 (zu § 14 Abs. 1 und 3)
Muster für die Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [zwei Wochen] (1) ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache] (2) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (3). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs [oder der Sache] (2). Der Widerruf ist zu richten an: (4)
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. (5) gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. (6) (8) Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] [b](2) Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der Sache] (2), für uns mit deren Empfang.

Beachte, es ist ein MUSTER, kein Zwang. Das dient der Rechtssicherheit, aber ist nicht die einzige rechtsgültige Variante