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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantie nach 6 Monaten bei Mindfactory


AvaTor
2009-03-16, 12:50:38
Meine Gainward 8800GTS die mit 320 MB hat am WE sich verabschiedet.Sie war seit längeren in zweit Rechner verbaut.

Habe ne Rechnung von Mindfactory von April 2007.

Habe sofort eine Email an die Reklamationapteilung von Mindfactory geschickt.
Hier mal die Antwort von Mindfactory :

mit Bedauern nehmen wir Ihre Reklamation zur Kenntnis. Wir werden Ihre Reklamation prüfen und diese zeitnah und unbürokratisch zu Ihrer Zufriedenheit erledigen.
Wir bestätigen dankend den Erhalt Ihres Reparaturauftrages/Ihrer Reklamation.
Zur weiteren Bearbeitung der Angelegenheit und zur Weiterleitung an unseren Lieferanten erbitten wir den Nachweis, dass der Mangel bereits bei Ablieferung bei Ihnen vorhanden war. Wir bitten um Verständnis dafür, dass nach der gesetzlichen Regelung (§ 434 BGB) nach Ablauf von 6 Monaten nach Kauf nur dann von einem Gewährleistungsfall ausgegangen werden muss, wenn dieser Nachweis durch den Käufer erbracht ist.

Bitte prüfen Sie, ob unabhängig von unserer Gewährleistungsverpflichtung eine eigene Garantieverpflichtung des Herstellers für das Produkt besteht. Diese ergibt sich ggf. aus dem Produkt beigefügten Garantieunterlagen des Herstellers bzw. auf dessen Internetseite.


Wie soll ich es den Beweisen. das der Fehler schon bei der Auslieferung vorhanden war ?

Das habe ich auch die Reklamation abteilung von Mindfactory gefragt.. hier die Antwort..

beachten Sie meine letzte E-mail, wir benötigen bitte den Nachweis dass die Fehler / Defekte bereits in den ersten 6 Monaten vorlagen. Anderenfalls ist davon auszugehen dass hier kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Ich find es nicht gut, wie Mindfacory versucht die Kunden abzuschieben.
Machen die andere Händler auch sowas ?

san.salvador
2009-03-16, 13:01:38
Das ist per Gesetz genau so geregelt und keine Idee von Mindfactory.
Stichwort "Beweislastumkehr".

Spasstiger
2009-03-16, 13:16:39
Die gesetzliche Gewährleistung sieht vor, dass ab einem halben Jahr nach Kauf der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer nachweisen, dass kein Mangel beim Kauf bestand, wenn er die Gewährleistungsabwicklung nicht durchführen möchte.

Die gesetzliche Gewährleistung ist keine Garantieleistung, die vorsieht, dass durch Alterung/Abnutzung entstandene Schäden ersetzt werden. Die Gewährleistung soll den Käufer nur dahingehend absichern, dass er ein beim Kauf einwandfreies Produkt erhält.
Alle Mängel, die erst nach dem Kauf durch Abnutzung auftreten, müssen über eine Herstellergarantie oder sonstige Versicherungen abgedeckt werden.

Bei Gainward hast du eine Herstellergarantie von 36 Monaten (http://www.gainward.com/support/docs_de/garantiebestimmungen.php), die alle durch den normalen Gebrauch entstandenen Mängel innerhalb dieser Zeit abdeckt. Diese Garantie kannst du aber nur in Anspruch nehmen, wenn du die Garantie direkt über Gainward abwickelst. Mindfactory ist nach 6 Monaten aus dem Schneider, solange du nicht nachweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf bestand.
Dein Fehler war also, die Karte an Mindfactory zu schicken. Aber tröste dich: Du bist nicht der Erste, der diesen Fehler gemacht hat. Und du wirst auch nicht der Letzte sein. ;)

Mr.Magic
2009-03-16, 13:17:22
Genau so ist es.
Garantie gibt es nur vom Hersteller, sofern es eine gibt, und dann wendet man sich auch an den. Alles andere ist gesetzliche Gewährleistung, und so geregelt, wie es in der Mail steht.

blackbox
2009-03-16, 13:25:27
Nicht ganz genau.
Der Händler ist eigentlich immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Reklamationen geht. Denn nicht jeder Hersteller bietet einen Endkundensupport an. So wie in diesem Fall:
Ganinward selbst schreibt:


GARANTIEBESTIMMUNGEN der Firma Gainward Europe GmbH

Die Firma Gainward gewährt seinen Vertriebspartnern (autorisierten Distributoren, Großhändlern und Fachhändlern) eine Garantiezeit von 36 Monaten auf alle Gainward Grafikkarten. Dieser Garantieanspruch wird an die jeweilig autorisierte Bezugsquelle übertragen und von dieser an den Endkunden weitergegeben. (gesetzliche Gewährleistungspflicht des Fachhändlers beträgt 24 Monate ab dem 01.01.2002)

Innerhalb der 24 Monate Gewährleistungspflicht bitten wir Sie, Ihre defekte Grafikkarte an den jeweiligen Fachhändler/Bezugsquelle einzureichen, bei dem Sie Ihre Grafikkarte erworben haben.

Um den Ablauf der Garantieabwicklung in Ihrem Sinne ausführen zu können, ist im Falle einer Reparatur der original Kaufbeleg/Kaufquittung eine Bewertungsgrundlage für die Herstellergarantie. Der Gewährleistungsanspruch kann nur mit dem original Kaufbeleg/Kaufquittung erfolgen.

Direktes Einsenden defekter Produkte an die Firma Gainward Europe GmbH ist nicht möglich, es sei denn, Ihre Bezugsquelle existiert nicht mehr.

Die Firma Gainward wird ausschließlich angeforderte RMA Nummern innerhalb der Gewährleistungspflicht an Fachhändler aushändigen.
Bei privatem Verkauf oder Ankauf ist darauf zu achten, dass Sie den Besitz des original Kaufbeleges/Kaufquittung erhalten oder weitergeben, damit die gesetzliche Gewährleistungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Darüber hinaus übernimmt die Firma Gainward den weiterführenden Garantieanspruch von 12 Monaten. (Ab Kaufdatum und nach Gewährleistungspflicht von 24 Monaten des Fachhändlers).
Bei Einsendung von defekten Grafikkarten kann ein Garantieanspruch nur übernommen werden, sofern der original Kaufbeleg/Kaufquittung beigelegt ist.

Das bedeutet hier, dass Mindfactory sich um den Garantieablauf kümmern muss.

Spasstiger
2009-03-16, 13:31:14
@blackbox: Mindfactory ist aber zu keinen Leistungen gesetzlich verpflichtet. Sie müssen die Herstellergarantie nicht abwickeln.

Fritte
2009-03-16, 13:31:48
Nicht ganz genau.
Der Händler ist eigentlich immer der erste Ansprechpartner, wenn es um Reklamationen geht. Denn nicht jeder Hersteller bietet einen Endkundensupport an. So wie in diesem Fall:
Ganinward selbst schreibt:


Das bedeutet hier, dass Mindfactory sich um den Garantieablauf kümmern muss.

Ist bei Expertvision genau das gleiche, tatsächlich hat sich Mindfactory in meinem Fall aber trotzdem vor der Garantieleistung gedrückt, indem sie mir eine Bearbeitungsgebühr aufdrücken wollten, da diese runde 50% des Zeitwertes des defekten Teils ausmachte, habe ich dankend verzichtet und MF aus meinem Lieferantenverzeichnis gestrichen!

Xpertvision selbst verweist übrigens auf MF, wie ich nach einer Mail erfahren habe und prügelt sich in meinem Fall gerade mit MF rum wegen der Garantie, kann mir aber egal sein.

nymand
2009-03-16, 13:34:07
@blackbox: Mindfactory ist aber zu keinen Leistungen gesetzlich verpflichtet. Sie müssen die Herstellergarantie nicht abwickeln.

Aber Kundenfreundlich ist so ein verhalten nicht. Andere Händler nehmen für solche Fälle gerne eine Gebühr (20€ z.B.). Einige wenige handhaben sowas kulant im sinne des Kunden (sollte man mal eine List von anfertigen)

Spasstiger
2009-03-16, 13:38:05
Aber Kundenfreundlich ist so ein verhalten nicht.
Tja, wer beim Einkaufspreis und bei den Versandkosten sparen will, muss halt damit rechnen, dass an anderer Stelle gespart wird. Mindfactory handelt auf jeden Fall nicht ungesetzlich.

nymand
2009-03-16, 13:46:31
Tja, wer beim Einkaufspreis und bei den Versandkosten sparen will, muss halt damit rechnen, dass an anderer Stelle gespart wird. Mindfactory handelt auf jeden Fall nicht ungesetzlich.

Gibts denn noch Onlinehändler, die das anders handhaben? Ich meine man ist bei 90% der Firmen ja gezwungen, seine Garantie über den Händler abzuwickeln. Selbst Bequiet (die ja so mit ihrer Garantie werben) machen nach 6 Monaten keinen Direktsupport mehr und zwingen dich zum Händler. Damals bei VV durfte ich für den Garantiefall auch 20€ Gebühr bezahlen. NP des Netzteils wären 50€ gewesen.

@ Threadstarter. Frag ob sie für dich die Garantieabwicklung übernehmen. Aber rechne auch hier damit, dass MF dich zur Kasse bittet.

Mark3Dfx
2009-03-16, 13:53:21
24 Monate Gesetzliche Gewährleistung klingt doch Klasse, oder?
Das es real nur 6 Monate sind weiß der deutschel Michel nicht.

san.salvador
2009-03-16, 13:54:46
Du hast den Unterschied zw. Garantie und Gewährleistung offenbar nicht verstanden.

blackbox
2009-03-16, 13:59:06
Tja, wer beim Einkaufspreis und bei den Versandkosten sparen will, muss halt damit rechnen, dass an anderer Stelle gespart wird. Mindfactory handelt auf jeden Fall nicht ungesetzlich.

Nun, da ist tatsächlich eine Lücke, wo der Endkunde der Leidtragende ist.
Sollen sie sich untereinander doch streiten, wer die Reklamation nun abwickeln muss und zu welchen Kosten.
Nichtsdestotrotz bleibt der Händler der erste Ansprechpartner, in der Regel kann es aber besser sein, sich direkt an den Hersteller zu wenden.

Gute Shops wickeln auch die Garantie ab.

Höhnangst
2009-03-16, 14:07:39
Möchte auch eine kleine Geschichte beitragen. Inzwischen konnte ich bei Mindfactory bereits zweimal die Gewährleistung in Anspruch nehmen.

Das erste Mal betraf es ein Gigabyte-Mainboard, bei dem noch knapp innerhalb der ersten 6 Monate nach Kauf beide Onboard-Ethernet-Anschlüsse defekt waren (vermutlich durch ein Gewitter). Das war ein Sockel 939-Board mit NF4 Ultra-Chipsatz. Ich konnte das damals mit einer PCI-NIC gegentesten, die ich einbaute und die problemlos eine Verbindung bekam. Also ein klarer Fall. Für die Reklamation habe ich das vorgefertigte Formular von Mindfactory benutzt und ausgefüllt. Soweit ich weiß, gibt es dieses auch als PDF zum Download. Ich habe dann das Mainboard komplett mit allem Zubehör in OVP und dem ausgefüllten Reklamationsformular zu MF geschickt. Nach ca. 1 Woche bekam ich ein komplett neues Board. Auf der Reparaturrechnung stand zwar, dass der Austausch unter Vorbehalt erfolgt und ich ggf. Gebühren o.ä. zahlen müsste, falls sich herausstellt, dass doch kein ordentlicher Reklamationsgrund vorlag. Aber das war nicht der Fall und ich habe auch nichts mehr gehört.

Das zweite Mal, dass ich die Service-Abteilung in Anspruch nehmen musste, war nach ca. 23 Monaten ab Kaufdatum. Es ging dabei um das berühmte ASRock 939Dual SATA2, welches einen AGP- und PCIe-Steckplatz für die Grafikkarte bot. Das Mainboard verweigerte von einem Tag auf den anderen den Dienst. Dies konnte ich mit einem anderen Sockel 939-System gegentesten, bei dem ich alle anderen Komponenten als Fehlerursache ausschließen konnte. Also habe ich wiederum das Reklamationsformular ordentlich ausgefüllt und das Mainboard damit zu MF geschickt. Dieses Mal hat es zwar etwas länger gedauert (2 - 3 Wochen), aber anschließend bekam ich wiederum ein vollfunktionsfähiges Mainboard zurück. Auf der Reparaturrechnung stand auch, dass der Austausch unter Vorbehalt erfolgt, aber es hat sich auch in diesem Fall nichts mehr ergeben. Zum Reklamationszeitpunkt konnte man das Asrock-Mainboard übrigens schon gar nicht mehr offiziell im Handel erweben, da zu alt.

Daredevil
2009-03-16, 14:12:21
Das einzige was sie machen können ist das Ding beim Hersteller einschicken auf Basis der Kulanz, bei mir war das bei meinen Rücksendungen bis jetzt immer der Fall.
Hab vorletzten ein Dual Channel KIT von MDT nach MF zurückgesand, sie schrieben mir eindeutig das dieser Fall nicht im Rahmen der Gewährleistung ist, sie aber trotzdem aus Kulanz den RAM einschicken.

Bist du Neukunde? Ich hab da schon öfters was gekauft, vllt. macht das ja den Unterschied.
Zudem hat Mindfactory zu dir doch gar nicht gesagt das die dir das Ding nicht umtauschen wollen, in deinem Begleitbrief ging wohl anscheinend nicht hervor wann das Ding über den Jordan gegangen ist, deswegen möchten sie nun wissen ob das in den ersten 6 Monaten ( Sie sind zuständig ) oder danach passiert ist ( Der Hersteller ist zuständig ).

Also mach hier mal keine unnötigen Hetz Thread auf sondern klär das in Ruhe mit MF, du weißt noch nicht mal was los ist aber tönst hier groß rum wie schlecht der Händler doch ist.

Der_Korken
2009-03-16, 14:17:14
Mich hat es bei Mindfactory ebenfalls erwischt. Interessaneterweise war es auch eine 8800GTS 320 von Gainward, die nach 23 Monaten plötzlich defekt war. Von Mindfactory habe ich ebenfalls nur die kaputte Karte und eine Kulanzrechnung bekommen. Die irgendwo nach Buxtehude zu schicken zwecks Herstellergarantie war mir dann auch zu teuer bei ner 60€-Karte. Hab die ja auch mal übertaktet, also wäre ich mit etwas Pech auch noch auf den ganzen Versandkosten sitzen geblieben.

Fritte
2009-03-16, 14:23:45
Bist du Neukunde? Ich hab da schon öfters was gekauft, vllt. macht das ja den Unterschied.

Ähm, also muss man bei MF also Stammkunde sein (ich bins übrigens) um vernünftig behandelt zu werden?

Zudem hat Mindfactory zu dir doch gar nicht gesagt das die dir das Ding nicht umtauschen wollen, in deinem Begleitbrief ging wohl anscheinend nicht hervor wann das Ding über den Jordan gegangen ist, deswegen möchten sie nun wissen ob das in den ersten 6 Monaten ( Sie sind zuständig ) oder danach passiert ist ( Der Hersteller ist zuständig ).

Wie bitte? Es steht doch eindeutig im Schreiben das sie davon ausgehen das der Defekt erst nach >6 Monaten auftrat und er das gegenteil beweisen soll, was ist daran uneindeutig?

Also mach hier mal keine unnötigen Hetz Thread auf sondern klär das in Ruhe mit MF, du weißt noch nicht mal was los ist aber tönst hier groß rum wie schlecht der Händler doch ist.

Geklärt ist die Sache doch schon längst. MF hat seinen Standpunkt dargelegt, ich sehe da keinen Diskussionbedarf mehr.
Ach ja, ich hab MF früher auch mal so verteidigt wie du hier, bis ich selbst dran war....

AvaTor
2009-03-16, 14:30:41
Ich bin auch kein Neukunde, bin dor als Händler angemeldet.

Habe Heute bei Gainward direkt angerufen.
Hab denen auch erzählt wie Mindfactory den Kunden die Garantie sozusagen verweigert.
Der Typ am Telefon hat mir vorgeschlagen die Garantie direkt über Gainward anzuwickeln.
Gainward gibt ja 36 Monate Garantie für die Karten.
Erstmal abwarten wie es weiter geht, habe die Unterlagen erstmal an rma@gainward.de geschickt.

Daredevil
2009-03-16, 14:36:25
Ähm, also muss man bei MF also Stammkunde sein (ich bins übrigens) um vernünftig behandelt zu werden?
Hab ich das geschrieben?
Das Stammkunden besser behandelt werden als Neukunden ist wohl kein Geheimnis, egal bei welchem Konzern.
Wenn Tombi sich mal wieder ne neue Graka Staffel zulegt würd der Besitzer bestimmt mit ihm auch ne Currywurst essen gehen. ;D


Wie bitte? Es steht doch eindeutig im Schreiben das sie davon ausgehen das der Defekt erst nach >6 Monaten auftrat und er das gegenteil beweisen soll, was ist daran uneindeutig?
Ich weiß ja nicht wie du den Text verstehst, ich versteh den Text so das die Herren und Damen von MF wissen wollen ob der Fehler in den ersten 6 Monaten war oder nach diesen 6 Monaten.
Da steht nirgendwo drin das sie die Annahme verweigern und sie schreiben auch nicht das die das Ding nicht zum Händler einschicken wollen.
Sie wollen nur wissen um welchen Rücksende Grund es sich hier handelt da in der ersten Fehlerbeschreibung anscheinend nicht drin stand wann diese Karte als defekt erkannt wurde.

Wiegesagt ich hab vor 2 Monaten meine MDT Kit welches 22 Monate Laufzeit hinter sich hatte zurückgeschickt, ich habe ihnen geschrieben das sich Riegel 1 im November und Riegel 2 im Februar verabschiedet hat und ob ich im Rahmen der Gewährleistung Hilfe bekommen könne.
Ich bekam eine Mail wo drinstand das es sich hier nicht um eine Gewährleistungs Fall handelt, sie aber trotzdem KUlanterweise das Ding bei MDT einschicken und nach ca. einem Monat hatte ich ein neues KIT von MDT.


Geklärt ist die Sache doch schon längst. MF hat seinen Standpunkt dargelegt, ich sehe da keinen Diskussionbedarf mehr.
Ach ja, ich hab MF früher auch mal so verteidigt wie du hier, bis ich selbst dran war....
Wenn du schlechte Erfahrung gemacht hast ist das doof aber bestimmt nicht die Regel, ich verteidige MF nicht, ich habe nur meine Erfahrung bei ihnen gesammelt und hatte bis jetzt nie Probleme.

LovesuckZ
2009-03-16, 14:39:49
Ich bin auch kein Neukunde, bin dor als Händler angemeldet.

Habe Heute bei Gainward direkt angerufen.
Hab denen auch erzählt wie Mindfactory den Kunden die Garantie sozusagen verweigert.
Der Typ am Telefon hat mir vorgeschlagen die Garantie direkt über Gainward anzuwickeln.
Gainward gibt ja 36 Monate Garantie für die Karten.
Erstmal abwarten wie es weiter geht, habe die Unterlagen erstmal an rma@gainward.de geschickt.

Gewährleistung hast du als Händler nicht.

Gast
2009-03-16, 15:12:46
Ich weiß ja nicht wie du den Text verstehst, ich versteh den Text so das die Herren und Damen von MF wissen wollen ob der Fehler in den ersten 6 Monaten war oder nach diesen 6 Monaten.

beachten Sie meine letzte E-mail, wir benötigen bitte den Nachweis dass die Fehler / Defekte bereits in den ersten 6 Monaten vorlagen. Anderenfalls ist davon auszugehen dass hier kein Gewährleistungsfall vorliegt.

Und wie weisst man dies bitte nach?

Sie wollen nur wissen um welchen Rücksende Grund es sich hier handelt da in der ersten Fehlerbeschreibung anscheinend nicht drin stand wann diese Karte als defekt erkannt wurde.
Doch so einfach. "Achso, der Fehler ist bereits im 4.Monat aufgetreten, na dann tauschen wir selbstverständlich das Gerät um." Bissl naiv, oder?

Daredevil
2009-03-16, 15:17:04
Wenn die Karte nach 3 Monaten nicht funktioniert dann schickt man sie bestimmt nicht 20 Monate später ein, da gibts bestimmt mehr Leute die lügen als das sie ehrlich sind.
Wenn man schreibt nach 23 Monaten "Ich möchte meine Grafikkarte bitte im Rahme der Garantie bei ihnen beanstanden" geht der Händler davon aus das sie in einem Zeitraum von 6 Monaten defekt gegangen ist.
Wenn man schreibt "Meine PC ist letzte Woche ausgegangen und seitdem funktioniert sie nicht mehr!" weiß der Händler was Sache ist und kann agieren."

Zudem hat LovesuckZ ja geschrieben was Sache ist.
Er ist als Händler angemeldet und kann nicht Garantie mit Gewährleistung unterscheiden.

Philipus II
2009-03-16, 15:21:03
Auch ein gewerblicher Käufer hat Sachmängelhaftung/Gewährleistung, soweit sie nicht ausgeschlossen wurde (das ist bei gewerblichen Kunden eben möglich).

Die PCGH hat mal berichtet, dass man meist gerichtlich gute Chancen hat, da von einem konstruktionsbedingten Mangel ausgeht, wenn PC Teile kaputtgehen.

LovesuckZ
2009-03-16, 15:23:48
Auch ein gewerblicher Käufer hat Sachmängelhaftung/Gewährleistung, soweit sie nicht ausgeschlossen wurde (das ist bei gewerblichen Kunden eben möglich).


Das Produkt muss unmittelbar nach der Übergabe auf Sachmängel untersucht werden. 23 Monate sind nicht mehr unmittelbar. ;)

Gast
2009-03-16, 16:33:22
@LovesuckZ wenn nun aber die überprüfung der ware in deinem betrieb erstr nach 23 monate vorgesehen ist ist es wieder unmittelbar und auch rechtens.

problem wird nur sein das der anderen firma verständlich zu machen ^^.

grüße

Zafi
2009-03-16, 18:12:41
Also jetzt muss ich aber eingreifen.

1. Die Händler können nichts dafür

Ihr tut euren Händlern und auch Mindfactory Unrecht. Denn die werden ungefragt in diese Support-Geschichte mit reingezogen.

Als erstes ein kleiner Hinweis für alle die es immernoch nicht wissen:
Garantie -> Sache des Herstellers
Gewährleistung -> Sache des Händlers
Bitte achtet nun auf meinen genauen Wortlaut, bevor ihr Einspruch erhebt.

2. Die Pseudo-Garantie des Herstellers

Die Garantie-Leistung ist einzig Sache des Herstellers. Doch um sich Aufwand zu sparen schicken viele Hersteller ihre Kunden erstmal zurück zum Händler. Da nämlich der Händler in den ersten 6 Monaten in der Beweispflicht seiner Gewehrleistungs-Verpflichtung steht, muss auch der Händler den Schaden abwickeln. Selbst dann noch, wenn es sich nicht um eine Gewährleistung sondern um eine Garantieleistung handelt. Das ist eine tolle Sache für den Hersteller, denn dadurch hat er in den ersten 6 Monaten absolute Narrenfreiheit...

a) weniger Personellen Aufwand
b) keine zusätzlichen Versandkosten
c) und da viele Reklamationen von den Händlern abgeblockt werden, auch effektiv weniger Rückläufer.

3. Drei Jahre Garantie = Zwei Jahre Gewährleistung + Ein Jahr Garantie

Wer sich mal die Mühe gemacht und die Garantie-Bestimmungen von Gainward durchgelesen hat, dem wird aufgefallen sein, dass Gainward einer dieser Hersteller ist, die Ihr Produkt mit 3 Jahren Garantie bewerben. Doch da man die Garantie über die Händler einfordern muss, ist es effektiv nur 1 Jahr Garantie, die erst 2 Jahre nach dem Produktkauf in Kraft tritt. Nämlich dann, wenn alle Gewährleistungs-Ansprüche an den Händler voll ausgeschöpft wurden. Das ist glücklicherweise nicht bei allen Herstellern so, die Garantie anbieten, doch leider kommt es sehr oft vor.

4. Der Händler ist (meistens) das unschuldige Opfer

Nun beschweren sich allen Ernstes die Kunden, wenn der Händler Geld dafür verlangt, um das Produkt des Kunden zu reparieren oder an den Hersteller zurück zu schicken. Dabei sind die Händler selbst dann noch "Super-Kulant", denn dies zählt weder zu ihren Pflichten, noch zählt es zu ihren Aufgaben.

Natürlich gibt es auch Ausnahmen, wie beispielsweise von den ******* bei Winner-Computer, die bei mir eine Reklamationen sogar innerhalb der 6-monatigen Gewährleistungspflicht ablehnten und das mit dem Kommentar "Verklagen sie uns doch.". Solche ********* ***** ****** brauchen dann nicht mehr darauf zu hoffen, dass ich je wieder etwas bei ihnen kaufe.

5. Der Witz mit der Garantie

Der Hersteller kann seine Garantieleistung selbst definieren. Er bestimmt...

a) Ob das Produkt Garantie hat.
b) Wie lange das Produkt Garantie hat.
c) Wie man diese Garantie in Anspruch nehmen kann.

Theoretisch kann der Hersteller auch "10 Jahre Garantie" auf sein Produkt schreiben und dich jedes mal zum Teufel schicken, wenn du versuchst sie einzufordern. Da die Garantie eine "freiwillige Leistung" ist, hat man darauf keinen rechtlichen Anspruch.

6. Was tun?

Wenn der Händler nicht kulant ist und das Produkt nicht annehmen will (sein gutes Recht), dann wende dich an den Hersteller. Immer wieder, über alle Kanäle, noch und nöcher, bis du einen Anlaufstelle bekommst, die dir weiterhilft. Das klappt, immer wieder und sehr gut. Also lass dir nichts anderes erzählen.

7. Und in Zukunft?

In Zukunft achte vor dem Kauf darauf, was für ein Produkt du von welchem Hersteller kaufst. Es gibt richtig tolle Hersteller, die bis zu dir nach Hause kommen, dir einen Ersatz in die Hand drücken und das defekte Produkt mitnehmen. Und es gibt Hersteller, die dich nicht mal mit dem A**** anschauen, wenn du mal Sorgen mit ihrem Produkt hast. Dabei muss gar nicht mal ein großer Preisunterschied zwischen den beiden Herstellern liegen.

Die Regel wird sein, dass du Produkte einschicken musst, also achte darauf, dass der Hersteller eine Niederlassung in Deutschland hat, dann kostet dich der Versand nur 4 Euro. Und es lohnt sich dann auch günstige Produkte zu reklamieren. Sitzt der Hersteller aber nur im Ausland (selbst wenn es nur die Niederlande ist) dann kostet dich selbst das kleinste Paket noch 10 Euro, ein normales gar 15-20 Euro. Und wenn er gar weiter weg ist, dann sogar ein kleines Vermögen. Wodurch sich dann bei vielen Produkten eine Reklamation garnicht rentiert (zumal man garnicht sicher weis, ob die Reklamtion nicht vielleicht doch abgelehnt wird, so dass ausser Spesen nix gewesen ist).

8. Ende gut alles Gut

Abschließend solltet ihr euch alle nochmal bei Mindfactory entschuldigen. Denn die Händler sind leider nur die Prügelknaben der Nation. Da brauchen sich dann auch viele Hersteller garnicht wundern, wenn ihre Produkte aus den Regalen der Händler verschwinden. Klassische Reklamationsfälle (Gewährleistung weil gleich nach dem Kauf das Produkt nicht ging) oder auch Retouren, klappen bei Mindfactory wunderbar. Also ist hier Händler-Technisch alles in bester Ordnung.

AvaTor
2009-03-16, 18:35:36
Ende Gut alles Gut könnte ich auch sagen.
rma@gainward hat mir geantwortet. Habe eine RMA nuummer bekommen.
Morgen geht die Grafikkarte auf die Reise nach München.
Hab sogar den Orginalkarton noch gehabt.

Das was mich an Mindfactory gestört hat dist die Tatsache das der Hersteller auf der Homepage die Leute zu Fachhändler schickt, und Mindfactory den Kunden die Email schickt wo Sie aufgefordert werden zu beweisen der der Defekt soch bei Kauf vorhanden war.
Anstatt die Kunden gleich zu den Hersteller zu schicken, wie das zB. Actebis macht nach den ersten 6 Monaten.

Trotzdem werde ich bei der nächsten Bestellungen mir eine Alternative zu Mindfactory suchen.

Die Sache hat mich errinert an mein Praktikum bei Örtlichen Computer Service. Wo der Chef damals die Azubis angschrien hat als Sie den Kunden sagten das die Defekte Ware noch Garantie hat.

Gast
2009-03-16, 18:52:04
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Theoretisch kann der Hersteller auch "10 Jahre Garantie" auf sein Produkt schreiben und dich jedes mal zum Teufel schicken, wenn du versuchst sie einzufordern. Da die Garantie eine "freiwillige Leistung" ist, hat man darauf keinen rechtlichen Anspruch.



Das ist Unfug. Natürlich hat man einen rechtlichen Anspruch auf die Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber wenn er diese Leistung anbietet, dannn ist er auch rechtlich daran gebunden.

LovesuckZ
2009-03-16, 19:11:29
Das ist Unfug. Natürlich hat man einen rechtlichen Anspruch auf die Garantie. Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, aber wenn er diese Leistung anbietet, dannn ist er auch rechtlich daran gebunden.

Richtig, die "freiwillige Garantie" ist nämlich eine Produkteigenschaften somit auch mit Bestandteil des Vertrages.

Zafi
2009-03-16, 19:31:38
Das was mich an Mindfactory gestört hat dist die Tatsache das der Hersteller auf der Homepage die Leute zu Fachhändler schickt, und Mindfactory den Kunden die Email schickt wo Sie aufgefordert werden zu beweisen der der Defekt soch bei Kauf vorhanden war.

Die Gewährleistung des Händlers deckt keine entstandenen Schäden ab, sondern nur Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs schon vorhanden waren. Mindfactory handelt hier also wie jeder andere Händler auch. Schließlich müssen die ja davon ausgehen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall und nicht um einen Garantiefall handelt, wenn du dich an den Händler wendest.

Hier hätte es sicher geholfen, wenn du Mindfactory erklärt hättest, dass du nicht die Gewährleistung in Anspruch nehmen willst, sondern die Garantie. Und dass du dies beim Hersteller versucht hast, dieser dich aber zur Garantie-Abwicklung an den Händler verwiesen hat. Dann denke ich, wäre der Lage klar gewesen und man hätte dir vermutlich sogar geholfen.

Richtig, die "freiwillige Garantie" ist nämlich eine Produkteigenschaften somit auch mit Bestandteil des Vertrages.

Falsch! Hört doch bitte mit dem Raten auf.

Rechtlich bindend ist einzig und allein der Gesetzes-Text. Anspruch auf eine Garantie-Leistung, hast du somit nur, wenn du diese käuflich erwirbst. Zum Beispiel in Form einer Produkt-Zusatz-Leistung oder in Form eines Wartungs-Vertrags. Beides ist hier nicht gegeben, denn jede Leistung muss auf der Rechnung separat aufgeführt werden. Wirf also mal einen Blick auf deine Rechnung, da steht alles drauf, worauf du Anspruch erheben kannst.

Gast
2009-03-16, 19:58:37
Ende Gut alles Gut könnte ich auch sagen.
rma@gainward hat mir geantwortet. Habe eine RMA nuummer bekommen.
Na dann geht ja doch noch was.

Das was mich an Mindfactory gestört hat dist die Tatsache das der Hersteller auf der Homepage die Leute zu Fachhändler schickt, und Mindfactory den Kunden die Email schickt wo Sie aufgefordert werden zu beweisen der der Defekt soch bei Kauf vorhanden war.
Anstatt die Kunden gleich zu den Hersteller zu schicken, wie das zB. Actebis macht nach den ersten 6 Monaten.
Ich hatte Mindfactory bei mir noch nie mit auf der Liste. Der ganze Webauftritt ist dermaßen unprofessionell und unübersichtlich, daß man sich vorkommt wie in einem Rammschladen, wo alles in eine Kiste geschmissen wurde und der Kunde dann erst stundenlang nach dem passenden 'linken Schuh' suchen muß. Auf meinem Browser sieht die Homepage von Mindfactory geradzu kriminell aus, weil ich auf Grund meines hochauflösenden Displays größere Schriften einstellen muß. Wer so wenig wert auf seinen Auftritt im Netz legt, der spart auch an anderer Stelle.

Zu der e-mail von Mindfactory: Die beschäftigen in ihrer Support-Abteilung auch nur irgendwelche Leute, die den Auftrag haben 'im Sinne des Unternehmens' zu handeln. Jetzt stellt sich natürlich die Frage, welche Philosophie hinter der Firma Mindfactory steckt: Gewinnmaximierung oder Imagepflege. - Aus welchem Lager der Mitarbeiter stammt, der dir die Abwimmelmail geschickt hat, dürfte klar sein. Jetzt darf man aber nicht unfair sein und den gesamten Laden wegen einer abgebrochenen BWL-Spacke meiden. Wenn du möchtest, daß sich der Laden für deine Interessen einsetzt, dann mußt du dich auch für die Interessen des Ladens einsetzen. Und dies bedeutet:

1. Die Sache über Gainward abwickeln - da der Händler sonst auf Porto-Kosten etc. sitzen bleibt, weil Gainward ihn dann schnippisch darauf hinweist, das er nach 6 Monaten gar nicht mehr Ansprechpartner für die RMA war.

2. Eine ausführliche Beschwerde über die Unkenntnis des Mitarbeiters an die Geschäftsleitung von Mindfactory. Der gute Mann (wer auch immer es war), hat seine Hausaufgaben nicht gemacht. Die Aufgabe wäre es gewesen, dich über die tatsächlichen Möglichkeiten und Wege korrekt zu informieren, anstatt dich mit hohler Phrasendrescherei abzuwimmeln. Schließlich wollen sie dich als Kunden behalten. ;)

Erst von der Antwort auf die Beschwerde (bitte hier posten), würde ich es abhängig machen Mindfactory aus dem Optionenkatalog zu streichen. Schließlich möchtest du ja auch in Zukunft noch möglichst viele Kauf-Alternativen haben. Wenn Mindfactory allerdings hier schon wieder patzt gebe ich dir Recht, wenn du sie meidest. Die 0-5 % Preisunterschied bei dem ein oder anderen Artikel, sind den Ärger nicht wert, wenn man als Kunde anschließend im Regen stehen gelassen wird. Geradezu vorbildlich finde ich, wie zB. der Elektonikversand reichelt.de seine RMA abwickelt. Dort bekommt man nämlich schon mit Zusendung der neuen Ware einen RMA-Aufkleber, der die kostenlose Rücksendung des eventuell fehlerhaften Produktes ermöglicht. Die Garantieabwicklung beim Hersteller wurde in meinem Fall sogar auch gleich von der Firma reichelt übernommen. Das hat zwar ein paar Tage länger gedauert, als wenn ich die Sache selbst unmittelbar zum Hersteller geschickt hätte, aber es hat für mich (den Kunden) sehr komfortabel funktioniert. Dort hat man endlich mal eine Firma, die die 8,-€ Versandkostenpauschale im Sinne des Kunden verwendet, und nicht zu wettbewerbswidrigen Preisnachlässen einsetzt. ;) Abgesehen davon behält man bei reichelt damit auch einen sehr guten Überblick über die Zuverlässigkeit von Produkten und Herstellern. Letzten Endes fällt das nämlich alles auf den Händler zurück, so daß man sich bei Zeiten überlegen muß bestimmte Herrschaften und ihre mangelhaften Produkte aus dem Programm zu nehmen.

Weselchak-U
2009-03-17, 00:41:58
Die Ausfuehrungen des Zafi zur "Freiwilligkeit" der beworbenen Garantieleistungen sind natürlich hanebüchener Unsinn.

Womit der Hersteller wirbt, das muss auch erbracht werden.

Welche Haendler kann man denn in Sachen kundenfreundliches Verhalten in einem Garantiefall empfehlen?!
Mindfactory steht bei mir schon seit Jahren auf meiner persönlichen "Schwarzen Liste", die haben schon ganz andere Sachen gebracht...
Mix-Computer, Acom-PC, CSV bzw. CSV-Direct meide ich auch, moegen sie noch so gute Preise bieten.
Eins wird mir keiner ersetzen koennen-meine Lebenszeit , die ich beim Herumaergern mit diesen Geschaeften verloren habe.

Fritte
2009-03-17, 00:59:02
Die Ausfuehrungen des Zafi zur "Freiwilligkeit" der beworbenen Garantieleistungen sind natürlich hanebüchener Unsinn.

Womit der Hersteller wirbt, das muss auch erbracht werden.

Welche Haendler kann man denn in Sachen kundenfreundliches Verhalten in einem Garantiefall empfehlen?!
Mindfactory steht bei mir schon seit Jahren auf meiner persönlichen "Schwarzen Liste", die haben schon ganz andere Sachen gebracht...
Mix-Computer, Acom-PC, CSV bzw. CSV-Direct meide ich auch, moegen sie noch so gute Preise bieten.
Eins wird mir keiner ersetzen koennen-meine Lebenszeit , die ich beim Herumaergern mit diesen Geschaeften verloren habe.

Philosophisch aber extrem zutreffend :up:
Werde das ab jetzt genauso handhaben, MF ist jedenfalls für mich tot!

Zafi
2009-03-17, 01:06:17
Die Ausfuehrungen des Zafi zur "Freiwilligkeit" der beworbenen Garantieleistungen sind natürlich hanebüchener Unsinn.

Hier, ich mach es dir einfach. (http://lmgtfy.com/?q=freiwillige+Herstellergarantie) Bedanken kannst du dich später.

Weselchak-U
2009-03-17, 01:17:01
an Zafi

Du kannst noch so viele lustige Links bringen. An dem Schwachsinn deiner Aussage aendert es nichts.
Der Hersteller ist von Gesetz wegen zur keinen Garantieleistung verpflichtet, wird sie aber versprochen, muss sie auch erfuellt werden.

blackbox
2009-03-17, 01:17:40
Zafi: Ich glaube, du hast das mit der Freiwilligkeit nicht so ganz verstanden....

Weselchak-U
2009-03-17, 01:29:03
an blackbox

Ich glaube, ihr habt es mit der Freiwilligkeit nicht so verstanden. Freiwilligkeit heisst in dem Fall , dass der Hersteller frei darueber entscheiden kann, ob er ueberhaupt eine Garantieleistung anbietet oder eben nicht. Das ist von Gesetz wegen nicht vorgeschrieben.

Freiwilligkeit bedeutet in dem Fall nicht, dass falls der Hersteller die Garantieleistung versprochen und an bestimmte Bedingungen geknüpft hat, frei darueber zu entscheiden hat, wem er die Leistung bietet oder eben nicht (Natuerlich unter der Voraussetzung, dass man sich an saemtliche Bedingungen, die mit der Garantieleistung zusammenhaengen auch gehalten hat.)

Zafi
2009-03-17, 01:58:32
Wer hat Lust, die Meinung von Weselchak-U zu hinterfragen? Klick!!! (http://lmgtfy.com/?q=%22Es+besteht+keinerlei+rechtlicher+Anspruch+auf+eine+solche+Leistung!%22) :cool:

Weselchak-U
2009-03-17, 02:16:48
an Zafi


Ausser wenig erhellenden und erheiternden Links auf Google kannst du nichts bringen ?!

Verweise mich auf doch Gerichtsurteile, die darauf schliessen lassen, dass ein Garantieversprechen absolut keine rechtliche Kraft besitzt.

Nur auf www.google.de zu verweisen, zeigt , dass du von der Materie keine Ahnung hast.

Lies mal wenigstens Gesetze http://dejure.org/gesetze/BGB/443.html

§ 443
Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie


(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.

(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.

Weselchak-U
2009-03-17, 02:25:15
Hier wird z.B. auch noch gesetzlich geregelt, wie eine Garantieerklaerung abgefasst werden soll

http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

Oder sagt Zafi jetzt , dass BGB fuer ihn auch keine Autoritaet ist, weil er glaubt bei google etwas anderes gefunden zu haben ?! :D

Hier ist z.B. die Meinung eines Volljuristen http://www.tanner.de/de/fachportal-technische-dokumentation-redaktionssysteme/artikel/normen-richtlinien/abz_4_04_garantieundgewaehrleistung.html

Aber Zafi weiss es natuerlich besser. Der hat wohl seine eigenen Gesetzte und die sind natuerlich alle bei Google zu finden. :D

Mark
2009-03-17, 03:11:36
auch wenn es jetzt nicht direkt etwas mit dem Thema zu tun hat, so will ich hier dennoch die Firma Cowon loben.

Mein Mp3-Player (damaliger Neupreis 350Euro) ging nach 1 1/2 Jahren kaputt. Der Haendler (Amazon) hatte auf seiner Website vermerkt, dass ich mich bitte an den Hersteller wenden soll. Also dem Hersteller eine Mail geschrieben und 2 Tage spaeter kam ein Versandaufkleber per Post. ich habe den Player eingeschickt und ungefaehr eine Woche spaeter war er auch schon wieder da, repariert und es hat mich ausser einer Email nichts gekostet.

Nach weiteren 6 Monaten, also 2 1/2 Jahre nach kauf und somit ohne Garantie oder Gewaehrleistung trat das gleiche Problem auf. Der Mp3-Player hat einen Joystick bei welchem die Kontakte nach einiger Zeit korrodieren (SonyEricson-Nutzer wissen wohl was ich meine ;)). Also wieder ne Mail an den Hersteller mit der Befuerchtung dass ich dieses mal die Reparatur bezahlen muss.
Jedoch musste ich dies nicht. Der Hersteller hat ausserhalb der Garantiezeit des Geraetes es nochmal repariert, wieder vollkommen kostenlos.
:)


Aber Amazon, quasi der Vorzeige-Haendler hat mich hier im Stich gelassen, also nach dem ersten Defekt. Normalerweise kann man ja ueber die Website einen RMA-Aufkleber anfordern, aber dies ging bei mir nicht, es kam eben nur der Vermerk ich solle mich mit dem Haendler in Verbindung setzen. Auf meine Emails wurde mit einem Text aus dem Baukasten geantwortet, der sowohl mehrere Gruß-, als auch Schlussphrasen beinhaltete, schlimmer jedoch, nichts mit dem Thema zu tun hatte.
Auch am Telefon hing ich zuerst in der Computerstimmenhoelle fest und als ich danach endlich einen Menschen bekam, konnte mir dieser auch nicht weiterhelfen.

Ich habe nichts gegen Amazon, zumal ich mir relativ sicher bin, haette ich einen anderen mitarbeiter am Telefon erwischt, ware mir bestimmt geholfen worden. Ich will nur damit sagen, dass es bei vielen Haendlern passieren kann.
Also am Besten immer darauf achten ob der Hersteller die Garantieleistung direkt abwickelt, bzw ueberhaupt anbietet


Auch Microsoft muss man hier loben. Die Garantie auf die Xbox betraegt 2 Jahre (3 Jahre auf ROD) und ein Anruf genuegt, schon kommt am naechsten Tag ein UPS Mitarbeiter zu einem nach Hause und holt die Box kostenlos ab. Als "Entschuldigung" bekommt man dann meistens sogar noch einen Xbox Live Monat kostenlos dazu. Sowas ist defintiv kundenfreundlich. :)

tombman
2009-03-17, 03:24:21
Zafi, NATÜRLICH ist eine Garantie BINDEND, sobald sie einmal gewährt wurde.

Ansonsten wäre es nämlich Wettbewerbsverzerrung, wenn alle mit Eigenschaften des Produktes werben, die es gar nicht gibt.
Wenn du zb zwei absolut gleichwertige Autos, A und B hast, und B hat längere Garantie, dann wirst du logischerweise B kaufen.
Wenn es bei B aber gar keine längere Garantie gibt, dann wurde Firma A damit geschadet.

Ein Garantieversprechen ist kein Witz, daß man einfach so brechen kann.

Btw, ich kaufe nur bei Händlern, die nicht rumzicken, auch wenns mehr kostet :)

Zafi
2009-03-17, 03:29:37
Hier wird z.B. auch noch gesetzlich geregelt, wie eine Garantieerklaerung abgefasst werden soll

http://dejure.org/gesetze/BGB/477.html

Oder sagt Zafi jetzt , dass BGB fuer ihn auch keine Autoritaet ist, weil er glaubt bei google etwas anderes gefunden zu haben ?! :D

Hier ist z.B. die Meinung eines Volljuristen http://www.tanner.de/de/fachportal-technische-dokumentation-redaktionssysteme/artikel/normen-richtlinien/abz_4_04_garantieundgewaehrleistung.html

Aber Zafi weiss es natuerlich besser. Der hat wohl seine eigenen Gesetzte und die sind natuerlich alle bei Google zu finden. :D

He, nicht übermütig werden. Der Zafi mag straucheln, aber gefallen ist er noch lange nicht. Ich geh mich jetzt erstmal ausschlafen und morgen erschlag ich dich mit dem Europäischem-Gesetzbuch, mit Google und noch mit allen anderen Dingen die in greifbare Nähe rücken und die ich auf dich werfen kann. :P

Btw, ich kaufe nur bei Händlern, die nicht rumzicken, auch wenns mehr kostet :)

Manchmal habe ich das Gefühl, dass man nur lange genug bei einem Händler einkaufen muss, um seine Schattenseite zu erleben. So gesehen gibt es keine weißen Schäfchen. Es gibt nur ein paar Schwarze und viele Graue.

Daredevil
2009-03-17, 03:37:48
Amazon ist schon ziemlich weiß was den Support und die Qualität angeht.
Aber Fehler und inkompetente Menschen gibt es immer wieder wie Mark ganz gut beweißt.

*edit*
Also ich mein das es bei Amazon solche Leute gibt, nicht das Mark so einer ist, nicht das man mich hier falsch versteht :D

Zafi
2009-03-17, 04:43:36
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie

Ok, dass sieht Handfest aus, dass muss ich eingestehen. Also nehmen wir mal an, wir befänden uns im Star-Trek-Spiegeluniversum und du hättest Recht. Wie erklärst du dir dann, die zuvor aufgeführten Links. Stichwort "freiwillige Herstellergarantie" und Stichwort "kein rechtlicher Anspruch". Das ist ja schließlich auch nicht von der Hand zu weisen bei den zahlreichen Quellenangaben.

Amazon ist schon ziemlich weiß was den Support und die Qualität angeht.

Amazon ist aber nicht gleich Amazon. Da bestellt man zwar bei Amazon, aber dann kommen sie doch von einem anderen Shop. Und wie sieht es dann mit Service aus?

Ich kannte mal einen Computershop in meiner Stadt, der war 20-30% teurer, als seine unmittelbaren Mitbewerber. Doch das tolle an dem Laden war, dass er gekaufte Produkte ohne groß zu fragen, auch wieder zurücknahm (in den ersten Wochen). Ging mal etwas nicht oder kam man mit etwas nicht klar. Gab man es einfach wieder zurück oder konnte was anderes ausprobieren. Das war ein richtig vertrauenserweckender Service. Dennoch hat er vor Jahren pleite gemacht. Was wiederum beweist, dass sich Service nicht auszahlt.

Mark
2009-03-17, 06:54:43
Amazon ist aber nicht gleich Amazon. Da bestellt man zwar bei Amazon, aber dann kommen sie doch von einem anderen Shop. Und wie sieht es dann mit Service aus?

Zumindest ich habe in meinem Post von Amazon direkt geredet. Außerdem steht auch immer da wenn man bei einem anderen Shop kauft (zugegeben etwas zuu klein).

Beim Marketplace wird man sich dann wohl an den Händler wenden müssen der dahinter steht. Amayon vermittelt da ja nur, ähnlich wie Ebay

baka
2009-03-17, 07:39:32
es gibt ja Händler, die ihre Gewährleistung ganz volle 2 Jahre anbietet, so wie Alternate
und dort kauf ich nun ein.

Bei MF kauf ich nur HDs, denn sie eine direkte Garantieabwicklung haben. (zuletzt auch das problem mit ausländischen Platten ohne deutsche Garantie!!!)

Bezuglich Amazon: Amazon hat ein sehr gutes Service.
Amazon Marktplatz (Händler) ist eine ganz andere Geschichte. Händler wie Mindfactory bietet auch dort seine Ware an und wasfür ein Service man erwartet, ist wohl klar.

Daher: Augen auf beim Einkauf!

Mark3Dfx
2009-03-17, 08:10:59
Richtig

Immer genau lesen was unter dem Preise bei Amazon steht
"Verkauf und Versand durch....."

blackbox
2009-03-17, 11:21:45
an blackbox

Ich glaube, ihr habt es mit der Freiwilligkeit nicht so verstanden. Freiwilligkeit heisst in dem Fall , dass der Hersteller frei darueber entscheiden kann, ob er ueberhaupt eine Garantieleistung anbietet oder eben nicht. Das ist von Gesetz wegen nicht vorgeschrieben.

Freiwilligkeit bedeutet in dem Fall nicht, dass falls der Hersteller die Garantieleistung versprochen und an bestimmte Bedingungen geknüpft hat, frei darueber zu entscheiden hat, wem er die Leistung bietet oder eben nicht (Natuerlich unter der Voraussetzung, dass man sich an saemtliche Bedingungen, die mit der Garantieleistung zusammenhaengen auch gehalten hat.)

Mein Satz war an Zafi gerichtet und du solltest mit diesen Worte auch an Zafi wenden. :rolleyes:

Weselchak-U
2009-03-17, 11:57:58
an blackbox
Zuvor gab es in deinem vorletzten Beitrag das Woertchen "Zafi" am Anfang nicht. Das hast du nachtraeglich eingefuegt. (Wenn dem nicht so ist, dann habe ich es uebersehen und entschudige mich.)
Deswegen war meine Annahme nur logisch, dass du mit mir sprichst, weil dein Beitrag direkt unter meinem stand.

an Zafi

Zu deiner Ehrenrettung nehme ich an, dass du jetzt witzelst (Wenn nicht, dann gnade uns Gott ! ;D) und beende hiermit diese Diskussion.

Zafi
2009-03-17, 14:18:20
an blackbox
Zuvor gab es in deinem vorletzten Beitrag das Woertchen "Zafi" am Anfang nicht. Das hast du nachtraeglich eingefuegt. (Wenn dem nicht so ist, dann habe ich es uebersehen und entschudige mich.)
Deswegen war meine Annahme nur logisch, dass du mit mir sprichst, weil dein Beitrag direkt unter meinem stand.

Vielleicht solltet ihr einen eigenen Zafi-Thread aufmachen? Ausserdem bin ich kein Wörtchen, ich bin ein Wort. :P

Zu deiner Ehrenrettung nehme ich an, dass du jetzt witzelst (Wenn nicht, dann gnade uns Gott ! ;D) und beende hiermit diese Diskussion.

Also ich stürze mich gern in mein Schwert. Wenn ich einen Fehler mache, dann gebe ich dies auch zu, auch hier im Forum. Schließlich geht es mir nicht darum, Recht zu behalten (davon kann man sich nichts kaufen), sondern darum, mein Wissen mit anderen zu teilen und im Gegenzug auch vom Wissen anderer zu profitieren (davon kann man sich schon viel eher was kaufen). Und Fakt scheint nunmal, dass es Argumente für beide Seiten gibt. Ich bin schon davon abgerückt "Recht haben zu müssen", kann aber Fakten nicht ignorieren, nur weil du ein gutes Argument gebracht hast.

Popeljoe
2009-03-17, 14:46:01
Wenn ich einen Fehler mache, dann gebe ich dies auch zu, auch hier im Forum. Schließlich geht es mir nicht darum, Recht zu behalten (davon kann man sich nichts kaufen), sondern darum, mein Wissen mit anderen zu teilen und im Gegenzug auch vom Wissen anderer zu profitieren (davon kann man sich schon viel eher was kaufen). Und Fakt scheint nunmal, dass es Argumente für beide Seiten gibt. Ich bin schon davon abgerückt "Recht haben zu müssen", kann aber Fakten nicht ignorieren, nur weil du ein gutes Argument gebracht hast.
Du wirst nie ein guter Jurist werden!
Irgendwie bin ich versucht den Thread zu sticken oder zu verlinken...
Ein sehr informativer und interessanter Thread! :up:

Edith: hierher verlinkt: http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=405732

Gast
2009-03-17, 19:46:22
Stichwort "freiwillige Herstellergarantie" und Stichwort "kein rechtlicher Anspruch".
Ist doch eindeutig. :(
Herstellergarantie ist eine freiwillige Leistung, es besteht aber kein Rechtsanspruch das ein Hersteller eine Garantie anbieten muss.

Philipus II
2009-03-17, 20:39:00
Aber wenn er eine anbietet, muss er diese zu den aufgestellten Bedingungen erfüllen.

Spasstiger
2009-03-17, 20:51:14
Aber wenn er eine anbietet, muss er diese zu den aufgestellten Bedingungen erfüllen.
Er kann aber keine Dritten zu irgendwas verpflichten. Und Gainward hat die Karte des Threadstarters ja auch anstandslos angenommen.

Philipus II
2009-03-17, 21:08:39
Das ist die Frage.
Eventuell ist der VK (in Einzelfällen) auch nach BGB § 434 Satz 2 Nr. 2 und Satz 3 in der Pflicht- bin aber kein Experte...

Skinner
2009-04-04, 15:06:18
Das bedeutet hier, dass Mindfactory sich um den Garantieablauf kümmern muss.

Das stimmt so nicht. Gainward macht es sich da recht einfach. Und in welcher Art und weise Gainward mit Distributoren Verträge hat, oder nicht, ist dem Kunden egal. Wer mit "Garantie" wirbt, muss auch für diese einstehen, egal nach welchen Zeitraum (innerhalb der angegeben Garantiezeit).

AvaTor
2009-04-04, 15:23:56
So ,habe die Karte an Gainward geschickt..
1 Woche später hatte ich eine 8800GT mit 512 Mb per Post bekommen.
Die ist immerhin besser als die alte 8800GTs mit 320 Mb.