medi
2009-03-20, 13:15:34
Hi,
Und zwar hab ich folgendes PRoblem: Ich wollte bei Flexstrom ein Jahrespaket kaufen und zwar zum 1.3. Habe dieses aber erst am 27.2. online beantragt. (über Verivox) Erst später dann in den AGB stand was von 6-8 Wochen Lieferzeit. Also habe ich versucht mit Flexstrom per Webformular (Telefon haben die nur ne kostenpflichtige Nummer) Kontakt aufzunehmen um zu erfragen ab wann nun Liefertermin sei da das bei nem Jahresvertrag wichtig ist (man kauft ja Strom für einen Zeitraum).
Die erste Mail kam mit dem Hinweis zurück, ich müsse eine Vertragsnummer angeben (die ich noch nicht hatte) oder ein anderes Formular nutzen. Gesagt getan - also das andere Formular genutzt. Diese Mail kam dann aber mit dem selben Hinweis zurück :|
1 oder 2 Tage später bekam ich Post von Flexstrom wo mein Auftrag festgehalten wurde und auch meine Vertragsnummer drinnen stand inklusive meinem Liefertermin zum 1.3. ABER laut Gesetz habe ich mit Abnahme von Strom automatisch erstmal einen Vertrag mit meinem Grundversorger und dort würde ich frühstens nach 2 Monaten raus kommen (und Strom hatte ich bereits gezogen).
Also die Mail nochmal verschickt -> diesmal keine Antwort von Flexstrom. Ein paar Tage später dann nochmal eine Mail geschickt mit dem Hinweis, dass ich das Geld erst überweisen würde wenn ich eine Antwort bekommen habe. -> wieder nix bekommen. In den AGB oder im Brief stand auch, dass Flexstrom erst liefert wenn das Geld überwiesen wurde.
Vorgestern habe ich dann nochmal per Mail Flexstrom mitgeteilt, dass ich meinen Auftrag zurück ziehe da mir nicht geantwortet wurde und ich mich mit dem Service nicht anfreunden kann. -> wieder keine Bestätigung erhalten (war aber diesmal ein anderes Webformular von denen).
Zwischenzeitlich habe ich vom örtlichen Versorger schon Post bekommen wo drinne stand, dass ich erstmal einen 2 Monatsvertrag habe.
So und nun flattert mir hier eine Mahnung von Flexstrom in den Briefkasten von wegen ich hätte eine Zahlung ausstehen.
So wie soll ich mich jetzt verhalten? Per Einschreiben der Mahnung widersprechen und das nochmal wiederholen was ich in der letzten Mail geschrieben habe und mit Gang an die Öffentlichkeit zu gehen drohen oder ganz auf blöd schalten und sagen, dass ich nie einen Auftrag erteilt habe? (Haben von mir ja im Prinzip nichts schriftliches und die ganze Schoße hätte auch ein dritter abziehen können)
Könnt ihr mir nen Tipp geben?
Und zwar hab ich folgendes PRoblem: Ich wollte bei Flexstrom ein Jahrespaket kaufen und zwar zum 1.3. Habe dieses aber erst am 27.2. online beantragt. (über Verivox) Erst später dann in den AGB stand was von 6-8 Wochen Lieferzeit. Also habe ich versucht mit Flexstrom per Webformular (Telefon haben die nur ne kostenpflichtige Nummer) Kontakt aufzunehmen um zu erfragen ab wann nun Liefertermin sei da das bei nem Jahresvertrag wichtig ist (man kauft ja Strom für einen Zeitraum).
Die erste Mail kam mit dem Hinweis zurück, ich müsse eine Vertragsnummer angeben (die ich noch nicht hatte) oder ein anderes Formular nutzen. Gesagt getan - also das andere Formular genutzt. Diese Mail kam dann aber mit dem selben Hinweis zurück :|
1 oder 2 Tage später bekam ich Post von Flexstrom wo mein Auftrag festgehalten wurde und auch meine Vertragsnummer drinnen stand inklusive meinem Liefertermin zum 1.3. ABER laut Gesetz habe ich mit Abnahme von Strom automatisch erstmal einen Vertrag mit meinem Grundversorger und dort würde ich frühstens nach 2 Monaten raus kommen (und Strom hatte ich bereits gezogen).
Also die Mail nochmal verschickt -> diesmal keine Antwort von Flexstrom. Ein paar Tage später dann nochmal eine Mail geschickt mit dem Hinweis, dass ich das Geld erst überweisen würde wenn ich eine Antwort bekommen habe. -> wieder nix bekommen. In den AGB oder im Brief stand auch, dass Flexstrom erst liefert wenn das Geld überwiesen wurde.
Vorgestern habe ich dann nochmal per Mail Flexstrom mitgeteilt, dass ich meinen Auftrag zurück ziehe da mir nicht geantwortet wurde und ich mich mit dem Service nicht anfreunden kann. -> wieder keine Bestätigung erhalten (war aber diesmal ein anderes Webformular von denen).
Zwischenzeitlich habe ich vom örtlichen Versorger schon Post bekommen wo drinne stand, dass ich erstmal einen 2 Monatsvertrag habe.
So und nun flattert mir hier eine Mahnung von Flexstrom in den Briefkasten von wegen ich hätte eine Zahlung ausstehen.
So wie soll ich mich jetzt verhalten? Per Einschreiben der Mahnung widersprechen und das nochmal wiederholen was ich in der letzten Mail geschrieben habe und mit Gang an die Öffentlichkeit zu gehen drohen oder ganz auf blöd schalten und sagen, dass ich nie einen Auftrag erteilt habe? (Haben von mir ja im Prinzip nichts schriftliches und die ganze Schoße hätte auch ein dritter abziehen können)
Könnt ihr mir nen Tipp geben?