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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie kann ich jetzt weiter vorgehen? ARGE lehnt Heizkostennachzahlung ab.


Dark_angel
2009-03-26, 12:34:52
Hallo,

meine Mutter ist Hartz IV Empfängerin und sie hatte für das Letzte Jahr über 300€ an Heizkosten nachzahlen müssen. (Gestiegene Gaspreise)

Ich hatte versucht es mit der ARGE zu regeln, und bin zusammen mit meiner Mutter zur ARGE gegangen dort wurde gesagt das sie nur ein Darlehn gewähren könnten, was dann meiner Mutter Monatlich abgezogen würde.

Da ich bei der Unterhaltung dabei war, hatte ich gesagt das ein Darlehn nicht in frage kommt und das es meiner Mutter auch nicht weiterhelfen würde, da sie dann noch weniger Geld jeden Monat zu Verfügung hätte.

Nun habe ich erst einmal die Nebenkostenabrechnung übernommen und der Arge einen Brief geschrieben, mit der Bitte die Heizkosten Nachzahlung aus dem Jahr 2008 zu übernehmen.

Nach ca.3 Wochen kam dann der Bescheid bla bla bla laut § 22 SGB II abzulehnen, zudem sollte meine Mutter die letzte Heizkostenabrechnung aus 2007 nachreichen um zu schauen ob sie nicht 2007 eine Gutschrift bekommen hat.

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?
Anwaltsmäßig sieht es hier im umkreis mit Sozialrecht schlecht aus, macht keiner, erst ab 60-70 Klm.

Kann man sich vom Gericht auch Rechtsbeistand einholen? Rechtspfleger oder so, der dann klage einreicht.

Malsehenwiesaussieht
2009-03-26, 12:41:53
Geh zur öffentlichen Rechtsauskunft, die gibt es wohl überall in den Ortsämtern.
Ruf da an und frag nach wann die da sind (sind die nämlich nicht immer ;) )
Die Scheiß ARGE lehnt immer erstmal alles ab, weil viele Leute sich abschrecken lassen und dann eben kein Geld krigen!:mad:

starfish
2009-03-26, 12:48:54
Ich würd auch auf jeden Fall nochmal nachhacken.
Der Vater meiner Freundin hat auch eine solche Nachzahlung leisten müssen.

Dort wurde die Zahlung jedoch sofort bewilligt und die haben sogar noch ein bisschen was für die gesteigerten Nebenkosten jeden Monat draufgelegt...

Dark_angel
2009-03-26, 13:00:29
Hallo,
habe gerade bei uns auf dem Rathaus angerufen und nachgefragt, ob es bei uns eine öffentlichen Rechtsauskunft gibt, und was sagte mir die nette Frau, nein bei und gibt es keine öffentlichen Rechtsauskunft ich sollte es doch mal beim Amtsgericht probieren.:frown:

Jetzt habe ich auch beim Amtsgericht angerufen und die Sagten mir das es schon seit 10 Jahren keine Kostelose Rechtsberatung geben würde, darauf fragte ich den Netten Man das daß die ARGE bestimmt auch weiß, sagte er ohne zu zögern ja das weiß die ARGE.
Und ich sollte mir doch einen Rechtsanwalt nehmen, darauf sagte ich ihm das es hier aber keinen gibt der Sozialrecht vertritt, sagte er nur das ich einen anrufen sollte der mir dann einen empfehlen kann, er könnte und durfte mir da keinen empfehlen.

Malsehenwiesaussieht
2009-03-26, 13:05:54
Hallo,
habe gerade bei uns auf dem Rathaus angerufen und nachgefragt, ob es bei uns eine öffentlichen Rechtsauskunft gibt, und was sagte mir die nette Frau, nein bei und gibt es keine öffentlichen Rechtsauskunft ich sollte es doch mal beim Amtsgericht probieren.:frown:
Machen!
Wo ist dein Problem?
Ist dioch egal ob Rathaus oder Landgericht, oder? :smile:

nemesiz
2009-03-26, 13:10:14
......
www.elo-forum.de
......

ich frag mich wieso man als internetnutzer nicht mal auf die idee kommt google zu bemühen.

sorry aber bei so fragen isses eindeutig dass man zu faul zum suchen ist.

Dark_angel
2009-03-26, 13:14:44
......
www.elo-forum.de
......

ich frag mich wieso man als internetnutzer nicht mal auf die idee kommt google zu bemühen.

sorry aber bei so fragen isses eindeutig dass man zu faul zum suchen ist.

Wie den zu faul zum suchen, was meinst du denn wie lange ich mich damit schon beschäftigt habe, das kenne ich schon alles wenn du alles gelesen hättest wüstest du worauf sich meine Fragen bezogen haben.:mad:

Argo Zero
2009-03-26, 13:14:57
Ich zweifel manchmal an der Eigenständigkeit der Leute...
Ich hätte da schon zehn mal angerufen ;)

Dark_angel
2009-03-26, 13:17:01
das steht weiter oben, man man.

Jetzt habe ich auch beim Amtsgericht angerufen und die Sagten mir das es schon seit 10 Jahren keine Kostelose Rechtsberatung geben würde, darauf fragte ich den Netten Man das daß die ARGE bestimmt auch weiß, sagte er ohne zu zögern ja das weiß die ARGE.
Und ich sollte mir doch einen Rechtsanwalt nehmen, darauf sagte ich ihm das es hier aber keinen gibt der Sozialrecht vertritt, sagte er nur das ich einen anrufen sollte der mir dann einen empfehlen kann, er könnte und durfte mir da keinen empfehlen.

Kingpin
2009-03-26, 13:18:42
Hi,

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1713


Demnach sind die Heizkosten(nachzahlungen) zu übernehmen.

Dies ist ein Urteil von vielen....nachzulesen unter www.google.de.......Tipp:
Hartz IV - Heizkostennachzahlung.....:rolleyes:

Greetz

Kingpin

Dark_angel
2009-03-26, 13:22:18
Hi,

http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/entscheidungen&localparams=1&db=entscheidungen&cmd=list&range=0,10&Freigabe==1&cmd=all&Id=1713


Demnach sind die Heizkosten(nachzahlungen) zu übernehmen.

Dies ist ein Urteil von vielen....nachzulesen unter www.google.de.......Tipp:
Hartz IV - Heizkostennachzahlung.....:rolleyes:

Greetz

Kingpin


Ich weiß,

und wie soll ich das jetzt machen?
Soll ich die Urteile ausdrucken und der ARGE vorlegen??

Ich kenne und weis doch das es die Urteile gibt, meine FRAGE WAR...

Wie kann ich jetzt weiter vorgehen?

nemesiz
2009-03-26, 13:22:33
komisch, die leute im elo forum kennen sich aus und helfen dir unter umständen auch, ergo hast du dich da sicher nicht hingewand.

klar gibts die kostenloser rechtberatung, naja zumindest bei uns hier.

dann musst dir halt nen beratungsgutschein holen für nen RA.

Urteile von Sozialgerichten sind nicht allgemeingültig <<!!!!

Deswegen bekam ich z.B. Geld als Wochenendpapa von der ARGE und andere klagen sich nen Ast.
Solange solche sachen nicht von gaaaanz oben Abgesegnet werden ist und bleibt es für jeden ein Einzelkampf.

basti333
2009-03-26, 13:29:03
Geh zur öffentlichen Rechtsauskunft, die gibt es wohl überall in den Ortsämtern.
Ruf da an und frag nach wann die da sind (sind die nämlich nicht immer ;) )
Die Scheiß ARGE lehnt immer erstmal alles ab, weil viele Leute sich abschrecken lassen und dann eben kein Geld krigen!:mad:

richtig so, steuergelder sollten auch nicht an jeden deppen gehen der einen antrag stellt. Damit ist natürlich nicht der TE gemeint, nur allgemein sollte man nicht so leicht an steuergelder kommen dürfen.

Dark_angel
2009-03-26, 13:33:42
http://www.montagsdemo-zwickau.de/?p=249
Tatbestand des vorsetzlichen Betruges erfüllt.

Das soll richtig sein.

Wurschtler
2009-03-26, 13:38:32
richtig so, steuergelder sollten auch nicht an jeden deppen gehen der einen antrag stellt. Damit ist natürlich nicht der TE gemeint, nur allgemein sollte man nicht so leicht an steuergelder kommen dürfen.

Da muss ich auch zustimmen.... schließlich will man ja Geld von der Arge und nicht umgekehrt, also darf man sich ruhig ein bisschen reinhängen.

Wenn ich bei der ARGE arbeiten würde, würde ich das genauso tun. Erstmal auf blöd ablehnen.
Weil wenn es einem wichtig ist, dann kümmert man sich auch darum.
Wenn nicht, dann braucht er auch nichts - fertig. Geld gespart.

So läufts doch auch in der Privatwirtschaft. ;)

Mark3Dfx
2009-03-26, 13:45:26
Mit welcher Begründung hat die ARGE den die Übernahme der Nachzahlung 2008 abgelehnt?

Dead Man
2009-03-26, 13:48:26
http://www.montagsdemo-zwickau.de/?p=249
Tatbestand des vorsetzlichen Betruges erfüllt.

Das soll richtig sein.

Druck doch Deinen Link erst mal aus und halte ihn der ARGE unter die Nase. Vielleicht genügt das schon. Die können ja schwerlich dran interessiert sein, Rechtsanwaltskosten auch noch zu übernehmen.

@Basti333 und Wurschtler: Ach, Ihr möchtet also, dass bestehendes Recht gebeugt wird? Dann darf wohl auch jeder bestohlen werden? Solange er es nicht merkt und sich wehrt ist dann ja alles in Ordnung, Eurer Auffassung nach....

MfG Dead Man

Alexander
2009-03-26, 14:08:19
Nach ca.3 Wochen kam dann der Bescheid bla bla bla laut § 22 SGB II abzulehnen, zudem sollte meine Mutter die letzte Heizkostenabrechnung aus 2007 nachreichen um zu schauen ob sie nicht 2007 eine Gutschrift bekommen hat.
Schriftlich einen Widerspruch einlegen. Dies reicht in der Regel aus. Auf diesen netten Briefen steht auch ganz fett drauf, dass man dafür einen Monat Zeit hat.

Alexander
2009-03-26, 14:11:25
Wenn ich bei der ARGE arbeiten würde, würde ich das genauso tun. Erstmal auf blöd ablehnen.
Weil wenn es einem wichtig ist, dann kümmert man sich auch darum.
Wenn nicht, dann braucht er auch nichts - fertig. Geld gespart.

Mal sehen was deine Mama gesagt hätte wenn man ihr erstmal ganz pauschal das Kindergeld für dich abgelehnt hätte. Ja sogar behauptet hätte, dass du keinen Anspruch darauf hast. Das gleiche natürlcih bei Wohngeld, Bafög etc.


Gott, lass Hirn regnen.

Infosucher
2009-03-26, 14:27:46
Mal sehen was deine Mama gesagt hätte wenn man ihr erstmal ganz pauschal das Kindergeld für dich abgelehnt hätte. Ja sogar behauptet hätte, dass du keinen Anspruch darauf hast. Das gleiche natürlcih bei Wohngeld, Bafög etc.


Gott, lass Hirn regnen.

Das hast Du vollkommen recht! Solche Sprüche kommen immer von den Leuten die einfach nicht wissen was es bedeutet arbeitslos zu sein und wie anstrengend und vorallem erniedrigend es ist, wegen jedem Scheiß hinterher zu laufen. Hartz IV Empfänger ist nicht gleich Hartz IV Empfänger! Es gibt nicht immer nur schwarze Schafe, da sind auch eine Menge Menschen bei die es hart getroffen hat und die da leider nicht mehr rauskommen. Nicht alle sind faul und wollen gerne von anderen Steuergeldern leben.

MfG
Infosucher

Wurschtler
2009-03-26, 14:29:19
Mal sehen was deine Mama gesagt hätte wenn man ihr erstmal ganz pauschal das Kindergeld für dich abgelehnt hätte. Ja sogar behauptet hätte, dass du keinen Anspruch darauf hast. Das gleiche natürlcih bei Wohngeld, Bafög etc.


Gott, lass Hirn regnen.


So wird heutzutage Geld gespart. :P

Es gibt genug Leute, die sich nach so einer Ablehnung nicht mehr melden und die haben das Geld dann wahrscheinlich auch nicht nötig.

Infosucher
2009-03-26, 14:31:03
So wird heutzutage Geld gespart. :P

Es gibt genug Leute, die sich nach so einer Ablehnung nicht mehr melden und die haben das Geld dann wahrscheinlich auch nicht nötig.

Na dann wollen wir hoffen das sie bei dir auch kräftig sparen werden wenns dich trifft!

MfG
Infosucher

Dark_angel
2009-03-26, 14:31:51
Da muss ich auch zustimmen.... schließlich will man ja Geld von der Arge und nicht umgekehrt, also darf man sich ruhig ein bisschen reinhängen.

Wenn ich bei der ARGE arbeiten würde, würde ich das genauso tun. Erstmal auf blöd ablehnen.
Weil wenn es einem wichtig ist, dann kümmert man sich auch darum.
Wenn nicht, dann braucht er auch nichts - fertig. Geld gespart.

So läufts doch auch in der Privatwirtschaft. ;)

Meine Mutter ist 62 Jahre alt und Pflegebedürftig, erstens hat sie nicht mehr die Kraft das alles zu bewerkstelligen und zweitens kennt sie sich nicht damit aus.

Ich versuche ihr zu helfen wo ich nur kann, ich wollte das auch eigentlich alles darauf beruhen lassen, weil ich wiederum angst habe das dann die returkutsche kommt und sie jede Woche zur ARGE muss, aber Sie hat gesagt das ich mir das Geld zurückholen soll sonnst würde sie es machen.

Und da ich nicht will das sie sich unnötig aufregt mache ich es, mir war es eigentlich egal, da es um meine Mutter geht und da spielt für mich Geld keine Rolle.

Mit welcher Begründung hat die ARGE den die Übernahme der Nachzahlung 2008 abgelehnt?
zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, das die Nachzahlung vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 von uns nicht übernommen werden kann, da mit den geleisteten Zahlungen für Heizkosten gemäß § 22 SGB II die vorgesehenen Höchstbeträge für das Jahr 2008 in Höhe von 46,50€ monatlich bis September und ab Oktober 56,00€ bereits berücksichtigt wurden.
Ihr Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung ist daher abzulehnen

Schriftlich einen Widerspruch einlegen. Dies reicht in der Regel aus. Auf diesen netten Briefen steht auch ganz fett drauf, dass man dafür einen Monat Zeit hat.
Es ist jetzt aber schon mehr wie einen Monat her.

Alexander
2009-03-26, 14:41:01
[B]zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, das die Nachzahlung vom 01.01.2008 bis 31.12.2008 von uns nicht übernommen werden kann, da mit den geleisteten Zahlungen für Heizkosten gemäß § 22 SGB II die vorgesehenen Höchstbeträge für das Jahr 2008 in Höhe von 46,50€ monatlich bis September und ab Oktober 56,00€ bereits berücksichtigt wurden.
Ihr Antrag auf Übernahme der Heizkostennachzahlung ist daher abzulehnen


Es ist jetzt aber schon mehr wie einen Monat her.

Manche Gemeinden legen einen Höchstbetrag pro qm fest. Hier sind es 1,25€ pro qm. Wieviel haben sie pro qm Wohnfläche anerkannt? Wahrscheinlich muss man es da auf eine Klage ankommen lassen. Dafür kann deine Mama Prozesskostenbeihilfe beantragen.


Wenn mehr als ein Monat um ist, dann kann man einen Überprüfungsantrag für alte ALG2 Bescheide stellen. Für diesen gibt es keine Frist. Der korrekte Name dieses Antrages ist mir aber entfallen.

Edit:
§ 22 SGB II --> nur angemessene Kosten sind zu übernehmen. Aber die sind nirgendwo definiert. Daher erfinden die Kommunen nette Pauschalen pro qm. Und das kann so nicht rechtens sein. Ist das gleiche Spiel wie bei angemessener Miete. Oft völlig realitätsfrend.


@Wurschtler
So wie ich dich kenne, wird das was Dark_angel fett extra für dich geschrieben hat wohl keinen Denkausstoss auslösen. Wie alt bist du eigentlich, wenn ich fragen darf? Diese Frage stelle ich mir bei deinen Beiträgen leider viel zu oft.

Kingpin
2009-03-26, 14:49:12
Hi,

ist doch gar nicht schwer:

Gegen den Bescheid in deinem Namen ( wenn er an dich gerichtet war ) oder im Namen der Mutter ( wenn er an sie gerichtet war ) W i d e r s p r u c h einlegen.
Als Begründung:

Nach dem in der Anlage beigefügten Urteil des ...Gericht: AZ ......vom.......
wird sehr wohl die Nachzahlung von Heizkosten durch ihre Behörde übernommen. Die Begründung entnehmen sie bitte der Begründung des Gerichts in o.a. Fall.
Unter www.google.de - hier: Stichworte Hartz IV - Heizkostennachzahlung - können sie entnehmen, dass dieses Gerichtsurteil keineswegs ein Einzelfall ist.
Deshalb darf ich erwarten, dass sie ihre Entscheidung den rechtsgültigen Urteilen in diesem Fall anpassen und dem Widerspruch stattgeben.

Sollten Sie bei ihrer Ablehnung bleiben, so erwarte ich von ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für meine Klage vor dem Sozialgericht.

So in etwa dürfte es klappen.

Nun Kopie des Urteils beifügen und ab in den Briefkasten -umgehend - wegen der WSP-Frist.

Kostenlose Rechtsauskunft/ ggfs Beratung wird selbstverständlich durch das Amtsgericht gegeben.
In diesem Fall wird geprüft, ob ( bei dir ) "Bedürftigkeit" vorliegt, d.h.Prüfung, ob du dir einen Rechtsverdreher leisten kannst oder nicht. Prüfung des Einkommens = Hosen runterlassen vor dem Justizbeamten, der deinen Antrag entgegen nimmt.
Und nein, damit sind nicht deine Jeans gemeint, sondern deine Vermögensverhältnisse wie Einkommen aus Arbeit, Sparbuch etc....

Solltest du also "bedürftig" i.S.d. Gesetzes sein, dann bekommst du einen "Beratungsschein", bei dem du unentgeltlich beim RA deines Vertrauens um Rechtsbeistand nachfragen kannst. Der klärt dich dann über deine Rechte auf und rechnet ggfs mit dem Amtsgericht ab.

Und ja, ich weiss wovon ich rede ( zumindest hier in Ba-Wü ), da ich erst vor wenigen Wochen einem Hartz IV - Empfänger in einem ähnlichen Fall geholfen habe und das ganze Prozedere durchgemacht/gelitten habe - erfolgreich!

In deinem Fall: erst WSP ( Widerspruch ) einlegen - Kopie beifügen - abwarten. Wird der WSP wider Erwarten abgelehnt - dann zum AG und tun wie von mir beschrieben....

Tipp:

Falls du "zu vermögend" bist ( aber natürlich vorher selbst prüfen...) lass dich von deiner Mutter ( in ihrem Namen ) bevollmächtigen.
Dann trittst du in ihrem Namen auf, aber die "Bedürftigkeitsprüfung" läuft auf sie - und bei Hartz IV = null Problemo, wie der Melmaker sagen würde....

Greetz aus Heilbronn

Kingpin

Wurschtler
2009-03-26, 14:58:54
@Wurschtler
Wie alt bist du eigentlich, wenn ich fragen darf? Diese Frage stelle ich mir bei deinen Beiträgen leider viel zu oft.

Und was willst du mit dieser Information dann anfangen? :confused:
Rate doch mal!

Dark_angel
2009-03-26, 15:04:15
Hi,

ist doch gar nicht schwer:

Gegen den Bescheid in deinem Namen ( wenn er an dich gerichtet war ) oder im Namen der Mutter ( wenn er an sie gerichtet war ) W i d e r s p r u c h einlegen.
Als Begründung:

Nach dem in der Anlage beigefügten Urteil des ...Gericht: AZ ......vom.......
wird sehr wohl die Nachzahlung von Heizkosten durch ihre Behörde übernommen. Die Begründung entnehmen sie bitte der Begründung des Gerichts in o.a. Fall.
Unter www.google.de - hier: Stichworte Hartz IV - Heizkostennachzahlung - können sie entnehmen, dass dieses Gerichtsurteil keineswegs ein Einzelfall ist.
Deshalb darf ich erwarten, dass sie ihre Entscheidung den rechtsgültigen Urteilen in diesem Fall anpassen und dem Widerspruch stattgeben.

Sollten Sie bei ihrer Ablehnung bleiben, so erwarte ich von ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für meine Klage vor dem Sozialgericht.

So in etwa dürfte es klappen.

Nun Kopie des Urteils beifügen und ab in den Briefkasten -umgehend - wegen der WSP-Frist.

Kostenlose Rechtsauskunft/ ggfs Beratung wird selbstverständlich durch das Amtsgericht gegeben.
In diesem Fall wird geprüft, ob ( bei dir ) "Bedürftigkeit" vorliegt, d.h.Prüfung, ob du dir einen Rechtsverdreher leisten kannst oder nicht. Prüfung des Einkommens = Hosen runterlassen vor dem Justizbeamten, der deinen Antrag entgegen nimmt.
Und nein, damit sind nicht deine Jeans gemeint, sondern deine Vermögensverhältnisse wie Einkommen aus Arbeit, Sparbuch etc....

Solltest du also "bedürftig" i.S.d. Gesetzes sein, dann bekommst du einen "Beratungsschein", bei dem du unentgeltlich beim RA deines Vertrauens um Rechtsbeistand nachfragen kannst. Der klärt dich dann über deine Rechte auf und rechnet ggfs mit dem Amtsgericht ab.

Und ja, ich weiss wovon ich rede ( zumindest hier in Ba-Wü ), da ich erst vor wenigen Wochen einem Hartz IV - Empfänger in einem ähnlichen Fall geholfen habe und das ganze Prozedere durchgemacht/gelitten habe - erfolgreich!

In deinem Fall: erst WSP ( Widerspruch ) einlegen - Kopie beifügen - abwarten. Wird der WSP wider Erwarten abgelehnt - dann zum AG und tun wie von mir beschrieben....

Tipp:

Falls du "zu vermögend" bist ( aber natürlich vorher selbst prüfen...) lass dich von deiner Mutter ( in ihrem Namen ) bevollmächtigen.
Dann trittst du in ihrem Namen auf, aber die "Bedürftigkeitsprüfung" läuft auf sie - und bei Hartz IV = null Problemo, wie der Melmaker sagen würde....

Greetz aus Heilbronn

Kingpin
Danke euch erstmal,

meinst du ich sollte es mit dem Wiederspruch noch versuchen? Da ja die frist schon abgelaufen ist, danach geht nur noch ein Überprüfungsantrag § 44 SGB

Mark3Dfx
2009-03-26, 15:13:33
Tja, 4 Wochen nach Eingang bei Euch/Dir ist die Widerspruchsfrist abgelaufen
und der Bescheid rechtskräftig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsfrist#Verwaltungsrecht

Da hast Du leider zulange gewartet. :-/

Dark_angel
2009-03-26, 15:20:51
Tja, 4 Wochen nach Eingang bei Euch/Dir ist die Widerspruchsfrist abgelaufen
und der Bescheid rechtskräftig.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruchsfrist#Verwaltungsrecht

Da hast Du leider zulange gewartet. :-/

Das geht immer noch.

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199c411fcf04.php

Wie heist das eigentlich richtig?
Überprüfungsantrag nach SGB 44
Überprüfungsantrag nach SGB X § 44

Mark3Dfx
2009-03-26, 15:29:59
Überprüfungsantrag nach § 44 Absatz 1 SGB X

http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/BJNR114690980.html#BJNR114690980BJNG000201308

Dark_angel
2009-03-26, 15:33:48
oh man bin ich blöd:smile: 03.03. und was haben wir heut? kann ich also noch bis zum 31.03 machen

Alexander
2009-03-26, 15:45:57
Glück gehabt.

Reine Neugierde: Wieviel haben sie pro qm anerkannt?

Dark_angel
2009-03-26, 16:04:36
das kann ich dir gar nicht so genau sagen, glaube die wohnung hat 54qm

also glaube 1€

Dark_angel
2009-03-26, 16:07:18
Hi,

ist doch gar nicht schwer:

Gegen den Bescheid in deinem Namen ( wenn er an dich gerichtet war ) oder im Namen der Mutter ( wenn er an sie gerichtet war ) W i d e r s p r u c h einlegen.
Als Begründung:

Nach dem in der Anlage beigefügten Urteil des ...Gericht: AZ ......vom.......
wird sehr wohl die Nachzahlung von Heizkosten durch ihre Behörde übernommen. Die Begründung entnehmen sie bitte der Begründung des Gerichts in o.a. Fall.
Unter www.google.de - hier: Stichworte Hartz IV - Heizkostennachzahlung - können sie entnehmen, dass dieses Gerichtsurteil keineswegs ein Einzelfall ist.
Deshalb darf ich erwarten, dass sie ihre Entscheidung den rechtsgültigen Urteilen in diesem Fall anpassen und dem Widerspruch stattgeben.

Sollten Sie bei ihrer Ablehnung bleiben, so erwarte ich von ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für meine Klage vor dem Sozialgericht.

So in etwa dürfte es klappen.

Nun Kopie des Urteils beifügen und ab in den Briefkasten -umgehend - wegen der WSP-Frist.

Kostenlose Rechtsauskunft/ ggfs Beratung wird selbstverständlich durch das Amtsgericht gegeben.
In diesem Fall wird geprüft, ob ( bei dir ) "Bedürftigkeit" vorliegt, d.h.Prüfung, ob du dir einen Rechtsverdreher leisten kannst oder nicht. Prüfung des Einkommens = Hosen runterlassen vor dem Justizbeamten, der deinen Antrag entgegen nimmt.
Und nein, damit sind nicht deine Jeans gemeint, sondern deine Vermögensverhältnisse wie Einkommen aus Arbeit, Sparbuch etc....

Solltest du also "bedürftig" i.S.d. Gesetzes sein, dann bekommst du einen "Beratungsschein", bei dem du unentgeltlich beim RA deines Vertrauens um Rechtsbeistand nachfragen kannst. Der klärt dich dann über deine Rechte auf und rechnet ggfs mit dem Amtsgericht ab.

Und ja, ich weiss wovon ich rede ( zumindest hier in Ba-Wü ), da ich erst vor wenigen Wochen einem Hartz IV - Empfänger in einem ähnlichen Fall geholfen habe und das ganze Prozedere durchgemacht/gelitten habe - erfolgreich!

In deinem Fall: erst WSP ( Widerspruch ) einlegen - Kopie beifügen - abwarten. Wird der WSP wider Erwarten abgelehnt - dann zum AG und tun wie von mir beschrieben....

Tipp:

Falls du "zu vermögend" bist ( aber natürlich vorher selbst prüfen...) lass dich von deiner Mutter ( in ihrem Namen ) bevollmächtigen.
Dann trittst du in ihrem Namen auf, aber die "Bedürftigkeitsprüfung" läuft auf sie - und bei Hartz IV = null Problemo, wie der Melmaker sagen würde....

Greetz aus Heilbronn

Kingpin
kann ich es so schreiben?

Hiermit erhebe ich Widerspruch für die Abgelehnte Übernahme der Heizkostennachzahlung 2008 vom 03.03.2009

Nach dem in der Anlage beigefügten Urteil des ...Gericht: AZ ......vom.......
wird sehr wohl die Nachzahlung von Heizkosten durch ihre Behörde übernommen. Die Begründung entnehmen sie bitte der Begründung des Gerichts in o.a. Fall.
Unter www.google.de - hier: Stichworte Hartz IV - Heizkostennachzahlung - können sie entnehmen, dass dieses Gerichtsurteil keineswegs ein Einzelfall ist.
Deshalb darf ich erwarten, dass sie ihre Entscheidung den rechtsgültigen Urteilen in diesem Fall anpassen..

Sollten Sie bei ihrer Ablehnung bleiben, so erwarte ich von ihnen einen rechtsmittelfähigen Bescheid für meine Klage vor dem Sozialgericht.

Wurschtler
2009-03-26, 16:28:13
Unter www.google.de - hier: Stichworte Hartz IV - Heizkostennachzahlung - können sie entnehmen, dass dieses Gerichtsurteil keineswegs ein Einzelfall ist.

Also ich weiß nicht, den Satz finde ich ziemlich daneben.
Willst du der ARGE wirklich schreiben, dass sie googlen sollen? :ugly:

Kingpin
2009-03-26, 16:31:38
Hallo Dark_angel,

schreib es so....

Verbessere aber:

..für die abgelehnte Übernahme......

..beigefügten Urteil des Sozialgerichts Hildesheim - AZ: S 13 AS 476/08 ER vom 02.04.2008......


Viel Erfolg

Kingpin

Dark_angel
2009-03-26, 16:35:42
alles klar,
dank dir.

Hallo Dark_angel,

schreib es so....

Verbessere aber:

..für die abgelehnte Übernahme......

..beigefügten Urteil des Sozialgerichts Hildesheim - AZ: S 13 AS 476/08 ER vom 02.04.2008......


Viel Erfolg

Kingpin

PHuV
2009-03-26, 17:23:24
@Dark_angel

Schicke es per Fax, druck Dir unbedingt ein Sendeprotokoll aus, und gib den Widerspruch direkt vor Ort bei einem Zuständigen ab, der Dir den Empfang schriftlich bestätigt!

Bei den Ämtern "verschwinden" oft angeblich irgendwelche Briefe. Darf natürlich nicht sein, und im Prinzip ist das eine große Sauerei, aber ist halt so. Deshalb unbedingt etwas schriftliches in der Hand haben, daß das Schreiben dort eingegangen ist und empfangen wurde. Ansonsten können Sie sich immer rausreden, daß angeblich nichts eingegangen ist.

Dark_angel
2009-03-26, 17:39:17
Hallo,
reicht ein Einschreiben mit Rückschein?

Gruß

PHuV
2009-03-26, 17:48:14
Hallo,
reicht ein Einschreiben mit Rückschein?

Gruß

Nein, reicht nicht, selbst das kann verschwinden. Es ist leider so, daß heute selbst ein Einschreiben mit Rückschein keine rechtliche Relevanz hat, siehe auch

http://www.anwaltseiten24.de/rechtsirrtuemer/einschreiben-mit-rueckschein.html

Einschreiben sind rechtlich wertlos (http://www.jurablogs.com/de/einschreiben-sind-rechtlich-wertlos)

Dark_angel
2009-03-26, 18:04:21
@Dark_angel

Schicke es per Fax, druck Dir unbedingt ein Sendeprotokoll aus, und gib den Widerspruch direkt vor Ort bei einem Zuständigen ab, der Dir den Empfang schriftlich bestätigt!

Bei den Ämtern "verschwinden" oft angeblich irgendwelche Briefe. Darf natürlich nicht sein, und im Prinzip ist das eine große Sauerei, aber ist halt so. Deshalb unbedingt etwas schriftliches in der Hand haben, daß das Schreiben dort eingegangen ist und empfangen wurde. Ansonsten können Sie sich immer rausreden, daß angeblich nichts eingegangen ist.

Hallo,
Fax habe ich leider nicht, wie soll ich das mir denn schriftlich bestätigen lassen?

Sollen die bei der ARGE am Tresen den Brief aufmachen und mir dann bestätigen was in dem Brief und dem Anhang drin steht?

PHuV
2009-03-26, 18:12:13
Hallo,
Fax habe ich leider nicht, wie soll ich das mir denn schriftlich bestätigen lassen?

Sollen die bei der ARGE am Tresen den Brief aufmachen und mir dann bestätigen was in dem Brief und dem Anhang drin steht?

Ne, geh direkt zum Sachbearbeiter, dem Du ein vorgefertigtes Formular unter die Nase hältst, wo er nur noch unterschreiben muß.

Muster:

Hiermit bestätige ich, Name des Mitarbeiters, den Erhalt des Widerspruches von Herrn X in der Sache Bla für Frau X (Deine Mutter).

Ort, Datum


Unterschrift des Empfängers


Dort trägst Du dann seinen Namen ein, und läßt ihn unterschreiben. Weigert er sich, gehst Du zu seinem Vorgesetzten, und laß Dich nicht abwimmeln.

peppschmier
2009-03-26, 18:12:17
Einwurfeinschreiben mit Rückschein oder persönlich übergeben und ein Exemplar lässt Du dir abstempeln und unterzeichnen...

Kingpin
2009-03-26, 20:18:07
Hallo Wurschtler,

natürlich würde ich das so schreiben - ist ja nicht überheblich oder verächtlich gemeint.
Vor einiger Zeit habe ich für meinen Nachbarn ein Urteil zum Thema Kostenübernahme für Schulfahrten ( kein Schullandheim sondern Teilnahme an einer Sportveranstaltung ( der halben Klasse ) für Behinderte ) herausgesucht, dass er dann bei der ARGE abgegeben hat.
Dann kam die Frage, woher er das Urteil denn habe. Die nette, ältere Dame hat dann "Gugel" vermerkt......
Ausserdem wurde von ihr bemäkelt, dass es sich um ein "einzelnes, nicht für alle Fälle bestimmtes Urteil" handle.....
Es hat mich länger aufgehalten die Irrtümer dort vor Ort aufzuklären als die Suche nach einem solchen Urteil bei Google.
Deshalb: Bei Behörden immer alles so angeben, als ob es dort ein 14 jähriges Kind verstehen müsste ( ein Zitat meines Mentors einst in Beamtenrecht...:rolleyes:). Aber nicht frech oder überheblich zu Papier bringen - dann nämlich stellt sich der Amtsschimmel auf die Hinterbeine...

Greetz

Kingpin

satanicImephisto
2009-03-26, 22:03:19
Wie kann es eigentlich zur einer Nachzahlung von 300€ kommen? Ich mein, die Preise sind zwar gestiegen, aber was für ein Verbrauch liegt bei der Summe denn vor?

Popeljoe
2009-03-26, 22:16:14
Druck doch Deinen Link erst mal aus und halte ihn der ARGE unter die Nase. Vielleicht genügt das schon. Die können ja schwerlich dran interessiert sein, Rechtsanwaltskosten auch noch zu übernehmen.

@Basti333 und Wurschtler: Ach, Ihr möchtet also, dass bestehendes Recht gebeugt wird? Dann darf wohl auch jeder bestohlen werden? Solange er es nicht merkt und sich wehrt ist dann ja alles in Ordnung, Eurer Auffassung nach....

MfG Dead Man
Nein, das wird imo nicht ausreichen!
Du mußt denen wirklich genauso widerlich kommen, wie sie dir entgegentreten!
Die versuchen es mit allen legalen und illegalen Mitteln, die Leute um ihr Recht zu bringen.
Die kennen das Urteil sicher, auf das ihr verweist.
Na und?!
Wenn der Mann beim Amtsgericht sagt, dass die ARGE weiß, dass es keine ÖRA mehr gibt und dass er sich einen Anwalt nehmen solle, dann sagt der Mann das nicht ohne Grund!
Nimm dir einen Anwalt, der Sozialrecht macht.
Frag ihn, was er kostet und rechne es gegen die Summe, die deiner Ma von der ARGE zustehen.
Achso: im Zweifel kannst du (zumindest in HH) auch gegen Beamte eine persönliche Anzeige erstatten.
Lohnen könnte sich noch die ATH= Arbeitslosentelefonhilfe
http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/
Die machen wirklich sehr gute Beratung am Telefon! :up:

MarcWessels
2009-03-28, 02:57:12
Wie kann es eigentlich zur einer Nachzahlung von 300€ kommen? Ich mein, die Preise sind zwar gestiegen, aber was für ein Verbrauch liegt bei der Summe denn vor?Rechne doch mal die 300 Euro auf 12 Monate um, das sind 25,- Euro pro Monat und die Gaspreise sind nunmal extrem angestiegen.

Hier in Rheine wurden die Preissteigerungen auch nicht berücksichtigt. Es gibt hier zum einen eine viel zu niedrig angesetzte Kaltmierengrenze und dann noch einmal eine Obergrenze für NK/HK, d.h., zieht man in eine alte Wohnung mit niedriger Kaltmiete, guckt man hinterher bei den Heikkosten dumm aus der Wäsche, zieht man in eine moderne Wohnung, ist die Kaltmiete wiederum zu hoch.

Das war schon vor der Gaspreissteigerung so, aber ist hierdurch jetzt natürlich nochmals Ärger für uns Betroffene.

@Threadstarter
Mein Widerspruch wurde leider abgelehnt, weshalb ich den Klageweg beschritten habe. Aber das zieht sich...

Ich empfinde es übrigens auch als Sauerei den Vermitetern gegenüber. Der ALG2-beziehende Mieter würde ja gerne zahlen, kann sich das Geld aber natürlich auch nicht aus den Rippen schneiden - kein Wunder, dass immer weniger Vermieter bereit sind, überhaupt an H4ler zu vermieten... :mad: