PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu ELSTER, bzw allgemein.


nemesiz
2009-03-28, 17:55:06
Hallo,

ich hab heute bei nem Bekannten mal meine Steuer gemacht.
Er hat sich WISO gekauft, weiss nur nicht mehr welches, gibt da wohl verschiedene, egal es ist auf jeden Fall das aktuelle.

Darum gehts auch nicht wirklich, meine Frage ist:

Wenn ich das alles per ELSTER mache, ist es normal dass ich dann trotzdem 14 Seiten Papier ans FA schicken muss?

WISO hat mir da ca. 5 Seiten an Anlagen (Kind und so) gedruckt und ca. 9 Seiten was aussieht wie ne start abgespeckte Steuerversion, sind halt nochmal so ziemlich alle Daten von mir in ner Art Tabelle. Eine Seite vordert auch noch meine Unterschrift.

Ist das so richtig? Dachte das geht Papierlos (oki, die Anlagen+Belege muss man wohl senden, aber was ist mit diesen 8 Seiten, scheint diese kompriemierte Erklärung zu sein) ?

Denn die Seiten die man behalten soll werden ja von WISO rot markiert (Bitte nicht ans Finanzamt), die sind da nochmal extra, die hab ich garnicht mitgezählt.

Doof wenns noch keine ausm Bekanntenkreis per ELSTER gemacht hat *G*


Will nur ned was hin schicken was da garicht hin soll.

EDIT: Oder muss nur das Anlagenzeug "AB" dem Anschreiben an das FA mitgeschickt werden?

Plutos
2009-03-28, 18:31:16
Nein, papierlos geht's (für die ESt noch) nicht, das hat also schon seine Richtigkeit so. Ist bei Elster genauso.

noid
2009-03-28, 18:37:11
Nein, papierlos geht's (für die ESt noch) nicht, das hat also schon seine Richtigkeit so. Ist bei Elster genauso.

Kommt drauf an, man kann sich ein Zertifikat anhand seiner Steuernummer(?) geben lassen, dann kann man die Erklärung übers Netz abgeben und selbst signieren. Das geht über Elster.

Dann gibt es noch die Variante der elektronischen Übertragung und man unterschreibt quasi nur ein Deckblatt und sendet das hin, oder geht damit zum FA. Wie man will.

nemesiz
2009-03-28, 19:13:14
ist ja alles nett gemeint aber auf meine frage geht niemand ein.


muss man nur nach dem anschreiben die anlagen mitsenden oder den ganzen bogen?`

deswegen war die frage mehr direkt auf wiso bezogen und auf die leute die das nutzen.

wie gesagt, bei elster druckt er mir dann noch 8 seiten komprimierter bogen aus, dann 2 infoblätter, dann ein paar wo draufsteht die sind für mich, dann ein anschreiben und die anlagen.

die frage ist nun, die 8 seiten komprimierter bogen, müssen die mit? (da steht nix von nicht mitsenden, allerdings steht im bogen selbst dass man die anlage+unterlagen per papier nachsendet).

boa, ich glaub die papierform is einfacher *G*

Zool
2009-03-29, 08:34:59
Ohne Papier, vollkommen elektronisch geht es mit Zertifizierung über die Elster-Online.

Sobald man aber irgendwas anderes als einen simplen Jahressteuerausgleich + 920 € Werbepauschale hat, muss man immer die Belege zum Finanzamt schicken.

nemesiz
2009-03-29, 09:23:09
Ohne Papier, vollkommen elektronisch geht es mit Zertifizierung über die Elster-Online.

Sobald man aber irgendwas anderes als einen simplen Jahressteuerausgleich + 920 € Werbepauschale hat, muss man immer die Belege zum Finanzamt schicken.

oki, wie wäre es wenn wir jetzt zum thema kommen und uns nicht ständig wiederholen.

Die Frage war,

sind es nur die Anlagen nach dem Anschreiben welches man mitschickt oder auch die komprimierte Steuererklärung, denn es wird beides gedruckt!

Diese Info bekommt man weder in der Hilfe von WISO noch irgendwo im ELSTER Formular noch auf der ELSTER Page.

Ps: Die Abgabe erfolgte natürlich mit ELSTER+SIGNATUR.

Naja, ich wills heut rausschicken. Auf diesem Ausdruck (8 Steiten) steht ganz vorne [Unterschrift] *Diese Erklärung wurde elektronisch Zertifiziert* und oben steht [Fehlende Unterlagen und Anlagen werden postialisch zugesendet].

Somit nehme ich jetzt einfach mal an dass das für MICH ist (auch wenn WISO hier keinen roten Zusatz druckt *nicht ans Finanzamt*). und schicke nur das Anschreiben und die Anlagen mit.

drmaniac
2009-03-30, 17:13:43
warum rufst du nicht das Finanzamt an und fragst einfach mal :)

Und bitte Ergebnis mitteilen :)

.

PHuV
2009-03-30, 18:09:57
Ohne Papier, vollkommen elektronisch geht es mit Zertifizierung über die Elster-Online.

Sobald man aber irgendwas anderes als einen simplen Jahressteuerausgleich + 920 € Werbepauschale hat, muss man immer die Belege zum Finanzamt schicken.

Na ja, ich geb seit ca. 4 Jahren alles nur online ab, und trotz vieler Angaben wurden bisher keine Belege gefordert.

Ajax
2009-03-31, 08:33:28
Na ja, ich geb seit ca. 4 Jahren alles nur online ab, und trotz vieler Angaben wurden bisher keine Belege gefordert.

Richtig so. Belege kann man immer noch auf Anfrage zuschicken. Außerdem ist ein Großteil eigentlich nutzlos. Warum Versicherungsnachweise hinschicken, wenn die steuerliche Auswirkung überschaubar ist. Gerade wiederkehrende Kosten sind doch leicht nachvollziehbar. Bei einmaligen Rechnungen sieht das natürlich anders aus.

nemesiz
2009-03-31, 08:51:15
Richtig so. Belege kann man immer noch auf Anfrage zuschicken. Außerdem ist ein Großteil eigentlich nutzlos. Warum Versicherungsnachweise hinschicken, wenn die steuerliche Auswirkung überschaubar ist. Gerade wiederkehrende Kosten sind doch leicht nachvollziehbar. Bei einmaligen Rechnungen sieht das natürlich anders aus.

Komisch, bei mir wird Anlage Kind automatisch gedruckt und steht auch da dass man die Anlage schicken muss!

Ajax
2009-03-31, 08:57:53
Komisch, bei mir wird Anlage Kind automatisch gedruckt und steht auch da dass man die Anlage schicken muss!

Das ist eine Anlage und kein Beleg... ;)

Ein Beleg wären z.B. Rechungen, oder Nachweise für Ausgaben.
Okay, dein Kind ist auch ein Nachweis für Ausgaben, aber ich befürchte, das kannst Du nicht als auergewöhnliche Belastung absetzen, da wir einfach mal davon ausgehen, dass es ein Wunschkind war. ;)

jorge42
2009-03-31, 09:34:43
Das ist eine Anlage und kein Beleg... ;)

Ein Beleg wären z.B. Rechungen, oder Nachweise für Ausgaben.
Okay, dein Kind ist auch ein Nachweis für Ausgaben, aber ich befürchte, das kannst Du nicht als auergewöhnliche Belastung absetzen, da wir einfach mal davon ausgehen, dass es ein Wunschkind war. ;)

und selbst wenn nicht, eigene Kinder kann man leider nicht steuerlich geltend machen es sei denn sie bedürfen besondere Aufwände für die Pflege. Selbst Kindesunterhalt ist kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Ajax
2009-03-31, 09:50:24
und selbst wenn nicht, eigene Kinder kann man leider nicht steuerlich geltend machen es sei denn sie bedürfen besondere Aufwände für die Pflege. Selbst Kindesunterhalt ist kann nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Hey, das war ein Witz. Genauso ein doofer Witz, wie wenn man die Frau wegen der Sonderausgaben absetzen will. ;)

PHuV
2009-03-31, 16:14:52
Hey, das war ein Witz. Genauso ein doofer Witz, wie wenn man die Frau wegen der Sonderausgaben absetzen will. ;)

:lol: Das wäre fein, wenn das ginge, obwohl ich, zugegebenermaßen, mit meinem technischen Spielzeug mehr Kosten verursache als meine Frau mit ihren Schuhen/Kleidung. :biggrin:

jorge42
2009-03-31, 16:20:10
Hey, das war ein Witz. Genauso ein doofer Witz, wie wenn man die Frau wegen der Sonderausgaben absetzen will. ;)
na ja EX-Ehefrauen Unterhalt kann man ja steuerlich geltend machen. Aber nur wenn sie damit einverstanden ist (EXFRAU!!!) und die Ausgaben, die sie damit hat, wieder vom Unterhalt-Leistenden ausgeglichen werden...

leider ist das alles nicht wirklich witzig wenn man selbst davon betroffen ist :mad:

:devil: