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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tod durch Pflegefehler kann man was tun?


Wombel
2009-04-01, 20:52:44
Ich hab lange überlegt ob dies der richtige Ort für so einen Beitrag ist, aber ich muß das einfach los werden.
Meine Oma war seit 3Monaten nach einem Krankenhausaufenthalt ans Bett gefesselt.
Es wurde ein ambulanter Pflegedienst beauftragt der einmal täglich fürs waschen und zum verbinden des Beines was ein wenig offen war zuständig war.

Samstag Nacht habe ich einen Krankenwagen gerufen da sie kaum noch Ansprechbar war und sich auch so der Gesamtzustand immer mehr verschlechtert hat.
Im Krankenhaus hat sich herausgestellt das die Wunde die mal ca 10 x 2 cm groß war nun eine Größe von gut 50 x 25cm hatte und über den gesamten Po ging.
Sie hatte eine Blutvergiftung und ist dann auf die Intensivstation gekommen und hat Blutkonserven und Antibiotika bekommen. Leider hat es nichts gebracht und sie ist letzte Nacht verstorben.

Der Chefarzt hat mir noch gesagt das er nicht glauben kann das die Wunden von einem Pflegedienst versorgt wurden.

Ich frage mich die ganze Zeit ob ich wohl irgendwas tun kann. Mir geht einfach nicht aus dem Kopf das sie durch die mangelhafte Pflege der Wunden gestorben ist.

Kann man einen Pflegedienst anzeigen oder sowas ?

DDM_Reaper20
2009-04-01, 20:58:55
@ Wombel

Erstmal aufrichtiges Beileid.

Du müsstest prüfen lassen, ob und inwieweit der Pflegedienst (grob) fahrlässig gehandelt hat.

Wäre natürlich noch die Frage, was bzw. wem das nützen soll. WENN es den Effekt hätte, dass dem Betreiber des Pflegedienstes der Arsch auf Grundeis geht & er seine Angestellten 1. anständig besolden und 2. genügend einstellen würde, um die Patienten auch anständig zu versorgen, wär's ja was.

Leider wird in so einem Falle mit Sicherheit derjenige gehängt, der's verbockt hat. Das wäre dann das Pflegepersonal. Wobei zu fragen wäre, wie überarbeitet die sind. Hab' da schon Geschichten gehört, nicht mehr feierlich. Keine Zeit für einen Plausch, der Terminplan lässt das nicht zu.

Fritte
2009-04-01, 21:15:05
also erstens, wenn du dem Pflegedienst an die Karre fahren willst dann geht das schon!

aber, es ist ein langer Weg und sicher nicht einfach
Du bräuchtest Zeugenaussagen und vor allem eine fachärztliche Stellungnahme (evtl. unter Eid) das der Pflegedienst bei deiner Oma versagt hat und die Blutvergiftung zumindest billigend in Kauf nahm

Einen versuch ist es allemale wert, kann aber bischen was kosten, frag dich selbst ob deine Oma es dir wert ist (sorry wenn es sich schlimm anhört aber ich hab schon Fälle erlebt....)

Wombel
2009-04-01, 21:26:54
Danke,

ja das ist sie mir auf jeden Fall Wert und wenn mein Erspartes dabei drauf geht. Es geht auch nicht darum das wir irgendwas haben wollen, ich möchte einfach ein wenig Gerechtigkeit.
Gehängt werden müssten auch alle Beschäftigten des Dienstes, da diese sich ständig abgewechselt haben.
Ich bekomme vom Krankenhaus eine Stellungnahme in die der Oberarzt reinschreiben will das es sich um einen Pflegefehler handelt.
Im Pflegebuch ist sogar dokumentiert das die Wunde am heilen war. Davon stimmt kein Wort.
Vielleicht wäre es sinnvoll mit der Krankenkasse bzw. Pflegekasse zu sprechen ? Könnte die ja auch interessieren.

Symptom
2009-04-01, 21:52:41
Anzeigen. Und zwar schleunigst, bevor da noch irgendwelche Teile der Dokumentation frisiert werden. Um die Beweislage soll sich die Staatsanwaltschaft kümmern, schliesslich reden wir hier über einen Straftatbestand, wenn Deine Darstellungen zutreffen (Leistungsbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung mit Todesfolge durch Unterlassung notwendiger Massnahmen/nicht Ausführung ärztlicher Anordnungen).
Bin selbst in der Pflege tätig und wenn ich sowas lese kommt es mir kalt hoch.
Daneben bitte Kranken- und zuständige Pflegekasse informieren.
Wenn es sich wirklich so verhält, wie Du es schilderst, dann gehört dieser Pflegedienst aus dem Verkehr gezogen.
Um Deine Oma tut es mir sehr leid. Es ist immer so schlimm, wenn es Menschen trifft, die sich nicht wehren können.

Wombel
2009-04-01, 22:31:34
Die Dokumentation zu frisieren wird nicht funktionieren. Die Originalmappe mit den täglichen Unterschriften und den Wunddokumentationen etc. habe ich hier. Die werde ich auch nicht rausgeben. Im Krankenhaus haben sie die Wunden auch nochmal fotografiert. Ich hoffe den Bericht bekomme ich morgen auch schon.
War schon ganz zum Anfang so ein Ding als eine Pflegerin eine Haushaltsschere mit in den Verband gewickelt hat und meine Oma 24Stunden auf der Schere gelegen hat.
Werde morgen früh mal gleich mit der Mappe unterm Arm zur AOK gehen. Hilft zwar meiner Oma alles nicht mehr aber vielleicht anderen Menschen.

Fritte
2009-04-01, 23:28:34
War schon ganz zum Anfang so ein Ding als eine Pflegerin eine Haushaltsschere mit in den Verband gewickelt hat und meine Oma 24Stunden auf der Schere gelegen hat.


:eek:

Das wäre der Zeitpunkt gewesen wo ich den Dienst gekündigt und angezeigt hätte

Wombel
2009-04-01, 23:41:32
Tja blöderweise haben wir nur gesagt das wir nicht möchten das die Pflegerin der das passiert nochmal kommt. Hätte ich nur mal geahnt das die alle so arbeiten :(

Wombel
2009-04-02, 12:38:02
War heute morgen mit Bericht und Mappe bei der AOK. Der Geschäftsstellenleiter wusste schon davon da sich das Krankenhaus mit ihm in Verbindung gesetzt hatte.
Anzeige wird direkt von der Krankenkasse gemacht und eine Untersuchung eingeleitet. Beruhigt mich irgendwie.

Fritte
2009-04-02, 12:50:45
Anzeige wird direkt von der Krankenkasse gemacht und eine Untersuchung eingeleitet. Beruhigt mich irgendwie.

sollte es nicht, ich würde trotzdem selber klagen, also Anzeige stellen!

Wombel
2009-04-02, 13:03:09
Hast recht, schaden kann es ja nicht wenn ich gleich noch eben selbst zur Polizei gehe.

Döner-Ente
2009-04-02, 14:17:21
Die Krankenkasse wird den Pflegedienst wegen der durch den Pflegefehler entstandenen Krankenhauskosten in Regresss nehmen wollen, Anzeige wg. Körperverletzung stellen die Kassen meist nicht, das müsstest du wahrscheinlich selber machen.

Grundsätzlich mal zur generellen Situation:
Wundversorgung= Behandlungspflege=Leistung der Krankenkasse. Ablauf: Der Arzt muss die notwendige Wundversorgung (also wie oft, mit welchen Verbandsstoffen/Medikamenten etc.) verordnen. Der Pflegedienst muss die Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen. Verordnete und genehmigte Behandlungspflege MUSS der Dienst dann auch korrekt erbringen und dokumentieren.
Verschlechtert sich trotz korrekt erbrachter Wundversorgung die Wunde, muss der Dienst den Arzt informieren, da die verordnete Wundversorgung offensichtlich nicht ausreicht. Der Arzt muss nun eine andere Wundversorgung und/oder flankierende Maßnahmen (Verordnung einer Weichlagerungsmatratze z. B.) verordnen, die Kasse muss es genehmigen etc.
Mal davon ab, dass Kassen oft aus Kostengründen Verordnungen ablehnen und hoffen, dass keiner widerspricht, ist die Situation bei ambulanten Diensten eine grundlegend andere als im Pflegeheim:
Wenn der Dienst nur 2-3x täglich vorbeifahren bezahlt bekommt, kann er natürlich den Patienten auch nur 2-3xtäglich umlagern. Ist der Patient so immobil, dass er sich nicht selber anders lagern kann in der Zwischenzeit, kann die Wundversorgung noch so gut sein. Wenns eben anders nicht geht, muss halt in ein Heim umgezogen werden.
Mit anderen Worten: Der Einflussbereich des Pflegedienste beschränkt sich auf ein recht kleines Zeitfenster.

Den Schilderungen im vorliegenden Fall nach scheint es aber so zu sein, als ob hier Wundversorgung und eine Wundheilung dokumentiert wurde, die nicht erbracht bzw. nicht eingetreten ist. Das wäre dann auch recht eindeutig nachzuweisen...wenn die Wunddoku des Pflegedienstes für die letzten paar Tage vor KH-Einweisung einen komplett anderen Wundzustand als im Krankenhaus vorgefunden beschreibt, kann das halt einfach nicht stimmen.
Der Dienst hätte spätestens zu dem Zeitpunkt, als man feststellte, dass die erbrachte Wundversorgung nicht ausreicht, handeln müssen (Arztinfo, Anforderung einer Weichlagerungsmatratze beim Arzt, Gespräch mit dem Patienten/Angehörigen, dass der Patient 2stündlich gelagert werden müsste, die Kasse aber nur 2-3x-täglich bezahlt usw.).
Zwar lässt sich nicht jede Wunde verhindern oder wieder wegtherapieren, aber zumindest müssen sämtliche zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft werden.
Wenn jetzt sogar verordnete Leistungen nicht erbracht wurden und der Wundzustand in der Doku auch noch hingemogelt wurde, ist das schlichtweg kriminell.

Edit: Man sollte mal alles genau lesen. Du sagst, deine Oma war ans Bett gefesselt und der Pflegedienst kam einmal täglich. Die Wunde am Po wird also ein Dekubitus gewesen sein, der ensteht, wenn durch zu langes Liegen auf einer Stelle das Gewebe nicht mehr durchblutet wird.
Wenn deine Oma wirklich so bettlägerig war, war 1x täglich Pflegedienst komplett zu wenig...richtig bettlägerige Menschen müssen ca. alle 2 Stunden auf eine andere Seite gelagert werden, damit kein Dekubitus entsteht und/oder benötigen eine Weichlagerungsmatratze.
Dass der Dienst hier zumindest teilweise falsch gehandelt bzw. nicht gehandelt hat, als er es hätte tun müssen, steht außer Frage.
Einen Dekubitus bei einem bettlägerigen Menschen kann aber kein Pflegedienst der Welt verhindern, wenn dieser nur 1x täglich kommt und der Patient sich die restlichen 23 1/2 Stunden selber lagern müsste und dies aber nicht kann.

Wombel
2009-04-02, 14:57:48
Den Schilderungen im vorliegenden Fall nach scheint es aber so zu sein, als ob hier Wundversorgung und eine Wundheilung dokumentiert wurde, die nicht erbracht bzw. nicht eingetreten ist.

So sieht es aus. Den starken Blutverlust hätte man ja eigentlich auch beim wechseln der Verbände sehen müssen.
Mal sehen was die Krankenkasse unternimmt. Die haben mir auf jeden Fall zugesichert das ich darüber informiert werde.
Eine Weichlagerungsmatratze hatte sie sogar inklusive Pflegebett gelagert wurde sie aber nicht einmal. Vom Pflegedienst hieß es nur die Matratze alleine reicht völlig.
Es hätte ja spätestens was unternommen werden müssen als ersichtlich war das sich die Wunde vergrößert.

Döner-Ente
2009-04-02, 15:07:12
So sieht es aus. Den starken Blutverlust hätte man ja eigentlich auch beim wechseln der Verbände sehen müssen.
Mal sehen was die Krankenkasse unternimmt. Die haben mir auf jeden Fall zugesichert das ich darüber informiert werde.
Eine Weichlagerungsmatratze hatte sie sogar inklusive Pflegebett gelagert wurde sie aber nicht einmal. Vom Pflegedienst hieß es nur die Matratze alleine reicht völlig.
Es hätte ja spätestens was unternommen werden müssen als ersichtlich war das sich die Wunde vergrößert.

Was für eine Matratze ? "Nur" Schaumgummiteil oder eine elektrische (mit Motor dran) ?
Eine Matratze kann alleine ohne Lagerung ausreichen, muss aber nicht.
Es gibt gängige Verfahren zur Risikoermittlung. Wenn du die Pflegedoku eh schon hast, schau mal nach einem Blatt namens Norton- oder Braden-Skala (meist gelb oder rotes Blatt).
Und ja, man hätte spätestens dann, als die Wunde schlechter wurde, was unternehmen müssen.

Wombel
2009-04-02, 15:42:04
Ist so eine Matratze gewesen die sich aufpumpt. Stand irgendwas mit wechseldrucksystem drauf.
Das Blatt mit dieser Skala hab ich gesehen, da stand irgendwas mit 10Punkten drauf und starker Gefährdung. Weiß den genauen Wortlaut im Moment nicht die Mappe ist nch bei der Krankenkasse.

Philipus II
2009-04-02, 16:41:10
Lass dich eventuell auch von einem Anwalt unterstützen.

Symptom
2009-04-02, 16:43:51
Ich schreib es gerne nochmal:

Die Kranken-/ Pflegekasse ist lediglich an der Kostenseite der Geschichte interessiert.
Wenn DU aber aktiv etwas unternehmen möchtest und verhindern willst, dass dieser Pflegedienst bzw. die VERANTWORTLICHE Pflegekraft weiter ihr unprofessionelles und gefährliches Tagwerk verrichten, dann musst DU Anzeige erstatten. Sind zwei Dinge, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben. Der Kranken-/Pflegekasse ist die strafrechtliche Seite völlig Latte, da geht es nur um Geld.
Ich will hier ja auch nicht rumhetzen, aber genau solche Dienste sind es, die das Gesamtbild der Pflege negativ prägen, und das kotzt mich als selbst in der Pflege arbeitende Person einfach an. Wir arbeiten mit Menschen und es ist unsere Pflicht, alles in unseren Möglichkeiten stehende zu tun, unseren Auftrag zu erfüllen. Das ist durch die herrschenden Gesamtumstände schon schwierig genug und manchmal auch leider so schon fast unmöglich.

Wombel
2009-04-02, 20:02:30
Ich schreib es gerne nochmal:


Wenn DU aber aktiv etwas unternehmen möchtest und verhindern willst, dass dieser Pflegedienst bzw. die VERANTWORTLICHE Pflegekraft weiter ihr unprofessionelles und gefährliches Tagwerk verrichten, dann musst DU Anzeige erstatten.

Hab ich vorhin noch erledigt. Bin sehr gespannt wie das alles weitergehen wird

nggalai
2009-04-02, 20:07:25
Halt uns auf dem Laufenden, ja? Bei meiner Frau verlief alles in geregelten Bahnen, aber natürlich hatten wir uns auch Gedanken gemacht … Wie wohl viele Menschen in solchen Situationen.

Wombel
2009-04-02, 20:47:56
Werde ich auf jeden Fall tun

rotkäppchen
2009-04-02, 22:04:08
ein arzt muss ja immer wieder ein neues formular ausgefüllt haben für die häusliche pflege.
und ein arzt muss da auch regelmäßig auf die wunden gucken.

ich habe es immer wieder erlebt, dass die pflegekräfte mist bauen, weil sie einfach kein bock haben oder keine ahnung.
sogar meine tante (exam. altenpflegerin) regt sich über diese schwarzen schafe auf.

am besten wäre gewesen, sowas zu fotodokumentieren. aber nun ja.
ansonsten wenn die wunde regelmäßig von einem arzt gesehen wurde, müsste er dies zumindest in der akte schriftlich festgehalten haben.

und wenn du vor gericht gehst oder so, dann werden die akten des arztes mitbenutzt.
da wird dann halt die schweigepflichtsentbindung benutzt und so.

Peterxy
2009-04-03, 13:15:21
Das der Pflegedienst anscheinend grob fahrlässig gehandelt hat, steht den Schilderungen nach außer Frage. Da aber nur 1x täglich der Pflegedienst gekommen ist und die Oma bettlägerig war, konnte sie sich ja die restliche Zeit über ja nicht selber versorgen.
Und da stellt sich irgendwo schon die Frage wie ist das den die restliche Zeit mit Essen, Stuhlgang, Umlagern, Körperpflege etc. abgelaufen? :|
War da niemand vor Ort und gab es nur 1x täglich Essen & Toilette?

Wombel
2009-04-03, 13:36:29
Meine Mutter wohnt im selben Haus, sie hat dann alle paar Stunden nach ihr geschaut.

Peterxy
2009-04-03, 15:22:18
Es tut mir leid, wenn ich das so offen sage - aber wie kann es sein, das ein 10cm Dekubitus auf 50cm anwächst und keinem der Angehörigen das angeblich auffällt, sondern erst im Krankenhaus? Eine 50cm Wunde kann man doch nun wirklich nicht einfach mal eben so "übersehen"..... weil es so "klein" ist...:|
Wenn deine Mutter stundenweise nach der Oma gesehen hat, dann hätte das doch irgendwann mal auffallen müssen das mit der Dekubitusversorgung etwas nicht stimmt.

Ein Pflegedienst macht normallerweise Fotos von der Wunde um den Fortschritt dokumentieren zu können. Falls der Dienst das nicht macht, hätte man sich schlicht die Fortschritte beim nächsten Verbandswechsel zeigen lassen können (!) und spätestens dabei hätte auch einem Laien auffallen müssen, das der Dekubitus nicht besser sondern schlimmer geworden ist.
Der normalle Gang ist auch, das in so Fällen eigentlich zudem der Hausarzt in einem bestimmten Rythmus auf Hausbesuch kommt und somit eine weitere Gegenkontrollmöglichkeit zum Pflegedienst vorhanden ist (falls man sich als Angehöriger unsicher ist, ob die Wundversorgung korrekt verläuft).

Die Frage muß man sich irgendwo hier auch selber stellen - wieso eigentlich nicht (vorher) gehandelt wurde? :confused:

Wombel
2009-04-03, 17:20:07
Da hast du schon recht. Ich kann dir leider auch nicht sagen warum sich meine Mutter die Wunden nicht mal hat zeigen lassen. Das war sicherlich ein Fehler blind auf die Aussagen und die Dokumentation zu vertrauen.
Nur warum dokumentiert wird das die Wunden besser werden das kann ich nicht nachvollziehen.
Hätte man einfach darauf hingewiesen das die Maßnahmen nicht ausreichen und es sich verschlimmert dann wäre sofort der Hausarzt verständigt worden um sich das anzuschauen und der hätte sicherlich entsprechend gehandelt.
Normalerweise war er etwa alle 6 Wochen da aber zu dem Zeitpunkt war es ja noch nicht so schlimm.

Peterxy
2009-04-03, 20:38:12
Also eigentlich ist es ja so; ein bettlägeriger Patient fiel früher jedenfalls in Pflegestufe III (od. ggf. Härtefall). Von den ca. 1400 bzw. 1900Euro an Sachleistungen konnte man ca. 3-4x den Pflegedienst täglich holen. Der Pflegedienst wurde aber offensichtlich nur 1x zum Verbandwechseln geholt und wieso wurde das Kontigent an Sachleistung eigentlich nicht voll ausgeschöpft - oder - wurden Sachleistungen etwa in Form von Pflegegeld an Angehörige ausgezahlt? :confused: Falls dem so ist, wird sich u.U. die Frage stellen inwiefern man seiner Sorgfalltspflicht eigentlich nachgekommen ist.
Und wie kann es zudem sein, das der Pflegedienst eine offene Stelle am Bein behandelt, aber im Krankenhaus eine große Wunde am Po gefunden wurde? :confused: Was hat das offene Bein mit dem Po zu tuen - waren es womöglich zwei verschiedene Druckstellen? Eins steht jedenfalls fest, unsachgemäßes Lagern kann in kurzer Zeit einen Dekubitus verschlimmern und da der Pflegedienst nicht für das stündliche umlagern zuständig war - muß folglich jemand anders umgelagert haben und dieser jm. hätte dabei den Dekubitus ebenfalls besonders mitberücksichtigen müssen.
Das der Pflegedienst grob fahrlässig gehandelt hat ist ohne Zweifel, die offene Frage die allerdings daran anknüpft ist , ob der Pflegedienst letzendlich aber wirklich alleine für alles verantwortlich ist .... oder trifft nicht noch jm. anderen zumindest eine gewisse Mitverantwortung?

Das soll kein Vorwurf sein, weil ich sehr gut nachvollziehen kann das die Situation für dich ohnehin schlimm ist. :(
Ich wollte nur anmerken, das sich bei einem Gerichtsverfahren ev. einige Fragen auftuen könnten und das du besser einen fachkundigen Anwalt zu Rate ziehen solltest.

Wombel
2009-04-03, 21:08:26
Einen Anwalt hab ich schon besorgt und nächste Woche einen Termin.
Pflegestufe III hat sie gar nicht bekommen, nur Pflegestufe II.
Die Stelle war erst am Bein und ging dann hinterher bis zm Po. Ich muß allerdings sagen das ich es mir nicht angeschaut habe sondern nur die Bilder die das Krankenhaus jeweils gemacht hatte.
Auf die unsachgemäße Lagerung hätte uns ja auch mal jemand hinweisen können. Es wurde immer nur gesagt das Wechseldrucksystem reicht es muß nichts anderes beantragt werden.