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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstweilige Verfügung: Dringend Hilfe benötigt!


Andre
2002-12-19, 11:52:58
Hey folks,

schnell zur Story:

Ein guter Kumpel von mir hat eine Webseite mit festem Domainnamen.
Seit gut 2 Monaten ist mein Kumpel kaum noch anwesend und hatte einen anderen Bekannten gebeten, seine Webpage am "laufen" zu halten und darauf zu achten, dass sie nicht offline geht.
Dafür gab er ihm die entsprechenden Passwörter.
Soweit, so gut.
Der besagt Bekannte hat sich aber in geistiger Umnachtung einen kleinen äußerst dummen Scherz erlaubt:
Er hat die Subdomain www.tagesthemen.xxxxx.de auf Namen meines Kumpels eingerichtet.
Dort hat er Falschmeldungen zu Al Quaida und Gerhard Schröder verbreitet.
Nun flatterte gestern bei meinem Kumpel eine einstweilige Verfügung vom NDR rein, die die Einstellung der Webseite klarmachte.
Dazu soll wohl Anklage mit einem Streiwert von max. 100.000 € oder 6 Monate Knast erhoben werden.

Jetzt bräuchte ich mal Eure Hilfe:

- Werden die Logfiles eines Uploads bei dem Provider gespeichert?
- Wenn ja, wie lange?
- Wird da auch die IP gesichert?
- Hat wer schonmal ähnliches erlebt?
- Kann mir jemand rechtlich weiterhelfen?

Irgendwas, nur bitte helfen.

Danke auch im Namen von meinem Kumpel.

ow
2002-12-19, 12:41:30
a) Anwalt nehmen

b) keinesfalls irgendein Schuldeingeständnis unterschreiben/Schuld anerkennen

c) umstrittene Domain offline schalten

zu den Fragen:

-weiss nicht, müsste aber so sein
-3 oder 6 Monate afaik
-vermutlich ja, sonst machen die logfiles keinen Sinn
-nein (wie bescheuert muss man denn sein, um auf so eine Idee zu kommen?)
-ich nicht

Kant
2002-12-19, 13:23:22
A) Anwalt fragen.......

Ohne Gewähr ein paar Laien-Tips.

-Die Seite sofort offline nehmen...
-Die Verbindung des Markennamens "Tagesthemen" mit Falschmeldungen ist hartes Brot... da sollte die Frage ob das überhaupt rechtlich zu belangen ist, gar nicht mehr auftauchen :(
-Logs sollten kein Prob sein, Access-Logs werden zwar recht schnell vernichtet (alleine des Umfanges wegen). FTP-Logs werden in der Regel länger gesichert.
-Wenns noch nich zu spät is, versucht ne gütliche Einigung.. nach dem Motto die Seite ist weg, anstelle dessen vielleicht eine Page setzen, in der "der blöde Fehler/das Missgeschick/die dummheit" bedauert wird...
und hoffen das Sie kein Exempel statuieren wollen...

*gut wäre vielleicht, wenn der der es eigentlich zu verschulden hat, minderjährig o.ä ist... könnte Sie eher dazu bringen es auf sich beruhen zu lassen.

aber letzlich führt bei einem solchen Damokles-Schwert über einem wohl kein Weg an jur. Fachrat vorbei.

Radeonator
2002-12-19, 13:26:50
In den Logfiles sind so ziemlich alle Daten enthalten, die man braucht. Vorhaltszeit ist meistens um die 80Tage. Zum Anwalt muss er in jedem Fall, da es sich um einen hohen Streiwert handelt, lohnt es sich auch!Wie ow schon schrieb, kein Schuldgeständnis (muss man diplomatisch ausdrücken, ohne die Schuld zu gestehen)!

Andre
2002-12-19, 13:40:11
Danke erstmal soweit =)

Die Seite ist ja schon seit ca. 4 Wochen offline.
Die Brisanz liegt ja eben darin, dass mein Kumpel die Passwörter an einen anderen gegeben hat, damit er die Seite (die ursprüngliche)pflegt. Deswegen hofft er auf die Logs, damit er zeiugen kann, dass er die Daten nicht hochgeladen hat.

Er hat sich bereits bei seinem Rechtsanwalt gemeldet, mal sehn, wie es weitergeht, da auch noch kein gerichtstermin da drinstand.
Oder schreiben die das immer in die Verfügung rein?

Unregistered
2002-12-19, 14:10:08
... tollen freund hat er da

Andre
2002-12-19, 14:35:41
Originally posted by Unregistered
... tollen freund hat er da

Genau, dass ist ja das schlimme.
heutzutage kannste keinem mehr trauen, schlimm.

Wuzel
2002-12-19, 15:01:28
Hmm wie iss er den an die Domain gekommen ????

Hier mal was rechtliches :

Derjenige der den Admin-C Eintrag auf der Domain ( und allen daraus abgeleiteten Subdomains ) ist ohne wenn und aber voll verantwortlich und haftbar für sämtliche Geschichten die unter der domain sind.

Das heisst, er sollte sich seine Leute die er Zugang gewährt genaustens auswählen, denn bei einem vergehen ist er drann.

Die sache mit dem webspace :
Sämtliche Inhalte die im web publiziert werden, ist der inhaber des speichgermediums ( auch wenn vermietet ) haftbar oder mitschuldig, er muss darauf achten das seine Mieter keine Illegalen Inhalte auf seinem medium plazieren.
ABER : er kann diese Pflicht auf seine Mieter teilübertragen, indem er ausdrücklich den Mieter des Mediums darauf hinweist das dieser die Verantwortung für sein Mietmedium hat ( geht aber nur teilweise , deswegen auch vorher teilschuldig )

Klartext :

Dein Freund kriegt jedenfalls einen Teil ab. Er sollte schleunigst denn anderen typ anzeigen ( Vertraunsmissbrauch, missbrauch von übertragenen Rechten im allgemeinen etc. ).

Ein sehr guter spezialisierter Anwalt kann helfen, schnellstens einen sochlen aufsuchen.

Ich hatte 1998 / 99 eine ähnliches Problem als ISP ( damals zu den goldenen Dot Com Zeiten ;) ).
Ich denke das die rechtliche Lage sich nicht alzu stark verändert hat, aber halt ohne gewähr.

grakaman
2002-12-19, 15:06:14
ist tagesthemen denn ein geschützter name? scheint mir nämlich ziemlich allgemein zu sein. jeder nachrichtensprecher, egal wo, sagt doch "die aktuellen tagesthemen...". auf jeden fall rechtliche beratung einholen, die typen in der zwischenzeit auf die ignorelist setzen und die webpage natürlich sofort offline schalten.

mfg

Leonidas
2002-12-20, 01:46:51
Eine dumme Frage: War die Seite auch wie die Tagesthemen-Seite aufgebaut? Allein der Namen reicht für eine Verwechslungsgefahr nicht aus oder aber verwindert die Verwechslungsgefahr doch drastisch (und damit auch die Schuld).

Andre
2002-12-20, 13:18:19
Originally posted by Leonidas
Eine dumme Frage: War die Seite auch wie die Tagesthemen-Seite aufgebaut? Allein der Namen reicht für eine Verwechslungsgefahr nicht aus oder aber verwindert die Verwechslungsgefahr doch drastisch (und damit auch die Schuld).

Hmm, ich hab noch keine Screens gesehen.
Am Wochenende vielleicht.