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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einkommenssteuer: warten auf Betriebskostenabrechnung?


Ash-Zayr
2009-04-05, 13:07:35
Hallo
Ich wohne in einem großen Mehrparteien-Wohnblock (ca. 80 Wohnungen).
In den Nebenkosten/Betriebskosten zahlt man anteilig je nach m²-Schlüssel oder Wohnungseinheit auch die Hausmeisterei, die vom Eigentümer angeheuert sämtliche Arbeiten um und der der Anlage macht, z.b. Gartenarbeiten.

Ist es nun so, dass ich in meiner Einkommenssteuererklärung all diese Posten, also diese Art Arbeiten, die ich im Rahmen meiner Miete zahle, absetzen kann?
Das würde bedeuten, ich müsste noch die Betriebskostenabrechnung 2008 abwarten, die noch aussteht, und dann aus dem seitenweise Zahlenwirrwarr versuchen zu ermitteln, wie viel ich anteilig für welche Hausmeisterleistung gezahlt habe?

Oder trifft das alles so nicht zu?

Ash-Zayr

Butter
2009-04-05, 13:55:41
Ich dachte immer darunter fallen nur solche Rechnungen, wenn ich z.B. jemanden meine Küche aufbauen lasse. (Handwerker Leistung)
Wäre interessant zu wissen.

dargo
2009-04-05, 14:03:04
Ist es nun so, dass ich in meiner Einkommenssteuererklärung all diese Posten, also diese Art Arbeiten, die ich im Rahmen meiner Miete zahle, absetzen kann?

Nein, es sei denn dir gehören die 80 Wohnungen was wohl nicht der Fall ist. Handwerker kannst du nur absetzen wenn sie was in deiner Wohnung gemacht haben. Natürlich nur Handwerker die du selbst beauftragt hast und nicht die dir vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurden, sprich dir keine Kosten entstehen.

cartman5214
2009-04-05, 14:23:19
Nein, es sei denn dir gehören die 80 Wohnungen was wohl nicht der Fall ist. Handwerker kannst du nur absetzen wenn sie was in deiner Wohnung gemacht haben. Natürlich nur Handwerker die du selbst beauftragt hast und nicht die dir vom Eigentümer zur Verfügung gestellt wurden, sprich dir keine Kosten entstehen.
Das ist falsch. Kosten für Handwerker und Hausmeisterdienstleistungen können innerhalb der Steuererklärung abgesetzt werden. Das gilt auch für Nebenkostenanteile einer Mietwohnung.
Das Vefahren ist aber verworren und kompliziert. Abgesetzt werden kann ein Betrag von 20% der Rechnungssumme und max. 600€. Aber auch nur Arbeitskosten. Und nur in dem Jahr wo gezahlt wurde.

Für 2008 heißt das:
-Hausmeisterkosten lt. Abrechnung bestimmen
-evtl. angefallene Materialkosten rausrechnen (pauschal 10% laut Mieterbund)
-die prozentualen Anteile des Hausmeisters an den Nebenkosten ermitteln-
-aus den Abschlagskosten von 2008 den absetzbaren Betrag (20%!) für 2008 ermitteln. Die eventuelle Nachzahlung die in 2009 gezahlt wird dann natürlich erst 2009 absetzen.
-Das Ganze dann nochmal wiederholen für Reinigung, Schornsteinfeger, Aufzugs- und Heizungswartung sowie Gartenpflege.

Bei mir waren das letztes Jahr ca. 350€, davon 50€ Nachzahlung. Knapp 60€ abgesetzt und FA hat es akzeptiert.
Aber man sollte sich echt überlegen ob man das absetzt und sich den Ermittlungsaufwand antut. Ich habs wegen Kindergeld gemacht um unter die Bemessungsgrenze zu kommen. Ansonsten den Streß für weniger als 20€?

dargo
2009-04-05, 14:33:54
Aber auch nur Arbeitskosten. Und nur in dem Jahr wo gezahlt wurde.

Was meinst du damit genau? Nehmen wir doch mal das Beispiel vom TS mit de Gartenpflege. Ich kenne kein Jahr wo keine Kosten für Gartenpflege anfallen.

cartman5214
2009-04-05, 14:42:08
Was meinst du damit genau? Nehmen wir doch mal das Beispiel vom TS mit de Gartenpflege. Ich kenne kein Jahr wo keine Kosten für Gartenpflege anfallen.
Klar, logisch. Günzeug will ja gepflegt werden :wink:.
Aber ich zahle als Beispiel für die Gartenpflege 2008 1300€ folgendermaßen aufgeteilt: 12 Abschläge in 2008 á 100€ und einen Korrekturbetrag von 100€ in 2009 bei Erhalt der Abrechnung.
Die Kosten der Gartenpflege müssen dann in zwei Erklärungen verwurstet werden. 2008 kann ich demnach 1200€x20%=240€ absetzen, 2009 20€.

So hat es mir ein befreundeter Steuerberater erklärt und das FA Berlin-Lichtenberg auch akzeptiert.

Armaq
2009-04-05, 20:05:32
3DC goes Steuerbund. ;)

Franklin
2009-04-06, 06:02:08
Du musst nicht auf die Abrechnung aus 2008 warten.
Für die Erklärung 2008 kannst du auch als Eckwert die Abrechnung aus 2007 nehmen, sie darf lediglich nur 1 Jahr abweichen. Die Kosten aus 2006 wäre also unzulässig.