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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mietpreiserhöhung und Nebenkostenabrechnung?


spike.sp.
2009-04-05, 16:52:39
Ich wohne nun 3 1/2 Jahre in meiner Wohnung. Gestern bekam ich einen Anruf von meinem Vermieter, der mir mitteilte, dass ich mich nicht schrecken soll, wenn in den nächsten Tagen ein Schreiben kommt, mit dem die Miete gesteigert wird.

Ich zahle Kaltmiete €245 monatlich. Nun sollen €40 dazukommen, das sind ~16% Steigerung. Es kommt mir sehr viel vor, und ich kenn mich mit Mietrecht leider gar nicht aus, in meinem Mietvertrag steht nur:

Der Vermieter ist berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die Zustimmung zuer Erhöhung der Miete jeweils nach Ablauf eines Jahres zum Zwecke der Anpassung an die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Wohnungsmarkt zu verlangen.

Keine Ahnung was die gesetzlichen Bestimmungen sein sollen.

Noch hab ich den offiziellen Schrieb nicht bekommen, allerdings wurde die letzten paar Jahre ein paar Sachen in der Wohnung gemacht:
-Bad teilsverfließt
-Waschbeckenmixer erneuert
-Rollläden montiert
-im Juli kommen neue Fenster

Ich Depp bin draufgekommen, dass ich damals auf die Betriebskostenabrechnung 2006 vergessen habe, die von 2007 hatte ich erhalten und bekam 340€ zurück, die von 2008 steht noch aus.
Kann ich da für 2006 noch Einsicht verlangen, oder ist das schon verjährt? Ist die Mietpreiserhöhung von ca. ~16% rechtens?

;(

Heimatsuchender
2009-04-05, 16:58:00
16% sind rechtlich OK. Mein Bruder zahlt seit Januar 2008 fast 20% mehr. Dazu kommt, daß bei dir Modernisierungsarbeiten vorgenommen wurden, bzw. noch vorgenommen werden. Das kann zum Teil auch auf die Miete umgelegt werden. Die Nebenkostenabrechnung von 2006 sollte dein Vermieter dir aushändigen können.


tobife

deekey777
2009-04-05, 17:04:10
Ja, es gibt diese gesetzlichen Bestimmungen, das bedeutet aber nicht, dass der Vermieter mal aus Spaß die Zustimmung zuer Mieterhöhung verlangen kann.
Die Zustimmung kannst du verweigern. Dann muss er die Zustimmung erklagen.

Damit diese Mietpreiserhöhung überhaupt rechtmäßig ist, muss der Vermieter dir die genaue Begründung liefern, dh er muss dir den Mietpreisspiegel zeigen oder auf eine andere Weise.

http://www.mieterbund.de/recht/main_recht_mieterhoeh.html

Lokadamus
2009-04-05, 17:20:53
mmm...

Steht in deinem Mietvertrag nicht drinne, wie das gehandhabt wird?

spike.sp.
2009-04-05, 17:56:17
Da steht nur das drinnen, was ich oben zitiert habe.

Na gut die 40€ mehr kann ich gut verkraften, nur die Abbrechnung von 2006 hätt ich gern. Ich hab mcih etwas eingelesen, hab ich es richtig verstanden, dass die Mieterhöhung erst 3 Monate nach dem Schreiben gilt?