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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung durch Arbeitnehmer - dannach Kündigung durch AG?


Das gute A
2009-04-09, 11:30:19
Hallo,

kurze Frage, die ich gerade nicht genau beantworten kann, wir diskutieren hier grad darüber im Büro:

Wenn der Arbeitnehmer "A" seinem Arbeitgeber, der Firma "B" schriftlich z. B. zum 30.04. fristgerecht kündigt - kann dann nachträglich Firma "B" dem Arbeitnehmer "A" eine Kündigung reindrücken, damit dieser vor dem 30.04. bereits weg ist?

Soweit ich informiert bin, ist die Kündigung durch "A" ja wirksam, da kann doch die Firma nicht im Nachhinein ihm eine Kündigung noch aussprechen, um ihn eher loszuwerden, oder?

Wie schaut das rechtlich aus? Vielleicht mit Quellangabe soweit vorhanden.

Grüße

Infosucher
2009-04-09, 11:45:20
Das wäre ja dann eine fristlose Kündigung des AG dem AN gegenüber wenn er will das dieser früher die Firma verlässt. Das kann er nur mit trifftigen Grund tun! Ansonsten hat auch der AG seine Kündigungsfristen einzuhalten und somit würde sich ja am Datum nichts ändern. Verstehe den Sinn davon nicht. Glaube der AG hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.

MfG
Infosucher

Das gute A
2009-04-09, 11:47:17
Komplizierter ist es schon - das ist Arbeitnehmerüberlassung, der AN hat längere Kündigungsfristen als das Unternehmen, wo er eingesetzt ist.

Darum möchte das Unternehmen den AN schneller loswerden als bis zum 30.04. zu warten - darum gehts.

Kann man denn nach zugegangener Kündigung des Arbeitnehmers daraufhin noch eine Kündigung (fristlos) seitens des AG aussprechen? Ich glaube, dass das rechtlich gar nicht machbar ist so ohne weiteres.

Grüße

Popeljoe
2009-04-09, 12:01:43
Wende dich damit an die Gewerkschaft: kostenloses Gespräch mit Leuten, die halbwegs Ahnung haben! ;)
Ansonsten ÖRA (=öffentliche Rechtsauskunft), so die denn bei dir existiert.

Andre
2009-04-09, 12:14:33
Kann man denn nach zugegangener Kündigung des Arbeitnehmers daraufhin noch eine Kündigung (fristlos) seitens des AG aussprechen? Ich glaube, dass das rechtlich gar nicht machbar ist so ohne weiteres.

Grüße

Nein, das geht sogar ganz sicher nicht. Denn eine Kündigung des AN ist für den AG mit Sicherheit kein Grund für eine fristlose Kündigung. Jeder Arbeitsrichter haut das dem AG um die Ohren.
Was schonmal vorkommt ist, dass der AN auf Grund seiner Kündigung in Absprache mit dem AG früher freigestellt wird - entweder um früher beim neuen AG anzufangen oder noch etwas - dann aber unbezahlten - Urlaub (Umzug, Vorbereitungen oder so) nehmen zu können.

Der Fünfte Elefant
2009-04-09, 12:32:23
Komplizierter ist es schon - das ist Arbeitnehmerüberlassung, der AN hat längere Kündigungsfristen als das Unternehmen, wo er eingesetzt ist.

Darum möchte das Unternehmen den AN schneller loswerden als bis zum 30.04. zu warten - darum gehts.

In dem Fall kann die Firma den Arbeitnehmer garnicht entlassen, wie soll das denn auch gehen, da er überhaupt kein Arbeitsvertrag mit ihnen hat?!
Ob sie ihn loswerden können hängt dann nur von den Verträgen zwischen den beteiligten Firmen ab.

Oder versteh ich das Beschäftigungsverhältniss jetzt grundlegend falsch? :confused:

Kann man denn nach zugegangener Kündigung des Arbeitnehmers daraufhin noch eine Kündigung (fristlos) seitens des AG aussprechen? Ich glaube, dass das rechtlich gar nicht machbar ist so ohne weiteres.

Grüße

Das kann man natürlich tun. Sonst würde ja jeder AN der ahnt, daß ihm eine fristlose Kündigung ins Haus steht sofort seinerseits kündigen.

Aber es gelten selbstverständlich die normalen, sehr strengen, Anforderungen an eine Fristlose Kündigung. Ein ... Herr X möchte das Arbeitsverhältniss mit uns beenden ... ist jedenfalls definitiv keine ausreichende Begründung.

Annator
2009-04-09, 12:39:23
Hallo,

kurze Frage, die ich gerade nicht genau beantworten kann, wir diskutieren hier grad darüber im Büro:

Wenn der Arbeitnehmer "A" seinem Arbeitgeber, der Firma "B" schriftlich z. B. zum 30.04. fristgerecht kündigt - kann dann nachträglich Firma "B" dem Arbeitnehmer "A" eine Kündigung reindrücken, damit dieser vor dem 30.04. bereits weg ist?

Soweit ich informiert bin, ist die Kündigung durch "A" ja wirksam, da kann doch die Firma nicht im Nachhinein ihm eine Kündigung noch aussprechen, um ihn eher loszuwerden, oder?

Wie schaut das rechtlich aus? Vielleicht mit Quellangabe soweit vorhanden.

Grüße

Fristlos immer. Wenn Grund vorhanden. Sonst kann er ihn nur von der Arbeit freistellen. Z.B. in Frisör Läden wird das oft gemacht damit der Mitarbeiter seine spezielle Kundschaft nicht mit zum nächsten Arbeitgeber nimmt.

Komplizierter ist es schon - das ist Arbeitnehmerüberlassung, der AN hat längere Kündigungsfristen als das Unternehmen, wo er eingesetzt ist.

Die sind gleich. Außer es ist im Tarifvertrag anders geregelt.

kiX
2009-04-09, 12:54:40
Selbst wenn der AG eine kürzere Kündigungsfrist hätte als der AN (was mit Verlaub doch total unsinnig ist - meist ist es doch genau andersherum), dürfte eine zweite, vorgezogene und einseitige Kündigung wohl vor keinem Arbeitsgericht bestand haben, es sei denn der AN liefer einen Grund für eine fristlose Kündigung.

Ansonsten dürfte das nicht greifen.