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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Transportschaden durch Zusteller - Juristische Lage?


Fritte
2009-04-11, 21:24:27
Hallo,

habe mir bei Ebay was gekauft, der verkäufer nutzte DPD (angeblich versichert) zum Versand.
Leider kam die Ware beschädigt an, eindeutig ein Fehler des Zustellers.
Nun ein erhitzter Schrriftwechsel mit dem Verkäufer, dieser meint ich sollte das mit DPD abklären und den Schaden mit denen regeln.

Soweit so schlecht, nur meine ich mich erinnern zu können das ich als Käufer der ja keinen vertrag mit DPD hat, eigentlich gar nix mit denen klären kann. Bei German Parcel wird es z.b. immer so gehandhabt das nur der Auftraggeber = verkäufer was machen kann.

Stimmt das so?

Der Fünfte Elefant
2009-04-11, 21:35:41
2 Fragen:

1) Gewerblicher Händler oder Privat?
2) Den Schaden bei der Zustellung gleich angezeigt oder sonstwie belegbar, daß das Paket beschädigt eingetroffen ist?

darph
2009-04-11, 21:38:59
Wenn der Verkäufer gewerblich handelt, ist das sein Problem, er muß dir fehlerfreie Ware ausliefern (lassen).

Wenn es ein Privatverkauf war, dann findet der Gefahrenübergang (so heißt das glaub' ich) mit dem Aufgeben der Sendung statt. Dann ist das in der Tat dein Problem.

Fritte
2009-04-11, 21:41:01
es geht nicht darum wessen Problem der schaden ist, sondern ob der Zusteller (DPD) mir gegenüber auskunftspflichtig ist

Aber ums mal aufzugreifen, der Typ ist Powerseller mit eigenem Shop bei Egay, also gewerblich.
PS: Schaden wurde gleich beim Verkäufer angezeigt, der wills aber auf mich abschieben, hab aber keine Lust mich mit DPD rumzuschlagen und ist offensichtlich auch nicht meine Aufgabe

Skinner
2009-04-11, 21:42:14
DPD ist der letzte schrott, nicht zuletzt wenn es um die abwicklung bei Transportschäden geht.

Ich habe jahrelang mit denen zusammengearbeitet. Am ende ist es daran gescheitert, das wohl jemand im Depod meinte, mit einen meiner Pakete Fussball spielen zu müssen.

DPD NEVER EVER :)

Tech_FREAK_2000|GS
2009-04-11, 22:20:56
Ich kann nur von einer ähnlichen Geschichte mit DHL erzählen,
dort war es so das der Verkäufer den Schaden an DHL weitermelden musste, der Paketempfänger konnte da nichts machen.

([...]Der Verkäufer hat einen Dienstleistungsvertrag mit uns über die Lieferung des Paketes an Sie abgeschlossen. Wenden Sie sich an diesen, um die Regulierung des Schadens zwischen Verkäufer und Dienstleister einzuleiten.[...])

Der Fünfte Elefant
2009-04-11, 22:23:55
Der Paketdienst ist dir gegenüber zu garnichts verpflichtet, auch nicht zur Auskunft. Es besteht und bestand zu keinem Zeitpunkt ein wie auch immer geartetes Vertragsverhältniss zwischen euch.

Möchtest du das ändern müßte entweder der Verkäufer dir seinen Anspruch gegenüber dem Paketdienst abtreten (nicht unproblematisch) oder dich explizit mit der Wahrnehmung seiner interessen beauftragen. (Wäre es ein privater Verkäufer gewesen, wäre dies der Weg denn du nun gehen müßtest; dadurch das er den Auftrag das Paket zu versenden von dir angenommen hat, ist er auch verpflichtet dich bei Durchsetzung deiner Ansprüche zu unterstützen. Sei es wie vorstehend genannt oder indem er in deinem Namen mit dem Transportunternehmen verhandelt)


PS: Schaden wurde gleich beim Verkäufer angezeigt,

Sorry, Frage war von mir nicht eindeutig genug Formuliert, gemeint war, ob du den Schaden gegenüber DPD angezeigt hast? Denn dein Verkäufer muß sich ja jetzt mit den Jungs und Mädels auseinandersetzen und müßte den Nachweis führen, das die die Ware beschädigt haben.

Falls das Paket sichtbar beschädigt war, wäre es deine Pflicht gewesen diesen Schaden beim Zusteller anzuzeigen oder die Sendung nicht anzunehmen. Wenn das der Fall war, kann es im ungünstigsten Fall darauf hinauslaufen, das du auf einem Teil des Schadens sitzenbleibst.

War das Paket nicht beschädigt, bist du mit der Meldung an den Verkäufer deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und der hat nun den Schwarzen Peter. Ich würde mich da auf gar keine Fall auf etwas einlassen, wie Darph schon richtig gesagt hat, als Gewerblicher Verkäufer trägt er das Transportrisiko und muß sich um alles weitere selbst kümmern.

P.S. Darf man fragen wodurch du dir der (Allein)Schuld des Zustellers sicher bist? (Reine Neugier)

Heimatsuchender
2009-04-11, 23:08:19
Ich bin selbst im Logistikbereich tätig (allerdings nicht im Paketbereich) und kann dir sagen, daß du gar nichts tun kannst/mußt. Du bist keinen Vertrag mit DPD eingegangen, sondern der Verkäufer. Der Verkäufer muß bei DPD einen Schaden anmelden. Aber: Es ist wichtig, was für ein Schaden es ist. Wenn es ein verdeckter Schaden ist, hast du mit der Info an den Verkäufer richtig gehandelt. Der Verkäufer muß umgehend DPD informieren. Ist es ein sichtbarer Schaden (Verpackung beschädigt....) solltest du das direkt beim Zusteller reklamiert haben. Solltest du das nicht reaklamiert haben, wird die Sache kompliziert.


tobife

Stormtrooper
2009-04-11, 23:19:10
Würd mich da gar nicht rumstressen.
Der Verkäufer ist in der Pflicht.
Frist setzen, ansonsten Anwalt einschalten.

LovesuckZ
2009-04-11, 23:24:41
Würd mich da gar nicht rumstressen.
Der Verkäufer ist in der Pflicht.
Frist setzen, ansonsten Anwalt einschalten.

Bei privaten Verkäufen auch nur, wenn er keine Möglichkeit einer direkten Abholung angeben hat. Ansonsten ist der Verkäufer seinen Pflichten nachgekommen. Er kann nur auf Freundlichkeit hoffen, dass der Verkäufer sich der Sache annimmt und sie mit dem versender regelt.

Fritte
2009-04-11, 23:52:45
also mal zur Aufklärung, es handelt sich um eine Bagatelle, Warenwert gerade mal 11 Euro

Tatsächlich wäre mir das ganze Theater mit zurückschicken und alles andere sogar zuviel gewesen, aber diese Chance gab mir der Verkäufer erst gar nicht, er bestand gleich darauf das es mein Problem wäre etc.

Warum ich dann hier gefragt habe? Nun ja, ich wollte eigentlich nur vor mir selbst rechtfertigen das ich ihm für sein blödes Verhalten ne negative reingedrückt habe, was ihn wohl etwas ärgern dürfte, hat ihn immerhin seine 100% gekostet

Ums nochmal klarzustellen, der Typ hat jede Verantwortung von sich gewiesen und das auch noch in einem recht arroganten Ton, denke mal das da ne negative rechtens ist.

Fritte
2009-04-11, 23:57:35
sehe gerade das der Verkäufer einen Antrag auf Überarbeitung der Bewertung gestellt hat, kennt sich einer damit aus? Wie läuft das bei Ebay, was kann passieren?

Philipus II
2009-04-12, 00:06:19
warte einfach mal ab, eventuell musst du deine Position nochmal schildern...

Heimatsuchender
2009-04-12, 01:10:36
Bei privaten Verkäufen auch nur, wenn er keine Möglichkeit einer direkten Abholung angeben hat. Ansonsten ist der Verkäufer seinen Pflichten nachgekommen. Er kann nur auf Freundlichkeit hoffen, dass der Verkäufer sich der Sache annimmt und sie mit dem versender regelt.



Da es sich in diesem Fall um einen gewerblichen Verkäufer handelt, ist der in der Pflicht. Bei privaten Verkäufern wird es komplizierter. Die sind mit dem Versand ihren Pflichten nachgekommen. Nur: Wenn mal was passiert, können nur die Versender helfen. Der Empfänger bekommt vom Paketdienst so gut wie nie Informationen. Ich habe sowas schon mitgemacht. Wenn der Verkäufer dann noch auf Stur schaltet, wird es richtig lustig.


tobife

EureDudeheit
2009-04-12, 03:28:24
§ 421 HGB oder Drittschadensliquidation.

Aber wenn es ein gewerblicher Händler ist, muß er dir die Ware eh nochmal schicken.