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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Steuererklärung Problem(!?)


R300
2009-04-16, 19:27:32
Hallo,

meine Mutter lebt seit Dezember 2007 räumlich getrennt (aber noch verheiratet) von meinem Vater.
Da ich noch Azubi bin, wohne ich bei meiner Mutter.

Sie hat seit dem die Steuerklasse 2 als alleinerziehende.

Wenn ich das jetzt richtig verstehe wird mein Gehalt an den Lohn meiner Mutter angerechnet und mit versteuert.

Da mein Jahresgehalt 8600€ (Brutto) beträgt, haben wir jetzt die Befürchtung, dass wir einiges nachzahlen müssen.

Ist das alles korrekt und wenn ja, wie hoch kann die Nachzahlung werden?
(Wenn man sämtliche andere Details weglässt, für die man Geld zurück bekommen könnte.)


EDIT:
Habe grade noch folgendes gefunden.
http://www.domino1.stuttgart.de/web/ob-icg/wiedereinstieg.nsf/3252cded04f35387c12570920054eebc/5dec02e3b0f62d76c12571da004c688e/$FILE/Informationen_zur_neuen_Steuerklasse_2.pdf


Keinen Anspruch auf Steuerklasse 2 haben folgende Alleinerziehende, sie werden in
Steuerklasse 1 eingestuft:
1. Alleinerziehende leben mit ihrem volljährigen Kind zusammen, das noch in Ausbildung
ist und für das sie Kindergeld erhalten.


Das trifft eig zu und trotzdem hat meine Mutter Steuerklasse 2 vom Finanzamt bekommen.
Fehler vom Finanzamt?

-Duke-
2009-04-17, 00:01:58
Hi!
hm naja .. Dein Einkommen wird nicht direkt bei der Deiner Mutter angerechnet. Aber die Höhe Deines Einkommens entscheidet darüber ob sie einen Kindergeldanspruch für Dich hat. (Ich verlink mal das hier, auf die Schnelle ergooglet: http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/kigeldein.html)
Übersteigt Dein steuerliches Einkommen 7680,- € fällt der Kindergeldanspruch weg und damit auch gleichzeitig die Steuerklasse 2. Es käme dann wahrscheinlich tatsächlich zu einer Nachzahlung bei Deiner Mutter.

Mit 8600 brutto solltest unter die die Grenze fallen. und für 2008 solte sie dann die StKl. 2 behalten.

Wenn Dein brutto steigt am besten direkt bei der Kindergeldkasse den Anspruch klären lassen. Fällt dieser weg, die Lohnsteuerklasse auf 1 ändern lassen, oder andernfalls am Jahresende mit evtl einer grösseren Nachzahlung leben... ;)

Gruß
-Duke-