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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ebayprobleme bzw Fragen zum Verkauf


Gast
2009-04-20, 13:26:08
Hallo

Habe auf Ebay mehrere Computersachen verkauft. Und nun fangen die Probleme an:

1. Käufer will Artikel zurückgeben, weil OVP nicht dabei ist. Denn Ebay stellt bei den automatischen Produktsuchen immer ein Standardbild mit OVP rein oder so.

2. Zweiter Käufer regt sich auf, weil er mehr zahlen muss als ich damals beim Einkauf und will "Rabatt".

3. Dritter Käufer beschwert sich, dass die Grafikkarte nicht in seinem Rechner läuft und verlangt den Kauf rückgängig zu machen.

4. Vierter Käufer will erst in 2 Wochen zahlen, wenn er wieder "Kohle" hat. Gibt es keine Fristen?

Wie soll man sich da verhalten?

teh j0ix :>
2009-04-20, 13:44:59
Hallo

Habe auf Ebay mehrere Computersachen verkauft. Und nun fangen die Probleme an:

1. Käufer will Artikel zurückgeben, weil OVP nicht dabei ist. Denn Ebay stellt bei den automatischen Produktsuchen immer ein Standardbild mit OVP rein oder so.

2. Zweiter Käufer regt sich auf, weil er mehr zahlen muss als ich damals beim Einkauf und will "Rabatt".

3. Dritter Käufer beschwert sich, dass die Grafikkarte nicht in seinem Rechner läuft und verlangt den Kauf rückgängig zu machen.

4. Vierter Käufer will erst in 2 Wochen zahlen, wenn er wieder "Kohle" hat. Gibt es keine Fristen?

Wie soll man sich da verhalten?

1. Afaik stellt ebay nicht automatisch Bilder in _deine_ Auktion. Solange du nicht in der Beschreibung was von OVP geschrieben hast oder ein Bild drin hast (kannst die Autkion ja nachträglich aufrufen) so hat er keinerlei Recht auf Rückgabe.

2. Du kannst mit dir Handeln lassen, musst du aber nicht. Ebay ist kein Basar, was geboten wurde muss er im Zweifel auch zahlen.

3. Nicht dein Problem. Kannst natürlich auf Kulanz zurücknehmen, musst du aber nicht.

4. ehrlich gesagt weiß ich nicht ob es eine Zahlungsfrist gibt.

Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ;)

EureDudeheit
2009-04-20, 13:54:16
Hallo

Habe auf Ebay mehrere Computersachen verkauft. Und nun fangen die Probleme an:

1. Käufer will Artikel zurückgeben, weil OVP nicht dabei ist. Denn Ebay stellt bei den automatischen Produktsuchen immer ein Standardbild mit OVP rein oder so.

2. Zweiter Käufer regt sich auf, weil er mehr zahlen muss als ich damals beim Einkauf und will "Rabatt".

3. Dritter Käufer beschwert sich, dass die Grafikkarte nicht in seinem Rechner läuft und verlangt den Kauf rückgängig zu machen.

4. Vierter Käufer will erst in 2 Wochen zahlen, wenn er wieder "Kohle" hat. Gibt es keine Fristen?

Wie soll man sich da verhalten?


Alle bis auf 4. ignorieren.
2 Wochen sind noch angemessen, ansonsten ebay melden und neu reinstellen.

Gast
2009-04-20, 13:54:57
Zu 1. und 2.: Ist so wie oben gesagt.

Zu 3.: Wenn die Karte defekt ist musst du sie reparieren, austauschen oder ihm sein Geld zurückgeben.

Zu 4.: Die Ware schicken brauchst du nicht, solange du das Geld nicht hast. Aber ich weiß auch nicht ganz genau ob deine Frage überhaupt in diese Richtung zielte.

ROXY
2009-04-20, 15:59:50
ebay ist eben ebay.

es sollte jedem käufer klar sein das er unter umständen müll zugeschickt bekommt oder betrogen wird (gesunder menschenverstand?)
deswegen kaufe ich nur vor ort in der region mit besichtigung und selbstabholung.

ps.: du kannst alle 4 punkte ignorieren

R.I.P.
2009-04-20, 16:13:46
Tja, seit Ebay das Bewertungssystem verändert hat, kannst du als VERKÄUFER keine negativen Bewertungen mehr ausstellen; das ist als ehrlicher Verkäufer sehr schlecht, denn der Käufer kann dich einfach mit einer negativen Bewertung "erpressen"....

ad 2: wenn er deinen Auktion gewonnen bzw Sofort-Kauf betätigt hat und nach Erhalt der Ware durch die beigelegte Rechnung gemerkt hat, dass er mehr als du damals bezahlt hast, dann ist er selbst schuld und du solltest keinen Rabatt geben, wirst jedoch mit Sicherheit (wenn auch nur durch eine Lüge) ein negatives Feedback erhalten (wenn dir das nicht egal ist, müsst ihr euch einigen)

ad 3: wenn die Karte defekt war und es nirgends dazugeschrieben worden ist, dann ist es dein Fehler und du solltest die GraKa zurücknehmen, wenn es z.B eine PCIe Karte ist (und du hast es angegeben) und der Käufer hat eine AGP-MoBo dann ist es seine Schuld und er sollte besser lesen; wenn du gnädig bist nimmst du sie zurück, sonst nicht

ad 4: 2 Wochen sind für mich als Verkäufer zuviel, ich lasse max 4 Arbeitstage verstreichen; wenn dieser Idiot kein Geld hat, dann soll er nicht mitbieten; wenn du willst kannst du warten; es gibt keine offiziellen Fristen

Philipus II
2009-04-20, 16:21:16
Nummer 4 würde ich eine Frist setzen.
Ein Zahlungsziel von 10 Tagen sollten angemessen sein.

Bezüglich der OVP: Ich brauch nen Link zur Auktion/zum Angebot

Sonst: Wenn du kein schlrechtes Gewissen hast, ignorier die Meckerer.
Insbesondere dem 2. fehlts doch:biggrin:

Gorthol
2009-04-21, 09:01:24
zu 3)
Wenn du in deiner Auktion eine Satz wie "Unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung" drin stehen hast, dann mußt du dich da auch nicht drum kümmern.

Wenn nicht, mußt du wohl auch als Privatperson für Mängel geradestehen. Zumindest innerhalb der ersten 6 Monate. Beim Zeitraum bin ich mir aber nicht 100% sicher.

Natürlich gehe ich davon aus, dass die Grafikkarte 100% i.O. war, als du sie losgeschickt hast.

Philipus II
2009-04-21, 16:39:18
Allerdings gibt es bei einem Privatverkauf keine Beweislastumkehr. Daher wirds relativ schwierig für den Käufer...

Gast
2009-04-22, 10:03:48
6. Käufer will Handy an der Haustür abholen. Bin nicht da, aber Kollege musste 30 Minuten mit ihm verhandeln, denn er behauptete, dass das Handy statt den erbotenen 130 Euro nur 115 kosten würde. Ich glaub mich tritt ein Pferd.

7. Nächster Käufer hat meinen 42" Fernseher gekauft und laut Überweisung fehlen die 9 Euro für den Versand. Bis jetzt hat er nicht reagiert.



Hab ja "nur" 20 Sachen in Ebay reingesetzt, aber bei 45% muss man nachher noch verhandeln. Mal abgesehen davon, dass einige meinen Hermes wäre günstiger, wobei meine nächste Hermes Filiale bestimmt mind. 2 Euro Spritgeld weiter weg ist. Und das Versandumschläge Geld kosten glauben die auch nicht.

PHuV
2009-04-22, 17:25:06
Irgendwas machst Du falsch. Ich habe schon zig Sachen bei Ebay verkauft, und bisher keinen Ärger gehabt. Formuliere mal Deine Bedingungen schärfer.

Popeljoe
2009-04-23, 00:05:49
Also irgendwie sollte man seine Erfahrungen auch nicht, wie du, im Hauruck Verfahren machen!
Du bist dir offensichtlich über Vieles bei den Abläufen bei Ebay gar nicht im Klaren.
Am einfachsten wäre es, wenn du dir Angebote von Leuten ansiehst, die schon ein paar Bewertungen haben. Diese kannst du quasi 1:1 auf deine Angebote übertragen, grade, was die rechtlichen Sachen angeht.