PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 20 Jahre alt, 2,5 Jahre den Lappen und Fahrerflucht unter alkoholeinfluss


lipp
2009-04-23, 22:39:24
hallo leute,

nem sehr guten freund is am WE folgendes passiert, wir waren auf dem heimweg von ner party, waren beide gut angetrunken.

in einer linkskurve verlor er die kontrolle seines wagens und prallte mit gefühlten 70kmh in 3 parkende autos! und fuhr danach noch ne straße weiter um die fahrbahn nicht zu blockieren! ende vom lied: wagen schrott, die andern 3 auch, er hatte im blastest 1,1 promille ... jedenfalls hat er keine probezeit mehr, ist aber noch unter 21, also 0,00promille pflicht! wurde natürlich auch blutabgenommen usw.

in polizeilichen pressebericht stand aber er hatte angeblich 1,6 promille, wobei der bluttest ca 2 wochen dauert! weiterhin wurde ihm fahrerflucht unterstellt, was so aber nicht als solche gedacht war!

jetzt die frage, was wird ihn vermutlich als strafe blühen? er ist sonst nie bei der polizei auffällig geworden! sachschaden wird auf 16000€ geschätzt ...

finde im netz keinen vergleichbaren fall... ;)

gebt mal euern senf dazu ab.

danke schön und schönen abend noch

EureDudeheit
2009-04-23, 23:21:42
315c oder 316 stgb, eventuell dann halt noch die fahrerflucht

tatarus
2009-04-23, 23:26:26
Ist auf jeden Fall keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Er kann froh sein, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind und sollte sich trotzdem schnell an einen Anwalt wenden und seine Erleuchtung nicht in Foren suchen.

Die Strafe legt ein Gericht fest. Ist wohl eine Geldstrafe, die an seinem Einkommen gemessen wird. Den Führerschein kann er auf die nächsten 12-18 Monate wohl vergessen und wird ihn dann neu machen müssen.

Die Versicherung zahlt übrigens nicht bei Fahrten unter Alkoholeinfluß bzw. wird sich das Geld wieder holen.

Ich finde übrigens, dass die Strafe nicht hoch genug ausfallen kann. Was denkt ihr euch eigentlich dabei, besoffen und zu schnell zu fahren? Die 3 Autos hätten auch Personen sein können.

Plutos
2009-04-23, 23:29:42
Tja, das mit der Fahrerflucht...ein leidiges Thema...die Unterstellung ist schon verständlich, sollte aber auch nicht unmöglich sein, zumindest da wieder rauszukommen - wie glaubwürdig er allerdings ist (und darauf kommt es dabei wohl am ehesten an), ist angesichts der Tatsachen fragwürdig.

Rein vom Gefühl her denke ich auch eher an Führerscheinentzug als "nur" an ein Fahrverbot sowie eine Geldstrafe...Dreh- und Angelpunkt wird wohl auch sein, ob er "grob" fahrlässig oder "nur normal" fahrlässig gehandelt hat - das muss wohl auch das Gericht entscheiden. Mit der Versicherung wird es so oder so arge Probleme geben, da kann er sich wohl schonmal drauf einstellen, das aus eigener Tasche zahlen zu müssen - so er denn kann.

Dass er es echt ziemlich krass verbockt hat, braucht dir ja keiner mehr sagen. Da geht's nur noch drum, möglichst glimpflich wieder rauszukommen.

TB1333
2009-04-23, 23:29:55
Wieso wird ihm Fahrerflucht angelastet, wenn er nur eine Straße weiter gefahren ist? War die Polizei vor Ort oder was?

r00t
2009-04-23, 23:32:42
fahrerflucht? naja ich denk er war wohl auch unzurechnungsfähig mit so viel blut im alkohol..äh alkohol im blut^^

Spasstiger
2009-04-23, 23:33:02
Wieso wird ihm Fahrerflucht angelastet, wenn er nur eine Straße weiter gefahren ist?
Ein Verlassen des Unfallorts gilt als Fahrerflucht. Aber ein guter Anwalt sollte diesen Vorwurf recht schnell entkräften können, da er unter Alkoholeinfluss offenbar nicht mehr wirklich zurechnungsfähig war. Sonst hätte er den Unfall erst gar nicht gebaut. Und vorsätzlich ist er sicher nicht in die parkenden Autos gecrasht.

Plutos
2009-04-23, 23:35:42
Ein Verlassen des Unfallorts gilt als Fahrerflucht. Aber ein guter Anwalt sollte diesen Vorwurf recht schnell entkräften können, da er unter Alkoholeinfluss offenbar nicht mehr wirklich zurechnungsfähig war. Sonst hätte er den Unfall erst gar nicht gebaut. Und vorsätzlich ist er sicher nicht in die parkenden Autos gecrasht.

Na und? Es reicht ja, wenn er vorsätzlich (und das ist ein dehnbarer Begriff) ins Auto gestiegen ist, oder nicht ;). Allerdings ist der Vorsatz ja immer sehr schwer nachzuweisen, und in dubio pro reo :smile:.

Spasstiger
2009-04-23, 23:40:01
Na und? Es reicht ja, wenn er vorsätzlich (und das ist ein dehnbarer Begriff) ins Auto gestiegen ist, oder nicht ;).
So gesehen war es ja auch vorsätzlich von Lipp, dass er seinen Kumpel betrunken hat fahren lassen. ;)

Plutos
2009-04-23, 23:44:48
So gesehen war es ja auch vorsätzlich von Lipp, dass er seinen Kumpel betrunken hat fahren lassen. ;)

Hätte ich Jura studiert, könnte ich mir zumindest schon vorstellen, Lipp "Anstiftung zu einer Straftat" oder so zu unterstellen ;).

_DrillSarge]I[
2009-04-23, 23:45:50
jetzt die frage, was wird ihn vermutlich als strafe blühen? er ist sonst nie bei der polizei auffällig geworden! sachschaden wird auf 16000€ geschätzt ...

finde im netz keinen vergleichbaren fall... ;)

gebt mal euern senf dazu ab.

danke schön und schönen abend noch
- lappen weg (100% pro) mindestens 6 monate + 7 punkte
- hohe geldstrafe + sachschaden
(das ist das minimum!)

-> alles über 1.1 promille gilt als absolut fahruntüchtig und wird hart bestraft.

toll, dass ihr verantwortungsvoll gefahren seid (y)

EureDudeheit
2009-04-23, 23:49:39
Na und? Es reicht ja, wenn er vorsätzlich (und das ist ein dehnbarer Begriff) ins Auto gestiegen ist, oder nicht ;). Allerdings ist der Vorsatz ja immer sehr schwer nachzuweisen, und in dubio pro reo :smile:.


Es reicht auch für 315c wenn er fahrlässig in Auto gestiegen und gefahren ist.

Rooter
2009-04-23, 23:50:24
waren beide gut angetrunkenIch bin auch schon nach 2 Weizen im Billardcafe nachhause gefahren aber bei 1,1 Promille hat er es imho auch nicht anders verdient!

Zum Strafmaß kann ich aber nichts sagen.

jedenfalls hat er keine probezeit mehr, ist aber noch unter 21, also 0,00promille pflicht!Aha, wusste ich gar nicht. Da ich aber 10 Jahre älter bin betrifft mich das auch nicht. :biggrin:

MfG
Rooter

Tesseract
2009-04-23, 23:57:21
Ein Verlassen des Unfallorts gilt als Fahrerflucht.
das kann man so pauschal nicht sagen:
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

wenn keiner in der nähe war, sie also quasi allein unterwegs waren, reicht ein melden bei der polizei und je nach dem wie die straße beschaffen ist kann das durchaus als "absichern des unfallortes" gesehen werden.

Khaane
2009-04-24, 00:02:29
Vorallem bei 1.1 Promille ist es nicht mit 2 oder 3 Halben getan, da muss man schon mind. 2-3 Mischen und nochmal 2 Halbe hinterher knallen.

Hat sich dein Kollege schon Gedanken über den Sachschaden gemacht, denn den wird er aus eigener Tasche zahlen müssen - Ganz übel. :frown:

centurio81
2009-04-24, 00:26:30
Wie kann man nur so dumm sein.. :|
Zum einen sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen, oder selber so betrunken Auto fahren.. Oh Mann..
Das hätten auch Menschen sein können in die er gerauscht wäre..

Mir fällt dazu nix ein..

Khaane
2009-04-24, 00:33:00
Wie kann man nur so dumm sein.. :|
Zum einen sich zu einem Betrunkenen ins Auto setzen, oder selber so betrunken Auto fahren.. Oh Mann..
Das hätten auch Menschen sein können in die er gerauscht wäre..

Mir fällt dazu nix ein..

Ruhig Blut, passiert eben. Das war nicht das erste und das letzte Mal, dass sowas auf der Welt passiert ist. ;)

Zudem ist er 21 und das wird ihm eine Lehre fürs Leben sein, man kann froh sein, dass niemand zu Schaden gekommen ist. =)

lipp
2009-04-24, 00:34:55
so leute ... klar war es von beiden verantwortungslos, aber wir waren beide gut angetrunken, ich mehr als er!!^^ von daher sorry ...

also er hatte 2 oder 3 bier 0,5l und bestimmt 6-7 kleine 20cl vodka-o mischen getrunken gehabt!
weiterhin ist zu sagen, das die straße mies beschaffen und leicht nass gewesen ist, vllt hilft das ja noch was???

die frage ist nur, wie es sich verhält, weil er noch 20 ist und eigtl 0,00 hätte haben müssen, er aber keine probezeit mehr hat!

Ric
2009-04-24, 00:36:48
weiterhin ist zu sagen, das die straße mies beschaffen und leicht nass gewesen ist, vllt hilft das ja noch was???

Warum soll man wohl geistig klar sein?
Ich hoffe das reicht als Antwort.

centurio81
2009-04-24, 00:39:53
Ruhig Blut, passiert eben. Das war nicht das erste und das letzte Mal, dass sowas auf der Welt passiert ist. ;)


Genau das ist ja das schlimme.
Das es echt noch so viele verantwortungslose Fahrer gibt..
Man könnte ruhig Alkohol und Führerschein auf mindestens 21 hochsetzen..
Mir will nicht in den Kopf wieso man das nicht vorher weiß wie gefährlich sowas ist.


Zudem ist er 21 und das wird ihm eine Lehre fürs Leben sein, man kann froh sein, dass niemand zu Schaden gekommen ist. =)

Das kann man echt nur hoffen..

Sven77
2009-04-24, 00:41:26
Hat sich dein Kollege schon Gedanken über den Sachschaden gemacht, denn den wird er aus eigener Tasche zahlen müssen - Ganz übel. :frown:

Die Haftpflicht muss erstmal zahlen, kann dann aber Regress fordern, ist aber afaik auch begrenzt auf 5.000Eur.. trotzdem stolzes Sümmchen.

doublehead
2009-04-24, 00:44:16
Genau das ist ja das schlimme.
Das es echt noch so viele verantwortungslose Fahrer gibt..
Man könnte ruhig Alkohol und Führerschein auf mindestens 21 hochsetzen..
Mir will nicht in den Kopf wieso man das nicht vorher weiß wie gefährlich sowas ist.



Jugendlicher Übermut. Wir haben in unserer Sturm und Drang Zeit alle schon mal Blödsinn gemacht, oder ?

Manche werden aber auch im reiferen Alter nicht schlauer, siehe Haider.

aix
2009-04-24, 00:44:17
ok, ohne besondere kenntnisse...

einem guten kollegen ist ziemlich das gleiche passiert (ist aber schon ein 2-3 jahre her): >1,6promille, 20 jahre, auto mit insassen anne wand gefahrn und auch sachschaden erzeugt. fahrerflucht zumindest auch versucht...

also hat 2 jahre fahrverbot, mpu und ne vorstrafe.. zu geldstrafen hab ich keine infos.

lipp
2009-04-24, 00:44:43
die sache is halt, dass der wagen + vers. über seinen vater alles läuft!:(

Sven77
2009-04-24, 00:49:41
Ok, hab grad nen Kumpel angeskypet der Versicherungskaufmann ist. Regressforderung der Haftpflicht ist max. 5000Eur für die Trunkenheit am Steuer, wenn noch Verurteilung wegen Fahrerflucht dazukommt, nochmal 5000Eur, also maximal 10000Eur. Das sind Summen, da muss man den Anwalt einschalten.

Moralische Bewertung lasse ich aus, weil "der ohne Sünde, werfe den ersten Stein".. das Schlimme ist, wenn man älter wird, und kapiert wie blöd man früher war :(

MarcWessels
2009-04-24, 00:50:29
hallo leute,

nem sehr guten freund is am WE folgendes passiert, wir waren auf dem heimweg von ner party, waren beide gut angetrunken.

gebt mal euern senf dazu ab.Mein Senf->

Warum um Gottes Willen fährst Du mit nem Besoffenen mit???? :|

Sven77
2009-04-24, 00:55:25
Weil er selbst besoffen war? ;D

Khaane
2009-04-24, 01:00:47
Mein Senf->

Warum um Gottes Willen fährst Du mit nem Besoffenen mit???? :|

You made my day ;D

Das hätte sich der Fahrer auch stellen können.....

knallebumm
2009-04-24, 01:14:47
Ohne dem Threadstarter jetzt Angst machen zu wollen:
Kommt der Beifahrer ungeschoren davon? Mein erster Gedanke war, daß beide Scheisse gebaut haben.

Matzi
2009-04-24, 01:16:00
kommt schon jung´s geht nich so hart mit ihm ins gericht ! Denkt mal dran ob ``wir`` in dem alter nicht auch manchmal mit zu viel alk ins auto oder aufs moped gestiegen sind , dumm is halt echt das er n unfall gebaut hat ......... führerschein is definitiv weg , auf nachträgliche MPU kann sich dein kumpel auch gleich gefasst machen , weil angezweifelt wird ob er ``fähig`` ist aktiv am strassenverkehr teil zu nehmen !
und ich kann´s dir aus eigener erfahrung sagen MPU is echt hart zu bestehen , gott sei dank hatte ich das ``nur`` wegen ständig zu schnell fahren , bei alk is das wesentlich schlimmer da er leberwerte vorweisen muss usw!
zu bedauern dein kumpel !

(del)
2009-04-24, 01:16:02
Ich kann dir schon sagen was die Staatsanwaltschaft als erstes auffährt. Nicht, weil ich Erfahrung habe, sondern weil es das erste war was ich mir gedacht habe.

Ihr seid nüchtern dahingefahren? Mit dem Gedanken (besoffen) selber zurückzufahren? Sonst fährt man dahin mit Taxi oder offentlichen Verkehrsmitteln, läßt sich bringen und fährt zurück mit Taxi oder läßt sich bringen und abholen usw. usw.
WIE MAN DAS HALT SO MACHT.

Ihr habt wohl auch niemanden auch nur gefragt danach. Oder doch? Mal sehen was sein Anwalt draus macht. Das wäre ein halbwegs mildernder Umstand. Aber nur ein ganz mikriger.
Naja Lügen stellt in solchen Situationen für vorerst Unbeteiligte meist eine extreme Belastung. Kann ich nicht empfehlen.

Schönen Ava hast du...

@knallebumm
Wenn der Beifahrer selbst stark alkoholisiert war ist er auf jeden Fall aus der Sache raus.

Matzi
2009-04-24, 01:23:28
@ bessere ......... das kann ihm keiner zum vorwurf machen , aus dem ganz einfachen grund weil der staatsanwalt sowas beweisen müsste und niemals könnte !
nochmal ..... sein alter wird das Strafmaß erhöhen , zumindest wird es negativ ausgelegt werden !
und die frage ob 0,0 is eh hinfällig weil er sowieso weit drüber war !
guter anwalt oberste pflicht !!!

Kira
2009-04-24, 01:25:30
Ohne dem Threadstarter jetzt Angst machen zu wollen:
Kommt der Beifahrer ungeschoren davon? Mein erster Gedanke war, daß beide Scheisse gebaut haben.

wollte ich auch fragen.

ist es nicht so, dass der beifahrer auach mit verantwortlich ist, sobald er den führerschein besitzt?

Matzi
2009-04-24, 01:28:48
da gibts genug ausreden ...... ich würd sagen das ich nicht mitbekommen hab das er zu viel getrunken hat ......... oder sollt ich jetzt bei jedem kumpel bei dem ich ins auto steig n alk test machen ?

knallebumm
2009-04-24, 01:29:28
da gibts genug ausreden ...... ich würd sagen das ich nicht mitbekommen hab das er zu viel getrunken hat ......... oder sollt ich jetzt bei jedem kumpel bei dem ich ins auto steig n alk test machen ?

In diesem Fall waren die doch zusammen unterwegs.

Major J
2009-04-24, 01:31:26
Das mit den 0,0 oder nicht 0,0 ist dann hinfällig sobald man drüber ist. Ab da zählt nur noch der tatsächliche Promille-Wert, egal welche Grenze man überschritten hat. Ihm werden 1,6 Promille angelastet und nicht 1,6-0,0 (hier nur zur Verdeutlichung was ich meine) oder 1,6-0,5 .... solche Rechnungen gibt es da nicht.

Ihr seid ganz schön dumm, mal ganz ehrlich! - Noch schlimmer ist das einige hier jugendlichen Leichtsinn als Grund nennen...

(del)
2009-04-24, 04:04:12
@ bessere ......... das kann ihm keiner zum vorwurf machen , aus dem ganz einfachen grund weil der staatsanwalt sowas beweisen müsste und niemals könnte !

nochmal ..... sein alter wird das Strafmaß erhöhen , zumindest wird es negativ ausgelegt werden !Zwischen 18 und 20 Jahre gibt es was, Welten? ;) Es gibt keine Pauschaliät was Reife angeht. Vielleicht wenn er s16 wäre, aber dann würde er kein Führerschein verlieren ;)
Ich hab mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt. Ich schätze diese Frage KOMMT. Nur so als ob man den Angeklagten erinnern wollen würde, daß so etwas zu einer besseren Auslegung für selbigen beitragen könnte. Dient aber der Beinflussung des Richters. Der wird scih dann schon seinen Teil denken. WIE IMMER.
Der Staatsanwalt fordert den Strafmaß. Der Richter legt ihn dann fest. Mit solchen Tricks bringt man den Richter näher an die Forderung der Staatsanwaltschaft ;) Ob der Richter sich viel oder wenig aus sowas macht... Es bleibt im vorgegebenen, aber seinem, Ermessen.
In einem Prozess versuchen der Staatsanwalt und der Anwalt suggestiv den Richter zu beeinflussen. Das ist seit es diese 3 Akteure gibt schon immer so gewesen. Fertig.

Von einer Beurteilung der Tat hab ich hier schweren Herzens weitgehend abgesehen. Mir nach wären es für den Fahrer 12 Monate und für den Beifahrer 6 Monate. Steinbruch.

eod

nemesiz
2009-04-24, 06:57:08
gerade erst gelernt, das thema fahrerflucht ist echt bescheiden.

schon (wie hier) ein umsetzen des unfallwagens kann als fahrerflucht ausgelegt werden.

ums grob zu sagen, für die polizei "muss" alles im "IST-ZUSTAND" bleiben.

natürlich gilt es weitere gefahren zu vermeiden, ergo wenns geht , wagen nicht quer auf ner dunkle landstraße stehen lassen, sichern und ggf. wegrollen. aber hier haben wir dann wieder das problem womit sich dann wiederum die wenigbeschäftigte justiz rumärgern darf.

sun-man
2009-04-24, 07:09:20
die sache is halt, dass der wagen + vers. über seinen vater alles läuft!:(
Das ist doch völlig egal. wenn Papa allerdings so doof ist wegen 2 Cent die Versicherung so abgeschlossen zu haben das "kein Fahrer unter 25" angegeben wurde dann wirds schön eng.

Hier greift dann u.U. nichtmal die eigenen Vollkasko - wenn vorhanden. Wobei ich nichtmal weiß ob die den eigenen Wagen zahlt wenn man besoffen ne Karre schrottet.

Ach ja, deswegen zahlen die Kinder auch so viel. Besoffene Halbstarke Kinder machen nunmal die meisten Unfälle.

http://www.himmelreich-dr.de/html/trunkenheitsfahrt__konsequenz.html
3. Erfolgte bei der Trunkenheitsfahrt noch zusätzlich ein Unfall, kann man meistens mit einem weiteren Monat Sperre und zusätzlich noch weiteren 10 Tagessätzen Geldstrafe rechnen.
Vorsätzlich kann man u.a. dann handeln, wenn man bei Fahrtantritt Überlegungen darüber angestellt hat, ob man noch zu fahren in der Lage ist (wenn man z.B. die Rechnung im Gasthaus bezahlt), wenn man sich fahrtüchtig gefühlt hat und in Kauf genommen hat, dass man zuviel Alkohol getrunken hatte, oder sich sonst Gedanken im Hinblick auf das Fahren unter Alkoholeinfluss gemacht hat.

Wenn man allerdings bei Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht darüber nachgedacht hat oder im Gerichtstermin (nach so langer Zeit) nicht mehr weiß, was man damals gedacht oder gefühlt hat, wird regelmäßig nur eine Verurteilung wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt erfolgen.
Auch ist folgendes Kosten-Risiko zu beachten: Bei Verurteilung zu einer Vorsatztat kommt es auch rückwirkend z.B. zu einem Verlust des Deckungsschutzes der Rechtsschutzversicherung; man muss dann also die Verfahrenskosten (einschließlich der Kosten für die Blutalkoholbestimmung) sowie die Anwaltsgebühren selbst tragen, auch eventuell entstandene Sachverständigenkosten.

Die Aktion wird zumindest mal so richtig schön teuer. Nict unverdient. Besoffen fahren ist die eine Seite, Volltrunken zu fahren ist so unglaublich dämlich das es nur teuer werden kann. Dadurch lernen vielleicht die einen oder anderen aus dem Bekanntenfeld auch mal das es so nicht geht.

Watson007
2009-04-24, 07:31:23
ich bin auch schon mal angetrunken auto gefahren.... das waren aber anschließend nur kurze Strecken, nach Hause eben.... aber mittlerweile mache ich das auch nicht mehr. Weil ich generell kaum noch Alkohol trinke.

Darf man fragen, wieweit die Party entfernt war?

Besonders dämlich wird das ganze dadurch, das ihr ja zu zweit unterwegs wart... normalerweise spricht man sich doch ab, das zumindest einer nichts trinkt und dieser dann fährt... man da kann man nur den Kopf schütteln...

meines Erachtens hätte der Beifahrer auf den Fahrer aufpassen müssen

Mr_Snakefinger
2009-04-24, 08:07:04
kommt schon jung´s geht nich so hart mit ihm ins gericht !
Und ob... Mit betrunkenen Autofahrern kann es gar nicht hart genug ins Gericht gehen.


Denkt mal dran ob ``wir`` in dem alter nicht auch manchmal mit zu viel alk ins auto oder aufs moped gestiegen sind...

Noch nie. NIE, NIE, NIE!

...dumm is halt echt das er n unfall gebaut hat

Nein, dumm (imho eher saudumm) ist, dass keiner von den beiden auf die Idee gekommen ist, sich nen Taxi zu nehmen.

zu bedauern dein kumpel !

Ja, aber nicht wegen der Strafe...

V2.0
2009-04-24, 08:25:49
Ausreden gibt es da wenige. Helfen kann nur ein Anwalt.

Butter
2009-04-24, 08:32:16
kommt schon jung´s geht nich so hart mit ihm ins gericht ! Denkt mal dran ob ``wir`` in dem alter nicht auch manchmal mit zu viel alk ins auto oder aufs moped gestiegen sind , dumm is halt echt das er n unfall gebaut hat ......... führerschein is definitiv weg , auf nachträgliche MPU kann sich dein kumpel auch gleich gefasst machen , weil angezweifelt wird ob er ``fähig`` ist aktiv am strassenverkehr teil zu nehmen !
und ich kann´s dir aus eigener erfahrung sagen MPU is echt hart zu bestehen , gott sei dank hatte ich das ``nur`` wegen ständig zu schnell fahren , bei alk is das wesentlich schlimmer da er leberwerte vorweisen muss usw!
zu bedauern dein kumpel !

http://www.frau-am-steuer.de/aas/

Mehr Gründe um auf Alkohol am Steuer zu verzichten brauche ich definitiv nicht.

Sven77
2009-04-24, 08:52:21
Hier greift dann u.U. nichtmal die eigenen Vollkasko - wenn vorhanden. Wobei ich nichtmal weiß ob die den eigenen Wagen zahlt wenn man besoffen ne Karre schrottet.

Nein, tut sie nicht..

centurio81
2009-04-24, 09:11:42
kommt schon jung´s geht nich so hart mit ihm ins gericht ! Denkt mal dran ob ``wir`` in dem alter nicht auch manchmal mit zu viel alk ins auto oder aufs moped gestiegen sind

Klar, haben wir alle Dummheiten gemacht..
Ich hab als Jugendlicher "Just for Fun" geklaut und für was anderes hab ich meine Sozialstunden gemacht mit 16..
Ab da hatte ich da kein Verlangen mehr nach..
Aber besoffen in ein Auto zu steigen, das wäre für mich auch da schon undenkbar gewesen, weil es viel zu gefährlich ist..für mich und andere Menschen.
Ist halt nen Verantwortungsgefühl was da ist..

Fairy
2009-04-24, 09:42:08
mit gefühlten 70kmh in 3 parkende autos! und fuhr danach noch ne straße weiter um die fahrbahn nicht zu blockieren!

Kannst du das mal etwas genauer beschreiben? Ne Ortschaft kann es ja schon mal wegen der Geschwindigkeit nicht gewesen sein, denke ich. Was war es für eine Straße? Ihr seid dann eine Straße weiter gefahren um die Fahrbahn nicht zu blockieren, okay! Es gab also keinen Fahrbahnrand, Parkstreifen oder Sonstiges, wo man hätte nothalten können, richtig? Wie weit warst du und dein Freund ca. vom Unfallort entfernt? Was habt ihr gemacht, als ihr in die andere Straße gefahren seid und da gehalten habt? Wann kam die Polizei oder andere Passanten? (andere Autofahrer etc.)
Fragen über Fragen.

In eine andere Straße fahren, wenn es wirklich keine Möglichkeit gibt zum Nothalten ist okay. Fraglich ist dann nur wie man sich richtig hätte Verhalten müssen. Wärt ihr dann zum Unfallort zurückgekehrt und hättet der Polizei erklärt, dass euer Auto eine Straße weiter steht, damit hir die Fahrbahn nicht blockiert wäre die Sache wahrscheinlich gegessen gewesen.

Dykstra
2009-04-24, 09:50:25
@Ezexx

Du setzt logische Masstäbe an, obwohl das in diesem Fall völlig abwegig ist.

Ich denke nicht, dass er sich mit 1,6 Promille noch an die 50 km/h innerorts gehalten hat. Ich bin mir sicher, dass es in einer Ortschaft war oder hast du schon mal außerorts drei in Reihe geparkte Autos am Strassenrand stehen sehen?

Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Fahrer mit 1,6 Promille und der Beifahrer, der noch besoffener war, darüber nachgedacht haben, wie sie sich wohl am besten gegenüber der Polizei ausdrücken, um den Vorwurf der Fahrerflucht zu entkräften.

Über die Fahrerflucht würde ich mir an Stelle des Unfallverursacher am wenigsten Gedanken machen. Das bekommt der Anwalt normalerweise schnell entkräftet.

Da wiegen die anderen Anklagepunkte ungleich schwerer.

Symptom
2009-04-24, 09:59:35
Na ja, er wird seinen Fehler teuer bezahlen, so oder so. Zum einen Lappen weg, irgendwann kostspielig zum Idiotentest und dann die Regressansprüche der Versicherung, möglicherweise noch ne dicke Geldstrafe oben drauf.

Selbst schuld. Und mein Mitleid hält sich in Grenzen. Mit 1,** Promille unzurechnungsfähig? Wird kein Richter drauf eingehen. Man ist dann sehr wohl noch in der Lage zu entscheiden, ob man sein Auto benutzt oder nicht. Und soviel Restvernunft hätte auch beim Threadersteller noch vorhanden sein können/müssen, um zumindest zu versuchen, den Kollegen von der Benutzung des KFZ abzuhalten oder eben in der Konsequenz nicht mit einzusteigen.
Falls es zu einem Verfahren kommt, wird sich der Threadersteller unter Umständen wegen einer Mitschuld verantworten müssen. Wäre nicht das erste Mal, dass der Beifahrer aus der Nummer nicht rauskommt.

Herzlichen Glückwunsch!
Wie kann man nur so blöd sein?

Fairy
2009-04-24, 10:11:33
@Ezexx
Ich gehe auch nicht davon aus, dass der Fahrer mit 1,6 Promille ...

Laut Blastest waren es aber "nur" 1,1 Promille. Naja, was solls ...


Über die Fahrerflucht würde ich mir an Stelle des Unfallverursacher am wenigsten Gedanken machen. Das bekommt der Anwalt normalerweise schnell entkräftet.

Da wiegen die anderen Anklagepunkte ungleich schwerer.
Das ist auch das einzige, was man in diesem Fall wohl noch retten kann.

sw0rdfish
2009-04-24, 10:19:22
Hi!

Tja, fällt mir auch nicht sehr viel zu ein. Ich kenne jemanden, der hat es auch geschafft drei Autos zu rammen bzw. es war eine die. Allerdings war sie dabei nicht betrunken und auch nicht zu schnell. Fragt mich nicht, wie das geht... Jedenfalls ist da dann rechtlich und geldlich nicht wirklich viel passiert, da es ja eigene Dummheit war und keine Drogen etc. im Spiel.

lg

HAL
2009-04-24, 11:30:07
Da er einen Unfall gebaut hat, was als Ausfallerscheinung gewertet werden wird, ist die magische Grenze zur Straftat übrigens nicht 1,1 Promille sondern 0,5.

Führerscheinentzug (nicht Fahrverbot) ist also sicher.

Waren es denn auch 1,1 Promille? Viele Geräte zeigen nämlich den Atemalkohol an und rechnen nicht auf den Blutalkohol um. In diesem Fall müsste der Wert noch verdoppelt werden.
Aber da kommen noch weitere Faktoren mit rein (z.B. Anflutungsphase oder nicht), also besser die Blutwerte abwarten.
Wenn diese bei 1,6 Promille oder höher liegen, so ist übrigens vor der Neuerteilung des Führerscheins zwingend eine MPU abzulegen! Bei niedrigeren Werten kann, muss sie aber nicht angeordnet werden. Meines Wissens ist das aber normalerweise nicht der Fall.

Die MPU-Anordnung kommt übrigens nicht von Staatsanwaltschaft oder dem Richter sondern von der Fahrerlaubnisbehörde, und zwar erst wenn der Antrag auf Neurteilung gestellt wird. Will man die MPU bestehen, sollte man hier also schon drauf vorbereitet sein (z.B. Leberwerte, Kurse, Aufarbeitung, Psychologen, Suchtberatung, gelebtes kontrolliertes Trinken oder Abstinenz usw.).

Dem Kumpel jetzt mit dem Moralinholzhammer eines draufzugeben nützt jetzt auch nichts mehr. Das ganze aber einfach mit "jugendlichem Übermut" zu entschuldigen ist genauso Banane!
Der Kerl hat eindeutig ein ernstes Problem, trinken und fahren zu trennen. Da muss er dran arbeiten, sonst ist nach dem Erhalt der neuen Fahrerlaubnis der nächste Unfall (der dann nicht mehr so glimpflich abgehen muss) vorprogrammiert!

Skorpion
2009-04-24, 11:33:13
weiterhin ist zu sagen, das die straße mies beschaffen und leicht nass gewesen ist, vllt hilft das ja noch was???


Nicht ansatzweise, weil wie wir in der Fahrschule lernen, sollte man da nicht schneller fahren, sondern eher langsamer (unangepasste Geschwindigkeit)

Laut Blastest waren es aber "nur" 1,1 Promille. Naja, was solls ...


Das ist auch das einzige, was man in diesem Fall wohl noch retten kann.
Was soll ihn daran retten? Vor Gericht zählt einzig und allein die Blutprobe. Es könnte unter Umständen sein, wenn er zugibt kurz zuvor getrunken zu haben, dass sie davon ausgehen, dass der Promillewert noch gestiegen ist auf der Fahrt zum Polizeirevier und sie ihm 0,x Promille abziehen.
Aber das klingt dann auch schon wieder so, als wäre er absichtlich gefahren.

Thema Fahrerflucht: Dadurch das er weitergefahren ist, gilt definitiv Fahrerflucht. Woher will die Polizei (Anwohner) wissen, dass du Platz machst (mitten in der Nacht, wo ja auch sooo viel Berufsverkehr ist).

Wird nicht leicht der Fall für deinen Kumpel. Hoffentlich hat er daraus eine Lektion gelernt.

frix
2009-04-24, 11:43:58
Soso "ein guter freund" war das also?
Das wird teuer werden.

user77
2009-04-24, 11:50:02
ich hoffe dein Kumpel lernt daraus und bekommt den Schein erst in ein paar Jahren wieder!

Eine sehr gute Freundin von mir ist von einem Betrunkenen vor 2 Jahren überfahren worden. Sie hat es nicht überlebt.

Alkohol hat im Straßenverkehr absolut nichts zu suchen.

Woodmaniac
2009-04-24, 11:54:08
Bei 50Km/h Frontalaufprall fährt aber kein normales Auto mehr :|
Unerlaubtes entfernen vom Unfallort, Karte weg :tongue: -> Spreche aus eigener Erfahrung, wobei ich sagen muss das bei mir weder Alk noch andere Fahrzeuge beteiligt waren.

SnAxX
2009-04-24, 12:16:23
naja Führerscheinentzug ist nicht immer ... ich bin der beste beweis

ich habe damals mit 1,63 Promille ne Laterne beim Parken geküsst und bin dann abgehauen.

habe damals 3 monate Fahrverbot und 350 Euro geldstrafe bekommen ... die ich dem Tierheim überweisen sollte ... mehr nicht

musste also damals 4 monate auf die gerichtsverhandlung warten und da habe ich dann nochmal 3 monate fahrverbot im anschluss bekommen ... hab den führerschein auch vom gericht wieder bekommen

Tja wie es kommen musste .... habe ich ein monat nachdem ich den führerschein vom gericht wieder bekommen habe post von der führerscheinstelle erhalten ... musste also in den nächsten 2 monaten eine mpu (Idiotentest) und eine nachschulung machen

ansonsten hätten die mir den führerschein wieder abgenommen

kostete mich also alles so um die 1500 euro

pauschal kann man nicht immer sagen wer was an strafe bekommt

greetz
SnAxX

peppschmier
2009-04-24, 12:23:12
naja Führerscheinentzug ist nicht immer ... ich bin der beste beweis

greetz
SnAxX

Was ist bei dir "damals"? Die Gesetze gerade in Bezug auf Alkohol haben sich in den letzten Jahren schon verschärft...

Ich bin persönlich für 0,0 Promille im Straßenverkehr, so kommt man gar net auf die Idee das erste Bier zu trinken.

SnAxX
2009-04-24, 12:25:08
Was ist bei dir "damals"? Die Gesetze gerade in Bezug auf Alkohol haben sich in den letzten Jahren schon verschärft...

Ich bin persönlich für 0,0 Promille im Straßenverkehr, so kommt man gar net auf die Idee das erste Bier zu trinken.


damals war bei mir vor 2 jahren^^

bin erst 21 jahre alt

peppschmier
2009-04-24, 12:27:43
damals war bei mir vor 2 jahren^^

bin erst 21 jahre alt

Ok, in dem Alter ist das dann noch "damals" ;)

Mal schaun was draus wird, das Verfahren wird bestimmt ein paar Tage dauern....

Fairy
2009-04-24, 12:35:51
Was soll ihn daran retten? Vor Gericht zählt einzig und allein die Blutprobe.
Meins war auf die Fahrerflucht bezogen, nicht auf den Alkoholgehalt im Blut.

Crow1985
2009-04-24, 13:09:59
Ich bin persönlich für 0,0 Promille im Straßenverkehr, so kommt man gar net auf die Idee das erste Bier zu trinken.

Naja hat in diesem Fall ja auch nicht geholfen, aber prinzipiell bin ich auch dafür das 0,0 für alle gilt und nicht nur für Jugendliche

RoNsOn Xs
2009-04-24, 13:36:39
mit 0,0 als grenze kann man aber im worst case schnell mal verdächtigt werden, obwohl nix vorliegt (medikamente, bon-bons, etc). gibt sicher noch mehr.
0,1 solltens schon sein.

Stormtrooper
2009-04-24, 14:00:18
Wenn er nach Erwachsnenstrafrecht verurteilt wird, rechne mal mit ca 60-70 Tagessätze und 12-20 Monate Führerscheinentzug.
Soferns unter 1,3 Promille bleibt.
Je mehr Promille desto höher die Strafe.
Ab 1,6 Promille ist eine MPU vor Neuerteilung Pflicht.

Edit: das ganze ist nur Pi mail Daumen.
Da es zum Strafbefehl/Gerichtsverhandlung kommt, kann die Strafe sowohl nach unten als auch nach oben abweichen.

Schrotti
2009-04-24, 15:44:13
Den Lappen für immer weg nehmen.

Gibt wohl noch nicht genug Verkehrstote.

Lawmachine79
2009-04-24, 15:56:24
Den Lappen für immer weg nehmen.

Gibt wohl noch nicht genug Verkehrstote.
Joar und wer raubkopiert, dem nehmen wir den Rechner und alle Kommunikationsleitungen weg, wer stiehlt, dem nehmen wir sämtliches Eigentum und wer bei Rot über die Ampel geht, muss ab sofort Rollstuhl fahren...

Fahren unter Alkoholeinfluß ist zurecht verboten und ab einem bestimmten Punkt zurecht eine Straftat. Ich finde es hingegen erstaunlich, wie hier immer nach harten Strafen krakeelt wird und für Gewaltstraftäter wird nach Milde verlangt. Der eine oder andere hier hat einen total verschobenen, in sich unstimmigen Maßstab.

sw0rdfish
2009-04-24, 16:01:24
Also den Führerschein ist er doch eh erstmal los und kriegt ihn wohl nur nach bestandener MPU wieder. Nach ner MPU muss man sich sicherlich erstmal eine gaaanz lange Zeit unauffällig verhalten.

lg

Siegfried
2009-04-24, 16:38:39
bei sowas am besten auf 123recht.net fragen

Liarnd
2009-04-24, 17:19:52
Ihr seid nüchtern dahingefahren? Mit dem Gedanken (besoffen) selber zurückzufahren? Sonst fährt man dahin mit Taxi oder offentlichen Verkehrsmitteln, läßt sich bringen und fährt zurück mit Taxi oder läßt sich bringen und abholen usw. usw.
WIE MAN DAS HALT SO MACHT.

Ihr habt wohl auch niemanden auch nur gefragt danach. Oder doch? Mal sehen was sein Anwalt draus macht. Das wäre ein halbwegs mildernder Umstand. Aber nur ein ganz mikriger.
Naja Lügen stellt in solchen Situationen für vorerst Unbeteiligte meist eine extreme Belastung. Kann ich nicht empfehlen.


Naja aber solche Situation gibt es doch tagtäglich.
Bei mir fahren manchmal auch Kumpels mit dem Auto hin und wollen den DD machen.
Mit der Zeit kriegen die dann doch Lust mitzutrinken und man einigt sich dann eben darauf die Karre stehen zu lassen und mim Taxi nach Hause zu fahren.

Oder man ist mim Auto erst bei jemand anders weil der was weiß ich wo wohnt und fährt danach weiter innen Club schon vorher mit der Intention die Karre dort stehen zu lassen und mit öffentlichen/Taxi nach Hause zu fahren.

Man sollte halt dann auch dabei bleiben wirklich nicht mim Auto nach Hause fahren ;-)

Schrotti
2009-04-24, 18:27:39
Joar und wer raubkopiert, dem nehmen wir den Rechner und alle Kommunikationsleitungen weg, wer stiehlt, dem nehmen wir sämtliches Eigentum und wer bei Rot über die Ampel geht, muss ab sofort Rollstuhl fahren...

Fahren unter Alkoholeinfluß ist zurecht verboten und ab einem bestimmten Punkt zurecht eine Straftat. Ich finde es hingegen erstaunlich, wie hier immer nach harten Strafen krakeelt wird und für Gewaltstraftäter wird nach Milde verlangt. Der eine oder andere hier hat einen total verschobenen, in sich unstimmigen Maßstab.

Deine Meinung, nicht meine.

Wenn du durch einen Typen mit Alkohol am Steuer eine geliebte Person verloren hättest, dann würdest du das auch anders sehen.

Peleus1
2009-04-24, 19:06:57
Den Lappen für immer weg nehmen.

Gibt wohl noch nicht genug Verkehrstote.
Sollte es ne MPU geben wird mit hoher Wahrscheinlichkeit eh eine lange Zeit ohne Führerschein vor der Türe stehen.

Ansonsten wurde eigentlich schon alles gesagt. Fahrerflucht wars meiner Meinung nach nicht, aber das ist wohl auch Auslegungssache.

DonVitoCorleone
2009-04-24, 19:22:03
Das mit der Fahrerflucht ist schon immer ein komisches Thema.

Ein Kumpel hat mal ein anderes Auto überholt und dabei einen entgegenkommenden Radler übersehen. Er hat ihn zwar nicht berührt, aber der Radler ist aus Schreck erstmal präventiv abgestiegen ;-)
Da Anhalten an der Stelle nicht möglich war, oder meinem Kumpel zumindest nicht ratsam erschien, ist er nochn Stück weiter gefahren (schätz mal 1km), hat da umgedreht und ist zurück zum Radler.
Die Autofahrerin, die er da überholt hat, ist ihm allerdings hinterher gefahren hat ihn beim Wenden noch aufgehalten und ihn dann später angezeigt. Eben wegen Fahrerflucht... Und das anstatt selbst anzuhalten... :/

Naja Radler nur ein paar Kratzer, mein Kumpel den Führerschein für IIRC 10 Monate weg. Hauptgrund war zwar das "Überholen in unübersichtlichem Straßenverlauf" oder so ähnlich und damit auch gerechtfertigt, aber die angebliche Fahrerflucht spielte da auch noch mit rein.

bleipumpe
2009-04-24, 19:30:16
mit 0,0 als grenze kann man aber im worst case schnell mal verdächtigt werden, obwohl nix vorliegt (medikamente, bon-bons, etc). gibt sicher noch mehr.
0,1 solltens schon sein.
Aber 0,1 ist doch schon wieder Mist, da es gewisse Gemüter verleiten könnte. Frei nach dem Motto: ein kleines Bier müsste doch drin sein. Bei 0,0 ist die Sachlage klar. Entweder Alkohol oder Fahren.

mfg b.

MarcWessels
2009-04-24, 23:50:01
Ihr seid ganz schön dumm, mal ganz ehrlich! - Noch schlimmer ist das einige hier jugendlichen Leichtsinn als Grund nennen...Yep, das finde ich auch! Scheiß Alkoholsauferei, die da unter unserern Jugendlichen grassiert. Hoffentlich schafft der Typ nicht, den Idiotentest zu bestehen, ist ja ne Gefahr für die Allgemeinheit.

Matzi
2009-04-25, 00:18:33
Klar, haben wir alle Dummheiten gemacht..
Ich hab als Jugendlicher "Just for Fun" geklaut und für was anderes hab ich meine Sozialstunden gemacht mit 16..
Ab da hatte ich da kein Verlangen mehr nach..
Aber besoffen in ein Auto zu steigen, das wäre für mich auch da schon undenkbar gewesen, weil es viel zu gefährlich ist..für mich und andere Menschen.
Ist halt nen Verantwortungsgefühl was da ist..

...... meine rede mit dummheiten bezog sich selbstverständl. nicht auf besoffen , sondern ich dachte eher für zu zu viel um überhaupt fahrtüchtig zu sein , und das geht schon bei etwa 0,6 promille los !
...... die beiden werden draus lernen !

Matzi
2009-04-25, 00:22:55
Also den Führerschein ist er doch eh erstmal los und kriegt ihn wohl nur nach bestandener MPU wieder. Nach ner MPU muss man sich sicherlich erstmal eine gaaanz lange Zeit unauffällig verhalten.

lg

also das kommt drauf an ....... wenn er den führerschein ganz wegbekommt (nicht nur auf zeit) sind auch alle punkte erloschen !
Er dürfte ihn in dem fall nach bestandener MPU wieder neu machen !

knallebumm
2009-04-25, 00:26:58
Die beiden sollten froh sein, daß keiner zu Schaden gekommen ist. Das ist das wichtigste. Alles andere wird schon wieder, auch wenns teuer wird und lange dauert. Und einen Heiligenschein besitzt hier auch keiner.

Matzi
2009-04-25, 00:27:09
Na ja, er wird seinen Fehler teuer bezahlen, so oder so. Zum einen Lappen weg, irgendwann kostspielig zum Idiotentest und dann die Regressansprüche der Versicherung, möglicherweise noch ne dicke Geldstrafe oben drauf.

Selbst schuld. Und mein Mitleid hält sich in Grenzen. Mit 1,** Promille unzurechnungsfähig? Wird kein Richter drauf eingehen. Man ist dann sehr wohl noch in der Lage zu entscheiden, ob man sein Auto benutzt oder nicht. Und soviel Restvernunft hätte auch beim Threadersteller noch vorhanden sein können/müssen, um zumindest zu versuchen, den Kollegen von der Benutzung des KFZ abzuhalten oder eben in der Konsequenz nicht mit einzusteigen.
Falls es zu einem Verfahren kommt, wird sich der Threadersteller unter Umständen wegen einer Mitschuld verantworten müssen. Wäre nicht das erste Mal, dass der Beifahrer aus der Nummer nicht rauskommt.

Herzlichen Glückwunsch!
Wie kann man nur so blöd sein?

kein anwalt der welt wird auf unzurechnungsfähig plädieren , nicht bei ``nur sachschaden`` der grund is ganz einfach ...... welcher richter bzw. psychologe beim MPU geben nem ``unzurechnungsfähigem`` jemals im leben wieder seiner führerschein ?
@ knallebumm ...... genau so seh ich das auch !

(del)
2009-04-25, 01:37:51
Joar und wer raubkopiert, dem nehmen wir den Rechner und alle Kommunikationsleitungen weg, wer stiehlt, dem nehmen wir sämtliches Eigentum und wer bei Rot über die Ampel geht, muss ab sofort Rollstuhl fahren...

Fahren unter Alkoholeinfluß ist zurecht verboten und ab einem bestimmten Punkt zurecht eine Straftat. Ich finde es hingegen erstaunlich, wie hier immer nach harten Strafen krakeelt wird und für Gewaltstraftäter wird nach Milde verlangt. Der eine oder andere hier hat einen total verschobenen, in sich unstimmigen Maßstab.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine Lebensgefahr für andere Verkehrsteilnehmer (die Gefahr für den Betrunkenen selbst ist mir dabei egal). Das genügt in meinen Augen, zumindest bei erkennbarer Rückfallgefahr, die Sicherheit der Allgemeinheit höher zu wiegen als die Freiheit des Einzelnen auf beschwippste Fahrt.
Deshalb kann ich deinen Vergleich mit Raubkopierern, Dieben etc nicht nachvollziehen. Dort handelt es sich in aller Regel um zwar leidige aber nicht lebensgefährliche Situationen, die eine Beschneidung der indivuellen Freiheitsrechte berechtigt. Das sind unterschiedliche Szenarien mit unterschiedlichen Gefährdungsstufen, die dementsprechend auch anders bewertet (bestraft) werden sollten.

Straftaten unter Alkoholeinfluss sollten sogar noch strafverschärfend abgeurteilt werden. Die Verantwortungslosigkeit und die Inkaufnahme möglicher Kontrollverluste zu Lasten von Leib und Leben Anderer sollten das Strafmaß imho verdoppeln. Aber der Gesetzgeber will es in dieser Säufer- und Alkoholikernation nunmal nicht...

Poook
2009-04-25, 02:04:17
Also die momentanen Grenzen würden (wie fast alle anderen Gesetze auch) bei ausreichender Kontrolle vollkommen langen. Nebenbei ist die Anzahl der Verkehrstoten durch Alkoholeinfluss stark abnehmend. Quelle : http://www.bads.de/Statistikdaten/Alkohol/Alk-Vu%20Grafik%202.pdf.

Dein Freund soll froh sein, dass es nur Blechschäden sind und seine Lehren raus ziehen. Wird halt teuer und stressig.

Wie sieht das eigentlich bei sicherheitsrelevanten Jobs wie Pilot, Fluglotse etc. bei Bewerbungen für ihn aus? Können Die auf die Akte zugreifen?

Hucke
2009-04-25, 12:28:10
Dein Kumpel könnte schonmal bei ner Beratungsstelle für MPU nachfragen. Im Endeffekt macht sich Reue und Einsicht besser in den Augen der zuständigen Behörden als die Suche nach Ursachen warum es zum Unfall gekommen ist (so Kram wie, Straße war nass und schlecht, ...). Schuld eingestehen, dummheit gemacht, so ist halt das Leben. Trotzdem ein teurer Spaß.

Symptom
2009-04-25, 12:46:31
kein anwalt der welt wird auf unzurechnungsfähig plädieren , nicht bei ``nur sachschaden`` der grund is ganz einfach ...... welcher richter bzw. psychologe beim MPU geben nem ``unzurechnungsfähigem`` jemals im leben wieder seiner führerschein ?
@ knallebumm ...... genau so seh ich das auch !

Das mit der "Unzurechnungsfähigkeit" war auch mehr auf diesen Post von root bezogen. (http://http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showpost.php?p=7254435&postcount=6)

Das ein vernünftiger Anwalt bei "only Sachschaden"-Geschichten da lieber die Finger von lässt, ist schon klar.
Es herrscht aber immer noch die landläufige Meinung, dass sowas eben unter Jugendsünden fällt, was imho nicht gerechtfertigt ist.
Mag sein, dass ich da persönlich auch zu betroffen bin, meine damalige Freundin wurde vor 21 Jahren von einem alkoholisierten 19-jährigem überfahren und verstarb kurze Zeit später an den Folgen.
Ein unter Alkoholeinfluss gefahrenes KFZ ist eine unkontrollierbare Waffe im öffentlichen Strassenverkehr, egal ob der Fahrer 20 oder 60 ist.

MarcWessels
2009-04-25, 14:52:16
Und einen Heiligenschein besitzt hier auch keiner.Nun hört mal mit dieser verdammten Verharmlosung auf!

nymand
2009-04-25, 14:54:07
Ein unter Alkoholeinfluss gefahrenes KFZ ist eine unkontrollierbare Waffe im öffentlichen Strassenverkehr, egal ob der Fahrer 20 oder 60 ist.

Bei so manch (vielen) 60 jährigen ist das Auto generell ne Waffe, da brauchts keinen Alc ;D

_DrillSarge]I[
2009-04-25, 14:56:30
man, man ,man...:rolleyes:
die strafen dafür sind beileibe hart genug. kontrolliert wird hier auch oft (weil da ja der staat schön verdient :D).
die ganzen unfälle mit alkohol sind rückläufig. 100%ige sicherheit gibts nunmal ned.

Watson007
2009-04-25, 17:40:16
mich würde mal interessieren, wieviele der Leute in ihrem sagen wir mal 30-40 jährigen Autofahrer-Leben einmal einen größeren Unfall herbeiführen.

Das dürften schon ziemlich viele sein.

Dennoch bleibt natürlich, das Ihr fahrlässig gehandelt und es provoziert habt.

Lawmachine79
2009-04-25, 17:49:39
Wenn du durch einen Typen mit Alkohol am Steuer eine geliebte Person verloren hättest, dann würdest du das auch anders sehen.
Wenn ich eine geliebte Person durch das Mißachten eine Vorfahrt verloren hätte, was zweifelsohne auch oft genug vorkommt, wäre es dennoch nicht gerechtfertigt, aller Vorfahrtmißachter per Genickschuß hinzurichten. Demzufolge kann die Sichtweise Betroffener nicht der Maßstab sein.

Fahren unter Alkohol ist grob fahrlässig und verantwortungslos, dem stimme ich zu. Es sollte dennoch höher gewichtet werden, wenn jemand VORSÄTZLICH einen anderen Menschen verletzt UM IHN zu verletzen. Und das sollte man bei der Abwägung von Straftaten mal immer schön im Hinterkopf haben.

MarcWessels
2009-04-25, 18:46:28
mich würde mal interessieren, wieviele der Leute in ihrem sagen wir mal 30-40 jährigen Autofahrer-Leben einmal einen größeren Unfall herbeiführen.

Das dürften schon ziemlich viele sein.Aber wieviele davon alkoholisiert, wäre noch interessanter...

_DrillSarge]I[
2009-04-25, 18:57:38
http://www.adac.de/images/Unfallgeschehen-im-Ueberblick-Statistik_081128_tcm8-939.pdf

http://www.adac.de/images/Alkoholunfaelle-Statistik_081128_tcm8-922.pdf

von ~2355005 unfällen insgesamt waren ~51153 unfälle unter alkeinfluss

Urion
2009-04-25, 19:07:44
Dürfte so alles in allem 6-7000 Euro kosten, also mit neuem Lappen

MPU etc.. bla bla

Geldstrafe wohl so 3000 Euro und wohl über 60 Tagesätze....

naja und den Schaden darf er auch zahlen


Tolles Wochenede oder?

FutureIsNow
2009-04-25, 19:09:23
16.000 Euro bei 3 Autos, da hat er noch Glück gehabt! Hätte deutlich mehr sein können.

Muss er wohl selbst bezahlen...

Hellspinder
2009-04-25, 19:40:07
Geldstrafen von 7000 Euro sind absoluter Quatsch, es sei denn der Typ ist mit 20 Jahren bereits dick im Geschäft und hat ein überdurchschnittliches Einkommen (aber ich denk mal eher er ist Schüler/Student/Azubi) das wird am Einkommen gerechnet bei einem Schüler werdens mit Sicherheit unterhalb von 1000 Euro sein.


Ein Beispiel aus Berlin :

War mit 2 Freunden im Auto wollten Diebesgut in den Kofferraum laden der Wagen stand und Motor lief. In dem Moment kommt die Kripo mit 3 Streifenwagen um die Ecke gerauscht und lässt die Handschellen knacken. Der Fahrer hatte 1,6 Promille beim Pusten und 1,4 Promille beim Bluttest. Verurteilt zu 9 Monaten FS-Entzug und 900 Geldstrafe (wurde in 2. Instanz auf 300 Euro reduziert da er Student ist und nur gelegentlich jobbt). KEINE MPU !

1,4 Promille :
9 Monate FS-Entzug
300 Euro Geldstrafe

MPU ist PFLICHT ab 1,6 Promille.
Zwischen 1,1 und 1,6 Promille KANN die MPU angeordnet werden, falls der Verdacht auf Alkoholabhängigkeit besteht oder der Deliquent bereits mehrfach in der Hinsicht aufgefallen ist.

PS: Da das Verfahren wegen Diebstahl aktuell noch läuft kann ich dazu keine näheren Angaben machen.

RainingBlood
2009-04-25, 23:07:49
noe, is doch super, das das Gesetz für jeden gleich ist. Soll er es eben die nächsten 10-15 Jahre abbezahlen. Gott sei dank darf er damit nicht in die Privatinsolvenz gehen. Ich hoffe inständig, dass es nicht weniger als 20.000 werden.

FutureIsNow
2009-04-25, 23:27:27
Mir ist mal was anderes passiert. Ich habe 2 Tage Party gemacht, hab natürlich nix getrunken. War zwar müde, aber nicht so müde, das ich dachte ich könnte net fahren. Bin dann für ne sec eingeschlafen und hab die Betonbarriere auf ner einspurigen Autobahn gestreift, das hat son Schlag gebenen da war ich dann wach. Tja nicht gut. Aber ich finde das ist nicht mit Alkoholkonsum zu vergleichen, es überkam mich die Müdigkeit auf einmal. Dieser Abschnitt war einspurig, es passte nur ein Auto. Auch war der Abschnitt auf 80km/h oder 100km/h limitiert.

Bei Alkhol verschlechtert sich die Reaktionszeit erheblich, schon bei weniger Promille. Man kann vor alllem die Geschwindigkeit anderer Fahrzeuge oftmals nicht mehr richtig einschätzen. Man will dann z.B. abiegen auf nen Bundestraßenabschnitt denkt er wäre langsam, dabei fährt er normal schnell und peng.

Oder es kommt ein LKW in der Allee auf einen entgegen, wo man denkt oh ich passte net mehr durch, obwohl man durchpasst. Peng - Baum!

Und man steht auch viel später auf der Bremse und drückt diese wohl kaum auch voll Durch bis zum Ende!

Von daher ist Alkohol & Drogen schlimmer als Raserei und andere Vergehen...

Matzi
2009-04-26, 00:12:20
MPU ist immer so eine sache die meist nicht der Richter vorschreibt sondern die zuständige führerscheinstelle oder das landratsamt , und ich kann aus eigener erfahrung sagen .....beim thema MPU steckt verdammt viel willkür und tageslaune dahinter wie dort entschieden wird !
....auf seite 4 war n klasse beitrag der deinem kumpel vor gericht wirklich was bringen sollte
und zwar sich einfach schon vorher mal so 10 stunden zum verkehrspsychologen gehen , 1. macht die bestätigung das du dort warst vor gericht schon nen sehr guten eindruck und 2. wird dir das auch bei der späteren MPU sehr hoch angerechnet ! Ich schreib das aus eigener erfahrung , war zwar nie unfallverursacher , aber raser konnte man mich wohl zu recht nennen !
. bei mir waren es auch nicht nur ein paar stunden verk. psychologe , sondern etwa 30 std.
......die gespräche waren harte erkenntnisse , aber ich fahr jetzt seit 8 jahren ohne 1 punkt in flensburg !

Sven77
2009-04-26, 00:35:48
16.000 Euro bei 3 Autos, da hat er noch Glück gehabt! Hätte deutlich mehr sein können.

Muss er wohl selbst bezahlen...

Wie kommste auf die abwegige Summe? Nochmal, die maximale Regressforderung der Versicherung ist 5000Eur. Dazu kommen nocht Bussgeld und Gebühren für MPU usw. insgesamt wohl kaum über 10K. Wenn Papa noch die Kohle für sein Auto will kommt das natürlich noch drauf..

Nun hört mal mit dieser verdammten Verharmlosung auf!

Das ist wohl kaum eine Verharmlosung. Ich denke die Anzahl derer, die schonmal besoffen gefahren sind, dürfte recht hoch sein..

FutureIsNow
2009-04-26, 00:55:54
Wie kommste auf die abwegige Summe? Nochmal, die maximale Regressforderung der Versicherung ist 5000Eur. Dazu kommen nocht Bussgeld und Gebühren für MPU usw. insgesamt wohl kaum über 10K. Wenn Papa noch die Kohle für sein Auto will kommt das natürlich noch drauf..
.

Es ist mir neu, das Versicherungen, auch bei Vollkakso, den Schaden unter Alkoholeinfluss bezahlen.

centurio81
2009-04-26, 01:09:35
Das ist wohl kaum eine Verharmlosung. Ich denke die Anzahl derer, die schonmal besoffen gefahren sind, dürfte recht hoch sein..

Das denkst du also..
Du weißt also gar nix.
Um es mal auf den Punkt zu bringen..
Immer dieses Geschwafel in den Foren..

Dass ne Versicherung den Schaden übernimmt wenn man den Unfall verschuldet durch Alkoholeinfluss, klingt jedenfalls für mich sehr unlogisch und blöde..
Wie siehst du das?

Hellspinder
2009-04-26, 01:17:19
Wenn die Versicherung nur maximal 5000 Euro von mir kassieren kann, schmeiß ich mir morgen ne Pille ein und kipp ne Flasche Jack Daniels durch die Speiseröhre nur um anschließend die holländische Nationalhymne gröhlend auf dem Parkplatz vorm Bundeskanzleramt Autoscooter-Fiesta mit gepanzerten A8'ern und S Klassen zu veranstalten.

Wodde
2009-04-26, 02:44:44
Es sollte dennoch höher gewichtet werden, wenn jemand VORSÄTZLICH einen anderen Menschen verletzt UM IHN zu verletzen.


Sorry, aber wenn sich jemand alkoholisiert hinters Steuer setzt, ist das für mich VORSATZ genug.
Leider nur meine Meinung.

HarryHirsch
2009-04-26, 02:51:19
Die Pappe ist 100 pro weg und das ist auch gut so.
Wie kann man nur so dumm sein.

Lawmachine79
2009-04-26, 03:11:07
Sorry, aber wenn sich jemand alkoholisiert hinters Steuer setzt, ist das für mich VORSATZ genug.
Leider nur meine Meinung.
Richtig, das Fahren selbst macht er vorsätzlich aber jeder daraus entstehende Schaden ist nur fahrlässig. Fahren unter Alkohol ist ja nicht verboten, weil das so doof ist, sondern weil dabei die Wahrscheinlichkeit, Schaden zu verursachen höher ist.

noe, is doch super, das das Gesetz für jeden gleich ist. Soll er es eben die nächsten 10-15 Jahre abbezahlen. Gott sei dank darf er damit nicht in die Privatinsolvenz gehen. Ich hoffe inständig, dass es nicht weniger als 20.000 werden.
Bin ja mal gespannt wie es aussieht, wenn Du mal fahrlässig ("wird schon nichts passieren"), ohne jemanden ein Haar krümmen zu wollen, Mist baust. Dann kannst Du den Richter ja anbetteln und um harte und gerechte Bestrafung flehen. Der Bekannte vom TS hat einen Fehler gemacht, den machen wir alle mal; er wird dafür bestraft und das ist auch gut so. 20.000€ sind für einen jungen Mann der Ruin. Ich wüßte nicht, warum man jemanden, der strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, für eine Jugenddummheit ruinieren soll. Die Strafe soll ruhig wehtun, es muss ja auch ein Erziehungseffekt einsetzen. Aber ihn gleich zu ruinieren hat nichts mit Erziehung zu tun. Wenn man wegen so etwas 20.000€ zahlen soll, dann müßte man Ladendiebe ja vorm Tatort aufknüpfen.
Diese ganzen "Alk am Steuer" Kampagnen haben offenbar zu einer Übersensibilisierung geführt, wenn ich mir die Posts hier so ansehe. Ich trinke auch nicht, wenn ich fahre, dennoch ist es mir fremd, Menschen die so einen Fehler machen, gleich den Tod oder den Existenzverlust an den Hals zu wünschen. Der Eine oder Andere hier hat jedes Augenmaß verloren. Alk am Steuer gibt die Todesstrafe und Kinderschänder werden an der Copacabana "resozialisiert". Prost Mahlzeit.

RainingBlood
2009-04-26, 13:07:07
noe, so einen Fehler machen wir alle NICHT mal. Du vllt. ja, kenn dich nicht. Dann solltest du deinen Führerschein lieber abgeben (falls du einen hast).

Und was das mit Kinderschändern zu tuen hat.. Deine auffällige Diskussionsunfähigkeit sollte ich endlich mal mit einem Ignore belohnen.

Stormtrooper
2009-04-26, 14:32:53
Der Bekannte vom TS hat einen Fehler gemacht, den machen wir alle mal; er wird dafür bestraft und das ist auch gut so. 20.000€ sind für einen jungen Mann der Ruin. Ich wüßte nicht, warum man jemanden, der strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, für eine Jugenddummheit ruinieren soll. Die Strafe soll ruhig wehtun, es muss ja auch ein Erziehungseffekt einsetzen. Aber ihn gleich zu ruinieren hat nichts mit Erziehung zu tun.


Wer mit über 1 Promille fährt begeht die Straftat nicht mehr fahrlässig.
Warum soll jetzt die Allgemeinheit für den Schaden aufkommen, den er in meinen Augen vorsätzlich verursacht hat?
Und nen 20 Jährigen noch als Jugendlichen bezeichnen?
Das war jetzt denke ich mal ein Witz von dir.

Argo Zero
2009-04-26, 14:35:12
Wer mit über 1 Promille fährt begeht die Straftat nicht mehr fahrlässig.
Warum soll jetzt die Allgemeinheit für den Schaden aufkommen, den er in meinen Augen vorsätzlich verursacht hat?
Und nen 20 Jährigen noch als Jugendlichen bezeichnen?
Das war jetzt denke ich mal ein Witz von dir.

Ein Witz? Viele hängen mit 20 noch in der Schule und haben kein selbstständiges Leben. Ein Kind ist es nicht mehr, darüber muss man sich nicht streiten, aber als Erwachsen würde ich diese Person ganz sicher nicht bezeichnen.

centurio81
2009-04-26, 14:40:32
Wenn man das hier so liest bekommt man den Eindruck, dass hier manche das Fahren unter Alkohol als Kavaliersdelikt sehen und nix weiter schlimmes..
Man weiß zwar dass es nicht richtig ist, aber nimmt es nicht ernst..
Hmm.. Alarmierend.
So nach dem Motto:" Mir passiert schon nix, ich kann ja fahren."
Selbstüberschätzung pur.

Volljährigkeit ist nicht umsonst ab 18 Jahren erreicht.
Keine Schonung.
Wenn ich das schon lese..
"Ach der is doch noch jung, drücken wa ma nen Auge zu."

Wie schon jemand sagte:
Dann zahlt er es eben in Raten.

centurio81
2009-04-26, 14:42:55
Ein Witz? Viele hängen mit 20 noch in der Schule und haben kein selbstständiges Leben. Ein Kind ist es nicht mehr, darüber muss man sich nicht streiten, aber als Erwachsen würde ich diese Person ganz sicher nicht bezeichnen.

Tja, wenn das so klar ist, wunder ich mich sowieso wieso das Erwachsenenalter net mal hoch gesetzt wird..
18 finde ich auch zu wenig ehrlich gesagt.

Stormtrooper
2009-04-26, 14:43:50
Ein Witz? Viele hängen mit 20 noch in der Schule und haben kein selbstständiges Leben. Ein Kind ist es nicht mehr, darüber muss man sich nicht streiten, aber als Erwachsen würde ich diese Person ganz sicher nicht bezeichnen.


Ahja, alt genug sein, um seit 2 1/2 Jahren mit nem extrem gefährlichen Gegenstand durch die Strassen zu ziehen, aber dann nicht alt genug sein für seine Taten geradestehen zu können.
Merkwürdige Einstellungen haben manche hier.

Stormtrooper
2009-04-26, 14:44:37
Tja, wenn das so klar ist, wunder ich mich sowieso wieso das Erwachsenenalter net mal hoch gesetzt wird..
18 finde ich auch zu wenig ehrlich gesagt.

Dann sollte man aber auch das Autofahren, Alkohol trinken und Rauchen auf 21 anheben.

Argo Zero
2009-04-26, 14:49:37
Ahja, alt genug sein, um seit 2 1/2 Jahren mit nem extrem gefährlichen Gegenstand durch die Strassen zu ziehen, aber dann nicht alt genug sein für seine Taten geradestehen zu können.
Merkwürdige Einstellungen haben manche hier.

Du bringst es auf den Punkt. Viele dürften in dem Alter, unbeaufsichtigt, gar kein Auto fahren.
Das Auto der Zukunft fordert dich zum Blasen auf bevor es anspringt ;)

RainingBlood
2009-04-26, 16:28:02
ist das in Schweden nicht sogar schon vorgeschrieben?
Oder war das ein Pilotversuch mit dem Blasen? Hab sowas mal vor zwei Jahren im Fernsehen gesehen.

lipp
2009-04-26, 16:30:37
so um hier mal ein kleines update reinzubringen, laut dem polizisten am telefon bekommt mein kollege wohl anfang der woche bescheid, wieviel promille er im blut gehabt hat! halte euch da auf dem laufenden ...

Kosh
2009-04-27, 04:13:06
Joar und wer raubkopiert, dem nehmen wir den Rechner und alle Kommunikationsleitungen weg, wer stiehlt, dem nehmen wir sämtliches Eigentum und wer bei Rot über die Ampel geht, muss ab sofort Rollstuhl fahren...

Fahren unter Alkoholeinfluß ist zurecht verboten und ab einem bestimmten Punkt zurecht eine Straftat. Ich finde es hingegen erstaunlich, wie hier immer nach harten Strafen krakeelt wird und für Gewaltstraftäter wird nach Milde verlangt. Der eine oder andere hier hat einen total verschobenen, in sich unstimmigen Maßstab.

Die Raubkopierer töten aber nicht jedes Jahr mehrere Hundert Menschen undv erletzten zehntausende.

Klitzekleiner Unterschied.

Kosh
2009-04-27, 04:19:14
I[;7257910']http://www.adac.de/images/Unfallgeschehen-im-Ueberblick-Statistik_081128_tcm8-939.pdf

http://www.adac.de/images/Alkoholunfaelle-Statistik_081128_tcm8-922.pdf

von ~2355005 unfällen insgesamt waren ~51153 unfälle unter alkeinfluss

hast Rexht, also kann man ja weiter besoffen Auto fahren.

Und Aldi macht mehrere Milliarden Umsatz im Jahr. Also kann ich da doch für 100 Euro Ware klauen gehen,oder?

Was sind schon 100 Euro bei Milliardenumsatz.

Wirklich faszinierend, wie hier gewisse,wahrscheinlich selber Sufffahrer, versuchen das ganze noch als harmlos darzustellen.

Panasonic
2009-04-27, 06:56:59
Die Kids von heute halten sich für ganz besonders toll. Machen sie dann doch mal Fehler, dann stehen sie nicht mehr dazu. Die junge Generation sucht für alles Ausreden und versucht sich überall herauszuschlingeln.

Furchtbar.

-|NKA|- Bibo1
2009-04-27, 07:42:19
Das denkt jede Generation über die nachfolgende. Wieviele alte Säcke gibt's im Knast bzw. schalten bei jedem Scheiß einen Anwalt ein?

c0re
2009-04-28, 21:07:13
Du bringst es auf den Punkt. Viele dürften in dem Alter, unbeaufsichtigt, gar kein Auto fahren.
Das Auto der Zukunft fordert dich zum Blasen auf bevor es anspringt ;)

Solange die Türen noch aufgehen, damit man drinnen pennen kann... ;)


Glück im Unglück: Nur Sachschaden.

Ich finde nicht gut, was einige hier von sich geben.
Der junge Mann hat großen Mist gebaut und wird dafür eine harte Strafe kriegen.
"Blind" vor Zorn noch härteres zu fordern - ich weiß nicht.

Das ist fast der Stil, den die BILD bei Berichten über Ego-Shootern an den Tag legt.

lipp
2009-05-08, 18:44:20
hey leute ...

falls es euch interessiert, der lappen bleibt wohl erstmal eingezogen und der Bluttest ergab 1,54 promille ... naja mal schauen was das alles noch wird^^