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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage zu einmaligem Scriptverkauf


Gast
2009-04-26, 17:37:02
Hallo ihr,

ich schreibe absichtlich in das Programmier-Forum, da ihr hier vielleicht auch schon Erfahrungen sammeln konntent.
Jemand hat mich gefragt, ob ich ihm für ein paar Euro (40€, um genau zu sein) etwas in ASP.NET umsetzen könne.

Die Frage ist nun, auf welche Art und Weise ich ihm den Code verkaufe, und mich dabei in einem legalen Rahmen bewege. Kann er mir einfach so 40€ überweisen und ich schicke ihm dann das Teil? Oder muss ich für diesen einmaligen Verkauf gleich ein Gewerbe anmelden? Der Aufwand wäre es mir nicht unbedingt wert.
Das gleiche habe ich mich schon damals gefragt, als ich jemandem ein Template an ein CMS anpassen sollte.

Als letzter Notnagel: wie wäre es mit dem PayPal Spenden Button? Er bekommt das Script geschenkt, aber erst wenn er gespendet hat..

Dazu sei noch gesagt, ich kenne die Person nicht direkt, es kann im Prinzip jeder hinter der Person stecken. Deshalb noch 2 Fragen hinterher:

- Wie handelt man sowas üblicherweise ab? Logischerweise will ich erst die Kohle auf dem Konto haben, bevor ich irgendwas verschicke. Er hat dann das Risiko, dass er keinen Gegenwert erhält, aber anders gehts wohl nicht.

- Gibts da irgendwelche rechtliche Fallen für mich, egal welchen Weg ich wähle? Ich weiß schließlich nicht, wer wirklich hinter der Person steckt. Ob es jetzt wirklich der 19 jährige Schüler ist, oder aber doch ein Anwalt mit Langeweile, der jemanden übern Tisch ziehen will.

danke

Bietchiebatchie
2009-04-26, 17:43:10
Solange du dich innerhalb eines gewissen Rahmens bewegst (und das ist bei 40€) sicherlich der Fall, kann dein Kunde dir das Geld überreichen und gut ist. Ist quasi genau das gleiche wie Sachen bei Ebay / auf dem Flomarkt verkaufen. Solange klar ist dass du kein echtes Gewerbe aufziehst, sondern dir damit ein kleines Zubrot dazuverdienen willst, interessiert das niemanden.

Gast
2009-04-26, 17:59:13
Hallo Bietchiebatchie,

danke schonmal. Das klingt für mich aber fast nach "Wo kein Kläger, da kein Richter".

Wenn ich bei Ebay ein Produkt loswerde, dann hat irgend jemand für das verkaufte Produkt schonmal Steuern an den Staat gezahlt. Beispiel Handy.

In meinem Fall ist das Produkt ja aus "eigener Produktion", der Staat kriegt weder von mir Kohle, noch die MwSt vom Kunden.

Auf das wollte ich eigentlich hinaus. Habe über Google ein Thread gefunden, in welchem jemand vor einem ähnlichen Problm stand. Der wurde seinen eigens geschriebenen Code über Ebay los (ohne Gewerbe) und wurde dann angemailt, dass er Ärger bekommen würde, sollte er die Auktionen nicht offline nehmen.
Ok, das war dann schon in größerem Stil, aber trotzdem.

BAGZZlash
2009-04-26, 18:18:40
Das klingt für mich aber fast nach "Wo kein Kläger, da kein Richter".


Keineswegs. Du betreibst schließlich keinen gewerbsmäßigen Betrieb. Laut § 1, Abs. 1 HGB (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/hgb/gesamt.pdf) ist "Handelsgewerbe [...] jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert." Da Dein kleines Projekt keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, führst Du kein Handelsgewerbe. In meinem Uni-Skript steht die herrschende Meinung etwas weniger kryptisch: "Ein Gewerbebetrieb ist eine erkennbar planmäßige, auf Dauer angelegte, selbstständige, anbietende Tätigkeit am Markt mit Gewinnerzielungsabsicht." In Deinem Fall am wichtigsten dürfte hier das "auf Dauer angelegt" sein. Dein Projekt ist nicht auf Dauer angelegt, daher kein Gewerbebetrieb und daher auch kein Handelsgewerbe i.S.d. HGB.

Natürlich ist diese Grenze fließend. Allerdings ist die Rechtsprechung hier tendenziell eher tolerant, demnach sind auch viele eBay-Powerseller keine Handelsgewerbe oder z.B. ein Hausmeister- oder Schlüsseldienst.

Gast
2009-04-26, 18:42:15
Okay, das klingt ja gut.

Eine Frage bleibt allerdings:

Angenommen, ich habe im Code eine Sicherheitlücke übersehen und später wird die Seite des Verkäufers, auf welcher das Script zum Einsatz kommt, aufgrund des unsicheren Scripts gehackt. Ein Schaden entsteht, bla bla und so weiter.

Kann er mir deswegen an die Gurgel? Man ließt oft in Verträgen Dinge a la "Von der XY GmbH wird keine Haftung für irgendwelche Schäden übernommen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben".

In meinem Fall wäre das ganze ja aber formlos und einen Vertrag gäbe es nicht.

BAGZZlash
2009-04-26, 18:48:17
Okay, das klingt ja gut.

Eine Frage bleibt allerdings:

Angenommen, ich habe im Code eine Sicherheitlücke übersehen und später wird die Seite des Verkäufers, auf welcher das Script zum Einsatz kommt, aufgrund des unsicheren Scripts gehackt. Ein Schaden entsteht, bla bla und so weiter.

Kann er mir deswegen an die Gurgel? Man ließt oft in Verträgen Dinge a la "Von der XY GmbH wird keine Haftung für irgendwelche Schäden übernommen, die sich aus der Nutzung der Software ergeben".

In meinem Fall wäre das ganze ja aber formlos und einen Vertrag gäbe es nicht.

Ein formloser, sogar ein mündlicher Vertrag ist auch ein Vertrag. Du kannst damit auch Deine Haftung im Schadensfalle ausschließen, allerdings ist es nachträglich natürlich schwer, sowas zu beweisen. Vielleicht machst Du doch lieber einen schriftlichen Vertrag.

darph
2009-04-26, 20:29:10
Ein schriftlicher Vertrag bietet sich auch aus anderen Gründen an.

Wem gehört der Code? Verkaufst du nur das fertige Produkt, so wie du heute auch ein Programm kaufst, oder verkaufst du die Entwicklung und muß alles mit abgeben, so daß der Kunde spätere Erweiterungen auch von Anderen machen lassen kann? Darfst du das, was du dort schreibst, auch an andere verkaufen?

Letztgenanntes ist natürlich teurer. ;)

The_Invisible
2009-04-26, 20:35:09
ich hab mal was für meine bank gemacht, ich habe betrag genannt und die haben auch gleich überwiesen, ohne irgendwas schriftliches. gut, war auch ein kleinerer betrag, scheint also nicht so genau abzulaufen da (zumindest hier in aut)

ansonsten mache ich alles bar, ka und mir egal wo bzw wie der andere das verbucht ;D

mfg

Gast
2009-04-26, 21:27:42
Okay, wäre ja auch zu einfach gewesen wenn es einfacher ginge ;D

@darph:

Er kann damit anstellen, was er will. Von mir aus kann er es weiterverkaufen für das zehnfache des Preises, von mir aus kann er behaupten, es wäre sein Werk. Er bekommt den Quelltext, damit er selbst Modifikationen vornehmen kann, wenn er Lust hat.

Das einzige, was ich will:

- das Teil legal an ihn verkaufen
- Im Nachinein für nichts, aber auch garnichts verantwortlich zu sein. Nicht für Schäden, die irgendwo auftreten könnten, nicht für Rechtsverletzungen falls er irgendwelchen geschützten 3rd Party Code nachträglich reinbastelt etc.

Gast
2009-05-07, 22:51:15
1.) Wenn man Software für nur einen Kunden schreibt, so ist das eine ganz normale Dienstleistung, so wie wenn man ihm beim Hausbauen hilft. Da ist dann Lohnsteuer zu bezahlen. Gewerbe anmelden muss man dafür nicht. Im Normalfall wird das einfach so ausbezahlt werden in bar, aber eigentlich zählt es zum Einkommen dazu.

2.) Ich habe es mir mittlerweile aufgehört diverse Kleinarbeiten und 40 Euro zu machen für Leute, die ich nicht wirklich kenne. Das endet nur in einer Menge Support hinterher, den man dann meistens unentgeltlich macht. Das schlimmste ist PCs aufsetzen, aber so kleine Programmierarbeiten gehören auch dazu. Das mache ich nur mehr für die Familie bzw. Freunde. Das mit dem Schadensersatz ist nicht so das Thema, da keiner für 40 Euro erwartet, dass man die Qualität einer professionellen Firma leistet, aber für diverse Supportanfragen wird man sehr wohl eingespannt werden und dann kann man auch nicht wirklich nein sagen.