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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Post paket verschlapmt, kriegt man sein geld wieder?


cereal
2002-12-21, 10:23:48
die post hat nen ebay paket von mir verschlampt, drin war ein sony tapedeck, das 400 DM kostete. habs versichert geschickt, eine nachforschung machen lassen und es hat sich ergeben, dass sie es nicht mehr auffinden können. hab dann kurze zeit später ein formualr geschickt bekommen, bei dem verschiedene dinge zu erfüllen waren, orginalerechnungskopie etc . glaubt ihr ich bekomme mein geld von denen? und wie ist das mit dem käufer, muss ich ihm sein geld zurückgeben oder soll er sehen, wie er es von der post bekommt?


mfg

ElHive
2002-12-21, 22:01:48
Originally posted by cereal
die post hat nen ebay paket von mir verschlampt, drin war ein sony tapedeck, das 400 DM kostete. habs versichert geschickt, eine nachforschung machen lassen und es hat sich ergeben, dass sie es nicht mehr auffinden können. hab dann kurze zeit später ein formualr geschickt bekommen, bei dem verschiedene dinge zu erfüllen waren, orginalerechnungskopie etc . glaubt ihr ich bekomme mein geld von denen? und wie ist das mit dem käufer, muss ich ihm sein geld zurückgeben oder soll er sehen, wie er es von der post bekommt?


mfg

Eigentlich muss der Käufer den ganzen Papierkram über sich ergehen lassen, da du, sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast, keine Haftung mehr trägst. Aber wenn du die Kohle von der Post wiederbekommst, dann würde ich es zurücküberweisen, ja.

cereal
2002-12-22, 16:07:18
also hälst du es auch für ratsam, dass ich es , soweit es geht mit der post kläre und wenn diese sich krumm stellt, soll er es selber weiterhin probieren?



mfg


danke schonmal

ElHive
2002-12-22, 17:18:06
Originally posted by cereal
also hälst du es auch für ratsam, dass ich es , soweit es geht mit der post kläre und wenn diese sich krumm stellt, soll er es selber weiterhin probieren?



mfg


danke schonmal

Was heißt, ich halte es für ratsam? *g*

Mir persönlich wäre es egal. Wäre ich der Verkäufer, dann würde ich dem Käufer mitteilen, dass ich meinen Teil der Abwicklung erfüllt hätte und ihm den Nachweiß bzw. den Durchschlag der Postpaket-Sendung faxen oder mailen.

Das Thema wäre für mich durch.

Was DU allerdings jetzt machst, musst du selber entscheiden.

cereal
2002-12-22, 19:46:43
habe mich jetzt schon mit der post auseinandergesetzt! naja, wenn ich da erfolglos bin , kann er es ja nochmal probieren. aber das geld behalte ich dann. kann er mich somit irgendwie rechtlich anklagen?


mfg

Braincatcher
2002-12-23, 23:37:03
Ähm, findest du das nicht ein bisschen moralisch fragwürdig?
Der Typ hat die Kohle bezahlt, und erhält nix, du kassierst wieder ab, auch wenn du das Tapedeck nicht mehr hast...naja that's life ?-)

cereal
2002-12-23, 23:39:36
hm, moral? versetze dich in meine lage. du bist schüler, bist auf das geld angewiesen, verkaufst es mit gutem gewissen, schickst es weg und die post verschlampt es... das liegt nicht in meinem bereich. ich habe es weggeschickt habe den beleg und den werde ich ihm auch schicken! wüsste ent, wer sofort dessen geld zurücküberweisen würde?!?:chainsaw2

Xmas
2002-12-24, 00:19:11
Originally posted by cereal
hm, moral? versetze dich in meine lage. du bist schüler, bist auf das geld angewiesen, verkaufst es mit gutem gewissen, schickst es weg und die post verschlampt es... das liegt nicht in meinem bereich. ich habe es weggeschickt habe den beleg und den werde ich ihm auch schicken! wüsste ent, wer sofort dessen geld zurücküberweisen würde?!?:chainsaw2
Also wenn der Käufer für das Tapedeck schon gezahlt hat musst du ihm entweder den ganzen Papierkram schicken so dass er das Geld von der Post bekommen kann, oder du überweist ihm das Geld zurück. Ansonsten kann er dich durchaus verklagen.

AtTheDriveIn
2002-12-24, 01:33:48
Originally posted by cereal
hm, moral? versetze dich in meine lage. du bist schüler, bist auf das geld angewiesen, verkaufst es mit gutem gewissen, schickst es weg und die post verschlampt es... das liegt nicht in meinem bereich. ich habe es weggeschickt habe den beleg und den werde ich ihm auch schicken! wüsste ent, wer sofort dessen geld zurücküberweisen würde?!?:chainsaw2

kurz, du willst zweimal abkassieren und dein Kunde hat den Schaden!?
Kennst du das Wort unseriös?

ElHive
2002-12-24, 01:49:09
Originally posted by AtTheDriveIn


kurz, du willst zweimal abkassieren und dein Kunde hat den Schaden!?
Kennst du das Wort unseriös?

Nein, wenn er erfolglos ist, wird er den Papierkram an den Käufer schicken und das vom Käufer überwiesene Geld behalten.

So hab ich's wenigstens verstanden :)