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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wasserschaden als Grund außerordentlicher Kündigung von Wohnung


derwalde
2009-05-03, 20:01:26
servus

ich hab da mal ne frage ;)

Eine Kellerwohnung ist durch starken Regen vollgelaufen, da keine Klappen an der Pumpe eingebaut waren.

Ist dies ein grund für eine außerordentliche Kündigung? Also die Wohnung stand wirklich UNTER wasser, d.h. der boden war mit 5-10cm wasser bedeckt.

danke

NikLaw
2009-05-03, 21:45:28
Hier wird eine ordentliche Kündigung als möglich erachtet, bei mehreren Wasserschäden, die durch den Mieter zu vertreten sind.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/pflichtverletzng.htm

Was hat der Mietet aber mit dem Schutz einer Wohnung gegen das Eindringen von Wasser zu tun, außer vielleicht bei Regen die Fenster zu schließen. M.E. nichts. Das ist Sache des Vermieters.