derwalde
2009-05-03, 20:01:26
servus
ich hab da mal ne frage ;)
Eine Kellerwohnung ist durch starken Regen vollgelaufen, da keine Klappen an der Pumpe eingebaut waren.
Ist dies ein grund für eine außerordentliche Kündigung? Also die Wohnung stand wirklich UNTER wasser, d.h. der boden war mit 5-10cm wasser bedeckt.
danke
ich hab da mal ne frage ;)
Eine Kellerwohnung ist durch starken Regen vollgelaufen, da keine Klappen an der Pumpe eingebaut waren.
Ist dies ein grund für eine außerordentliche Kündigung? Also die Wohnung stand wirklich UNTER wasser, d.h. der boden war mit 5-10cm wasser bedeckt.
danke