Ash-Zayr
2009-05-05, 14:02:28
Einfacher Sachverhalt:
Mein Auto war am Sandweg eines 1-Familienhauses geparkt. Es fand eine Grillparty statt. Einer der Gäste, hackenstramm...bestieg dann beim Aufbruch nachts entgegen der Einwände seiner Frau sein Rad, und ich, seine Frau und meine Freundin mussten mitansehen, wie er nur ein paar Meter kam um sich dann an der linken Seite meines Wagen entlangzuschrammen, um dann in meinem Seitenspiegel hängend zum Stillstand zu kommen.
Der Typ ist mir egal, aber es ist ein guter Freund meines Freundes, der Gastgeber war. Es war nachts, er war voll, und so war es nicht möglich, überhaupt zu erkennen, was genau er angerichtet hat. Ich liess den Wagen auch stehen und fuhr mit dem Taxi nach Hause.
Am nächsten Tag holte ich den Wagen ab und letztendlich ist es 30cm langer Lackkratzer zusammen mit einer 20cm Eindellung in der Seitentür (Audi A4, 2003er BJ).
So, dass geschah Samstag nacht. Ich habe nun von meinem Freund seine Telefon-Nummer, war aber noch nicht aktiv, weil ich keine Ahnung habe, wie ich vorgehen soll. Ich dachte erst, ich hole mir von der Fachwerktstatt einen Konstenvoranschlag. So habe ich ein offizielles Dokument, auf das hin er sich überlegen kann, ob er es selbst zahlt, oder ob er es seiner hoffentlich vorhandenen Privathapftlicht meldet? Aber die Werkstatt will 50,- euro für den Voranschlag.
Was wenn er selbst zahlen will? Dann hätte ich doch ein Recht auf Vorkasse, oder? Und wie kommt mam um seiner Willen daran vorbei, dass seine Versicherung nicht zahlt, wenn klar wird, dass er lattenstramm war?? Ich habe keine Lust am Ende als opfer aus der Sache hervorzugehen! Ich kann mich ja jetzt schon darauf einstellen, dass seine Vers. mir einen Gutachter auf den Hals schickt, um an Ende bin ich noch aus irgendwlechen Gründen der, der in die Röhre guckt?
Und wie sind die Fristen? Bei einem KFZ-Unfall hätte ich mir die Versicherung des Unfallverursachers geben lassen, und ich hätte meinen Anspruch sofort bei der Vers. des Unfallgegners gemeldet. Hier aber ist es kein KFZ-Unfall, und er muss doch den Schaden seiner Versicherung melden, oder? Und dann muss ich eine Version eines Unfallbereichtes mit ihm aushecken, die nicht auf Alkoholeinflulss abzielt.....ach, eine Grütze...
Ash-Zayr
Mein Auto war am Sandweg eines 1-Familienhauses geparkt. Es fand eine Grillparty statt. Einer der Gäste, hackenstramm...bestieg dann beim Aufbruch nachts entgegen der Einwände seiner Frau sein Rad, und ich, seine Frau und meine Freundin mussten mitansehen, wie er nur ein paar Meter kam um sich dann an der linken Seite meines Wagen entlangzuschrammen, um dann in meinem Seitenspiegel hängend zum Stillstand zu kommen.
Der Typ ist mir egal, aber es ist ein guter Freund meines Freundes, der Gastgeber war. Es war nachts, er war voll, und so war es nicht möglich, überhaupt zu erkennen, was genau er angerichtet hat. Ich liess den Wagen auch stehen und fuhr mit dem Taxi nach Hause.
Am nächsten Tag holte ich den Wagen ab und letztendlich ist es 30cm langer Lackkratzer zusammen mit einer 20cm Eindellung in der Seitentür (Audi A4, 2003er BJ).
So, dass geschah Samstag nacht. Ich habe nun von meinem Freund seine Telefon-Nummer, war aber noch nicht aktiv, weil ich keine Ahnung habe, wie ich vorgehen soll. Ich dachte erst, ich hole mir von der Fachwerktstatt einen Konstenvoranschlag. So habe ich ein offizielles Dokument, auf das hin er sich überlegen kann, ob er es selbst zahlt, oder ob er es seiner hoffentlich vorhandenen Privathapftlicht meldet? Aber die Werkstatt will 50,- euro für den Voranschlag.
Was wenn er selbst zahlen will? Dann hätte ich doch ein Recht auf Vorkasse, oder? Und wie kommt mam um seiner Willen daran vorbei, dass seine Versicherung nicht zahlt, wenn klar wird, dass er lattenstramm war?? Ich habe keine Lust am Ende als opfer aus der Sache hervorzugehen! Ich kann mich ja jetzt schon darauf einstellen, dass seine Vers. mir einen Gutachter auf den Hals schickt, um an Ende bin ich noch aus irgendwlechen Gründen der, der in die Röhre guckt?
Und wie sind die Fristen? Bei einem KFZ-Unfall hätte ich mir die Versicherung des Unfallverursachers geben lassen, und ich hätte meinen Anspruch sofort bei der Vers. des Unfallgegners gemeldet. Hier aber ist es kein KFZ-Unfall, und er muss doch den Schaden seiner Versicherung melden, oder? Und dann muss ich eine Version eines Unfallbereichtes mit ihm aushecken, die nicht auf Alkoholeinflulss abzielt.....ach, eine Grütze...
Ash-Zayr