PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ordnungswiedrigkeit im Verkehr ohne meine Unterschrift...geht das?


Ronny G.
2009-05-08, 11:33:08
Ich wurde Gestern von der Polizei angehalten, ich war mit meinem Wagen nur mal fix zur Tankstelle gefahren, war dann praktisch auf dem Rückweg von der Tanke.

Die Polizei hat mich dann angehalten und wolllte Papiere sehen, ganz normal halt, ich merkte ich sofort die Bissigkeit des Polizeibeamten der bestimmt fast jünger als ich war. Ich habe darauf hin bemerkt das ich meine Papiere in der Eile daheim liegen lassen habe, habe aber trotzdem noch im Auto geschaut, meist lege ich sie immer unter den Fahrersitz bei der fahrt, diesmal aber nicht. Das habe ich dem Polizist auch gesagt, das ich die Papiere wohl vergessen haben muß, dabei habe ich ihm auch angeboten mir nachhause zu folgen, dort würden sie zu 100% ihre Papiere bekommen, es waren keine 2km mehr. Das hat er abgelehnt und anschließend alle Papiere für die Felgen und das Fahrwerk verlangt, da habe ich dann wiederholt gesagt ich hätte sie nicht dabei, worauf er meint das so die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges nicht nachzuweisen währe und er davon ausgehen muß das die ABE für dieses Fahrzeuges wegen nichteintragung der Teile erloschen ist, so quatschte er gleich erstmal von Mängelkarte und einer möglichen Anzeige d. Ordnungswiedrigkeiten und das ich mit 3Punkten und 135€ rechnen müßte. Er füllte so nen A4 blatt mit allen angaben aus, so nen Vordruck für die Anzeige gegen mich, diese sollte ich mir durchlesen und unterschreiben. Während er mir die punkte des Papieres erklärte unterbrach ich ihn was ich den mit diesen Mängelkarte machen sollte, er ist sofort darauf eingegangen und hatte mir die Karte in die Hand gedrückt und Tschüß gesagt.
Erst dannach als ich bereits weg gefahren bin ist mir eingefallen das ich überhaupt nix unterschrieben habe, was nun? Soll ich die Sache einfach rollen lassen, weil effektiv haben sie weder nen Ausweiß noch Führerschein, noch ne Unterschrifft von mir? Das einzige was sie haben ist mein Kennzeichen, ihre Kollegen als Zeugen und nen Foto mit meinen Felgen. Aber wer diesen Wagen gefahren, auch wenn ich es selber war können sie doch garnicht nachweisen, es kann doch auch mein Bruder ohne Papiere gewesen sein.

Ich frage nur deswegen weil ich keinen bock auf diese ganzen Wege habe, denn bei mir ist alle eingetragen, was ich dem Herren auch erklärt habe, er wollte es aber nicht wissen bzw. glauben und hat gleich mal schwere geschützte ausgefahren. Ich bin kein Mesch der stunk gegen andere machen will, aber der kleine Wicht war schon echt ne ausnahme und wird daheim bestimmt von Mama geschlagen.

Fatality
2009-05-08, 11:36:51
nimm deine papiere, den wisch was du von dem hast und legs im revier vor.
der azubi bekommt dann schon seine nackenwatschn..

Das gute A
2009-05-08, 11:39:59
nimm deine papiere, den wisch was du von dem hast und legs im revier vor.
der azubi bekommt dann schon seine nackenwatschn..

So würde ich das auch machen. Ab aufs Revier, Sachverhalt schildern und alle ABEs/Nachweise vorlegen. Dann können die Dir gar nix.

Wenn Du willst noch ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vogel.

Grüße

HAL
2009-05-08, 11:40:39
Aber wer diesen Wagen gefahren, auch wenn ich es selber war können sie doch garnicht nachweisen, es kann doch auch mein Bruder ohne Papiere gewesen sein.

Natürlich können sie das beweisen. Und zwar mit glaubwürdigen Zeugenaussagen (= Personenbeweis) 2er unterschiedlicher Personen (nämlich den Polizisten).

HAL
2009-05-08, 11:42:47
Wenn Du willst noch ne Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Vogel.

Wegen was denn? Weil der Polizist ein unhöflicher, kniefieseliger Kniebohrer ist? Das ist ja nicht verboten...

Das gute A
2009-05-08, 11:48:03
Wegen was denn? Weil der Polizist ein unhöflicher, kniefieseliger Kniebohrer ist? Das ist ja nicht verboten...

Wenn er unverschämt war oder sich falsch verhalten hat, würde ich das je nach Situation trotzdem machen. Das bekommt sein Chef dann zumindest mit. Es wird von mir im Gegenzug ja auch erwartet, dass ich mich entsprechend benehme.

Ronny G.
2009-05-08, 11:53:01
Natürlich können sie das beweisen. Und zwar mit glaubwürdigen Zeugenaussagen (= Personenbeweis) 2er unterschiedlicher Personen (nämlich den Polizisten).

Und was wollen die sagen, wollen sie mich vor eine Wand stellen neben 5 andere dir mir ähneln und sagen das bin ich? Sie haben nix, außer die Aussagen von mir die jeder nähere Kumpel über mich machen könnte, oder halt mein Bruder, und Menschen innerhalb der Familie auszuliefern muß ich ja nicht. Ich habe keine Glatze, oder Vollbart, noch bin ich sehr klein oder rießig Groß und Breit, total durchschnittlich und dazu war es noch Dunkel, sie haben mich vielleicht effektiv 2min gesehen, den rest haben sie in ihrer Karre verbracht und ich wartent auf meinem Fahrersitz mit dem Auto vor ihnen stehend. Sie würgen mir was rein, das obwohl ich völlig korrekt und freundlich zu ihnen war, ich will ja keine Dienstaufsichtsbeschwerde, aber das der Typ wegen nachläsiger Arbeit nicht sein Ziel erreicht, er soll an seinen eigenen Fehlern scheidern oder lernen.;) (so wie es in der Wald hineinruft .....)

Die Folge währe wahrscheinlich ein Fahrtenbuch........ so kenne ich das von anderen


edit:eigentlich geht es mir primär darum was die ohne meine Unterschrift überhaupt nichts in der Hand haben, ohne die Unterschrift auf diesem Blatt könnne sie doch garnichts unternehmen in die richtung Ordnungswiedrigkeiten. Sie haben weder meinen Perso noch meine Führerschein, noch irgendwelche anderen Papiere von mir in der Hand gehabt. Immerhin hat er was von 3punkten und 135€ gelabert. Und mir entsteht durch den ihre Unfähigkeit nur Aufwand, was ich nicht einsehe

starsnake
2009-05-08, 12:37:27
Hallo,
die Sache auf sich beruhen lassen und hoffen, dass man dann nichts mehr macht oder gar zu erklären, man sei das gar nicht gewesen, ist ja wohl das Dümmste, was man machen kann.
Ich würd hingehen wie bereits vorgeschlagen, oder, wenn Dir das zu viel ist, anrufen, mich etwas dumm stellen und fragen, was denn nun zu tun sei.
Die Sache mit dem Bruder ist vollkommener Quatsch:|
bis denne
Henning

HAL
2009-05-08, 13:00:55
Und was wollen die sagen, wollen sie mich vor eine Wand stellen neben 5 andere dir mir ähneln und sagen das bin ich?
Ja, so funktioniert eine Gegenüberstellung. Meisstens allerdings mit Bildern.

2 Zeugenaussagen reichen als Beweis für eine Verurteilung locker aus. Und Polizisten sind darauf trainiert, Personen auch nach kurzem Sichtkontakt wieder zu erkennen. Gerade aus diesem Grund.

HAL
2009-05-08, 13:14:36
Die Folge währe wahrscheinlich ein Fahrtenbuch........ so kenne ich das von anderen
Ein Fahrtenbuch wird auferlegt, wenn der Beschuldigte nicht ermittelt werden kann. Dies ist hier nicht der Fall!


eigentlich geht es mir primär darum was die ohne meine Unterschrift überhaupt nichts in der Hand haben, ohne die Unterschrift auf diesem Blatt könnne sie doch garnichts unternehmen in die richtung Ordnungswiedrigkeiten.
Ach so, und Einbrecher müssen auch erst unterschreiben bevor sie vor den Richter gestellt werden können oder wie? ;D

Sorry, aber Du missverstehst da was gründlich:
Eine Zeugenaussage (gerade eines Polizisten) ist ein Beweis und vor Gericht genausoviel wert wie jeder andere Beweis auch (Fotos, Fingerabdrücke oder andere Spuren).
Die meissten Richter wären froh, wenn sie in ihren Strafverfahren so eindeutige Beweise hätten wie sie hier vorliegen!

Panasonic
2009-05-08, 13:18:07
Kann ich eine Bank ausrauben und wenn ich danach meine Verhaftung nicht quittiere straffrei ausgehen?!

Was für eine Frage. Und was für ein Aufreger. DU hattest die Papiere nicht dabei, die Du dabei haben MUSST. Es war DEIN Fehler. lol.

Immer auf die anderen schimpfen, selbst keien Verantwortung übernehmen. Das kotzt mich richtig an.

Also nimm die Paiere, fahr zur Wache und regle das, wie erwachsene Menschen solche Dinge halt regeln.

Das gute A
2009-05-08, 13:19:46
Also nimm die Paiere, fahr zur Wache und regle das, wie erwachsene Menschen solche Dinge halt regeln.

Morgen als Schlagzeile: RonnyG schlägt Polizisten nieder :D ;)

Panasonic
2009-05-08, 13:23:13
Morgen als Schlagzeile: RonnyG schlägt Polizisten nieder :D ;)
Erwachsene Menschen, nicht Männer :D

Philipus II
2009-05-08, 14:48:12
Wenn du ABE hast, kostet es dich nur ein Verwarngeld wegen Nichtmitführen, es gibt keine Punkte.
Mein Tipp:
1. Zeige die Papiere vor und beschwer dich.
2. Warte mal ab, was per Post kommt.
3. sollten Punkte dabei sein, wie immer zum Fachanwalt.
Bei Punkten oder Fahrverbot sollte man IMMER einen Profi einschalten, man glaubt nicht, wieviel das spart:wink:

Mot
2009-05-08, 15:01:35
Wenn du ABE hast, kostet es dich nur ein Verwarngeld wegen Nichtmitführen, es gibt keine Punkte.
Mein Tipp:
1. Zeige die Papiere vor und beschwer dich.
2. Warte mal ab, was per Post kommt.
3. sollten Punkte dabei sein, wie immer zum Fachanwalt.
Bei Punkten oder Fahrverbot sollte man IMMER einen Profi einschalten, man glaubt nicht, wieviel das spart:wink:
Word, einfach zur Wache hin mit den Papieren und die Sache klären.

Solange man freundlich und kooperativ ist, werden sie dir auch keinen Strick draus drehen. Zumal du ja derjenige bist, der die Papiere nicht mit hatte. Das sie nicht auf deinen Kompromiss eingangen sind dir kurz nach Hause hinterher zu fahren ist natürlich schade, aber verständlich, denn die Polente hat ja auch noch andere Dinge zu tun ;)

Ronny G.
2009-05-08, 15:05:15
so werde ich es auch machen. Für die ganzen Sissy´s hier, ihr ordentlichen Mitbürger, nur weil ich meine Papiere nicht mit hatte und trotzdem Menschlich korrekt zu den Polizisten war kann ich doch auch von den angemessene Nettigkeit verlangen, ich habe nichts verbrochen außer Papiere nicht dabei gehabt zu haben, und das sie mir gleich ne Anzeige wegen ner Ordnungswidrigkeiten an den Hals hängen wollen geht für meine begriffe einfach zui weit, immer gleich mit ner Keule auf ne freundliche Ameise einzuschlagen ist einfach unverhältnismäßig, und spätestens da hört auch mein Verständnis auf.

Tortyfumi
2009-05-08, 15:16:46
worauf er meint das so die Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeuges nicht nachzuweisen währe und er davon ausgehen muß das die ABE für dieses Fahrzeuges wegen nichteintragung der Teile erloschen ist

Dummer Bulle! ABE erloschen weil nicht eingetragen? LOL!
ABE ist dafür da es nicht eintragen zu müssen.
Mit den Papieren zur Polizei und gleich einen verlangen der sich auskennt!

Ronny G.
2009-05-08, 15:21:53
Dummer Bulle! ABE erloschen weil nicht eingetragen? LOL!
ABE ist dafür da es nicht eintragen zu müssen.
Mit den Papieren zur Polizei und gleich einen verlangen der sich auskennt!


neee ganz so korrekt ist es auch nicht, jedes Auto hat beim Kraftfahrtbundesamt ne eigene ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis) unter der es geführt wird, diese kann schon erlöschen wenn du irgendwas verbaut hast was nicht eingetragen und geprüft ist, grob hat er schon recht, mir aber gleich mit ner Anzeige zu kommen obwohl ich ihm anbiete die Papiere in nichtmal 5min zu besorgen ist doch einfach unverhältnismäßig und frech. Ich biete ihm praktisch ne gute Lösung für beide Partein an und er will es auf die Harte Tour, nur um bei seiner Blonden Kollegin gut da zu stehen oder was weiß ich denn.

Panasonic
2009-05-08, 16:00:33
nur weilDu Deiner Pflicht nicht nachgekommen bist und vermutlich nie gelernt hast, mal selbst Verantwortung zu übernehmen.

Tidus
2009-05-08, 16:07:48
Du Deiner Pflicht nicht nachgekommen bist und vermutlich nie gelernt hast, mal selbst Verantwortung zu übernehmen.
Lässt du eigentlich in jedem Thread "Mister Oberkorrekt" raushängen? :rolleyes:

Mein Gott, ja er hat einen Fehler gemacht. Dennoch hat der polizist sich nicht richtig verhalten.

Panasonic
2009-05-08, 16:12:10
Lässt du eigentlich in jedem Thread "Mister Oberkorrekt" raushängen? :rolleyes:

Mein Gott, ja er hat einen Fehler gemacht. Dennoch hat der polizist sich nicht richtig verhalten.
Weil er seine Hoheit nicht 2 Km nach Hause begleiten wollte?! Ansonsten bin ich übrigens absolut nicht "oberkorrekt", aber ich erkenne wenigstens meine eigenen Fehler.

Ronny G.
2009-05-08, 16:15:35
Weil er seine Hoheit nicht 2 Km nach Hause begleiten wollte?! Ansonsten bin ich übrigens absolut nicht "oberkorrekt", aber ich erkenne wenigstens meine eigenen Fehler.

das Leben besteht aus lauter Kompromissen, aber das hast du wahrscheinlich noch nicht heraus gefunden, wehe ich erwische dich mal bei nem vergehen was nicht dem Gesetz entspricht.

Tidus
2009-05-08, 16:16:29
Weil er seine Hoheit nicht 2 Km nach Hause begleiten wollte?! Ansonsten bin ich übrigens absolut nicht "oberkorrekt", aber ich erkenne wenigstens meine eigenen Fehler.
Du verstehst es nicht. Er hat lediglich seine Papiere vergessen! Er hat kein Kind überfahren. :rolleyes:

Dann gleich mit Anzeige etc. zu kommen ist einfach Schwachsinn. Er hätte sich auch die Personalien aufschreiben können und ihn für den nächsten Tag oder so zur Wache bitten können zum Nachweis.

Darum geht es hier. Dass er was falsch gemacht hat, bestreitet niemand.

Panasonic
2009-05-08, 16:18:40
Du verstehst es nicht. Er hat lediglich seine Papiere vergessen! Er hat kein Kind überfahren. :rolleyes:

Dann gleich mit Anzeige etc. zu kommen ist einfach Schwachsinn. Er hätte sich auch die Personalien aufschreiben können und ihn für den nächsten Tag oder so zur Wache bitten können zum Nachweis.

Darum geht es hier. Dass er was falsch gemacht hat, bestreitet niemand.
Die Anzeige ist doch korrekt! Er konnte keine Betriebserlaubnis vorweisen - Anzeige. Das ist im Rahmen des Gesetzes völlig ok. Er wird also in ein paar Wochen einen Anhörungsbogen bekommen und dann Stellung nehmen. Er wird ja nicht inhaftiert. Er hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen!! (obwohl man sein Fahrzeuge hätte stilllegen können...).

Lasst mal die Kirche im Dorf.

Tidus
2009-05-08, 16:25:23
Lasst mal die Kirche im Dorf.
Eigene Nase und so.

Das gute A
2009-05-08, 16:35:54
Die Anzeige ist doch korrekt! Er konnte keine Betriebserlaubnis vorweisen - Anzeige. Das ist im Rahmen des Gesetzes völlig ok. Er wird also in ein paar Wochen einen Anhörungsbogen bekommen und dann Stellung nehmen. Er wird ja nicht inhaftiert. Er hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen!! (obwohl man sein Fahrzeuge hätte stilllegen können...).

Lasst mal die Kirche im Dorf.

Fahrzeug stillegen kann man nicht - nur, wenn er nicht einen Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit erbringen kann. Dieser kann und darf nachgereicht werden innerhalb einer Frist, vorher wird da definitiv nichts stillgelegt.

Dass es dennoch seine eigene Dummheit war/ist, dass er die ABE/Papiere vergessen hat, das steht außer Frage... vollkommen richtig.

Grüße

Luke Undtrook
2009-05-08, 16:52:53
Wieso ist es eigentlich ein ahndbares Verbrechen, seinen FüSch/Ausweis nicht dabeizuhaben? Klingt ja wieder nach einem Gesetz gegen das Volk anstatt vom Volk beauftragt.

Panasonic
2009-05-08, 17:13:35
Wie kommst Du auf ein Verbrechen? Es handelt sich um eine popelige Ordnungswidrigkeit.

Philipus II
2009-05-08, 17:17:21
Wieso ist es eigentlich ein ahndbares Verbrechen, seinen FüSch/Ausweis nicht dabeizuhaben? Klingt ja wieder nach einem Gesetz gegen das Volk anstatt vom Volk beauftragt.
Ich glaube das Verwarngeld beträgt 10€.
Das muss man als Kraftfahrer wie die Mineralölsteuer und die KFZ Steuer als Spende für den Staat sehen.
Bescheis lieber wann anders, man hat oft die Gelegenheit, das leichter einzusparen!

Kira
2009-05-08, 17:21:14
Lässt du eigentlich in jedem Thread "Mister Oberkorrekt" raushängen? :rolleyes:

Mein Gott, ja er hat einen Fehler gemacht. Dennoch hat der polizist sich nicht richtig verhalten.

lol das habe ich mir auch gedacht. Man kanns auch übertreiben...

Panasonic
2009-05-08, 17:33:19
lol das habe ich mir auch gedacht. Man kanns auch übertreiben...Richtig, beispielsweise mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, weil man für vergessene Papiere eine ordinäre Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen hat... :rolleyes:

Sony
2009-05-08, 20:04:08
In diesem Fall kommt doch wohl hinzu, dass der Wagen einige auffällige Veränderungen zur Schau trägt, deren Rechtmäßigkeit vom Fahrzeugführer nachgewiesen werden muss.
Da finde ich es - und das erging wohl auch dem Polizeibediensteten so - doch durchaus befremdlich, dass diese Unterlagen vergessen wurden. Jedem Tuning-Fan ist bekannt, wie sensibel die Polizei in dieser Beziehung ist, denn es gibt halt auch viele, die ihre Fahrzeugmodifikationen nicht eintragen lassen oder Ein-, An- und Umbauten spazieren fahren, die gar keine Betriebserlaubnis haben. Die kommen dann auch immer mit solchen Ausreden daher...

Tortyfumi
2009-05-08, 20:07:41
neee ganz so korrekt ist es auch nicht, jedes Auto hat beim Kraftfahrtbundesamt ne eigene ABE(Allgemeine Betriebserlaubnis)

Habs gelsesen, dachte die ABE fürs Fahrwerk meinte der Bulle.
Und Anzeige gibts da auch nix, Vorzeigen der ABE/Papiere un gut is.

Die Anzeige ist doch korrekt! Er konnte keine Betriebserlaubnis vorweisen - Anzeige. Das ist im Rahmen des Gesetzes völlig ok. Er wird also in ein paar Wochen einen Anhörungsbogen bekommen und dann Stellung nehmen. Er wird ja nicht inhaftiert. Er hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen!! (obwohl man sein Fahrzeuge hätte stilllegen können...).


Stillgelegt wird nix, bei vorhandener, nur nicht mitgeführter ABE.

Ronny G.
2009-05-08, 20:54:38
In diesem Fall kommt doch wohl hinzu, dass der Wagen einige auffällige Veränderungen zur Schau trägt, deren Rechtmäßigkeit vom Fahrzeugführer nachgewiesen werden muss.
Da finde ich es - und das erging wohl auch dem Polizeibediensteten so - doch durchaus befremdlich, dass diese Unterlagen vergessen wurden. Jedem Tuning-Fan ist bekannt, wie sensibel die Polizei in dieser Beziehung ist, denn es gibt halt auch viele, die ihre Fahrzeugmodifikationen nicht eintragen lassen oder Ein-, An- und Umbauten spazieren fahren, die gar keine Betriebserlaubnis haben. Die kommen dann auch immer mit solchen Ausreden daher...

viele Papiere gibt es ja nicht mehr, ist alles im Fahrzeugschein erfasst, müssten die bei Überprüfung doch bestimmt auch sehen, von daher steckt das alles in der Brieftasche die ich in der Eile und der kurzen Strecke einfach vergessen habe, schuhe an, schlüssel in die Hand und nen 10er in die Arschtasche und unterwegs war ich. Wollte ja auch keine Weltreise machen, nur mal eben zur Tanke was einkaufen, aber das ist ja uninterresant. Wird schon alles wieder gut werden. Und sooo auffällig ist mein Auto auch nicht, einfach nur dezent tiefer, und schöne 18er Alus, fertig, keine getönnten Scheiben, oder Sportauspuff, alles sonst total Original, aus dem alter bin ich raus.

Mot
2009-05-08, 23:14:08
[...] grob hat er schon recht, mir aber gleich mit ner Anzeige zu kommen obwohl ich ihm anbiete die Papiere in nichtmal 5min zu besorgen ist doch einfach unverhältnismäßig und frech. [...]
Stimmt schon, das ist unverhältnismäßig, nur bringt es halt nix sich drüber aufzuregen. Gibt nette Polizisten die auch mal mit sich reden lassen und welche die grad' 'nen Scheiss-Tag haben (oder zumindest so tun :rolleyes: ).

Er hätte sich auch die Personalien aufschreiben können und ihn für den nächsten Tag oder so zur Wache bitten können zum Nachweis.Hat er ja auch, denn genau das ist eigentlich die Mängelkarte.

(obwohl man sein Fahrzeuge hätte stilllegen können...).Damit haste den Vogel aber nun endgültig abgeschossen. Ein Fahrzeug wird stillgelegt bei offensichtlichen Mängeln die die allgemeine Verkehrssicherheit beeinträchtigen, dazu gehört nicht die vergessene ABE vom Auspuff und ähnliches (obwohl viele Polizisten das vielleicht gerne so hätten).

Die kommen dann auch immer mit solchen Ausreden daher...Recht hast du, das versuchen sicherlich täglich welche. Aber die wenigsten werden den Polizisten anbieten die Dokumente innerhalb von ein paar Minuten vorzulegen (2km vom Wohnort entfernt usw.).

Marc-
2009-05-09, 23:18:00
Fahrzeug stillegen kann man nicht - nur, wenn er nicht einen Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit erbringen kann. Dieser kann und darf nachgereicht werden innerhalb einer Frist, vorher wird da definitiv nichts stillgelegt.

Dass es dennoch seine eigene Dummheit war/ist, dass er die ABE/Papiere vergessen hat, das steht außer Frage... vollkommen richtig.

Grüße


natuerlich kann die Polizei ein fahrzeug vorübergehend stilllegen wenn in dem Moment aus welchen gruenden auch immer die ABE nicht vorgelegt werden kann. Ein grund übrigens warm man im sauerland (plettenberg zum beispiel oder in der umgebung des moehnesees) an sonnigen wochenenden so viele herrenlose motorraeder an den strassenraendern sieht. Weil eben genau die polizei von ihrem recht gebrauch macht fahrzeuge ohne nachweisebaren ABEs vorruebergehend still zu legen. Das fahren ohne gültige ABE stellt eine ordnungswidrigkeit da und man erhält normalerweise eine mängelkarte die einen zur vorlage einer gültgen ABE innerhalb von 10 tagen auffordert. Kann man keine gültige ABE vorweisen oder besteht garkeine, ist dies keine Ordnungswidrigkeit mehr sondern eine straftat.

Panasonic
2009-05-09, 23:31:25
Was ja auch völlig logisch ist. Eine ABE ist eine Allgemeine BetriebsErlaubnis. Kann die nicht vorgelegt werden, kann auch die Betriebserlaubnis nicht festgestellt werden. Jeder Polizist mit schlechter Laune kann das Fahrzeug so lange stilllegen, bis die ABE beigebracht wurde.

Tortyfumi
2009-05-09, 23:37:37
Ja da habt Ihr Recht, das die Polizei das Recht hat, euch nicht weiterfahren zu lassen.
Bis die ABE vorgezeigt, bzw bei Motorrädern ein ordnungsgemäßer Auspuff etc montiert wurde.
Das ist aber keine Stilllegung bei der jemand den Stempel vom Nummernschild entfernt.

Panasonic
2009-05-09, 23:38:57
Hat ja auch niemand behauptet :ugly:

Stormtrooper
2009-05-10, 07:41:45
Und mir entsteht durch den ihre Unfähigkeit nur Aufwand, was ich nicht einsehe

Ähh, wieso deren?
Du bist doch unfähig und hast die Papiere daheim gelassen.
Sei froh das sie dir nicht deswegen auch noch ein Verwarngeld zahlen haben lassen.

Tidus
2009-05-10, 12:52:19
Die Anzeige ist doch korrekt! Er konnte keine Betriebserlaubnis vorweisen - Anzeige. Das ist im Rahmen des Gesetzes völlig ok. Er wird also in ein paar Wochen einen Anhörungsbogen bekommen und dann Stellung nehmen. Er wird ja nicht inhaftiert. Er hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen!! (obwohl man sein Fahrzeuge hätte stilllegen können...).


Hat ja auch niemand behauptet :ugly:

:ugly:

Panasonic
2009-05-10, 12:58:30
:ugly:
Ja da habt Ihr Recht, das die Polizei das Recht hat, euch nicht weiterfahren zu lassen. Das ist aber keine Stilllegung bei der jemand den Stempel vom Nummernschild entfernt.
...