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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeldgrenze und Einkommen


The_Strip
2009-05-11, 14:33:47
Hi!
Ich bekomme noch Kindergeld bzw. meine Eltern (leider das letzte Jahr :(). Da ich momentan auch Geld verdiene würde ich gerne wissen, was ich zusammenrechnen muss, um die Kindergeldgrenze nicht zu überschreiten.
Wird da nur das hergenommen, was ich nach allen Abzügen ausbezahlt bekomme, auch wenn ich die Steuern nächstes Jahr ja wieder zurückkriege, oder dass, was ich brutto verdient habe?
Wie sieht es mit der Steuerrückzahlung von letztem Jahr aus, muss ich die auch berücksichtigen? Und Zinsen vermutlich auch?

Danke, The_Strip

sei laut
2009-05-11, 16:31:16
Wie kann man Lohnsteuer zahlen (sonst würdest du nichts zurückbekommen) und Kindergeld bekommen?
Ich dachte, die Grenze liegt irgendwo zwischen 7000 und 8000.

The_Strip
2009-05-11, 17:15:15
Wie kann man Lohnsteuer zahlen (sonst würdest du nichts zurückbekommen) und Kindergeld bekommen?
Ich dachte, die Grenze liegt irgendwo zwischen 7000 und 8000.Die Grenze liegt bei 7.680 Euro, ich weiß nur nicht, was da alles inbegriffen ist.

Wenn ich z.B. in den Semesterferien arbeite, dann verdiene ich deutlich über 400€ und muss Steuern bezahlen, da ich aber am Ende des Jahres unter dem Steuerfreibetrag bin (heißt das so?) bekomme ich alles wieder zurück. Da ich von 2007 dieses Jahr eine Steuerrückzahlung bekommen habe, war die Frage, ob das als Einkommen zählt.

Scream
2009-05-11, 17:20:13
selbst dann kannst du einiges absetzten und solltest nie über die Grenze kommen, kannst also weiterhin Kindergeld beziehen

The_Strip
2009-05-12, 10:01:07
Ich habe jetzt gelesen, dass man Fahrtkosten abrechnen kann.
Ich wohne bei meiner Freundin, bin dort aber nicht gemeldet, nur zu Hause, knapp 200km vom Studienort entfernt. Kann ich das dann täglich absetzen? Dann bräuchte ich mir eh keine Gedanken machen!
Studiengebühren gehen anscheinend auch noch zusätzlich zum Arbeitnehmerpauschbetrag, dann komme ich so schon auf 9600 Euro brutto.
Aber trotzdem, wie sieht die Steuerrückzahlung 2007 aus? Sind das Einnahmen im Jahr 2009?

Scream
2009-05-12, 10:32:30
Das kann ich dir heute Abend sagen ;)

Schlupp
2009-05-12, 12:51:07
Kenne nur noch die Zahlen von 2008 und meine mich zu erinnern, dass sie für 2009 leicht erhöht worden sind:
Kindergeld-Freibetrag sind 7680,-€.
Werbungskostenpauschale sind 920,-€.
Macht insg 8600,-€.
Seit 3 Jahren (oder so) gelten diese Zahlen als Netto-Werte.

Fahrtkosten kann man absetzen, aber auch nur bis zu einem gewissen Betrag. Nach dem ganzen Gerede in letzter Zeit über die Pendlerpauschale sollte sie darüber leicht etwas ergoogeln lassen.


Wenn du also um die 700,-€ pro Monat verdienst und auch noch höhere Ausgaben zum Absetzen hast, solltest es eigentlich alles klar gehen...

alpha-centauri
2009-05-12, 13:10:14
selbst dann kannst du einiges absetzten und solltest nie über die Grenze kommen, kannst also weiterhin Kindergeld beziehen

da kommt noch pauschbetrag drauf . 920€ und alles was du mehr an werbungskosten hat kannst du auch noch draufschlagen.

es sind aber am ende ca 8000€ im jahr verdienst jahresbrutto.

Schlupp
2009-05-12, 14:18:35
es sind aber am ende ca 8000€ im jahr verdienst jahresbrutto.


Es sind genau 8600,-€ pro Jahr und es zählt der Nettoverdienst und nicht der Brutto!

F5.Nuh
2009-05-12, 15:46:55
Bekomme auchsei Januar kein Kindergeld mehr (Azubi im 2ten Lehrjahr). Musste den Antrag neu ausfüllen für 2009 mit Werbungskosten. Da ich Azubi bin und keine Steuern zahle, kann ich auch nichts erstattet bekommen wehsalb die Fahrtkosten mit meinem Auto ich selber zahlen muss.

Zur Schule (Blockunterricht) kriegt man beide Wege gezahlt und zur Arbeit nur Hinweg. Habe berrechnet (30 cent por KM), das ich auf knapp 3000€ komme nur an Fahrtkosten.

Freue mich auf die Nachzahlung :)

Hamster
2009-05-12, 15:51:22
Zur Schule (Blockunterricht) kriegt man beide Wege gezahlt und zur Arbeit nur Hinweg. Habe berrechnet (30 cent por KM), das ich auf knapp 3000€ komme nur an Fahrtkosten.

Freue mich auf die Nachzahlung :)

wer zahlt dir das? dein betrieb? freiwillig?

GBWolf
2009-05-12, 16:17:40
Bekomme auchsei Januar kein Kindergeld mehr (Azubi im 2ten Lehrjahr). Musste den Antrag neu ausfüllen für 2009 mit Werbungskosten. Da ich Azubi bin und keine Steuern zahle, kann ich auch nichts erstattet bekommen wehsalb die Fahrtkosten mit meinem Auto ich selber zahlen muss.

Zur Schule (Blockunterricht) kriegt man beide Wege gezahlt und zur Arbeit nur Hinweg. Habe berrechnet (30 cent por KM), das ich auf knapp 3000€ komme nur an Fahrtkosten.

Freue mich auf die Nachzahlung :)


3000€ ist höchstens der Betrag den du absetzen könntest von deiner Lohnsteuer.

Scream
2009-05-12, 16:23:10
3000€ ist höchstens der Betrag den du absetzen könntest von deiner Lohnsteuer.

genau, da du aber keine gezahlt hast wirst du nichts bekommen ;)

Schlupp
2009-05-12, 20:08:17
Bekomme auchsei Januar kein Kindergeld mehr (Azubi im 2ten Lehrjahr). Musste den Antrag neu ausfüllen für 2009 mit Werbungskosten. Da ich Azubi bin und keine Steuern zahle, kann ich auch nichts erstattet bekommen wehsalb die Fahrtkosten mit meinem Auto ich selber zahlen muss.

Zur Schule (Blockunterricht) kriegt man beide Wege gezahlt und zur Arbeit nur Hinweg. Habe berrechnet (30 cent por KM), das ich auf knapp 3000€ komme nur an Fahrtkosten.

Freue mich auf die Nachzahlung :)


Dann verdienst als Azubi aber nicht schlecht. Habe sogar im 4ten Lehrjahr noch Kindergeld bekommen.

Wie andere schon geschrieben haben, bekommst du (zumindest vom Finanzamt) nichts erstattet.

alpha-centauri
2009-05-12, 20:12:01
Es sind genau 8600,-€ pro Jahr und es zählt der Nettoverdienst und nicht der Brutto!

blabla. 5 sec google:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/86923,0.html

seit wann interessiert den staat nettoverdienst??

Schlupp
2009-05-12, 20:34:26
blabla. 5 sec google:

http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/86923,0.html

seit wann interessiert den staat nettoverdienst??


Hättest du dein blabla sinnvoll eingesetzt, den von dir geposteten Link selbst gelesen und danach gegoogelt wüsstest du jetzt, dass es tatsächlich Netto ist.
Aber um mein "blabla" mal zu belegen:

http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Leistungen_fuer_Familien/s_102.html :
Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt bei eigenem Kindeseinkommen ab 7.680 € (netto!) im Jahr.

oder auch

http://www.kindergeldhilfe.de/blog/2007/12/11/netto-einkommensgrenzen-beim-kindergeld :
Die gesetzliche Einkommensgrenze beim Kindergeld beläuft sich im Jahr 2007 auf Euro 7.680 und auch für das Jahr 2008 bleibt diese bisher unverändert.
Bei den Einkommensgrenzen zum Kindergeld handelt es sich um Nettoeinkommensgrenzen, auch Jahresgrenzbetrag genannt.
Das erwachsende Kind darf max. Euro 7.680 Nettoeinkommen und zusätzlich den gesetzlichen und pauschalen Werbungskostenfreibetrag in Höhe von Euro 920 zzgl. der gezahlten Sozialabgaben laut den Angaben der Lohnsteuerkarte (oder vorab der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu entnehmen) verdienen.


Hier noch der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13.05.2005 (Az. 2 BvR 167/02 (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20050111_2bvr016702.html)) und das Ganze auch noch in 'Kurzform': http://www.steuerspar-urteile.de/site/content/urteil.php?page=14054.


Habe selbst ab 2005 kein Kindergeld bekommen, da ich über dem Freibetrag war. Nach dem Urteil war ich dann locker darunter, da es Netto war. Habe dann alles nachbezahlt bekommen.
War damals auch nen Grund warum sehr viele Leute größe Nachzahlungen bekommen haben. Kindergeld kann für die letzten 4 Jahre nachgefordert werden und bei vielen hats Dank 'Umstellung' auf Netto doch wieder gereicht...

Scream
2009-05-12, 23:26:33
Aber trotzdem, wie sieht die Steuerrückzahlung 2007 aus? Sind das Einnahmen im Jahr 2009?

Sind definitiv keine Einnahmen, werden also nicht dazugerechnet!

The_Strip
2009-05-13, 12:56:10
Sind definitiv keine Einnahmen, werden also nicht dazugerechnet!Das ist schon mal sehr schön, danke :)

Dann habe ich bis jetzt folgendes:
7680€ Freibetrag
920€ Arbeitnehmerpauschbetrag
1000€ Studiengebühren
+ Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte

Was heißt bei den Fahrtkosten "in glaubhaftem Umfang"? Wenn ich nicht am Studienort gemeldet bin, dann muss ich ja zwangsläufig jeden Tag nach Hause pendeln, auch wenn das über 200km pro Strecke sind, was dann mehr als 6000€ pro Jahr wären, aber irgendwo habe ich dafür von einer Grenze bei 5000 und irgendwas Euro gelesen.

Schlupp
2009-05-13, 13:38:32
Das ist schon mal sehr schön, danke :)

Dann habe ich bis jetzt folgendes:
7680€ Freibetrag
920€ Arbeitnehmerpauschbetrag
1000€ Studiengebühren
+ Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte

Was heißt bei den Fahrtkosten "in glaubhaftem Umfang"? Wenn ich nicht am Studienort gemeldet bin, dann muss ich ja zwangsläufig jeden Tag nach Hause pendeln, auch wenn das über 200km pro Strecke sind, was dann mehr als 6000€ pro Jahr wären, aber irgendwo habe ich dafür von einer Grenze bei 5000 und irgendwas Euro gelesen.


Wenn ich es noch richtig weiß, dann sind die 920€ pauschal.
Wenn du mehr hast, dann wird dies davon abgezogen.
Deine Studiengebühren wären dann also noch 80€ (1000€ - 920€).
Ob diese überhaupt abgesetzt werden können und wenn ja ob dann auch die vollen 80€ weiß ich nicht.

Fahrtkosten kannst du keine von der Steuer absetzen, da du keine Steuern zahlst!

The_Strip
2009-05-13, 14:30:25
Studiengebühren und die Fahrt zum Ausbildungsplatz gelten anscheinend als "besondere Ausbildungskosten" und werden nicht mit den 920€ verrechnet!
Hier geht es auch gar nicht um die Steuern, sonder erstmal nur ums Kindergeld!
Aber wenn wir schon bei Steuern sind, die bezahle ich nur für jeden Euro über dem Freibetrag, richtig?

F5.Nuh
2009-05-17, 12:40:42
wer zahlt dir das? dein betrieb? freiwillig?

Nein das sind meine kosten im Jahr. Und da ich eh keine Steuern zahle und nichts absetzen kann. Wird das dennoch vom Brutto/Netto (weiss es grad nicht) Lohn mit abgezogen, weshalb mein Jahresgehalt unter der Grenze ist.

Dann verdienst als Azubi aber nicht schlecht. Habe sogar im 4ten Lehrjahr noch Kindergeld bekommen.

Wie andere schon geschrieben haben, bekommst du (zumindest vom Finanzamt) nichts erstattet.

Ne vom Finanzamt nichts aber das wird halt von deinem Lohn abgerechnet weil es entstehende Kosten sind, die notwendig sind.

ALso von mir wollten die z.B. Arbeitsweg usw. wissen. Und evtl. Beiträge.

Bin bei der IG Metall und zu den Fahrtkoste wurde extra erwähnt, das der Schulweg (ausserbetriebliche wege) Hin und Rückfahrt gezahlt werden und zur AUsbildungsstätte nur ein Weg. Dazu stand noch das seit der neuen Regelung einem ab dem 0ten km 0,30 Cent wegen Sprit/Versicherung und Abnutzungskosten zustehen.

nymand
2009-05-17, 13:27:23
Fahrtkosten zum Studienort? Keine Fahrkarte? Imho ist die doch überall zwang und wird mitgekauft. Falls du so eine hast, dann kannst du wohl auch max die kosten dieser abziehen

cartman5214
2009-05-17, 13:53:35
Ich habe das ganze für 2007 auch durch, stehe also quasi im Stoff...
1. alles was mit dem Studium zu tun hat ist analog zum Einkommensteuergesetz absetzbar. Aber wie immer gibt es bei so etwas Ausnahmen: Die Studien- und Verwaltungsgebühren der Uni können nicht mit abgezogen werden.

Rechne alles zusammen was irgendwie entfernt damit zu tun hat: Hast du nen Desktoprechner? Meinen nutze ich zu 50% für die Uni und habe somit 50% der Kosten für Teile (GraKa, HDD,...) abgesetzt. Da ich für meinen Privatbedarf die 50% Desktoprechner habe, konnte ich glaubhaft machen das mein Notebook 100% für die Uni angeschafft wurde. Achtung: unter Umständen muss das Notebook über mehrere Jahre abgeschrieben werden (ab 340€ oder so). Neue Hdd für Notebook: Studienbedarf.
Läuft der DSL-Vertrag zu Hause auf deinen Namen oder hast du ne Datenflat fürs Handy? bestimmt zu 25% genutzt für Studienrecherche oder?
Fachbücher gekauft? Bewerbungen für Praktika/Diplomarbeit geschrieben? Anmeldegebühren für besondere Bibliotheken?

2. Fahrtkosten:
200km sind ja happig. Damit wirst du geprüft werden. Wie ist die minimale Fahrtzeit für diese Strecke? Ab 1-1,5h Fahrtzeit pro Tag wirst du in Erklärungsnot kommen. Ich mein, 2-3 Stunden täglich pendeln ist grenzwertig.

3. Wie bist du krankenversichert? Wie bereits geschrieben wurde: die Einkommensgrenze ist ein Nettobetrag. Studentische Krankenversicherung (immerhin ca. 800€jährlich) kann abgezogen werden.

4. Selbst wenn du rüberrutschen solltest und ein Rückzahlungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Soweit ich weiß ist ein Verfahren beim BGH/BFH anhängig bei dem die Kappungsgrenze und die 100%Rückzahlung beim kleinsten Überschreiten geprüft wird.


Ich habe es geschafft von 13000€ Brutto auf 7400€ Netto zu kommen. Möglich ist es also.

The_Strip
2009-05-18, 15:40:01
Fahrtkosten zum Studienort? Keine Fahrkarte? Imho ist die doch überall zwang und wird mitgekauft. Falls du so eine hast, dann kannst du wohl auch max die kosten dieser abziehenKlar habe ich ein Semesterticket, auch wenn das hier nicht Zwang ist, davon habe ich aber auch noch nichts gehört oder erlebt! Aber ich wohne (bzw. bin dort noch gemeldet) eben ausserhalb des Gültigkeitsbereiches.

Ich habe das ganze für 2007 auch durch, stehe also quasi im Stoff...
1. alles was mit dem Studium zu tun hat ist analog zum Einkommensteuergesetz absetzbar. Aber wie immer gibt es bei so etwas Ausnahmen: Die Studien- und Verwaltungsgebühren der Uni können nicht mit abgezogen werden.Das scheint sich von Familienkasse zu Familienkasse zu unterscheiden, deshlab werde ich die mal demnächst anrufen. Nur die Verwaltungsgebühren gehen sicher nicht.Rechne alles zusammen was irgendwie entfernt damit zu tun hat: Hast du nen Desktoprechner? Meinen nutze ich zu 50% für die Uni und habe somit 50% der Kosten für Teile (GraKa, HDD,...) abgesetzt. Da ich für meinen Privatbedarf die 50% Desktoprechner habe, konnte ich glaubhaft machen das mein Notebook 100% für die Uni angeschafft wurde. Achtung: unter Umständen muss das Notebook über mehrere Jahre abgeschrieben werden (ab 340€ oder so). Neue Hdd für Notebook: Studienbedarf.
Läuft der DSL-Vertrag zu Hause auf deinen Namen oder hast du ne Datenflat fürs Handy? bestimmt zu 25% genutzt für Studienrecherche oder?
Fachbücher gekauft? Bewerbungen für Praktika/Diplomarbeit geschrieben? Anmeldegebühren für besondere Bibliotheken?Dem Thema widme ich mich erst, wenn es echt nötig wird ;)2. Fahrtkosten:
200km sind ja happig. Damit wirst du geprüft werden. Wie ist die minimale Fahrtzeit für diese Strecke? Ab 1-1,5h Fahrtzeit pro Tag wirst du in Erklärungsnot kommen. Ich mein, 2-3 Stunden täglich pendeln ist grenzwertig.Klar ist das unmöglich, bei drei Stunden pro Fahrtweg! Aber ich bin eben hier am Studienort, wo ich lebe nicht gemeldet (Wohnung bei der Freundin), weshlab ich wenn dann nur die 200km angeben könnte.3. Wie bist du krankenversichert? Wie bereits geschrieben wurde: die Einkommensgrenze ist ein Nettobetrag. Studentische Krankenversicherung (immerhin ca. 800€jährlich) kann abgezogen werden.Privatversichert, keine Ahnung ob da was geht.4. Selbst wenn du rüberrutschen solltest und ein Rückzahlungsbescheid kommt, Widerspruch einlegen. Soweit ich weiß ist ein Verfahren beim BGH/BFH anhängig bei dem die Kappungsgrenze und die 100%Rückzahlung beim kleinsten Überschreiten geprüft wird.


Ich habe es geschafft von 13000€ Brutto auf 7400€ Netto zu kommen. Möglich ist es also.Danke für deine ausführliche Antwort, das ganze hört sich erstmal komplex an, aber das wird dann schon, zur Not gibt es ja noch den elterlichen Steuerberater :)

nymand
2009-05-18, 17:09:32
Klar habe ich ein Semesterticket, auch wenn das hier nicht Zwang ist, davon habe ich aber auch noch nichts gehört oder erlebt! Aber ich wohne (bzw. bin dort noch gemeldet) eben ausserhalb des Gültigkeitsbereiches.

Dann kannst du imho nur die Strecke geltend machen bis zum Gültigkeitsbereich und nicht die volle Strecke

The_Strip
2009-05-18, 19:20:18
Dann kannst du imho nur die Strecke geltend machen bis zum Gültigkeitsbereich und nicht die volle StreckeDann wären es im schlechtesten Fall immer noch 150km pro Strecke! Kann ich wirklich gezwungen werden, den ÖPNV zu benutzen?
Aber es ginge ja auch eher um die Glaubwürdigkeit, der Entfernungsunterschied würde dann nicht so die Rolle spielen.

Hamster
2009-05-18, 21:54:00
Nein das sind meine kosten im Jahr. Und da ich eh keine Steuern zahle und nichts absetzen kann. Wird das dennoch vom Brutto/Netto (weiss es grad nicht) Lohn mit abgezogen, weshalb mein Jahresgehalt unter der Grenze ist.



Ne vom Finanzamt nichts aber das wird halt von deinem Lohn abgerechnet weil es entstehende Kosten sind, die notwendig sind.

ALso von mir wollten die z.B. Arbeitsweg usw. wissen. Und evtl. Beiträge.

Bin bei der IG Metall und zu den Fahrtkoste wurde extra erwähnt, das der Schulweg (ausserbetriebliche wege) Hin und Rückfahrt gezahlt werden und zur AUsbildungsstätte nur ein Weg. Dazu stand noch das seit der neuen Regelung einem ab dem 0ten km 0,30 Cent wegen Sprit/Versicherung und Abnutzungskosten zustehen.


da hast du was falsch verstanden. fahrkosten lassen sich zwar absetzen, dies beudetet jedoch, dass sich damit der zu versteuernde betrag verringert. wenn du keine (oder nur geringfügige) lohnsteuer zahlst, gibts da auch nichts zurück (denn falls du bereits lohnsteuer zahlst, müsstest du die in der ausbildung alleine durch die werbekosten wiederbekommen)

warum sollte dir die ig metall die fahrtkosten erstatten?
wenn ich richtig informiert bin, zahlt man 1% des bruttolohns. also schätzungsweise 72 Euro im jahr an gewerkschaftsbeiträgen. und dann sollen sie dir 3000 euro im jahr für fahrtkosten erstatten?
super, wo muss ich unterschreiben? die rendite ist ja fantastisch!


btw schau hier (seite derzeit nicht erreichbar, daher aus dem googlecache): http://74.125.77.132/search?q=cache:84Dc7xXJvtQJ:www.jugend.igmetall.de/content.meinrecht.glossar/glossar.meinrecht.16/index.html+http://www.jugend.igmetall.de/content.meinrecht.glossar/glossar.meinrecht.16/index.html&cd=1&hl=de&ct=clnk&client=safari

Schlupp
2009-05-18, 22:33:37
da hast du was falsch verstanden. fahrkosten lassen sich zwar absetzen, dies beudetet jedoch, dass sich damit der zu versteuernde betrag verringert. wenn du keine (oder nur geringfügige) lohnsteuer zahlst, gibts da auch nichts zurück (denn falls du bereits lohnsteuer zahlst, müsstest du die in der ausbildung alleine durch die werbekosten wiederbekommen)


Hab ich auch schon mehrfach erwähnt, wird aber wohl ignoriert :rolleyes:


wenn ich richtig informiert bin, zahlt man 1% des bruttolohns.


1% ist der Mindestbeitrag, den man zahlen "muss".
Jeder darf aber auch mehr zahlen. Das wirkt sich dann zB auch auf das mehrfache bei einem Streik aus, da das Streikgeld gleichzeitig das 1% sind....