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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie mit solch einem netten Zeitgenossen umgehen?


darkcrawler
2009-05-13, 00:17:49
Verkäufer A bietet diverse Teile als ungetestet bei eblubb an
Käufer B übersieht die ungetestet-Klausel und kauft 2 "gudde Stücken", schaut bei Erhalt natürlich dumm ausser Wäsche, da e-schrott geliefert, ab an die kiste ins www: leider: "ungetestet"-gewurschtel übersehen (sofort-kauf preis vorschlagen, da der preis i.h.v. funkionstüchtigen artikeln angesiedelt wurde) (in 5 jahren nicht passiert) :-[

Käufer B beisst sich in den Hintern (meckert in sich hinein, dass das nicht sein kann, da die Sachen nicht für sich selbst erworben), schaut auf andere beendete auktionen, stellt fest, dass Verkäufer A (als privat) in den letzten 2 monaten ~50 stück gleicher ware verramscht und käufer lt. bewertung alle defekte erhalten.

Käufer B hätte gern eine Stellungnahme von Verkäufer A, der sich tot stellt (aber munter weitere "Goldstückchen" einstellt)

daher eigeninitiative: ein bissel "hobby-fahndung" später stellt Käufer B fest, dass Verkäufer A die Artikel im Multipack 15-25 stück (eindeutig als unheilbar defekt deklariert) kauft und mit 500%-1000% gewinn als "ungetestet" verkauft.

Das grenzt doch schon an (gewerblichen?) baytrug :o :o :o ???

In Käufer B keimt Hoffnung (mit einem kleinen urprimitiven Grinsen im Gesicht), da Verkäufer A genug Artikel (funktionfähig) anbietet, mit denen er hätte den "Ramsch" test können, da er seine Vermutung nun schwarz/weiss bestätigt sieht



Wie würdet ihr an Käufer B's Stell jetzt weiter verfahren? (oder: let the show begin, my sweet revenge, will be yours...)

Panasonic
2009-05-13, 00:20:01
Natürlich ist das Betrug. Rechtsschutzverischerung?

looking glass
2009-05-13, 00:27:35
Verkauft A als Privat? Bei der Absatzmenge dürfte er sicherlich als gewerblicher Nutzer durchgehen - das bedeutet dann Fernabsatzgesetz und Garantie, würde ich mal meinen.

Und Betrug wäre es obendrein.

san.salvador
2009-05-13, 00:29:08
Ich seh da ehrlich gesagt keinen Betrug, man kläre mich bitte auf.

Peterxy
2009-05-13, 00:29:20
Imo ist das schon Betrug, nur kannst du überhaupt nachweisen das dein Artikel vorher vom VK schon defekt eingekauft wurde?
Denn wenn nicht, kann er ja theoretisch später womöglich behaupten das "ausgerechnet" dein Artikel "zufälligerweise" eben nicht aus einem solchen defekten Multipack Kauf stammte.... ... und dann? :confused:

Panasonic
2009-05-13, 00:31:14
Ich seh da ehrlich gesagt keinen Betrug, man kläre mich bitte auf.
Grundsatz von "Treu und Glauben". Googeln ;)

san.salvador
2009-05-13, 00:32:28
Hm, naja, wenns wissentlich passiert versteh ichs. Besonders in solch großen Mengen. Aber gelogen hat er immerhin nicht. :)

darkcrawler
2009-05-13, 00:33:18
das hat er sehr wohl, defintiv defekt != ungetestet, meine: sie wurden _mindestens_ beim vorbesitzer als defekt getestet

@Peterxy. da die gerätebezeichnungen übereinstimmen und er ausschliesslich defekte einkauft und ausschliesslich ungetestete verkauft

Ich seh da ehrlich gesagt keinen Betrug, man kläre mich bitte auf.

-->

Verkäufer A die Artikel im Multipack 15-25 stück (eindeutig als unheilbar defekt deklariert) kauft und mit 500%-1000% gewinn als "ungetestet" verkauft.

Daredevil
2009-05-13, 00:43:21
Und wer sagt dir das er gerade DIE im Multipack gekauften Sachen wieder bei EBay verkauft?
Vllt. hängt er sich die ja an die Wand und die vorhandenen gleichen Modelle verkauft er bei Ebay ( Nein das denke ich natürlich nicht! ).
Trotzdem, wer bei Ebay als "ungetestet" kauft sollte sich immer im klaren sein das der Artikel defekt ist, ob das gewerblicher Betrug ist hin oder her, solang du nichts beweisen kannst...

Du hast einen Fehler gemacht, passiert halt mal, nun such dir keinen anderen Schuldigen sondern lern draus.

Peterxy
2009-05-13, 00:44:50
da die gerätebezeichnungen übereinstimmen und er ausschliesslich defekte einkauft und ausschliesslich ungetestete verkauft
Ja schon, nur er wird aber doch kaum in der Auktion die Seriennummer des Gerätes angegeben haben.

Und wie willst du dann also beweisen, das dieses Gerät aus einem defekten Einkauf stammt?
Das vermutest du nur und das auch zurecht, nur wirklich beweisen läßt es sich aber deswegen nicht einfach so. Ich würde mich mit anderen geprellten Käufern zusammenschließen, sowas erhöht die Chancen da sich so leichter ein "Betrugsschema" ableiten läßt.

darkcrawler
2009-05-13, 00:48:38
Und wer sagt dir das er gerade DIE im Multipack gekauften Sachen wieder bei EBay verkauft?
Vllt. hängt er sich die ja an die Wand und die vorhandenen gleichen Modelle verkauft er bei Ebay ( Nein das denke ich natürlich nicht! ).
Trotzdem, wer bei Ebay als "ungetestet" kauft sollte sich immer im klaren sein das der Artikel defekt ist, ob das gewerblicher Betrug ist hin oder her, solang du nichts beweisen kannst...

Du hast einen Fehler gemacht, passiert halt mal, nun such dir keinen anderen Schuldigen sondern lern draus.

wie oben schon gesagt hat Käufer A das überlesen (sofort-kauf preis vorschlagen, da der preis i.h.v. funkionstüchtigen artikeln angesiedelt wurde) und die bewertungen sind im ganzen recht normal

Daredevil
2009-05-13, 01:00:00
Jo das habe ich schon verstanden, nur ist ein Kauf eben bindend.

Dead Man
2009-05-13, 01:16:34
Das ist eine prima Geschäftsidee. Ich könnte zwar mit meinem Gewissen nicht leben, aber ich bin vermutlich eh zu gut für diese Welt. Schön, dass in der heutigen Zeit sowas legal betrieben werden kann. Aber Paintballspieler sind kriminell! Schöne neue Welt!

Langsam kann ich gar nicht mehr so viel essen, wie ich kotzen möchte.

Zum Thema: Ich denke, der Käufer B hat ganz ganz schlechte Karten, weil er dem Verkäufer A NICHTS nachweisen kann. Und wenn Verkäufer A womöglich auch noch brav seine Steuern auf den hohen Gewinn bezahlt, dann ist alles in bester Ordnung.

MfG Dead Man

KinGGoliAth
2009-05-13, 02:50:14
ist sicherlich a) gewerblich und b) nicht ganz koscher aber sein wir doch mal ehrlich:

wer sich a) nicht informiert (z.b. bewertungen und artikel angucken) und b) im jahre 2009 noch was als ungetestet (muhahaha) kauft verdient es ja schon fast nicht anders als beschissen zu werden. die ganzen geiz-ist-geil-leute kaufen sich halt lieber was als "ungetestet" für 20 als dass sie es funktionsfähig für 30 oder 40 kaufen. wenn man das drei oder vier mal macht und was kaputtes bekommt hat man natürlich ganz besonders gut gespart.

man muss nur einen idioten finden. und bei ebay gibts davon bekanntlich massig.

ebay wird auch nix dagegen tun.
erstmal sprudelt da die provision und die käufer werden zwar nicht ganz so zufrieden sein wie gewünscht aber streng genommen hat man ihnen ja auch nichts funktionierendes versprochen.

und wie ich eben schon woanders geschrieben habe:
ebay gibt dir ne verwarnung oder so, verkäufer kann dich ja coolerweise neuerdings nicht mehr negativ bewerten :rolleyes: und eine klage auf erfüllung des kaufvertrages lohnt auch nicht.

Armaq
2009-05-13, 06:31:56
Ist ja ähnlich wie das Stichwort zu Steuer sparen. Da kannst du auch alles machen, Hauptsache gespart. :D

Philipus II
2009-05-13, 09:07:19
negativ bewerten
ab einer gewissen Absatzzahl auf eine Rückgabe nach den Fernabsatzrichtlinien des BGB pochen.

peppschmier
2009-05-13, 10:35:37
Jo das habe ich schon verstanden, nur ist ein Kauf eben bindend.

Natürlich ist ein Kauf bindend, genauso wie die korrekte Beschreibung des VK. Wenn der VK jetzt wissentlich defekte Ware als ungetestet verkauft, ist dann die Beschreibung noch korrekt? Ich denke nicht.

@Threadstarter: Geh doch mit allem was du an Informationen gesammelt hast zur Polizei und frag, ob Du ne Anzeige erstatten kannst. Informier die anderen Käufer über das vorgehen des VK... In meinen Augen ist das schon gewerblicher Betrug. Man muss sich doch net alles gefallen lassen oder?

sei laut
2009-05-13, 10:53:40
Wenn der VK jetzt wissentlich defekte Ware als ungetestet verkauft, ist dann die Beschreibung noch korrekt?
Wie willst du es nachweisen?

Gibt außerdem öfters Leute, die ungetestete Ware kaufen, testen und wieder "ungetestet" verkaufen. Wenn du die alle bei der Polizei anzeigen willst..
Gewerblich wird der VK oben das wohl kaum machen, so dumm kann er nicht sein.

Daredevil
2009-05-13, 10:56:27
Ich weiß das dies Haarspalterei ist aber "ungetestet" bedeutet doch nur das man die Grafikkarte z.B. nicht eingebaut hat um zu schauen ob sie funktioniert.
Wenn ich nun eine vorsätzlich defekte Karte kaufe und nicht die Möglichkeit habe sie zu testen ob sie wirklich defekt ist ist die doch nun mal "ungetestet".

peppschmier
2009-05-13, 12:27:02
Wie willst du es nachweisen?


Gewerblich wird der VK oben das wohl kaum machen, so dumm kann er nicht sein.

Gewerblich ist schwammig formuliert im Gesetz. Wenn der VK bei Ebay einkauft um gewinnbringend zu verkaufen, kannst Du davon ausgehen, dass dies als gewerbliches Handeln gewertet wird.


Gibt außerdem öfters Leute, die ungetestete Ware kaufen, testen und wieder "ungetestet" verkaufen. Wenn du die alle bei der Polizei anzeigen willst..


Es geht doch nicht darum, dass der VK angeblich ungetestete Ware verkauft. Der VK hat anscheinend als defekt deklarierte Ware gekauft und diese als ungetestet weiter verkauft. Ihm war also bekannt, dass die Ware defekt ist -> Beschreibung entspricht nicht der Wahrheit. Er macht das anscheinend auch noch wissentlich und mit gewinnabsicht -> Betrug?

Wer ungetestete Ware bei Ebay kauft sollte eigentlich davon ausgehen, dass diese Defekt ist. Alles andere ist naiv. Wieso sollte jemand Ware als ungetestet einstellen, wenn getestete Ware mehr Geld bringt?

onkel2003
2009-05-13, 14:04:56
Wer ungetestete Ware bei Ebay kauft sollte eigentlich davon ausgehen, dass diese Defekt ist. Alles andere ist naiv. Wieso sollte jemand Ware als ungetestet einstellen, wenn getestete Ware mehr Geld bringt?

weil ich beispiel ddr1 ram habe aber kein board dafür. :wink:
der ram aber nicht von mir ist sondern kollegen oder so, bin ich mir sicher er ist OK ? nein also als ungetestet.

ich persönlich würd es so aber nicht machen weil mir der wertverlust durch diesen satz zu hoch sein würde, also schreib ich rein er ist OK, und wenn er es nicht ist gut muss ich halt erstatten.

Gewerblich ist schwammig formuliert im Gesetz. Wenn der VK bei Ebay einkauft um gewinnbringend zu verkaufen, kannst Du davon ausgehen, dass dies als gewerbliches Handeln gewertet wird.


so ist es, aber der nachweis muss auch da sein das er davon ausgeht das es gewinnbringend ist.



Es geht doch nicht darum, dass der VK angeblich ungetestete Ware verkauft. Der VK hat anscheinend als defekt deklarierte Ware gekauft und diese als ungetestet weiter verkauft. Ihm war also bekannt, dass die Ware defekt ist -> Beschreibung entspricht nicht der Wahrheit. Er macht das anscheinend auch noch wissentlich und mit gewinnabsicht -> Betrug?


Garantierter Betrug.


irgend wie erinnert mich das an die massen an CPU die einer kauft und dann wieder vertickt.

nur mal ein kleiner versuch

suchwort : ungetestet bei ebay computer 2489 treffer
5.882 Ergebnisse gefunden für defekt, Gebraucht, Privat

ebay ist wie ein flohmarkt.

peppschmier
2009-05-13, 14:28:02
ebay ist wie ein flohmarkt.

Richtig. Kaufst Du auf dem Flohmarkt Elektroartikel, die Du nicht testen kannst? Ich net, es sei denn es ist im niedrigen einstelligem Euro Bereich...

so ist es, aber der nachweis muss auch da sein das er davon ausgeht das es gewinnbringend ist.
Wenn Du Ware einkaufst, um sie wieder zu verkaufen und damit Gewinn erzielst und das auch noch wiederholt, wird der Nachweis nicht schwer werden.