Oid
2009-05-15, 17:57:31
Moin,
folgender Fall:
Ich hab bei vv-computer Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt. Das Paket sollte per DHL geliefert werden, kam jedoch nie bei mir an (auch keine Benachrichtigung, dass das Paket hinterlegt wurde).
Nun habe ich von vv-computer eine e-Mail mit folgendem Inhalt bekommen:
mir wurde soeben mitgeteilt, dass bei der Lieferung der von Ihnen bestellten Hardware, die Annahme der Ware verweigert wurde.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung dringend mit uns in Verbindung, da wir Ihnen die entstandenen Versandkosten in Rechnung stellen müssen!
Es ist kein Fehler unsererseits zu ersehen. Wir sind berechtigt die entstandenen Kosten aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu berechnen, da Sie sich im Annahmeverzug befinden.
Auf alle Fälle werde ich vv-computer mal meine Sicht darlegen. Nur stellt sich die Frage, wie es sich mit den Versandkosten verhält.
Soll ich entweder:
VV-Computer darauf hinweisen, dass kein Fehler meinerseits vorliegt und darum bitten mir die Versandkosten nicht in Rechnung zu stellen? Mit dem freundlichen Hinweis, dass ihnen bei entsprechender Kulanz kein Kunde verloren geht (wenn sich vv weigert, beiss ich halt in den sauren Apfel und zahle).
Oder:
Darauf bestehen, dass die Versandkosten DHL in Rechnung gestellt werden?
Hab zwar schon viel gegoogelt und das BGB gewälzt, aber wollte hier einfach mal Fragen, ob jemand schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt hat oder vielleicht sogar die rechtlichen Hintergründe kennt :). Beziehungsweise wie es bei vv-computer generell um die Kulanz bestellt ist.
schonmal danke
Gruß
oid
folgender Fall:
Ich hab bei vv-computer Ware bestellt und per Vorkasse bezahlt. Das Paket sollte per DHL geliefert werden, kam jedoch nie bei mir an (auch keine Benachrichtigung, dass das Paket hinterlegt wurde).
Nun habe ich von vv-computer eine e-Mail mit folgendem Inhalt bekommen:
mir wurde soeben mitgeteilt, dass bei der Lieferung der von Ihnen bestellten Hardware, die Annahme der Ware verweigert wurde.
Bitte setzen Sie sich zwecks Klärung dringend mit uns in Verbindung, da wir Ihnen die entstandenen Versandkosten in Rechnung stellen müssen!
Es ist kein Fehler unsererseits zu ersehen. Wir sind berechtigt die entstandenen Kosten aus dem geschlossenen Kaufvertrag zu berechnen, da Sie sich im Annahmeverzug befinden.
Auf alle Fälle werde ich vv-computer mal meine Sicht darlegen. Nur stellt sich die Frage, wie es sich mit den Versandkosten verhält.
Soll ich entweder:
VV-Computer darauf hinweisen, dass kein Fehler meinerseits vorliegt und darum bitten mir die Versandkosten nicht in Rechnung zu stellen? Mit dem freundlichen Hinweis, dass ihnen bei entsprechender Kulanz kein Kunde verloren geht (wenn sich vv weigert, beiss ich halt in den sauren Apfel und zahle).
Oder:
Darauf bestehen, dass die Versandkosten DHL in Rechnung gestellt werden?
Hab zwar schon viel gegoogelt und das BGB gewälzt, aber wollte hier einfach mal Fragen, ob jemand schon Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt hat oder vielleicht sogar die rechtlichen Hintergründe kennt :). Beziehungsweise wie es bei vv-computer generell um die Kulanz bestellt ist.
schonmal danke
Gruß
oid