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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Europäische Union: "2-Jahres-Garantie für Videospiele"


Shaft
2009-05-15, 18:14:15
Wo liegt der Unterschied zwischen einem Videospiel und einem Toaster? In der Gesetzeslage, richtig. Wenn es nach der Europäischen Union geht, ist das aber nicht mehr lange der Fall.

Hat zwei Jahre Garantie: ein Toaster. Ein Privilig, dass er gegenüber Videospielen vielleicht nicht mehr lange genießt. [Quelle: siehe Bildergalerie]Die Europäische Union grübelt. Macht es Sinn, dass allgemein gültige Rückgaberecht für Elektro-Geräte auf Video- und PC-Spiele zu übertragen? Was spricht für eine 2-Jahres-Garantie für Unterhaltungssoftware? Sollten Spieler die Möglichkeit haben, ein von Fehlern überhäuftes Spiel zurückzugeben? Und welche Daseinsberechtigung hat Gothic 3: Götterdämmerung in diesem Zusammenhang? Auf zumindest drei der vier aufgegriffenen Fragen sucht die Europäische Union derzeit eine Antwort. Womöglich verfolgt sie den Plan, den Verbraucherschutz auf Spiele auszudehnen, das berichtet bbc.co.uk.


Bis dato stößt der Plan der Europäischen Union auf wenig Gegenliebe: "Die Entwicklung von Spielen dauert Jahre. Wenn man Entwickler und Publisher dazu zwingen würde, ein nahezu perfektes Produkt abzuliefern, würde man frische Spielideen im Keim ersticken", prophezeit Dr. Richard Wilson, Chef der Tiga (britischer Spielentwicklerverband) gegenüber BBC.

Quelle: PCGames.de (http://www.pcgames.de/aid,684638/Europaeische-Union-2-Jahres-Garantie-fuer-Videospiele/PC/News/)

Abgesehen davon, bei manchen Spiele wäre man froh, wenn sie überhaupt Spielbar in einer Form wären. Ich erwarte kein perfekte Software, aber Betas auf den Markt werfen und sich was kosten lassen, die den Konsumer nur Ärger und Frust bringen, sehe ich schon lange Handlunsgbedarf für das Recht des Kunden, wie in Form eine Garantie/Gewährleistung.

Vergleich mit Toaster und Software sehe ich zutreffend, ich kaufe eine Produkt und erwarte demnach auch eine Funtkionale Zuverlässigkeit. Somit längst eine überfällige Handlung.

Black-Scorpion
2009-05-15, 18:39:42
Die sollten erstmal den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung lernen bevor sie so einen Artikel schreiben.
Von einer Verlagsseite sollte man erwarten dürfen den zu kennen.
Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Lyka
2009-05-15, 18:44:37
wenn ich nen TV kaufe, darf ich ihn zurückgeben, wenn ich das Programm nicht mag? ;)

gesetzliche Gewährleistung für ein Spiel... wie will man das hinbekommen? Das Spiel einsenden zur 2 maligen Nachbesserung? Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde den Fehler nachweisen... darf er dann den PC einsenden? Vielleicht liegts an dem....

Urion
2009-05-15, 19:04:57
wenn ich nen TV kaufe, darf ich ihn zurückgeben, wenn ich das Programm nicht mag? ;)



Äpfel und Birnen, sonst müsstest du ja den PC zurückgeben.... ;)

Lyka
2009-05-15, 19:06:25
Klar ists Äpfel und Birnen... genau wie Garantie auf ein nichtphysisches Objekt :D

Shaft
2009-05-15, 20:43:46
Klar ists Äpfel und Birnen... genau wie Garantie auf ein nichtphysisches Objekt :D



Wie differenziert da unsere Ansichten sind, ich betrachte es nicht als Objekt (zu verfremdeter Ausdruck) sondern handfestes, käufliches Produkt, in den Fall eine Software, gepresst auf einen Medium.

Wie in jegliche Herstellung, finden mehrere Prozesse statt bishin zur Qualitätskontrolle (ums kurz zu machen) die im Sinne des Käufers und Herstellers liegen muss.

Hier versagen einige Entwickler/Hersteller/Publisher aus diversen Gründen, die gearschten sind wir und bleiben oft auf ein Fehlerhaftes Produkt sitzen, in der Regel ohne Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe, mit ausnahmen auf Kulanz.

Stelle sich vor, man kauft ein Auto was vorschnell auf dem Markt gebracht wird, zum Beispiel aus Termingründen, voller Fehler in einen unfertigen Zustand ohne Rückgaberecht und Recht auf Nachbesserung und etc. :|

Zu deinen Beispiel, wo ist der Zusammenhang TV Programm und Fernsehhersteller, der eine kann nicht für den anderen Verantwortlich gemacht werden?

Also Äpfel und Birnenvergleich hier völlig unangebracht.

LovesuckZ
2009-05-15, 20:45:34
Klar ists Äpfel und Birnen... genau wie Garantie auf ein nichtphysisches Objekt :D

"Nichtphysisches Objekt"? Der Inhalt eines Buches ist auch nicht physisch, trotzdem hat ein Buch mit unbeabsichtigten leeren Seiten ein Mangel. ;)

Lyka
2009-05-15, 21:00:01
ich find diese Einzelsatz-Auswertung immer großartig.

Unabhängig davon:

gesetzliche Gewährleistung für ein Spiel... wie will man das hinbekommen? Das Spiel einsenden zur 2 maligen Nachbesserung? Nach den ersten 6 Monaten muss der Kunde den Fehler nachweisen... darf er dann den PC einsenden? Vielleicht liegts an dem....


und nun eure Vorschläge, die Herren.

Spearhead
2009-05-15, 21:07:48
@Lyka:
Wozu das Spiel einschicken? Dir ist das Prinzip des "patchen" bekannt?

Was andre Fehler angeht läßt sich sowas durch Test-Tools oder Debug-Logs um einiges einfacher feststellen als bei andren Produkten wie nem Toaster...

Und dein Vergleich mit dem TV-Programm könnte ja wohl verkehrter kaum sein... ein TV ist anfangs "leer", das Fernsehprogramm wird über Kabel, Sat etc. pp. eingespeist. Ein Spiel das du kaufst ist so fertig dabei und das eigentliche worum es hier geht und nicht der PC oder die CD auf der das drauf ist

deekey777
2009-05-15, 21:08:46
Das BGB kennt auch keine Gewährleistung, dieser Begriff ist seit 1.1.2002 tot.
Spiele als Standardsoftware fielen schon immer in den Bereich der Mängelhaftung. Nur war es schon den Verkäufern gegenüber ungerecht, sie in wegen Mängeln in Haftung zu nehmen, da Software nie fehlerfrei sein kann und dies einfach nicht in deren Macht liegt. Also heißt - wie bei dem urheberrechtlichen Anspruch auf eigenmächtige Fehlerbeseitigung - erst Patches abwarten.

Francisco Mingorance, Direktor der Business Software Alliance, äußerte ebenfalls Bedenken: "Spiele sind keine greifbaren Produkte und sollten deshalb nicht der selben Gesetzeslage unterliegen wie ein Toaster. Spiele werden lizenziert, nicht verkauft".
Was soll das jetzt? Hallo? Wir sind in der EU. Hier braucht man keine "Lizensierung", um gekaufte Software (auf Datenträgern) zu nutzen. Auch ist die Rechtslage eindeutig: Standardsoftware = Sache im Sinne des § 433 BGB und unterliegt den Vorschriften der Mängelhaftung (Umsetzung der EU-Richtlinie).
Worum es aber wirklich geht: Es geht un die Qualitätssicherung. Die Publisher nehmen bei Veröffentlichung gern den einen oder anderen Majorbug und mehrere kleinere Bugs in Kauf. Und genau dieser Vorgehensweise will die EU einen Riegelvorschieben.

Tommski
2009-05-15, 21:11:44
das ist doch eigentlich gar nicht so schwer... man hätte z.B. das Recht eine fehlerhafte Software nach einem gewissen Zeitraum umzutauschen wenn der Hersteller die Fehler nicht aus bügelt!

an sich ist es schon ein un ding das man fehlerhafte Software nicht umtauschen kann! man kauft also praktisch die Katze im sack!


mfg

Lyka
2009-05-15, 21:12:42
@Lyka:
Wozu das Spiel einschicken? Dir ist das Prinzip des "patchen" bekannt?


Nein, von Patchen habe ich noch nie etwas gehört. Es muss eine neue Technik sein.

... und nun stell dir einfach vor, dein PC wäre verantwortlich für das Nichtfunktionieren. Ich schätze dich zwar nicht so ein, aber viele Leute würden bei solchen Dingen sofort den Hersteller anschreiben zwecks "Reparatur".

Lt. meinen Erfahrungen sind die meisten, nicht alle, Probleme PC/User-Probleme.

Demirug
2009-05-15, 21:14:46
Wenn das durchkommt beschleunigt es nur den Tod der boxed Products bei den Spielen.

deekey777
2009-05-15, 21:20:12
Wenn das durchkommt beschleunigt es nur den Tod der boxed Products bei den Spielen.
Es sei denn, die EU wird endlich wach und passt die Richtlinie aus den 90ern der aktuellen Situation an. Es ist wirklich nicht normal, dass die Download-Versionen in einem fast rechtsfreien Raum sind und Gerichte nicht auf die Idee kommen, die aktuelle Rechtslage (Standardsoftware muss auf einem köperlichen Datenträger wie CD, DVD, Floppy sein) an die Realität anzupassen.

Panasonic
2009-05-15, 21:25:05
Wenn das durchkommt beschleunigt es nur den Tod der boxed Products bei den Spielen.
Der was?

Panasonic
2009-05-15, 21:30:50
wenn ich nen TV kaufe, darf ich ihn zurückgeben, wenn ich das Programm nicht mag? ;)
Jesus!

Es geht darum, dass die Hersteller mindestens zwei Jahre lang ein Produkt supporten müssen, respektive dass der Handel fehlerhafte Software zurücknehmen muss.

Defekte Datenträger wurden schon immer von der Gewährleistung gedeckt.

No.3
2009-05-15, 21:32:23
gesetzliche Gewährleistung für ein Spiel... wie will man das hinbekommen? Das Spiel einsenden zur 2 maligen Nachbesserung?

lach nicht! Auf der Diskette eines 64er Sonderhefts war ein Programm drauf, leider in ner fehlerhaften Version! Die hab ich eingeschickt und dann ne Diskette mit dem gebugfixten Programm bekommen ;)

BTW ein/zwei Ausgaben später war im regulären Heft ein Programm zum Abtippen welches dann die fehlerhafte Version gepatched hat.

Ja Kinners, Ihr könnt es Euch wohl kaum vorstellen, aber es gab ne Zeit, da hatte kaum jemand ein "Internet" und man hat in Heften abgedruckte Programmlistings abgetippt ;)

deekey777
2009-05-15, 21:35:03
Jesus!

Es geht darum, dass die Hersteller mindestens zwei Jahre lang ein Produkt supporten müssen, respektive dass der Handel fehlerhafte Software zurücknehmen muss.

Defekte Datenträger wurden schon immer von der Gewährleistung gedeckt.
Falsch, es geht darum, dass Hersteller* mangelfreie Software auf den Markt bringen und bei Mängeln, die schon bei Gefahrenübergang bestanden haben, in Haftung genommen werden.


*Der Verkäufer hat einen Rückgriff auf den Liefernaten und so weiter.

Panasonic
2009-05-15, 21:40:23
Falsch, es geht darum, dass Hersteller* mangelfreie Software auf den Markt bringen und bei Mängeln, die schon bei Gefahrenübergang bestanden haben, in Haftung genommen werden.


*Der Verkäufer hat einen Rückgriff auf den Liefernaten und so weiter.
Ich suche jetzt noch den Grund für das "Falsch", bzw. den inhaltlichen Unterschied unserer Postings.

deekey777
2009-05-15, 21:48:37
Ich suche jetzt noch den Grund für das "Falsch", bzw. den inhaltlichen Unterschied unserer Postings.
Das sind doch deine Worte:
Es geht darum, dass die Hersteller mindestens zwei Jahre lang ein Produkt supporten müssen, respektive dass der Handel fehlerhafte Software zurücknehmen muss.

Eben nicht, es geht darum, dass Standardsoftware fehlerfrei verkauft wird. Und der Handel war schon immer dazu verpflichtet, die gekaufte Software zurückzunehmen, wenn die Patcherei nichts bringt, da Standardsoftware = Sache iSd. §433 BGB. Nur war man den Verkäufern gegenüber so nett das ganze nicht so ernstzunehmen, da sie klar im Nachteil waren (wie soll ein Verkäufer einen Patch programmieren?), also muss man die Patches seitens des Herstellers abwarten (in etwa wie bei der Fehlerbeseitigung im Urheberrecht). Von "zwei Jahre supporten müssen" ist hier gar nicht die Rede.

Panasonic
2009-05-15, 21:50:59
Du hast natürlich Recht.

Demirug
2009-05-15, 21:53:53
Es sei denn, die EU wird endlich wach und passt die Richtlinie aus den 90ern der aktuellen Situation an. Es ist wirklich nicht normal, dass die Download-Versionen in einem fast rechtsfreien Raum sind und Gerichte nicht auf die Idee kommen, die aktuelle Rechtslage (Standardsoftware muss auf einem köperlichen Datenträger wie CD, DVD, Floppy sein) an die Realität anzupassen.

Die Downloadversionen werden auch als Boxed Products angesehen. Ich bezog mich auf die Software als Service Vermarktung bei der man das finanzielle Risiko im Bezug auf Gewährleistungen/Garantien erheblich reduzieren kann.

Der was?

Boxed Product sind Spiele die in einer Box geliefert werden. Dazu zählen auch Downloadversionen wenn es ebenso noch eine Version in einer Schachtel gibt.

Das Gegenteil sind „Software als Service“ Spiele. In der Reinform sind das Spiele die man kostenloss downloaden kann für die dann aber Gebühren anfallen. Diese können mit einzelnen Spielinhalten oder an Spielzeiten gekoppelte sein.

Dazwischen gibt es noch eine Reihe on Hybriden.

Spearhead
2009-05-15, 22:22:51
Nein, von Patchen habe ich noch nie etwas gehört. Es muss eine neue Technik sein.

... und nun stell dir einfach vor, dein PC wäre verantwortlich für das Nichtfunktionieren. Ich schätze dich zwar nicht so ein, aber viele Leute würden bei solchen Dingen sofort den Hersteller anschreiben zwecks "Reparatur".

Lt. meinen Erfahrungen sind die meisten, nicht alle, Probleme PC/User-Probleme.

Du hast gelesen was ich davor NOCH geschrieben habe?


Was andre Fehler angeht läßt sich sowas durch Test-Tools oder Debug-Logs um einiges einfacher feststellen als bei andren Produkten wie nem Toaster...


Sollen sie doch den Hersteller anschreiben... wenn der seine Produkte darauf ausrichtet lässt sich hier ein Fehler vergleichsweise leicht verifizieren, dazu muss nur ein entsprechendes Debug-Log geschrieben werden können das der Hersteller auswerten kann.

Spezielle Software-Konfigurationen was Treiber angeht lassen sich nachbilden, dazu muß der PC nicht eingeschickt werden.

In der Richtline müßte natürlich festgelegt werden das Probleme die durch Software von Drittherstellern verursacht wird nicht abgedeckt ist, also wenn das Spiel z.B. mit einer Firewall oder so nicht zurechtkommt und es daher zu nem Absturz kommt etc.

Abgesehen davon wenden sich DAUs oder unerfahrene Nutzer doch eh dauernd an irgendwelche Hotlines, PC-Hersteller etc. das wird sich durch die Regelung eher weniger ändern

deekey777
2009-05-15, 22:24:30
Die Downloadversionen werden auch als Boxed Products angesehen. Ich bezog mich auf die Software als Service Vermarktung bei der man das finanzielle Risiko im Bezug auf Gewährleistungen/Garantien erheblich reduzieren kann.
.
Genau das ist das Problem: Die Rechtssprechung will eine Verkörperung der Software (zB Spiel auf einem Datenträger), dann gilt der Erschöpfungsgrundsatz und dann braucht man diese Verkörperung, um der Standardsoftware die Sacheigenschaft iS der §§433f BGB zu verleihen. Hast du keine Verkörperung auf einem Datenträger (zB Steam), dann hast du einen echten Softwareüberlassungsvertrag ohne Erschöpfungsgrundsatz, ohne Mängelhaftung des BGB...
Selbst wenn das UrhG die Softwareüberlassungsverträge kräftig reguliert, bleiben dem Hersteller mehrere Bequemlichkeiten, die er beim Boxed-Vertrieb nicht hätte.
Es sei denn, die Rechtssprechung oder die EU sagen, dass es egal ist, ob die Software auf einer DVD, einer HDD oder nur Browser-Fenster verkörpert ist.

Shaft
2009-05-15, 22:30:11
Nein, von Patchen habe ich noch nie etwas gehört. Es muss eine neue Technik sein.

... und nun stell dir einfach vor, dein PC wäre verantwortlich für das Nichtfunktionieren. Ich schätze dich zwar nicht so ein, aber viele Leute würden bei solchen Dingen sofort den Hersteller anschreiben zwecks "Reparatur".

Lt. meinen Erfahrungen sind die meisten, nicht alle, Probleme PC/User-Probleme.



Es geht explizit um mangelhafte Software seitens der Hersteller, bzw. Qualitätskontrolle, nicht um individuelle inkompatible Eigenheiten von Soft- oder Hardware, die vereinzelt vorkommen kann. Wo man auch in solch einen Fall nicht den Hersteller belangen kann, aber Support Erwünschenswert ist.


Um jetzt mal Beispiele zu nennen:
Bugs bei Gothic 3 und Silent Hunter 4 sind PC User Probleme?

Ich denke nicht und überhaupt wie kommst du darauf?

Ich habe da ganz andere Erfahrungen und kann sie nicht meiner deiner teilen.

PS: Wenn schon mal die EU da drüber ist, sollte sie sich mal die Sache mit DRM anschauen, da sehe ich die rechte des Käufers sehr dünn.

deekey777
2009-05-15, 22:46:10
...
PS: Wenn schon mal die EU da drüber ist, sollte sie sich mal die Sache mit DRM anschauen, da sehe ich die rechte des Käufers sehr dünn.
Auch wenn DRM auf den ersten Blick sehr nutzerfeindlich ist, so ist es schon regelnkonform (klingt paradox). Das Problem ist, dass die Aufklärung des Käufers vor dem Kauf zu oft mangelhaft ist, womit man die DRM-Überraschung schon als Mangel ansehen kann.

xiao didi *
2009-05-16, 01:08:43
Wird es da nicht zu Definitionsschwierigkeiten kommen?
Wie schwer darf ein Fehler sein, damit ich Software (die, wie bereits gesagt, niemals fehlerfrei ist) umtauschen darf? Wie ist das heute geregelt?
Und wann ist ein Fehler auf die Software oder auf die Hardware zurückzuführen? Wer soll das im Fall der Fälle nachweisen?

PS: Ich habe da keinerlei Erfahrungen, da ich höchstselten etwas umtausche. Die Fragen sind unter Umständen also arg naiv. :usad:

Tesseract
2009-05-16, 01:36:00
"Wenn man Entwickler und Publisher dazu zwingen würde, ein nahezu perfektes Produkt abzuliefern, würde man frische Spielideen im Keim ersticken"

AHAHAHAH wie habe ich gelacht.

die verbuggtesten spiele sind in der regel die, die von den publishern unfertig aus reiner geldgier in den markt gepresst werden oder irgendwelche generischen klone, die auf pump aus dem boden gestampft wurden um am erfolg anderer spiele, filme oder sonstigen marken mitverdienen zu können.

so ein schwachsinn.