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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neben Hauptberuf noch etwas nebentätiges tun


Ph03n!X
2009-05-16, 16:39:52
Hi,

ich hätte eine Frage und zwar würde ich neben meinem Hauptberuf noch gerne am We was nebentätig tun. Wie schaut es da aus wegen Steuern etc?

Mal angenommen die Nebentätigkeit wäre ein 400€ Job da wird ja nichts versteuert. Kriege ich dann das von der Hauptätigkeit + die 400€?

Danke für eure Hilfe

Black-Scorpion
2009-05-16, 16:46:59
Natürlich ist der 400,00€ Job Steuer- und Sozialversicherungspflichtig.
Die werden vom AG pauschal abgeführt.

Ph03n!X
2009-05-16, 16:48:23
hmm ich meinte bei dem 400€ Job ja auch das nur der AG was abführen muss.

Mir gehts nur damrum ob ich die vollen 400€ bekomme obwohl ich schon einen Hauptberuf habe mit Lohn.

schoppi
2009-05-16, 16:53:10
Mir gehts nur damrum ob ich die vollen 400€ bekomme obwohl ich schon einen Hauptberuf habe mit Lohn.Also sollten 10 400€ Jobs 4000€ netto bringen?:|

Ph03n!X
2009-05-16, 16:56:34
schön wärs

Frage halt nur weil ich nen Angebot habe bissel nebentätig was zu machen. Und mich da vorher erkundigen wollte wie das wegen dem Erstjob ausschaut.

DasToem
2009-05-16, 17:01:32
Du musst dein gesamtes Einkommen versteuern. Dabei ist es egal, aus welchen Quellen du das beziehst (1 Job, 2 Jobs, Mieteinnahmen,....). Übersteigt dein Verdienst die Grenze zur Sozialversicherungspflicht bzw. Lohnsteuerpflicht, muss dein AG die entsprechenden Beträge abführen.

Es ist wohl tatsächlich so, dass ein Minijob (<= 400€/Monat, als Nebentätigkeit) steuer- und sozialversicherungsbefreit ist. Komische Sache das.

Im Übrigen bist du verpflichtet (je nach Verklausulierung im Arbeitsvertrag), Nebentätigkeiten deinem Arbeitgeber zu melden (vermutlich genau aus diesen steuerlichen Gründen).

cartman5214
2009-05-16, 17:03:05
schön wärs

Frage halt nur weil ich nen Angebot habe bissel nebentätig was zu machen. Und mich da vorher erkundigen wollte wie das wegen dem Erstjob ausschaut.
Wenn du Vollzeit arbeitest immer zuerst deinen eigentlichen Arbeitgeber informieren. Kann sein das der nein sagt und damit hat sich das dann eh.
Ansonsten wirst du diesen 400€-Job regulär anmelden und besteuern lassen müssen, Sozialabgaben werden dann auch regulär gerechnet. Die pauschale 400€ Regelung gilt nur für den ersten und einzigen Minijob.

DasToem
2009-05-16, 17:22:23
Die pauschale 400€ Regelung gilt nur für den ersten und einzigen Minijob.

Neben der regulären Tätigkeit. Zumindest sagt google das ;)

Argo Zero
2009-05-16, 18:01:41
Sind eigentlich auch um die 520€ für den Arbeitgeber des Minijobs, geraden wegen der Krankenversicherung. Es sei denn du bist privat versichert.

Eco
2009-05-16, 20:19:55
Wenn du Vollzeit arbeitest immer zuerst deinen eigentlichen Arbeitgeber informieren. Kann sein das der nein sagt und damit hat sich das dann eh.

Der AG kann Dir AFAIK den Minijob nur untersagen, wenn er negative Auswirkungen auf Deine Tätigkeit im Vollzeitjob hat oder in direkter Konkurrenz dazu steht.

Hardwaretoaster
2009-05-16, 20:36:15
Der AG kann Dir AFAIK den Minijob nur untersagen, wenn er negative Auswirkungen auf Deine Tätigkeit im Vollzeitjob hat oder in direkter Konkurrenz dazu steht.

Ja, so habe ich das von einer Info der Gewerkschaft auch in Erinnerung

Ph03n!X
2009-05-16, 21:01:30
hmm Kollege meinte gerade auch unter 400e wäre abgabefrei. Mein Chef hat da kein Problem mit da er weiß das ich gerne arbeite.

Butter
2009-05-16, 21:09:28
hmm Kollege meinte gerade auch unter 400e wäre abgabefrei. Mein Chef hat da kein Problem mit da er weiß das ich gerne arbeite.
Ist auch so, du mußt ja nicht 400€ verdienen...

cartman5214
2009-05-16, 21:18:29
Sicherlich darf der AG nicht pauschal verbieten. Aber ein Nebenjob geht ganz schnell in die Richtung Beeinflussung.
Und bevor man nachher ärger bekommt fragt man halt vorher...

WTC
2009-05-16, 22:05:52
Also sollten 10 400€ Jobs 4000€ netto bringen?:|
puh, jetzt weiß ich wieso es den spruch gibt: es gibt keine dummen fragen, es gibt nur dumme antworten...

@threadstarter: also ich arbeite voll, und hab eine zeit lang nebenher (in einem anderen berufszweig) auf 400€ basis gearbeitet die ich voll ausgezahlt bekommen habe. Eine tätigkeit nebenbei ist definitiv erlaubt, und kann dir dein arbeitgeber auch nicht verbieten wenn sie dich nicht völlig einnimmt und damit deine leistungen schlechter werden im betrieb.

Good luck, las dir das nicht vermiessen, dem tapferen bzw. fleisigen winkt das geld ;)

-Duke-
2009-05-16, 22:13:23
HI!

Der ERSTE Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ist bis zu 400,- € monatlich sozialversicherungsfrei und kann durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden.
Du hättest dann die max 400,00 € "brutto für netto" auf der Hand. Jeder weitere Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig, also mit allen Abzügen.

Gruß
-Duke-

Ph03n!X
2009-05-17, 12:14:49
danke für die ausführlichen Antworten hört sich ja gut an.