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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : tracken Firmen besuchte Internetseiten?


Sewing
2009-05-20, 14:57:42
Jobbe hier in einer Firma (80 Mann stark) und habe meinen eigenen Arbeitsplatz!

Können die jetzt überprüfen welche Seiten sich wer anschaut und wird das effektiv auch gemacht in Firmen?

Tortyfumi
2009-05-20, 15:10:02
Ja, können Sie, machen auch einige!
Bei meiner Mutter wurde einer Gekündigt der sich nicht ganz normale Pornoseiten angeschaut hat.

Panasonic
2009-05-20, 15:13:04
Wenn jeder Nutzer eine individuelle Kennung hat (wovon ich ausgehe ;) ), dann ist das problemlos möglich.

Aber heimlich ist es nicht erlaubt, nur wenn ein konkreter Verdacht besteht und der Betriebsrat eigneschaltet wurde.

Die Realität ist aber, dass oft irgendwelche Personaler oder Vorstände mal bei "uns" anrufen und das ein oder andere wissen wollen (es verlangen).

Shink
2009-05-20, 15:13:47
Ist durchaus üblich, ja. Ob es erlaubt ist aus dem Ergebnis Konsequenzen zu ziehen ist aber denke ich rechtlich unklar (was egal ist da man es ohnehin als Angestellter nicht nachvollziehen kann).

jorge42
2009-05-20, 15:22:00
eigentlich darf eine Firma das nur, wenn ausdrücklich die private Nutzung MEHRMALS Untersagt wurde. In dem Moment wo dies nicht getan wird, gilt automatisch eine Duldung (wenn nicht sogar eine Erlaubnis) der privaten Nutzung des Internets und somit macht sich JEDER der das mitloggt und auswertet STRAFBAR, weil das loggen von privater Nutzung nach dem Datenschutzgesetz dem Arbeitgeber untersagt ist. Ich liebe den Mail und Internet Admin Job.

Soviel zur Theorie :rolleyes: In der Praxis wird alles mitgeloggt aber sehr selten bis nie ausgewertet.

Dadi
2009-05-20, 16:03:27
Klar,

eine hat mal bei uns übelste Horrorfilmseiten (echt tiefe Sorte) besucht. (Review gelesen usw.) Wurde aber nur ermahnt.

Butter
2009-05-20, 21:04:16
Wir mussten in der Firma dafür unterschreiben, weder Privat zu surfen, noch Manipulationen an Hard- oder Software durchzuführen.

AtTheDriveIn
2009-05-20, 21:17:30
Ja, können Sie, machen auch einige!
Bei meiner Mutter wurde einer Gekündigt der sich nicht ganz normale Pornoseiten angeschaut hat.

Kündigungen folgen immer dem Ultima Ratio Prinzip. Von daher dürfte es vorher zumindest eine Abmahnung gegeben haben.


Über technische Überwachungseinrichtungen ist der Betriebsrat immer zu informieren und hat sogar Mitbestimmungsrechte. Natürlich muss es dafür auch einen BR geben. :)

Schiller
2009-05-20, 22:14:16
Über technische Überwachungseinrichtungen ist der Betriebsrat immer zu informieren und hat sogar Mitbestimmungsrechte. Natürlich muss es dafür auch einen BR geben. :)Außer man arbeitet bei einem Lebensmitteldiscounter. ;D

Tracking ist absolut kein Problem. Auch ein Proxy mit gesperrten Seiten ist bei vielen Usus. Zum Beispiel mit ebay, youtube etc. drauf.

Alex31
2009-05-20, 22:18:57
Selbst ohne Benutzerkennung kann geloggt werden, falls eindeutige IP-Adressen verwendet werden. Geloggt wird in fast allen größeren Firmen, z.B. um bei Straftaten die entsprechende Person ausfindig machen zu können. Außerdem gibt es in größeren Firmen Dienstanweisungen in denen der Umgang mit der EDV reglementiert wird. Dort ist dann z.B. auch das mitloggen von Internetseiten festgelegt und in welchem Umfang privat gesurft werden darf. Bei uns ist dies untersagt, wird allerdings in einem gewissen Rahmen stillschweigen geduldet.

Eigentlich müsste immer der Personalrat gefragt werden, ob das immer der Fall ist möchte ich bezweifeln.

Tortyfumi
2009-05-20, 23:08:05
Kündigungen folgen immer dem Ultima Ratio Prinzip. Von daher dürfte es vorher zumindest eine Abmahnung gegeben haben.


Über technische Überwachungseinrichtungen ist der Betriebsrat immer zu informieren und hat sogar Mitbestimmungsrechte. Natürlich muss es dafür auch einen BR geben. :)

Das war kein normaler Pron, sondern richtig übel.
Er *durfte* von sich aus Kündigen, im Arbeitszeugniss gibts also keinen Kündigungsgrund.
Manchmal wird auch ein Betriebsratmitglied überwacht...

ernesto.che
2009-05-21, 17:27:23
Doppelt... :(

Bitte löschen - danke!

ernesto.che
2009-05-21, 17:29:00
Der AG muss den AN darüber in Kenntnis setzen, dass er protokolliert.
Tut er das, hat der AN eingewilligt und kann bei Verstößen entsprechend gerügt werden.

Wenn jeder Nutzer eine individuelle Kennung hat (wovon ich ausgehe ;) ), dann ist das problemlos möglich.

Aber heimlich ist es nicht erlaubt, nur wenn ein konkreter Verdacht besteht und der Betriebsrat eigneschaltet wurde.

Die Realität ist aber, dass oft irgendwelche Personaler oder Vorstände mal bei "uns" anrufen und das ein oder andere wissen wollen (es verlangen).

So was würde ich mir schriftlich als Aufgabe geben lassen. Im Zweifelsfall steht man sonst auch nicht gut da.

MarcWessels
2009-05-21, 17:44:21
Klar,

eine hat mal bei uns übelste Horrorfilmseiten (echt tiefe Sorte) besucht. (Review gelesen usw.)Und? :confused:

A la "Ja, Herr XY, Privatsurfen ist bei uns erlaubt. Wenn wir aber beim illegalen Spionieren bemerken, dass sie sich geschmacklose Filmtests oder dicke nackte Frauen angucken, setzt es ne Abmahnung!" :|

Monger
2009-05-21, 17:58:01
Mitprotokolliert wird wohl in allen etwas größeren Firmen. Ob das Material dann ein Kündigungsgrund sein darf, ist eine völlig andere Geschichte. Es darf auf jeden Fall nicht in der Akte landen.

Bei uns ist es sinngemäß so, dass private Nutzung des Internets verboten ist, der Betriebsrat aber ein Auge drauf hat, dass Leute nicht wegen Bagatellen Probleme kriegen. Da wird dann damit argumentiert, warum denn ausgerechnet Person X und nicht Person Y? Wenn es nur ums einfache Surfen geht, müssten sie 90% der Belegschaft rausschmeißen. Bei Pornographie ist es ähnlich: die Firewall fängt nunmal vieles ab. Was, wenn jetzt aber ein Mitarbeiter über eine Seite stolpert die nicht gesperrt ist? Woher soll er wissen, ob die jetzt gegen die Betriebsvereinbarungen verstößt oder nicht?

Bei groben Verstößen (auffällig intensive Bandbreitennutzung, weiterverteilen von Warez etc.) wird dann erst offiziell beim Betriebsrat um Erlaubnis für eine Untersuchung angefragt (was absurd ist, schließlich weiß man schon alles was man braucht), und legt dann dem Betriebsrat die Ergebnisse vor.

Ich hab auch schon Leute erlebt die deswegen rausgeworfen wurden. Die Fälle waren bis jetzt aber nunmal wirklich klar kriminell, wie z.B. der Betrieb eines firmeninternen P2P Netzwerkes. Da kann ich auch nachvollziehen dass man da durchgreift.

Rooter
2009-05-21, 20:25:01
Also in meiner Firma, ein mittelständischer ~100-Mann Betrieb, wird das afaik nicht gemacht, unser Admin ist da eher liberal eingestellt. Allerdings wurde auf allen Computern die nicht unbedingt ins www müssen (wozu meiner nicht gehört ;)) vor 1 oder 2 Jahren der Internetzugang durch die Installation der ollen Look'n'Stop-Firewall gesperrt. Die Idioten haben es aber auch echt stundenlang mit diversen Foren und wkw übertrieben, selbst schuld. :tongue:

Ansonsten weis ich das ein Leiharbeiter entlassen wurde weil er mehrfach auf Hardcore-Pornseiten erwischt wurde (vermutlich ein Porno-sychtel :()

MfG
Rooter

Poook
2009-05-22, 11:23:17
Ich hab mal gehört, dass die Firmen sogar tracken müssen, um Straftaten eindeutig zuordnen zu können. Nur dürfen diese Daten im Normalfall nicht der Geschätsführung vorgelegt werden. Ich bin mir aber nicht sicher ob diese Information zuverlässig ist.