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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bank überweist Ehepaar 10 Millionen statt 100.000 NZ$


Lurtz
2009-05-21, 13:37:11
Sie beantragten bei ihrer Bank einen Kredit in Höhe von 10.000 neuseeländischen Dollar - das Geldinstitut überwies versehentlich zehn Millionen: Jetzt ist das Paar auf der Flucht.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,626122,00.html

Wie kann eine Bank "aus Versehen" auf ein Privatkonto 10 Millionen überweisen?! :|

pubi
2009-05-21, 13:40:07
Ganz "normaler" menschlicher Fehler nehme ich an. :ugly:

Die_Allianz
2009-05-21, 13:43:12
die haben sich 10 Mio $ auszahlen lassen... einfach so am schalter.
Ist das keine größere Aktion, die man ein paar tage ankündigen muss, und wo ein wenig genauer hingeschaut wird??

Lurtz
2009-05-21, 13:46:45
Das war doch eine Überweisung.

hasufell
2009-05-21, 13:52:56
Das war doch eine Überweisung.
mhh?

Die beiden überlegten offensichtlich nicht lange, holten das Geld ab, schlossen die Werkstatt und verschwanden.

(R)evolutionconcept
2009-05-21, 13:53:33
Das war doch eine Überweisung.

Naja, auf dem Konto nutzt es einem aber nichts. Das könnte die Bank ja sofort sperren.

Frucht-Tiger
2009-05-21, 13:54:11
Besser das Geld mit der Post verschicken ;);D

Panasonic
2009-05-21, 13:56:30
Wer hätte anders gehandelt?

Megamember
2009-05-21, 13:57:31
Ich, früher oder später kriegen sie dich und dann wanderste erstmal lange Zeit in eine kleine enge Zelle.( ohne 3dcenter :()

Lurtz
2009-05-21, 13:59:16
mhh?
Sorry, Denkfehler meinerseits :redface:

Ich, früher oder später kriegen sie dich und dann wanderste erstmal lange Zeit in eine kleine enge Zelle.
Kann mir auch nicht vorstellen dass die Flucht lange von Erfolg gekrönt ist ^^

bleipumpe
2009-05-21, 13:59:53
die haben sich 10 Mio $ auszahlen lassen... einfach so am schalter.
Ist das keine größere Aktion, die man ein paar tage ankündigen muss, und wo ein wenig genauer hingeschaut wird??
Kann ich auch nicht verstehen. Größere Summen müssen zumindest in D doch vorher angekündigt werden. Aber sicherlich wird das wohl in Neuseeland anders sein.
Aber ob das den ganzen Ärger wert ist? Das Geld können die doch gar nicht in Ruhe geniessen.
edit: ich glaube auch, dass die nicht sehr lange da draußen unterwegs sind.

mfg b.

Bandit_SlySnake
2009-05-21, 14:01:17
Mhh naja für 4.400.000€ würde ich nicht abhauen, habe da schon deutlich mehr Geld vor mir liegen gehabt und habe nichtmal daran gedacht stiften zu gehen.

Aber die Bank muss echt schon blöd sein wenn die am Schalter solche Summen auszahlen ohne das Konto mehr zu überprüfen.

-Sly

crazymind
2009-05-21, 14:02:46
Wohin koennte man denn ueberhaupt fliehen?

Recht sicher kann man sich bestimmt im Brasilianischen Urwald verstecken, oder auf einem kleinem Schiff zwischen den tausenden indonesischen Inseln -
aber dann kann man auch mit all der Kohle nix mehr anfangen..

soLofox
2009-05-21, 14:03:39
Ich, früher oder später kriegen sie dich und dann wanderste erstmal lange Zeit in eine kleine enge Zelle.

genau so siehts aus, früher oder später kriegen sie die, sowas lässt dich bank doch nicht auf sich sitzen, das sind nicht mal eben nur ein paar tausend mehr. die werden ein paar profis darauf ansetzen und dann werden die ihr geld fordern.

dafür gehen die dann in den bau. ich hätte mich im ersten moment auch gefreut, aber nach kurzem überlegen hätte ich mich ruckzuck entschlossen das zu melden. denn mein leben lang auf der flucht sein - nee danke. und soviel sind 10mio dollar dann auch nicht, dass man davon sein leben lang untertauchen kann. bei 100mio hätte ich es mir durch den kopf gehen lassen :D

aber man muss da verdammt schnell sein.

Bandit_SlySnake
2009-05-21, 14:04:01
Wohin koennte man denn ueberhaupt fliehen?

Recht sicher kann man sich bestimmt im Brasilianischen Urwald verstecken, oder auf einem kleinem Schiff zwischen den tausenden indonesischen Inseln -
aber dann kann man auch mit all der Kohle nix mehr anfangen..

1 Million an Fidel überweisen mit einem Abschluss eines Dauerabos von Zigarren dann sollte man auch gut leben können. ;D

-Sly

RaM38
2009-05-21, 14:09:47
1 Million an Fidel überweisen mit einem Abschluss eines Dauerabos von Zigarren dann sollte man auch gut leben können. ;D

-Sly
LOL, super Idee!
Dann werde ich mal auf meine Bank "vertrauen" und abwarten....:biggrin:

hasufell
2009-05-21, 14:18:43
genau so siehts aus, früher oder später kriegen sie die, sowas lässt dich bank doch nicht auf sich sitzen, das sind nicht mal eben nur ein paar tausend mehr. die werden ein paar profis darauf ansetzen und dann werden die ihr geld fordern.

dafür gehen die dann in den bau. ich hätte mich im ersten moment auch gefreut, aber nach kurzem überlegen hätte ich mich ruckzuck entschlossen das zu melden. denn mein leben lang auf der flucht sein - nee danke. und soviel sind 10mio dollar dann auch nicht, dass man davon sein leben lang untertauchen kann. bei 100mio hätte ich es mir durch den kopf gehen lassen :D

aber man muss da verdammt schnell sein.
son bullshit

wenn man weiss wie kann man auch mit weniger untertauchen. Man muss ja nich nach D einreisen und das hier bei der Sparkasse umtauschen wollen, argh!

alles nur neider hier

crazymind
2009-05-21, 14:22:48
Naja Kuba, eigentlich ganz nett da mit dem vielen Geld..

Btw, in NZ ist die hoechste Banknote der 100 Dollar Schein! Nun duerft ihr mal ausrechnen mit wieviel Kilo Bargeld die dann unterwegs sind!!:D

Gunslinger
2009-05-21, 14:24:56
Die haben eine Überweisung gemacht. 10 Mio bekommst du an keinem Schalter sofort in bar. (Zumindest nicht ohne Vorbestellung der Geldscheine.)

Bandit_SlySnake
2009-05-21, 14:26:36
Die haben eine Überweisung gemacht. 10 Mio bekommst du an keinem Schalter sofort in bar. (Zumindest nicht ohne Vorbestellung der Geldscheine.)

Überweisungen kann man stornieren, denke nicht das dann die Bank noch so heulen würde.

-Sly

Xanatos
2009-05-21, 14:29:33
Die haben eine Überweisung gemacht. 10 Mio bekommst du an keinem Schalter sofort in bar. (Zumindest nicht ohne Vorbestellung der Geldscheine.)

Lies doch bitte den Artikel. Was bringt es, abzuhauen, wenn das Geld auf dem Konto ist?

hasufell
2009-05-21, 14:30:44
Lies doch bitte den Artikel. Was bringt es, abzuhauen, wenn das Geld auf dem Konto ist?
den artikel lesen?

gleich dummfug reden hier! :D

Schiller
2009-05-21, 14:37:42
Die hätten das Geld lieber schnell auf ein Tagesgeldkonto gepackt und die Zinsen eingeheimst. :D

Selbst ein paar Tage bringen da schon was.

Gunslinger
2009-05-21, 14:37:53
Lies doch bitte den Artikel. Was bringt es, abzuhauen, wenn das Geld auf dem Konto ist?

... das Geldinstitut überwies versehentlich zehn Millionen ...
... als die Bank ihren Überweisungsfehler bemerkte ...

Ich nehme mal an, dass das Geld auf eine andere Bank überwiesen wurde und die dann von dort abgehoben haben. So blöd wäre die Bank nicht gewesen, dass die auf ein Konto in der eigenen Bank überweisen und dann auch noch das Geld vom Schalter abheben lassen.

/edit: wenn doch, haben sie es nicht anders verdient.

Panasonic
2009-05-21, 14:38:31
Die hätten das Geld lieber schnell auf ein Tagesgeldkonto gepackt und die Zinsen eingeheimst. :D

Selbst ein paar Tage bringen da schon was.
Das wäre eine Idee - nur ob man dann auch Anspruch auf die Zinsen gehabt hätte?

Marscel
2009-05-21, 14:51:32
Wohin koennte man denn ueberhaupt fliehen?


Wenn die es überhaupt schaffen, auszureisen.

Und selbst innerhalb Neuseelands dürfte es schwierig werden, sich mit dem Geld angenehm irgendwo verstecken zu können.

Schiller
2009-05-21, 15:00:08
Und selbst innerhalb Neuseelands dürfte es schwierig werden, sich mit dem Geld angenehm irgendwo verstecken zu können.
Die Häuser von den Herr der Ringe-Hobbits sollen noch leer rumstehen. ;D

Das wäre eine Idee - nur ob man dann auch Anspruch auf die Zinsen gehabt hätte?
Versuchen kann man es. Ich denke die Bank würde das dann als "Finderlohn" durchgehen lassen.

deekey777
2009-05-21, 15:05:55
Warum sind die überhaupt geflohen? Das verstehe ich irgendwie nicht (ist andererseits nicht unser Rechtsgebiet).
Eine Bank muss schon wissen, was sie tut. Sprich: Wenn auf meinem Konto eine Milliarde landet, dann ist es nicht mein Problem, sondern das der Bank und es ist ihre Pflicht sich um die Richtigkeit des Geldflusses auf mein Konto zu kümmern (Geld auf meinem Konto ist gleich mein Geld), schließlich wird sie dafür bezahlt.
Ist es Betrug, wenn ich dann dieses Geld von meinem Konto abhebe? Nein.
Ist es Diebstahl, wenn ich es von meinem Konto abhebe? Auch nicht.

Was die Zinsen bei einem Tagesgeldkonto angeht: Es ist keine hohe Kunst Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen, also werden auch die Zinsen fällig, wenn eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt (aber nur im Bezug auf 9.990.000 NZ-Dollar).

crazymind
2009-05-21, 15:07:51
Naja, wahrscheinlich stimmt die ganze Story hinten und vorne nicht.. 10 Millionen in Bargeld wiegen wohl so um die 100 Kilo. Das gibs bestimmt nicht ausgezahlt ohne vorherige Nachforschungen.. und soviel Geld faellt auch am Flughafen beim X-Ray auf.

Evt wurde es auf ein "sicheres" Konto ueberwiesen oder so, keine Ahnung was es da fuer Moeglichkeiten gibt.

Sven77
2009-05-21, 15:08:02
Am gleichen Tag Flug nach Mexiko? Mit 10Mio in grossen Scheinen sollte man auch durch die Security kommen..

und soviel Geld faellt auch am Flughafen beim X-Ray auf

Glaube ich nicht ;)

Mark3Dfx
2009-05-21, 15:09:55
Wenn sie das Geld selbst ins Ausland überwiesen haben,
kann die überweisende Bank es doch nicht so ohne weiteres zurückholen, oder?

Mark3Dfx
2009-05-21, 15:12:28
Am gleichen Tag Flug nach Mexiko? Mit 10Mio in grossen Scheinen sollte man auch durch die Security kommen..
Glaube ich nicht ;)

http://de.wikipedia.org/wiki/Neuseeland-Dollar#Banknoten
100$ ist die größe Note.

Hundertausend 100$ Noten trägste mal nicht so eben in der
Socke durch den X-Ray ;)

Sven77
2009-05-21, 15:14:53
Wenn ich dran denke, was ich schon durch den X-Ray getragen habe... weia

crazymind
2009-05-21, 15:16:23
Ja wie schon gesagt, das sind rund 100 Kilo Bargeld mit einem nicht gerade kleinem Volumen. Das faellt bestimmt jemandem auf!:D

Exxtreme
2009-05-21, 15:21:33
Hundertausend 100$ Noten trägste mal nicht so eben in der
Socke durch den X-Ray ;)
Och Leute, informiert euch doch mal büdde über Röntgenstrahlen. ;(

Sven77
2009-05-21, 15:22:39
Sagen wir mal so, ich hatte schon eine 300bar Composite Luftdruckflasche im Gepäck, die niemand interessiert hat.. da hätte alles drin sein können, hat aber niemanden interessiert.

Och Leute, informiert euch doch mal büdde über Röntgenstrahlen. ;(

Informier du dich lieber mal über die Geräte mit denen am Flughafen durchleuchtet wird.

Panasonic
2009-05-21, 15:23:56
http://de.wikipedia.org/wiki/Neuseeland-Dollar#Banknoten
100$ ist die größe Note.

Hundertausend 100$ Noten trägste mal nicht so eben in der
Socke durch den X-Ray ;)
Warum nicht? Passt in einen Koffer.

Omee
2009-05-21, 15:34:27
auf irgendein bankkonto im auslang überweisen. z.b. schweiz
was für ein grund sollte die bank in der schweiz das geld zurück zu überweisen? gar keinen.

mit ein paar umwegen nach argentinien absetzen. da kannste mit 4,4 mio € einiges anfangen...

das einzigste was die bank machen könnte ist 100k kopfgeld auszusetzen.

Armaq
2009-05-21, 15:39:58
Warum sind die überhaupt geflohen? Das verstehe ich irgendwie nicht (ist andererseits nicht unser Rechtsgebiet).
Eine Bank muss schon wissen, was sie tut. Sprich: Wenn auf meinem Konto eine Milliarde landet, dann ist es nicht mein Problem, sondern das der Bank und es ist ihre Pflicht sich um die Richtigkeit des Geldflusses auf mein Konto zu kümmern (Geld auf meinem Konto ist gleich mein Geld), schließlich wird sie dafür bezahlt.
Ist es Betrug, wenn ich dann dieses Geld von meinem Konto abhebe? Nein.
Ist es Diebstahl, wenn ich es von meinem Konto abhebe? Auch nicht.

Was die Zinsen bei einem Tagesgeldkonto angeht: Es ist keine hohe Kunst Geld auf ein Tagesgeldkonto einzuzahlen, also werden auch die Zinsen fällig, wenn eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt (aber nur im Bezug auf 9.990.000 NZ-Dollar).
Wie meinen? Welchen rechtlichen Grund können sie vorweisen, dass sie das Geld erhalten haben? Das ist schon im BGB geregelt...

sw0rdfish
2009-05-21, 15:40:02
Irgendwie kann ich diese ganze Geschichte nicht glauben. Die Bank hat denen ja einen Kredit bewilligt. Im Text ist auch von "ihrer" Bank zu lesen. Man kann also davon ausgehen, dass das Geld auf ein Konto bei der Bank überwiesen wurde, die den Kredit bereitgestellt hat. So nun wurde also ein "bisschen" mehr überwiesen. Sowas wäre spätestens nach einem Tag, nein wahrscheinlich sogar viel früher aufgefallen. Ist ja nicht so, dass eine solche enorme Einzahlung, egal woher, von der Bank umbemerkt bleiben würde. :rolleyes:
So und nun sollen die beiden das ganze auch noch abgehoben haben? In Bar gehts das imho nicht. Jedenfalls wärs spätestens dann aufgefallen. Eine Überweisung... aha, und wohin? Ist irgendwie ein bisschen blöd sich Geld auf ein anderes Konto zu überweisen, und dann stiften zu gehen. Ich denke, man kann davon ausgehen, dass das Konto spätestens wenn man von Intelpol gesucht wird gesperrt ist. Es sei denn es ist irgend ein ominöses Nummernkonto in ... So ein Nummernkonto hat natürlich schon mal jeder Neuseeländer zu Hand und wenn nicht, dann ist das natürlich auch mal eben so in Nacht und Nebel arrangiert. Ja ne, iss klar!

--> Ergo, die Geschichte stimmt irgendwo hinten und vorne nicht.

lg

deekey777
2009-05-21, 15:41:35
Wie meinen? Welchen rechtlichen Grund können sie vorweisen, dass sie das Geld erhalten haben? Das ist schon im BGB geregelt...
Ähm, was?

Exxtreme
2009-05-21, 15:43:04
Informier du dich lieber mal über die Geräte mit denen am Flughafen durchleuchtet wird.
Bisher habe ich immer nur was von Röntgengeräten gelesen.

Armaq
2009-05-21, 15:55:42
Ähm, was?
985 BGB. Die Eheleute haben keinen rechtlichen Grund, warum sie das Geld besitzen.

deekey777
2009-05-21, 16:04:55
985 BGB. Die Eheleute haben keinen rechtlichen Grund, warum sie das Geld besitzen.
Hm, was sagt denn der §929 zum Thema Übereignung?

Philipus II
2009-05-21, 16:33:22
Anfechtung wegen Irrtum:wink:
oder ungerechtfertigte Bereicherung...

Sonst:
Ich hätte es auch so gemacht.
Mich hält hier relativ wenig, ich hätte kein Problem mit einem ausgedehnten Auslandsaufenthalt.
Es gibt genug Länder, die nicht ausliefern.
Selbst Brasilien liefert nicht aus, sobald man eine Einheimische schwängert:biggrin:
So war das zumindest "früher".
Das Ausreisen ist das geringste Problem, innerhalb von 17h bin ich in Süditalien (natürlich nicht mit dem eigenen Auto, aber für 20k in Bar rückt der eine oder andere die Kiste schon raus, ohne KV und Behörde) , dabei bereits nach knapp 4h ausserhalb Deutschlands...
Ok, ich brauch noch ne halbe Stunde, um mich von den mir nahestehenden zu verabschieden.
Dann mit dem Schiff nach Afrika, und von dort aus mit dem Privatflug weit weg:D
Die "Flucht" kann man sich schon 100k kosten lassen...
Bis der Fehler bemerkt ist, bin ich über alle Berge.

Eine Alternative wäre die Flucht über Tschechien, Polen, Ukraine und Russland...nur nicht das Geld klauen lassen.

Deathrid3r
2009-05-21, 16:34:54
Hmm, das BGB ist auch so extrem wichtig in Neuseeland...

@Topic
Hmm, frage mich auch wie das funktionieren soll wegen Abheben oder Nummernkonto...

AnarchX
2009-05-21, 16:39:30
Laut anderen Meldungen sind beide offenbar in China untergetaucht, wo einer bzw. beide der Eheleute herkommen sollen.

Trotzdem bleibt die Geschichte alles andere als glaubwürdig.
Dass $10M auf einem Konto mal landen können, kann man noch verstehen. Aber welche Bank zahlt denn $10M einfach in Bar aus - gab es da wohl als Extra-Service noch einen Geldtransporter gestellt?:|

Philipus II
2009-05-21, 16:40:47
Überweisung ins Ausland. Wenns die Bank ausführt...

crazymind
2009-05-21, 16:59:40
Wenn das echt Chinesen sind und auch schon in China, dann haben sie es wohl schon geschafft. Als Auslaender fallt man da ja auf, aber so isses fast unmoeglich jemanden ausfindig zu machen.
Bleibt die Frage mit dem Geld.. aber wenn sie es nicht irgendwie haben, braeuchten sie ja nicht fluechten.

Deathrid3r
2009-05-21, 17:00:37
Überweisung ins Ausland. Wenns die Bank ausführt...

Aber die Überweisung dauert ja eigentlich auch gleich wieder ein paar Tage...wobei artikel sagt die haben das Geld am 5. Mai bekommen, Story am 21.5, also kann schon seinn, dass die Bank so lang gepennt hat - merkt man ja erst wenn man sich die Bücher anschaut.

Armaq
2009-05-21, 17:41:35
Hm, was sagt denn der §929 zum Thema Übereignung?
Bist du im 1. Semester? Einigung und Übergabe. Wo gab es die Einigung?

Deekey777 bitte unterlasse deine rechtlichen Belehrungen, wenn dein Rechtsverständnis noch derart unausgeprägt ist. Du hast es jetzt schon in mehreren Themen getan und ich verstehe nicht warum. Falls du eine paar SWS Recht in deinem Studium verankert hast, so lass dir gesagt sein, dass dies mitnichten ausreicht.

Neu Seeland hat zum Großteil britisches Recht und legt auch noch einem speziellen Gericht in GB vor! Die sind vom System her ganz anders, aber die Faktenlage gleicht sich fast immer.

Mumins
2009-05-21, 17:50:59
Das ist auch bei uns ungerechtfertigte Bereicherung, nur gibt es § 818 Nr. 3 BGB. Wenn sie das Geld einfach sinnlos verjubeln würden (z.B. im Casino) gäbe es keine Bereicherung mehr.

Eggcake
2009-05-21, 18:18:08
Naja, "geschieht ihr recht".

Ein Bekannter hat für sein Geschäft ausversehen 120'000 Franken in Dollar gewechselt anstatt 12'000. Am nächsten Tag bemerkt - Bank meinte sie könne da nichts mehr machen.

Hat daraufhin sofort die Bank gewechselt (war afaik die Credit Suisse). Wenn die Kunden die gearschten sind darf auch mal die Bank die gearschte sein ;)

deekey777
2009-05-21, 19:44:02
Bist du im 1. Semester? Einigung und Übergabe. Wo gab es die Einigung?

Deekey777 bitte unterlasse deine rechtlichen Belehrungen, wenn dein Rechtsverständnis noch derart unausgeprägt ist. Du hast es jetzt schon in mehreren Themen getan und ich verstehe nicht warum. Falls du eine paar SWS Recht in deinem Studium verankert hast, so lass dir gesagt sein, dass dies mitnichten ausreicht.

Neu Seeland hat zum Großteil britisches Recht und legt auch noch einem speziellen Gericht in GB vor! Die sind vom System her ganz anders, aber die Faktenlage gleicht sich fast immer.
Boah...
Ich habe nicht einmal ein Semester BGB gehabt.
Wo es die Einigung und Übergabe gab? Vielleicht bei der Auszahlung des Geldes? Und da du so schlau bist, erkläre mal, warum es hier keine Übereignung gab, so dass es zur Anwendung des § 985 kommt. Dabei musst du auch erklären, warum das Paar kein rechtmäßiger Besitzer des Geldes ist.
Das ist auch bei uns ungerechtfertigte Bereicherung, nur gibt es § 818 Nr. 3 BGB. Wenn sie das Geld einfach sinnlos verjubeln würden (z.B. im Casino) gäbe es keine Bereicherung mehr.
Luxusreise, Luxusgüter uä kommt da in Frage. :)

Lokadamus
2009-05-21, 19:52:03
Wo es die Einigung und Übergabe gab? Vielleicht bei der Auszahlung des Geldes? Und da du so schlau bist, erkläre mal, warum es hier keine Übereignung gab, so dass es zur Anwendung des § 985 kommt. Dabei musst du auch erklären, warum das Paar kein rechtmäßiger Besitzer des Geldes ist.mmm...

Es ist kein Strandgut und damit gehört das Geld jemandem.
Man kann es auch Diebstahl nennen.

Crazy_Chris
2009-05-21, 19:59:41
Geld ins Ausland überweisen und dann in ein Land gehen das kein Auslieferungsabkommen mit Neuseeland hat. Ist doch ganz einfach wenn man nur will. ;D

deekey777
2009-05-21, 21:02:43
mmm...

Es ist kein Strandgut und damit gehört das Geld jemandem.
Man kann es auch Diebstahl nennen.
Es ist kein Diebstahl. Für einen Diebstahl brauchst du eine Wegnahme, die es hier nicht gab. Für eine Unterschlagung brauchst du die rechtswidrige Zueignung, dies es nicht gab. Für einen Betrug brauchst du eine Täuschungshandlung, die es nicht gab. Untreue? Abgelehnt. Usw.

Das Geld gehörte spätestens mit der Auszahlung dem Paar und zwar rechtlich einwandfrei. Wenn die Bank das fehlgebuchte Geld zurückhaben will, dann bleibt ihr nur die Herausgabe aus ungerechtfertigter Bereicherung.

soLofox
2009-05-21, 22:27:41
son bullshit

wenn man weiss wie kann man auch mit weniger untertauchen. Man muss ja nich nach D einreisen und das hier bei der Sparkasse umtauschen wollen, argh!

alles nur neider hier

son bullshit

was hat das denn mit neid zu tun bitte? weisst du überhaupt was neid bedeutet? von mir aus hätten sie denen 100.000.000 überweisen können, ist doch schön.

aber was willst du denn mit etwas über 4mio euro machen? denkst du das hält ewig? das is ruckzuck weg. und meinst du geldwäsche is kostenlos? ob du die richtigen leute kennst oder nicht, umsonst macht das niemand. bisschen naiv.

Panasonic
2009-05-21, 22:29:38
son bullshit

was hat das denn mit neid zu tun bitte? weisst du überhaupt was neid bedeutet? von mir aus hätten sie denen 100.000.000 überweisen können, ist doch schön.

aber was willst du denn mit etwas über 4mio euro machen? denkst du das hält ewig? das is ruckzuck weg. und meinst du geldwäsche is kostenlos? ob du die richtigen leute kennst oder nicht, umsonst macht das niemand. bisschen naiv.4,4 Mio. sind also "ruckzuck" weg? ;D

Das verdienen 99% der Menschen in ihrem Leben nicht! Mit 4,4 Mio. könnte man äußerst wohlhabend allein von den Zinsen leben - und das in Mitteleuropa!

bleipumpe
2009-05-21, 22:50:17
4,4 Mio. sind also "ruckzuck" weg? ;D

Das verdienen 99% der Menschen in ihrem Leben nicht! Mit 4,4 Mio. könnte man äußerst wohlhabend allein von den Zinsen leben - und das in Mitteleuropa!
Es macht aber einen Unterschied, ob man über 4.4 Mio € legal oder illegal verfügen kann. Mit illegalem Geld muss man erst einmal etwas schaffen. Ich gehe damit doch nicht in die nächste Bank und zahle das ein bzw. tausche das in eine andere Währung. Da wird schon ein guter Teil als Schmiermittel und Gefälligkeit in gewissen Kreisen weg sein, bevor man überhaupt etwas ausgeben kann.

mfg b.

deekey777
2009-05-21, 22:54:33
Das Paar hat das Geld (so wie es im Artikel steht) nicht illegal erlangt, sondern durch die Dummheit der Bank.

soLofox
2009-05-21, 23:17:22
4,4 Mio. sind also "ruckzuck" weg? ;D

Das verdienen 99% der Menschen in ihrem Leben nicht! Mit 4,4 Mio. könnte man äußerst wohlhabend allein von den Zinsen leben - und das in Mitteleuropa!


naja, wie stellst du dir das vor? dass die mit 4,4 millionen aus der bank gehen, eben in ein nachbarland fliegen und sich ein schönes leben machen? ;)

mit nur eben geld waschen ist es garantiert nicht getan. abgesehen davon dass man immer aufpassen muss nicht aufzufliegen, muss man sich auch eine neue identität kaufen, das dürfte auch nicht billig sein. wenn die nicht gerade hoffnungslos überschuldet gewesen sind, haben sie sich hoffentlich gut überlegt worauf die sich einlassen.

Tommski
2009-05-22, 00:10:34
wie kommt ihr auf 4,4 Mill €!?
es sind doch "nur" 439k€

Umrechnungskurs ist 1 NZD = 0,44€
Quelle: (http://www.kapitalwissen.de/umrechnung-euro-neuseeland-dollar)

ich weiß nicht ob ich wegen der summe die flucht ergreifen würde....:rolleyes:

€: Ähm Ja no comment!

aber die Bank ist auf jeden Fall arg verplant!;D

siegemaster
2009-05-22, 00:12:35
wie kommt ihr auf 4,4 Mill €!?
es sind doch "nur" 439k€

Umrechnungskurs ist 1 NZD = 0,44€
Quelle: (http://www.kapitalwissen.de/umrechnung-euro-neuseeland-dollar)

ich weiß nicht ob ich wegen der summe die flucht ergreifen würde....:rolleyes:

aber die Bank ist auf jeden Fall arg verplant!;D
Achja, das heißt bei einem wechselkurs von 1:0,44 also dass 10 Millionen NZD 439k€ sind. Ich wusste schon immer dass ich Mathe ne null bin...

FutureIsNow
2009-05-22, 00:23:57
genau so siehts aus, früher oder später kriegen sie die, sowas lässt dich bank doch nicht auf sich sitzen, das sind nicht mal eben nur ein paar tausend mehr. die werden ein paar profis darauf ansetzen und dann werden die ihr geld fordern.

dafür gehen die dann in den bau. ich hätte mich im ersten moment auch gefreut, aber nach kurzem überlegen hätte ich mich ruckzuck entschlossen das zu melden. denn mein leben lang auf der flucht sein - nee danke. und soviel sind 10mio dollar dann auch nicht, dass man davon sein leben lang untertauchen kann. bei 100mio hätte ich es mir durch den kopf gehen lassen :D

aber man muss da verdammt schnell sein.

Sorry, aber du redest da Müll. Wie willst du unter normalen Umständen wieder an 4,4 Millionen Euro kommen?

Du kannst von den Zinsen leben! Eine Villia für 1,5 Millionen in Kronberg kaufen usw. Hach wie geil.

Es sieht doch so aus. Die meisten Deutschen arbeiten hart für ihr Geld und sind froh wenn sie für 3000 Euro im Jahr in den Urluab fahren könenn, ihren ersparten Golf in Wolfsburg abholen können, ihre Familie was bieten können und nicht auf dem letzten Loch pfeifen! Das ist für viele schon nicht möglich.

Manche tun hier so, als hätten sie nen Lebenstil von nem Scheich. -_-

Crossfade
2009-05-22, 00:37:38
Boah...
Ich habe nicht einmal ein Semester BGB gehabt.
Wo es die Einigung und Übergabe gab? Vielleicht bei der Auszahlung des Geldes? Und da du so schlau bist, erkläre mal, warum es hier keine Übereignung gab, so dass es zur Anwendung des § 985 kommt. Dabei musst du auch erklären, warum das Paar kein rechtmäßiger Besitzer des Geldes ist.


Die Einigung und Übergabe bezieht sich nicht auf die Auszahlung des Geldes sondern auf den eigentlichen Überweisungsvorgang.
Bei der Auszahlung wird von dem Bankangestellten ja ausgegangen, dass das Geld bereits das Eigentum vom Kontoinhaber ist, da es sich ja auf dessen Konto befindet. Das die sofortige Auszahlung einer so großen Menge höchst fahrlässig ist, sei mal nebensächlich. Das ist sozusagen ein Folgefehler.

Der eigentlche Fehler liegt in der Überweisung, durch die das Paar ja rechtmäßiger Eigentümer werden sollte. Solche Rechtsgeschäfte sind in Deutschland ( es geht zwar um Neuseeland, aber du sprichst ja selbst vom BGB) zweigeteilt in zwei seperate und völlig unabhängige Teil-Rechtsgeschäfte. Das nennt sich Abstraktionsprinzip. Zuersteinmal kommt das sog. Verpflichtungsgeschäft. In diesem einigen sich beide Seiten über den Abschluss eines Vertrages durch das Stellen eines Antrages (§145 BGB) und die Annahme eben dieses Antrages durch die zweite Seite (§147 BGB). Aus den Rechtsfolgen dieses auf diese Weiße geschlossenen Vertrages komtm es dann zu den sogenannten Verfügungsgeschäften, in denen im Sinne von §929 BGB zur Eigentumsübergabe (in unserem Fall durch Überweisung) kommt.
Diese beiden Rechtsgeschäfte (Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft) sind rechtlich völlig unabhängig voneinander. Das heißt, wenn eines der beiden Rechtsgeschäfte "ungültig" ist, bleibt das andere nach wie vor rechtskräftig.
So gesehen hättest du zuerst einmal durchaus recht, wenn du sagst das Pärchen wäre rechtmäßiger Besitzer.
Jetzt folgt aber das Problem an der ganzen Sache: Das Verpflichtungsgeschäft ist nicht zustande gekommen, da es zu keiner Einigung im Sinne von §§145,147 BGB gekommen ist. Folglich fällt auch die rechtliche Grundlage (Rechtsfolge) weg, aufgrund welcher das Pärchen Eigentümer wurde. Es handelt sich daher um eine sog. ungerechtfertigte Bereicherung seitens des Paares.
Daher kann die Bank den Vertrag anfechten wobei mir gerade auffällt, dass ich, angespornt durch die vorherige Erwähnung von Einigung und Übergabe im Thread, totalen Blödsinn geschrieben habe :frown: Ich lass den Absatz jetzt aber mal stehen, da die Informationen über das Abstraktionsprinzip für die richtige Erklärung genauso wichtig sind. :wink:

Durch die Überweisung ist ja sehr wohl eine Einigung im Sinne von §145,147 entstanden. Allerdings kann die Bank diese Willenserklärung (§145) i.S.v. §119BGB anfechten, da es sich offensichtlich um einen Erklärungsirrtum handelt wie zB ein Mitarbeiter der sich schlicht um drei Nullen verschrieben/vertippt hat. Der Paragraph greift auch 100%ig, da davon auszugehen ist, dass jene Bank diese Willenserklärung (sozusagen die Überweisung, vereinfacht ausgedrückt) bei "Kenntnis der Sachlage und Verständiger Würdigung des Falles" nicht abgegeben hätte.
Folglich fällt wie oben beschrieben das Verpflichtungsgeschäft weg und der Eigetumsübergang im Verfügungsgeschäft steht wieder ohne rechtliche Grundlage da. Ergo kann die Bank das Geld zurück verlangen. Und zwar vollkommen rechtmäßig, völlig unabhängig von "eigener Dummheit".

Ist bei mir auch schon etwas länger her, aber so sollte das ganze in etwa stimmen. Lasse mich aber gerne von etwaigigen Jura-Studenten verbessern ;)

Nimms mir nicht über Deekey, aber wenn man sich ohne Vorkenntis ans BGB wagt, kann man (leider) ziemlich schnell auf die Nase fallen.

Armaq
2009-05-22, 01:33:52
Das Paar hat das Geld (so wie es im Artikel steht) nicht illegal erlangt, sondern durch die Dummheit der Bank.
Gem. 929 brauchst du Übergabe (relativ unproblematisch, wobei Girokonten Juristen so mittelschwer verzweifeln lassen. Giralgeld generell ist "Mist".).

Weiterhin die Einigung. Beide Parteien müssen sich einig, d.h. wissentlich über die Rechtsfolgen, sein. Die Bank wollte nie 10 Mio. übereignen, sondern 1.000 oder 10.000. Damit fehlt es an der Einigung. Also erlangen sie das Geld, ohne einen Grund, werden Besitzer, aber nie Eigentümer.

Wie auch schon angefügt gibt es halt die §§ 812 ff.

Weiterhin kann man das Geld nicht einfach verjucken und sagen gut ist. In 818 Abs. 1 steht ja schon, dass es sich auf bereits Genutztes auch auswirkt.

Insgesamt ist es halt einfach nicht so, dass man am Automaten der anstatt 50 eben 500 ausspuckt die Asche nehmen kann und sagen: Holla jetzt sprengen wir den Club.

Ansonsten würde man ja jeden kleinsten Fehler knallhart bestrafen. Ich bin zwar auch dafür, den pathologischen Schwachkopf (Zitat: gerade nicht parat) aus dem BGB zu verbannen, aber gerade mit Geld würde man ansonsten viel Schabernack treiben können.

Edit: es ist spät und ich hab gesoffen, also behaltet evtl. Fehler. Ich korrigiere sie morjn.

deekey777
2009-05-22, 01:35:12
Mit dem, was du da geschrieben hast, schaffst du nichteinmal die Klausuren für die Zwischenprüfung.
Das Paar schließt mit der Bank einen Kreditvertrag über 10.000. Anstelle von 10.000 werden dem Paar 10.000.000 dem Konto des Paares gutgeschrieben, von diesen 10.000.000 hat das Paar einen Anspruch auf 10.000 aus dem Kreditvertrag, der Rest fiele in den Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung (du kennst dich mit §§ 812ff aus, oder?). Hier gibt es keinen Eigentumsübergang oder Besitzübergang von 10.000 plus 9.990.000.
Das Paar sieht diese Gutschrift und will es vom Konto abheben. Und jetzt kommt es zum Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe (triviale Anwendung des § 929). Nehmen wir an, das Paar war in einer Bankfiliale: Man gibt den Auszahlungsschein an die Dame am Schalter (die wiederum die Bank vertritt), diese zahlt das Geld dann aus, sprich sie übereignet das Eigentum an den Scheinen in Wert von 10.000.000 NZD, sie und das Paar einigen sich, dass das Eigentum an den Scheinen an das Paar übergeht, dann folgt die Übergabe, und als dritten Punkt prüft man die Berechtigung der Dame zur Übereignung (sie war es). Also erlangte das Paar Eigentum und Besitz an diesen Scheinen in Wert von 10.000.000 NZD. Was ist daran so unklar?

Erklärungsirrtum, weil die Bank anstelle von 10.000 gleich 10.000.000 auf das Konto des Paares überwies? Deiner Meinung nach wollte die Bank eine Willenseklärung gar nicht abgeben? Und was ist mit der Erfüllung des Kreditvertrages? Also wollte die Bank eine Willenserklärung abgeben.
Vertipper usw = Inhaltsirrtum: Man will schon eine Willenserklärung abgeben, aber nicht dieses Inhalts.

Einer drängt sich immer vor...

IVN
2009-05-22, 08:57:28
Achja, das heißt bei einem wechselkurs von 1:0,44 also dass 10 Millionen NZD 439k€ sind. Ich wusste schon immer dass ich Mathe ne null bin...
;D;D

Köstlich.

Lokadamus
2009-05-22, 09:20:24
Mit dem, was du da geschrieben hast, schaffst du nichteinmal die Klausuren für die Zwischenprüfung.
Das Paar schließt mit der Bank einen Kreditvertrag über 10.000. Anstelle von 10.000 werden dem Paar 10.000.000 dem Konto des Paares gutgeschrieben, von diesen 10.000.000 hat das Paar einen Anspruch auf 10.000 aus dem Kreditvertrag, der Rest fiele in den Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung (du kennst dich mit §§ 812ff aus, oder?).
Hier gibt es keinen Eigentumsübergang oder Besitzübergang von 10.000 plus 9.990.000.
Das Paar sieht diese Gutschrift und will es vom Konto abheben. Und jetzt kommt es zum Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe (triviale Anwendung des § 929). Nehmen wir an, das Paar war in einer Bankfiliale: Man gibt den Auszahlungsschein an die Dame am Schalter (die wiederum die Bank vertritt), diese zahlt das Geld dann aus, sprich sie übereignet das Eigentum an den Scheinen in Wert von 10.000.000 NZD, sie und das Paar einigen sich, dass das Eigentum an den Scheinen an das Paar übergeht,mmm...

:confused:
Ok, die Bank zahlt zu wenig aus und muss den Kram korrigieren.
Die Bank zahlt zu viel aus und das ist in Ordnung.
Muss ich nicht verstehen, oder?

Sehr schön finde ich auch den Teil mit "ungerechtfertigter Bereicherung".
Lag da halt rum, ich habs mal mitgenommen. Jetzt ist es meins und gehört nicht mehr der Oma.
Deekey, du willst Spitzenmanager werden, oder?

Armaq
2009-05-22, 11:25:57
Mit dem, was du da geschrieben hast, schaffst du nichteinmal die Klausuren für die Zwischenprüfung.
Das Paar schließt mit der Bank einen Kreditvertrag über 10.000. Anstelle von 10.000 werden dem Paar 10.000.000 dem Konto des Paares gutgeschrieben, von diesen 10.000.000 hat das Paar einen Anspruch auf 10.000 aus dem Kreditvertrag, der Rest fiele in den Bereich der ungerechtfertigten Bereicherung (du kennst dich mit §§ 812ff aus, oder?). Hier gibt es keinen Eigentumsübergang oder Besitzübergang von 10.000 plus 9.990.000.
Das Paar sieht diese Gutschrift und will es vom Konto abheben. Und jetzt kommt es zum Eigentumsübergang durch Einigung und Übergabe (triviale Anwendung des § 929). Nehmen wir an, das Paar war in einer Bankfiliale: Man gibt den Auszahlungsschein an die Dame am Schalter (die wiederum die Bank vertritt), diese zahlt das Geld dann aus, sprich sie übereignet das Eigentum an den Scheinen in Wert von 10.000.000 NZD, sie und das Paar einigen sich, dass das Eigentum an den Scheinen an das Paar übergeht, dann folgt die Übergabe, und als dritten Punkt prüft man die Berechtigung der Dame zur Übereignung (sie war es). Also erlangte das Paar Eigentum und Besitz an diesen Scheinen in Wert von 10.000.000 NZD. Was ist daran so unklar?

Erklärungsirrtum, weil die Bank anstelle von 10.000 gleich 10.000.000 auf das Konto des Paares überwies? Deiner Meinung nach wollte die Bank eine Willenseklärung gar nicht abgeben? Und was ist mit der Erfüllung des Kreditvertrages? Also wollte die Bank eine Willenserklärung abgeben.
Vertipper usw = Inhaltsirrtum: Man will schon eine Willenserklärung abgeben, aber nicht dieses Inhalts.

Einer drängt sich immer vor...

Das Schuldverhältnis ist natürlich ein Darlehensvertrag gem. § 488 ff. und daraus haben die Eheleute auch einen Anspruch auf 10.000. Alles unproblematisch.

Im Verpflichtungsgeschäft einigte man sich also über was? Über die Übereignung von 10000. Die WE ist hier doch auch unproblematisch und die Differenzierung in Erklärungswille, Handlungswille und Geschäftsbindungswille ebenfalls. Es mangelt der Bank an keinem der oben genannten, da sie mit den Eheleuten einen Darlehensvertrag über 10.000 abschloß und die Überweisung auch darauf hindeutet, dass das Verpflichtungsgeschäft reibungslos über die Bühne ging. Ein Darlver. kam zustande, Anspruch entstanden.

Der weitere Verlauf ist doch hier interessanter. Die Bank bedient sich eines Verrichtungsgehilfen für solche Transaktionen, dieser oder eine techn. Einrichtung beging einen Fehler. Erfüllt wurde der Vertrag ebenfalls, die Bank kam ihrer Verpflichtung nach.

Überdies mehrte sie das Vermögen der Eheleute über die 10.000 hinaus (wenn man ein Unternehmen annimmt, dann bucht es Cash gegen die Verbindlichkeit und erlangt eigentlich keinen Vermögensvorteil aus 10.000, dass ist hier wichtig!). Der Vermögensvorteil (9.990.000) wurde ohne rechtlichen Grund erlangt. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1. Auf § 818 Abs. 3 kann sich jemand nicht berufen, der die Rechtsgrundlosigkeit seines Erwerbs kannte und die Eheleute wussten, dass ihnen keine 10 Mio zustehen. Falls auch die Rückkgewähr nicht mehr möglich ist, so muss man halt 818 Abs. 2 sehen.



Edit: Ich habs gerade nochmal nachgelesen und im Kommentar gecheckt, stimmt soweit. Alles andere wäre ungerecht und macht keinen Sinn.

Tommski
2009-05-22, 11:31:21
Achja, das heißt bei einem wechselkurs von 1:0,44 also dass 10 Millionen NZD 439k€ sind. Ich wusste schon immer dass ich Mathe ne null bin...

Die Bewerbungsunterlagen hab ich schon an die Bank geschickt!!:usweet:

Alkohol und Mathe ist keine gute Mischung für mich :ubeer: :uhammer:
OMG

deekey777
2009-05-22, 12:46:37
Das Schuldverhältnis ist natürlich ein Darlehensvertrag gem. § 488 ff. und daraus haben die Eheleute auch einen Anspruch auf 10.000. Alles unproblematisch.

Im Verpflichtungsgeschäft einigte man sich also über was? Über die Übereignung von 10000. Die WE ist hier doch auch unproblematisch und die Differenzierung in Erklärungswille, Handlungswille und Geschäftsbindungswille ebenfalls. Es mangelt der Bank an keinem der oben genannten, da sie mit den Eheleuten einen Darlehensvertrag über 10.000 abschloß und die Überweisung auch darauf hindeutet, dass das Verpflichtungsgeschäft reibungslos über die Bühne ging. Ein Darlver. kam zustande, Anspruch entstanden.
Schonwieder Übereignung.
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,626122,00.html
Sie beantragten bei ihrer Bank einen Kredit in Höhe von 10.000 neuseeländischen Dollar (etwa 4400 Euro) - das Institut überwies am 5. Mai jedoch versehentlich zehn Millionen.
Hier gibt es keine Übereignung. Denn woran soll denn das Eigentum übergeben? An fiktiven Scheinen?
Aus welchem Grund kaust du mir jetzt den Darlehensvertrag bzw. dessen Verpflichtungsteil vor? Stimmt mit diesem irgendwas nicht? Dem Text von SPON nach ist alles in Ordnung.
Der weitere Verlauf ist doch hier interessanter. Die Bank bedient sich eines Verrichtungsgehilfen für solche Transaktionen, dieser oder eine techn. Einrichtung beging einen Fehler. Erfüllt wurde der Vertrag ebenfalls, die Bank kam ihrer Verpflichtung nach.
Verrichtungsgehilfe? Sind wir jetzt im Deliktsrecht?
Überdies mehrte sie das Vermögen der Eheleute über die 10.000 hinaus (wenn man ein Unternehmen annimmt, dann bucht es Cash gegen die Verbindlichkeit und erlangt eigentlich keinen Vermögensvorteil aus 10.000, dass ist hier wichtig!). Der Vermögensvorteil (9.990.000) wurde ohne rechtlichen Grund erlangt. § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1. Auf § 818 Abs. 3 kann sich jemand nicht berufen, der die Rechtsgrundlosigkeit seines Erwerbs kannte und die Eheleute wussten, dass ihnen keine 10 Mio zustehen. Falls auch die Rückkgewähr nicht mehr möglich ist, so muss man halt 818 Abs. 2 sehen.

Ach aufeinmal... Ich habe gleich in meinem ersten Post geschrieben, dass es sich um den Fall der ungerechtfertigten Bereicherung handelt. Das "Etwas" ist kein Vermögensvorteil, den das Paar erworben hat, sondern eine Kontogutschrift und einen Auszahlungsanspruch iHv 9.990.000 gegen die Bank.
Aber du wolltest doch die ganze Zeit den § 985 anwenden. Wieso der Sinneswandel?


Edit: Ich habs gerade nochmal nachgelesen und im Kommentar gecheckt, stimmt soweit. Alles andere wäre ungerecht und macht keinen Sinn.
Nur wäre die Überweisung von 9.990.000 eigentlich keine Leistung (die Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit ist die Überweisung von 10.000, sie hat ihren Zweck erfüllt, also Rechtsgrund gegeben), sondern "in sonstiger Weise" (§ 812 I 1 2. Alt.).

Armaq
2009-05-22, 16:43:51
Girarlgeld muss auch im Eigentum übergehen, ansonsten kommst du ja damit überhaupt nicht mehr hin. Ich bin da nicht so richtig firm drin, aber es soll ja faktisch eben keinen Unterschied machen, ob du 500€ in bar oder per Überweisung entrichtest. Edit: Stimmt nicht!

Mit meinem Hinweis auf 985 wollte ich eigentlich nur deutlich machen, dass die Eheleute Besitzer aber keinesfalls Eigentümer geworden sind (da eben für die 9Mil. eine Einigung fehlt).

Ich meine natürlich den Erfüllungsgehilfen bzw. ein techn. Mittel. Verrichtung ist hier falsch.

Edit: Eine Gutschrift erhöht also nicht ihr tatsächliches Vermögen? Wieder verweise ich auf ein Unternehmen mit Bilanzierungspflicht. Dieses würde für so eine Gutschrift buchen - sonst. Ertr. an Bank 9.990.000. Erträge erhöhen das Vermögen. Ebenso bei den Eheleuten. Sie konnten über die 10 Mio. ja verfügen.

Das es ein 812 ff. ist wollte ich übrigens nie bestreiten. Sonstiger Weise oder Leistung, ich würde eher für Leistung optieren, da es doch vond er Leistung herrührt und nicht einfach nur Zufall war.+

Edit2:
Hm, was sagt denn der §929 zum Thema Übereignung?

Im Übrigen verweise ich darauf.

deekey777
2009-05-22, 17:12:32
Durch die Gutschrift dieser 9.990.000 hat das Paar einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank. Und dieser Anspruch sowie die Gutschrift ist ein Teil ihres Vermögens.
Dieser Anspruch (und die Kontogutschrift selbst) ist das, was du als "Etwas erlangt" bei der ungerechtfertigter Bereicherung prüfst.
Wenn du jetzt sagts, dass das Paar Eigentümer von 9.990.000 geworden ist, dann kommst du gar nicht zur ungerechtfertigter Bereicherung, denn diese ist subsidiär. Nur kann das Paar durch die Kontogutschrift gar nicht Eigentümer werden, denn Eigentum bezieht sich immer auf eine Sache. Man kann hier keine Fiktion annehmen, dass durch die Kontogutschrift ein fiktiver Gabelstappler eine fiktive Ladung iHv 10.000.000 aus dem Tresor der Bank ins Fach des Paares transportiert hat und das Paar dann Eigentümer über diese fiktive Ladung geworden ist.
Das Paar wird erst dann Eigentümer des Geldes, wenn die Bank dieses Geld bar auszahlt, dann hat man eine Sache (Geldscheine). Und dieses Eigentum ist einwandfrei. Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass es weder Betrug noch Diebstahl noch Unterschlagung noch Untreue usw ist, selbst wenn das Paar weiß, dass es zu dieser Summe durch einen Fehler der Bank gekommen ist, denn es ist nicht die Aufgabe des Paares dafür zu wachen, dass die Bank ihren Job richtig macht (keine Wegnahme, keine Enteignung, keine Täuschungshandlung...). Also kann § 985 gar nicht zur Anwenung kommen, weil gem. § 929 die Bank Eigentum über das Geld verloren hat und das Paar Eigentum an diesem Geld erwarb.

Ronny145
2009-05-22, 17:13:27
Auf web.de stehts ein bisschen anders, dort ist von "hoben einen Teil des Geldes ab" und "Ein paar Millionen konnte die Bank retten" die Rede. Vermutet werden die in China oder Südkorea und werden über Interpol gesucht.

Armaq
2009-05-22, 18:59:53
del.

FutureIsNow
2009-05-22, 19:09:53
Also man darf 15.000 Euro täglich über die Schweizer Grenze fahren. Man müsste das Geld da vor der Grenze deponieren, vielleicht ein Hotel anmieten? Und man fährt so oft drüber.... aber irgendwie fällt das auf, oder?

Ach ne, dumme Idee.

deekey777
2009-05-23, 12:50:48
mmm...

:confused:
Ok, die Bank zahlt zu wenig aus und muss den Kram korrigieren.
Die Bank zahlt zu viel aus und das ist in Ordnung.
Muss ich nicht verstehen, oder?

Sehr schön finde ich auch den Teil mit "ungerechtfertigter Bereicherung".
Lag da halt rum, ich habs mal mitgenommen. Jetzt ist es meins und gehört nicht mehr der Oma.
Deekey, du willst Spitzenmanager werden, oder?
Würdest du mir bitte erklären, was das soll?

Lokadamus
2009-05-23, 13:40:44
Würdest du mir bitte erklären, was das soll?mmm...

Ich habe nicht umsonst geschrieben, dass es weder Betrug noch Diebstahl noch Unterschlagung noch Untreue usw ist, selbst wenn das Paar weiß, dass es zu dieser Summe durch einen Fehler der Bank gekommen ist,Wenn Moral und Anstand verloren gehen, geht ein guter Spitzenmanager hervor.

Es ist auch schön zu sehen, dass du am Anfang schreibst, dass es nicht ihr Geld wäre und nachdem sie es von der Bank abgehoben haben, ist es plötzlich ihr Geld.
Jetzt frag ich mich, wieso Interpol eingeschaltet wurde, wenn es ihr Geld wäre.

deekey777
2009-05-23, 14:10:07
Wenn du beim Einkaufen zu viel zahlst, wessen Schuld ist es: Deine oder der Verkäuferin? Was reklamierst du dann: Dass du nicht aufgepasst hast und der Fehler bei dir liegt oder dass die Verkäuferin Mist gebaut hat?
Nur weil du Verständnismängel hast und nicht verstehen kann, brauchst du dann mir keine Mängel bei meiner Moralvorstellung vorzuwerfen.
An sich würde ein Blick bei Wikipedia ausreichen, um zu verstehen, warum das Abheben des Geldes kein Diebstahl ist, denn dort ist beschrieben, was Diebstahl ausmacht. Zuerst braucht man eine Wegnahme, dh das Paar muss das Geld wegnehmen (Bruch fremden Gewahrsams+Gründung eines neuen). Und genau hier gibt es keine Wegnahme, denn das Geld wird ihnen von der Bank freiwillig ausgehändigt. Auch kommt eine Unterschlagung nicht in Frage, denn eine Enteignung (als Teil der Zueignung) fand auch nicht statt, denn die Bank hat das Geld ja freiwillig ausgezahlt; dabei ist es scheißegal, dass die Kontogutschrift fragwürdig ist. Betrug? Auch nicht, dafür brauchst du eine Täuschungshandlung, die es hier nicht gab. Untreue? Nix Unteue.
Wie gesagt: Es ist nicht meine Aufgabe darauf zu achten, dass die Bank ihren Job richtig macht. Wenn auf meinem Konto eine Million landet, dann werde ich diese abheben und nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung ausgeben. Strafrechtlich kann mir nichts passieren, zivilrechtlich kann die Bank die Herausgabe der Gutschrift aus ungerechtfertigten Bereicherung verlangen, aber wenn ich nicht mehr bereichert bin, dann bekommt die Bank nix mehr und hat Pech gehabt.
Ist das moralisch verantwortbar? Mir doch egal.

Dein Einwand mit dem Interpol: Es wäre denkbar, dass in NZ abweichende Vorschriften gibt, als es das deutsche Recht hat. Aber vielleicht ist das Interpol der einzige Weg, um zivilrechtliche Ansprüche der Bank durchsetzen zu können?

ollix
2009-05-23, 15:09:43
Sagen wir mal so, ich hatte schon eine 300bar Composite Luftdruckflasche im Gepäck, die niemand interessiert hat.. da hätte alles drin sein können, hat aber niemanden interessiert.Ich bin ~15-20mal im Singaporer Changi Flughafen mit Feuerwerkskörpern/Böllern aus- und eingereist. Hat nie jemand germekt und ich wußte selber nicht, daß die immernoch in meinem Rucksacken lagen. Auch letztens mit einem soliden Taschenmesser von New York JFK aus im Handgepäck geflogen. Und während ich im blöden Nacktscanner in Amsterdam stand, ist mein Handgepäck mit allerhand scharfkantigem Nagelpfelgewerkzeug auch uninteressiert durchgelaufen. Aber die 125ml Packung irische Marmelade für meine Mutter mußte ich in Dublin zurücklassen. :rolleyes:

Armaq
2009-05-23, 17:32:19
Wenn du beim Einkaufen zu viel zahlst, wessen Schuld ist es: Deine oder der Verkäuferin? Was reklamierst du dann: Dass du nicht aufgepasst hast und der Fehler bei dir liegt oder dass die Verkäuferin Mist gebaut hat?
Nur weil du Verständnismängel hast und nicht verstehen kann, brauchst du dann mir keine Mängel bei meiner Moralvorstellung vorzuwerfen.
An sich würde ein Blick bei Wikipedia ausreichen, um zu verstehen, warum das Abheben des Geldes kein Diebstahl ist, denn dort ist beschrieben, was Diebstahl ausmacht. Zuerst braucht man eine Wegnahme, dh das Paar muss das Geld wegnehmen (Bruch fremden Gewahrsams+Gründung eines neuen). Und genau hier gibt es keine Wegnahme, denn das Geld wird ihnen von der Bank freiwillig ausgehändigt. Auch kommt eine Unterschlagung nicht in Frage, denn eine Enteignung (als Teil der Zueignung) fand auch nicht statt, denn die Bank hat das Geld ja freiwillig ausgezahlt; dabei ist es scheißegal, dass die Kontogutschrift fragwürdig ist. Betrug? Auch nicht, dafür brauchst du eine Täuschungshandlung, die es hier nicht gab. Untreue? Nix Unteue.
Wie gesagt: Es ist nicht meine Aufgabe darauf zu achten, dass die Bank ihren Job richtig macht. Wenn auf meinem Konto eine Million landet, dann werde ich diese abheben und nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung ausgeben. Strafrechtlich kann mir nichts passieren, zivilrechtlich kann die Bank die Herausgabe der Gutschrift aus ungerechtfertigten Bereicherung verlangen, aber wenn ich nicht mehr bereichert bin, dann bekommt die Bank nix mehr und hat Pech gehabt.
Ist das moralisch verantwortbar? Mir doch egal.

Dein Einwand mit dem Interpol: Es wäre denkbar, dass in NZ abweichende Vorschriften gibt, als es das deutsche Recht hat. Aber vielleicht ist das Interpol der einzige Weg, um zivilrechtliche Ansprüche der Bank durchsetzen zu können?
Du liegst falsch. Wenn man sich alles nochmal durchliest, sieht man erst wie wirr du argumentierst. Im Internet drei Links angeschaut und dann losgelegt. Schon die Zitierung von Wikipedia im Strafrecht... Typisch Internet.

Ich hab das Thema jetzt mal gründlich nachgelesen und man ist in jedem Fall zur Herausgabe verpflichtet und daran ändert der Umstand des Abhebens null komma gar nichts (genau diese Aktion wurde im Kommentar erwähnt).

Strafrecht ist nicht meine Domäne, aber ich bin mir auch hier sicher, dass es Konsequenzen hat, wenn man das Geld ausgibt und dann sagt hier gibts nichts zu holen. Schon aus blanken Menschenverstand heraus.

deekey777
2009-05-23, 20:32:01
Du liegst falsch. Wenn man sich alles nochmal durchliest, sieht man erst wie wirr du argumentierst. Im Internet drei Links angeschaut und dann losgelegt. Schon die Zitierung von Wikipedia im Strafrecht... Typisch Internet.

Ich hab das Thema jetzt mal gründlich nachgelesen und man ist in jedem Fall zur Herausgabe verpflichtet und daran ändert der Umstand des Abhebens null komma gar nichts (genau diese Aktion wurde im Kommentar erwähnt).

Strafrecht ist nicht meine Domäne, aber ich bin mir auch hier sicher, dass es Konsequenzen hat, wenn man das Geld ausgibt und dann sagt hier gibts nichts zu holen. Schon aus blanken Menschenverstand heraus.
Rechtswissenschaften ist gar nicht deine Domaäne. Ende.
Und jetzt kannst du schmollen oder auch nicht: Nur weil du etwas BGB während deines Studiums oder so gehört hast, fehlt dir an dem abstrakten Verständnis, das nur jemand haben kann, der Jura als Hauptfach an einer Universität studiert und das Studium erfolgreich abgeschlossen hat.
Sie sind nicht zur Herausgabe der Geldscheine verpflichtet, sondern der Bereicherung ("Rückgängigmachung" der Kontogutschrift).
Edit: Und wenn du das wüsstest, dann wüsstest du auch, warum sie nach dem deutschen Strafrecht keine Konsequenzen zu erwarten haben.

Armaq
2009-05-24, 11:44:09
Rechtswissenschaften ist gar nicht deine Domaäne. Ende.
Und jetzt kannst du schmollen oder auch nicht: Nur weil du etwas BGB während deines Studiums oder so gehört hast, fehlt dir an dem abstrakten Verständnis, das nur jemand haben kann, der Jura als Hauptfach an einer Universität studiert und das Studium erfolgreich abgeschlossen hat.
Sie sind nicht zur Herausgabe der Geldscheine verpflichtet, sondern der Bereicherung ("Rückgängigmachung" der Kontogutschrift).
Edit: Und wenn du das wüsstest, dann wüsstest du auch, warum sie nach dem deutschen Strafrecht keine Konsequenzen zu erwarten haben.
Ahja?! Was erzählst du da? Mir ist das klar. Und das sie nicht genau diese Geldscheine zurückgeben müssen ist mir ebenso klar. Was mir aber klar ist: das Ehepaar handelt böswillig.

Was ich studiere, habe ich mehrmals gesagt und erstaunlicherweise bin ich mit dem kompletten Studium fertig? Pflichtpraktikum ahoi und Diplomarbeit kommt danach ebenfalls. Ich habe auch gesagt, dass sie nach dem Bereicherungsrecht zurückgewähren müssen.

Du meierst mich an, obwohl du der Wikipedia-Guy bist. Lächerlich.

deekey777
2009-05-24, 12:49:16
Ahja?! Was erzählst du da? Mir ist das klar. Und das sie nicht genau diese Geldscheine zurückgeben müssen ist mir ebenso klar. Was mir aber klar ist: das Ehepaar handelt böswillig.

Was ich studiere, habe ich mehrmals gesagt und erstaunlicherweise bin ich mit dem kompletten Studium fertig? Pflichtpraktikum ahoi und Diplomarbeit kommt danach ebenfalls. Ich habe auch gesagt, dass sie nach dem Bereicherungsrecht zurückgewähren müssen.

Du meierst mich an, obwohl du der Wikipedia-Guy bist. Lächerlich.
Sind das deine Worte:
Bist du im 1. Semester? Einigung und Übergabe. Wo gab es die Einigung?

Deekey777 bitte unterlasse deine rechtlichen Belehrungen, wenn dein Rechtsverständnis noch derart unausgeprägt ist. Du hast es jetzt schon in mehreren Themen getan und ich verstehe nicht warum. Falls du eine paar SWS Recht in deinem Studium verankert hast, so lass dir gesagt sein, dass dies mitnichten ausreicht.

Neu Seeland hat zum Großteil britisches Recht und legt auch noch einem speziellen Gericht in GB vor! Die sind vom System her ganz anders, aber die Faktenlage gleicht sich fast immer.
Das ist dein drittes Posting in diesem Thread.
Dann zeige denn dem Wiki-Guy die Lösung dieses Falls nach dem deutschen Recht.